E-Mail-Marketing: Wichtige Fachbegriffe und Fakten

  • Blacklist: Auf ihr werden Kundendaten registriert, die keine Mails erhalten wollen. Vor jedem Mailing wird sie mit dem Verteiler abgeglichen.
  • Bounce-Management: Verwalten falscher Adressen und nicht zustellbarer E-Mails.
  • HTML-Mails: Beim Empfänger öffnen sich nicht nur Texte, sondern auch Bilder und Logos.
  • Linktracker: Software, die erhebt, welcher Link wie oft angeklickt wurde und wie die Kunden diese Seite nutzen.
  • Opt-In: Verfahren, bei dem sich die Kunden als Empfänger des Newsletters anmelden. Sie geben Ihre E-Mail-Adresse auf einer Homepage ein. Beim „Double opt in“ erhalten sie danach eine E-Mail, und erst wenn sie einen Link anklicken, wird der Newsletter abonniert.
  • Spam: Unerwünschte massenhaft versendete E-Mails, meist mit Werbeinhalten, manchmal verbunden mit Viren – sie sind verboten.
  • Whitelist: Zuverlässige Firmen, die keine SPAMs versenden, können sich whitelisten lassen. Provider lassen die Mails solcher Absender in den E-Mail-Posteingang, während viele andere nicht zugestellt werden oder in den SPAM-Ordner wandern.
  • Software: Der Markt für Software ist unübersichtlich, da viele Internet-Dienstleister eigene Software anbieten. Eine kostenlose Open-Source-Software ist OpenEMM www.openemm.org, jedoch ist die Installation nach Herstellerangaben Profi-Sache.
  • Dienstleister: www.marketing-boerse.de, Sparte Service-Provider; Geprüfte Dienstleister finden Sie über den Deutschen Direkt Marketing Verband www.ddv.de.
  • Rechtliche Grundlagen: Außerhalb bestehender Geschäftsverbindungen dürfen keine Mails unverlangt versand werden. Jede Massen-E-Mail muss am Ende einen Hinweis auf das Prozedere der Abbestellung enthalten. In allen E-Mails (außer in bestehenden Geschäftsbeziehungen) müssen die vollständige Anschrift des Unternehmens, Telefonnummer und Steuer- bzw. Handelsregisternummer genannt werden. Newsletter brauchen ein Impressum. Quellen im Internet: www.absolit.de/rechtslage.htm oder www.internetrecht-rostock.de