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7 Tipps für den optimalen Home-Arbeitsplatz
Remote-Work von zuhause wird auch nach Normalisierung des (Arbeits-)Alltags einen gesteigerten Stellenwert behalten. Umso wichtiger, sich spätestens jetzt mit der Frage nach dem optimal eingerichteten Home-Arbeitsplatz zu befassen.

Home-Office ist in aller Munde – erzwungen zugegebenermaßen. Und doch haben viele die Vorzüge des Arbeitens von zuhause schätzen gelernt: nicht dauerhaft, aber für gewisse Phasen, an ein oder zwei Wochentagen, flexibel.
Eines scheint sicher: Remote-Work von zuhause wird auch nach Normalisierung des (Arbeits-)Alltags einen gesteigerten Stellenwert für Unternehmen und Arbeitgeber behalten. Wer dann wirklich produktiv arbeiten möchte, sollte beim Einrichten einige grundlegende Sachen berücksichtigen: Ein Tisch und ein Stuhl, an denen man sich mehr schlecht als recht seiner Arbeit widmet, macht noch kein Home-Office aus, das sich auch für längere und geplante Arbeitsphasen zuhause eignet.
Mit folgenden sieben Tipps verwandelst du den heimischen Arbeitsplatz in ein ergonomisches und produktives Umfeld.
Remote-Work-Tipp 1: Weg von Couch und Co.
Ein richtiger Arbeitsplatz findet sich im Optimalfall in einem eigenen Raum, in welchem ungestörtes Arbeiten möglich ist. Couch, Couchtisch oder der zu tiefe Küchentisch sollten immer tabu sein. Selbst wenn es kurz verlockend und bequem erscheint: Durch die damit einhergehende krumme, in sich gebeugte Körperhaltung wird der Brust- und Bauchraum „gequetscht“ – die freie Funktionsentfaltung der inneren Organe ist dadurch eingeschränkt. Dass diese Körperhaltung auch insbesondere der Wirbelsäule nichts Gutes tut, dürfte nachvollziehbar sein. Und noch etwas: Notebooks und Co. nie auf den Schoß nehmen: Die Abwärme kann Verbrennungen der Oberschenkel bewirken.
Remote-Work-Tipp 2: der Schreibtisch und dessen korrekte Höhe
Ein Schreibtisch mit ausreichend Platz sorgt dafür, dass alle Arbeitsutensilien übersichtlich ausgebreitet werden können. In der Höhe individuell einstellbar hilft er dabei, eine optimale Körperhaltung bei gleichzeitig korrekter Sitzhöhe einnehmen zu können. Die Non-Plus-Ultra-Lösung (aber auch die kostenintensivste) stellt hier ein elektrisch höhenverstellbarer Schreibtisch dar. Diesen können Nutzer stets an ihre Körpergröße, -haltung und Arbeitsweise – also sitzend oder stehend – anpassen.
→ Die optimale Tischplattenhöhe erreichst du, wenn du in einer aufgerichteten Körperhaltung bei senkrecht neben deinem Oberkörper hängenden Oberarmen deine Unterarme in einem rechten Ellenbogenwinkel nach vorne auf der Tischplatte ablegen kannst.
Remote-Work-Tipp 3: Der Bürostuhl fürs Büro, der Esszimmerstuhl zum Essen
Neben einem geeigneten Schreibtisch benötigen Home-Office-„Täter“ einen vernünftigen Bürostuhl, den sie in erster Linie ausreichend hoch einstellen können.
→ Die optimale Sitzhöhe ist erreicht, wenn sich deine Hüftgelenke deutlich höher als deine Kniegelenke befinden. Deine Oberschenkel fallen in dieser Sitzhaltung nach vorn ab. Ein guter Bürostuhl kann dies durch eine einstellbare Sitzneigung unterstützen.
Die zusätzliche Einstellung der Sitztiefe ermöglicht es, den Auflagedruck an der Oberschenkelrückseite gleichmäßig zu verteilen. Armauflagen tragen das Gewicht der Arme und entlasten damit Schultern und Nacken. Die Rückenlehne sollte lang genug sein, um den Schulterbereich mitstützen zu können und über eine körpergerechte, bestenfalls verstellbare Ausformung zur Konturanpassung an die Lendenwirbelsäule verfügen. Eine sogenannte Synchronmechanik ermöglicht den Wechsel in eine entspannte, nach hinten gelehnte Haltung, etwa bei Telefonaten – für die Muskulatur im Sitzen eine willkommene Abwechslung. Die dreidimensional einstellbare Nackenstütze liefert dabei einen wertvollen Beitrag zur Entlastung des Nackens.
→ Besonderen Profit im Bereich Ergonomie und kognitive Leistungsfähigkeit beschert dir ein Bürostuhl mit schwingbarem Sitzwerk (Bioswing), welches sehr fein auf kleinste Verlagerungen des Körperschwerpunktes anspricht und damit eine stetige Sitzdynamik garantiert.
Falls trotzdem vorerst der Esszimmerstuhl dienen muss, kann eine entsprechende Unterlagerung des Beckens für eine ausreichende Sitzhöhe sorgen. Wenn dann jedoch der Tisch zu niedrig ist und nicht durch eine Unterlagerung auf die optimale Höhe gebracht werden kann, wird es schwierig mit grundlegenden ergonomischen Aspekten im Home-Office.
Remote-Work Tipp 4: Bildschirm, Tastatur, Maus
Die Arbeit an Bildschirm und Tastatur birgt einige ergonomische Fallstricke. Grundsätzlich ist immer – auch bei Arbeiten am Tablet oder Notebook die Verwendung einer separaten Tastatur zu empfehlen. Dadurch kann der Arbeitsbildschirm mühelos auf die nötige Höhe und Entfernung zu den Augen positioniert werden: In der Höhe sollte sich die Oberkante des Bildschirms bei aufgerichtetem Oberkörper maximal auf Höhe der Augen befinden. Neben der separaten Tastatur empfiehlt sich ebenso eine separate und ergonomische Maus. Vertikalmäuse sorgen für eine entspanntere, weil neutralere Haltung des Unterarmes. Eine herkömmliche Maus „verdreht“ den Unterarm und belastet in Folge Schultergürtel und Oberkörper. Auch eine sogenannte Rollermaus, die unterhalb der Tastatur angebracht lediglich den Daumen in Anspruch nimmt, kann eine sinnvolle Option sein.
Remote-Work-Tipp 5: Papier im Blick
Das papierlose Büro und Clean Desk sind bislang noch nicht Realität – wenngleich auch viele bemüht sind, sich zumindest in die Richtung zu entwickeln. Wer bis dahin mit Vorlagen, Büchern oder Ausdrucken arbeitet, findet in einem Vorlagenhalter ein hilfreiches Tool. Zwischen Tastatur und Bildschirm aufgestellt, lassen sich so Vorlagen usw. fixieren: passend im Blickfeld und zudem mit einem Mehr an Ordnung und Platz auf dem Schreibtisch.
Remote-Work-Tipp 6: Die zwei „L“ – Licht und Luft
Licht und Luft sind Elixier am Arbeitsplatz. Und so auch im Home-Office. Damit keine Blendeffekte entstehen, steht der Bildschirm vorzugsweise im rechten Winkel zum Fenster. Auch künstliche Lichtquellen beachten: Lampen mit Spotwirkung leuchten oft ungleichmäßig und verursachen auf Bildschirm oder Tischplatte ungewollte Reflexionen. Um die Augen und den Nacken-Schulter-Bereich nicht einseitig zu belasten, sollten sich Bildschirmarbeiter grundsätzlich frontal vor den Bildschirm positionieren.
→ „L“ Nummer 2: Luft. Nutze dein Fenster nicht nur als Lichtquelle, sondern auch als Frischluftquelle. Das optimiert das Raumklima, wirkt Erschöpfung entgegen und beflügelt den Geist.
Remote-Work-Tipp 7: Bewegung
Regelmäßige Bewegung bringt und hält nicht nur den Körper in Schwung, auch das Gehirn profitiert von der Abwechslung. Deshalb gilt, ob Home-Office oder Präsenzarbeitsplatz: Bewegung(spausen) fest in den Arbeitsalltag integrieren und profitieren.
→ Sitze nicht stundenlang wie versteinert an deinem Arbeitsplatz (insbesondere, wenn du keinen dynamischen Bürostuhl hast). Animiere dich selbst zu Bewegung: Den Drucker außer Reichweite stellen und für jeden Ausdruck aufstehen. Der Papierkorb gehört in die andere Ecke des Raumes, telefoniere im Stehen und gehe dabei umher usw. Das bringt nicht nur mehr Bewegung in deinen Arbeitsalltag, du wirkst auch deinem Gesprächspartner gegenüber deutlich dynamischer und aufgeweckter.
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Preventim: digitales Drive-in-Testzentrum gestartet
Preventim-Gründer Frederic Lanz will mit seinem digitalen Drive-in-Testzentrum nicht nur mehr Sicherheit ermöglichen, sondern auch eine belastbare Öffnungsperspektive schaffen.

Einfach digital ein Termin-Ticket ziehen. Mit Auto, per Rad oder zu Fuß zur Stadthalle kommen. Täglich den Schnelltest kostenlos von geschultem Personal in der Zeltstation an der frischen Luft durchführen lassen. Ohne weitere Wartezeit zum Testergebnis schon nach circa 15 Minuten über das eigene Smartphone. Und weiter geht es in die heimische Gastronomie, zur Arbeit oder zu anderen privaten Terminen. So die Vision hinter dem Projekt.
Seit Karfreitag können sich Menschen aus dem Main-Taunus-Kreis unkompliziert im neuen Zentrum an der Flörsheimer Stadthalle testen lassen. „In unserem neuen Schnelltestzentrum ist alles digital – außer der Abstrich“, betont Frederic Lanz, Gründer der verantwortlichen Preventim UG. „Durch die volldigitale Verarbeitung der Daten bieten wir ein Höchstmaß an Sicherheit und Effizienz bei den Testungen.“
Digitaler Pass als Chance für Gastronomie und Co.
Im Mittelpunkt des Schnelltestangebots steht die Website oder eine App, über die alle relevanten Daten automatisiert verarbeitet werden. Diese können sich Nutzer kostenfrei über corona-pitstop.de herunterladen. Vor einer Testung geben sie einmalig ihre Kontaktdaten ein und stoßen dabei eigeninitiativ den Verarbeitungsprozess an. Nach dem Test informiert die App sie automatisch über das Ergebnis. Ist dieses negativ, generiert sie ein Testzertifikat, das in der persönlichen Wallet auf dem Smartphone eingespielt wird. In Zukunft soll es als digitaler Pass den Eintritt in gastronomische oder andere Einrichtungen ermöglichen.
Ist das Ergebnis hingegen positiv, erfolgt eine Meldung nicht nur an die Testperson, sondern unter Einhaltung des Datenschutzes auch direkt an das Gesundheitsamt. Die App informiert den Nutzer, sich in Quarantäne zu begeben und einen Arzt für einen weiteren PCR-Test zu kontaktieren. Darüber hinaus übermittelt das neue Preventim-Testzentrum einmal täglich alle relevanten Daten zur Anzahl der Testungen und zu den Ergebnissen an das Gesundheitsamt. Damit erfolgt die Ermittlung von Inzidenzen und das Konzept schützt präventiv vor der Ausbreitung unerkannter Infektionsherde.


Unbürokratischer Helfer in der Region
Die Preventim UG schließt mit dem kostenlosen Schnelltestangebot eine Lücke, die staatliche Stellen gerade im Rahmen der Teststrategie der Bundesregierung zu schließen versuchen. Der zuständige Main-Taunus-Kreis hat das Unternehmen für die Errichtung des Testzentrums auf unbürokratische Weise beauftragt. Die Testungen werden durch die Krankenkassen finanziert.
Nicht nur die Koppelung an das örtliche Gesundheitsamt macht das neue Schnelltestzentrum dabei zum „Flörsheimer Modell“. Die Mitarbeiter vor Ort entstammen vom Lockdown betroffenen Branchen wie der Gastronomie. Sie sind speziell für die Schnelltestungen durch das Deutsche Rote Kreuz geschult. Um einen Anreiz für die regelmäßige Testung zu schaffen, vergibt das Preventim-Zentrum kleine Präsente wie Gutscheine für die örtliche Eismanufaktur. Direkt gegenüber des Flörsheimer Schulzentrums können sich auch Lehrer und Schüler regelmäßig testen lassen.
Gründer Frederic Lanz - "Held des Mittelstands"
Hinter dem neuen Angebot steht mit Frederic Lanz ein Flörsheimer, der unbürokratisch Hilfe organisiert. Im vergangenen Jahr hat der Geschäftsführer der KEMPER GmbH im Münsterland pragmatisch einen mobilen Luftreiniger für Schulen auf den Markt gebracht, der bereits in vielen deutschen Schulen die Infektionsgefahr reduziert – das Unternehmen gilt als Pionier der Luftreinhalttechnik in der Metallverarbeitung. Kürzlich würdigte die Wirtschaftswoche dieses Engagement in seiner Rubrik „Helden des Mittelstands“. Jetzt will er Testzentren flächendeckend aufbauen, um weitere Öffnungsschritte für vom Lockdown betroffene Wirtschaftsbereiche zu ermöglichen.
Flörsheim am Main ist für den Lanz dabei erst der Anfang, denn das „Flörsheimer Modell“ lässt sich auch auf andere Städte übertragen. „Binnen kurzer Zeit können wir ein Testzentrum hochziehen“, sagt Lanz. „Bis alle durch die Impfungen immunisiert sind, wird es noch dauern. Die flächendeckende Testung gibt uns aber die Möglichkeit, zumindest schrittweise zu öffnen.“ Am Sitz seiner Firma in Vreden ist bereits ein ähnliches Testzentrum entstanden.
Planungssicherheit statt Almosen
Im Interview: Dr. Bernd Fischl ist Partner der BFMT Gruppe und u.a. als zertifizierter Fördermittelberater in den Bereichen Gründung, Wachstum und Krisenmanagement tätig.

Wie ist das Corona-Jahr 2020 aus Ihrer Sicht gelaufen?
Die Herausforderungen, die Unternehmen zu bewältigen hatten, waren enorm. Das extreme Herunterfahren vieler geschäftlicher Aktivitäten und das zeitweise Lahmlegen des öffentlichen Lebens beeinträchtigten die Realwirtschaft direkt. Die Unternehmen hatten hier einen gewaltigen Nachfrageschock zu bewältigen. Funktionierende Geschäftsmodelle wurden plötzlich „on hold“ gestellt. Während viele Unternehmerinnen und Unternehmer schnell versuchten, die weiterlaufenden Kosten zu senken, war dies natürlich nur begrenzt und mit einem gewissen Vorlauf möglich. Die Folge war und ist eine zunehmend angespannte Eigenkapitalsituation vieler eigentlich sehr solide wirtschaftender Unternehmen.
Das schnelle Schaffen steuerfinanzierter Förderprogrammen wirkte sich zudem direkt auf die Arbeit der Beraterinnen und Berater aus, die gefordert waren, ihre Mandantinnen und Mandaten entsprechend zu unterstützen. Sie mussten sich, trotz erheblicher Flut an Anfragen, sehr schnell in neue Herausforderungen z.B. im Bereich der Fördermittel einarbeiten, um Unternehmen kompetent begleiten zu können. Dies stellte für die Beratungsbranche eine sowohl qualitativ als auch quantitativ hohe Herausforderung dar. Aus meiner Sicht ist uns dies gut gelungen.
Was waren die größten Hürden und stärksten Hilfsangebote für Selbständige?
Neben den aktuell angebotenen Hilfen wie Überbrückungshilfe 1 und 2, November- und Dezemberhilfen wurde für betroffene Unternehmen zu Beginn der Krise ein Beratungszuschuss (über die BAFA) in Aussicht gestellt, der leider rückwirkend aufgrund von Budgetknappheit revidiert wurde. Das war sehr unschön, da zahlreiche Unternehmen nicht nur Zeit in die Antragstellung investiert, sondern auch wochenlang auf einen Bescheid gewartet hatten. Da vor dem Vorliegen eines positiven Bewilligungsbescheids nicht mit der Beratung begonnen werden durfte, hat sich dadurch die Situation vieler Unternehmen weiter verschlechtert.
Bei den aktuellen Hilfen gab und gibt es im Nachhinein immer wieder Änderungen bzw. Anpassungen bei der Antragstellung bzw. den Genehmigungsvoraussetzungen, was sowohl die Kosten als auch die Zeit bis zur Verfügbarkeit der dringend notwendigen Mittel erheblich erhöht.
Abzuwarten bleibt auch, wie die weitere Abwicklung und ggf. nachgelagerte Prüfung nach Zuteilung der Fördermittel erfolgen wird und ob es hier vielleicht auch zu erheblichen Rückzahlungen kommen kann. Es bleibt zu hoffen, dass diese Aspekte bei zukünftigen Förderungen berücksichtigt bzw. Fehler vermieden werden. Für den Wirtschaftskreislauf ist nichts schädlicher als anhaltende Planungsunsicherheit.
Auch müssen wir uns stets vergegenwärtigen, dass wir von einem staatlich verordneten Stillstand sprechen, dessen Länge und Intensität auch nach einem Jahr der Krise in keinster Weise absehbar oder gar planbar ist. Gerade deshalb sollten Hilfsmaßnahmen zuverlässig planbar sein und keinen Almosen gleichen.
Was raten Sie Selbständigen, um sich für die kommenden Herausforderungen bestmöglich zu rüsten?
In der aktuellen Situation sollte jedes Unternehmen einen engen Kontakt mit seinem Steuerberater pflegen, da dieser über die aktuellen Hilfen informiert und berechtigt ist, entsprechende Anträge zu stellen. Neben den genannten Hilfen können bei einem größeren Kapitalbedarf auch Förderdarlehen bei der Hausbank beantragt werden. Hier sollte eine belastbare Planung erstellt werden, um die möglichen Szenarien mit dem daraus resultierenden Kapitalbedarf managen zu können. Nur so lässt sich ein Unternehmen in diesen unsicheren und volatilen Zeiten möglichst stabil in die Zukunft führen.
Neben der Prüfung und Nutzung von Zuschüssen und sonstigen Fördermitteln sollte auch die Eigenkapitalausstattung des Unternehmens im Auge behalten werden. Bei einer sehr stark reduzierten Eigenkapitalquote oder nicht ausreichend verfügbaren Fördermitteln bzw. Fremdkapital kann auch die Aufnahme von Eigenkapital oder Mezzanine-Kapital sinnvoll oder sogar notwendig sein. In der aktuellen Krise hat sich wieder einmal gezeigt, dass Unternehmen mit einer starken Eigenkapitalquote weniger anfällig für unerwartete Ereignisse sind.
Für Unternehmen ist es weiterhin wichtig, sich umfänglich zu informieren bzw. informieren zu lassen. Da niemand den weiteren Verlauf der Krise kennt, sind die aktuellen Herausforderungen aktiv anzugehen. Dabei darf natürlich nicht vergessen werden, dass es auch eine Zeit nach COVID-19 geben wird. Wer sich jetzt gut aufstellt, kann von der dann einsetzenden Erholung überproportional profitieren.
Abschalten für Gründer
Naturgemäß müssen Gründer meist sehr viel Arbeitszeit in den Aufbau ihrer Firma stecken. Doch bei allem Leistungsgedanken sollte dabei das Abschalten nicht zu kurz kommen, denn es ist für den Erfolg von entscheidender Bedeutung.

Zehn Uhr abends: Wo normale Arbeitnehmer schon längst im Feierabend sind und schon mit dem Gedanken spielen, sich ins Bett zu begeben, brennt in vielen Start-ups noch Licht. In der Gründerphase gibt es immer etwas zu tun. Was jedoch viele ignorieren: Der Mensch ist kein Computer, der beliebig lange mit konstanter Leistung laufen kann. Wer grundlegende Bedürfnisse wie Schlaf und Entspannung ignoriert, setzt sich nicht nur einem hohen Gesundheitsrisiko aus, sondern sorgt dafür, dass seine Leistungskurve in den Keller sinkt – zum Nachteil des eigenen Unternehmens. Wie und warum Gründer den Kopf regelmäßig frei machen sollten, erklärt der folgende Artikel.
Von Stress & Leistungsfähigkeit
Die Gründerphase ist Stress pur. Doch nicht immer ist der nur nachteilig. Erst, wenn er Überhandnimmt, weil er nicht mehr abgebaut wird.
Warum Gründerstress? Zum Beispiel wegen Arbeitszeiten
Natürlich, generell ist die Selbstständigkeit nichts für Leute, die auf Acht-Stunden-Tage stehen und für die um fünf Uhr der Hammer fallen muss – das zeigen auch die Zahlen: Selbstständige arbeiten branchenübergreifend im Durchschnitt wöchentlich rund acht Stunden länger als Angestellte. Bloß: So verständlich diese Zeit-Investition ins eigene Startup ist, so schlecht ist sie fürs Stress-Niveau. Solange der Körper im Arbeitsmodus ist, versucht er, maximale Bereitschaft und Konzentration aufrecht zu erhalten – die Definition von Stress. Bloß: Diesen Level kann der Mensch nicht unbegrenzt aufbieten. Schon nach wenigen Tagen, in denen die Arbeitszeiten wesentlich über den Entspannungsphasen liegen, machen wir schlapp.
Überarbeitung
Wer länger arbeitet, arbeitet auch allein von der Menge sehr viel mehr pro Tag. Auch das schlägt sich auf den Stress nieder, der Körper muss immer mehr Baustellen im Hinterkopf behalten.

Hohe Einzelbelastung
Das wiederum sorgt in Kombination mit der Tatsache, dass viele Startups in Sachen Mitarbeiterzahl noch nicht optimal aufgestellt sind, zu einer wesentlich größeren Belastung Einzelner. Oftmals ist es der Gründer selbst, der sich am meisten zumutet. Und gleichzeitig verzettelt er sich durch die vielen unterschiedlichen Felder zügig:
- Eine Stunde am Projekt arbeiten
- Probleme der Buchhaltung lösen
- Treffen mit Investoren
- Arbeiten am Projekt
- Vorstellungsgespräche
- Technische Probleme
Diese Liste ließe sich beliebig fortsetzen, denn es gibt praktisch keinen Job, um den sich Gründer nicht persönlich kümmern – auch weil viele Neu-Chefs noch nicht delegieren gelernt haben.
Entspannung Fehlanzeige
Und weil in der Gründungsphase keine noch so harte Arbeit wirklich zu einem Ende führt, sondern sich immer wieder neue "Baustellen" auftun, können viele Chefs auch dann nicht abschalten, wenn sie zuhause sind. Wem kreisten während dieser Zeit nicht die Gedanken auch noch im Bett um irgendein Detail?
Home-Office-Vereinbarungen: Stolperfallen umgehen
Von Heimarbeitsplätzen können Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen profitieren. Jedoch lauern hier einige rechtliche Fallstricke. Abhilfe schaffen sorgfältig ausgearbeitete Vereinbarungen. Das sollten Sie dabei beachten.

Das Arbeiten außerhalb der Firma wird immer beliebter. Laut einer aktuellen Studie des Instituts für Wirtschaftsforschung (Ifo) lassen rund 40 Prozent der deutschen Unternehmen ihre Mitarbeiter ganz oder teilweise in den eigenen vier Wänden arbeiten – Tendenz weiter steigend. Grundlage ist in der Regel eine Vereinbarung, die alle Rechte und Pflichten am Heimarbeitsplatz festlegt. Doch viele Home-Office-Vereinbarungen sind lückenhaft und bieten unnötigen Interpretationsspielraum, warnt die Wirtschaftskanzlei WWS aus Mönchengladbach. Unternehmen sollten alle Regelungen unter die Lupe nehmen und gegebenenfalls nachbessern.
Eine Home-Office-Tätigkeit erfordert eine spezielle Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Es muss nicht immer ein umfassendes Vertragswerk sein. Führt der Arbeitnehmer von zu Hause gelegentlich geschäftliche Telefonate, kann eine mündliche Absprache unter Umständen ausreichen. Sind feste Einsatzzeiten in den eigenen vier Wänden vorgesehen, sollte die Vereinbarung immer schriftlich erfolgen. Dies kann entweder direkt im Arbeitsvertrag oder als separate Zusatzvereinbarung geschehen.
Klare Regelungen treffen
Mit klaren Regelungen lassen sich viele Stolperfallen von vornherein umgehen. Der Vertrag sollte etwa genau festlegen, an wie vielen Tagen in der Woche zu Hause gearbeitet wird und welche Pausenzeiten gelten. Die Home-Office-Vereinbarung sollte klarstellen, wie die Arbeitszeit erfasst wird und unter welchen Umständen vergütete Mehrarbeit zulässig ist. Überstunden sollten nur nach vorheriger Absprache erfolgen können. Nicht zuletzt ist zu vereinbaren, welche Kosten der Arbeitgeber für IT, Telefon- und Internetanschluss übernimmt. Auch sollte geklärt sein, ob und in welchem Umfang der Arbeitgeber Zugang zum Heimarbeitsplatz erhält.
Wichtig sind nicht nur die Modalitäten, sondern auch die Frage, wie eine Vereinbarung zustande gekommen ist. Einseitige Vereinbarungen zum Vorteil des Unternehmens sind schnell unwirksam. Laut Urteil des Landesarbeitsgericht Düsseldorf (LAG Düsseldorf, Az. 12 Sa 505/14) ist die Kündigung einer Home-Office-Regelung ungültig, wenn sie auf einer einseitig vom Arbeitgeber formulierten allgemeinen Vertragsbedingung beruht, deren Widerrufsklausel die Interessen des Arbeitnehmers nicht ausreichend berücksichtigt. Dies gilt selbst dann, wenn der Arbeitgeber die vertraglich vereinbarte Widerrufs- und Kündigungsfrist einhält.
Auf Augenhöhe vereinbaren
Unternehmen sollten Home-Office-Vereinbarungen auf Augenhöhe aushandeln und Vorschläge des Arbeitnehmers einbeziehen. Idealerweise legen die Parteien gemeinsam fest, welche persönlichen Belange dem Arbeitnehmer besonders wichtig sind. Sie sollten gemeinsam einen Beispielkatalog für die Fälle schriftlich fixieren, unter denen sich beide mit der Beendigung der Heimarbeit einverstanden erklären. Dazu zählen etwa betriebliche Umstrukturierungen, Projektarbeiten oder andere Kundenbetreuungssituationen, die eine dauerhafte Präsenz des Arbeitnehmers im Betrieb erfordern.
Ganz wichtig ist, die Beteiligung des Mitarbeiters zu dokumentieren. Dies kann durch die Zusendung der Home-Office-Vereinbarung per E-Mail erfolgen, in welcher der Arbeitnehmer aufgefordert wird, die Regelungen um seine konkreten Wünsche und Vorstellungen zu ergänzen. In einem Gespräch sollten die einzelnen Punkte final abgestimmt und anhand eines Gesprächsprotokolls die einzelnen Entwicklungsschritte der Vereinbarung schriftlich festgehalten werden. Aber selbst bei einer solchen Herangehensweise tragen Arbeitgeber ein Restrisiko. Aufgrund des Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnisses können Arbeitsgerichte ein Verhandeln auf Augenhöhe verneinen. In solchen Fällen bleibt Unternehmen unter Umständen nur der Weg einer Änderungskündigung, um die Heimarbeit zu beenden. Ein Erfolg ist jedoch nicht garantiert, da gegebenenfalls Kündigungsschutz besteht.
Grundsätzlich gilt: Je ausgewogener der Vertrag ausgehandelt ist, desto geringer ist das Konfliktpotenzial mit dem Arbeitsgericht.
Versicherungsrechtliche Fragen berücksichtigen
Auch versicherungsrechtliche Dinge können in der Home-Office-Vereinbarung berücksichtigt werden. Über die gesetzliche Unfallversicherung sind nur Unfälle direkt am heimischen Arbeitsplatz abgedeckt. Laut Urteil des Bundessozialgerichts (BSG, Az. B 2 U 5/15 R) ist jedoch der Weg vom Home-Office in andere Räumlichkeiten, wie etwa zur Küche, nicht versichert. Wer als Arbeitnehmer auf dem Weg ins Büro bisher sein Kind noch vorher in den Kindergarten gebracht hat, ist über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Auf dem Weg zum oder vom Kindergarten zurück ins heimische Büro besteht ein solcher Versicherungsschutz nicht. Nach Auffassung der Richter des Sozialgerichts Hannover (SG Hannover, Az. S 22 U 1/15) handelt es sich dabei nicht um einen versicherten Weg von der oder zur Arbeitsstätte. Die Parteien sollten daher sicherstellen, dass der verbleibende Versicherungsschutz ausreichend ist.
Die Autorin Rebekka De Conno ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht der Kanzlei WWS Wirtz, Walter, Schmitz und Partner mbB in Mönchengladbach.
Planvoll die Corona-Krise meistern
Gerade kleinere Unternehmen treffen Krisen wie das Corona-Virus oft unvorbereitet. Wer sich rechtzeitig mit Cloud-Computing, Notfallplänen und Checklisten vorbereitet, kann Schaden von seinem Betrieb abwenden – und sich sogar Wettbewerbsvorteile verschaffen. Was jetzt zu tun ist: acht goldene Regeln.

Händewaschen – so lange, bis man zweimal „Happy-Birthday” gesummt hat. Nicht ins Gesicht fassen. Körperkontakt meiden, in die Armbeuge nießen … Auch wer sich und seine Mitarbeiter auf solche Vorsichtsmaßnahmen gegen eine Infektion einschwört, ist nicht vor dem Corona-Virus gefeit. Im schlimmsten Fall können dann alle Mitarbeiter den ganzen Betrieb über Wochen nicht betreten.
Was für Großkonzerne mit mehreren Standorten oft noch zu managen ist, kann kleine und mittlere Unternehmen (KMU) schnell an den Rand der Pleite bringen. Nach einer Umfrage der Unternehmervereinigung „The Alternative Board“ unter 165 Firmenchefs von KMU haben mehr als vier Fünftel keinen Notfallplan. Ein schwerer Fehler.
„Es ist unerlässlich, vorzeitig betriebsinterne Regelungen aufzusetzen, die die Art des Umgangs mit der Krisensituation bestimmen“, sagt Bertram Brossardt, Hauptgeschäftsführer beim Verband der Bayerischen Wirtschaft. Kritische Prozesse und Zuständigkeiten müssten vorab definiert werden. „Die allem zugrundeliegende Frage ist, welche kritischen Funktionen der Organisation wie aufrechterhalten werden können, zum Beispiel IT, Vertrieb oder Kommunikation.“
Meist fehlt aber dieses umfassende „Betriebliche Kontinuitätsmanagement”, wie es in den meisten Konzernen eingeführt ist. Doch mit den folgenden acht goldenen Regeln und guter Vorbereitung lässt sich manche Krise auch für KMU sogar ohne größere Einbußen durchstehen:
Regel 1: die Checkliste
Viele Büros bestehen aus ganzen Wänden voller Aktenordner – mit mehr oder minder wichtigem Inhalt. Dazu kommen Inhalte, die im Computer, auf dem Smartphone des Chefs oder zuweilen sogar nur in dessen Kopf sind; Passwörter für manche Online-Konten etwa. Für einen Notfall gilt es zunächst, das absolut Betriebswichtige zu definieren: Was sind die aktuellen Projekte, Lieferungen, Kunden? Welche Zugangscodes, Passwörter und Pin-Nummern sind nötig, um Computer, Bankkonten oder Safes zu nutzen? Wer hat welche Vollmachten und Kenntnisse, wer ist für die Mindestbesetzung des Betriebs nötig? Das sind typische Fragen. Die Industrie- und Handelskammer Hamburg hat eine umfangreiche Checkliste für solche Notfälle zusammengestellt.
Regel 2: der Vertretungsplan
In meinem Laden bin ich der Chef – so gilt das gerade in kleinen Unternehmen oft noch uneingeschränkt. Und der direkte Draht zum Inhaber hat ja gerade für die Kunden auch seinen besonderen Reiz. Dennoch sollte ein guter Chef immer an den Fall denken, wenn er etwa durch einen Infekt ausfällt. Er muss darum eine klare Vertretung haben – genau wie die anderen zum Betrieb absolut notwendigen Entscheider. Und Achtung: Diese Vertreter müssen auch Bescheid wissen und die entsprechenden Vollmachten und Zugänge haben. Nur so können sie zum Beispiel vom heimischen Rechner aus in Vertretung die Löhne anweisen.
Regel 3: die virtuelle Firma
Ein Backup der wichtigen Daten ist gut – nützt aber wenig, wenn es auf dem Server eines gesperrten Betriebsgeländes liegt. Sehr wichtig ist es in der digital vernetzten Welt, dass Daten, Abläufe, Software und betriebswichtige Programme so weit wie möglich ständig oder sogar standardmäßig auch außerhalb des Geschäfts oder der Firma nutzbar sind. Das kann über einen gespiegelten Server mit Laptop-Anbindungen oder auch eine sichere Firmencloud gehen. Dann ist es relativ problemlos möglich, zumindest den Büro-Betrieb auch virtuell weiterzuführen. Im produzierenden Gewerbe wird das womöglich nicht gehen. Dann kann Regel acht größere Schäden vermeiden.
Regel 4: flexible Arbeitsplätze
Mein Büro ist meine Heimat – schön, wenn sich Mitarbeiter im Unternehmen derart wohl fühlen. Problematisch wird es, wenn sie von einem Tag auf den anderen zum ersten Mal auf einen Laptop daheim zurückgreifen müssen und die Konferenz mit den Kollegen in Quarantäne via Skype stattfindet. Flexibles Arbeiten sollte deshalb auch in KMU trainiert werden.
Regel 5: der Notfallkoffer
Der amerikanische Präsident hat einen; jeder Kleinunternehmer sollte ihn auch besitzen. In diesem Koffer – es kann auch ein geschützter Bereich im Computer oder der Cloud sein – liegen alle Dokumente, Pläne und Inhalte der Checklisten, die im Notfall zur Hand sein müssen; und zwar so, dass jeder Befugte darauf auch zugreifen kann.
Die Industrie- und Handelskammer Reutlingen hat ein umfangreiches Info-Paket zusammengestellt. Unternehmer finden dort vieles, was sie brauchen, um die acht Goldenen Regeln zum Betrieblichen Kontinuitätsmanagement umzusetzen. Hier findest du das Notfall-Handbuch für Unternehmen zum Download
Regel 6: die Versicherung
Vertrauen ist gut, Versicherung ist besser. Das gilt auch jetzt wieder. Die klassischen Gewerbe-Absicherungen greifen zwar aktuell im Fall Corona nicht. Doch können Geschäftsinhaber zumindest für die Zukunft Vorsorge treffen: Erweiterte Gewerbeversicherungen helfen – die sind im Fall der Fälle Gold wert. Auch hier sollten Unternehmer frühzeitig für den Notfall vorsorgen. Das Risikobewusstsein und ein entsprechender Schutz sind essenziell wichtig. Es ist empfehlenswert, die Grundgefahren Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser und Sturm mit einem Schutz gegen Betriebsunterbrechung und Ertragsausfall zu ergänzen. Denn auch ohne das nicht versicherbare Seuchen-Risiko bleiben immer noch genügend Gefahren, die zu längerem Betriebsausfall und damit zu erheblichen finanziellen Einbußen bis zur Existenzbedrohung führen können – etwa bei einem Veranstaltungsausfall (Messe, Konzert) oder einer Betriebsschließung eines Imbisses, einer Gaststätte, Hotels oder Ladens.
Regel 7: kluge Klauseln
Krisenfälle wie das Corona-Virus sind meist höhere Gewalt. Der Anspruch Dritter auf die betrieblichen Leistungen oder Schadenersatz ist damit ausgeschlossen, wenn etwa eine Firma von Amts wegen geschlossen wird. So etwas kann aber in Verträgen ausdrücklich ausgeschlossen werden. Das kann zum Beispiel sinnvoll sein, wenn der Betrieb von einem Lieferanten abhängig ist. Sollte der dann etwa wegen Zwangsschließung nicht liefern können, darf der Abnehmer dank einer entsprechenden Klausel den Vertrag sonderkündigen – und die Ware anderswo beschaffen. Ein aktives Vertragsmanagement ist also gerade für KMU in solchen Fällen sehr wichtig.
Regel 8: Vater Staat
Bei krisenhaften Situationen wie jetzt greift auch der Staat den KMU unter die Arme – wenn sie denn die Arme heben. Wichtigste Hilfe, so Brossardt: „Zur wirtschaftlichen Entlastung kann Kurzarbeit eingeführt werden, sofern dies durch eine Regelung im Arbeitsvertrag, durch Betriebsvereinbarung oder in einem Tarifvertrag möglich ist.“
Unternehmer können dann Kurzarbeitergeld beantragen – einen Teil des Entgelts zahlt dann die Arbeitsagentur. Der Chef muss aber zuvor zum Beispiel wegen Lieferproblemen oder der Krankheitsfälle Kurzarbeit anordnen und die Entgeltausfälle belegen. Werden darum die üblichen Arbeitszeiten vorübergehend wesentlich verringert, lässt sich belegen, dass ein „unabwendbares Ereignis" zu erheblichen Arbeitsausfällen führt. Die zuständige Bundesagentur für Arbeit prüft übrigens, ob die Voraussetzungen für die Leistung erfüllt sind.
Aktuell hat die Bundesregierung weitere Hilfen beschlossen: Bei Kurzarbeit durch Wegfall von mindestens zehn Prozent der Gesamtarbeitsmenge wegen der Corona-Krise werden nun auch die Sozialversicherungsbeiträge vollständig von der Bundesagentur für Arbeit erstattet. Auch Überbrückungskredite durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau werden leichter zugänglich.
Wer sich an diese acht Regeln hält, der kann auch bei schwereren Störungen oft den Betrieb, Kunden- und Lieferkontakte aufrechterhalten – oder zumindest schwere finanzielle Einbußen vermeiden. Gerade dieses Betriebliche Kontinuitätsmanagement bietet gerade kleineren Firmen einen entscheidenden Vorteil beim Durchstarten nach einer Krise. Schließlich steigt die Nachfrage nach einer Zwangspause meist wieder rasch an. Wer dann als Klein- oder mittlerer Unternehmer seine Firma fit gehalten hat, ist wieder schneller beim Kunden – ein entscheidender Wettbewerbsvorteil.
Der Autor Martin Gräfer ist Vorstand Versicherungsgruppe die Bayerische
Corona-Soforthilfe für Selbständige: Infos und To do's
Das staatliche 50-Milliarden-Hilfspaket für Selbständige steht: Diese Hilfen sind für kleine Firmen und Freiberufler beschlossen und so kommen Betroffene ab sofort an das Geld.

Für Kleinunternehmen und Selbständige - in diesem Bereich sind in Deutschland rund zehn Millionen Menschen beschäftigt - werden Coroan-Soforthilfen zur Verfügung gestellt. Der Bundestag hat am 25. März den Nachtragshaushalt beschlossen, damit die Milliardenhilfen in der Corona-Krise fließen können.
Die Hilfe wird direkt und schnell ausgezahlt. Dies soll unbürokratisch funktionieren, die Betroffenen müssten nur versichern, dass sie durch Corona in einen Liquiditätsengpass geraten seien. Für Kleinbetriebe mit bis zu fünf Beschäftigten werde es dann 9.000 Euro für drei Monate geben, für Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten 15.000 Euro. Damit will die Bundesregierung sicherstellen, dass diese Unternehmer für ihre laufende Verpflichtungen aufkommen können.
Corona-Soforthilfe wird nicht auf Hartz-IV angerechnet
Wenn Selbstständige/Freiberufler mit Hartz-IV-Bezügen Corona-Soforthilfen bekommen, darf diese Sonderzahlung in der Regel nicht auf ihr Arbeitslosengeld II angerechnet werden. Darauf weist das Bundesarbeitsministerium hin. Wenn Corona-Soforthilfen anderen Zwecken dienten als das Arbeitslosengeld II, "sind sie demnach nicht als Einkommen zu berücksichtigen. Dies trifft nach Kenntnis der Bundesregierung auf die Mehrzahl der 'Corona-Soforthilfen' zu", so das Bundesarbeitsministerium.
Landesgericht Köln: Corona-Soforthilfe unpfändbar
Die Corona-Soforthilfen können nicht gepfändet werden, entschied das Landgericht Köln in einem kürzlich veröffentlichten Urteil (Urteil. v. 23.04.2020, Az.: 39 T 57/20).
Die Verwaltungsvereinbarung steht
Bund und Länder haben sich auf eine Verwaltungsvereinbarung geeinigt, wie das Finanz- sowie das Wirtschaftsministerium am Sonntag, dem 29. März, mitgeteilt hat. Dadurch könnten die Länder die Bundesmittel ab Montag, dem 30.03., abrufen, um Zuschüsse schnell und unbürokratisch auszuzahlen.
"Wir helfen mit umfassenden Maßnahmen der gesamten Wirtschaft von klein bis groß und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, mit dieser Extremsituation umzugehen", heißt es in einem der dpa vorliegenden Brief Altmaiers an Wirtschaftsverbände.
Die Soforthilfen des Bundes gelten auch für Landwirte.
Zugleich stellte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier weiteren staatlichen Anschub für die Zeit nach der Krise in Aussicht. "Wir brauchen ein umfassendes Fitnessprogramm für die deutsche Wirtschaft", sagte Altmaier der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung".
Die Kerninhalte Verwaltungsvereinbarung: Wer kann wo einen Antrag stellen?
Die Verwaltungsvereinbarung einschließlich der Vollzugsregelungen stellt klar, wer wo seinen Antrag stellen kann. Nachfolgend ein Überblick.
Antragsberechtigte: sind Soloselbständige, Angehörige der Freien Berufe und kleine Unternehmen einschließlich Landwirte mit bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente), die wirtschaftlich am Markt als Unternehmen tätig sind. Sie müssen ihre Tätigkeit von einer inländischen Betriebsstätte oder einem inländischen Sitz der Geschäftsführung aus ausführen und bei einem deutschen Finanzamt angemeldet sein.
Umfang der Soforthilfe: Die Soforthilfe dient der Sicherung der wirtschaftlichen Existenz der Unternehmen und zur Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen in Folge der Corona-Krise. Unternehmen bzw. Selbständige aus allen Wirtschaftsbereichen mit bis zu 5 Beschäftigten können einen einmaligen Zuschuss von bis zu 9.000 Euro für drei Monate beantragen, Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten einen einmaligen Zuschuss von bis zu 15.000 Euro, ebenfalls für drei Monate.
Nachweis des Liquiditätsengpasses durch Corona-Krise: Der Antragsteller muss versichern, dass er durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist. Antragstellende Unternehmen dürfen sich nicht bereits am 31.12.2019 in finanziellen Schwierigkeiten befunden haben.
Auszahlung über die Länder: Länder haben die Umsetzung und Auszahlung der Hilfen übernommen. Eine Liste der Ansprechpartner finden Sie nachfolgend.
Unbürokratisches Antragsverfahren: Das Soforthilfe-Programm verzichtet bewusst auf ein bürokratisches Antragsverfahren, um eine rasche und unbürokratische Auszahlung zu gewährleisten. Die Angaben zum Antrag müssen aber richtig sein - Falschangaben können den Tatbestand des Subventionsbetrugs erfüllen und zu entsprechenden strafrechtlichen Konsequenzen führen. Anträge können bei den zuständigen Ansprechpartnern in den Ländern in Kürze elektronisch gestellt werden.
Antrags- und Auszahlungsfrist: Anträge sind bis spätestens 31.05.2020 bei der zuständigen Landesbehörde zu stellen.
Kumulierung mit anderen Beihilfen und steuerliche Relevanz: Eine Kumulierung mit anderen Hilfen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ist grundsätzlich möglich. Eine Überkompensation ist aber zurückzuzahlen. Damit der Zuschuss jetzt, wenn es wichtig ist, in vollem Umfang den Unternehmen zu Gute kommt, wird er bei den Steuervorauszahlungen für 2020 nicht berücksichtigt. Zwar ist der Zuschuss grundsätzlich steuerpflichtig, aber das wirkt sich erst dann aus, wenn die Steuererklärung für 2020 eingereicht werden muss, also frühestens im nächsten Jahr. Nur wenn im Jahr 2020 ein positiver Gewinn erwirtschaftet wurde, wird dann auf den Zuschuss der individuelle Steuersatz fällig.
Hier gibt's die Übersicht über die zuständigen Behörden oder Stellen in den Ländern: (Hinweis: Die genannten Ansprechpartner können kontaktiert werden sowohl zu Länder-Soforthilfen als auch für Bundes-Soforthilfen).
Weitere wichtige Maßnahmen
Eine zentrale Rolle, um die Gefahr der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung zu vermeiden, kommt der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu. Dazu werden bei bereits vorhandenen Programmen, vor allem jenen zur Kreditabsicherung, der Zugang erleichtert und Hürden abgebaut. Liquiditätsengpässen sollen mittels Krediten entgegengewirkt werden. Zentrale Maßnahmen sind in diesem Zusammenhang die Erhöhung der Risikoübernahme von derzeit 50 Prozent auf nun 80 Prozent.
Ein weiteres Gesetz soll verhindern, dass Unternehmen nur deshalb Insolvenz anmelden müssen, weil die von der Bundesregierung beschlossenen Hilfen nicht rechtzeitig bei ihnen ankommen. Die reguläre Drei-Wochen-Frist für einen Insolvenzantrag wird bis Ende September ausgesetzt.
Über die einzelnen Wirtschaftsministerien der Bundesländer
findest du hier wichtige Informationen, die täglich aktualisiert werden, bit.ly/2JaSShi
Zuständig für das
Kurzarbeitergeld ist die örtliche Arbeitsagentur. Für weitere Informationen erreichen Arbeitgeber die zentrale Hotline der Bundesagentur für Arbeit unter der Telefonnummer: 0800/45555 20.Weitere Infos zum Thema Kurzarbeitergeld gibt es als PDF-Download hier
Für direkte Fragen steht Unternehmern die Hotline des Bundesfinanzministeriums zur Verfügung, Tel.: 030 / 18615 8000.
Über das Infotelefon des Bundesgesundheitsministeriums erfahren Unternehmer alles, was Sie zum Coronavirus selbst wissen sollten, etwa zum Umgang mit Verdachtsfällen im Betrieb oder zu Quarantänemaßnahmen: 030/346 465 100.
Tipps der Redaktion
Zum Weiterlesen: Corona FAQ für Selbständige (wird laufend aktualsiert)
Mit dem kostenlosen E-Book "Coronakrise: Hilfen vom Staat für Selbstständige" will das Portal www.steuertipps.de Betroffene in dieser Ausnahmesituation unterstützen. Das E-Book liefert einen schnellen Überblick über die staatlichen Hilfen für Betroffene. Alle Informationen sind darin gebündelt aufbereitet und dienen der leichteren Orientierung. Das E-Book wird kontinuierlich aktualisiert und erweitert.
Ratgeber „Coronavirus: Versicherung, Arbeit, Finanzen“: Der aktuelle Ratgeber des digitalen Finanzportals Joonko gibt wertvolle Antworten auf dringende Fragen wie bspw:
- Verdienstausfall: Wie steht es um Rücktrittsrecht und Fristen, sollte es zu Kündigungen seitens des Vertragspartners kommen?
- Entschädigung bei Quarantäne: Besteht ein Recht auf Entschädigungszahlungen?
- Kleinere und mittlere Unternehmen: Wie können sich KMUs mit Arbeits- und Entgeltausfällen finanziell helfen?
Nasen-Mund-Schutzmasken für Kinder und Erwachsene
Mandy Geddert, die Gründerin des Modelabels CharLe, näht in der aktuellen Krise Masken für Praxen und den Privatgebrauch.

Ein Mundschutz ist in diesen schweren Wochen und Monaten für viele unerlässlich. Deswegen beschäftigt sich die Berlinerin Mandy Geddert, die normalerweise mit ihrem Modelabel CharLe ökologische und mitwachsende Baby- und Kindermode sowie Biogummibänder herstellt, schon seit vier Wochen mit der Umsetzung, wie man solche Mund-Nasen-Schutzmasken nähen kann. Nach einigen Testversuchen, wie man aus dem vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Mullstoff Masken so näht, dass sie auch waschbar und lange verwendbar sind, sind diese nun ab sofort für Kinder, Jugendliche und Erwachsene erhältlich.
„Schon Mitte Februar berichtete mir eine Kundin, die als Zahnmedizinische Fachassistentin und Referentin in der Zahnarztpraxis „Am Schloß Köpenick“ arbeitet und somit zu den gefährdeten Berufsgruppen zählt, vom Lieferengpass bei Mundschutzmasken“, so Mandy Geddert. „Daher trat diese Kundin mit der gezielten Bitte an mich heran, eine Stoffmaske zu entwickeln, die bei 95 Grad waschbar und sterilisierbar (bei 134 Grad) ist. Wir entwickelten zunächst zwei verschiedene Maskenmodelle, die die Kundin dann direkt bei der Arbeit an einem Patienten testen konnte. Danach wurde die Maske heiß gewaschen und sterilisiert und wir haben noch kleine, gewünschte Änderungen vorgenommen. So entstand auch die Idee, zusätzliche Masken für Kinder zu nähen.“
Auch Marcel Junker, Physiotherapeut bei ruhepol. in Berlin nutzt die Masken seit einigen Tagen: „Meiner Meinung nach ist nun ein Umdenken angesagt. Statt auf Wegwerfprodukte zu setzen, setze ich gemäß meines Umweltbewusstseins auf waschbare Masken. Meine Patienten brauchen in diesen stürmischen Zeiten unter anderem auch mich als ihren Physiotherapeuten an ihrer Seite. Damit ich das so lange wie möglich kann, schütze ich mich und sie ab sofort mit diesen Masken.“



koakult auf Erfolgskurs: Funding-Erfolg und #strongertogether
Das Fairtrade-Start-up koakult lässt sich auch in der Corona-Krise nicht vom Kurs abbringen. Die kürzlich gestartete Crowdinvesting-Kampagne auf econeers.de übertraf binner einer Woche ihr erstes Fundingziel von 100.000 Euro. Damit ist koakult trotz der nicht nur wirtschaftlich angespannten Lage auf dem besten Weg, seinen nächsten Schritt in der Unternehmensentwicklung zu gehen.

Der junge Lebensmittelhersteller möchte weiterhin unabhängig von Großinvestoren bleiben und dabei selbstbestimmt wachsen. Einerseits will das Unternehmen weiterhin Bauern und Partner in Südamerika unterstützen, denn Fairness und nachhaltige Lieferketten gehören seit Gründung zur DNA des Unternehmens.
Andererseits sollen nun die nächsten konsequente Schritte in der Unternehmensentwicklung folgen: Zu den ambitionierten Zielen zählen unter anderem spannende Produktneuheiten, die Erschließung weiterer Märkte und der Ausbau von Produktionskapazitäten, um noch mehr Menschen auf der ganzen Welt in den Genuss von koawach kommen zu lassen.
Zur Realisierung dieser Ziele startete das Unternehmen am 17.03.2020 trotz der Corona-Krise eine Crowdinvesting-Kampagne auf Econeers, eine Plattform, die sich auf Investments in nachhaltige Projekte spezialisiert hat.
Der erfolgreiche Start und Verlauf dieser Kampagne ist für die unternehmerische Weiterentwicklung maßgeblich. Auch aus diesem Grund ist sich die koakult GmbH um ihre große Verantwortung ihren Produzenten in Lateinamerika, Lieferanten, Partnern, Mitarbeitern und natürlich ihren Kunden gegenüber mehr als bewusst.
Gründer und Geschäftsführer Daniel Duarte verliert niemals seine Vision aus den Augen, die Welt durch faire Löhne, soziales Engagement und leckeren Kakao Schluck für Schluck ein bisschen besser zu machen und sagt: "Wir gehen stark davon aus, dass auch in schwierigen Zeiten viele Menschen noch über ihren eigenen Tellerrand hinwegsehen und mit einem Investment den Weg in eine faire Zukunft mitgestalten möchten!"
#strongertogether – gemeinsam stark durch die Corona-Krise
Das Team der koakult GmbH möchte während der Corona-Krise in Deutschland nicht tatenlos zusehen und bietet die Produkte in ihrem Online-Shop mit bis zu 50 Prozent Rabatt an. Darüber hinaus haben sie sich mit dem Start-up the nu company und 14 weiteren, sinngetriebenen Unternehmen wie share, Lycka, i+m Naturkosmetik Berlin oder Coffee Circle zu der Bewegung #strongertogether zusammengeschlossen. Die Unternehmen spenden ihre jeweiligen Produkte und verschicken Care-Pakete an ihre Communities, deren Mitglieder ihre ganz persönlichen Helden in Hrldinnen in der Corona-Krise auswählen können.
Kommunikation in Krisenzeiten
Krisen verlangen nach Transparenz und Führung. Alles andere destabilisiert noch mehr. Wie es mit der passenden Kommunikation leichter fällt, Kunden und Mitarbeiter in unsicheren Zeiten zu Verbündeten zu machen.

Seit Wochen dominiert ein Thema wirtschaftlich und gesellschaftlich die Welt. Die Frage, die sich gerade viele, wenn nicht alle Unternehmen stellen, lautet: Was sollen wir in dieser außerordentlichen Situation kommunikativ machen?
Leider „vergessen“ viele Unternehmen in dieser Situation (wenn man mit sich und dem Unternehmen beschäftigt ist), dass interne und externe Kommunikation absolut unerlässlich ist. So kann man Nähe, Verbundenheit und weiterhin Sichtbarkeit gewährleisten. Zudem haben wir in Krisenzeiten einen erhöhten Kommunikationsbedarf.
Es kommt auf jedes Wort an
In der Krisenkommunikation kommt es auf jedes Wort an. Vermeintlich „tolle Ideen“, wie eine „Corona-Rabatt-Aktion“ können sich als schmerzhafter Bumerang herausstellen. Es braucht jetzt einen kühlen Kopf und eine übergeordnete und strategische Kommunikation. Und das gerade jetzt, wenn viele Menschen „blockiert“ sind und wichtige kommunikative Aufgaben nicht erkennen oder umsetzen können.
Unternehmern und Selbständigen muss klar sein: Man kann mit Krisenkommunikation nicht alles verändern. Das ist klar. Aber man kann in vielen Fällen noch etwas herausholen und Kunden und Mitarbeiter zu Verbündeten machen. Gerade das ist in dieser Zeit enorm wertvoll.
Interne Kommunikation ist das Führungsinstrument
Eine Krise wie die aktuelle hat niemand erwartet und kaum jemand hätte sich die aktuellen Szenarien auch nur ausmalen können. Unternehmer sind im Moment stark gefordert und hauptsächlich mit sich selbst und dem Unternehmen beschäftigt. Das unternehmerische Leben muss aber (irgendwie) weitergehen. Wir stehen vor immensen wirtschaftlichen Problemen – und damit kommt die (interne und externe) Kommunikation ins Spiel.
Das Ziel muss es sein, nach der Krise wieder „bereit“ zu sein und das Wohlwollen der Mitarbeiter und Kunden zu besitzen. Die richtige Kommunikation macht hier den entscheidenden Unterschied. Und der wichtigste Teil ist die interne Kommunikation. Denn wenn du die eigenen Mitarbeiter nicht mehr auf deiner Seite hast, hast du verloren. Warum ist interne Kommunikation in einer Krise so wichtig?
Die Basis dazu liefern uns die Merkmale einer Krise (egal, ob Corona- oder durch einen anderen Auslöser bedingt):
- Eine Krise ist (meistens) überraschend (es gibt auch Krisen, welche im Vorfeld ersichtlich sind)
- Sie ist unvergleichbar (man hat keinen Vergleich zu Vorhergehendem bzw. Erfahrungswerte)
- Man ist unmittelbar betroffen
- Die Situation erscheint komplex
- Der Handlungsspielraum ist stark eingeschränkt
- Sie kann sich eigendynamisch entwickeln
- Das Tagesgeschäft wird stark beeinträchtigt
- Die Situation wirkt absorbierend (braucht unseren vollen Einsatz)
- Das Interesse nach umfassender Information wächst enorm
- Hohe Medienaufmerksamkeit
- Außerordentlicher Zeitdruck
- Das Ereignis löst schwerwiegende kurz- oder langfristige Folgen aus
Durch alle diese Merkmale sind wir stark verunsichert. Wir suchen nach etwas, das uns wieder Halt gibt. Und das sind in diesem Fall „Informationen“ und „Führung“.
Was können Unternehmer und Führungspersönlichkeit also konkret tun?
- Verdreifache deine Kommunikationskadenz. Hast du bisher einmal pro Woche informiert, tue es nun alle zwei Tage, auch, wenn nichts Neues dazu gekommen ist.
- Kommuniziere klar, bringe alle Fakten auf den Tisch. Informationen zurückhalten sorgt nur für weitere wachsende Unsicherheit.
- Beziehe deine Mitarbeiter mit ein und motivieren sie.
- Mache die Dringlichkeit klar, beispielsweise was die wirtschaftlichen oder gesundheitlichen Folgen anbelangt.
- Lass alle deine Mitarbeiter zu Wort kommen. Vielleicht erhältst du so tolle kreative Ideen, aber vor allem nimmst du so deine Mitarbeiter ernst.
- Triff keine Entscheidungen auf der Grundlage von Spekulationen! Auch wenn momentan Entscheidungen von Tag zu Tag wechseln können, halten Sie sich an die Fakten.
- Delegiere Aufgaben ganz klar. Denn du müssen den Kopf frei behalten und weiterhin führen können. Zudem ist jeder Mitarbeitende momentan froh um Aufgaben und Beschäftigung.
Die Autorin Sereina Schmidt ist spezialisiert auf Krisenkommunikation und CEO-Reputation. Ihre Stärke ist die direkte, transparente und ehrliche Beratung und Unterstützung von Unternehmern.
Vollmachtlose Vertretungen
Die sog. Vollmachtlose Vertretung kann in Krisensituationen helfen: Tipps zum kontaktlosen, rechtssicheren Umgang mit Verträgen und Dokumenten etc.

Alles scheint zurzeit aufgrund der Corona-Krise kopf zu stehen. Auch wenn das öffentliche Leben aktuell erheblich eingeschränkt ist, sind gewisse Aufgaben nach wie vor unbedingt zu erledigen. Dazu zählt, dass wichtige Dokumente wie Immobilienkaufverträge oder Testamente beurkundet werden müssen. Doch wie lässt sich das ohne persönlichen Kontakt bewerkstelligen, zumal wenn sich ein Beteiligter in häuslicher Quarantäne befindet? In einzelnen Fällen können Verbraucher beim Notar auf sogenannte vollmachtlose Vertretungen setzen.
Beteiligte müssen sich einig sein
Eine vollmachtlose Vertretung ist lediglich ausnahmsweise und nur dann geeignet, wenn etwas beurkundet wird, bei dem kein hoher Verhandlungsbedarf besteht. Dies ist beispielweise der Fall, wenn ein Großvater seiner Enkelin eine Schenkung zukommen lassen möchte, die dringend notariell beurkundet werden muss. Hierbei wird vorausgesetzt, dass alle Parteien wissen, was in der entsprechenden Schenkungsurkunde steht, und dass sie sich vollkommen einig darüber sind.
Dieser Tage wird unter anderem älteren Menschen empfohlen, die eigenen vier Wände nicht unnötigerweise zu verlassen. Zum Notartermin sollte daher nur die junge, gesunde Enkelin erscheinen. Auf nötigen Abstand wird auch bei ihr geachtet. Der Großvater kann zum Beispiel von einer Notarfachangestellten vollmachtlos vertreten werden. Dabei müssen alle direkt und indirekt Beteiligten deutlich machen, damit einverstanden zu sein, wie verfahren wird.
Urkunde vollends gültig, sobald sie nachgenehmigt wurde
In der Schenkungsurkunde wird festgehalten, dass die Enkelin diese persönlich unterzeichnet und für den Großvater ein vollmachtloser Vertreter unterschreibt. Vollends gültig wird die Urkunde jedoch erst, wenn sie durch den Großvater nachgenehmigt wurde. Hierfür leitet der Notar die sogenannte Nachgenehmigung ein: Er sendet eine Kopie der Urkunde mit einem zugehörigen Formular postalisch oder per E-Mail an den Großvater. Dieser kann nun entweder vom selben oder von einem anderen Notar besucht werden, auch nach einer Quarantänezeit. Der Großvater muss nun bestätigen, dass er um den Inhalt der Urkunde weiß und das Formular unterschreiben. Die Unterschrift beglaubigt der anwesende Notar.
Hierbei können alle notwendigen Hygiene- und Abstandsvorschriften eingehalten werden. Großvater und Notar halten sich zwar im gleichen Raum auf. Doch muss der Notar dem Großvater nichts in direktem Kontakt überreichen, da dieser die Unterlagen ja bereits vorliegen hatte. Der Notar kann sie mit ausreichender Distanz zum Großvater einsammeln. Damit wird die ursprüngliche Schenkungsurkunde rechtskräftig.
Bei komplexen Sachverhalten keine vollmachtlose Vertretung
Ähnlich kann man vorgehen, wenn vertragliche oder andere Dokumente zu beurkunden sind, bei denen der Sachverhalt vergleichsweise simpel ist und die Inhalte von allen Beteiligten einhellig angenommen werden. Etwa kann eine Erbengemeinschaft von mehreren, an unterschiedlichen Orten lebenden Geschwistern so regeln, ein gemeinsam geerbtes Grundstück zu verkaufen.
Komplexe Sachverhalte vorab am Telefon besprechen
Bei komplexen Begebenheiten, oder wenn verschiedene Akteure zerstritten sind, eignet sich eine vollmachtlose Vertretung nicht. Beispielhaft hierfür wäre, nach einer Trennung eine vielschichtige Scheidungsfolgenvereinbarung zu treffen. Denn eine solche ist, mit all ihren Facetten, meist sehr verhandlungsintensiv. Um in Krisenzeiten dennoch bestimmte Details klären zu können, ist es Scheidungswilligen möglich, einzelne Scheidungsfolgen über telefonische oder Videokonferenzen mit einem Notar zu besprechen, bevor diese letztendlich beurkundet werden müssen.
Termin vereinbaren - vor dem Gang ins Notariat
Aber auch in Zeiten des Coronavirus stehen Rechtsuchende nicht vor verschlossenen Kanzleitüren. Notare beurkunden weiterhin Testamente, Vorsorgevollmachten und dringende Immobiliengeschäfte. Auch für Unternehmen sind wir jederzeit erreichbar. Wer sich zu einem bestimmten Thema beraten lassen möchte, findet im Internet unter https://www.notar.de/ den richtigen Ansprechpartner. Zum Schutz aller Beteiligten sollte vor dem Gang ins Notariat ein Termin vereinbart werden. Es empfiehlt sich auch, mit dem Notar das genaue Verfahren vor der Beurkundung abzusprechen.
IT-Industrie bietet kostenlose Hilfe
IT-Industrie bietet NGOs und sozialen Organisationen Unterstützung im Kampf gegen das Coronavirus.

Während Covid-19 die Welt durchkämmt, haben Dutzende von Unternehmen aus aller Welt ihre Bereitschaft erklärt, den von der Krise betroffenen NGOs zu helfen. NGOs und Non-Profit-Organisationen, deren Aktivitäten erheblich eingeschränkt wurden, können sich ab sofort um kostenlose IT-Dienstleistungen, Zugang zu Produkten, Tools und Spezialisten bewerben.
Auf TechToTheRescue.org finden NGOs eine Liste von Unternehmen, die IT-, Design-, Marketing- und sogar Rechtsdienstleistungen anbieten und kostenlose Hilfe leisten. Die Liste ist offen und wächst ständig, da sich die Unternehmen dem Kampf anschließen. Um sich anzumelden, muss ein Unternehmen die Methode und den Umfang der angebotenen Hilfe sowie seine Kontaktdaten angeben. Alle Informationen gehen an eine öffentlich zugängliche Datenbank, die von Mitarbeitern und Freiwilligen von Nichtregierungsorganisationen auf der ganzen Welt genutzt werden kann, um die richtige Unterstützung für dringende Initiativen zu finden.
Die Aktion wurde von Tom Karwatka, dem CEO von Divante, zusammen mit einer Gruppe engagierter Mitarbeiter initiiert, die einen Aufruf an Unternehmen richteten, ihre Ressourcen zu bündeln und den Freiwilligensektor zu unterstützen.
“Es wird viel über die Bedürfnisse von Unternehmern gesprochen, aber wir befürchten, dass die globale Krise auch soziale Organisationen treffen wird. Sie haben keine Budgets für eine schnelle Digitalisierung und sind oft nicht in der Lage, so effizient wie Unternehmen zu reagieren. Wir hoffen, dass die Hilfe von talentierten Menschen aus der IT-Branche dieses Problem in dieser schwierigen Situation ein wenig lindern wird”, so Tom Karwatka, CEO von Divante und Initiator von Tech To The Rescue.
Die Organisatoren betonen, dass die erste Voraussetzung für den Beitritt zur Initiative die Selbstlosigkeit ist. Kein Unternehmen profitiert von der Hilfe, die sie leisten, und Unternehmen, die sich innerhalb von TechToTheRescue.org zu ihrer Unterstützung erklärt haben, erklären sich bereit, ihre Daten zu veröffentlichen.
Mode-Start-up Befeni spendet 16.000 Euro
Das Mode-Start-up Befeni leistet Soforthilfe für die Initiative „Spenden für Corona“ und produziert Gesichtsmasken statt Maßhemden.

Gesichtsmasken statt Hemden nach Maß: Die Befeni GmbH aus Langenfeld bei Düsseldorf hat ihre Maßmode-Produktion umgestellt, um mit Gesichtsmasken die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen. Eine freiwillige Spende in Höhe von 16.539,57 Euro aus dem Verkauf von Gesichtsmasken im März kommt der Initiative „Spenden für Corona“ der Stiftung Universitätsmedizin Essen zu Gute. Eine weitere Spende ist für April geplant.
Gesichtsmasken statt Maßhemden
„Wir möchten zum Kampf gegen die Ausbreitung des Corona-Virus beitragen und nutzen seit Mitte März Teile unserer Produktionskapazität dazu, Gesichtsmasken herzustellen, die beim Atmen, Sprechen und Husten die Verbreitung von Tröpfchen eindämmen sollen. Wir freuen uns sehr, dass wir aus dem Erlös Soforthilfe für die Initiative „Spenden für Corona“ leisten zu können,“ so Maik Ernst Geschäftsführer der Befeni GmbH.
Die Befeni GmbH stellt seit Herbst 2016 maßgeschneiderte Hemden in ihrer hauseigenen Produktion zum Festpreis her. Nun hat sie ihre Fertigung so umgestellt, dass auch Gesichtsmasken produziert werden können. Da jede Maske eine Einzelanfertigung ist und auf Bestellung angefertigt wird, kann sich der Kunde die Maske passend zum Maßhemd – und sogar auf Wunsch mit dem korrespondierenden Einstecktuch - bestellen. So reduziert Befeni nicht nur die Virenverbreitung, sondern nimmt im Zweifel in diesen schwierigen Zeiten auch die Angst vor den oft „klinisch“ wirkenden Masken.
Wichtig: Es handelt sich bei der Befeni Gesichtsmaske nicht um einen medizinischen Mundschutz, sondern um eine Behelfsmaske.
Bisher wurden bereits über 10.000 Masken über selbständige Vertriebspartner verkauft, sodass das Start-up trotz der Coronakrise bisher alle Arbeitsplätze sichern konnte. Da die Nachfrage weiter steigt, prüft man derzeit weitere Kapazitätserhöhungen. Deutschlandweit werden weitere Vertriebspartner gesucht, um die Forschung des neuartigen Coronavirus noch stärker zu unterstützen.
Weitere Informationen unter unter www.spenden-für-corona.de
Wie CEOs jetzt die richtigen Entscheidungen treffen
5 Tipps für eine erfolgreiche Führung in und durch die Corona-Zeit.

In Zeiten wie diesen braucht es viel mehr als sonst den richtigen Ansatz, um jeden Tag aufs Neue die nötigen Entscheidungen zu treffen. Das verlangt nach den richtigen Führungskräften. Aber wer im Unternehmen ist tatsächlich in der Lage dazu? Zeit, sich selbst einmal kritisch zu (hinter-)fragen: Bin ich gerade der oder die richtige, um in der Krise das Schiff aus dem Sturm zu steuern? In welchen Zustand befinde ich mich selbst? Und welchen Status hat das Problem? Sind CEOs, Geschäftsleitungen und Führungskräfte dazu wirklich bereit?
Das Cynefin Model
Viele Mitarbeiter sagen gerade „Ja, mein Chef macht das toll“. Andere haben den Eindruck „Mein Chef ist überfordert“. Woran liegt das? Eine Erklärung dafür liefert das Cynefin Model. Das Decision Framework von Dave Snowden unterscheidet zwischen vier Zuständen, in denen Lösungen gefunden werden müssen: 1. Einem geordneten Zustand, in dem Ursache und Wirkung direkt miteinander korrelieren. 2. Einem komplizierten Zustand, in dem es eine Überlagerung von Ursache-Wirkungs-Zusammenhängen gibt. 3. Einem komplexen Zustand, in dem rückblickend begründet werden kann, warum Dinge so sind, wie sie sind. Und 4. Einem chaotischen Zustand, in dem unter Zeitdruck schnell Entscheidungen getroffen, dann jedoch auch sorgsam beobachtet werden müssen, um die eigenen Schritte immer wieder neu auszurichten.
Ohne zu wissen, was morgen ist und gilt
Das aktuelle Problem, mit dem wir gerade alle konfrontiert sind und das uns ausnahmslos herausfordert, ist, dass wir heute agieren müssen, ohne zu wissen, was morgen ist. Die Herausforderung dabei ist: Machen wir uns die oben genannten vier Felder nicht klar und uns immer wieder bewusst, in welchem Status wir uns gerade befinden, reagiert unser Autopilot. Und je angespannter die Situation, je betroffener vom Coronavirus wir sind, umso mehr folgen wir unserem Autopiloten. Deshalb gilt meine Bitte dem Management, den Unternehmern, allen Boards und allen, die heutzutage Menschen führen: Nehmt euch die Zeit, vorher zu überlegen, aus welchem Status, aus welchem Zustand heraus, muss diese Situation gelöst werden. Was ist das jetzt in diesem Augenblick für ein konkretes Problem? Aus welchem Feld kommt diese anstehende Aufgabe? Was müssen wir heute lösen? Um dann zu entscheiden, wer innerhalb des Unternehmens oder innerhalb des Teams der Richtige ist, um diese Angelegenheit zu übernehmen und zu entscheiden, was getan werden muss.
Rangordnungen sind dafür längst passé. Es zählen weder Ausbildung noch Erfahrung. Einzig und allein die Fähigkeiten des Einzelnen im jeweiligen Moment. Im Status 1 – geordnet, brauche ich jemanden, der Prozessdenken hat, der sehr klar strukturiert vorgeht. Schon ab Status 2 – kompliziert, braucht es jemanden, der die Fähigkeit hat, unterschiedliche Experten an einen Tisch zu bekommen und dann auch die innere Größe hat, mit den Experten zu diskutieren, auf dieser Basis eine einheitliche Meinung zu beschließen und diese zu kommunizieren.
Entscheiden – beobachten – Konsequenzen ziehen
Gerade im chaotischen Status 4, und in dem befinden wir uns gerade alle, gibt es nicht genügend Informationen. Das was passiert, steht derzeit in der Glaskugel und muss erst noch herausgefunden werden. Da braucht es jemanden, der umsichtig, aber entscheidungsstark ist und die Achtsamkeit hat, die getroffenen Entscheidungen minütlich zu hinterfragen, zu beleuchten und die Ergebnisse zu beobachten, um daraus dann wiederum die richtigen Konsequenzen zu ziehen und die nächsten sinnvollen Schritte zu gehen. Führungskräfte, die dazu in der Lage sind, zeichnen sich oft durch folgende Eigenschaften aus, die sich zugleich auch als Tipps für all diejenigen eignen, die in der jetzigen Situation einfach führen müssen:
Führe dich zuerst selber – und sorge für dich
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter brauchen Rollenvorbilder und wahrhafte Gespräche. Macht euch klar, in welchem „State“ ihr selbst seid – und steht dazu. Vorgespielte Sicherheit wird von jedem als eine solche erkannt – und das Vertrauen in euch wird geschwächt. Dazu gehören Dinge wie Resilienz, positive Gedanken, Sport, Ernährung, Meditation – was immer euch ganz individuell guttut!
Bleibe menschlich – auch, wenn es virtuell wird
Führung ist persönlich! Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter steht an einem anderen Punkt. Gespräche mit jedem einzelnen zu der jeweils individuellen Situation schaffen Vertrauen, positives Commitment und stärken letztlich den Teamgeist. Was sind die aktuellen Bedenken? Wie sieht die – unter den gegebenen Rahmenbedingungen – beste Lösung aus? Wie geht es jedem/r Einzelnen in der Situation?
Kommuniziere klar deine Erwartungen
Wenn „remote“ gearbeitet wird, ist es noch wichtiger als im Office, präzise zu kommunizieren. Was ist der Arbeitsauftrag, welche Qualität muss erreicht werden – und wann ist die Deadline? Und das Ganze natürlich abgestimmt auf den Zweck (Purpose) Eures Unternehmens, Eurer Abteilung. Warum ist diese Aufgabe wichtig, wozu trägt sie bei, was wird damit erreicht? Je mehr Hintergrundinformationen gegeben werden, desto selbständiger kann und wird die Aufgabe gemeistert werden.
Schaffe Raum und Atmosphäre
Rituale geben Sicherheit. Die morgendliche Videokonferenz mit allen - und wenn es nur 15 Minuten sind. Ein „Raum“ zum Zuhören, Unterstützen, einfach „DA-SEIN“ ist das, was gerade heute den Zusammenhalt stärkt und hilft, gemeinsam mit der Krise zu wachsen. Als Mensch. Als Team. Als Gemeinschaft.
Einfach Tun!
Viele erstarren gerade - und keiner macht den ersten Schritt. Habt den Mut, Verantwortung zu übernehmen, Entscheidungen zu treffen und vorsichtig voranzugehen. Die „da oben“ wissen es auch nicht besser. Keiner hat so etwas bereits erlebt. „Better is better than not better“ (Obama) – es muss nicht perfekt sein.
Die Autorin Dr. Marion Bourgeois ist zertifizierter Business-Coach, Mediatorin und Moderatorin.