Vollmachtlose Vertretungen


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Die sog. Vollmachtlose Vertretung kann in Krisensituationen helfen: Tipps zum kontaktlosen, rechtssicheren Umgang mit Verträgen und Dokumenten etc.

Alles scheint zurzeit aufgrund der Corona-Krise kopf zu stehen. Auch wenn das öffentliche Leben aktuell erheblich eingeschränkt ist, sind gewisse Aufgaben nach wie vor unbedingt zu erledigen. Dazu zählt, dass wichtige Dokumente wie Immobilienkaufverträge oder Testamente beurkundet werden müssen. Doch wie lässt sich das ohne persönlichen Kontakt bewerkstelligen, zumal wenn sich ein Beteiligter in häuslicher Quarantäne befindet? In einzelnen Fällen können Verbraucher beim Notar auf sogenannte vollmachtlose Vertretungen setzen.
 
Beteiligte müssen sich einig sein

Eine vollmachtlose Vertretung ist lediglich ausnahmsweise und nur dann geeignet, wenn etwas beurkundet wird, bei dem kein hoher Verhandlungsbedarf besteht. Dies ist beispielweise der Fall, wenn ein Großvater seiner Enkelin eine Schenkung zukommen lassen möchte, die dringend notariell beurkundet werden muss. Hierbei wird vorausgesetzt, dass alle Parteien wissen, was in der entsprechenden Schenkungsurkunde steht, und dass sie sich vollkommen einig darüber sind.

Dieser Tage wird unter anderem älteren Menschen empfohlen, die eigenen vier Wände nicht unnötigerweise zu verlassen. Zum Notartermin sollte daher nur die junge, gesunde Enkelin erscheinen. Auf nötigen Abstand wird auch bei ihr geachtet. Der Großvater kann zum Beispiel von einer Notarfachangestellten vollmachtlos vertreten werden. Dabei müssen alle direkt und indirekt Beteiligten deutlich machen, damit einverstanden zu sein, wie verfahren wird.
 
Urkunde vollends gültig, sobald sie nachgenehmigt wurde

In der Schenkungsurkunde wird festgehalten, dass die Enkelin diese persönlich unterzeichnet und für den Großvater ein vollmachtloser Vertreter unterschreibt. Vollends gültig wird die Urkunde jedoch erst, wenn sie durch den Großvater nachgenehmigt wurde. Hierfür leitet der Notar die sogenannte Nachgenehmigung ein: Er sendet eine Kopie der Urkunde mit einem zugehörigen Formular postalisch oder per E-Mail an den Großvater. Dieser kann nun entweder vom selben oder von einem anderen Notar besucht werden, auch nach einer Quarantänezeit. Der Großvater muss nun bestätigen, dass er um den Inhalt der Urkunde weiß und das Formular unterschreiben. Die Unterschrift beglaubigt der anwesende Notar.

Hierbei können alle notwendigen Hygiene- und Abstandsvorschriften eingehalten werden. Großvater und Notar halten sich zwar im gleichen Raum auf. Doch muss der Notar dem Großvater nichts in direktem Kontakt überreichen, da dieser die Unterlagen ja bereits vorliegen hatte. Der Notar kann sie mit ausreichender Distanz zum Großvater einsammeln. Damit wird die ursprüngliche Schenkungsurkunde rechtskräftig.
 
Bei komplexen Sachverhalten keine vollmachtlose Vertretung

Ähnlich kann man vorgehen, wenn vertragliche oder andere Dokumente zu beurkunden sind, bei denen der Sachverhalt vergleichsweise simpel ist und die Inhalte von allen Beteiligten einhellig angenommen werden. Etwa kann eine Erbengemeinschaft von mehreren, an unterschiedlichen Orten lebenden Geschwistern so regeln, ein gemeinsam geerbtes Grundstück zu verkaufen.
 
Komplexe Sachverhalte vorab am Telefon besprechen

Bei komplexen Begebenheiten, oder wenn verschiedene Akteure zerstritten sind, eignet sich eine vollmachtlose Vertretung nicht. Beispielhaft hierfür wäre, nach einer Trennung eine vielschichtige Scheidungsfolgenvereinbarung zu treffen. Denn eine solche ist, mit all ihren Facetten, meist sehr verhandlungsintensiv. Um in Krisenzeiten dennoch bestimmte Details klären zu können, ist es Scheidungswilligen möglich, einzelne Scheidungsfolgen über telefonische oder Videokonferenzen mit einem Notar zu besprechen, bevor diese letztendlich beurkundet werden müssen.
 
Termin vereinbaren - vor dem Gang ins Notariat

Aber auch in Zeiten des Coronavirus stehen Rechtsuchende nicht vor verschlossenen Kanzleitüren. Notare beurkunden weiterhin Testamente, Vorsorgevollmachten und dringende Immobiliengeschäfte. Auch für Unternehmen sind wir jederzeit erreichbar. Wer sich zu einem bestimmten Thema beraten lassen möchte, findet im Internet unter https://www.notar.de/ den richtigen Ansprechpartner. Zum Schutz aller Beteiligten sollte vor dem Gang ins Notariat ein Termin vereinbart werden. Es empfiehlt sich auch, mit dem Notar das genaue Verfahren vor der Beurkundung abzusprechen.

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