7 Tipps für den optimalen Home-Arbeitsplatz


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Remote-Work von zuhause wird auch nach Normalisierung des (Arbeits-)Alltags einen gesteigerten Stellenwert behalten. Umso wichtiger, sich spätestens jetzt mit der Frage nach dem optimal eingerichteten Home-Arbeitsplatz zu befassen.

Home-Office ist in aller Munde – erzwungen zugegebenermaßen. Und doch haben viele die Vorzüge des Arbeitens von zuhause schätzen gelernt: nicht dauerhaft, aber für gewisse Phasen, an ein oder zwei Wochentagen, flexibel.

Eines scheint sicher: Remote-Work von zuhause wird auch nach Normalisierung des (Arbeits-)Alltags einen gesteigerten Stellenwert für Unternehmen und Arbeitgeber behalten. Wer dann wirklich produktiv arbeiten möchte, sollte beim Einrichten einige grundlegende Sachen berücksichtigen: Ein Tisch und ein Stuhl, an denen man sich mehr schlecht als recht seiner Arbeit widmet, macht noch kein Home-Office aus, das sich auch für längere und geplante Arbeitsphasen zuhause eignet.

Mit folgenden sieben Tipps verwandelst du den heimischen Arbeitsplatz in ein ergonomisches und produktives Umfeld.
 
Remote-Work-Tipp 1: Weg von Couch und Co.

Ein richtiger Arbeitsplatz findet sich im Optimalfall in einem eigenen Raum, in welchem ungestörtes Arbeiten möglich ist. Couch, Couchtisch oder der zu tiefe Küchentisch sollten immer tabu sein. Selbst wenn es kurz verlockend und bequem erscheint: Durch die damit einhergehende krumme, in sich gebeugte Körperhaltung wird der Brust- und Bauchraum „gequetscht“ – die freie Funktionsentfaltung der inneren Organe ist dadurch eingeschränkt. Dass diese Körperhaltung auch insbesondere der Wirbelsäule nichts Gutes tut, dürfte nachvollziehbar sein. Und noch etwas: Notebooks und Co. nie auf den Schoß nehmen: Die Abwärme kann Verbrennungen der Oberschenkel bewirken.

Remote-Work-Tipp 2: der Schreibtisch und dessen korrekte Höhe

Ein Schreibtisch mit ausreichend Platz sorgt dafür, dass alle Arbeitsutensilien übersichtlich ausgebreitet werden können. In der Höhe individuell einstellbar hilft er dabei, eine optimale Körperhaltung bei gleichzeitig korrekter Sitzhöhe einnehmen zu können. Die Non-Plus-Ultra-Lösung (aber auch die kostenintensivste) stellt hier ein elektrisch höhenverstellbarer Schreibtisch dar. Diesen können Nutzer stets an ihre Körpergröße, -haltung und Arbeitsweise – also sitzend oder stehend – anpassen.

→ Die optimale Tischplattenhöhe erreichst du, wenn du in einer aufgerichteten Körperhaltung bei senkrecht neben deinem Oberkörper hängenden Oberarmen deine Unterarme in einem rechten Ellenbogenwinkel nach vorne auf der Tischplatte ablegen kannst.

Remote-Work-Tipp 3: Der Bürostuhl fürs Büro, der Esszimmerstuhl zum Essen

Neben einem geeigneten Schreibtisch benötigen Home-Office-„Täter“ einen vernünftigen Bürostuhl, den sie in erster Linie ausreichend hoch einstellen können.

→ Die optimale Sitzhöhe ist erreicht, wenn sich deine Hüftgelenke deutlich höher als deine Kniegelenke befinden. Deine Oberschenkel fallen in dieser Sitzhaltung nach vorn ab. Ein guter Bürostuhl kann dies durch eine einstellbare Sitzneigung unterstützen.

Die zusätzliche Einstellung der Sitztiefe ermöglicht es, den Auflagedruck an der Oberschenkelrückseite gleichmäßig zu verteilen. Armauflagen tragen das Gewicht der Arme und entlasten damit Schultern und Nacken. Die Rückenlehne sollte lang genug sein, um den Schulterbereich mitstützen zu können und über eine körpergerechte, bestenfalls verstellbare Ausformung zur Konturanpassung an die Lendenwirbelsäule verfügen. Eine sogenannte Synchronmechanik ermöglicht den Wechsel in eine entspannte, nach hinten gelehnte Haltung, etwa bei Telefonaten – für die Muskulatur im Sitzen eine willkommene Abwechslung. Die dreidimensional einstellbare Nackenstütze liefert dabei einen wertvollen Beitrag zur Entlastung des Nackens.

→ Besonderen Profit im Bereich Ergonomie und kognitive Leistungsfähigkeit beschert dir ein Bürostuhl mit schwingbarem Sitzwerk (Bioswing), welches sehr fein auf kleinste Verlagerungen des Körperschwerpunktes anspricht und damit eine stetige Sitzdynamik garantiert.

Falls trotzdem vorerst der Esszimmerstuhl dienen muss, kann eine entsprechende Unterlagerung des Beckens für eine ausreichende Sitzhöhe sorgen. Wenn dann jedoch der Tisch zu niedrig ist und nicht durch eine Unterlagerung auf die optimale Höhe gebracht werden kann, wird es schwierig mit grundlegenden ergonomischen Aspekten im Home-Office.

Remote-Work Tipp 4: Bildschirm, Tastatur, Maus

Die Arbeit an Bildschirm und Tastatur birgt einige ergonomische Fallstricke. Grundsätzlich ist immer – auch bei Arbeiten am Tablet oder Notebook die Verwendung einer separaten Tastatur zu empfehlen. Dadurch kann der Arbeitsbildschirm mühelos auf die nötige Höhe und Entfernung zu den Augen positioniert werden: In der Höhe sollte sich die Oberkante des Bildschirms bei aufgerichtetem Oberkörper maximal auf Höhe der Augen befinden. Neben der separaten Tastatur empfiehlt sich ebenso eine separate und ergonomische Maus. Vertikalmäuse sorgen für eine entspanntere, weil neutralere Haltung des Unterarmes. Eine herkömmliche Maus „verdreht“ den Unterarm und belastet in Folge Schultergürtel und Oberkörper. Auch eine sogenannte Rollermaus, die unterhalb der Tastatur angebracht lediglich den Daumen in Anspruch nimmt, kann eine sinnvolle Option sein.

Remote-Work-Tipp 5: Papier im Blick

Das papierlose Büro und Clean Desk sind bislang noch nicht Realität – wenngleich auch viele bemüht sind, sich zumindest in die Richtung zu entwickeln. Wer bis dahin mit Vorlagen, Büchern oder Ausdrucken arbeitet, findet in einem Vorlagenhalter ein hilfreiches Tool. Zwischen Tastatur und Bildschirm aufgestellt, lassen sich so Vorlagen usw. fixieren: passend im Blickfeld und zudem mit einem Mehr an Ordnung und Platz auf dem Schreibtisch.

Remote-Work-Tipp 6: Die zwei „L“ – Licht und Luft

Licht und Luft sind Elixier am Arbeitsplatz. Und so auch im Home-Office. Damit keine Blendeffekte entstehen, steht der Bildschirm vorzugsweise im rechten Winkel zum Fenster. Auch künstliche Lichtquellen beachten: Lampen mit Spotwirkung leuchten oft ungleichmäßig und verursachen auf Bildschirm oder Tischplatte ungewollte Reflexionen. Um die Augen und den Nacken-Schulter-Bereich nicht einseitig zu belasten, sollten sich Bildschirmarbeiter grundsätzlich frontal vor den Bildschirm positionieren.

→ „L“ Nummer 2: Luft.  Nutze dein Fenster nicht nur als Lichtquelle, sondern auch als Frischluftquelle. Das optimiert das Raumklima, wirkt Erschöpfung entgegen und beflügelt den Geist.


Remote-Work-Tipp 7: Bewegung

Regelmäßige Bewegung bringt und hält nicht nur den Körper in Schwung, auch das Gehirn profitiert von der Abwechslung. Deshalb gilt, ob Home-Office oder Präsenzarbeitsplatz: Bewegung(spausen) fest in den Arbeitsalltag integrieren und profitieren.
 
→ Sitze nicht stundenlang wie versteinert an deinem Arbeitsplatz (insbesondere, wenn du keinen dynamischen Bürostuhl hast). Animiere dich selbst zu Bewegung: Den Drucker außer Reichweite stellen und für jeden Ausdruck aufstehen. Der Papierkorb gehört in die andere Ecke des Raumes, telefoniere im Stehen und gehe dabei umher usw. Das bringt nicht nur mehr Bewegung in deinen Arbeitsalltag, du wirkst auch deinem Gesprächspartner gegenüber deutlich dynamischer und aufgeweckter.

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Gründungshelfer in Krisenzeiten

Nützliche Tools und Tipps, die dir in diesem Jahr dabei helfen, möglichst ohne große Reibungsverluste durchzustarten.

Gründen in der Krise – unberechenbare Herausforderung oder gar Traumtänzerei? Für viele Menschen ist es das nicht! Denn sie setzen gerade jetzt auf eine Gründung. Entweder, weil sie das veränderte Kaufverhalten der Menschen als Chance sehen, oder weil sie schlichtweg an ihrer Idee festhalten und hier und da Stellschrauben drehen und so auf die neuen Gegebenheiten nach Corona reagieren.

Was auch der Grund ist, wer in diesem Jahr allen Widerständen zum Trotz mit seinem Business durchstarten möchte, der sollte sich dringend mit Tools vertraut machen, die einen mit umfangreichen und professionellen Features an die Hand nehmen und durch die Gründung führen.

Die nachfolgende Checkliste zeigt dir vier hilfreiche Tools für alle, die in bzw. trotz Krisenzeiten gründen.

WISO MeinBüro

Wer seine Büroarbeit inklusive seiner gesamten Aufträge unkompliziert, professionell und sicher managen und vor allem alles auf einen Blick haben möchte, der sollte sich WISO MeinBüro einmal näher anschauen. Die allumfassende und cloudbasierte Software verknüpft auf intelligente Art und Weise Finanz-, Buchhaltungs- und Rechnungsfunktionen mit zahlreichen Möglichkeiten der Kundenorganisation. Man kann mit WISO MeinBüro also all seine Aufträge managen – von der Auftragsgewinnung über das gesamte Kundenmanagement und das Banking bis hin zur kompletten Buchhaltung. Das inkludiert unter anderem Angebote, Rechnungen und Mahnungen, das Führen eines Kassenbuches sowie die Anbindung sämtlicher Online-Banken, Kreditkarten und PayPal. Mit WISO MeinBüro kann man die Umsatzsteuervoranmeldung machen und es gibt darüber hinaus die Möglichkeit zum Dokumentenupload sowie den DATEV-Export von steuerrelevanten Daten an den Steuerberater. WISO MeinBüro bietet sogar ein von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen lizenziertes Online-Banking mit Zahlungsabgleich und Überweisung. Diverse Möglichkeiten, die eigenen Kunden zu managen, wie Kundenkarteien anlegen, Umsatzverläufe, Notizen und Todos, machen die Software zu einem absoluten Allrounder für Gründer. Super ist auch, dass man mit MeinBüro Online-Shops von z.B. Shopify anbinden und anschließend Shop-Buchungen bequem in MeinBüro abrufen kann.

Shopify

Online seine Produkte zu verkaufen, ist eine gute Möglichkeit, in der Krise erfolgreich zu sein. Viele Gründer setzen daher auf Shopify. Mit Shopify können Selbstständige ganz einfach aus ihrem Wohnzimmer ihr eigenes Business aufbauen. Der Vorteil: Händler können ihre Produkte überall vertreiben, wo ihre (potentiellen) Kunden sind: im Web, auf mobile Anwendungen und Seiten, Social Media, auf Marktplätzen, und im stationären Handel. Die Plattform bietet ihren Kunden zudem Zugang zu einem großen Netzwerk an Shopify-Partnern, die praktische Anwendungen bereitstellen oder ihnen beim Aufbau ihres Businesses beratend zur Seite stehen. Durch die zahlreichen Anbindungen braucht ein Shopify-Händler im Grunde nicht viel mehr als seinen PC oder sein Tablet. Sogar die Produktion kann (z.B. von T-Shirts, via Spreadshirts) per Dropshipping externalisiert werden. Viele haben, gerade zu Coronazeiten, die Gelegenheit genutzt einen eigenen Shop zu eröffnen. Beispielsweise hat das Unternehmen in den letzten beiden Märzwochen vergangenen Jahres einen Zuwachs von 20 Prozent pro Woche verzeichnet.

Tresorit

Wer im Home Office mit Kollegen zusammenarbeiten möchte, der sollte dringend auf die Datensicherheit achten. Zu kompliziert, gerade am Anfang der Selbstständigkeit? Tresorit schafft hier Abhilfe. Die Ende-zu-Ende-verschlüsselte Zero-Knowledge-Content-Collaboration-Plattform wurde so entwickelt, dass sie die Daten von Personen und Organisationen in der Cloud nach höchsten Sicherheitsstandards schützt. Vertrauliche Informationen werden durchgehend geschützt und das Tool ermöglicht gleichzeitig den komfortablen Datenaustausch. Die Dateien werden verschlüsselt, bevor sie das Gerät verlassen, und bleiben bestens abgesichert, bis sie den Empfänger erreichen. Dank des Zero-Knowledge-Systems verlässt keine Information unverschlüsselt den Computer. Die Dateien sind für niemanden außer dem Empfänger sichtbar, nicht einmal für Tresorits Entwickler. Tresorit ist die sicherste Art der Zusammenarbeit – gerade im Home Office.

Xactly Corporation

Der Vertrieb ist das Herz eines Unternehmens: ohne Verkauf kein Geschäft. Die gegenwärtige Krise erschwert die Arbeit von Vertrieblern jedoch ungemein: Wegen der anhaltenden Schutzmaßnahmen und Kontaktbeschränkungen kann man sich nicht wie früher mit dem Kunden zu einem Verkaufsgespräch treffen. So werden Vertriebler zwangsläufig zu Inside Sales-Verkäufern: Sie müssen notgedrungen ihre Arbeit ohne direkten Kundenkontakt im Home Office verrichten. Dies führt jedoch zu ungewissen und kurzen Planungszyklen. Doch wie können Vertriebsmanager effektiv auf die immer größere Unsicherheit reagieren? Wie können sie trotzdem agil bleiben und relative Planungssicherheit erhalten? Hier helfen die Tools von Xactly, dem amerikanischen Verkaufstechnologie-Unternehmen. Mit Xactly können Manager die Ausführung ihrer Verkaufspläne jederzeit in Echtzeit einsehen, um bei Bedarf Kurskorrekturen vorzunehmen. Gerade jetzt da sich die Gegebenheiten manchmal täglich ändern, bedeutet dies einen unschätzbaren Vorteil.

Dies ist nur eine kleine Auswahl der vielen Möglichkeiten, die einem bei einer Selbstständigkeit in diesen Zeiten helfen können. Gründen in der Krise ein No-Go? Keineswegs.

Die Autorin Sabine Blumrich ist selbständige Redakteurin und Kommunikationsexpertin in Berlin. Nach dem BWL-Studium, einem Volontariat und jahrelanger Erfahrung als selbstständige Redakteurin berät die Kommunikationsstrategin aus Berlin heute Unternehmen, Gründer und Selbstständige.

Radar für Gründer

Gefährliche Klippen frühzeitig erkennen und sicher umschiffen – das ist eine der wichtigsten Überlebensstrategien erfolgreicher Gründer. Wie Sie Ihr eigenes Frühwarnsystem aufbauen lesen Sie hier.

Bis vor kurzem dachte ich noch, dass man den Überblick über die eigene Firma fast wie automatisch beibehält und daher auch stets weiß, wie es um die Finanzen steht. Aber dann türmten sich scheinbar unwichtige Details und finanzielle Ungereimtheiten zu riesigen Problemen auf.“ So skizziert Jungunternehmer Peter Zurbier rückblickend die bislang schlimmste Situation seiner Firma. Vor zehn Monaten hatte sich der 32-Jährige als Anbieter für Party- und Gastronomiebedarf selbständig gemacht. Neben dem fachlichen Know-how, das er als Angestellter in dieser Branche bereits gesammelt hatte, war vom ersten Tag an betriebswirtschaftliches Detailwissen von ihm gefordert.

Wie Peter Zurbier stoßen hier die meisten Existenzgründer rasch an Grenzen. In dieser Frühphase der Selbständigkeit lauern vielschichtige Stolperfallen, Fehler sind vorprogrammiert – nur wer aus ihnen lernt, eignet sich auf Dauer den „richtigen Riecher“ für Gefahren an. Peter Zurbier hatte die Warnsignale übersehen. Als er dann keinen Ausweg mehr wusste, wandte er sich an seine Hausbank. Erst damit wurde Hilfe von Außen möglich. Der darauf folgende Kontakt zum „Runden Tisch“ der IHK, einer zentralen Anlaufstelle bei Krisen junger Unternehmen, war dann Rettung in allerletzter Minute und hat ihm zu wichtigen Erkenntnissen verholfen. „Heute weiß ich, dass mir der richtige Blick auf mein Geschäft und das richtige Timing bestimmt viel Ärger und Geld erspart hätte“, betont Zurbier.

Krisensignale frühzeitig erkennen

Von existenzieller Bedeutung ist daher ein Frühwarnsystem, das bereits in der Gründungsphase installiert wird und auf regelmäßiger Selbstkontrolle und Selbstdiagnose basiert. Damit lassen sich Risiken leichter erkennen und Korrekturen einleiten. Hauptursachen für das frühzeitige Aus junger Unternehmen sind Liquiditätsprobleme, Forderungsausfälle sowie strategische Fehler.

Zum Experten-Interview: Überleben im Existenzgründer-Dschungel

Außenstände konsequent einfordern

Außenstände konsequent einfordern

Die Zahlungsmoral von Kunden stellt einen massiven Stolperstein für alle Unternehmen dar. Rund ein Viertel aller Insolvenzen ist unmittelbar darauf zurückzuführen. Ein heikles Thema: Der Kunde ist König und will pfleglich behandelt werden. Aber wenn er Sie aus Nachlässigkeit oder gar aus Kalkül in finanzielle Schwierigkeiten bringt, ist konsequentes Handeln mit Fingerspitzengefühl oberstes Gebot. „Ich war so darauf bedacht, meine Kunden zufrieden zu stellen, dass ich die erledigten Aufträge gedanklich bereits als abgeschlossen abgelegt hatte. Säumige Kunden dann mit Mahnungen zu vergraulen, das glaubte ich mir nicht leisten zu können“, erklärt Zurbier.

Scheuen Sie sich nicht vor schriftlichen Zahlungserinnerungen und – wenn nötig – auch nicht vor der Zusammenarbeit mit einer Inkasso-Firma. Schließlich ist es Ihr Geld und zumeist ist es schon fest verplant. Das „Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen“ besagt: Forderungen können bei Gericht geltend gemacht werden, wenn der Kunde 30 Tage nach Fälligkeitstermin nicht gezahlt hat. Stellen Sie Rechnungen generell so zügig wie möglich, nicht nur einmal im Monat „en bloc“. Prüfen Sie auch, ob Sie neue Aufträge gegen Vorkasse, Barzahlung oder zumindest gegen An- und Teilzahlungen annehmen können. Bei Privatkunden kann es sich lohnen, vorab Informationen über eine Auskunftei einzuholen. Diese hat Zugriff auf die relevanten Datenbanken und kann schwarze Schafe herausfiltern. Droht der Geldfluss dennoch mittelfristig zu versiegen, ist Krisenmanagement gefragt.

Survival-Regel 1

In festgelegten Intervallen die Zahlungsfähigkeit prüfen; Bilanzen und Ertragspläne wie ein außenstehender Controller selbst hinterfragen. Tipp: Das BMWA-Gründerportal (www.existenzgruender.de) bietet Checklisten zur kontinuierlichen Liquiditätsüberwachung.

Frieren Sie geplante Ausgaben und Investitionen ein, prüfen Sie erneut deren Bedarf. Bringen Sie möglichst zusätzliche Bareinlagen ins Unternehmen ein, um „flüssig“ zu bleiben. Achten Sie dabei jedoch darauf, dass Ihre privaten Finanzen klar von denen Ihres Unternehmens getrennt bleiben. Im Falle einer Insolvenz würde damit der ungebremste Griff auf Ihr Privatvermögen ermöglicht. Auch konstruktive Stillhalteabkommen mit Lieferanten – in Form eines Zahlungsaufschubs – können kurzfristig den Rücken freihalten. Und sprechen Sie frühzeitig mit ihrer Hausbank, um ggf. kurzfristig zusätzliches Geld zu leihen, bevor der eigentliche Kreditrahmen völlig erschöpft und der finanzielle Engpass zur Sackgasse geworden ist. Große Kreditinstitute verfügen zumeist auch über Coaching-Programme und Hilfestellungen zur Früherkennung von defizitären Unternehmensplanungen. Es gilt die alte Weisheit: Je früher Sie aktiv werden, desto mehr Handlungsspielraum bleibt Ihnen.

Top Tools für Projekt-Nomaden

11 Projektmanagement-Tools für alle, die in oder mit remote Teams agil arbeiten.

Insbesondere Start-ups, die sich mit der Softwareentwicklung befassen, wenden meist schon die sog. agile Entwicklung an. Agile Entwicklungsarbeit zeichnet sich durch selbstorganisierende Teams und eine iterative Vorgehensweise aus, die darauf zielt, mit geringem bürokratischem Aufwand und Regeln auszukommen und sich schnellstmöglich an Veränderungen anzupassen, ohne dabei das Fehlerrisiko zu erhöhen. Agile Entwicklungsarbeit setzt dabei neue Anforderungen bereits während der Projektlaufzeit um und holt regelmäßiges Feedback ein. So werden Projekte schneller umgesetzt, die Kunden sind zufriedener und die Mitarbeiter müssen keine überflüssigen Aufgaben ausführen.

Gleichzeitig wächst in Start-ups der Trend hin zu sog. remote Fachkräften, also zu Mitarbeitern, die nicht mehr im Büro ansässig sind. Remote Fachkräfte sind somit Personen, die in Vollzeit für ein und dasselbe Unternehmen arbeiten, die Aufgaben aber von zu Hause aus, in Coworking Spaces oder an anderen Standorten ausführen bzw. erledigen.

Gerade junge Start-ups können von remote Mitarbeitern profitieren. Durch sie werden finanzielle Ressourcen eingespart, da keine Büro- und Arbeitsausstattung gestellt werden muss, die Mitarbeiter selbst sind oftmals zufriedener und liefern so bessere Ergebnisse. Ganze Teams oder Abteilungen können anfallende Tätigkeiten außerhalb des Büros durchführen, was dann als sog. remote Team bezeichnet wird. Damit lassen sich auch externe Spezialisten einfacher in bestehende Teams integrieren, da diese ehedem schon an unterschiedlichen Standorten arbeiten.

Wie können diese Mitarbeiter aber nun vernünftig als remote Team zusammenarbeiten?


Wir stellen im Folgenden 11 Tools vor, die das Projektmanagement für remote Teams maßgeblich erleichtern.

In Scoro lassen sich alle projektrelevanten Informationen auf einen Blick anzeigen. Beginnend beim Vertrieb und endend bei der Endabrechnung lassen sich alle Schritte übersichtlich verwalten. Das integrierte Aufgabenmanagement, der Kalender, das Rechnungswesen und die Dateiverwaltung eliminieren Routineaufgaben auf ein Minimum und sorgen für flüssigeres Arbeiten. Weiterhin verfügt Scoro über ein CRM, welches alle relevanten Kundendaten beinhaltet. Damit können Rechnungen automatisch an die richtigen Kunden und zur richtigen Zeit versendet werden. Gerade für remote Teams ist die zentrale Verwaltung aller Projekt- und Kundendaten wichtig. Momentan ist noch keine Synchronisation mit den Google-Kontakten möglich und einige Benutzer berichten über unzulängliche Möglichkeiten bei der Erfassung von Rechnungen in unterschiedlichen Währungen. Preislich bewegt sich das Tool zwischen 19 und 49 Euro pro Monat und Benutzer.

Home, sweet Home-Office

Was du als Arbeitgeber wissen solltest, wenn deine Mitarbeiter von zu Hause aus rechtssicher arbeiten sollen.

Flexible Arbeitszeiten, kein Arbeitsweg mit häufig zähfließendem Verkehr und keine nervigen Kollegen: Für viele Menschen ist es ein Traum, von zu Hause aus zu arbeiten. Dass damit allerdings auch gewisse Verpflichtungen einhergehen, blenden wohl die meisten zunächst einmal aus. Damit alles mit rechten Dingen zugeht, wenn deine Mitarbeiter im Home-Office arbeiten, erfährst du hier, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und worauf du als Arbeitgeber besonders achten solltest.

Welche Formen gibt es beim Home-Office?

Das Arbeiten im Home-Office wird häufig auch als Telearbeit bezeichnet und eignet sich für alle Berufe, bei denen Tätigkeiten am Schreibtisch oder am Telefon verrichtet werden. Allgemein existieren drei unterschiedliche Formen:

  • Die Teleheimarbeit: Hierbei erledigt der Mitarbeiter seine Arbeit ausschließlich von zu Hause aus.
  • Die alternierende Telearbeit: Bei dieser Form wird dem Mitarbeiter sowohl ein Arbeitsplatz im Unternehmen, als auch die Möglichkeit, im Home-Office zu arbeiten, zur Verfügung gestellt. Dieses Modell ist am beliebtesten, weil es einen bedarfsgerechten Wechsel der Arbeitsstätte ermöglicht.
  • Die mobile Telearbeit: Vor allem im Vertrieb oder in anderen Branchen, in denen Mitarbeiter viel unterwegs sind, kommt diese Form der Telearbeit zum Einsatz. Wie der Name schon vermuten lässt, befindet sich der Arbeitsplatz hierbei stets dort, wo der Mitarbeiter hinreist.

Unabhängig davon, auf welche Form du dich festlegst: Deine Mitarbeiter haben grundsätzlich keinen rechtlichen Anspruch darauf, im Home-Office zu arbeiten. Die Entscheidung dafür oder dagegen liegt allein bei dir. Daher steht es dir auch zu, deinen Beschluss jederzeit wieder rückgängig zu machen. Selbst, wenn du der Arbeit im Home-Office bereits mehrmals zugestimmt hast, ergibt sich daraus kein dauerhafter Anspruch.

Welche Voraussetzungen müssen im Home-Office erfüllt sein?

Auf welche Punkte du im Detail achten solltest, wenn deine Mitarbeiter im Home-Office arbeiten, und welchen Anforderungen der heimische Arbeitsplatz gerecht werden sollte, zeigt dir die folgende Übersicht:

Arbeitszeit

Nur weil deine Mitarbeiter ihrer Tätigkeit nicht mehr im Unternehmen nachkommen, sondern in den eigenen vier Wänden, bedeutet dies nicht, dass das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) außer Kraft gesetzt ist. Daher gilt auch im Home-Office: Mehr als acht Stunden pro Tag darf im Regelfall nicht gearbeitet werden. Ausnahmsweise darf ein Arbeitstag nur dann auf bis zu zehn Stunden ausgedehnt werden, wenn ein Ausgleich in den folgenden sechs Monaten erfolgt.

Pausen und Ruhezeiten

Ähnlich verhält es sich mit den vorgeschriebenen Ruhezeiten und Pausen. Auch im Home-Office muss auf eine Arbeitszeit von sechs Stunden eine Pause von mindestens 30 Minuten folgen. Bei mehr als neun Stunden Arbeit muss die Pause mindestens 45 Minuten andauern. Außerdem muss eine Ruhezeit von elf Stunden zwischen dem Feierabend und dem nächsten Arbeitstag liegen.

Ausnahmeregelungen sind allerdings auch hier möglich: Sollte die Ruhezeit an einem Tag kürzer ausfallen, muss sie an einem anderen Tag mindestens zwölf Stunden betragen. Dieser Ausgleich muss innerhalb von vier Wochen stattfinden. Wichtig: Wenn deine Mitarbeiter Pause machen, müssen sie im Home-Office nicht für dich erreichbar sein! Um Konflikten aus dem Weg zu gehen, sind feste Pausenzeiten empfehlenswert. Du kannst mit deinen Mitarbeitern aber auch absprechen, dass sie vor und nach ihrer Pause kurz Bescheid geben.

Dokumentationspflichten

Als Arbeitgeber bist du dazu verpflichtet, die Arbeits- und Pausenzeiten deiner Mitarbeiter zu dokumentieren. Da du dieser Aufgabe jedoch nur schwer nachkommen kannst, wenn sie im Home-Office arbeiten, ist es empfehlenswert, dass sie die entsprechenden Zeiten selbst festhalten und dir in regelmäßigen Abständen vorlegen. Schließlich gilt: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.

Ausstattung des Heimarbeitsplatzes

Vor allem, wenn Mitarbeiter ausschließlich oder dauerhaft im Home-Office arbeiten, ergeben sich daraus bestimmte Pflichten für Arbeitgeber. Diese lassen sich sowohl aus der Arbeits­stättenverordnung (ArbStättV) als auch aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ableiten. In einem solchen Fall bist du als Arbeitgeber dazu verpflichtet, für einen ordentlich ausgestatteten Arbeitsplatz zu sorgen und finanziell für einen solchen aufzukommen. Schließlich würdest du das Gleiche tun, würden deine Mitarbeiter ihrer Tätigkeit im Unternehmen nachgehen.

Unter die Arbeitsschutzbestimmungen im Home-Office können beispielsweise spezielle Vorgaben zur Raumgröße, zu den Büromöbeln, zur Beleuchtung, zu Bildschirm­geräten oder zur Tastatur fallen. Um überprüfen zu können, ob die Vorgaben zum Arbeitsschutz auch eingehalten werden, musst du dir also ein Zutrittsrecht zur Wohnung des betroffenen Mitarbeiters einholen.

Daraus ergibt sich allerdings nicht, dass du das Recht dazu hast, unangemeldet bei einem Mitarbeiter auf der Matte zu stehen. Kontrollbesuche dieser Art müssen stets in einer im Vorfeld vereinbarten Frist angekündigt werden. Arbeitet ein Mitarbeiter außerdem nur von Zeit zu Zeit von zu Hause aus, bist du weder dazu verpflichtet, die Vorgaben zum Arbeitsschutz zu erfüllen, noch diese zu überprüfen.

Mögliche Arbeitsunfälle

Sollte sich ein Mitarbeiter verletzen, während er im Home-­Office arbeitet, greift in der Regel auch dann die gesetzliche Unfallversicherung. Voraussetzung für die Anerkennung ­eines Arbeitsunfalls bei der Telearbeit ist jedoch, dass sich dieser während der Ausübung der beruflichen Tätigkeit ereignete. Da du als Arbeitgeber keinen Einfluss auf die Risiken in der privaten Wohnung deines Mitarbeiters nehmen kannst, fällt beispielsweise der Weg zur Toilette oder in die Küche – der im Unternehmen selbst versichert wäre – nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.  

Muss der Arbeitsvertrag bei einer Home-Office-Regelung angepasst werden?

Die Vereinbarungen müssen zwar nicht zwingend schriftlich festgehalten werden, empfehlenswert ist es aber allemal. Triffst du nur mündliche Absprachen mit deinen Mitarbeitern, kann es schließlich leicht zu Missverständnissen kommen. Durch eine Zusatzvereinbarung zum regulären Arbeitsvertrag kannst du dem in der Regel entgegenwirken. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten folgende Fragen geklärt sein:

  • Wie viele Stunden bzw. Tage in der Woche bzw. im Monat arbeitet der betroffene Mitarbeiter im Home-Office?
  • Sind feste Tage vorgesehen oder dürfen Mitarbeiter das Ganze in einem gewissen Rahmen selbst entscheiden?
  • Gibt es eine Kernarbeitszeit, in der Mitarbeiter erreichbar sein müssen?
  • Wie sollen Pausen- und Arbeitszeiten dokumentiert werden?
  • Wie gestaltet sich die Ausstattung des Arbeitsplatzes und wer kommt wofür auf?
  • Welche Arbeitsmittel werden gestellt? Dürfen diese auch privat genutzt werden?
  • Gibt es ein Zutrittsrecht zur Wohnung? Innerhalb welcher Ankündigungsfrist sind Kontrollbesuche vorgesehen?

Je nachdem, welche Regelungen im Einzelfall getroffen werden, kannst du diese Liste beliebig erweitern oder kürzen. Solange beide Parteien genau darüber Bescheid wissen, unter welchen Rahmenbedingungen die Arbeit im Home-Office abzulaufen hat, steht einer erfolgreichen Zusammenarbeit normalerweise nichts im Wege.


Die Autorin
Clarissa Kempken ist als Online-Redakteurin  für den VFR Verlag für Rechtsjournalismus GmbH tätig und schreibt seit Jahren für das Portal arbeitsrechte.de

Corona-Soforthilfe für Selbständige: Infos und To do's

Das staatliche 50-Milliarden-Hilfspaket für Selbständige steht: Diese Hilfen sind für kleine Firmen und Freiberufler beschlossen und so kommen Betroffene ab sofort an das Geld.

Für Kleinunternehmen und Selbständige - in diesem Bereich sind in Deutschland rund zehn Millionen Menschen beschäftigt - werden Coroan-Soforthilfen zur Verfügung gestellt. Der Bundestag hat am 25. März den Nachtragshaushalt beschlossen, damit die Milliardenhilfen in der Corona-Krise fließen können.

Die Hilfe wird direkt und schnell ausgezahlt. Dies soll unbürokratisch funktionieren, die Betroffenen müssten nur versichern, dass sie durch Corona in einen Liquiditätsengpass geraten seien. Für Kleinbetriebe mit bis zu fünf Beschäftigten werde es dann 9.000 Euro für drei Monate geben, für Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten 15.000 Euro. Damit will die Bundesregierung sicherstellen, dass diese Unternehmer für ihre laufende Verpflichtungen aufkommen können.

Corona-Soforthilfe wird nicht auf Hartz-IV angerechnet

Wenn Selbstständige/Freiberufler mit Hartz-IV-Bezügen Corona-Soforthilfen bekommen, darf diese Sonderzahlung in der Regel nicht auf ihr Arbeitslosengeld II angerechnet werden. Darauf weist das Bundesarbeitsministerium hin. Wenn Corona-Soforthilfen anderen Zwecken dienten als das Arbeitslosengeld II, "sind sie demnach nicht als Einkommen zu berücksichtigen. Dies trifft nach Kenntnis der Bundesregierung auf die Mehrzahl der 'Corona-Soforthilfen' zu", so das Bundesarbeitsministerium.

Landesgericht Köln: Corona-Soforthilfe unpfändbar

Die Corona-Soforthilfen können nicht gepfändet werden, entschied das Landgericht Köln in einem kürzlich veröffentlichten Urteil (Urteil. v. 23.04.2020, Az.: 39 T 57/20).

Die Verwaltungsvereinbarung steht

Bund und Länder haben sich auf eine Verwaltungsvereinbarung geeinigt, wie das Finanz- sowie das Wirtschaftsministerium am Sonntag, dem 29. März, mitgeteilt hat. Dadurch könnten die Länder die Bundesmittel ab Montag, dem 30.03., abrufen, um Zuschüsse schnell und unbürokratisch auszuzahlen.

"Wir helfen mit umfassenden Maßnahmen der gesamten Wirtschaft von klein bis groß und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, mit dieser Extremsituation umzugehen", heißt es in einem der dpa vorliegenden Brief Altmaiers an Wirtschaftsverbände.

Die Soforthilfen des Bundes gelten auch für Landwirte.

Zugleich stellte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier weiteren staatlichen Anschub für die Zeit nach der Krise in Aussicht. "Wir brauchen ein umfassendes Fitnessprogramm für die deutsche Wirtschaft", sagte Altmaier der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung".

Die Kerninhalte Verwaltungsvereinbarung: Wer kann wo einen Antrag stellen?

Die Verwaltungsvereinbarung einschließlich der Vollzugsregelungen stellt klar, wer wo seinen Antrag stellen kann. Nachfolgend ein Überblick.

Antragsberechtigte: sind Soloselbständige, Angehörige der Freien Berufe und kleine Unternehmen einschließlich Landwirte mit bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente), die wirtschaftlich am Markt als Unternehmen tätig sind. Sie müssen ihre Tätigkeit von einer inländischen Betriebsstätte oder einem inländischen Sitz der Geschäftsführung aus ausführen und bei einem deutschen Finanzamt angemeldet sein.

Umfang der Soforthilfe: Die Soforthilfe dient der Sicherung der wirtschaftlichen Existenz der Unternehmen und zur Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen in Folge der Corona-Krise. Unternehmen bzw. Selbständige aus allen Wirtschaftsbereichen mit bis zu 5 Beschäftigten können einen einmaligen Zuschuss von bis zu 9.000 Euro für drei Monate beantragen, Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten einen einmaligen Zuschuss von bis zu 15.000 Euro, ebenfalls für drei Monate.

Nachweis des Liquiditätsengpasses durch Corona-Krise: Der Antragsteller muss versichern, dass er durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist. Antragstellende Unternehmen dürfen sich nicht bereits am 31.12.2019 in finanziellen Schwierigkeiten befunden haben.

Auszahlung über die Länder: Länder haben die Umsetzung und Auszahlung der Hilfen übernommen. Eine Liste der Ansprechpartner finden Sie nachfolgend.

Unbürokratisches Antragsverfahren: Das Soforthilfe-Programm verzichtet bewusst auf ein bürokratisches Antragsverfahren, um eine rasche und unbürokratische Auszahlung zu gewährleisten. Die Angaben zum Antrag müssen aber richtig sein - Falschangaben können den Tatbestand des Subventionsbetrugs erfüllen und zu entsprechenden strafrechtlichen Konsequenzen führen. Anträge können bei den zuständigen Ansprechpartnern in den Ländern in Kürze elektronisch gestellt werden.

Antrags- und Auszahlungsfrist: Anträge sind bis spätestens 31.05.2020 bei der zuständigen Landesbehörde zu stellen.

Kumulierung mit anderen Beihilfen und steuerliche Relevanz: Eine Kumulierung mit anderen Hilfen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ist grundsätzlich möglich. Eine Überkompensation ist aber zurückzuzahlen. Damit der Zuschuss jetzt, wenn es wichtig ist, in vollem Umfang den Unternehmen zu Gute kommt, wird er bei den Steuervorauszahlungen für 2020 nicht berücksichtigt. Zwar ist der Zuschuss grundsätzlich steuerpflichtig, aber das wirkt sich erst dann aus, wenn die Steuererklärung für 2020 eingereicht werden muss, also frühestens im nächsten Jahr. Nur wenn im Jahr 2020 ein positiver Gewinn erwirtschaftet wurde, wird dann auf den Zuschuss der individuelle Steuersatz fällig.

Hier gibt's die Übersicht über die zuständigen Behörden oder Stellen in den Ländern
: (Hinweis: Die genannten Ansprechpartner können kontaktiert werden sowohl zu Länder-Soforthilfen als auch für Bundes-Soforthilfen).

Weitere wichtige Maßnahmen

Eine zentrale Rolle, um die Gefahr der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung zu vermeiden, kommt der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu. Dazu werden bei bereits vorhandenen Programmen, vor allem jenen zur Kreditabsicherung, der Zugang erleichtert und Hürden abgebaut. Liquiditätsengpässen sollen mittels Krediten entgegengewirkt werden. Zentrale Maßnahmen sind in diesem Zusammenhang die Erhöhung der Risikoübernahme von derzeit 50 Prozent auf nun 80 Prozent.

Ein weiteres Gesetz soll verhindern, dass Unternehmen nur deshalb Insolvenz anmelden müssen, weil die von der Bundesregierung beschlossenen Hilfen nicht rechtzeitig bei ihnen ankommen. Die reguläre Drei-Wochen-Frist für einen Insolvenzantrag wird bis Ende September ausgesetzt.

Über die einzelnen Wirtschaftsministerien der Bundesländer

findest du hier wichtige Informationen, die täglich aktualisiert werden, bit.ly/2JaSShi

Zuständig für das

Kurzarbeitergeld ist die örtliche Arbeitsagentur. Für weitere Informationen erreichen Arbeitgeber die zentrale Hotline der Bundesagentur für Arbeit unter der Telefonnummer: 0800/45555 20.

Weitere Infos zum Thema Kurzarbeitergeld gibt es als PDF-Download hier

Für direkte Fragen steht Unternehmern die Hotline des Bundesfinanzministeriums zur Verfügung, Tel.:  030 / 18615 8000.

Über das Infotelefon des Bundesgesundheitsministeriums erfahren Unternehmer alles, was Sie zum Coronavirus selbst wissen sollten, etwa zum Umgang mit Verdachtsfällen im Betrieb oder zu Quarantänemaßnahmen: 030/346 465 100.

Tipps der Redaktion

Zum Weiterlesen: Corona FAQ für Selbständige (wird laufend aktualsiert)

Mit dem kostenlosen E-Book "Coronakrise: Hilfen vom Staat für Selbstständige" will das Portal www.steuertipps.de Betroffene in dieser Ausnahmesituation unterstützen. Das E-Book liefert einen schnellen Überblick über die staatlichen Hilfen für Betroffene. Alle Informationen sind darin gebündelt aufbereitet und dienen der leichteren Orientierung. Das E-Book wird kontinuierlich aktualisiert und erweitert.

RatgeberCoronavirus: Versicherung, Arbeit, Finanzen“: Der aktuelle Ratgeber des digitalen Finanzportals Joonko gibt wertvolle Antworten auf dringende Fragen wie bspw:

  • Verdienstausfall: Wie steht es um Rücktrittsrecht und Fristen, sollte es zu Kündigungen seitens des Vertragspartners kommen?
  • Entschädigung bei Quarantäne: Besteht ein Recht auf Entschädigungszahlungen?
  • Kleinere und mittlere Unternehmen: Wie können sich KMUs mit Arbeits- und Entgeltausfällen finanziell helfen?

Vocanto: Corona-Virus sorgt für E-Learning-Boom

Die aktuelle Krise sorgt dafür, dass die Digitalisierung mit noch rasanterem Tempo als bisher voranschreitet. Ein Gewinner: die junge Vocanto GmbH.

Die 2019 gegründete Vocanto GmbH, die sich dem Thema E-Learning für Berufsschüler verschrieben hat, erlebt diesen Boom hautnah. Vocanto mit Sitz in Pulheim in der Nähe von Köln rennen Kunden zurzeit die virtuelle Tür ein. „Seit Beginn der Pandemie sind es wöchentlich 20 Prozent mehr Anfragen von Unternehmen, die ihre Azubis über unsere Plattform ausbilden lassen wollen“, sagt Johannes Schulte.

Auch das Familienministerium hat schon angeklopft

Der 35-Jährige ist neben Stephan Hansen und Christoph Müssener Geschäftsführer von Vocanto. 40.000 junge Menschen aus ganz Deutschland bedienten sich bislang der E-Learning-Programme. Nun werden es stündlich mehr. Neuester Kunde seit einer Woche: das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Auch die Robert Bosch GmbH hat kurzfristig 600 junge Männer und Frauen angemeldet.

Durch die massive Verbreitung des Corona-Virus wurden bekanntlich in allen Bundesländern die Schulen geschlossen, auch die Berufsschulen. Nun suchen die Betriebe händeringend nach Alternativen und Möglichkeiten, um ihre Auszubildenden mit Lerninhalten zu versorgen. Schulte: „Die Unternehmen können ihre Azubis nicht mehr in Präsenzseminare schicken, die Fachabteilungen in den Betrieben sind verwaist, auch die jungen Leute befinden sich im Homeoffice. So ist es den Unternehmen daran gelegen, dass ihre Nachwuchskräfte die Zeit zuhause sinnvoll nutzen und digital lernen.“

Die letzten E-Learning-Zweifler überzeugen

Vocanto bietet eine Lernplattform für kaufmännische und gewerblich-technische Auszubildende. Weil die gewerblich-technischen Azubis andere Inhalte lernen müssen als die Kaufleute, werden für sie unter anderem zusätzlich 3D-Animationen, Virtual-Reality-Inhalte, Übungs- und Prüfungsaufgaben ebenso angeboten wie Simulationssoftware für Schaltkreise. Auf Vocanto können Ausbilder und Azubis auch eigene Lerninhalte entwickeln und zur Verfügung stellen. Möglich ist es auch, dass Lehrer hierüber Arbeitsaufträge und Lerninhalte bereitstellen.

„Uns ist bewusst, dass die Situation rund um das Corona-Virus für viele Unternehmen schwere Folgen haben wird. Für die E-Learning-Branche bietet sich allerdings nun die Möglichkeit, selbst die letzten Zweifler davon zu überzeugen, welch großes Potenzial im digitalen Lernen steckt“, so Johannes Schulte.

Auch wenn der Run auf die Vocanto-Lernprogramme gewaltig ist, sagt Schulte eine Freischaltung binnen 24 Stunden zu. „Die Qualität leidet nicht“, betont er, die neuen User würden auf hohem Niveau eingewiesen. 32 Beschäftigte – allesamt im Home-Office – sind bei Vocanto tätig. „Gern würden wir weitere Mitarbeiter für die Bereiche Entwicklung, Vertrieb und Marketing einstellen“, berichtet Schulte. Das Unternehmen wächst derzeit rasant. Und heimst auch Preise ein: In diesem Jahr hat Vocanto den E-Learning-Award des „eLearning Journals“ in der Kategorie Didaktik für ein gemeinsames Projekt mit Volkswagen gewonnen. Im Jahr 2017 und 2019 gab es diesen Titel im Bereich Cloud Learning.

"Wir möchten nicht den zweiten Lernort neben dem Betrieb abschaffen."

Schulte stellt klar: „Wir sind große Befürworter der dualen Berufsausbildung und möchten nicht den zweiten Lernort neben dem Betrieb abschaffen. Vielmehr wollen wir diesen revolutionieren und attraktiver machen, sodass sich Schüler wieder verstärkt für eine Ausbildung entscheiden.“ Ursprünglich war es das Ziel der Vocanto-Co-Gründers, bis zum Jahr 2030 die digitale Berufsschule schlechthin zu sein und das alte Präsenzsystem abzulösen. Auch wenn die Corona-Krise ein trauriger Anlass ist: Nun dürfte es deutlich schneller gehen.

koakult auf Erfolgskurs: Funding-Erfolg und #strongertogether

Das Fairtrade-Start-up koakult lässt sich auch in der Corona-Krise nicht vom Kurs abbringen. Die kürzlich gestartete Crowdinvesting-Kampagne auf econeers.de übertraf binner einer Woche ihr erstes Fundingziel von 100.000 Euro. Damit ist koakult trotz der nicht nur wirtschaftlich angespannten Lage auf dem besten Weg, seinen nächsten Schritt in der Unternehmensentwicklung zu gehen.

Der junge Lebensmittelhersteller möchte weiterhin unabhängig von Großinvestoren bleiben und dabei selbstbestimmt wachsen. Einerseits will das Unternehmen weiterhin Bauern und Partner in Südamerika unterstützen, denn Fairness und nachhaltige Lieferketten gehören seit Gründung zur DNA des Unternehmens.

Andererseits sollen nun die nächsten konsequente Schritte in der Unternehmensentwicklung folgen: Zu den ambitionierten Zielen zählen unter anderem spannende Produktneuheiten, die Erschließung weiterer Märkte und der Ausbau von Produktionskapazitäten, um noch mehr Menschen auf der ganzen Welt in den Genuss von koawach kommen zu lassen.

Zur Realisierung dieser Ziele startete das Unternehmen am 17.03.2020 trotz der Corona-Krise eine Crowdinvesting-Kampagne auf Econeers, eine Plattform, die sich auf Investments in nachhaltige Projekte spezialisiert hat.

Der erfolgreiche Start und Verlauf dieser Kampagne ist für die unternehmerische Weiterentwicklung maßgeblich. Auch aus diesem Grund ist sich die koakult GmbH um ihre große Verantwortung ihren Produzenten in Lateinamerika, Lieferanten, Partnern, Mitarbeitern und natürlich ihren Kunden gegenüber mehr als bewusst.

Gründer und Geschäftsführer Daniel Duarte verliert niemals seine Vision aus den Augen, die Welt durch faire Löhne, soziales Engagement und leckeren Kakao Schluck für Schluck ein bisschen besser zu machen und sagt: "Wir gehen stark davon aus, dass auch in schwierigen Zeiten viele Menschen noch über ihren eigenen Tellerrand hinwegsehen und mit einem Investment den Weg in eine faire Zukunft mitgestalten möchten!"

#strongertogether – gemeinsam stark durch die Corona-Krise

Das Team der koakult GmbH möchte während der Corona-Krise in Deutschland nicht tatenlos zusehen und bietet die Produkte in ihrem Online-Shop mit bis zu 50 Prozent Rabatt an. Darüber hinaus haben sie sich mit dem Start-up the nu company und 14 weiteren, sinngetriebenen Unternehmen wie share, Lycka, i+m Naturkosmetik Berlin oder Coffee Circle zu der Bewegung #strongertogether zusammengeschlossen. Die Unternehmen spenden ihre jeweiligen Produkte und verschicken Care-Pakete an ihre Communities, deren Mitglieder ihre ganz persönlichen Helden in Hrldinnen in der Corona-Krise auswählen können.

Zahlungsunfähigkeit erkennen und richtig handeln

Was ist zu tun, wenn das "Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie" nicht ausreicht und die Insolvenz droht?

Obwohl die Bundesregierung mit Zuschüssen, Krediten und Gesetzesänderungen sämtliche Hebel zur Rettung von Unternehmen in Bewegung setzt, wird es nicht gelingen, alle vor der Insolvenz zu bewahren. Seit dem 27. März 2020 gilt das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie, das die Insolvenzantragspflicht aussetzt.

Bei vielen Unternehmern stellt sich aber die Frage, in welchen Fällen dieses neue Gesetz Anwendung findet und wann man tatsächlich insolvenzantragpflichtig ist. Immerhin ist Insolvenzverschleppung kein Kavaliersdelikt und die Verantwortlichen müssen mit hohen Strafen rechnen. Um dies zu vermeiden, hat Jörg Franzke, Rechtsanwalt für Insolvenzrecht, ein Prüfungsschema entwickelt, an dem man ablesen kann, wann Insolvenzantragspflicht besteht und was die Zahlungsunfähigkeit infolge der Coronakrise für Unternehmen bedeutet.

Prüfungsschema: So überwachen Geschäftsführer die Insolvenzantragspflicht

In der aktuellen Krise müssen Geschäftsführer täglich die Liquidität überwachen und dokumentieren. Insbesondere mit der Dokumentation der finanziellen Situation verfahren Geschäftsführer oft etwas nachlässig, dabei kann sie in der späteren Situation entlasten. Die tägliche Kontrolle entscheidet über das richtige Timing für einen Insolvenzantrag: Wird er zu früh eingereicht, haftet der Geschäftsführer gegenüber den Gesellschaftern für die falsche Entscheidung. Beantragt er die Insolvenz zu spät, haftet er gegenüber dem Insolvenzverwalter wegen Insolvenzverschleppung. Zum eigenen Schutz ist es also wichtig, den richtigen Zeitpunkt genau abzupassen.

Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) und übliche Liquiditätsplanung allein entlasten Geschäftsführung nicht. Die tägliche Überwachung der verfügbaren Liquidität und fälligen Forderungen entscheidet über die Insolvenzreife. Da die BWA die meisten Geschäftsführer erst mit zweimonatiger Verspätung erreicht und sie auf die steuerliche Abschöpfung abzielt, eignet sie sich zur Ermittlung der Insolvenzreife nicht. Daher sollte man sein Augenmerk eher auf die Liquiditätsplanung, als einen Bestandteil der Liquiditätsüberwachung, zur Ermittlung der Insolvenzreife richten.

Geschäftsführung muss täglich einen Finanzstatus aufstellen. Hierbei handelt es sich um eine Momentaufnahme, der folgende Fragen zugrunde liegen: Wie ist der heutige Stand des Unternehmens? Wie viel Geld steht heute zur Verfügung? Welche Rechnungen müssen heute bezahlt werden? Am einfachsten ist es, hierfür eine T-Tabelle anzulegen. In die linke Spalte wird das heute verfügbare Geld eingetragen und die rechte Spalte informiert über die heute zu zahlenden Rechnungen. Um den Finanzstatus auszuwerten, addiert man die liquiden Mittel in der linken Spalte wie auch die fälligen Forderungen in der rechten Spalte.

Sind die fälligen Forderungen kleiner als die liquiden Mittel beziehungsweise liegen sie nur geringfügig darüber, ist ein Unternehmen zahlungsfähig und es besteht keine Insolvenzantragspflicht. Liegen indessen die fälligen Forderungen um 10% höher als die liquiden Mittel, besteht ein Verdacht auf Zahlungsunfähigkeit. Lässt sich dann die Deckungslücke langfristig nicht (mehr) schließen, ist ein Unternehmen im Sinne der Insolvenzordnung zahlungsunfähig. In diesem Fall war es bis zum 27.03.2020 so, dass sofort ein Insolvenzantrag zu stellen war. Allerdings konnte man diesen um drei Wochen hinauszögern, um sich währenddessen um neue Gelder zu bemühen.

Tritt die Zahlungsunfähigkeit erst nach der Gesetzesänderung ein, gilt es folgende Punkte zu prüfen:

  • War das Unternehmen am 27.03.2020 noch zahlungsfähig? Anhand des oben genannten Verfahrens muss geprüft werden, ob das Unternehmen am Stichtag liquide war. Kommt man zu dem Ergebnis, dass die Firma bereits vorher zahlungsunfähig war, bleibt einem keine andere Wahl, als einen Schutzschirm zu beantragen, um das Unternehmen zu retten – Kredite und staatliche Liquiditätshilfen kommen hierfür nicht mehr infrage.   
  • Ist die nach dem 27.03.2020 eintretende Insolvenzursache eine Folge der Covid-Pandemie? Ist die Zahlungsunfähigkeit erst danach eingetreten, ist die Insolvenzantragspflicht bis zum 30.09.2020 ausgesetzt. Ab diesem Zeitpunkt wird die Pandemie grundsätzlich als Insolvenzursache angenommen, sodass der hierfür zu erbringende Nachweis keine Schwierigkeit darstellt.  
  • Alle Unternehmen, die bis zum Stichtag noch nicht zahlungsunfähig waren, müssen keine Insolvenz beantragen und können Liquiditätshilfen und Kredite beantragen. Allen anderen Unternehmen rät Rechtsanwalt Franzke: „Ein Schutzschirmverfahren beziehungsweise eine Insolvenz in Eigenverwaltung. Auch mit diesem Verfahren lässt sich ein Betrieb noch retten.“

Der Autor Jörg Franzke ist seit 20 Jahren Rechtsanwalt in Berlin und berät ausschließlich zum Insolvenzrecht. Mit seiner Kanzlei – Dols | Franzke & Partner – hat er sich auf die Entschuldung von Unternehmen spezialisiert.

Hilfsprojekt: Tech-Know-how zur Krisenbewältigung

Ein ehrenamtliches Projekt vermittelt Tech-Experten an Behörden und soziale Einrichtungen für Hilfe in der Covid-19 Krise.

Inspiriert durch das wirkungsvolle US-Vorbild haben der Sozialwissenschaftler und MBA-Student Jan-Peter Böckstiegel (Harvard University) und der Gründer der MVP Factory, Philipp Petrescu, die ehrenamtliche
Initiative "Digital Response Deutschland" gegründet. Sie soll Technologie-Experten auf freiwilliger Basis mit deutschen Behörden vernetzen, die aufgrund der Corona-Krise Unterstützung benötigen. Die Initiatoren validieren die Bedürfnisse der Behörden und kombinieren sie mit den Kenntnissen der
freiwilligen Helfer.

"Der immense Bedarf an Tech-Know-how zur Krisenbewältigung, vor allem dauf Kreis- und Kommunalebene, wird nicht durch die vorhandenen Ressourcen gedeckt. Oft fehlt der direkte Zugang zu Experten - da wollen wir unterstützen", so Jan-Peter Böckstiegel.

Insbesondere in der Programmierung einfacher Anwendungen wie Websites oder Smartphone-Applikationen, der Datensammlung, -verarbeitung und -visualisierung im Zusammenhang mit COVID-19 und dem digitalen Management der Interaktion mit Bürgern/innen (z.B. Chatbots) stehen die Behörden vor großen Herausforderungen. Dazu gehört auch eine  schnelle Sensibilisierung von Mitarbeitern für das datenschutzkonforme Homeoffice. Allgemein sind jegliche Bedürfnisse für die Initiative relevant, solange der Mehrwert für die Behörden und Bürger/innen im Vordergrund steht.

Philipp Petrescu: "Neben einer Validierung des jeweiligen Bedarfs ist es wichtig, die richtigen Talente für dessen Deckung zu finden. Abgesehen vom Know-how prüfen wir potenzielle Kandidaten auch auf  ihre Kompatibilität mit dem öffentlichen Sektor. Unser Ziel ist eine Zusammenarbeit, die auf gegenseitigem Respekt und Vertrauen basiert."

Diese Aufgaben übernehmen die beiden Gründer zusammen mit einer stetig wachsenden Gruppe an freiwilligen Helfern. Als erster Partner agiert Petrescus Firma MVP Factory, die sich ehrenamtlich mit ihrer Expertise in der Entwicklung digitaler Produkte und einem Netzwerk aus über 1000 geprüften freiberuflichen Entwicklern, Designern und Produktmanagern einbringt. So konnten die Initiatoren von "Digital Response Deutschland" bereits ein Netzwerk an über 100 Freiwilligen aufbauen und erste Projekte vermitteln. Weitere Partnerorganisationen sind dazu eingeladen, sich anzuschließen.

Freiwillige Helfer sowie interessierte Behörden mit Bedürfnissen  können sich hier eintragen und werden dann von den Initiatoren kontaktiert.

IT-Industrie bietet kostenlose Hilfe

IT-Industrie bietet NGOs und sozialen Organisationen Unterstützung im Kampf gegen das Coronavirus.

Während Covid-19 die Welt durchkämmt, haben Dutzende von Unternehmen aus aller Welt ihre Bereitschaft erklärt, den von der Krise betroffenen NGOs zu helfen. NGOs und Non-Profit-Organisationen, deren Aktivitäten erheblich eingeschränkt wurden, können sich ab sofort um kostenlose IT-Dienstleistungen, Zugang zu Produkten, Tools und Spezialisten bewerben.

Auf TechToTheRescue.org finden NGOs eine Liste von Unternehmen, die IT-, Design-, Marketing- und sogar Rechtsdienstleistungen anbieten und kostenlose Hilfe leisten. Die Liste ist offen und wächst ständig, da sich die Unternehmen dem Kampf anschließen. Um sich anzumelden, muss ein Unternehmen die Methode und den Umfang der angebotenen Hilfe sowie seine Kontaktdaten angeben. Alle Informationen gehen an eine öffentlich zugängliche Datenbank, die von Mitarbeitern und Freiwilligen von Nichtregierungsorganisationen auf der ganzen Welt genutzt werden kann, um die richtige Unterstützung für dringende Initiativen zu finden.

Die Aktion wurde von Tom Karwatka, dem CEO von Divante, zusammen mit einer Gruppe engagierter Mitarbeiter initiiert, die einen Aufruf an Unternehmen richteten, ihre Ressourcen zu bündeln und den Freiwilligensektor zu unterstützen.

“Es wird viel über die Bedürfnisse von Unternehmern gesprochen, aber wir befürchten, dass die globale Krise auch soziale Organisationen treffen wird. Sie haben keine Budgets für eine schnelle Digitalisierung und sind oft nicht in der Lage, so effizient wie Unternehmen zu reagieren. Wir hoffen, dass die Hilfe von talentierten Menschen aus der IT-Branche dieses Problem in dieser schwierigen Situation ein wenig lindern wird”, so Tom Karwatka, CEO von Divante und Initiator von Tech To The Rescue.

Die Organisatoren betonen, dass die erste Voraussetzung für den Beitritt zur Initiative die Selbstlosigkeit ist. Kein Unternehmen profitiert von der Hilfe, die sie leisten, und Unternehmen, die sich innerhalb von TechToTheRescue.org zu ihrer Unterstützung erklärt haben, erklären sich bereit, ihre Daten zu veröffentlichen.

Mode-Start-up Befeni spendet 16.000 Euro

Das Mode-Start-up Befeni leistet Soforthilfe für die Initiative „Spenden für Corona“ und produziert Gesichtsmasken statt Maßhemden.

Gesichtsmasken statt Hemden nach Maß: Die Befeni GmbH aus Langenfeld bei Düsseldorf hat ihre Maßmode-Produktion umgestellt, um mit Gesichtsmasken die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen. Eine freiwillige Spende in Höhe von 16.539,57 Euro aus dem Verkauf von Gesichtsmasken im März kommt der Initiative „Spenden für Corona“ der Stiftung Universitätsmedizin Essen zu Gute. Eine weitere Spende ist für April geplant.

Gesichtsmasken statt Maßhemden

„Wir möchten zum Kampf gegen die Ausbreitung des Corona-Virus beitragen und nutzen seit Mitte März Teile unserer Produktionskapazität dazu, Gesichtsmasken herzustellen, die beim Atmen, Sprechen und Husten die Verbreitung von Tröpfchen eindämmen sollen. Wir freuen uns sehr, dass wir aus dem Erlös Soforthilfe für die Initiative „Spenden für Corona“ leisten zu können,“ so Maik Ernst Geschäftsführer der Befeni GmbH.

Die Befeni GmbH stellt seit Herbst 2016 maßgeschneiderte Hemden in ihrer hauseigenen Produktion zum Festpreis her. Nun hat sie ihre Fertigung so umgestellt, dass auch Gesichtsmasken produziert werden können. Da jede Maske eine Einzelanfertigung ist und auf Bestellung angefertigt wird, kann sich der Kunde die Maske passend zum Maßhemd – und sogar auf Wunsch mit dem korrespondierenden Einstecktuch - bestellen. So reduziert Befeni nicht nur die Virenverbreitung, sondern nimmt im Zweifel in diesen schwierigen Zeiten auch die Angst vor den oft „klinisch“ wirkenden Masken.

Wichtig: Es handelt sich bei der Befeni Gesichtsmaske nicht um einen medizinischen Mundschutz, sondern um eine Behelfsmaske.

Bisher wurden bereits über 10.000 Masken über selbständige Vertriebspartner verkauft, sodass das Start-up trotz der Coronakrise bisher alle Arbeitsplätze sichern konnte. Da die Nachfrage weiter steigt, prüft man derzeit weitere Kapazitätserhöhungen. Deutschlandweit werden weitere Vertriebspartner gesucht, um die Forschung des neuartigen Coronavirus noch stärker zu unterstützen.

Weitere Informationen unter unter www.spenden-für-corona.de

Wie CEOs jetzt die richtigen Entscheidungen treffen

5 Tipps für eine erfolgreiche Führung in und durch die Corona-Zeit.

In Zeiten wie diesen braucht es viel mehr als sonst den richtigen Ansatz, um jeden Tag aufs Neue die nötigen Entscheidungen zu treffen. Das verlangt nach den richtigen Führungskräften. Aber wer im Unternehmen ist tatsächlich in der Lage dazu? Zeit, sich selbst einmal kritisch zu (hinter-)fragen: Bin ich gerade der oder die richtige, um in der Krise das Schiff aus dem Sturm zu steuern? In welchen Zustand befinde ich mich selbst? Und welchen Status hat das Problem? Sind CEOs, Geschäftsleitungen und Führungskräfte dazu wirklich bereit?

Das Cynefin Model

Viele Mitarbeiter sagen gerade „Ja, mein Chef macht das toll“. Andere haben den Eindruck „Mein Chef ist überfordert“. Woran liegt das? Eine Erklärung dafür liefert das Cynefin Model. Das Decision Framework von Dave Snowden unterscheidet zwischen vier Zuständen, in denen Lösungen gefunden werden müssen: 1. Einem geordneten Zustand, in dem Ursache und Wirkung direkt miteinander korrelieren. 2. Einem komplizierten Zustand, in dem es eine Überlagerung von Ursache-Wirkungs-Zusammenhängen gibt. 3. Einem komplexen Zustand, in dem rückblickend begründet werden kann, warum Dinge so sind, wie sie sind. Und 4. Einem chaotischen Zustand, in dem unter Zeitdruck schnell Entscheidungen getroffen, dann jedoch auch sorgsam beobachtet werden müssen, um die eigenen Schritte immer wieder neu auszurichten.

Ohne zu wissen, was morgen ist und gilt

Das aktuelle Problem, mit dem wir gerade alle konfrontiert sind und das uns ausnahmslos herausfordert, ist, dass wir heute agieren müssen, ohne zu wissen, was morgen ist. Die Herausforderung dabei ist: Machen wir uns die oben genannten vier Felder nicht klar und uns immer wieder bewusst, in welchem Status wir uns gerade befinden, reagiert unser Autopilot. Und je angespannter die Situation, je betroffener vom Coronavirus wir sind, umso mehr folgen wir unserem Autopiloten. Deshalb gilt meine Bitte dem Management, den Unternehmern, allen Boards und allen, die heutzutage Menschen führen: Nehmt euch die Zeit, vorher zu überlegen, aus welchem Status, aus welchem Zustand heraus, muss diese Situation gelöst werden. Was ist das jetzt in diesem Augenblick für ein konkretes Problem? Aus welchem Feld kommt diese anstehende Aufgabe? Was müssen wir heute lösen? Um dann zu entscheiden, wer innerhalb des Unternehmens oder innerhalb des Teams der Richtige ist, um diese Angelegenheit zu übernehmen und zu entscheiden, was getan werden muss.

Rangordnungen sind dafür längst passé. Es zählen weder Ausbildung noch Erfahrung. Einzig und allein die Fähigkeiten des Einzelnen im jeweiligen Moment. Im Status 1 – geordnet, brauche ich jemanden, der Prozessdenken hat, der sehr klar strukturiert vorgeht. Schon ab Status 2 – kompliziert, braucht es jemanden, der die Fähigkeit hat, unterschiedliche Experten an einen Tisch zu bekommen und dann auch die innere Größe hat, mit den Experten zu diskutieren, auf dieser Basis eine einheitliche Meinung zu beschließen und diese zu kommunizieren.

Entscheiden – beobachten – Konsequenzen ziehen

Gerade im chaotischen Status 4, und in dem befinden wir uns gerade alle, gibt es nicht genügend Informationen. Das was passiert, steht derzeit in der Glaskugel und muss erst noch herausgefunden werden. Da braucht es jemanden, der umsichtig, aber entscheidungsstark ist und die Achtsamkeit hat, die getroffenen Entscheidungen minütlich zu hinterfragen, zu beleuchten und die Ergebnisse zu beobachten, um daraus dann wiederum die richtigen Konsequenzen zu ziehen und die nächsten sinnvollen Schritte zu gehen. Führungskräfte, die dazu in der Lage sind, zeichnen sich oft durch folgende Eigenschaften aus, die sich zugleich auch als Tipps für all diejenigen eignen, die in der jetzigen Situation einfach führen müssen:   

Führe dich zuerst selber – und sorge für dich

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter brauchen Rollenvorbilder und wahrhafte Gespräche. Macht euch klar, in welchem „State“ ihr selbst seid – und steht dazu. Vorgespielte Sicherheit wird von jedem als eine solche erkannt – und das Vertrauen in euch wird geschwächt. Dazu gehören Dinge wie Resilienz, positive Gedanken, Sport, Ernährung, Meditation – was immer euch ganz individuell guttut!

Bleibe menschlich – auch, wenn es virtuell wird

Führung ist persönlich! Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter steht an einem anderen Punkt. Gespräche mit jedem einzelnen zu der jeweils individuellen Situation schaffen Vertrauen, positives Commitment und stärken letztlich den Teamgeist. Was sind die aktuellen Bedenken? Wie sieht die – unter den gegebenen Rahmenbedingungen – beste Lösung aus? Wie geht es jedem/r Einzelnen in der Situation?

Kommuniziere klar deine Erwartungen

Wenn „remote“ gearbeitet wird, ist es noch wichtiger als im Office, präzise zu kommunizieren. Was ist der Arbeitsauftrag, welche Qualität muss erreicht werden – und wann ist die Deadline? Und das Ganze natürlich abgestimmt auf den Zweck (Purpose) Eures Unternehmens, Eurer Abteilung. Warum ist diese Aufgabe wichtig, wozu trägt sie bei, was wird damit erreicht? Je mehr Hintergrundinformationen gegeben werden, desto selbständiger kann und wird die Aufgabe gemeistert werden.

Schaffe Raum und Atmosphäre

Rituale geben Sicherheit. Die morgendliche Videokonferenz mit allen - und wenn es nur 15 Minuten sind. Ein „Raum“ zum Zuhören, Unterstützen, einfach „DA-SEIN“ ist das, was gerade heute den Zusammenhalt stärkt und hilft, gemeinsam mit der Krise zu wachsen. Als Mensch. Als Team. Als Gemeinschaft.

Einfach Tun!

Viele erstarren gerade - und keiner macht den ersten Schritt. Habt den Mut, Verantwortung zu übernehmen, Entscheidungen zu treffen und vorsichtig voranzugehen. Die „da oben“ wissen es auch nicht besser. Keiner hat so etwas bereits erlebt. „Better is better than not better“ (Obama) – es muss nicht perfekt sein.

Die Autorin Dr. Marion Bourgeois ist zertifizierter Business-Coach, Mediatorin und Moderatorin.