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Vorsicht: Abmahnrisiko bei Google Werbung
Auch am Thema AdWords verdienen die Abmahner, darum beachten Sie diese Hinweise, um keine unangenehme Post zu erhalten:
- Vermeiden Sie "unangemessene Texte" und bewerben Sie keine verbotenen Waren und Dienstleistungen. Mehr in den Google-Werberichtlinien.
- Überprüfen Sie Ihre Werbeaussagen. Wenn Sie mit der "bayernweit größten Auswahl an Katzenkörbchen" trommeln, sollten Sie dies auch belegen können. Sonst freuen sich die Konkurrenz und deren Abmahn-Anwälte.
- Halten Sie Preise und Informationen aktuell.
- Nach der neuen Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer, kurz DL InfoV, haben seit Mai 2010 alle Dienstleister, die eine Webseite betreiben, bestimmte Informationspflichten, die auch für Freiberufler gelten. Die Verordnung hat das Ziel, Dienstleistungen transparenter zu machen und den Verbraucherschutz zu stärken. Ausführliche Informationen hierzu finden sich auf der Seite www.dl-infov.de
- Auch wenn Markennamen als Keyword besonders effektiv sein mögen: Finger weg von geschützten Begriffen und dem Namen des Wettbewerbers, sonst droht eine Abmahnung.