Rentabilität


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Die Rentabilität ist eine betriebswirtschaftliche Kennziffer, die angibt, in welchem Verhältnis der Gewinn zum eingesetztem Kapital steht.

Die Rentabilität ist einer der wichtigsten betriebswirtschaftlichen Indikatoren. Mit diesem wird zum Ausdruck gebracht, ob und in welchem Maß sich ein Investment in einer bestimmten  Periode gelohnt hat. Um die Rentabilität zu berechnen, muss das eingesetzte Kapital in Relation zu den Umsätzen bzw. Erträgen eines bestimmten Zeitraums betrachtet werden. Die Rentabilität gibt somit an, wie sich das eingesetzte Kapital verzinst. Analyse, Kontrolle und Planung– die wesentlichen Instrumente der Erfolgsmessung – setzen folglich eine sorgfältige Berechnung der Rentabilität voraus.

Je nachdem welche Kennzahlen in Relation zum eingesetzten Kapital betrachtet werden, unterscheidet man verschiedene Rentabilitätskennziffern:

Die Eigenkapitalrentabilität oder auch Eigenkapitalrendite bzw. Unternehmerrentabilität: Sie gibt das Verhältnis von Eigenkapital zu Gewinn in einer bestimmten Periode an.

Die Umsatzrentabilität nennt das Verhältnis von Gewinn zu Umsatz in einer bestimmten Periode.

Die Gesamtkapitalrentabilität oder Gesamtkapitalrendite nennt das Verhältnis von Eigen- und Fremdkapital zum Erfolg des Unternehmens. Mit dieser Kennzahl wird die Rentabilität des gesamten eingesetzten Kapitals ausgedrückt. Statt der Gesamtrentabilität spricht man auch vom ROI, vom Return of Investment.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

ROI, Return of investment

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Annuität

Die Annuität bezeichnet die konstant gleichbleibende Rückzahlungs-Rate bei einem Annuitätendarlehen.

Der Begriff der Annuität leitet sich von dem lateinischen Wort „annus“ ab, also Jahr. Das bedeutet nicht, dass es hierbei um eine jährliche Ratenzahlung geht. Meist werden bei einem Annuitätendarlehen monatliche oder quartalsweise Rückzahlungs-Raten vereinbart. Der Gesamtbetrag, der jährlich zurückbezahlt wird, bleibt konstant gleich groß.

Die Annuität besteht aus zwei Komponenten, und zwar Zins und Tilgung. Diese beiden Bestandteile der Rückzahlung verändern sich mit jeder gezahlten Rate. Ihre Summe bleibt jedoch immer identisch. Zunächst, zu Beginn der Darlehensrückzahlung, ist der Zinsanteil noch maximal hoch, der Tilgungsanteil hingegen ist gering. Doch mit jedem getilgten Euro sinkt der Zinsanteil und steigt der Tilgungsanteil der Annuität, da der verbleibende Restschuldbetrag ständig sinkt.

Somit beschleunigt sich die Rückzahlung des Darlehens mit jeder Ratenzahlung. Wie sich Zins und Tilgung von Rate zu Rate entwickeln wird in einem Tilgungsplan des Annuitätendarlehens vorab berechnet.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Anuität, Annuitätendarlehen, Kapitalwertmethode

Antragstellung

Die erfolgreiche Antragstellung eines Fördermittels erfordert eine genaue Planung.

Gute Vorbereitung von Gründerteam und Fördermittelberater bilden die entscheidenden Faktoren für eine erfolgreiche Antragstellung öffentlicher Fördermitteln. Generell muss die Antragstellung vor Beginn des Vorhabens erledigt werden. Sind bereits Aufträge erteilt und Verträge mit Lieferanten unterschrieben, so ist eine Antragstellung für einen Förderkredit nicht mehr möglich. Die vorherige Anmeldung des Gewerbes hingegen ist i.d.R. noch kein K.o.-Kriterium.

Die Antragstellung von Förderdarlehen erfolgt bei der Bank, Sparkasse oder Volks- und Raiffeisenbank, also bei der Hausbank. Diese bewertet den Antrag und leitet diesen bei positivem Ergebnis an die KfW oder Landes-Förderbank weiter. Auch hier werden die Unterlagen des Antragstellers geprüft. Bei erneut positivem Resultat erhält der Antragsteller schließlich grünes Licht von seiner Hausbank, die Antragstellung war erfolgreich.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Kreditantrag, Darlehensantrag, Fördermittelantrag, Förderantrag

Bereitstellungsprovision

Die Bereitstellungsprovision ist eine Bankgebühr, die anfällt, wenn ein Kredit nicht in Anspruch genommen wird. 

Die Bereitstellungsprovision wird dann fällig, wenn der Kreditbetrag nicht oder nicht vollständig vom Kreditnehmer abgerufen wurde. Meistens wird im Kreditvertrag eine Zeitspanne vereinbart, in der der Kreditnehmer das Darlehen abnehmen muss, um die Zahlung der Bereitstellungsprovision zu vermeiden. Mit der Bereitstellungsprovision will die Bank den Schaden durch die ihr entgangenen Zinseinnahmen kompensieren. Statt von „Bereitstellungsprovision“ spricht man auch von „Bereitstellungszinsen“.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Bereitstellungszinsen, Bereitstellungszins, Bereithaltungszinsen

Besicherung

Kreditgeber verlangen i.d.R. eine Besicherung des ausgereichten Darlehens.

Auch Förderkredite müssen banküblich besichert werden. Zur Besicherung dienen z.B. unbewegliche und bewegliche Gegenstände, die nur geringen Wertschwankungen unterliegen, die schnell liquidierbar sind, die keinen Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Lage des Kreditnehmers aufweisen und die im Insolvenzfall nicht anfechtbar sind.

Konkret können Grundschulden zur Besicherung dienen, aber auch die Sicherungsübereignung von Maschinen oder Fahrzeugen. Ebenso werden Bürgschaften als Mittel der Besicherung eingesetzt. Die Details der Besicherung sind im Einzelfall zwischen Kreditnehmer und Kreditgeber festzusetzen.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Sicherungsübereignung, Kreditsicherung, Banksicherheiten, Kreditsicherheiten

Bürgschaft

Als Bürgschaft bezeichnet man die Übernahme der Verpflichtung, für einen Zahlungsausfall eines Gläubigers einzustehen.

Bürgschaften werden häufig erteilt, um andere fehlende Sicherheiten bei der Kreditvergabe zu ersetzen. Mit einer Bürgschaft sichert sich der Gläubiger bei einem Bürgen für den Fall der Zahlungsunfähigkeit seines Hauptschuldners ab.

Bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft ist der Bürge sofort zur Zahlung verpflichtet, wenn der Hauptschuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Liegt keine selbstschuldnerische Bürgschaft vor, so hat der Bürge das Recht auf „Einrede der Vorausklage“. Dies besagt, dass er erst dann zur Übernahme der Verbindlichkeit verpflichtet ist, wenn der Gläubiger vergeblich die Zwangsvollstreckung betrieben hat.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Sicherheit leisten

De-Minimis-Beihilfen

Bei De-Minimis-Beihilfen handelt es sich um Subventionen, die nach der De-Minimis-Regelung einen bestimmte Summe pro Unternehmen nicht überschreiten dürfen.

Der Begriff „De Minimis“ stammt aus dem Lateinischen und bezeichnet die Geringfügigkeit einer Sache. Bestimmte Fördermittel, wie Zuschüsse oder Förderdarlehen, können der De-Minimis-Regelung unterliegen.

Diese besagt, dass es sich zunächst um eine relativ geringe Subvention handelt. Allerdings kann ein Unternehmen mehrere geringfügige Suventionen anhäufen und damit einen erheblichen Wettbewerbsvorteil gegenüber dem übrigen Markt erlangen.

Um dies zu vermeiden, gibt es in der De-Minimis-Regelung Obergrenzen pro gefördertes Unternehmen. So darf ein Unternehmen De-Minimis-Beihilfen nur bis zum Gesamtbetrag von 200.000 Euro in drei Steuerjahren (bzw. 100.000 Euro für Unternehmen im Straßenverkehrssektor) erhalten.

Im Zuwendungsbescheid eines Fördermittels, das nach der De-Minimis-Regelung erteilt wird, ist die Höhe des jeweiligen Subventionswerts angegeben. Das geförderte Unternehmen muss bei der Antragstellung angeben, ob es in den vergangenen drei Steuerjahren bereits De-Minimis-Beihilfen empfangen hat. In diesem Fall werden die einzelnen Subventionswerte addiert. Bei einer Überschreitung der genannten Grenzwerte wird das Fördermittel nicht genehmigt.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Deminimis

Eigenkapital

Als Eigenkapital werden die Mittel bezeichnet, die vom Unternehmer selbst erbracht werden.

Im Gegensatz zum Fremdkapital, das als Kredit von Gläubigern zur Verfügung gestellt wird, stammt das Eigenkapital von den Gesellschaftern selbst und wird von diesen unbefristet und nicht rückzahlbar in das Unternehmen eingebracht. Es kann aber auch aus Gewinnrücklagen gebildet werden.

Nachträglich kann Eigenkapital durch Erhöhung der Gesellschaftereinlagen erfolgen oder durch Aufnahme neuer Gesellschafter. In der Bilanz wird das Eigenkapital und dessen Herkunft auf der Passivseite aufgeführt. Ist das Vermögen lt. Aktivseite größer als das Fremdkapital der Passivseite, so ist das Eigenkapital im Unternehmen positiv – und umgekehrt. Die Eigenkapitalquote bezeichnet den Anteil des wirtschaftlichen Eigenkapitals am Gesamtkapital eines Unternehmens. 

Je mehr Eigenkapital ein Unternehmen vorweisen kann, umso höher ist seine Kreditwürdigkeit bzw. Bonität. Entsprechend verbessert eine gute Eigenkapitalausstattung die Chancen auf Finanzierung durch Fremdkapital.

Mischformen zwischen Eigenkapital und Fremdkapital werden als Mezzanine-Kapital bezeichnet. Dieses wird i.d.R. dem wirtschaftlichen Eigenkapital zugerechnet, durch das die ggfls. vorhandenen Sicherheiten des Unternehmens nicht reduziert werden.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Eigenkapittal

ERP-Sondervermögen

Beim ERP-Sondervermögen handelt es sich um Finanzmittel, die heute vor allem im Bereich der Wirtschaftsförderung zum Einsatz kommen.

Nach Ende des Zweiten Weltkriegs wurde von den USA der Marshallplan entwickelt, um Europa wirtschaftlich zu fördern. Das Wiederaufbau-Programm wurde als „European Recovery Program bezeichnet“, abgekürzt ERP.

Nach Auslaufen des Marshallplans im Jahr 1953 musste Deutschland nur einen kleinen Teil der Mittel zurückzahlen, dadurch entstand die Basis für das heutige ERP-Sondervermögen. Dieses ist im Laufe der Jahrzehnte durch Zinseinahmen stark angestiegen.

Verwaltet wird das ERP-Sondervermögen heute durch die staatliche KfW-Bank, die dieses ausschließlich für Zwecke der Wirtschaftsförderung einsetzt. Dabei bilden die Förderthemen Existenzgründung und -festigung einen besonderen Schwerpunkt.

Aus dem ERP-Sondervermögen werden Kredite, Beteiligungskapital sowie Fördermittel für Forschung und Entwicklung u.a. an kleine und mittlere Unternehmen vergeben.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

ERP-Fonds, ERP-Vermögen

Folgeinvestition

Als Folgeinvestition wird die Investition bezeichnet, die nach der Gründungsinvestition vorgenommen wird.

Mögliche Gründe für eine Folgeinvestition sind der notwendige Ersatz von Produktionsmitteln oder die Erweiterung bestimmter Unternehmensbereiche, z.B. durch die Einführung neuer Produkte. Folgeinvestitionen können betrieblich genutzte Grundstücke oder Gebäude betreffen, aber auch Maschinen sowie technische Anlagen, Geräte und sonstige Geschäftsausstattung.

Möglich ist auch der Erwerb von immateriellen Gütern wie etwa Patenten oder Lizenzen als Folgeinvestition.

In jedem Fall werden durch die Folgeinvestitionen die ursprünglich getätigten Gründungsinvestitionen erweitert.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Folge-Investition, Folgeninvestition

Franchise-Förderung

Franchise-Nehmer haben als eigenständige Unternehmer ebenso Anspruch auf öffentliche Fördermittel wie unabhängige Gründer.

Manche Franchisesysteme bieten Unterstützung bei der Beantragung von Fördermitteln an. Zum Beispiel geben sie Support bei der Erstellung des Businessplans oder haben ihr System generell bereits auf Förderfähigkeit bei den öffentlichen Förderbanken überprüfen lassen.

Fördermittel der KfW, der Arbeitsagenturen für Gründer aus der Arbeitslosigkeit oder auch Exist für Gründer aus den Hochschulen stehen grundsätzlich allen Franchise-Gründern zur Verfügung. Allerdings müssen auch sie den normalen Weg der Beantragung gehen.

Generell gilt, dass erprobte Franchisesysteme durchaus höhere Erfolgsaussichten auf eine erfolgreiche Finanzierung bieten als ein unbekanntes Geschäftsmodell.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Franchiseförderung

Gewährleistungsbürgschaft

Eine Gewährleistungsbürgschaft dient der Absicherung von Garantieansprüchen für den Fall der Insolvenz eines Unternehmens.

Eine Gewährleistungsbürgschaft kann von einer Bank oder Versicherung gestellt werden, um evtl. Ansprüche eines Auftraggebers wegen auftretender Sachmängel abzusichern.

Mittels der Gewährleistungsbürgschaft kann der Auftraggeber das Risiko einer zwischenzeitlichen Insolvenz seines Auftragnehmers abfedern. Der Bürge würde – falls die Insolvenz während der Gewährleistungszeit eintritt – für die Beseitigung eines evtl. Sachmangels eintreten.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Garantiebürgschaft, Garantie-Bürgschaft

Innovation

Eine Innovation bezeichnet eine neue Idee oder Erfindung.

Zahlreiche Fördermittel werden nur für Innovationen bzw. innovative Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren zur Verfügung gestellt. Dabei muss es sich nicht zwingend um hochgradig und technologisch herausragende Innovationen handeln.

Jedoch muss für eine Förderfähigkeit die Neu- und Weiterentwicklung, also die Innovation, in strukturierten Forschungs- und Entwicklungsprozessen stattfinden. Für diese muss ein konkreter Aufwand betrieben werden, der im Einzelfall umfangreich nachgewiesen werden muss. Generell gilt dabei: Das Projekt muss technisch durchführbar sein, es sollte aber ein erkennbares technisches Risiko vorhanden sein.

Eine neue Geschäftsidee bzw. eine Idee für ein neues Produkt oder Dienstleistung allein sind i.d.R. nicht ausreichend, um spezielle Fördermittel im Bereich Innovation zu erhalten.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Inovation, Neue Idee, Erfindung, Novität, Neuheit, Neuerung, Fortschritt

Innovationsmanagement

Das Innovationsmanagement bezeichnet die systematische Planung von neuen Produkten, Dienstleistungen oder Prozessen.

Innovationsmanagement dient dazu, im Unternehmen die Voraussetzungen für Innovationen zu schaffen. Im Rahmen des Innovationsmanagements wird die Innovationsfähigkeit eines Unternehmens durch die Verknüpfung von Personal-, Organisations- und Kompetenzentwicklung gesteigert.

Wesentlich ist dabei auch die Schaffung eines innovationsfreundlichen Umfelds im Unternehmen. Das Innovationsmanagement ist idealerweise Teil der zentralen Unternehmensstrategie.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Inovationmanagement

Investitionsrechnung

Eine Investitionsrechnung ist eine mathematische Methode, um Investitionen zu prüfen, bevor diese getätigt werden.

Ziel der Investitionsrechnung ist eine möglichst objektive Analyse der Rentabilität einer geplanten Anschaffung. Investitionsrechnungen sind die am häufigsten angewendeten Methoden, um Investitionen vorab zu bewerten.

Unterschieden werden statische und dynamische Investitionsrechnungsmethoden. Bei statischen Verfahren der Investitionsrechnung wird ein Modell anhand eines beliebigen Beispieljahres aufgebaut. Bei dynamischen Verfahren wird die konkrete zeitliche Struktur des Projekts mit allen zu erwartenden Zahlungsströmen berücksichtigt.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Kapitalanlage-Rechnung, Investitionrechnung