Private Equity-Industrie: Die Krise als Chance nutzen

Autor: Thomas Falk
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Wie Kapitalgeber den drohenden Abschwung als Chance nutzen können.

Innerhalb der letzten vier Jahrzehnte hat die Private Equity-Industrie ein unglaubliches Wachstum vorgelegt. Ihr globaler Gesamtwert lässt sich nach Angaben des WEF inzwischen auf 3,7 Billionen Euro beziffern. Der Wachstumskurs der letzten Jahre wird sich voraussichtlich durch die drohende gesamtwirtschaftliche Rezession verlangsamen, obwohl sowohl in den Unternehmen als auch unter den Investoren das Interesse an privater Kapitalbeteiligung zunimmt.

In den nächsten Monaten werden deutliche Unterschiede zwischen gut aufgestellten und schwächeren Private Equity-Fonds zutage treten. Die gut positionierten werden sich aller-dings trotz des allgemeinen Wirtschaftsklimas als eine attraktive Anlageklasse behaupten. Treibende Kräfte sind Einflüsse wie die wechselhaften Aktienwerte, der Druck, kurzfristige Gewinne einzufahren und Herausforderungen durch Gesetzesänderungen. In letzter Instanz könnten sich die durchwachsenen Konjunkturaussichten, obwohl für viele ein Fluch, für Private Equity tatsächlich als Segen herausstellen.

Private Equity-Firmen sind durch ihren Portfolio-Mix weniger anfällig für Kursschwankungen als noch zur letzten Rezession vor zehn Jahren. Investments in den Technologiesektor und angrenzende Bereiche haben in den letzten Jahren stark zugenommen und machen nun einen Großteil der Portfolios aus. Diese Branchen sind weit weniger anfällig für Konjunkturschwankungen als die Gesamtwirtschaft.

Während der letzten Rezession hat die Private Equity-Industrie insgesamt und damit auch ein Großteil der Venture Capital-Investoren ihre Investitionen weitgehend auf Eis gelegt. Die Auswirkungen des Coronavirus läuten jetzt einen massiven Abschwung ein, dessen Folgen mit den Rezessionen 2001 und 2008 vergleichbar sein könnten. Im Extremfall werden bis zu 50 Prozent der Start-ups nicht überleben. Deshalb ist es für Kapitalgeber wichtig, vorbereitet zu sein und nötige Maßnahmen zu ergreifen. Gesunde Investment Fonds können dem drohenden Abschwung heute ganz anders begegnen als noch vor zehn Jahren.

Mit den folgenden Strategien können Kapitalgeber sogar die Chancen des Abschwungs nutzen:

Eine Winner-Takes-All-Mentalität

Gerade jetzt, im nahenden Abschwung ist ein breit aufgestelltes Portfolio unersetzlich. Wie ein Boom, hat ein starker Abschwung Auswirkungen auf die gesamte Wirtschaft, unabhängig davon, wie es um die Performance eines spezifischen Marktteilnehmers bestellt ist. Ein weniger empfindlicher Abschwung hingegen teilt das Feld. Schwächere Akteure müssen Sorge tragen, Kapital zur Verbesserung ihrer Bilanzen zu beschaffen, d.h. Unternehmensanteile verkaufen. Marktteilnehmer mit einem ausreichend diversifizierten Portfolio hingegen können sich darauf konzentrieren, ihre Position und Wachstumsprognosen zu stärken. Investitionssummen in strategische Übernahmen einfließen zu lassen – etwa M&A-Plattformen – kann ein Weg für Portfoliofirmen sein, ihre Branchenführung auszubauen und einen deutlichen Vorsprung gegenüber den Wettbewerbern zu gewinnen. Am Ende werden schwächere Marktteilnehmer nicht unbedingt überlebt haben – aber einige wenige starke gehen mit einer umso besseren Position aus ihr heraus.

Neue Investitionsmöglichkeiten nutzen

Public-to-Private-Deals haben in den vergangenen Jahren nicht nur signifikant zugenommen, sondern auch in der Höhe der Investitionssummen. Private Equity-Investoren übernehmen immer bereitwilliger börsennotierte Konzerne. Die Kombination niedriger Zinsen und hoher Liquidität kann es ihnen erleichtern, diesen Trend zu nutzen und Unternehmen, die hinter ihren Zielen zurückbleiben, zu übernehmen. Fondsmanager von großen Fonds sollten sich darauf konzentrieren, ihr Portfolio weiter zu diversifizieren – nicht nur im Sinne unterschiedlicher Branchen, sondern auch geographisch und mit verschiedenen Anlagenklassen.

Die betriebliche Transformation beschleunigen

Auch dieser Tage gilt, die Kräfte, die unsere Welt formen, verschwinden nicht durch eine Rezession. Unternehmen dürfen die Digitalisierung, umweltfreundliche, sozialverträgliche und Corporate Governance Geschäftspraktiken (ESG-Praktiken) sowie mehr Diversität und Inklusion nicht vernachlässigen. Marktführende Venture Capital-Firmen werden die vor uns liegende Phase nutzen, um ihre Kompetenz im Bereich der künstlichen Intelligenz, Machine Learning und fortschrittlicher digitaler Tools auszubauen. So können sie ihre Portfolio-Firmen zukunftssicher machen und den Gesamtwert und die Wirtschaftsleistung ihres Portfolios verbessern.

Es wird immer wichtiger, ESG-Metriken in die Kapitalallokation und Steuerungskriterien einzubeziehen. Eine Analyse von mehr als 300 Unternehmen hat gezeigt, dass bei jenen mit fortschrittlichen ESG-Praktiken die Gewinnmargen höher und Risiken geringer waren. Ähnlich verhält es sich mit Initiativen, um Diversität und Inklusion voranzutreiben. Es ist nachgewiesen, dass die Gewinne von Unternehmen mit diversem Management fast zehn Prozent höher liegen als bei solchen mit unterdurchschnittlicher Vielfalt auf der Führungsebene. Wenn sie in diesen drei Dimensionen Fortschritte machen, können Venture Capital-Firmen und ihre Portfoliounternehmen positive Wechselwirkungen hervorrufen, indem sie für herausragende Talente attraktiv werden, Innovationen vorantreiben und den Grundstein für nachhaltiges Wachstum legen.

Widerstandsfähigkeit gegen die Rezession stärken

Obwohl die Fokussierung auf Wachstum entscheidend ist, können es sich Kapitalgeber nicht leisten, ökonomische Grundsätze zu ignorieren. Wirtschaftliche Optimierung, eine Zero-Based-Taktik im Hinblick auf Kosten und effektives Cash Management kann Firmen und ihren Portfoliounternehmen helfen, Widerstandsfähigkeit und unterschiedliche Optionen beizubehalten. Führungskräfte müssen genau hinschauen und im Detail prüfen, welche Produkte und Dienstleistungen den Hauptteil der Profitabilität des Portfolios ausmachen. Oft stellt sich heraus, dass gerade eine Reduktion auf die wertvollsten Produkte, den Fokus des Managements schärfen, Ressourcen verfügbar machen und die Entwicklung wichtiger neuer Funktionen und Initiativen beschleunigen kann.

Ähnlich strategisch muss das Management der Portfoliounternehmen über Einsparungen nachdenken. In ihrer Funktion als Beirat oder Aufsichtsrat sollten Investoren entsprechend auf das Management einwirken: Scheinbar beliebige Bereiche wie Forschung und Marketing sind in einer Rezession als erstes auf der Streichliste. Werden sie zu stark gekürzt, kann dies die Fähigkeit der VC-Firma empfindlich stören, ihr Wachstum später wieder zu zünden.

Zu guter Letzt: Ein starkes Cash Management ist immer notwendig, aber während einer Rezession ist es unerlässlich. Gründer haben die Tendenz, das Cash Management zugunsten der Technologie, Produktentwicklung, Wachstum und Umsätzen zu vernachlässigen. Während Konjunkturkrise kann sich das als fatal erweisen. Gerade dann kommt es mitunter verstärkt zu Zahlungsausfällen. Momentan ist dies aufgrund von Unterbrechungen der Lieferketten teilweise bereits der Fall. Kapitalgeber sollten deshalb ein genaues Auge auf das Cash Management ihrer Portfolio-Unternehmen haben, das Management in diesem Bereich beraten und aufzeigen, welche Fallstricke bei der Liquiditäts- und Finanzplanung drohen. Führungskräfte müssen die notwendigen Daten- und Analysetools haben, um das EBITDA, längerfristige Investitionen, das Inventar, Forderungen, Verbindlichkeiten, Kreditrückzahlungen und Vermögenswerte integriert zu überblicken.

Investitionen noch sorgfältiger hinterfragen und auf Grundwerte besinnen

Investitionsentscheidungen müssen zum jetzigen Zeitpunkt noch besser geplant werden: Als Gründer und Investor habe ich die letzten beiden Krisen aktiv miterlebt. Im ganzen letzten Jahrzehnt ist es stets nur nach oben gegangen, wer in der Zwischenzeit eingestiegen ist, kennt es nicht anders. Diese Investoren können sich schwer vorstellen, dass es mal kein Wachstum gibt. Die nun drohenden Einbußen bedeuten, dass Kapitalgeber unprofitable Investitionen abschreiben und künftig noch überlegter agieren müssen. Mit den oben beschriebenen Strategien und einer Rückbesinnung auf die Grundprinzipien guter Investitionen, d.h. menschliche Genialität, Leadership und Innovation, ist Private Equity eine weitgehend krisenfeste Kapitalklasse.

Der gesamtwirtschaftliche Ausblick mag wenig verheißungsvoll sein, aber der nächste Abschwung könnte für Venture Capitalists und die Private-Equity-Branche insgesamt eine große Chance bedeuten. Die zugrundeliegende globale Wirtschaft ist stabiler als noch vor zehn Jahren, die Portfoliofirmen breiter aufgestellt. Und obwohl Gesetzesänderungen für Unsicherheiten sorgen können, liegen darin Chancen für diejenigen, die die Ausdauer und Voraussicht haben, mit den neuen Gegebenheiten umzugehen.

Der Autor Thomas Falk ist Entrepreneur, Gründer und General Partner beim Risikokapitalgeber Revel Partners

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Gründungshelfer in Krisenzeiten

Nützliche Tools und Tipps, die dir in diesem Jahr dabei helfen, möglichst ohne große Reibungsverluste durchzustarten.

Gründen in der Krise – unberechenbare Herausforderung oder gar Traumtänzerei? Für viele Menschen ist es das nicht! Denn sie setzen gerade jetzt auf eine Gründung. Entweder, weil sie das veränderte Kaufverhalten der Menschen als Chance sehen, oder weil sie schlichtweg an ihrer Idee festhalten und hier und da Stellschrauben drehen und so auf die neuen Gegebenheiten nach Corona reagieren.

Was auch der Grund ist, wer in diesem Jahr allen Widerständen zum Trotz mit seinem Business durchstarten möchte, der sollte sich dringend mit Tools vertraut machen, die einen mit umfangreichen und professionellen Features an die Hand nehmen und durch die Gründung führen.

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WISO MeinBüro

Wer seine Büroarbeit inklusive seiner gesamten Aufträge unkompliziert, professionell und sicher managen und vor allem alles auf einen Blick haben möchte, der sollte sich WISO MeinBüro einmal näher anschauen. Die allumfassende und cloudbasierte Software verknüpft auf intelligente Art und Weise Finanz-, Buchhaltungs- und Rechnungsfunktionen mit zahlreichen Möglichkeiten der Kundenorganisation. Man kann mit WISO MeinBüro also all seine Aufträge managen – von der Auftragsgewinnung über das gesamte Kundenmanagement und das Banking bis hin zur kompletten Buchhaltung. Das inkludiert unter anderem Angebote, Rechnungen und Mahnungen, das Führen eines Kassenbuches sowie die Anbindung sämtlicher Online-Banken, Kreditkarten und PayPal. Mit WISO MeinBüro kann man die Umsatzsteuervoranmeldung machen und es gibt darüber hinaus die Möglichkeit zum Dokumentenupload sowie den DATEV-Export von steuerrelevanten Daten an den Steuerberater. WISO MeinBüro bietet sogar ein von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen lizenziertes Online-Banking mit Zahlungsabgleich und Überweisung. Diverse Möglichkeiten, die eigenen Kunden zu managen, wie Kundenkarteien anlegen, Umsatzverläufe, Notizen und Todos, machen die Software zu einem absoluten Allrounder für Gründer. Super ist auch, dass man mit MeinBüro Online-Shops von z.B. Shopify anbinden und anschließend Shop-Buchungen bequem in MeinBüro abrufen kann.

Shopify

Online seine Produkte zu verkaufen, ist eine gute Möglichkeit, in der Krise erfolgreich zu sein. Viele Gründer setzen daher auf Shopify. Mit Shopify können Selbstständige ganz einfach aus ihrem Wohnzimmer ihr eigenes Business aufbauen. Der Vorteil: Händler können ihre Produkte überall vertreiben, wo ihre (potentiellen) Kunden sind: im Web, auf mobile Anwendungen und Seiten, Social Media, auf Marktplätzen, und im stationären Handel. Die Plattform bietet ihren Kunden zudem Zugang zu einem großen Netzwerk an Shopify-Partnern, die praktische Anwendungen bereitstellen oder ihnen beim Aufbau ihres Businesses beratend zur Seite stehen. Durch die zahlreichen Anbindungen braucht ein Shopify-Händler im Grunde nicht viel mehr als seinen PC oder sein Tablet. Sogar die Produktion kann (z.B. von T-Shirts, via Spreadshirts) per Dropshipping externalisiert werden. Viele haben, gerade zu Coronazeiten, die Gelegenheit genutzt einen eigenen Shop zu eröffnen. Beispielsweise hat das Unternehmen in den letzten beiden Märzwochen vergangenen Jahres einen Zuwachs von 20 Prozent pro Woche verzeichnet.

Tresorit

Wer im Home Office mit Kollegen zusammenarbeiten möchte, der sollte dringend auf die Datensicherheit achten. Zu kompliziert, gerade am Anfang der Selbstständigkeit? Tresorit schafft hier Abhilfe. Die Ende-zu-Ende-verschlüsselte Zero-Knowledge-Content-Collaboration-Plattform wurde so entwickelt, dass sie die Daten von Personen und Organisationen in der Cloud nach höchsten Sicherheitsstandards schützt. Vertrauliche Informationen werden durchgehend geschützt und das Tool ermöglicht gleichzeitig den komfortablen Datenaustausch. Die Dateien werden verschlüsselt, bevor sie das Gerät verlassen, und bleiben bestens abgesichert, bis sie den Empfänger erreichen. Dank des Zero-Knowledge-Systems verlässt keine Information unverschlüsselt den Computer. Die Dateien sind für niemanden außer dem Empfänger sichtbar, nicht einmal für Tresorits Entwickler. Tresorit ist die sicherste Art der Zusammenarbeit – gerade im Home Office.

Xactly Corporation

Der Vertrieb ist das Herz eines Unternehmens: ohne Verkauf kein Geschäft. Die gegenwärtige Krise erschwert die Arbeit von Vertrieblern jedoch ungemein: Wegen der anhaltenden Schutzmaßnahmen und Kontaktbeschränkungen kann man sich nicht wie früher mit dem Kunden zu einem Verkaufsgespräch treffen. So werden Vertriebler zwangsläufig zu Inside Sales-Verkäufern: Sie müssen notgedrungen ihre Arbeit ohne direkten Kundenkontakt im Home Office verrichten. Dies führt jedoch zu ungewissen und kurzen Planungszyklen. Doch wie können Vertriebsmanager effektiv auf die immer größere Unsicherheit reagieren? Wie können sie trotzdem agil bleiben und relative Planungssicherheit erhalten? Hier helfen die Tools von Xactly, dem amerikanischen Verkaufstechnologie-Unternehmen. Mit Xactly können Manager die Ausführung ihrer Verkaufspläne jederzeit in Echtzeit einsehen, um bei Bedarf Kurskorrekturen vorzunehmen. Gerade jetzt da sich die Gegebenheiten manchmal täglich ändern, bedeutet dies einen unschätzbaren Vorteil.

Dies ist nur eine kleine Auswahl der vielen Möglichkeiten, die einem bei einer Selbstständigkeit in diesen Zeiten helfen können. Gründen in der Krise ein No-Go? Keineswegs.

Die Autorin Sabine Blumrich ist selbständige Redakteurin und Kommunikationsexpertin in Berlin. Nach dem BWL-Studium, einem Volontariat und jahrelanger Erfahrung als selbstständige Redakteurin berät die Kommunikationsstrategin aus Berlin heute Unternehmen, Gründer und Selbstständige.

Diagnose: Krise im Anmarsch

Unternehmenskrisen sind wie schmerzhafte Beschwerden: Wenn es wehtut, ist die Krankheit bereits voll ausgebrochen. Gerade Gründer sollten daher wissen, wie man Schieflagen vorbeugt und bei den ersten Anzeichen schnell und sicher agiert.

Je kleiner ein Unternehmen ist, desto vielseitiger sind die Aufgaben, die den Gründer erwarten. Die Gefahr, sich zu verzetteln oder einfach keine Zeit für wichtige Punkte zu haben, ist bei kleinen Unternehmen besonders groß. Als "Mädchen für Alles" in einer "One-Man-Show" übersieht man schnell, wenn es anfängt, an der einen oder anderen Stelle zu knirschen.

Niemand ist Alleskönner, obwohl die Führungsrolle in kleinen Unternehmen aber genau das verlangt. Mängel in der Unternehmensführung, geringe betriebswirtschaftliche Kenntnisse, Nachfrageveränderungen und Finanzierungsprobleme - das sind die häufigsten Stolpersteine.

Wenn es in der Firma schlecht läuft, wirkt sich die miese Stimmung dann auch noch in der Familie aus. Fallstricke lauern praktisch überall. Diese zu erkennen und richtig darauf zu reagieren - das ist das große Geheimnis erfolgreicher Unternehmen. Wie das funktioniert, lesen Sie hier.

Lernen, wie man selbst "tickt"

Die Früherkennung spielt - genau wie beim Zahnarzt - eine wichtige Rolle. Eine gute Beratung, ein gutes Coaching - das ist viel wert und hilft beim Bewältigen aller möglichen Hürden und eben auch bei der Krisen-Vorbeugung. Wichtig ist hier neben der fachlichen Kompetenz des Beraters vor allem die zwischenmenschliche Komponente. Vertrauen und eine offene Atmosphäre auf Augenhöhe sind die wichtigsten Voraussetzungen für den Erfolg. Auf keinen Fall darf dabei die Persönlichkeit des Gründers außen vor bleiben.

Wenn es nicht rund läuft

Beim Kassensturz am Monatsende ist so mancher den Tränen nahe - der Grund: Viel Arbeit und es kommt einfach nie genug dabei heraus. Das erleben Unternehmer als zermürbendes Hamsterrad und sie sind keineswegs alleine damit. Trotz schlechter Ergebnisse auf dem Papier tun sich viele Unternehmen schwer damit, die eigene Lage zu realisieren und aktiv zu werden. Doch woran liegt das? Michael Drebs, Diplom-Theologe, Psychologe und Unternehmensberater weiß eine Antwort: "Wenn man nicht weiß, wie schmerzhaft eine Verbrennung ist und wenn einen auch niemand davor gewarnt hat, fasst man eine heiße Herdplatte nun einmal unvoreingenommen an. Hat man sich aber schon einmal verbrannt, lässt man die Sache mit der Herdplatte ganz bestimmt sein. Die Pleite an sich entzieht sich unserem Erfahrungsschatz und so kann man sich eben gar nicht vorstellen, dass das passieren könnte."

Die Beispiele machen deutlich: Impulse von außen sind hilfreich, um die Lage zu erkennen und zu handeln. Auf einen solchen - meist drastischen - Anstoß folgt oft die klare Einsicht: "So geht's einfach nicht weiter." Das Ergebnis kann eine Kehrtwende hin zu einer positiven Entwicklung bedeuten oder auch das freiwillige Ende einer Selbständigkeit. Wer den ausschlaggebenden Impuls nicht erlebt und nutzt, macht meist einfach weiter, bis es gar nicht mehr geht.

Wenn alle Hilfe zu spät kommt

Wer keinen unbezahlbaren Schuldenberg hat, kann ein Gewerbe einfach abmelden und vorhandene Schulden abbezahlen. Wer nur kurzfristige Probleme aufgrund von Nachfrageschwankungen hat, kann das Unternehmen unter Umständen mit Hilfe eines Investors retten, der das Unternehmen mit Eigenkapital versorgt. Allerdings ist hierfür ein überzeugendes und tragfähiges Geschäftskonzept notwendig, und je mehr die Zeit drängt, desto geringer ist die Chance, einen solchen Investor zu finden. Wer zu lange wartet, verspielt das Vertrauen in die unternehmerischen Fähigkeiten. Wenn nichts mehr geht, bleibt oft nur noch, beim zuständigen Amtsgericht die richtige Adresse für einen Insolvenzantrag zu erfragen.

Wie das abläuft, erklärt der Erfurter Fachanwalt für Insolvenzrecht Steffen Zerkaulen: "Zu der Antragstellung gehören auch noch ein paar Unterlagen: Eine Aufstellung der Vermögenswerte, die letzte Bilanz und eine Liste der offenen Forderungen und Verbindlichkeiten. Das Gericht bestellt dann einen vorläufigen Insolvenzverwalter, mit dem dann entschieden wird, ob eine Sanierung in Betracht kommt oder nicht." Für die meisten gescheiterten Unternehmen ist die Insolvenz eine Erleichterung. Der Gerichtsvollzieher kommt nicht mehr, die ständigen Mahnungen und Briefe von Inkassobüros bleiben endlich aus.

Aber auch wenn kein Schuldenberg zu bewältigen ist, bestätigen Unternehmer das Gefühl der Befreiung. Auch Thomas stimmt zu: "Endlich hat man den Kopf wieder für neue Wege frei und kann nach vorne schauen." Kurzum: Es ist wie mit einem kaputten Zahn, an dem immer hier und da ein bisschen herumgedoktert wird, ohne die Ursache zu bekämpfen. Manchmal muss der Zahn eben gezogen werden, um eine ernsthafte Besserung zu erreichen. Wie geht es weiter? Auch wenn das Aus zunächst bedrohlich wirkt, kann es aber sogar neue Perspektiven eröffnen.

Einer neuen Selbständigkeit steht auch im Rahmen einer Insolvenz nichts im Wege - auch die alte Selbständigkeit kann unter Umständen fortgeführt werden. "Der Insolvenzverwalter muss jedoch damit einverstanden sein. Eine neue Verschuldung ist während der Restschuldbefreiungsphase von sechs Jahren aber ausgeschlossen. Darüber hinaus bleibt auch der SCHUFA-Eintrag weitere drei Jahre bestehen", betont Rechtsanwalt Steffen Zerkaulen.

Die Autorin Andrea Claudia Delp betreibt das Portal amaveo.de

Abschalten für Gründer

Naturgemäß müssen Gründer meist sehr viel Arbeitszeit in den Aufbau ihrer Firma stecken. Doch bei allem Leistungsgedanken sollte dabei das Abschalten nicht zu kurz kommen, denn es ist für den Erfolg von entscheidender Bedeutung.

Zehn Uhr abends: Wo normale Arbeitnehmer schon längst im Feierabend sind und schon mit dem Gedanken spielen, sich ins Bett zu begeben, brennt in vielen Start-ups noch Licht. In der Gründerphase gibt es immer etwas zu tun. Was jedoch viele ignorieren: Der Mensch ist kein Computer, der beliebig lange mit konstanter Leistung laufen kann. Wer grundlegende Bedürfnisse wie Schlaf und Entspannung ignoriert, setzt sich nicht nur einem hohen Gesundheitsrisiko aus, sondern sorgt dafür, dass seine Leistungskurve in den Keller sinkt – zum Nachteil des eigenen Unternehmens. Wie und warum Gründer den Kopf regelmäßig frei machen sollten, erklärt der folgende Artikel.


Von Stress & Leistungsfähigkeit

Die Gründerphase ist Stress pur. Doch nicht immer ist der nur nachteilig. Erst, wenn er Überhandnimmt, weil er nicht mehr abgebaut wird.


Warum Gründerstress? Zum Beispiel wegen Arbeitszeiten

Natürlich, generell ist die Selbstständigkeit nichts für Leute, die auf Acht-Stunden-Tage stehen und für die um fünf Uhr der Hammer fallen muss – das zeigen auch die Zahlen: Selbstständige arbeiten branchenübergreifend im Durchschnitt wöchentlich rund acht Stunden länger als Angestellte. Bloß: So verständlich diese Zeit-Investition ins eigene Startup ist, so schlecht ist sie fürs Stress-Niveau. Solange der Körper im Arbeitsmodus ist, versucht er, maximale Bereitschaft und Konzentration aufrecht zu erhalten – die Definition von Stress. Bloß: Diesen Level kann der Mensch nicht unbegrenzt aufbieten. Schon nach wenigen Tagen, in denen die Arbeitszeiten wesentlich über den Entspannungsphasen liegen, machen wir schlapp.

Überarbeitung
Wer länger arbeitet, arbeitet auch allein von der Menge sehr viel mehr pro Tag. Auch das schlägt sich auf den Stress nieder, der Körper muss immer mehr Baustellen im Hinterkopf behalten.

Hohe Einzelbelastung
Das wiederum sorgt in Kombination mit der Tatsache, dass viele Startups in Sachen Mitarbeiterzahl noch nicht optimal aufgestellt sind, zu einer wesentlich größeren Belastung Einzelner. Oftmals ist es der Gründer selbst, der sich am meisten zumutet. Und gleichzeitig verzettelt er sich durch die vielen unterschiedlichen Felder zügig:

  • Eine Stunde am Projekt arbeiten
  • Probleme der Buchhaltung lösen
  • Treffen mit Investoren
  • Arbeiten am Projekt
  • Vorstellungsgespräche
  • Technische Probleme

Diese Liste ließe sich beliebig fortsetzen, denn es gibt praktisch keinen Job, um den sich Gründer nicht persönlich kümmern – auch weil viele Neu-Chefs noch nicht delegieren gelernt haben.

Entspannung Fehlanzeige
Und weil in der Gründungsphase keine noch so harte Arbeit wirklich zu einem Ende führt, sondern sich immer wieder neue "Baustellen" auftun, können viele Chefs auch dann nicht abschalten, wenn sie zuhause sind. Wem kreisten während dieser Zeit nicht die Gedanken auch noch im Bett um irgendein Detail?

Top Tools für Projekt-Nomaden

11 Projektmanagement-Tools für alle, die in oder mit remote Teams agil arbeiten.

Insbesondere Start-ups, die sich mit der Softwareentwicklung befassen, wenden meist schon die sog. agile Entwicklung an. Agile Entwicklungsarbeit zeichnet sich durch selbstorganisierende Teams und eine iterative Vorgehensweise aus, die darauf zielt, mit geringem bürokratischem Aufwand und Regeln auszukommen und sich schnellstmöglich an Veränderungen anzupassen, ohne dabei das Fehlerrisiko zu erhöhen. Agile Entwicklungsarbeit setzt dabei neue Anforderungen bereits während der Projektlaufzeit um und holt regelmäßiges Feedback ein. So werden Projekte schneller umgesetzt, die Kunden sind zufriedener und die Mitarbeiter müssen keine überflüssigen Aufgaben ausführen.

Gleichzeitig wächst in Start-ups der Trend hin zu sog. remote Fachkräften, also zu Mitarbeitern, die nicht mehr im Büro ansässig sind. Remote Fachkräfte sind somit Personen, die in Vollzeit für ein und dasselbe Unternehmen arbeiten, die Aufgaben aber von zu Hause aus, in Coworking Spaces oder an anderen Standorten ausführen bzw. erledigen.

Gerade junge Start-ups können von remote Mitarbeitern profitieren. Durch sie werden finanzielle Ressourcen eingespart, da keine Büro- und Arbeitsausstattung gestellt werden muss, die Mitarbeiter selbst sind oftmals zufriedener und liefern so bessere Ergebnisse. Ganze Teams oder Abteilungen können anfallende Tätigkeiten außerhalb des Büros durchführen, was dann als sog. remote Team bezeichnet wird. Damit lassen sich auch externe Spezialisten einfacher in bestehende Teams integrieren, da diese ehedem schon an unterschiedlichen Standorten arbeiten.

Wie können diese Mitarbeiter aber nun vernünftig als remote Team zusammenarbeiten?


Wir stellen im Folgenden 11 Tools vor, die das Projektmanagement für remote Teams maßgeblich erleichtern.

In Scoro lassen sich alle projektrelevanten Informationen auf einen Blick anzeigen. Beginnend beim Vertrieb und endend bei der Endabrechnung lassen sich alle Schritte übersichtlich verwalten. Das integrierte Aufgabenmanagement, der Kalender, das Rechnungswesen und die Dateiverwaltung eliminieren Routineaufgaben auf ein Minimum und sorgen für flüssigeres Arbeiten. Weiterhin verfügt Scoro über ein CRM, welches alle relevanten Kundendaten beinhaltet. Damit können Rechnungen automatisch an die richtigen Kunden und zur richtigen Zeit versendet werden. Gerade für remote Teams ist die zentrale Verwaltung aller Projekt- und Kundendaten wichtig. Momentan ist noch keine Synchronisation mit den Google-Kontakten möglich und einige Benutzer berichten über unzulängliche Möglichkeiten bei der Erfassung von Rechnungen in unterschiedlichen Währungen. Preislich bewegt sich das Tool zwischen 19 und 49 Euro pro Monat und Benutzer.

Planvoll die Corona-Krise meistern

Gerade kleinere Unternehmen treffen Krisen wie das Corona-Virus oft unvorbereitet. Wer sich rechtzeitig mit Cloud-Computing, Notfallplänen und Checklisten vorbereitet, kann Schaden von seinem Betrieb abwenden – und sich sogar Wettbewerbsvorteile verschaffen. Was jetzt zu tun ist: acht goldene Regeln.

Händewaschen – so lange, bis man zweimal „Happy-Birthday” gesummt hat. Nicht ins Gesicht fassen. Körperkontakt meiden, in die Armbeuge nießen …  Auch wer sich und seine Mitarbeiter auf solche Vorsichtsmaßnahmen gegen eine Infektion einschwört, ist nicht vor dem Corona-Virus gefeit. Im schlimmsten Fall können dann alle Mitarbeiter den ganzen Betrieb über Wochen nicht betreten.

Was für Großkonzerne mit mehreren Standorten oft noch zu managen ist, kann kleine und mittlere Unternehmen (KMU) schnell an den Rand der Pleite bringen. Nach einer Umfrage der Unternehmervereinigung „The Alternative Board“ unter 165 Firmenchefs von KMU haben mehr als vier Fünftel keinen Notfallplan. Ein schwerer Fehler.

„Es ist unerlässlich, vorzeitig betriebsinterne Regelungen aufzusetzen, die die Art des Umgangs mit der Krisensituation bestimmen“, sagt Bertram Brossardt, Hauptgeschäftsführer beim Verband der Bayerischen Wirtschaft. Kritische Prozesse und Zuständigkeiten müssten vorab definiert werden. „Die allem zugrundeliegende Frage ist, welche kritischen Funktionen der Organisation wie aufrechterhalten werden können, zum Beispiel IT, Vertrieb oder Kommunikation.“

Meist fehlt aber dieses umfassende „Betriebliche Kontinuitätsmanagement”, wie es in den meisten Konzernen eingeführt ist. Doch mit den folgenden acht goldenen Regeln und guter Vorbereitung lässt sich manche Krise auch für KMU sogar ohne größere Einbußen durchstehen:

Regel 1: die Checkliste

Viele Büros bestehen aus ganzen Wänden voller Aktenordner – mit mehr oder minder wichtigem Inhalt. Dazu kommen Inhalte, die im Computer, auf dem Smartphone des Chefs oder zuweilen sogar nur in dessen Kopf sind; Passwörter für manche Online-Konten etwa. Für einen Notfall gilt es zunächst, das absolut Betriebswichtige zu definieren: Was sind die aktuellen Projekte, Lieferungen, Kunden? Welche Zugangscodes, Passwörter und Pin-Nummern sind nötig, um Computer, Bankkonten oder Safes zu nutzen? Wer hat welche Vollmachten und Kenntnisse, wer ist für die Mindestbesetzung des Betriebs nötig? Das sind typische Fragen. Die Industrie- und Handelskammer Hamburg hat eine umfangreiche Checkliste für solche Notfälle zusammengestellt.

Regel 2: der Vertretungsplan

In meinem Laden bin ich der Chef – so gilt das gerade in kleinen Unternehmen oft noch uneingeschränkt. Und der direkte Draht zum Inhaber hat ja gerade für die Kunden auch seinen besonderen Reiz. Dennoch sollte ein guter Chef immer an den Fall denken, wenn er etwa durch einen Infekt ausfällt. Er muss darum eine klare Vertretung haben – genau wie die anderen zum Betrieb absolut notwendigen Entscheider. Und Achtung: Diese Vertreter müssen auch Bescheid wissen und die entsprechenden Vollmachten und Zugänge haben. Nur so können sie zum Beispiel vom heimischen Rechner aus in Vertretung die Löhne anweisen.

Regel 3: die virtuelle Firma

Ein Backup der wichtigen Daten ist gut – nützt aber wenig, wenn es auf dem Server eines gesperrten Betriebsgeländes liegt. Sehr wichtig ist es in der digital vernetzten Welt, dass Daten, Abläufe, Software und betriebswichtige Programme so weit wie möglich ständig oder sogar standardmäßig auch außerhalb des Geschäfts oder der Firma nutzbar sind. Das kann über einen gespiegelten Server mit Laptop-Anbindungen oder auch eine sichere Firmencloud gehen. Dann ist es relativ problemlos möglich, zumindest den Büro-Betrieb auch virtuell weiterzuführen. Im produzierenden Gewerbe wird das womöglich nicht gehen. Dann kann Regel acht größere Schäden vermeiden.

Regel 4: flexible Arbeitsplätze

Mein Büro ist meine Heimat – schön, wenn sich Mitarbeiter im Unternehmen derart wohl fühlen. Problematisch wird es, wenn sie von einem Tag auf den anderen zum ersten Mal auf einen Laptop daheim zurückgreifen müssen und die Konferenz mit den Kollegen in Quarantäne via Skype stattfindet. Flexibles Arbeiten sollte deshalb auch in KMU trainiert werden.

Regel 5: der Notfallkoffer

Der amerikanische Präsident hat einen; jeder Kleinunternehmer sollte ihn auch besitzen. In diesem Koffer – es kann auch ein geschützter Bereich im Computer oder der Cloud sein – liegen alle Dokumente, Pläne und Inhalte der Checklisten, die im Notfall zur Hand sein müssen; und zwar so, dass jeder Befugte darauf auch zugreifen kann.

Die Industrie- und Handelskammer Reutlingen hat ein umfangreiches Info-Paket zusammengestellt. Unternehmer finden dort vieles, was sie brauchen, um die acht Goldenen Regeln zum Betrieblichen Kontinuitätsmanagement umzusetzen. Hier findest du das Notfall-Handbuch für Unternehmen zum Download

Regel 6: die Versicherung

Vertrauen ist gut, Versicherung ist besser. Das gilt auch jetzt wieder. Die klassischen Gewerbe-Absicherungen greifen zwar aktuell im Fall Corona nicht. Doch können Geschäftsinhaber zumindest für die Zukunft Vorsorge treffen: Erweiterte Gewerbeversicherungen helfen – die sind im Fall der Fälle Gold wert. Auch hier sollten Unternehmer frühzeitig für den Notfall vorsorgen. Das Risikobewusstsein und ein entsprechender Schutz sind essenziell wichtig. Es ist empfehlenswert, die Grundgefahren Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser und Sturm mit einem Schutz gegen Betriebsunterbrechung und Ertragsausfall zu ergänzen. Denn auch ohne das nicht versicherbare Seuchen-Risiko bleiben immer noch genügend Gefahren, die zu längerem Betriebsausfall und damit zu erheblichen finanziellen Einbußen bis zur Existenzbedrohung führen können – etwa bei einem Veranstaltungsausfall (Messe, Konzert) oder einer Betriebsschließung eines Imbisses, einer Gaststätte, Hotels oder Ladens.

Regel 7: kluge Klauseln

Krisenfälle wie das Corona-Virus sind meist höhere Gewalt. Der Anspruch Dritter auf die betrieblichen Leistungen oder Schadenersatz ist damit ausgeschlossen, wenn etwa eine Firma von Amts wegen geschlossen wird. So etwas kann aber in Verträgen ausdrücklich ausgeschlossen werden. Das kann zum Beispiel sinnvoll sein, wenn der Betrieb von einem Lieferanten abhängig ist. Sollte der dann etwa wegen Zwangsschließung nicht liefern können, darf der Abnehmer dank einer entsprechenden Klausel den Vertrag sonderkündigen – und die Ware anderswo beschaffen. Ein aktives Vertragsmanagement ist also gerade für KMU in solchen Fällen sehr wichtig.

Regel 8: Vater Staat

Bei krisenhaften Situationen wie jetzt greift auch der Staat den KMU unter die Arme – wenn sie denn die Arme heben. Wichtigste Hilfe, so Brossardt: „Zur wirtschaftlichen Entlastung kann Kurzarbeit eingeführt werden, sofern dies durch eine Regelung im Arbeitsvertrag, durch Betriebsvereinbarung oder in einem Tarifvertrag möglich ist.“

Unternehmer können dann Kurzarbeitergeld beantragen – einen Teil des Entgelts zahlt dann die Arbeitsagentur. Der Chef muss aber zuvor zum Beispiel wegen Lieferproblemen oder der Krankheitsfälle Kurzarbeit anordnen und die Entgeltausfälle belegen. Werden darum die üblichen Arbeitszeiten vorübergehend wesentlich verringert, lässt sich belegen, dass ein „unabwendbares Ereignis" zu erheblichen Arbeitsausfällen führt. Die zuständige Bundesagentur für Arbeit prüft übrigens, ob die Voraussetzungen für die Leistung erfüllt sind.

Aktuell hat die Bundesregierung weitere Hilfen beschlossen: Bei Kurzarbeit durch Wegfall von mindestens zehn Prozent der Gesamtarbeitsmenge wegen der Corona-Krise werden nun auch die Sozialversicherungsbeiträge vollständig von der Bundesagentur für Arbeit erstattet. Auch Überbrückungskredite durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau werden leichter zugänglich.

Wer sich an diese acht Regeln hält, der kann auch bei schwereren Störungen oft den Betrieb, Kunden- und Lieferkontakte aufrechterhalten – oder zumindest schwere finanzielle Einbußen vermeiden. Gerade dieses Betriebliche Kontinuitätsmanagement bietet gerade kleineren Firmen einen entscheidenden Vorteil beim Durchstarten nach einer Krise. Schließlich steigt die Nachfrage nach einer Zwangspause meist wieder rasch an. Wer dann als Klein- oder mittlerer Unternehmer seine Firma fit gehalten hat, ist wieder schneller beim Kunden – ein entscheidender Wettbewerbsvorteil.

Der Autor
Martin Gräfer ist Vorstand Versicherungsgruppe die Bayerische

Corona-Soforthilfe für Selbständige: Infos und To do's

Das staatliche 50-Milliarden-Hilfspaket für Selbständige steht: Diese Hilfen sind für kleine Firmen und Freiberufler beschlossen und so kommen Betroffene ab sofort an das Geld.

Für Kleinunternehmen und Selbständige - in diesem Bereich sind in Deutschland rund zehn Millionen Menschen beschäftigt - werden Coroan-Soforthilfen zur Verfügung gestellt. Der Bundestag hat am 25. März den Nachtragshaushalt beschlossen, damit die Milliardenhilfen in der Corona-Krise fließen können.

Die Hilfe wird direkt und schnell ausgezahlt. Dies soll unbürokratisch funktionieren, die Betroffenen müssten nur versichern, dass sie durch Corona in einen Liquiditätsengpass geraten seien. Für Kleinbetriebe mit bis zu fünf Beschäftigten werde es dann 9.000 Euro für drei Monate geben, für Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten 15.000 Euro. Damit will die Bundesregierung sicherstellen, dass diese Unternehmer für ihre laufende Verpflichtungen aufkommen können.

Corona-Soforthilfe wird nicht auf Hartz-IV angerechnet

Wenn Selbstständige/Freiberufler mit Hartz-IV-Bezügen Corona-Soforthilfen bekommen, darf diese Sonderzahlung in der Regel nicht auf ihr Arbeitslosengeld II angerechnet werden. Darauf weist das Bundesarbeitsministerium hin. Wenn Corona-Soforthilfen anderen Zwecken dienten als das Arbeitslosengeld II, "sind sie demnach nicht als Einkommen zu berücksichtigen. Dies trifft nach Kenntnis der Bundesregierung auf die Mehrzahl der 'Corona-Soforthilfen' zu", so das Bundesarbeitsministerium.

Landesgericht Köln: Corona-Soforthilfe unpfändbar

Die Corona-Soforthilfen können nicht gepfändet werden, entschied das Landgericht Köln in einem kürzlich veröffentlichten Urteil (Urteil. v. 23.04.2020, Az.: 39 T 57/20).

Die Verwaltungsvereinbarung steht

Bund und Länder haben sich auf eine Verwaltungsvereinbarung geeinigt, wie das Finanz- sowie das Wirtschaftsministerium am Sonntag, dem 29. März, mitgeteilt hat. Dadurch könnten die Länder die Bundesmittel ab Montag, dem 30.03., abrufen, um Zuschüsse schnell und unbürokratisch auszuzahlen.

"Wir helfen mit umfassenden Maßnahmen der gesamten Wirtschaft von klein bis groß und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, mit dieser Extremsituation umzugehen", heißt es in einem der dpa vorliegenden Brief Altmaiers an Wirtschaftsverbände.

Die Soforthilfen des Bundes gelten auch für Landwirte.

Zugleich stellte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier weiteren staatlichen Anschub für die Zeit nach der Krise in Aussicht. "Wir brauchen ein umfassendes Fitnessprogramm für die deutsche Wirtschaft", sagte Altmaier der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung".

Die Kerninhalte Verwaltungsvereinbarung: Wer kann wo einen Antrag stellen?

Die Verwaltungsvereinbarung einschließlich der Vollzugsregelungen stellt klar, wer wo seinen Antrag stellen kann. Nachfolgend ein Überblick.

Antragsberechtigte: sind Soloselbständige, Angehörige der Freien Berufe und kleine Unternehmen einschließlich Landwirte mit bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente), die wirtschaftlich am Markt als Unternehmen tätig sind. Sie müssen ihre Tätigkeit von einer inländischen Betriebsstätte oder einem inländischen Sitz der Geschäftsführung aus ausführen und bei einem deutschen Finanzamt angemeldet sein.

Umfang der Soforthilfe: Die Soforthilfe dient der Sicherung der wirtschaftlichen Existenz der Unternehmen und zur Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen in Folge der Corona-Krise. Unternehmen bzw. Selbständige aus allen Wirtschaftsbereichen mit bis zu 5 Beschäftigten können einen einmaligen Zuschuss von bis zu 9.000 Euro für drei Monate beantragen, Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten einen einmaligen Zuschuss von bis zu 15.000 Euro, ebenfalls für drei Monate.

Nachweis des Liquiditätsengpasses durch Corona-Krise: Der Antragsteller muss versichern, dass er durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist. Antragstellende Unternehmen dürfen sich nicht bereits am 31.12.2019 in finanziellen Schwierigkeiten befunden haben.

Auszahlung über die Länder: Länder haben die Umsetzung und Auszahlung der Hilfen übernommen. Eine Liste der Ansprechpartner finden Sie nachfolgend.

Unbürokratisches Antragsverfahren: Das Soforthilfe-Programm verzichtet bewusst auf ein bürokratisches Antragsverfahren, um eine rasche und unbürokratische Auszahlung zu gewährleisten. Die Angaben zum Antrag müssen aber richtig sein - Falschangaben können den Tatbestand des Subventionsbetrugs erfüllen und zu entsprechenden strafrechtlichen Konsequenzen führen. Anträge können bei den zuständigen Ansprechpartnern in den Ländern in Kürze elektronisch gestellt werden.

Antrags- und Auszahlungsfrist: Anträge sind bis spätestens 31.05.2020 bei der zuständigen Landesbehörde zu stellen.

Kumulierung mit anderen Beihilfen und steuerliche Relevanz: Eine Kumulierung mit anderen Hilfen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ist grundsätzlich möglich. Eine Überkompensation ist aber zurückzuzahlen. Damit der Zuschuss jetzt, wenn es wichtig ist, in vollem Umfang den Unternehmen zu Gute kommt, wird er bei den Steuervorauszahlungen für 2020 nicht berücksichtigt. Zwar ist der Zuschuss grundsätzlich steuerpflichtig, aber das wirkt sich erst dann aus, wenn die Steuererklärung für 2020 eingereicht werden muss, also frühestens im nächsten Jahr. Nur wenn im Jahr 2020 ein positiver Gewinn erwirtschaftet wurde, wird dann auf den Zuschuss der individuelle Steuersatz fällig.

Hier gibt's die Übersicht über die zuständigen Behörden oder Stellen in den Ländern
: (Hinweis: Die genannten Ansprechpartner können kontaktiert werden sowohl zu Länder-Soforthilfen als auch für Bundes-Soforthilfen).

Weitere wichtige Maßnahmen

Eine zentrale Rolle, um die Gefahr der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung zu vermeiden, kommt der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu. Dazu werden bei bereits vorhandenen Programmen, vor allem jenen zur Kreditabsicherung, der Zugang erleichtert und Hürden abgebaut. Liquiditätsengpässen sollen mittels Krediten entgegengewirkt werden. Zentrale Maßnahmen sind in diesem Zusammenhang die Erhöhung der Risikoübernahme von derzeit 50 Prozent auf nun 80 Prozent.

Ein weiteres Gesetz soll verhindern, dass Unternehmen nur deshalb Insolvenz anmelden müssen, weil die von der Bundesregierung beschlossenen Hilfen nicht rechtzeitig bei ihnen ankommen. Die reguläre Drei-Wochen-Frist für einen Insolvenzantrag wird bis Ende September ausgesetzt.

Über die einzelnen Wirtschaftsministerien der Bundesländer

findest du hier wichtige Informationen, die täglich aktualisiert werden, bit.ly/2JaSShi

Zuständig für das

Kurzarbeitergeld ist die örtliche Arbeitsagentur. Für weitere Informationen erreichen Arbeitgeber die zentrale Hotline der Bundesagentur für Arbeit unter der Telefonnummer: 0800/45555 20.

Weitere Infos zum Thema Kurzarbeitergeld gibt es als PDF-Download hier

Für direkte Fragen steht Unternehmern die Hotline des Bundesfinanzministeriums zur Verfügung, Tel.:  030 / 18615 8000.

Über das Infotelefon des Bundesgesundheitsministeriums erfahren Unternehmer alles, was Sie zum Coronavirus selbst wissen sollten, etwa zum Umgang mit Verdachtsfällen im Betrieb oder zu Quarantänemaßnahmen: 030/346 465 100.

Tipps der Redaktion

Zum Weiterlesen: Corona FAQ für Selbständige (wird laufend aktualsiert)

Mit dem kostenlosen E-Book "Coronakrise: Hilfen vom Staat für Selbstständige" will das Portal www.steuertipps.de Betroffene in dieser Ausnahmesituation unterstützen. Das E-Book liefert einen schnellen Überblick über die staatlichen Hilfen für Betroffene. Alle Informationen sind darin gebündelt aufbereitet und dienen der leichteren Orientierung. Das E-Book wird kontinuierlich aktualisiert und erweitert.

RatgeberCoronavirus: Versicherung, Arbeit, Finanzen“: Der aktuelle Ratgeber des digitalen Finanzportals Joonko gibt wertvolle Antworten auf dringende Fragen wie bspw:

  • Verdienstausfall: Wie steht es um Rücktrittsrecht und Fristen, sollte es zu Kündigungen seitens des Vertragspartners kommen?
  • Entschädigung bei Quarantäne: Besteht ein Recht auf Entschädigungszahlungen?
  • Kleinere und mittlere Unternehmen: Wie können sich KMUs mit Arbeits- und Entgeltausfällen finanziell helfen?

Vocanto: Corona-Virus sorgt für E-Learning-Boom

Die aktuelle Krise sorgt dafür, dass die Digitalisierung mit noch rasanterem Tempo als bisher voranschreitet. Ein Gewinner: die junge Vocanto GmbH.

Die 2019 gegründete Vocanto GmbH, die sich dem Thema E-Learning für Berufsschüler verschrieben hat, erlebt diesen Boom hautnah. Vocanto mit Sitz in Pulheim in der Nähe von Köln rennen Kunden zurzeit die virtuelle Tür ein. „Seit Beginn der Pandemie sind es wöchentlich 20 Prozent mehr Anfragen von Unternehmen, die ihre Azubis über unsere Plattform ausbilden lassen wollen“, sagt Johannes Schulte.

Auch das Familienministerium hat schon angeklopft

Der 35-Jährige ist neben Stephan Hansen und Christoph Müssener Geschäftsführer von Vocanto. 40.000 junge Menschen aus ganz Deutschland bedienten sich bislang der E-Learning-Programme. Nun werden es stündlich mehr. Neuester Kunde seit einer Woche: das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Auch die Robert Bosch GmbH hat kurzfristig 600 junge Männer und Frauen angemeldet.

Durch die massive Verbreitung des Corona-Virus wurden bekanntlich in allen Bundesländern die Schulen geschlossen, auch die Berufsschulen. Nun suchen die Betriebe händeringend nach Alternativen und Möglichkeiten, um ihre Auszubildenden mit Lerninhalten zu versorgen. Schulte: „Die Unternehmen können ihre Azubis nicht mehr in Präsenzseminare schicken, die Fachabteilungen in den Betrieben sind verwaist, auch die jungen Leute befinden sich im Homeoffice. So ist es den Unternehmen daran gelegen, dass ihre Nachwuchskräfte die Zeit zuhause sinnvoll nutzen und digital lernen.“

Die letzten E-Learning-Zweifler überzeugen

Vocanto bietet eine Lernplattform für kaufmännische und gewerblich-technische Auszubildende. Weil die gewerblich-technischen Azubis andere Inhalte lernen müssen als die Kaufleute, werden für sie unter anderem zusätzlich 3D-Animationen, Virtual-Reality-Inhalte, Übungs- und Prüfungsaufgaben ebenso angeboten wie Simulationssoftware für Schaltkreise. Auf Vocanto können Ausbilder und Azubis auch eigene Lerninhalte entwickeln und zur Verfügung stellen. Möglich ist es auch, dass Lehrer hierüber Arbeitsaufträge und Lerninhalte bereitstellen.

„Uns ist bewusst, dass die Situation rund um das Corona-Virus für viele Unternehmen schwere Folgen haben wird. Für die E-Learning-Branche bietet sich allerdings nun die Möglichkeit, selbst die letzten Zweifler davon zu überzeugen, welch großes Potenzial im digitalen Lernen steckt“, so Johannes Schulte.

Auch wenn der Run auf die Vocanto-Lernprogramme gewaltig ist, sagt Schulte eine Freischaltung binnen 24 Stunden zu. „Die Qualität leidet nicht“, betont er, die neuen User würden auf hohem Niveau eingewiesen. 32 Beschäftigte – allesamt im Home-Office – sind bei Vocanto tätig. „Gern würden wir weitere Mitarbeiter für die Bereiche Entwicklung, Vertrieb und Marketing einstellen“, berichtet Schulte. Das Unternehmen wächst derzeit rasant. Und heimst auch Preise ein: In diesem Jahr hat Vocanto den E-Learning-Award des „eLearning Journals“ in der Kategorie Didaktik für ein gemeinsames Projekt mit Volkswagen gewonnen. Im Jahr 2017 und 2019 gab es diesen Titel im Bereich Cloud Learning.

"Wir möchten nicht den zweiten Lernort neben dem Betrieb abschaffen."

Schulte stellt klar: „Wir sind große Befürworter der dualen Berufsausbildung und möchten nicht den zweiten Lernort neben dem Betrieb abschaffen. Vielmehr wollen wir diesen revolutionieren und attraktiver machen, sodass sich Schüler wieder verstärkt für eine Ausbildung entscheiden.“ Ursprünglich war es das Ziel der Vocanto-Co-Gründers, bis zum Jahr 2030 die digitale Berufsschule schlechthin zu sein und das alte Präsenzsystem abzulösen. Auch wenn die Corona-Krise ein trauriger Anlass ist: Nun dürfte es deutlich schneller gehen.

Kommunikation in Krisenzeiten

Krisen verlangen nach Transparenz und Führung. Alles andere destabilisiert noch mehr. Wie es mit der passenden Kommunikation leichter fällt, Kunden und Mitarbeiter in unsicheren Zeiten zu Verbündeten zu machen.

Seit Wochen dominiert ein Thema wirtschaftlich und gesellschaftlich die Welt. Die Frage, die sich gerade viele, wenn nicht alle Unternehmen stellen, lautet: Was sollen wir in dieser außerordentlichen Situation kommunikativ machen?

Leider „vergessen“ viele Unternehmen in dieser Situation (wenn man mit sich und dem Unternehmen beschäftigt ist), dass interne und externe Kommunikation absolut unerlässlich ist. So kann man Nähe, Verbundenheit und weiterhin Sichtbarkeit gewährleisten. Zudem haben wir in Krisenzeiten einen erhöhten Kommunikationsbedarf.

Es kommt auf jedes Wort an

In der Krisenkommunikation kommt es auf jedes Wort an. Vermeintlich „tolle Ideen“, wie eine „Corona-Rabatt-Aktion“ können sich als schmerzhafter Bumerang herausstellen. Es braucht jetzt einen kühlen Kopf und eine übergeordnete und strategische Kommunikation. Und das gerade jetzt, wenn viele Menschen „blockiert“ sind und wichtige kommunikative Aufgaben nicht erkennen oder umsetzen können.

Unternehmern und Selbständigen muss klar sein: Man kann mit Krisenkommunikation nicht alles verändern. Das ist klar. Aber man kann in vielen Fällen noch etwas herausholen und Kunden und Mitarbeiter zu Verbündeten machen. Gerade das ist in dieser Zeit enorm wertvoll.

Interne Kommunikation ist das Führungsinstrument

Eine Krise wie die aktuelle hat niemand erwartet und kaum jemand hätte sich die aktuellen Szenarien auch nur ausmalen können. Unternehmer sind im Moment stark gefordert und hauptsächlich mit sich selbst und dem Unternehmen beschäftigt. Das unternehmerische Leben muss aber (irgendwie) weitergehen. Wir stehen vor immensen wirtschaftlichen Problemen – und damit kommt die (interne und externe) Kommunikation ins Spiel.

Das Ziel muss es sein, nach der Krise wieder „bereit“ zu sein und das Wohlwollen der Mitarbeiter und Kunden zu besitzen. Die richtige Kommunikation macht hier den entscheidenden Unterschied. Und der wichtigste Teil ist die interne Kommunikation. Denn wenn du die eigenen Mitarbeiter nicht mehr auf deiner Seite hast, hast du verloren. Warum ist interne Kommunikation in einer Krise so wichtig?

Die Basis dazu liefern uns die Merkmale einer Krise (egal, ob Corona- oder durch einen anderen Auslöser bedingt):

  • Eine Krise ist (meistens) überraschend (es gibt auch Krisen, welche im Vorfeld ersichtlich sind)
  • Sie ist unvergleichbar (man hat keinen Vergleich zu Vorhergehendem bzw. Erfahrungswerte)
  • Man ist unmittelbar betroffen
  • Die Situation erscheint komplex
  • Der Handlungsspielraum ist stark eingeschränkt
  • Sie kann sich eigendynamisch entwickeln
  • Das Tagesgeschäft wird stark beeinträchtigt
  • Die Situation wirkt absorbierend (braucht unseren vollen Einsatz)
  • Das Interesse nach umfassender Information wächst enorm
  • Hohe Medienaufmerksamkeit
  • Außerordentlicher Zeitdruck
  • Das Ereignis löst schwerwiegende kurz- oder langfristige Folgen aus

Durch alle diese Merkmale sind wir stark verunsichert. Wir suchen nach etwas, das uns wieder Halt gibt. Und das sind in diesem Fall „Informationen“ und „Führung“.

Was können Unternehmer und Führungspersönlichkeit also konkret tun?

  • Verdreifache deine Kommunikationskadenz. Hast du bisher einmal pro Woche informiert, tue es nun alle zwei Tage, auch, wenn nichts Neues dazu gekommen ist.
  • Kommuniziere klar, bringe alle Fakten auf den Tisch. Informationen zurückhalten sorgt nur für weitere wachsende Unsicherheit.
  • Beziehe deine Mitarbeiter mit ein und motivieren sie.
  • Mache die Dringlichkeit klar, beispielsweise was die wirtschaftlichen oder gesundheitlichen Folgen anbelangt.
  • Lass alle deine Mitarbeiter zu Wort kommen. Vielleicht erhältst du so tolle kreative Ideen, aber vor allem nimmst du so deine Mitarbeiter ernst.
  • Triff keine Entscheidungen auf der Grundlage von Spekulationen! Auch wenn momentan Entscheidungen von Tag zu Tag wechseln können, halten Sie sich an die Fakten.
  • Delegiere Aufgaben ganz klar. Denn du müssen den Kopf frei behalten und weiterhin führen können. Zudem ist jeder Mitarbeitende momentan froh um Aufgaben und Beschäftigung.

Die Autorin Sereina Schmidt ist spezialisiert auf Krisenkommunikation und CEO-Reputation. Ihre Stärke ist die direkte, transparente und ehrliche Beratung und Unterstützung von Unternehmern.

Zahlungsunfähigkeit erkennen und richtig handeln

Was ist zu tun, wenn das "Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie" nicht ausreicht und die Insolvenz droht?

Obwohl die Bundesregierung mit Zuschüssen, Krediten und Gesetzesänderungen sämtliche Hebel zur Rettung von Unternehmen in Bewegung setzt, wird es nicht gelingen, alle vor der Insolvenz zu bewahren. Seit dem 27. März 2020 gilt das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie, das die Insolvenzantragspflicht aussetzt.

Bei vielen Unternehmern stellt sich aber die Frage, in welchen Fällen dieses neue Gesetz Anwendung findet und wann man tatsächlich insolvenzantragpflichtig ist. Immerhin ist Insolvenzverschleppung kein Kavaliersdelikt und die Verantwortlichen müssen mit hohen Strafen rechnen. Um dies zu vermeiden, hat Jörg Franzke, Rechtsanwalt für Insolvenzrecht, ein Prüfungsschema entwickelt, an dem man ablesen kann, wann Insolvenzantragspflicht besteht und was die Zahlungsunfähigkeit infolge der Coronakrise für Unternehmen bedeutet.

Prüfungsschema: So überwachen Geschäftsführer die Insolvenzantragspflicht

In der aktuellen Krise müssen Geschäftsführer täglich die Liquidität überwachen und dokumentieren. Insbesondere mit der Dokumentation der finanziellen Situation verfahren Geschäftsführer oft etwas nachlässig, dabei kann sie in der späteren Situation entlasten. Die tägliche Kontrolle entscheidet über das richtige Timing für einen Insolvenzantrag: Wird er zu früh eingereicht, haftet der Geschäftsführer gegenüber den Gesellschaftern für die falsche Entscheidung. Beantragt er die Insolvenz zu spät, haftet er gegenüber dem Insolvenzverwalter wegen Insolvenzverschleppung. Zum eigenen Schutz ist es also wichtig, den richtigen Zeitpunkt genau abzupassen.

Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) und übliche Liquiditätsplanung allein entlasten Geschäftsführung nicht. Die tägliche Überwachung der verfügbaren Liquidität und fälligen Forderungen entscheidet über die Insolvenzreife. Da die BWA die meisten Geschäftsführer erst mit zweimonatiger Verspätung erreicht und sie auf die steuerliche Abschöpfung abzielt, eignet sie sich zur Ermittlung der Insolvenzreife nicht. Daher sollte man sein Augenmerk eher auf die Liquiditätsplanung, als einen Bestandteil der Liquiditätsüberwachung, zur Ermittlung der Insolvenzreife richten.

Geschäftsführung muss täglich einen Finanzstatus aufstellen. Hierbei handelt es sich um eine Momentaufnahme, der folgende Fragen zugrunde liegen: Wie ist der heutige Stand des Unternehmens? Wie viel Geld steht heute zur Verfügung? Welche Rechnungen müssen heute bezahlt werden? Am einfachsten ist es, hierfür eine T-Tabelle anzulegen. In die linke Spalte wird das heute verfügbare Geld eingetragen und die rechte Spalte informiert über die heute zu zahlenden Rechnungen. Um den Finanzstatus auszuwerten, addiert man die liquiden Mittel in der linken Spalte wie auch die fälligen Forderungen in der rechten Spalte.

Sind die fälligen Forderungen kleiner als die liquiden Mittel beziehungsweise liegen sie nur geringfügig darüber, ist ein Unternehmen zahlungsfähig und es besteht keine Insolvenzantragspflicht. Liegen indessen die fälligen Forderungen um 10% höher als die liquiden Mittel, besteht ein Verdacht auf Zahlungsunfähigkeit. Lässt sich dann die Deckungslücke langfristig nicht (mehr) schließen, ist ein Unternehmen im Sinne der Insolvenzordnung zahlungsunfähig. In diesem Fall war es bis zum 27.03.2020 so, dass sofort ein Insolvenzantrag zu stellen war. Allerdings konnte man diesen um drei Wochen hinauszögern, um sich währenddessen um neue Gelder zu bemühen.

Tritt die Zahlungsunfähigkeit erst nach der Gesetzesänderung ein, gilt es folgende Punkte zu prüfen:

  • War das Unternehmen am 27.03.2020 noch zahlungsfähig? Anhand des oben genannten Verfahrens muss geprüft werden, ob das Unternehmen am Stichtag liquide war. Kommt man zu dem Ergebnis, dass die Firma bereits vorher zahlungsunfähig war, bleibt einem keine andere Wahl, als einen Schutzschirm zu beantragen, um das Unternehmen zu retten – Kredite und staatliche Liquiditätshilfen kommen hierfür nicht mehr infrage.   
  • Ist die nach dem 27.03.2020 eintretende Insolvenzursache eine Folge der Covid-Pandemie? Ist die Zahlungsunfähigkeit erst danach eingetreten, ist die Insolvenzantragspflicht bis zum 30.09.2020 ausgesetzt. Ab diesem Zeitpunkt wird die Pandemie grundsätzlich als Insolvenzursache angenommen, sodass der hierfür zu erbringende Nachweis keine Schwierigkeit darstellt.  
  • Alle Unternehmen, die bis zum Stichtag noch nicht zahlungsunfähig waren, müssen keine Insolvenz beantragen und können Liquiditätshilfen und Kredite beantragen. Allen anderen Unternehmen rät Rechtsanwalt Franzke: „Ein Schutzschirmverfahren beziehungsweise eine Insolvenz in Eigenverwaltung. Auch mit diesem Verfahren lässt sich ein Betrieb noch retten.“

Der Autor Jörg Franzke ist seit 20 Jahren Rechtsanwalt in Berlin und berät ausschließlich zum Insolvenzrecht. Mit seiner Kanzlei – Dols | Franzke & Partner – hat er sich auf die Entschuldung von Unternehmen spezialisiert.

Vollmachtlose Vertretungen

Die sog. Vollmachtlose Vertretung kann in Krisensituationen helfen: Tipps zum kontaktlosen, rechtssicheren Umgang mit Verträgen und Dokumenten etc.

Alles scheint zurzeit aufgrund der Corona-Krise kopf zu stehen. Auch wenn das öffentliche Leben aktuell erheblich eingeschränkt ist, sind gewisse Aufgaben nach wie vor unbedingt zu erledigen. Dazu zählt, dass wichtige Dokumente wie Immobilienkaufverträge oder Testamente beurkundet werden müssen. Doch wie lässt sich das ohne persönlichen Kontakt bewerkstelligen, zumal wenn sich ein Beteiligter in häuslicher Quarantäne befindet? In einzelnen Fällen können Verbraucher beim Notar auf sogenannte vollmachtlose Vertretungen setzen.
 
Beteiligte müssen sich einig sein

Eine vollmachtlose Vertretung ist lediglich ausnahmsweise und nur dann geeignet, wenn etwas beurkundet wird, bei dem kein hoher Verhandlungsbedarf besteht. Dies ist beispielweise der Fall, wenn ein Großvater seiner Enkelin eine Schenkung zukommen lassen möchte, die dringend notariell beurkundet werden muss. Hierbei wird vorausgesetzt, dass alle Parteien wissen, was in der entsprechenden Schenkungsurkunde steht, und dass sie sich vollkommen einig darüber sind.

Dieser Tage wird unter anderem älteren Menschen empfohlen, die eigenen vier Wände nicht unnötigerweise zu verlassen. Zum Notartermin sollte daher nur die junge, gesunde Enkelin erscheinen. Auf nötigen Abstand wird auch bei ihr geachtet. Der Großvater kann zum Beispiel von einer Notarfachangestellten vollmachtlos vertreten werden. Dabei müssen alle direkt und indirekt Beteiligten deutlich machen, damit einverstanden zu sein, wie verfahren wird.
 
Urkunde vollends gültig, sobald sie nachgenehmigt wurde

In der Schenkungsurkunde wird festgehalten, dass die Enkelin diese persönlich unterzeichnet und für den Großvater ein vollmachtloser Vertreter unterschreibt. Vollends gültig wird die Urkunde jedoch erst, wenn sie durch den Großvater nachgenehmigt wurde. Hierfür leitet der Notar die sogenannte Nachgenehmigung ein: Er sendet eine Kopie der Urkunde mit einem zugehörigen Formular postalisch oder per E-Mail an den Großvater. Dieser kann nun entweder vom selben oder von einem anderen Notar besucht werden, auch nach einer Quarantänezeit. Der Großvater muss nun bestätigen, dass er um den Inhalt der Urkunde weiß und das Formular unterschreiben. Die Unterschrift beglaubigt der anwesende Notar.

Hierbei können alle notwendigen Hygiene- und Abstandsvorschriften eingehalten werden. Großvater und Notar halten sich zwar im gleichen Raum auf. Doch muss der Notar dem Großvater nichts in direktem Kontakt überreichen, da dieser die Unterlagen ja bereits vorliegen hatte. Der Notar kann sie mit ausreichender Distanz zum Großvater einsammeln. Damit wird die ursprüngliche Schenkungsurkunde rechtskräftig.
 
Bei komplexen Sachverhalten keine vollmachtlose Vertretung

Ähnlich kann man vorgehen, wenn vertragliche oder andere Dokumente zu beurkunden sind, bei denen der Sachverhalt vergleichsweise simpel ist und die Inhalte von allen Beteiligten einhellig angenommen werden. Etwa kann eine Erbengemeinschaft von mehreren, an unterschiedlichen Orten lebenden Geschwistern so regeln, ein gemeinsam geerbtes Grundstück zu verkaufen.
 
Komplexe Sachverhalte vorab am Telefon besprechen

Bei komplexen Begebenheiten, oder wenn verschiedene Akteure zerstritten sind, eignet sich eine vollmachtlose Vertretung nicht. Beispielhaft hierfür wäre, nach einer Trennung eine vielschichtige Scheidungsfolgenvereinbarung zu treffen. Denn eine solche ist, mit all ihren Facetten, meist sehr verhandlungsintensiv. Um in Krisenzeiten dennoch bestimmte Details klären zu können, ist es Scheidungswilligen möglich, einzelne Scheidungsfolgen über telefonische oder Videokonferenzen mit einem Notar zu besprechen, bevor diese letztendlich beurkundet werden müssen.
 
Termin vereinbaren - vor dem Gang ins Notariat

Aber auch in Zeiten des Coronavirus stehen Rechtsuchende nicht vor verschlossenen Kanzleitüren. Notare beurkunden weiterhin Testamente, Vorsorgevollmachten und dringende Immobiliengeschäfte. Auch für Unternehmen sind wir jederzeit erreichbar. Wer sich zu einem bestimmten Thema beraten lassen möchte, findet im Internet unter https://www.notar.de/ den richtigen Ansprechpartner. Zum Schutz aller Beteiligten sollte vor dem Gang ins Notariat ein Termin vereinbart werden. Es empfiehlt sich auch, mit dem Notar das genaue Verfahren vor der Beurkundung abzusprechen.

Der Corona-Fördermittel-Finder

Hier geht’s zu den Corona-Förderprogrammen von EU, Bund und Ländern.

Start-up TrendRaider sammelt für Krankenhaushelden

TrendRaider startet Hilfskampagne aus dem Home-Office.

Normalerweise kreiert das junge Berliner Start-up TrendRaider nachhaltige LifestyleBoxen. Doch zurzeit ist nichts normal! Aus dem Home-Office hat das Team eine groß angelegte Crowdfunding Aktion auf die Beine gestellt. Mithilfe von StartNext wollen sie Spenden sammeln, um den aktuell besonders hart arbeitenden Krankhaushelden ein Lächeln ins Gesicht zu zaubern.

TrendRaider kreiert eine DANKE-Box mit lauter kleinen Überraschungen, die in diesen unruhigen Zeiten ein bisschen Farbe und Freude in den stressigen Alltag der Krankenhaushelfer bringen soll. Ziel ist es, jedem Krankenhaus und jeder betroffenen Pflegeeinrichtung in Deutschland eine entsprechende Aufmerksamkeit zukommen zu lassen - und somit den Ärzten und Pflegerdie Wertschätzung zu zeigen, die sie gerade verdienen. Nicht nur jetzt - sondern immer!

Wir alle bekommen die Auswirkungen von COVID-19 zu spüren. Für die meisten ist es sicherlich nicht einfach. Dennoch wollen viele den aktuellen Helden ihre Dankbarkeit zeigen. Doch die Frage ist, wie? Sich an die Vorgaben der Bundesregierung zu halten, ist der erste Weg. Gemeinsames Klatschen ist darüber hinaus eine schöne Geste. Und mit einer Spendenaktion, kann jeder aktiv Danke sagen. Doch das allein reicht nicht. Eine kollektive Aufmerksamkeit, in Verbindung mit der Forderung, mehr Lohn für Pflegepersonal zu zahlen, ist eine solidarische Aktion, bei dem die “Kleinen” und “Großen” unserer Gesellschaft mitwirken können.

TrendRaider will uns alle zu einer Unterschrift der Petition für bessere Bedingungen der Pflegefachkräfte auf change.org bewegen. Wer schon unterschrieben hat, kann seinen Dank in einer Spende ausdrücken. Und wer nicht spenden will, kann mit seiner Unterschrift helfen. Auch große Firmen, können sich an dieser DANKE-Aktion beteiligen. Das ist zwar nur eine kleine Geste im Vergleich zu dem Einsatz, den Pflegekräfte tagtäglich leisten, aber sie kann Großes bewirken.

Hier geht's zur Crowdfunding Kamapagne

Bundesweite Corona-Hilfsaktion launcht Portal wirbrauchenhilfe

Das neue Portal wirbrauchenhilfe.com richtet sich direkt an Einrichtungen wie Krankenhäuser, Pflegeheime und Privatpersonen, die Hilfe und Unterstützung anfordern wollen.

Innerhalb von zwei Wochen haben sich auf den Aufruf der Corona-Hilfsaktion „Wir wollen helfen“ (wirwollenhelfen.com) bundesweit über 8.000 Fachkräfte und Freiwillige gemeldet, die das Personal in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen entlasten und Privatpersonen unterstützen möchten. Jetzt haben die Initiatoren, Johannes Roggendorf und Dr. Timo Fischer, zusammen mit ihrem Team mit “Wir brauchen Hilfe” (wirbrauchenhilfe.com) einen zusätzlichen direkten Kanal für Krankenhäuser, Pflegeheime und Privatpersonen in Not eingerichtet, die Unterstützung anfordern möchten.

„Unser Team hat Hilfegesuche bislang immer individuell angenommen und bearbeitet. Inzwischen erreichen uns aber immer mehr Anfragen, so dass wir uns entschieden haben, dafür parallel auch einen eigenen Zugang aufzubauen, um beide Marktseiten digital zusammenbringen und daraufhin automatisch die passenden Matches finden zu können. Wir sind sehr bewegt, über so viele Hilfsangebote und freuen uns, dass die Unterstützung so gut angenommen wird“, erläutert Johannes Roggendorf.

Der Grund, warum so schnell mit wirwollenhelfen.com und wirbrauchenhilfe.com zwei neue Portale online gebracht werden konnten: Roggendorf und Fischer haben mit ihrem Unternehmen MEDWING bereits die europaweit erfolgreiche Job- und Recruiting-Plattform für die Gesundheitsbranche aufgebaut, um schnell und passgenau freie Stellen in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Arztpraxen zu besetzen.

„Unsere langjährige Expertise, unsere Prozesse und Matching-Technologie können wir jetzt auch für wirwollenhelfen.com und wirbrauchenhilfe.com optimal nutzen. Wir bieten diesen Service bewusst für alle Beteiligten kostenlos und ehrenamtlich an. So wollen wir im Team dazu beitragen, dass alle Menschen schnell und hoffentlich gesund aus dieser Krise herauskommen“, erklärt Dr. Timo Fischer.

So funktioniert wirbrauchenhilfe.com

  • Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Privatpersonen tragen ihren Bedarf ein: Wer auf der Suche nach Hilfe ist, gibt unverbindlich und in wenigen Klicks an, wofür Unterstützung oder Personal benötigen wird.
  • Suche, Prüfung und Vorstellung von Personal und Helfern: Unter den registrierten Nutzern werden Personal und Freiwillige gesucht, die in der aktuellen Notsituation helfen wollen. Bei medizinischen und pflegerischen Fachkräften übernimmt das Portal den gesamten Bewerbungsprozess, prüft vorab die Profile auf ihre Qualifikation und erstellen übersichtliche Unterlagen inkl. Lebenslauf und Urkunden.
  • Matching: Dem Bedarf entsprechend, werden möglichst passgenau Kandidaten vorgeschlagen. Passt es für alle beteiligten, erfolgen alle weiteren Abstimmungen dann zwischen Hifesuchenden und Helfern.
  • Vergütung: Das Engagement ist ehrenamtlich. Das heißt, wirbrauchenhilfe.com und wirwollenhelfen.com sind kostenlos. Für die Vermittlung fallen keinerlei Kosten an. Medizinisches und pflegerisches Personal wird regulär von den Einrichtungen vergütet.