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Auswirkungen auf den Unternehmensalltag
Auch nachdem das Unternehmen neue Mitarbeiter eingestellt hat, muss das AGG beachtet werden. Der Unternehmer muss reagieren, wenn er von Diskriminierung erfährt. Hilfreich ist daher Prävention in Form einer Schulung aller Beschäftigten über die Unzulässigkeit von Benachteiligungen. Weiterhin müssen die Arbeitsbedingungen oder der Zugang zu Weiterbildungsmaßnahmen fair geregelt sein. Zwar gibt es keine gesetzliche Vorschrift, die „gleichen Lohn für gleiche Arbeit“ fordert, die Vergütung darf aber nicht wegen eines der im Gesetz genannten Merkmale geringer bemessen werden.
Benachteiligung kann auch von Kunden und Geschäftspartnern ausgehen. Lehnt etwa ein Kunde den Kontakt zu einem homosexuellen Mitarbeiter ab und schikaniert diesen, so ist der Unternehmer verpflichtet, für Abhilfe zu sorgen. Notfalls muss dem diskriminierten Mitarbeiter der Kontakt zu den betreffenden Kunden oder Geschäftspartnern erspart werden. Häufig helfen jedoch freundliche und offene Worte, um die Wogen zu glätten und die Situation für alle wieder positiv zu gestalten. Auch das kann passieren: Wer etwa als Restaurantbetreiber einzelne Gäste abweist, braucht gute Sachargumente, damit ihm dies nicht als Diskriminierung ausgelegt werden kann. Gelingt es Kunden, im Streitfall Indizien für eine Benachteiligung vorzulegen, so liegt die Beweislast beim Unternehmer.
Erfolgreich Ansprüche Dritter abzuwehren erfordert nicht nur diskriminierungsfreie Entscheidungen, sondern auch eine umfassende Dokumentation. Denn wer – auf das Beispiel des Gastronomen bezogen – nachweisen kann, dass zum Zeitpunkt der abgelehnten Reservierung kein Tisch mehr frei war und erst später andere Reservierungen gecancelt wurden, hat gute Chancen, ohne Kosten und Imageverlust aus dem Streit hervorzugehen.
Fazit
Die hier geschilderten Fälle müssen nicht zwingend zu Gerichtsverfahren führen, können aber schneller als gedacht für unnötigen Ärger und Belastungen sorgen. Denn gesunder Menschenverstand reicht hier allein nicht aus. Daher lohnt die Lektüre des Gesetzestextes, um sensibler für die darin festgelegten Bestimmungen zu werden. Das AGG können Sie kostenlos im Internet downloaden unter www.gesetze-im-internet.de.
Den vollständigen Artikel lesen Sie in der Ausgabe 02/2009
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Electrifying Ideas Award – jetzt bewerben!
Der ZVEI prämiert Ideen für mehr Nachhaltigkeit, Energieeffizienz und Klimaschutz. Verliehen wird der Electrifying Ideas Award im Mai von Bundeswirtschaftsminister Habeck. Jetzt mitmachen und Idee einreichen bis 31.03. unter www.zvei.org/award.

Der ZVEI (Verband der Elektro- und Digitalindustrie) prämiert in diesem Jahr erstmalig Ideen und Konzepte für mehr Nachhaltigkeit, mehr Energieeffizienz und mehr Klimaschutz – kurzum: für eine gute Zukunft. Denn wir sind überzeigt, die großen Herausforderungen unserer Zeit werden wir nur mit den richtigen Ideen lösen. Mit Innovationen, die die Chancen von Digitalisierung und Vernetzung nutzen, können wir neue Wege eröffnen – für eine wirklich nachhaltige Gesellschaft und gegen den Klimawandel. Mit dem Electrifying Ideas Award möchte der ZVEI kluge Köpfe und Konzepte in diesem Umfeld fördern. Neben etablierten Unternehmen richtet er sich deshalb explizit in einer eigenen Kategorie an Start-ups.
Die eingereichten Ideen, Innovationen und Konzepte sollten einen klaren Fokus auf Energie- und Ressourceneffizienz haben und der Gesellschaft einen Nutzen bieten, denn Technik ist aus unserer Sicht kein Selbstzweck. Die Bewerbungsfrist läuft noch bis 31. März 2023. Wir suchen Ideen, die überzeugen und begeistern. Für die Einreichung geht es nicht um lange Business-Pläne, umfangreiche Präsentationen oder vorzeigbare Prototypen. Im Vordergrund steht die Idee. Sie, ihr Mehrwert und das, was sie an Chancen bringt, sollen kurz umrissen werden – auf maximal einer DIN-A4 Seite. Alle Infos zur Bewerbung gibt es online unter www.zvei.org/award.
Ende April gibt die Jury die Shortlist bekannt. Die Nominierten werden eingeladen, sich und ihre Electrifying Idea vor Fachpublikum, Führungskräften der Elektro- und Digitalindustrie sowie Persönlichkeiten aus Politik und Gesellschaft im Rahmen der ZVEI-Jahreskongresses in Berlin zu präsentieren. Hier werden dann auch die Gewinner-Ideen gekürt: Am 23. Mai übergibt Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, den ersten Electrifying Ideas Award.
Warum der ZVEI einen Award für Electrifying Ideas ins Leben ruft
Die Elektro- und Digitalindustrie ist einer der innovativsten Wirtschaftszweige in Deutschland: Knapp ein Viertel des Branchenumsatzes entfällt auf Produktneuheiten. Jede dritte Neuerung im Verarbeitenden Gewerbe insgesamt erfährt hier ihren Anstoß. Fast ein Viertel aller F+E-Aufwendungen des Verarbeitenden Gewerbes in Deutschland kommt von der Elektro- und Digitalindustrie. Jährlich bringt die Branche rund 20 Milliarden Euro für F+E auf und mehr als sieben Milliarden Euro für Investitionen.
Eine große Rolle für Innovationsprojekte spielen #electrifyingideas. Ideen, die Fortschritt bringen. Wir wollen solchen Ideen mehr Sichtbarkeit geben und helfen, ihre Verwirklichung zu beschleunigen. Diesem Ziel dient auch der Electrifying Ideas Award. Denn zu oft herrscht das falsche Bild, dass in Deutschland zu wenige Ideen entstünden, wir zu wenig kreative Köpfe hätten. Das Problem sind nicht die fehlenden Köpfe – sie erhalten nur zu wenig Aufmerksamkeit. Das wollen wir ändern. Gemeinsam mit euch!
Kontakt
Ingrid Pilgram • Senior Manager PR & Communication • Bereich Kommunikation •
Tel.: +4969 6302 259 • Mobil: +49 151 2644 1135 • E-Mail: [email protected]
ZVEI e. V. • Verband der Elektro- und Digitalindustrie • Lyoner Straße 9 • 60528 Frankfurt am Main
Lobbyregisternr.: R002101 • EU Transparenzregister ID: 94770746469-09 • www.zvei.org