Zahlungsunfähigkeit erkennen und richtig handeln

Autor: Jörg Franzke
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Was ist zu tun, wenn das "Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie" nicht ausreicht und die Insolvenz droht?

Obwohl die Bundesregierung mit Zuschüssen, Krediten und Gesetzesänderungen sämtliche Hebel zur Rettung von Unternehmen in Bewegung setzt, wird es nicht gelingen, alle vor der Insolvenz zu bewahren. Seit dem 27. März 2020 gilt das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie, das die Insolvenzantragspflicht aussetzt.

Bei vielen Unternehmern stellt sich aber die Frage, in welchen Fällen dieses neue Gesetz Anwendung findet und wann man tatsächlich insolvenzantragpflichtig ist. Immerhin ist Insolvenzverschleppung kein Kavaliersdelikt und die Verantwortlichen müssen mit hohen Strafen rechnen. Um dies zu vermeiden, hat Jörg Franzke, Rechtsanwalt für Insolvenzrecht, ein Prüfungsschema entwickelt, an dem man ablesen kann, wann Insolvenzantragspflicht besteht und was die Zahlungsunfähigkeit infolge der Coronakrise für Unternehmen bedeutet.

Prüfungsschema: So überwachen Geschäftsführer die Insolvenzantragspflicht

In der aktuellen Krise müssen Geschäftsführer täglich die Liquidität überwachen und dokumentieren. Insbesondere mit der Dokumentation der finanziellen Situation verfahren Geschäftsführer oft etwas nachlässig, dabei kann sie in der späteren Situation entlasten. Die tägliche Kontrolle entscheidet über das richtige Timing für einen Insolvenzantrag: Wird er zu früh eingereicht, haftet der Geschäftsführer gegenüber den Gesellschaftern für die falsche Entscheidung. Beantragt er die Insolvenz zu spät, haftet er gegenüber dem Insolvenzverwalter wegen Insolvenzverschleppung. Zum eigenen Schutz ist es also wichtig, den richtigen Zeitpunkt genau abzupassen.

Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) und übliche Liquiditätsplanung allein entlasten Geschäftsführung nicht. Die tägliche Überwachung der verfügbaren Liquidität und fälligen Forderungen entscheidet über die Insolvenzreife. Da die BWA die meisten Geschäftsführer erst mit zweimonatiger Verspätung erreicht und sie auf die steuerliche Abschöpfung abzielt, eignet sie sich zur Ermittlung der Insolvenzreife nicht. Daher sollte man sein Augenmerk eher auf die Liquiditätsplanung, als einen Bestandteil der Liquiditätsüberwachung, zur Ermittlung der Insolvenzreife richten.

Geschäftsführung muss täglich einen Finanzstatus aufstellen. Hierbei handelt es sich um eine Momentaufnahme, der folgende Fragen zugrunde liegen: Wie ist der heutige Stand des Unternehmens? Wie viel Geld steht heute zur Verfügung? Welche Rechnungen müssen heute bezahlt werden? Am einfachsten ist es, hierfür eine T-Tabelle anzulegen. In die linke Spalte wird das heute verfügbare Geld eingetragen und die rechte Spalte informiert über die heute zu zahlenden Rechnungen. Um den Finanzstatus auszuwerten, addiert man die liquiden Mittel in der linken Spalte wie auch die fälligen Forderungen in der rechten Spalte.

Sind die fälligen Forderungen kleiner als die liquiden Mittel beziehungsweise liegen sie nur geringfügig darüber, ist ein Unternehmen zahlungsfähig und es besteht keine Insolvenzantragspflicht. Liegen indessen die fälligen Forderungen um 10% höher als die liquiden Mittel, besteht ein Verdacht auf Zahlungsunfähigkeit. Lässt sich dann die Deckungslücke langfristig nicht (mehr) schließen, ist ein Unternehmen im Sinne der Insolvenzordnung zahlungsunfähig. In diesem Fall war es bis zum 27.03.2020 so, dass sofort ein Insolvenzantrag zu stellen war. Allerdings konnte man diesen um drei Wochen hinauszögern, um sich währenddessen um neue Gelder zu bemühen.

Tritt die Zahlungsunfähigkeit erst nach der Gesetzesänderung ein, gilt es folgende Punkte zu prüfen:

  • War das Unternehmen am 27.03.2020 noch zahlungsfähig? Anhand des oben genannten Verfahrens muss geprüft werden, ob das Unternehmen am Stichtag liquide war. Kommt man zu dem Ergebnis, dass die Firma bereits vorher zahlungsunfähig war, bleibt einem keine andere Wahl, als einen Schutzschirm zu beantragen, um das Unternehmen zu retten – Kredite und staatliche Liquiditätshilfen kommen hierfür nicht mehr infrage.   
  • Ist die nach dem 27.03.2020 eintretende Insolvenzursache eine Folge der Covid-Pandemie? Ist die Zahlungsunfähigkeit erst danach eingetreten, ist die Insolvenzantragspflicht bis zum 30.09.2020 ausgesetzt. Ab diesem Zeitpunkt wird die Pandemie grundsätzlich als Insolvenzursache angenommen, sodass der hierfür zu erbringende Nachweis keine Schwierigkeit darstellt.  
  • Alle Unternehmen, die bis zum Stichtag noch nicht zahlungsunfähig waren, müssen keine Insolvenz beantragen und können Liquiditätshilfen und Kredite beantragen. Allen anderen Unternehmen rät Rechtsanwalt Franzke: „Ein Schutzschirmverfahren beziehungsweise eine Insolvenz in Eigenverwaltung. Auch mit diesem Verfahren lässt sich ein Betrieb noch retten.“

Der Autor Jörg Franzke ist seit 20 Jahren Rechtsanwalt in Berlin und berät ausschließlich zum Insolvenzrecht. Mit seiner Kanzlei – Dols | Franzke & Partner – hat er sich auf die Entschuldung von Unternehmen spezialisiert.

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Corona-Schnelltests datenschutzkonform anbieten

Arbeitgeber sind ab dem 19. April dazu verpflichtet, ihren Angestellten mindestens einmal wöchentlich Corona-Tests anzubieten, sofern sie nicht im Home Office arbeiten.

Datenschutz-Regeln für Corona-Testergebnisse

Die neue Verpflichtung zum Testangebot durch Arbeitgeber hat ihren Grund: Im Großraumbüro mit 50 % Auslastung ist das Risiko für eine Ansteckung mehr als dreimal so groß wie in einem Restaurant (ebenfalls bei 50 % Auslastung). Wer seine Mitarbeiter verantwortungsbewusst schützen möchte, sollte Tests in so kurzen Intervallen wie möglich anbieten. Dabei darf der Datenschutz natürlich nicht zu kurz kommen. Bei Corona-Testergebnissen handelt es sich um Gesundheitsdaten. Diese gehören nach Art. 9 DSGVO zu den besonderen Kategorien personenbezogener Daten und sind somit besonders schützenswert. Normalerweise dürfen sie nur verarbeitet werden, wenn strenge Voraussetzungen erfüllt werden – falls beispielsweise eine ausdrückliche Einwilligung zur Datenverarbeitung durch die Betroffenen vorliegt.

Beim Thema Corona gelten jedoch etwas andere Regeln. Das Infektionsschutzgesetz sieht zum Beispiel vor, dass Kontaktpersonen über eine Infektion informiert werden müssen. Hier steht der Infektionsschutz über dem Datenschutz – und die Information über ein positives Testergebnis muss auch ohne Einwilligung des Betroffenen geteilt werden dürfen. Das bedeutet allerdings noch lange nicht, dass der Datenschutz bei Corona-Testergebnissen keine Rolle spielt. Eine Offenlegung der Testergebnisse muss immer verhältnismäßig sein. Darüber hinaus gelten insbesondere die Prinzipien der Zweckbindung und Datenminimierung.

So können Arbeitgeber Corona-Tests datenschutzkonform anbieten

Leider kam es bereits in einigen Testzentren zu Datenpannen, bei denen die Testergebnisse in Kombination mit anderen personenbezogenen Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum etc.) an die Öffentlichkeit gelangten. Um deine Mitarbeiter zu schützen und das Vertrauen in Tests am Arbeitsplatz nicht aufs Spiel zu setzen, solltest du als Arbeitgeber unbedingt einige Regeln beachten:

  • Ermögliche anonyme Tests. Mitarbeiter*innen sollten die Möglichkeit haben, ihren Test in einem abgetrennten Bereich (im Idealfall einem eigenen Raum, ansonsten z. B. hinter einer Trennwand) durchführen zu können. Kollegen sollten also nicht so einfach mitbekommen können, wie das Testergebnis ausgefallen ist.
  • Erkläre deinen Mitarbeiter*innen, wie sie sich bei einem positiven Testergebnis verhalten sollten. Damit ein positiv getesteter Beschäftigter sein Ergebnis nicht vor anderen preisgeben muss, sollte vorab geklärt sein, wie man sich verhalten sollte. In der Regel empfiehlt es sich, nach einem positiven Test umgehend nach Hause zu gehen, um weitere Kontakte zu vermeiden.
  • Bewahre die Testergebnisse nur für kurze Zeit und gut verschlossen auf. Die Tests können (zusammen mit dem Namen des Getesteten) nach Durchführung in einen Briefumschlag gesteckt werden. Die Briefumschläge können dann gesammelt in einer verschlossenen Box aufbewahrt werden, um unter Umständen auf Testergebnisse zugreifen zu können. Wir empfehlen, nur ein bis zwei Personen (aus der Personalabteilung) den Zugang zu den Testergebnissen zu gewähren.
  • Vernichte die Testergebnisse nach der Aufbewahrungszeit. Wir empfehlen eine Aufbewahrungszeit von sieben Tagen. Danach sollten die Ergebnisse (ungeöffnet) vernichtet werden. Diese Aufbewahrungszeit halten wir für verhältnismäßig und dem Zweck der Nachverfolgung angemessen.
  • Verzichte auf eine digitale Erfassung der Testergebnisse, falls möglich. Um dem Grundsatz der Datenminimierung zu entsprechen, solltest du Testergebnisse am besten nur analog vorhalten. Es sei denn, eine digitale Erfassung (zum Beispiel in einer Tabelle) ist zwingend erforderlich. Wenn Gesundheitsdaten nämlich digitalisiert werden, wird ihr Schutz automatisch komplexer.

Was ist bei einem positiven Ergebnis zu tun?

Es kommt darauf an, wie oft du testest und ob deine Tests kontaktlos ablaufen. Wird täglich getestet und der Kontakt zu Kolleg*innen solange vermieden, bis das negative Testergebnis vorliegt, gibt es bei einem positiven Ergebnis keine Kontaktpersonen im Unternehmen. Besteht außerdem keine Anwesenheitspflicht, muss nicht einmal Maren Wienands ein Vorgesetzter oder die Personalabteilung informiert werden.

Generell gilt: Nur die Personen, die direkt betroffen sind (zum Beispiel Kontaktpersonen oder Vorgesetzte bei Anwesenheitspflicht), sollten über ein positives Testergebnis informiert werden.

Hinweis: Ein positives Ergebnis nach einem Selbsttest sollte durch einen PCR-Test bestätigt werden. Fällt dieser ebenfalls positiv aus, ist das Ergebnis meldepflichtig.

Beispiel für einen datenschutzkonformen Testablauf (Idealfall)

Nicht jeder Arbeitgeber bzw. Arbeitgeberin kann alle der folgenden Aspekte beachten und umsetzen. Im Idealfall sähe ein Testablauf aber zum Beispiel folgendermaßen aus:

  • Stelle Testutensilien, Papier, Briefumschläge und Stifte (einen Becher mit desinfizierten, einen mit benutzten Stiften) auf einen Tisch in einem Raum zur Verfügung, der im besten Fall über einen separaten Eingang verfügt.
  • In diesem Raum sollten voneinander abgetrennte Testbereiche zur Verfügung stehen, die sich Mitarbeiter*innen vorab für eine bestimmte Zeit buchen können.
  • Angestellte statten sich mit Testutensilien, Papier, frischem Stift und Briefumschlag aus und gehen direkt in ihren Testbereich. Dort führen sie den Selbsttest durch und warten auf das Testergebnis.
  • Bei einem positiven Testergebnis gehen sie sofort nach Hause und informieren bei Bedarf von dort die Personalabteilung und/oder ihren Vorgesetzten.
  • Bei einem negativen Testergebnis stecken sie das Testergebnis und einen Zettel mit ihrem Namen, Datum des Testtages und einer Unterschrift, der die Richtigkeit des Ergebnisses bestätigt, in einen Briefumschlag. Den Briefumschlag werfen sie in eine verschlossene Box.
  • Verwahre die Box mit den Briefumschlägen sieben Tage lang. Danach sollten die Testergebnisse vernichtet werden.

Externe Testanbieter

Manche Unternehmen lassen die Tests nicht durch ihre Mitarbeiter selbst durchführen, sondern entscheiden sich für einen externen Testanbieter (z. B. Mitarbeiter einer Apotheke). In diesem Fall ist derzeit noch ungeklärt, ob ein solcher Anbieter als Auftragsverarbeiter (AV) einzuordnen ist und somit ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) geschlossen werden muss. Nimmt der Testanbieter keine Testergebnisse mit und verarbeitet die Testdaten ausschließlich vor Ort, reicht wahrscheinlich eine Verschwiegenheitsvereinbarung. Werden die Daten jedoch weiterverarbeitet – zum Beispiel bei einer Abrechnung über die vom Land oder vom Bund bezahlten Bürgertests –, könnte ein AVV erforderlich werden. Offizielle Richtlinien gibt es für diesen Fall aufgrund der Aktualität noch nicht. Vielmehr wird versucht, sich an analogen Verfahrensregeln und Best Practices aus ähnlichen Situationen zu orientieren.

Fazit

Auch wenn das Infektionsschutzgesetz bei gewissen Aspekten des Datenschutzes Vorrang hat, ist bei kostenlosen Selbsttests für Arbeitnehmer darauf zu achten, die Testergebnisse so wenig Personen wie möglich zugänglich zu machen. Mit einem durchdachten Vorgehen zeige deinen Mitarbeiter*innen, dass du nicht nur ihre Gesundheit, sondern auch ihre Privatsphäre schätzt. Mit den oben beschriebenen Schritten erfüllst du die Anforderungen der DSGVO an Verhältnismäßigkeit, Zweckbindung und Datenminimierung.

Die Autorin Maren Wienands ist Team Lead Privacy (Corporate) bei DataGuard

Diagnose: Krise im Anmarsch

Unternehmenskrisen sind wie schmerzhafte Beschwerden: Wenn es wehtut, ist die Krankheit bereits voll ausgebrochen. Gerade Gründer sollten daher wissen, wie man Schieflagen vorbeugt und bei den ersten Anzeichen schnell und sicher agiert.

Je kleiner ein Unternehmen ist, desto vielseitiger sind die Aufgaben, die den Gründer erwarten. Die Gefahr, sich zu verzetteln oder einfach keine Zeit für wichtige Punkte zu haben, ist bei kleinen Unternehmen besonders groß. Als "Mädchen für Alles" in einer "One-Man-Show" übersieht man schnell, wenn es anfängt, an der einen oder anderen Stelle zu knirschen.

Niemand ist Alleskönner, obwohl die Führungsrolle in kleinen Unternehmen aber genau das verlangt. Mängel in der Unternehmensführung, geringe betriebswirtschaftliche Kenntnisse, Nachfrageveränderungen und Finanzierungsprobleme - das sind die häufigsten Stolpersteine.

Wenn es in der Firma schlecht läuft, wirkt sich die miese Stimmung dann auch noch in der Familie aus. Fallstricke lauern praktisch überall. Diese zu erkennen und richtig darauf zu reagieren - das ist das große Geheimnis erfolgreicher Unternehmen. Wie das funktioniert, lesen Sie hier.

Lernen, wie man selbst "tickt"

Die Früherkennung spielt - genau wie beim Zahnarzt - eine wichtige Rolle. Eine gute Beratung, ein gutes Coaching - das ist viel wert und hilft beim Bewältigen aller möglichen Hürden und eben auch bei der Krisen-Vorbeugung. Wichtig ist hier neben der fachlichen Kompetenz des Beraters vor allem die zwischenmenschliche Komponente. Vertrauen und eine offene Atmosphäre auf Augenhöhe sind die wichtigsten Voraussetzungen für den Erfolg. Auf keinen Fall darf dabei die Persönlichkeit des Gründers außen vor bleiben.

Wenn es nicht rund läuft

Beim Kassensturz am Monatsende ist so mancher den Tränen nahe - der Grund: Viel Arbeit und es kommt einfach nie genug dabei heraus. Das erleben Unternehmer als zermürbendes Hamsterrad und sie sind keineswegs alleine damit. Trotz schlechter Ergebnisse auf dem Papier tun sich viele Unternehmen schwer damit, die eigene Lage zu realisieren und aktiv zu werden. Doch woran liegt das? Michael Drebs, Diplom-Theologe, Psychologe und Unternehmensberater weiß eine Antwort: "Wenn man nicht weiß, wie schmerzhaft eine Verbrennung ist und wenn einen auch niemand davor gewarnt hat, fasst man eine heiße Herdplatte nun einmal unvoreingenommen an. Hat man sich aber schon einmal verbrannt, lässt man die Sache mit der Herdplatte ganz bestimmt sein. Die Pleite an sich entzieht sich unserem Erfahrungsschatz und so kann man sich eben gar nicht vorstellen, dass das passieren könnte."

Die Beispiele machen deutlich: Impulse von außen sind hilfreich, um die Lage zu erkennen und zu handeln. Auf einen solchen - meist drastischen - Anstoß folgt oft die klare Einsicht: "So geht's einfach nicht weiter." Das Ergebnis kann eine Kehrtwende hin zu einer positiven Entwicklung bedeuten oder auch das freiwillige Ende einer Selbständigkeit. Wer den ausschlaggebenden Impuls nicht erlebt und nutzt, macht meist einfach weiter, bis es gar nicht mehr geht.

Wenn alle Hilfe zu spät kommt

Wer keinen unbezahlbaren Schuldenberg hat, kann ein Gewerbe einfach abmelden und vorhandene Schulden abbezahlen. Wer nur kurzfristige Probleme aufgrund von Nachfrageschwankungen hat, kann das Unternehmen unter Umständen mit Hilfe eines Investors retten, der das Unternehmen mit Eigenkapital versorgt. Allerdings ist hierfür ein überzeugendes und tragfähiges Geschäftskonzept notwendig, und je mehr die Zeit drängt, desto geringer ist die Chance, einen solchen Investor zu finden. Wer zu lange wartet, verspielt das Vertrauen in die unternehmerischen Fähigkeiten. Wenn nichts mehr geht, bleibt oft nur noch, beim zuständigen Amtsgericht die richtige Adresse für einen Insolvenzantrag zu erfragen.

Wie das abläuft, erklärt der Erfurter Fachanwalt für Insolvenzrecht Steffen Zerkaulen: "Zu der Antragstellung gehören auch noch ein paar Unterlagen: Eine Aufstellung der Vermögenswerte, die letzte Bilanz und eine Liste der offenen Forderungen und Verbindlichkeiten. Das Gericht bestellt dann einen vorläufigen Insolvenzverwalter, mit dem dann entschieden wird, ob eine Sanierung in Betracht kommt oder nicht." Für die meisten gescheiterten Unternehmen ist die Insolvenz eine Erleichterung. Der Gerichtsvollzieher kommt nicht mehr, die ständigen Mahnungen und Briefe von Inkassobüros bleiben endlich aus.

Aber auch wenn kein Schuldenberg zu bewältigen ist, bestätigen Unternehmer das Gefühl der Befreiung. Auch Thomas stimmt zu: "Endlich hat man den Kopf wieder für neue Wege frei und kann nach vorne schauen." Kurzum: Es ist wie mit einem kaputten Zahn, an dem immer hier und da ein bisschen herumgedoktert wird, ohne die Ursache zu bekämpfen. Manchmal muss der Zahn eben gezogen werden, um eine ernsthafte Besserung zu erreichen. Wie geht es weiter? Auch wenn das Aus zunächst bedrohlich wirkt, kann es aber sogar neue Perspektiven eröffnen.

Einer neuen Selbständigkeit steht auch im Rahmen einer Insolvenz nichts im Wege - auch die alte Selbständigkeit kann unter Umständen fortgeführt werden. "Der Insolvenzverwalter muss jedoch damit einverstanden sein. Eine neue Verschuldung ist während der Restschuldbefreiungsphase von sechs Jahren aber ausgeschlossen. Darüber hinaus bleibt auch der SCHUFA-Eintrag weitere drei Jahre bestehen", betont Rechtsanwalt Steffen Zerkaulen.

Die Autorin Andrea Claudia Delp betreibt das Portal amaveo.de

Außenstände konsequent einfordern

Außenstände konsequent einfordern

Die Zahlungsmoral von Kunden stellt einen massiven Stolperstein für alle Unternehmen dar. Rund ein Viertel aller Insolvenzen ist unmittelbar darauf zurückzuführen. Ein heikles Thema: Der Kunde ist König und will pfleglich behandelt werden. Aber wenn er Sie aus Nachlässigkeit oder gar aus Kalkül in finanzielle Schwierigkeiten bringt, ist konsequentes Handeln mit Fingerspitzengefühl oberstes Gebot. „Ich war so darauf bedacht, meine Kunden zufrieden zu stellen, dass ich die erledigten Aufträge gedanklich bereits als abgeschlossen abgelegt hatte. Säumige Kunden dann mit Mahnungen zu vergraulen, das glaubte ich mir nicht leisten zu können“, erklärt Zurbier.

Scheuen Sie sich nicht vor schriftlichen Zahlungserinnerungen und – wenn nötig – auch nicht vor der Zusammenarbeit mit einer Inkasso-Firma. Schließlich ist es Ihr Geld und zumeist ist es schon fest verplant. Das „Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen“ besagt: Forderungen können bei Gericht geltend gemacht werden, wenn der Kunde 30 Tage nach Fälligkeitstermin nicht gezahlt hat. Stellen Sie Rechnungen generell so zügig wie möglich, nicht nur einmal im Monat „en bloc“. Prüfen Sie auch, ob Sie neue Aufträge gegen Vorkasse, Barzahlung oder zumindest gegen An- und Teilzahlungen annehmen können. Bei Privatkunden kann es sich lohnen, vorab Informationen über eine Auskunftei einzuholen. Diese hat Zugriff auf die relevanten Datenbanken und kann schwarze Schafe herausfiltern. Droht der Geldfluss dennoch mittelfristig zu versiegen, ist Krisenmanagement gefragt.

Survival-Regel 1

In festgelegten Intervallen die Zahlungsfähigkeit prüfen; Bilanzen und Ertragspläne wie ein außenstehender Controller selbst hinterfragen. Tipp: Das BMWA-Gründerportal (www.existenzgruender.de) bietet Checklisten zur kontinuierlichen Liquiditätsüberwachung.

Frieren Sie geplante Ausgaben und Investitionen ein, prüfen Sie erneut deren Bedarf. Bringen Sie möglichst zusätzliche Bareinlagen ins Unternehmen ein, um „flüssig“ zu bleiben. Achten Sie dabei jedoch darauf, dass Ihre privaten Finanzen klar von denen Ihres Unternehmens getrennt bleiben. Im Falle einer Insolvenz würde damit der ungebremste Griff auf Ihr Privatvermögen ermöglicht. Auch konstruktive Stillhalteabkommen mit Lieferanten – in Form eines Zahlungsaufschubs – können kurzfristig den Rücken freihalten. Und sprechen Sie frühzeitig mit ihrer Hausbank, um ggf. kurzfristig zusätzliches Geld zu leihen, bevor der eigentliche Kreditrahmen völlig erschöpft und der finanzielle Engpass zur Sackgasse geworden ist. Große Kreditinstitute verfügen zumeist auch über Coaching-Programme und Hilfestellungen zur Früherkennung von defizitären Unternehmensplanungen. Es gilt die alte Weisheit: Je früher Sie aktiv werden, desto mehr Handlungsspielraum bleibt Ihnen.

Home-Office-Vereinbarungen: Stolperfallen umgehen

Von Heimarbeitsplätzen können Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen profitieren. Jedoch lauern hier einige rechtliche Fallstricke. Abhilfe schaffen sorgfältig ausgearbeitete Vereinbarungen. Das sollten Sie dabei beachten.

Das Arbeiten außerhalb der Firma wird immer beliebter. Laut einer aktuellen Studie des Instituts für Wirtschaftsforschung (Ifo) lassen rund 40 Prozent der deutschen Unternehmen ihre Mitarbeiter ganz oder teilweise in den eigenen vier Wänden arbeiten – Tendenz weiter steigend. Grundlage ist in der Regel eine Vereinbarung, die alle Rechte und Pflichten am Heimarbeitsplatz festlegt. Doch viele Home-Office-Vereinbarungen sind lückenhaft und bieten unnötigen Interpretationsspielraum, warnt die Wirtschaftskanzlei WWS aus Mönchengladbach. Unternehmen sollten alle Regelungen unter die Lupe nehmen und gegebenenfalls nachbessern.

Eine Home-Office-Tätigkeit erfordert eine spezielle Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Es muss nicht immer ein umfassendes Vertragswerk sein. Führt der Arbeitnehmer von zu Hause gelegentlich geschäftliche Telefonate, kann eine mündliche Absprache unter Umständen ausreichen. Sind feste Einsatzzeiten in den eigenen vier Wänden vorgesehen, sollte die Vereinbarung immer schriftlich erfolgen. Dies kann entweder direkt im Arbeitsvertrag oder als separate Zusatzvereinbarung geschehen.

Klare Regelungen treffen

Mit klaren Regelungen lassen sich viele Stolperfallen von vornherein umgehen. Der Vertrag sollte etwa genau festlegen, an wie vielen Tagen in der Woche zu Hause gearbeitet wird und welche Pausenzeiten gelten. Die Home-Office-Vereinbarung sollte klarstellen, wie die Arbeitszeit erfasst wird und unter welchen Umständen vergütete Mehrarbeit zulässig ist. Überstunden sollten nur nach vorheriger Absprache erfolgen können. Nicht zuletzt ist zu vereinbaren, welche Kosten der Arbeitgeber für IT, Telefon- und Internetanschluss übernimmt. Auch sollte geklärt sein, ob und in welchem Umfang der Arbeitgeber Zugang zum Heimarbeitsplatz erhält.

Wichtig sind nicht nur die Modalitäten, sondern auch die Frage, wie eine Vereinbarung zustande gekommen ist. Einseitige Vereinbarungen zum Vorteil des Unternehmens sind schnell unwirksam. Laut Urteil des Landesarbeitsgericht Düsseldorf (LAG Düsseldorf, Az. 12 Sa 505/14) ist die Kündigung einer Home-Office-Regelung ungültig, wenn sie auf einer einseitig vom Arbeitgeber formulierten allgemeinen Vertragsbedingung beruht, deren Widerrufsklausel die Interessen des Arbeitnehmers nicht ausreichend berücksichtigt. Dies gilt selbst dann, wenn der Arbeitgeber die vertraglich vereinbarte Widerrufs- und Kündigungsfrist einhält.

Auf Augenhöhe vereinbaren

Unternehmen sollten Home-Office-Vereinbarungen auf Augenhöhe aushandeln und Vorschläge des Arbeitnehmers einbeziehen. Idealerweise legen die Parteien gemeinsam fest, welche persönlichen Belange dem Arbeitnehmer besonders wichtig sind. Sie sollten gemeinsam einen Beispielkatalog für die Fälle schriftlich fixieren, unter denen sich beide mit der Beendigung der Heimarbeit einverstanden erklären. Dazu zählen etwa betriebliche Umstrukturierungen, Projektarbeiten oder andere Kundenbetreuungssituationen, die eine dauerhafte Präsenz des Arbeitnehmers im Betrieb erfordern.

Ganz wichtig ist, die Beteiligung des Mitarbeiters zu dokumentieren. Dies kann durch die Zusendung der Home-Office-Vereinbarung per E-Mail erfolgen, in welcher der Arbeitnehmer aufgefordert wird, die Regelungen um seine konkreten Wünsche und Vorstellungen zu ergänzen. In einem Gespräch sollten die einzelnen Punkte final abgestimmt und anhand eines Gesprächsprotokolls die einzelnen Entwicklungsschritte der Vereinbarung schriftlich festgehalten werden. Aber selbst bei einer solchen Herangehensweise tragen Arbeitgeber ein Restrisiko. Aufgrund des Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnisses können Arbeitsgerichte ein Verhandeln auf Augenhöhe verneinen. In solchen Fällen bleibt Unternehmen unter Umständen nur der Weg einer Änderungskündigung, um die Heimarbeit zu beenden. Ein Erfolg ist jedoch nicht garantiert, da gegebenenfalls Kündigungsschutz besteht.

Grundsätzlich gilt: Je ausgewogener der Vertrag ausgehandelt ist, desto geringer ist das Konfliktpotenzial mit dem Arbeitsgericht.

Versicherungsrechtliche Fragen berücksichtigen

Auch versicherungsrechtliche Dinge können in der Home-Office-Vereinbarung berücksichtigt werden. Über die gesetzliche Unfallversicherung sind nur Unfälle direkt am heimischen Arbeitsplatz abgedeckt. Laut Urteil des Bundessozialgerichts (BSG, Az. B 2 U 5/15 R) ist jedoch der Weg vom Home-Office in andere Räumlichkeiten, wie etwa zur Küche, nicht versichert. Wer als Arbeitnehmer auf dem Weg ins Büro bisher sein Kind noch vorher in den Kindergarten gebracht hat, ist über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Auf dem Weg zum oder vom Kindergarten zurück ins heimische Büro besteht ein solcher Versicherungsschutz nicht. Nach Auffassung der Richter des Sozialgerichts Hannover (SG Hannover, Az. S 22 U 1/15) handelt es sich dabei nicht um einen versicherten Weg von der oder zur Arbeitsstätte. Die Parteien sollten daher sicherstellen, dass der verbleibende Versicherungsschutz ausreichend ist.

Die Autorin Rebekka De Conno ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht der Kanzlei WWS Wirtz, Walter, Schmitz und Partner mbB in Mönchengladbach.

Risikomanagement für Start-ups

Kommen, um zu bleiben: 3 Tipps für effizientes Risikomanagement für Start-ups.

Nach den ersten drei Jahren ist die größte Hürde überwunden: Statistisch gesehen nimmt die Wahrscheinlichkeit des Scheiterns für Start-ups nach der schwierigen Anfangszeit deutlich ab. Ein durchdachtes Risikomanagement ist dabei gerade in der Gründungsphase der Schlüssel zum Erfolg.

Im Folgenden stellen wir drei konkrete Maßnahmen vor, die beim Risikomanagement von jungen Unternehmen unbedingt beachtet werden sollten.

Unvorhergesehene Herausforderungen und hohe Risiken: daran scheitern Start-ups

Die Start-up-Branche bringt spezifische Eigenschaften mit sich. Sind Gründer sich diesen bewusst, sind erste potenzielle Fallstricke identifiziert. So setzen junge Unternehmen häufig andere Prioritäten als etablierte Firmen: während Produkt- und Organisationsentwicklung im Fokus stehen, folgt Profitabilität häufig erst an zweiter Stelle. Zudem sind gerade in der Anfangszeit größere finanzielle Risiken nicht auszuschließen.

Als Neulinge im Markt stehen sie vor der großen Herausforderung, zahlreiche Neukunden zu akquirieren, ohne die Rückendeckung durch einen Stamm an Bestandskunden zu haben. Finanzielle Ressourcen sind also häufig knapp, weshalb Start-ups sich Kunden und Lieferanten mit einer schlechten Zahlungsmoral nicht leisten zu können. Neben den allgemeinen potenziellen Risiken, die mit einer Firmengründung einhergehen, gibt es bestimmte branchenspezifische Gefahren. Start-ups sollten aus diesem Grund ihr Geschäftsfeld genau untersuchen und in diesem Zuge nicht nur weitere Spieler aus der Branche, sondern auch weitere Beratungsstellen wie etwa die örtliche Industrie- und Handelskammer befragen.

Vorbeugen und Vorausplanen: Drei Maßnahmen für effektives Risikomanagement

Risikomanagement Tipp 1: Verteilung der finanziellen Mittel kontinuierlich anpassen

Im Laufe der Jahre steigen die Fixkosten in Unternehmen an. Dementsprechend liegt es in der Hand des Start-ups, höhere Rücklagen aufzubauen. Auch in guten Zeiten ist regelmäßige Rücksprache mit der Bank wichtig, um Warnsignale frühzeitig kommunizieren zu können. Benötigt ein junges Unternehmen eine Krediterhöhung, dann sollte es diese Finanzierung vorausschauend in den gesamten Maßnahmenplan einbetten. Somit bleibt das Start-up auf der sicheren Seite, auch wenn es um die eigene Kreditwürdigkeit geht: Zahlungsunfähigkeiten – auch, wenn sie nur vorübergehend, etwa bis zur nächsten Finanzspritze sein mögen – sowie Verzögerungen beim Begleichen der Rechnungen wirken sich negativ auf die Kreditwürdigkeit aus. Hier ein vertrauenswürdiges und professionelles Bild abzugeben, ist für spätere Unterstützung durch Banken, Investoren oder Geschäftspartner von großer Bedeutung.

Risikomanagement Tipp 2: existenzbedrohenden Schäden vorbeugen

Damit es gar nicht erst zu existenzbedrohenden Schäden kommt, profitieren Start-ups davon, frühzeitig Profis in ihr Risikomanagementsystem einzubinden. Versicherungen abzuschließen ist unerlässlich und im Idealfall unterstützen die Experten das Unternehmen bereits beim Aufbau des Systems. Weiterhin sollten Start-ups existenzielle Abhängigkeiten bei ihrem Kerngeschäft von Zulieferern vermeiden. Zweifelt ein junges Unternehmen an der Zahlungsfähigkeit von Kunden, wenn beispielsweise Rechnungen mit großer Verspätung bezahlt werden oder von Auskunfteien ein niedriger Bonitätswert ausgegeben wird, bietet es sich an, Bezahlung per Vorkasse festzulegen. Im Worst-Case, etwa bei ausbleibenden Zahlungen, sollte Start-ups auf professionelle Inkasso-Services setzen, um Zeit zu sparen und somit effektiv Kosten zu minimieren.

Risikomanagement Tipp 3: Planungssicherheit nachhaltig erhöhen

Risiken einzuschätzen und potenzielle Krisen im Voraus zu identifizieren sind wichtige Schritte auf dem Weg zu mehr Planungssicherheit. Zusätzlich sinnvoll ist eine jährlich durchgeführte gründliche Risikoanalyse für die eigene Branche. Die Erkenntnisse daraus sind eine wertvolle Grundlage für die einzugehenden Absicherungen. Aufträgen von Neukunden ab einer bestimmten Größenordnung sollte das junge Unternehmen erst bestätigen, nachdem es die Bonität des potenziellen Abnehmers geprüft hat. Auch profitiert das Start-up davon, von wichtigen Lieferanten Informationen zu deren Risikomanagement einzufordern und erst danach die Geschäftsbeziehung zu bestätigen.

Fazit: vergangene Projekte für Bonität der Gründer von großer Wichtigkeit

Start-ups nützt eine gute Beziehung zu ihrem Kreditinstitut ebenso wie ein gut durchdachtes Risikomanagementsystem und langfristige Planung. Maßnahmen, die das Risiko der Insolvenz zu mindern, müssen in jedem Start-up fest verankert sein, denn frühere Insolvenzen wirken sich negativ auf die Bonitätsbewertung von Gründern bei zukünftigen Projekten aus. Wurden finanzielle Risiken identifiziert, dürfen sie daher nicht aus den Augen verloren werden. Eine kontinuierliche Beobachtung und systematische Steuerung durch eigene Verantwortliche im Unternehmen oder externe Auskunfteien ist somit vorausgesetzt.

Werden erste Anzeichen deutlich, dass bei einem Vertragspartner mit Zahlungsausfällen, -verspätungen oder sogar einer Insolvenz zu rechnen ist, kann mit einer Risikostrategie zeitnah und effektiv gehandelt werden. Mögliche Ansätze können hierbei etwa der Ausbau des Qualitätsmanagements, ein Dienstleisterwechsel oder Versicherungen sein. Allein durch das konstante Monitoring verringert sich das Eintrittsrisiko bereits und auch neue Risiken sind schnell erkennbar. Dies trägt dazu bei, dass Start-ups nicht nur die ersten drei Jahre nach der Gründung überstehen, sondern langfristigen Erfolg haben.


Der Autor Markus Damer ist Head of Finance bei der Creditsafe Deutschland GmbH. Das global agierende Unternehmen Creditsafe ist die weltweit meistgenutzte Wirtschaftsauskunftei.

Corona-Soforthilfe für Selbständige: Infos und To do's

Das staatliche 50-Milliarden-Hilfspaket für Selbständige steht: Diese Hilfen sind für kleine Firmen und Freiberufler beschlossen und so kommen Betroffene ab sofort an das Geld.

Für Kleinunternehmen und Selbständige - in diesem Bereich sind in Deutschland rund zehn Millionen Menschen beschäftigt - werden Coroan-Soforthilfen zur Verfügung gestellt. Der Bundestag hat am 25. März den Nachtragshaushalt beschlossen, damit die Milliardenhilfen in der Corona-Krise fließen können.

Die Hilfe wird direkt und schnell ausgezahlt. Dies soll unbürokratisch funktionieren, die Betroffenen müssten nur versichern, dass sie durch Corona in einen Liquiditätsengpass geraten seien. Für Kleinbetriebe mit bis zu fünf Beschäftigten werde es dann 9.000 Euro für drei Monate geben, für Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten 15.000 Euro. Damit will die Bundesregierung sicherstellen, dass diese Unternehmer für ihre laufende Verpflichtungen aufkommen können.

Corona-Soforthilfe wird nicht auf Hartz-IV angerechnet

Wenn Selbstständige/Freiberufler mit Hartz-IV-Bezügen Corona-Soforthilfen bekommen, darf diese Sonderzahlung in der Regel nicht auf ihr Arbeitslosengeld II angerechnet werden. Darauf weist das Bundesarbeitsministerium hin. Wenn Corona-Soforthilfen anderen Zwecken dienten als das Arbeitslosengeld II, "sind sie demnach nicht als Einkommen zu berücksichtigen. Dies trifft nach Kenntnis der Bundesregierung auf die Mehrzahl der 'Corona-Soforthilfen' zu", so das Bundesarbeitsministerium.

Landesgericht Köln: Corona-Soforthilfe unpfändbar

Die Corona-Soforthilfen können nicht gepfändet werden, entschied das Landgericht Köln in einem kürzlich veröffentlichten Urteil (Urteil. v. 23.04.2020, Az.: 39 T 57/20).

Die Verwaltungsvereinbarung steht

Bund und Länder haben sich auf eine Verwaltungsvereinbarung geeinigt, wie das Finanz- sowie das Wirtschaftsministerium am Sonntag, dem 29. März, mitgeteilt hat. Dadurch könnten die Länder die Bundesmittel ab Montag, dem 30.03., abrufen, um Zuschüsse schnell und unbürokratisch auszuzahlen.

"Wir helfen mit umfassenden Maßnahmen der gesamten Wirtschaft von klein bis groß und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, mit dieser Extremsituation umzugehen", heißt es in einem der dpa vorliegenden Brief Altmaiers an Wirtschaftsverbände.

Die Soforthilfen des Bundes gelten auch für Landwirte.

Zugleich stellte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier weiteren staatlichen Anschub für die Zeit nach der Krise in Aussicht. "Wir brauchen ein umfassendes Fitnessprogramm für die deutsche Wirtschaft", sagte Altmaier der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung".

Die Kerninhalte Verwaltungsvereinbarung: Wer kann wo einen Antrag stellen?

Die Verwaltungsvereinbarung einschließlich der Vollzugsregelungen stellt klar, wer wo seinen Antrag stellen kann. Nachfolgend ein Überblick.

Antragsberechtigte: sind Soloselbständige, Angehörige der Freien Berufe und kleine Unternehmen einschließlich Landwirte mit bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente), die wirtschaftlich am Markt als Unternehmen tätig sind. Sie müssen ihre Tätigkeit von einer inländischen Betriebsstätte oder einem inländischen Sitz der Geschäftsführung aus ausführen und bei einem deutschen Finanzamt angemeldet sein.

Umfang der Soforthilfe: Die Soforthilfe dient der Sicherung der wirtschaftlichen Existenz der Unternehmen und zur Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen in Folge der Corona-Krise. Unternehmen bzw. Selbständige aus allen Wirtschaftsbereichen mit bis zu 5 Beschäftigten können einen einmaligen Zuschuss von bis zu 9.000 Euro für drei Monate beantragen, Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten einen einmaligen Zuschuss von bis zu 15.000 Euro, ebenfalls für drei Monate.

Nachweis des Liquiditätsengpasses durch Corona-Krise: Der Antragsteller muss versichern, dass er durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist. Antragstellende Unternehmen dürfen sich nicht bereits am 31.12.2019 in finanziellen Schwierigkeiten befunden haben.

Auszahlung über die Länder: Länder haben die Umsetzung und Auszahlung der Hilfen übernommen. Eine Liste der Ansprechpartner finden Sie nachfolgend.

Unbürokratisches Antragsverfahren: Das Soforthilfe-Programm verzichtet bewusst auf ein bürokratisches Antragsverfahren, um eine rasche und unbürokratische Auszahlung zu gewährleisten. Die Angaben zum Antrag müssen aber richtig sein - Falschangaben können den Tatbestand des Subventionsbetrugs erfüllen und zu entsprechenden strafrechtlichen Konsequenzen führen. Anträge können bei den zuständigen Ansprechpartnern in den Ländern in Kürze elektronisch gestellt werden.

Antrags- und Auszahlungsfrist: Anträge sind bis spätestens 31.05.2020 bei der zuständigen Landesbehörde zu stellen.

Kumulierung mit anderen Beihilfen und steuerliche Relevanz: Eine Kumulierung mit anderen Hilfen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ist grundsätzlich möglich. Eine Überkompensation ist aber zurückzuzahlen. Damit der Zuschuss jetzt, wenn es wichtig ist, in vollem Umfang den Unternehmen zu Gute kommt, wird er bei den Steuervorauszahlungen für 2020 nicht berücksichtigt. Zwar ist der Zuschuss grundsätzlich steuerpflichtig, aber das wirkt sich erst dann aus, wenn die Steuererklärung für 2020 eingereicht werden muss, also frühestens im nächsten Jahr. Nur wenn im Jahr 2020 ein positiver Gewinn erwirtschaftet wurde, wird dann auf den Zuschuss der individuelle Steuersatz fällig.

Hier gibt's die Übersicht über die zuständigen Behörden oder Stellen in den Ländern
: (Hinweis: Die genannten Ansprechpartner können kontaktiert werden sowohl zu Länder-Soforthilfen als auch für Bundes-Soforthilfen).

Weitere wichtige Maßnahmen

Eine zentrale Rolle, um die Gefahr der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung zu vermeiden, kommt der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu. Dazu werden bei bereits vorhandenen Programmen, vor allem jenen zur Kreditabsicherung, der Zugang erleichtert und Hürden abgebaut. Liquiditätsengpässen sollen mittels Krediten entgegengewirkt werden. Zentrale Maßnahmen sind in diesem Zusammenhang die Erhöhung der Risikoübernahme von derzeit 50 Prozent auf nun 80 Prozent.

Ein weiteres Gesetz soll verhindern, dass Unternehmen nur deshalb Insolvenz anmelden müssen, weil die von der Bundesregierung beschlossenen Hilfen nicht rechtzeitig bei ihnen ankommen. Die reguläre Drei-Wochen-Frist für einen Insolvenzantrag wird bis Ende September ausgesetzt.

Über die einzelnen Wirtschaftsministerien der Bundesländer

findest du hier wichtige Informationen, die täglich aktualisiert werden, bit.ly/2JaSShi

Zuständig für das

Kurzarbeitergeld ist die örtliche Arbeitsagentur. Für weitere Informationen erreichen Arbeitgeber die zentrale Hotline der Bundesagentur für Arbeit unter der Telefonnummer: 0800/45555 20.

Weitere Infos zum Thema Kurzarbeitergeld gibt es als PDF-Download hier

Für direkte Fragen steht Unternehmern die Hotline des Bundesfinanzministeriums zur Verfügung, Tel.:  030 / 18615 8000.

Über das Infotelefon des Bundesgesundheitsministeriums erfahren Unternehmer alles, was Sie zum Coronavirus selbst wissen sollten, etwa zum Umgang mit Verdachtsfällen im Betrieb oder zu Quarantänemaßnahmen: 030/346 465 100.

Tipps der Redaktion

Zum Weiterlesen: Corona FAQ für Selbständige (wird laufend aktualsiert)

Mit dem kostenlosen E-Book "Coronakrise: Hilfen vom Staat für Selbstständige" will das Portal www.steuertipps.de Betroffene in dieser Ausnahmesituation unterstützen. Das E-Book liefert einen schnellen Überblick über die staatlichen Hilfen für Betroffene. Alle Informationen sind darin gebündelt aufbereitet und dienen der leichteren Orientierung. Das E-Book wird kontinuierlich aktualisiert und erweitert.

RatgeberCoronavirus: Versicherung, Arbeit, Finanzen“: Der aktuelle Ratgeber des digitalen Finanzportals Joonko gibt wertvolle Antworten auf dringende Fragen wie bspw:

  • Verdienstausfall: Wie steht es um Rücktrittsrecht und Fristen, sollte es zu Kündigungen seitens des Vertragspartners kommen?
  • Entschädigung bei Quarantäne: Besteht ein Recht auf Entschädigungszahlungen?
  • Kleinere und mittlere Unternehmen: Wie können sich KMUs mit Arbeits- und Entgeltausfällen finanziell helfen?

Nasen-Mund-Schutzmasken für Kinder und Erwachsene

Mandy Geddert, die Gründerin des Modelabels CharLe, näht in der aktuellen Krise Masken für Praxen und den Privatgebrauch.

Ein Mundschutz ist in diesen schweren Wochen und Monaten für viele unerlässlich. Deswegen beschäftigt sich die Berlinerin Mandy Geddert, die normalerweise mit ihrem Modelabel CharLe ökologische und mitwachsende Baby- und Kindermode sowie Biogummibänder herstellt, schon seit vier Wochen mit der Umsetzung, wie man solche Mund-Nasen-Schutzmasken nähen kann. Nach einigen Testversuchen, wie man aus dem vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Mullstoff Masken so näht, dass sie auch waschbar und lange verwendbar sind, sind diese nun ab sofort für Kinder, Jugendliche und Erwachsene erhältlich.

„Schon Mitte Februar berichtete mir eine Kundin, die als Zahnmedizinische Fachassistentin und Referentin in der Zahnarztpraxis „Am Schloß Köpenick“ arbeitet und somit zu den gefährdeten Berufsgruppen zählt, vom Lieferengpass bei Mundschutzmasken“, so Mandy Geddert. „Daher trat diese Kundin mit der gezielten Bitte an mich heran, eine Stoffmaske zu entwickeln, die bei 95 Grad waschbar und sterilisierbar (bei 134 Grad) ist. Wir entwickelten zunächst zwei verschiedene Maskenmodelle, die die Kundin dann direkt bei der Arbeit an einem Patienten testen konnte. Danach wurde die Maske heiß gewaschen und sterilisiert und wir haben noch kleine, gewünschte Änderungen vorgenommen. So entstand auch die Idee, zusätzliche Masken für Kinder zu nähen.“

Auch Marcel Junker, Physiotherapeut bei ruhepol. in Berlin nutzt die Masken seit einigen Tagen: „Meiner Meinung nach ist nun ein Umdenken angesagt. Statt auf Wegwerfprodukte zu setzen, setze ich gemäß meines Umweltbewusstseins auf waschbare Masken. Meine Patienten brauchen in diesen stürmischen Zeiten unter anderem auch mich als ihren Physiotherapeuten an ihrer Seite. Damit ich das so lange wie möglich kann, schütze ich mich und sie ab sofort mit diesen Masken.“

koakult auf Erfolgskurs: Funding-Erfolg und #strongertogether

Das Fairtrade-Start-up koakult lässt sich auch in der Corona-Krise nicht vom Kurs abbringen. Die kürzlich gestartete Crowdinvesting-Kampagne auf econeers.de übertraf binner einer Woche ihr erstes Fundingziel von 100.000 Euro. Damit ist koakult trotz der nicht nur wirtschaftlich angespannten Lage auf dem besten Weg, seinen nächsten Schritt in der Unternehmensentwicklung zu gehen.

Der junge Lebensmittelhersteller möchte weiterhin unabhängig von Großinvestoren bleiben und dabei selbstbestimmt wachsen. Einerseits will das Unternehmen weiterhin Bauern und Partner in Südamerika unterstützen, denn Fairness und nachhaltige Lieferketten gehören seit Gründung zur DNA des Unternehmens.

Andererseits sollen nun die nächsten konsequente Schritte in der Unternehmensentwicklung folgen: Zu den ambitionierten Zielen zählen unter anderem spannende Produktneuheiten, die Erschließung weiterer Märkte und der Ausbau von Produktionskapazitäten, um noch mehr Menschen auf der ganzen Welt in den Genuss von koawach kommen zu lassen.

Zur Realisierung dieser Ziele startete das Unternehmen am 17.03.2020 trotz der Corona-Krise eine Crowdinvesting-Kampagne auf Econeers, eine Plattform, die sich auf Investments in nachhaltige Projekte spezialisiert hat.

Der erfolgreiche Start und Verlauf dieser Kampagne ist für die unternehmerische Weiterentwicklung maßgeblich. Auch aus diesem Grund ist sich die koakult GmbH um ihre große Verantwortung ihren Produzenten in Lateinamerika, Lieferanten, Partnern, Mitarbeitern und natürlich ihren Kunden gegenüber mehr als bewusst.

Gründer und Geschäftsführer Daniel Duarte verliert niemals seine Vision aus den Augen, die Welt durch faire Löhne, soziales Engagement und leckeren Kakao Schluck für Schluck ein bisschen besser zu machen und sagt: "Wir gehen stark davon aus, dass auch in schwierigen Zeiten viele Menschen noch über ihren eigenen Tellerrand hinwegsehen und mit einem Investment den Weg in eine faire Zukunft mitgestalten möchten!"

#strongertogether – gemeinsam stark durch die Corona-Krise

Das Team der koakult GmbH möchte während der Corona-Krise in Deutschland nicht tatenlos zusehen und bietet die Produkte in ihrem Online-Shop mit bis zu 50 Prozent Rabatt an. Darüber hinaus haben sie sich mit dem Start-up the nu company und 14 weiteren, sinngetriebenen Unternehmen wie share, Lycka, i+m Naturkosmetik Berlin oder Coffee Circle zu der Bewegung #strongertogether zusammengeschlossen. Die Unternehmen spenden ihre jeweiligen Produkte und verschicken Care-Pakete an ihre Communities, deren Mitglieder ihre ganz persönlichen Helden in Hrldinnen in der Corona-Krise auswählen können.

Survival-Guide für industrielle Start-ups

Fünf Tipps für junge Unternehmen, um die Corona-Krise zu meistern.

Die gegenwärtige Debatte um die Zukunftsaussichten der bunten deutschen Start-up-Szene hat überwiegend den Aspekt der staatlichen Hilfen im Fokus. Über diese wird stellenweise sehr kontrovers diskutiert. Jenseits von Krediten oder Unterstützungsgeldern gibt es jedoch noch viele andere Möglichkeiten für junge Unternehmen und Start-ups, um durch die aktuelle Krise zu kommen. Die Laserhub GmbH, Anbieter der gleichnamigen Plattform für Auftrags- und Beschaffungsmanagement in der Blechbranche, und die One Click Metal GmbH, einem Start-up für industrielle Metall 3D-Druck-Systeme, haben aus den eigenen Erfahrungen der vergangenen Wochen fünf Tipps für junge Unternehmen entwickelt, um die Corona-Krise zu meistern.

Jethro Kramer, Sales Manager von  Laserhub, und One-Click-Metal-Gründer Björn Ullmann stellen die fünf Elemente des Survival-Guides für industrielle Start-ups vor. „Da man selten auf gute Ideen kommt, wenn man allein im stillen Kämmerlein sitzt, suchen wir immer den Austausch mit spannenden Unternehmen. So entstanden in einer Videokonferenz mit One Click Meta ein paar Ansätze, die wir auch anderen jungen Unternehmen nicht vorenthalten wollen“, erklärt Jethro. „Sicherlich mag nicht jede Idee in jedem Start-up identisch umsetzbar sein, aber es lohnt sicherlich, sich darüber Gedanken zu machen.“

  • Die Effizienz erhöhen: Start-ups sind von Natur aus grundsätzlich auf schnelles Wachstum ausgelegt, häufig ermöglicht nicht nur durch gute Ideen, sondern auch Investorengelder. Schnelles beziehungsweise hohes Wachstum ist aber aktuell ein Phänomen, das in der metallverarbeitenden Industrie nicht zu sehen ist. Für beide Unternehmen gilt aber glücklicherweise, dass das Geschäft trotz Krise noch weiterläuft. Somit gilt es mit den vorhandenen Mitteln intelligent zu wirtschaften. Ein Weg hierfür ist der Umstieg auf neue Bezugsmodelle, im IT-Bereich als „as-a-Service“ bekannt. Viele Anbieter haben hier mittlerweile Dienste entwickelt, die nutzungsabhängig abrechnen und per Mausklick aktiviert bzw. abbestellt werden können. Dazu gehören mittlerweile auch Angebote von Cloud-Security-Service-Providern (CSSP), die gemanagte IT-Sicherheit aus der Cloud anbieten und somit Start-ups entlasten.
  • Vorsicht bei Corona-Hypes! Viele Unternehmen versuchen aktuell auf den Corona-Zug aufzuspringen ohne im Kern das notwendige Knowhow oder Ressourcen mitzubringen. So werden beispielsweise im Bereich 3D-Druck Erwartungen und Hoffnungen geschürt, die bei nüchterner Betrachtungsweise nicht erfüllt werden  können. Dies birgt zwei Gefahren: Das Aufspringen auf den Corona-Zug, das oft lediglich der Effekthascherei dient, kann von der Öffentlichkeit und der Kundschaft durchaus negativ quittiert werden. Zudem ist genau zu überlegen, ob ein Umstellen der Produktion auf „Corona-Produkte“ wirtschaftlich abbildbar ist. „Es ist natürlich großartig, wenn sich Start-ups durch Initiativen und kreative Ideen einbringen um die Folgen der Krise für die Gesellschaft zu lindern. Dazu kann ich nur ermutigen“, erklärt Björn. „Und ja, Corona wird einiges verändern, keine Frage. Aber dennoch sollten gerade junge Unternehmen auch jetzt weiter daran arbeiten, ihre eigentlichen Kompetenzen, Produkte und Services weiterzuentwickeln. Mit einem hohen Maß an Unsicherheit umzugehen gehört ja ohnehin zur DNA eines jeden Start-ups“.
  • Neue Vertriebswege öffnen: Verbunden mit den aktuellen Restriktionen – beispielsweise den Mobilitätsbeschränkungen und Ladenschließungen – kommen nun doch auch viele Unternehmen ins Grübeln, wie krisen- und zukunftssicher ihre Vertriebs- und Bezugswege sowie ihre Produktionsressourcen sind. Dies wird aber wiederum dadurch erschwert, dass man sich aktuell nicht auf Messen und Kongressen über neue Partner, neue Maschinen für die Inhouse-Produktion und andere Aspekte informieren kann. Hierin steckt wiederum Potential für Start-ups, die häufig ohnehin für neue Vertriebskonzepte gerüstet sind und selten über ein Heer an Außendienstmitarbeitern verfügen. Diesen Vorsprung im Vergleich zu den etablierten Spielern gilt es nun zu nutzen und wenn möglich sogar auszubauen.
  • Aufmerksamkeit nutzen, Zielgruppen an Themen heranführen: Viele – auch wenn nicht alle – Kunden der meisten Start-ups haben aktuell leider weniger zu tun als sie es sich wünschen. Dadurch entsteht an vielen Stellen die Möglichkeit und die Bereitschaft, sich mit Themen jenseits des Geschäftsalltags zu befassen. „Gerade im Mittelstand haben es neue Technologien, Produkte und Services oft schwer sich durchzusetzen, da sie häufig gar nicht wahrgenommen werden“, berichtet Jethro. „Geschäftsführer, Eigentümer und Produktionsleiter haben meist so viel um die Ohren, dass sie schon froh sind, wenn die vorhandenen Maschinen und Materialien keinen Ärger machen. In der aktuellen Phase besteht für Start-ups die Chance, potentielle Kunden mit der Frage zu konfrontieren, ob eine völlig neue Idee, ein digitaler Ansatz oder neue Partner nicht langfristig mehr Erfolg versprechen als ein Ansatz nach dem Motto Business as usual.“
  • Inseln verbinden: Auch wenn bei zahlreichen Start-ups das mobile Arbeiten, Home Office und digitale Kollaboration an der Tagesordnung sind, so fand bisher ein großer Teil der Arbeit dennoch gemeinsam mit Kollegen im Büro statt. „Zu Beginn der Krise und der strikten Home Office-Phase kam zunächst an vielen Stellen sogar eine gewisse Begeisterung auf durch das vermeintliche Plus an Produktivität, da sich jeder mangels Ablenkung auf den Job fokussiert hat. Jetzt wird aber langsam klar, dass die Ablenkung doch auch eine wichtige soziale und emotionale Wirkung hat“, erklärt Björn. „Aktuell sollte jedes Unternehmen viel Energie darauf verwenden, dass die Belegschaft auch digital den Draht zueinander hält. Dies kann durchaus mehr sein als Web-Konferenzen. Egal ob nun gemeinsames Online-Gaming, Video- und Foto-Challenges, Büro-Fitnesskurse via Webcam … es gibt unendlich viele Möglichkeiten das soziale Leben im Start-up aufrechtzuerhalten.“

Vollmachtlose Vertretungen

Die sog. Vollmachtlose Vertretung kann in Krisensituationen helfen: Tipps zum kontaktlosen, rechtssicheren Umgang mit Verträgen und Dokumenten etc.

Alles scheint zurzeit aufgrund der Corona-Krise kopf zu stehen. Auch wenn das öffentliche Leben aktuell erheblich eingeschränkt ist, sind gewisse Aufgaben nach wie vor unbedingt zu erledigen. Dazu zählt, dass wichtige Dokumente wie Immobilienkaufverträge oder Testamente beurkundet werden müssen. Doch wie lässt sich das ohne persönlichen Kontakt bewerkstelligen, zumal wenn sich ein Beteiligter in häuslicher Quarantäne befindet? In einzelnen Fällen können Verbraucher beim Notar auf sogenannte vollmachtlose Vertretungen setzen.
 
Beteiligte müssen sich einig sein

Eine vollmachtlose Vertretung ist lediglich ausnahmsweise und nur dann geeignet, wenn etwas beurkundet wird, bei dem kein hoher Verhandlungsbedarf besteht. Dies ist beispielweise der Fall, wenn ein Großvater seiner Enkelin eine Schenkung zukommen lassen möchte, die dringend notariell beurkundet werden muss. Hierbei wird vorausgesetzt, dass alle Parteien wissen, was in der entsprechenden Schenkungsurkunde steht, und dass sie sich vollkommen einig darüber sind.

Dieser Tage wird unter anderem älteren Menschen empfohlen, die eigenen vier Wände nicht unnötigerweise zu verlassen. Zum Notartermin sollte daher nur die junge, gesunde Enkelin erscheinen. Auf nötigen Abstand wird auch bei ihr geachtet. Der Großvater kann zum Beispiel von einer Notarfachangestellten vollmachtlos vertreten werden. Dabei müssen alle direkt und indirekt Beteiligten deutlich machen, damit einverstanden zu sein, wie verfahren wird.
 
Urkunde vollends gültig, sobald sie nachgenehmigt wurde

In der Schenkungsurkunde wird festgehalten, dass die Enkelin diese persönlich unterzeichnet und für den Großvater ein vollmachtloser Vertreter unterschreibt. Vollends gültig wird die Urkunde jedoch erst, wenn sie durch den Großvater nachgenehmigt wurde. Hierfür leitet der Notar die sogenannte Nachgenehmigung ein: Er sendet eine Kopie der Urkunde mit einem zugehörigen Formular postalisch oder per E-Mail an den Großvater. Dieser kann nun entweder vom selben oder von einem anderen Notar besucht werden, auch nach einer Quarantänezeit. Der Großvater muss nun bestätigen, dass er um den Inhalt der Urkunde weiß und das Formular unterschreiben. Die Unterschrift beglaubigt der anwesende Notar.

Hierbei können alle notwendigen Hygiene- und Abstandsvorschriften eingehalten werden. Großvater und Notar halten sich zwar im gleichen Raum auf. Doch muss der Notar dem Großvater nichts in direktem Kontakt überreichen, da dieser die Unterlagen ja bereits vorliegen hatte. Der Notar kann sie mit ausreichender Distanz zum Großvater einsammeln. Damit wird die ursprüngliche Schenkungsurkunde rechtskräftig.
 
Bei komplexen Sachverhalten keine vollmachtlose Vertretung

Ähnlich kann man vorgehen, wenn vertragliche oder andere Dokumente zu beurkunden sind, bei denen der Sachverhalt vergleichsweise simpel ist und die Inhalte von allen Beteiligten einhellig angenommen werden. Etwa kann eine Erbengemeinschaft von mehreren, an unterschiedlichen Orten lebenden Geschwistern so regeln, ein gemeinsam geerbtes Grundstück zu verkaufen.
 
Komplexe Sachverhalte vorab am Telefon besprechen

Bei komplexen Begebenheiten, oder wenn verschiedene Akteure zerstritten sind, eignet sich eine vollmachtlose Vertretung nicht. Beispielhaft hierfür wäre, nach einer Trennung eine vielschichtige Scheidungsfolgenvereinbarung zu treffen. Denn eine solche ist, mit all ihren Facetten, meist sehr verhandlungsintensiv. Um in Krisenzeiten dennoch bestimmte Details klären zu können, ist es Scheidungswilligen möglich, einzelne Scheidungsfolgen über telefonische oder Videokonferenzen mit einem Notar zu besprechen, bevor diese letztendlich beurkundet werden müssen.
 
Termin vereinbaren - vor dem Gang ins Notariat

Aber auch in Zeiten des Coronavirus stehen Rechtsuchende nicht vor verschlossenen Kanzleitüren. Notare beurkunden weiterhin Testamente, Vorsorgevollmachten und dringende Immobiliengeschäfte. Auch für Unternehmen sind wir jederzeit erreichbar. Wer sich zu einem bestimmten Thema beraten lassen möchte, findet im Internet unter https://www.notar.de/ den richtigen Ansprechpartner. Zum Schutz aller Beteiligten sollte vor dem Gang ins Notariat ein Termin vereinbart werden. Es empfiehlt sich auch, mit dem Notar das genaue Verfahren vor der Beurkundung abzusprechen.

Corona löst globale Insolvenz-Welle aus

Ein Ausblick für die Weltwirtschaft im Corona-Jahr 2020.

68 Länder werden dieses Jahr eine Rezession haben. Das globale Wirtschaftswachstum ist mit minus 1,3 Prozent negativ. Der Welthandel bricht um 4,3 Prozent ein. Und die Firmeninsolvenzen steigen weltweit um 25 Prozent, in Deutschland um 11 Prozent. Das erwartet der Kreditversicherer Coface in seinem neuen Ausblick für die Weltwirtschaft im Corona-Jahr 2020.

Prognosen auf den Kopf gestellt

Mit der Corona-Krise wurden alle Prognosen vom Jahresbeginn schlagartig hinfällig. So auch die Insolvenzprognosen von Coface. Im Januar erwartete der internationale Kreditversicherer noch eine moderate weltweite Zunahme um 2 Prozent. Jetzt hat sich diese Zahl mehr als verzehnfacht. Das wäre der stärkste Anstieg seit 2009 (29 Prozent), selbst wenn die Wirtschaft im dritten Quartal wieder langsam anspringen würde. Und ohne eine eventuelle zweite Corona-Welle in der zweiten Jahreshälfte. Coface-Volkwirtin Christiane von Berg konstatiert negative Entwicklungen auf der Produktions- wie auf der Nachfrageseite: „Das schwächt Umsätze, Cashflows und Margen der Unternehmen erheblich. Mit den zu erwartenden Folgen bei den Insolvenzen.“

USA am heftigsten betroffen

Den größten Anstieg der Unternehmensinsolvenzen erwartet Coface in den USA mit plus 39 Prozent. Alle westeuropäischen Länder wären betroffen, zusammen mit plus 18 Prozent. Im Einzelnen sieht Coface eine Steigerung für Deutschland um 11 Prozent, Frankreich um 15 Prozent, Großbritannien um 33 Prozent, Spanien um 22 Prozent und Italien um 18 Prozent. Auch für Japan, das ebenso wie Deutschland zehn Jahre lang sinkende Insolvenzzahlen meldete, wird der Anstieg mit 12 Prozent zweistellig ausfallen. In den Emerging Markets könnten sich die Folgen der Krise noch stärker niederschlagen. Dort wird zusätzlich zum Einbruch des Handels der derzeit stetig sinkende Ölpreis zum Problem. Die Unsicherheit zeigt sich bereits darin, dass sich der Kapitalabfluss gegenüber der Krise 2008 vervierfacht hat. Zudem dürften sich nach Einschätzung von Coface geopolitische Spannungen und Konflikte weiter oder wieder verschärfen.

„Insgesamt steht die globale Wirtschaft in diesem Jahr vor ihrer ersten Rezession seit 2009“, sagt Christiane von Berg. Der Rückgang dürfte selbst bei einem günstigen Szenario bei 1,3 Prozent liegen, nachdem im Vorjahr noch ein Wachstum um 2,5 Prozent verbucht wurde. 2019 erlebten weltweit 11 Länder eine Rezession, dieses Jahr werden es voraussichtlich 68 Länder sein. In den großen Industrieländern wird das Wachstum in den USA um 2,9 Prozent zurückgehen, in Japan um 1,2 Prozent und in der Eurozone um 6,2 Prozent. Die BIP-Wachstumsprognose für Deutschland lautet bei Coface nun minus 6,7 Prozent. Das ist ein stärkerer Konjunktureinbruch als 2009.

Verlangsamtes Wachstum für China und Indien

Wachstum wird es noch in China und Indien geben, wenn auch verlangsamt. Dies liegt daran, dass diese Emerging Markets aufgrund ihres immensen Aufholpotenzials und ihrer schieren Menge an Arbeitskraft noch immer gute Wachstumschancen haben, selbst bei einem Lockdown. Coface sieht China im laufenden Jahr bei einem Plus um 4,0 Prozent und Indien bei plus 3,5 Prozent. Allerdings sind dies äußerst niedrige Wachstumszahlen für diese Volkswirtschaften.

Den Rückgang des globalen Handels beziffert Coface für 2020 auf minus 4,3 Prozent. Es wäre das zweite Jahr in Folge mit einer negativen Wachstumsrate nach minus 0,4 Prozent 2019. Allerdings gilt diese ohnehin niedrige Prognose nur, wenn nicht noch zahlreiche Grenzschließungen den Handel weiter erschweren.

Quelle und Weitere Infos: www.coface.de

C-Krise: Shut down? Cheer up!

Wie wir persönlich gestärkt und zufrieden aus der Corona-Krise hervorgehen können.

Die ersten Phasen der inneren, psychischen Corona-Krise haben wir im deutschsprachigen Raum bereits hinter uns: Die Zeit des Verdrängens liegt Wochen zurück und auch die Periode des Nörgelns und Auflehnens haben die meisten von uns hinter sich gelassen. Nun gilt es dem Jammertal und der täglichen Grübelfalle zu entkommen.

Wenn wir akzeptieren, dass die Welt um uns herum gerade stillsteht und wir nur bedingt Einfluss auf die Rahmenbedingungen des täglichen Lebens nehmen können, dann können wir uns fokussieren auf die wirklich wichtigen Dinge: Loslassen, Entschleunigen und zu Ruhe kommen. Erst wenn sich dieser friedvolle innere Zustand einstellt, dann entsteht neue Energie, neue Motivation und echtes, „hausgemachtes Glück“.

Von „Ich bin ja so busy“ zum „Luxus des Loslassens“

Als Trainerin und Speakerin erlebe ich gerade am eigenen Leib, was es bedeutet, von absoluter Voll-, ja wahrscheinlich sogar Überbeschäftigung, innerhalb weniger Tage herunterzufahren. Der Kalender leert sich tsunamiartig über Wochen hinweg und man ist trotz AGBs und Stornobedingungen vollkommen machtlos. Was hilft es jetzt, wie Don Quichotte gegen Windmühlen zu kämpfen? Ziemlich verschwendete Energie und wenn ich etwas hasse, dann ist es Energie- und Zeitverschwendung!

„Busy“ ist das neue „trendy“

„Busy“ ist das neue „trendy“, oder war es zumindest, bis uns Corona die Absurdität unseres Handelns vor Augen geführt hat. Schneller, höher, weiter funktioniert nicht mehr – es gilt den „Luxus des Loslassens“ genießen zu lernen! Die Tage und Stunden gehen im Homeoffice ineinander über und schaffen eine neue zeitliche Flexibilität – sozusagen als Entschädigung für die eingeschränkte räumliche Freiheit. Ja, die Zeit ist mehr im Fluss. Und gerade deshalb gilt es jetzt, sie nicht zerfließen zu lassen. Wehren wir uns gegen sinnlose Ablenkung, wie übermäßigen Medienkonsum und endloses Treiben im Newsfeed der sozialen Medien. Raus aus der Filterblase der negativen Nachrichten und rein in eine selbst geschaffene Wohlfühlatmosphäre!

„Auf der Couch sitzen und Leben retten?“

Diese Forderung aus den sozialen Medien ist in Wahrheit gar nicht so einfach auszuführen. Und doch retten wir damit nicht nur anderer Leute Leben, sondern vor allem auch unser eigenes! Okay, retten ist jetzt vielleicht etwas theatralisch ausgedrückt. Aber auf jeden Fall können wir den „virulenten“ Stillstand für einen Boxenstopp nutzen, einen Boxenstopp für mehr Bewusstsein, Wohlbefinden und Balance.

Die Chance des Shutdowns

Nicht nur verspüre ich die Krise finanziell derzeit am eigenen Leib, als Betriebs- und Volkswirtin sehe ich mehr als deutlich die mittelfristigen Auswirkungen auf unsere Konjunktur und Wirtschaft! Und gleichzeitig erinnere ich mich dieser Tage oft an meine Kindheit zurück. Ich bin im südostbayerischen Chemiedreieck nahe Burghausen aufgewachsen. Mein Vater war als Chemieingenieur für die Instandhaltung einer großen Erdöl-Raffinerie zuständig. Einmal im Jahr gab es einen geplanten „Shutdown“ – eine Stilllegung des Betriebsgeländes, um notwendige Wartungs- und Reparaturarbeiten durchzuführen.

Die Vorbereitungen auf den Shutdown und der Produktionsstopp selbst waren für meinen Vater die aufwändigste und gleichzeitig arbeitsintensivste Zeit des ganzen Jahres. Wir Kinder mussten auf leisen Sohlen um ihn herumschleichen und ihm zu Hause jeden Wunsch von den Augen ablesen. Und zugleich war es für Papas Firma die wichtigste Zeit im ganzen Jahr, denn jetzt wurden die Weichen gestellt – nicht nur für den reibungslosen Betriebsablauf der Folgemonate, sondern auch für mögliche Wachstumssteigerungen der Produktion.

Von der Radiusbeschränkung zur Radiuserweiterung

Viele Unternehmer werden gerade dazu gezwungen, ihre Geschäftsmodelle und Kommunikationskanäle zu überdenken und im Schnellverfahren zu digitalisieren. Tausende von Arbeitsplätze werden momentan internet- und remotetauglich gemacht. Hindernisse werden wie nie zuvor aus dem Weg geräumt. Das wird unsere Zusammenarbeit auch nach der Krise verändern, so viel ist sicher. Das Schöne dabei ist: Durch die Überwindung der technischen und organisatorischen Hürden entstehen neue, zukunftssichere Arbeitsweisen, die uns produktiver und flexibler werden lassen.

Genauso bedeutend ist neben dem digitalen das persönliche Wachstum. Unsere Widerstandsfähigkeit, von Psychologen als „Resilienz“ bezeichnet, wird gerade in mehrfacher Hinsicht intensiv trainiert. Weiterhin denke ich aktuell oft an den Klassiker aus der Motivationspsychologie, die Maslowsche Bedürfnispyramide. Corona liefert uns einen eindrücklichen Beweis, dass körperliche und existenzielle Bedürfnisse wie Gesundheit und Sicherheit nach wie vor das Wichtigste für den Menschen sind. Erst danach kommen psychologische Bedürfnisse wie soziale Kontakte, Autonomie und Kompetenz erleben.

Apropos Kompetenz erleben: Bei vielen von uns im Businessleben erleidet die persönliche Erfolgsbilanz gerade einen heftigen Einbruch, zumindest was Umsatz und Ertrag angeht. Im Verkauf bricht die persönliche Erfolgsbestätigung durch den Kunden weg. Damit wir nicht in ein motivatorisches Defizit rutschen, gilt es klug zu kompensieren. Das gelingt zum einen, indem wir unsere Leistung mit neuen Maßstäben messen, wie z.B. einem produktiven Homeoffice-Tag oder neu erlernte Arbeitsmethoden. Zum anderen, indem wir uns Zeit nehmen für geistiges Wachstum und endlich die Berge an Fachlektüre zu dezimieren. Aber bitte nicht nach dem Muss- sondern lieber nach dem Lustprinzip – denn genau dann lassen uns unsere neuen Fähigkeiten nach dem Downturn neu durchstarten.

Die Kunst des hausgemachten Glücks

Wir Menschen haben einen sogenannten Glücksfixpunkt. Sowohl nach außerordentlich positiven als auch negativen Ereignissen kehren wir immer wieder zu diesem „happiness setpoint“ zurück. Erstaunlich ist, wie schnell wir wieder zu dieser „Glücksnormalität“ finden. In der aktuellen Krise profitieren wir davon sehr. Das zeigt sich darin, wie viele von uns gerade ausgesprochen kreativ werden und für das eigene Glück zu Hause sorgen. Wir erfreuen uns an den kleinen Glücksmomenten: mit Wohlfühlklamotten die tägliche Arbeit im eigenen Rhythmus erledigen, mit Freunden, Kollegen oder Kunden telefonieren, entspannen bei Cappuccino oder Teepausen – teilweise sogar mit virtueller Begleitung und vieles mehr.

Ein Tipp aus Happy Sales, der gerade noch mehr Aktualität hat als zu normalen Zeiten: Erstellen Sie eine „Schmunzelliste“ mit vielen Aktivitäten, die Ihnen schon beim bloßen Drandenken ein Lächeln ins Gesicht zaubern. Und führen Sie diese dann auch gemeinsam mit Ihren Lieben aus. Planen Sie jeden Tag mindestens einen „corona tauglichen“ Miniurlaub und ab damit auf den Familien-/Homeschooling- oder sonst was Plan ☺. Und noch eine Glücksintervention sei Ihnen ans Herz gelegt: Machen Sie am Abend eines jeden Tages einen Glückscheck! Fragen Sie sich – gerne auch als Familie gemeinsam: „Was war heute schön?“ und „Was wollen wir morgen wieder erleben oder machen?“. Ein wunderbares Ritual, um sich des „hausgemachten Glücks“ bewusst zu werden und es tagtäglich aktiv zu steigern. Wäre doch gelacht, wenn das nicht nur die Gefühlsebene, sondern eben auch das Immunsystem nachhaltig stabilisiert!

Die Autorin
Sandra Schubert ist nicht nur leidenschaftliche Verkäuferin, sondern auch Impulsgeberin und Motivatorin, http://www.schubs.com/

Bundesweite Corona-Hilfsaktion launcht Portal wirbrauchenhilfe

Das neue Portal wirbrauchenhilfe.com richtet sich direkt an Einrichtungen wie Krankenhäuser, Pflegeheime und Privatpersonen, die Hilfe und Unterstützung anfordern wollen.

Innerhalb von zwei Wochen haben sich auf den Aufruf der Corona-Hilfsaktion „Wir wollen helfen“ (wirwollenhelfen.com) bundesweit über 8.000 Fachkräfte und Freiwillige gemeldet, die das Personal in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen entlasten und Privatpersonen unterstützen möchten. Jetzt haben die Initiatoren, Johannes Roggendorf und Dr. Timo Fischer, zusammen mit ihrem Team mit “Wir brauchen Hilfe” (wirbrauchenhilfe.com) einen zusätzlichen direkten Kanal für Krankenhäuser, Pflegeheime und Privatpersonen in Not eingerichtet, die Unterstützung anfordern möchten.

„Unser Team hat Hilfegesuche bislang immer individuell angenommen und bearbeitet. Inzwischen erreichen uns aber immer mehr Anfragen, so dass wir uns entschieden haben, dafür parallel auch einen eigenen Zugang aufzubauen, um beide Marktseiten digital zusammenbringen und daraufhin automatisch die passenden Matches finden zu können. Wir sind sehr bewegt, über so viele Hilfsangebote und freuen uns, dass die Unterstützung so gut angenommen wird“, erläutert Johannes Roggendorf.

Der Grund, warum so schnell mit wirwollenhelfen.com und wirbrauchenhilfe.com zwei neue Portale online gebracht werden konnten: Roggendorf und Fischer haben mit ihrem Unternehmen MEDWING bereits die europaweit erfolgreiche Job- und Recruiting-Plattform für die Gesundheitsbranche aufgebaut, um schnell und passgenau freie Stellen in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Arztpraxen zu besetzen.

„Unsere langjährige Expertise, unsere Prozesse und Matching-Technologie können wir jetzt auch für wirwollenhelfen.com und wirbrauchenhilfe.com optimal nutzen. Wir bieten diesen Service bewusst für alle Beteiligten kostenlos und ehrenamtlich an. So wollen wir im Team dazu beitragen, dass alle Menschen schnell und hoffentlich gesund aus dieser Krise herauskommen“, erklärt Dr. Timo Fischer.

So funktioniert wirbrauchenhilfe.com

  • Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Privatpersonen tragen ihren Bedarf ein: Wer auf der Suche nach Hilfe ist, gibt unverbindlich und in wenigen Klicks an, wofür Unterstützung oder Personal benötigen wird.
  • Suche, Prüfung und Vorstellung von Personal und Helfern: Unter den registrierten Nutzern werden Personal und Freiwillige gesucht, die in der aktuellen Notsituation helfen wollen. Bei medizinischen und pflegerischen Fachkräften übernimmt das Portal den gesamten Bewerbungsprozess, prüft vorab die Profile auf ihre Qualifikation und erstellen übersichtliche Unterlagen inkl. Lebenslauf und Urkunden.
  • Matching: Dem Bedarf entsprechend, werden möglichst passgenau Kandidaten vorgeschlagen. Passt es für alle beteiligten, erfolgen alle weiteren Abstimmungen dann zwischen Hifesuchenden und Helfern.
  • Vergütung: Das Engagement ist ehrenamtlich. Das heißt, wirbrauchenhilfe.com und wirwollenhelfen.com sind kostenlos. Für die Vermittlung fallen keinerlei Kosten an. Medizinisches und pflegerisches Personal wird regulär von den Einrichtungen vergütet.