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Informationssicherheit: teurer Luxus?
Wie eine ISO-27001-Zertifizierung deinem Start-up sichere Strukturen liefern, als Wachstumsmotor dienen und neue Geschäftschancen eröffnen kann.

Eine aktuelle Studie von Ipsos im Auftrag des TÜV-Verbands, an der 500 Unternehmen teilnahmen, offenbart, dass in fast jedem zehnten deutschen Unternehmen im letzten Jahr mindestens ein Sicherheitsvorfall registriert wurde. Alarmierende 50.000 Vorfälle wurden gemeldet, die von Cyberattacken bis hin zu Sabotage reichten.
Start-ups stehen besonders im Fokus von Cyberkriminellen. Phishing, Datenlecks und Ransomware sind nur einige der Gefahren, die gravierende Auswirkungen haben können. Statistiken zeigen, dass kleine und mittlere Unternehmen häufig Ziel solcher Angriffe sind, da ihnen meist die finanziellen und personellen Ressourcen fehlen, um ausreichend in Sicherheitstechnologien zu investieren. Dies unterstreicht die Notwendigkeit präventiver Maßnahmen im Sinne angemessener Sicherheitsvorkehrungen. Fehlen diese, können die langfristigen Folgen für das Vertrauen der Kund*innen und Investor*innen katastrophal sein.
Warum Informationssicherheit kein Luxus ist
Informationssicherheit spielt somit eine entscheidende Rolle dabei, sensible Informationen deines Unternehmens vor unbefugtem Zugriff zu schützen und gleichzeitig sicherzustellen, dass ausschließlich autorisierte Personen darauf zugreifen können. Unternehmen, die in effektive Maßnahmen zur Erhöhung der Informationssicherheit investieren, erfahren nicht nur ein gesteigertes Schutzniveau ihrer Datensicherheit, sondern auch eine erhöhte Sensibilität im Umgang mit Daten, um somit ihre Dienstleistungserbringung zu schützen. Final führt Informationssicherheit zu positiven Auswirkungen auf die gesamten organisatorischen Abläufe und zu einem klaren Wettbewerbsvorteil.
Damit ist Informationssicherheit gerade für Start-ups von entscheidender Bedeutung, um langfristigen Erfolg und nachhaltiges Wachstum zu sichern. Einer der wichtigsten Aspekte ist das Kund*innenvertrauen, welches eine zentrale Rolle für den Erfolg spielt. Studien belegen, dass Kund*innen eher Unternehmen bevorzugen, die in den Schutz ihrer Daten investieren und somit das Risiko von Datenmissbrauch minimieren. Dies trägt signifikant zum Aufbau von Vertrauen bei. Vorfälle wie Datenlecks oder Sicherheitsverstöße können hingegen das Vertrauen stark erschüttern.
Ein weiterer kritischer Punkt ist die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in der EU, die strenge Regeln für die Verarbeitung personenbezogener Daten vorschreibt. Nichteinhaltung kann zu drastischen Strafen führen, die bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes im vorangegangenen Geschäftsjahr betragen können, was insbesondere für Start-ups existenzbedrohend sein kann. Compliance sollte daher eine Kernkomponente der Geschäftsstrategie sein, um nicht nur rechtliche Konsequenzen zu vermeiden, sondern auch Vertrauen bei Investor*innen und Kund*innen zu signalisieren.
Die Bedeutung der Informationssicherheit erstreckt sich auch auf Investitions- und Finanzierungsentscheidungen. Investor*innen bewerten die Informationssicherheit als kritischen Faktor bei der Entscheidungsfindung; ein implementiertes und nachgewiesenes Managementsystem kann zudem die Chancen auf Investitionen erheblich verbessern. Sicherheitsmängel können hingegen potenzielle Investor*innen abschrecken und die Kapitalbeschaffung erschweren. Investor*innen suchen nach Start-ups, die in der Lage sind, Risiken effektiv zu managen, einschließlich der Informationssicherheit. Es demonstriert nicht nur Verantwortungsbewusstsein, sondern schützt auch die Ressourcen des Unternehmens und seiner Kund*innen, was für langfristige Stabilität und Wachstum spricht.
Herausforderungen bei der Implementierung von Informationssicherheit
Die Balance zwischen Wachstum und Sicherheit ist gerade für Start-ups während ihrer Wachstums- und Skalierungsphasen von entscheidender Bedeutung. Während sie schnell expandieren, ist es unabdingbar, dass ihre Infrastruktur (Systeme, Prozesse) entsprechend mitwächst. Dies erfordert flexible Maßnahmen, die sich an verändernde Geschäftsbedingungen anpassen können. Die Herausforderung liegt darin, Sicherheitsmaßnahmen zu entwickeln, die effektiv sind und zugleich schnell auf neue Bedrohungen reagieren können. Effektive Strategien sollten integraler Bestandteil der Geschäftsentwicklung sein, um Sicherheit als Teil der Unternehmenskultur zu etablieren und sicherzustellen, dass sie während des Unternehmenswachstums nicht vernachlässigt wird.
In der Start-up-Phase stehen Unternehmen vor spezifischen Sicherheitsherausforderungen, die oft durch Budgetbeschränkungen verschärft werden, wodurch der Zugang zu hochwertigen Sicherheitstools begrenzt ist. Häufige Fehler in der Implementierung eines Informationssicherheitsmanagementsystems umfassen Missverständnisse, wie zum Beispiel die Annahme, dass kleine Unternehmen kein Ziel von Cyberangriffen sind, was oft zur Vernachlässigung notwendiger Sicherheitsmaßnahmen führt.
ISO 27001 als Lösungsweg
Der Standard ISO 27001 bietet als Lösungsweg für Start-ups eine solide Grundlage, um ein Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) zu etablieren, welches sich der Unternehmensgröße jederzeit anpasst. Der Prozess zur Implementierung eines ISMS beginnt mit der Festlegung des Geltungsbereichs und einer ausführlichen Analyse der Informationssicherheitsrisiken. Darauf aufbauend werden Sicherheitsziele und ein umfassendes Set an Kontrollen entwickelt, deren Implementierung durch dokumentierte Verfahren und Richtlinien unterstützt werden. Abschließend erfolgt eine Bewertung und Behandlung der Risiken, um das ISMS kontinuierlich zu verbessern.
Zu den Schlüsselkomponenten eines ISMS gehören Risikomanagement, Sicherheitsrichtlinien und die Organisation der Informationssicherheit, die es einem Start-up ermöglicht, sowohl proaktiv auf Sicherheitsbedrohungen zu reagieren als auch die Sicherheitslage fortlaufend zu verbessern. Die Integration des ISMS in die bestehenden Geschäftsprozesse und -strukturen ist entscheidend, um Sicherheit zu einem integralen Bestandteil der Unternehmenskultur zu machen. Dies erfordert, dass Sicherheitsüberlegungen in alle geschäftlichen Entscheidungen, beispielsweise von der Produktentwicklung bis hin zum Kund*innenservice, einbezogen werden.
Im Vergleich zu anderen Sicherheitsstandards wie PCI DSS oder HIPAA zeichnet sich der Standard ISO 27001 durch seinen ganzheitlichen Ansatz aus, der nicht nur spezifische Datentypen schützt, sondern ein umfassendes Management der Informationssicherheit fordert.
Die Vorteile für Start-ups
Die ISO-27001-Zertifizierung hilft somit Unternehmen, ein systematisches Risikomanagement zu entwickeln, das die Identifikation, Bewertung und Behandlung von Sicherheitsrisiken umfasst. Durch die Implementierung der Norm werden Prozesse etabliert, die eine kontinuierliche Überwachung und Revision von Sicherheitsrisiken gewährleisten. Dies ermöglicht es Start-ups, sich effektiv auf mögliche Bedrohungen vorzubereiten und Sicherheitsvorfälle proaktiv zu verhindern. Ein strukturierter Ansatz zur Risikominderung reduziert nicht nur die Wahrscheinlichkeit von Sicherheitsverletzungen, sondern minimiert auch potenzielle finanzielle und reputative Schäden im Fall eines Vorfalls.
Darüber hinaus bietet die ISO-27001-Zertifizierung Markt- und Wettbewerbsvorteile. Sie kann Unternehmen helfen, sich auf einem hart umkämpften Markt zu differenzieren, die Skalierungsfähigkeit zu erhöhen und – wie eingangs erwähnt – das Vertrauen von Kund*innen, Partner*innen und Investor*innen zu stärken, was letztlich die Marktposition verbessert.
Erste Schritte zur ISO-27001-Zertifizierung
Die Anwendungsbereiche der ISO 27001 erstrecken sich über alle Branchen, Unternehmensgrößen und geografischen Standorte und sind weltweit anerkannt. Sie basieren auf einer risikobasierten Denkweise, bei der Organisationen ihre Informationen und Prozesse als miteinander verknüpft betrachten und Maßnahmen ergreifen, um die Informationssicherheit zu gewährleisten. Die wichtigsten Prinzipien und Elemente der ISO 27001 sind:
- Risikobasiertes Vorgehen: Organisationen müssen Risiken identifizieren, bewerten und behandeln, um die Sicherheit ihrer Informationen zu gewährleisten.
- Führung und Verpflichtung: Die Unternehmensleitung muss sich verpflichten, Informationssicherheit zu fördern und die Umsetzung des ISMS zu unterstützen.
- Kontinuierliche Verbesserung: Organisationen sollten sich ständig bemühen, ihre Informationssicherheit zu verbessern, indem sie Prozesse überwachen und anpassen.
- Sicherheitskontrollen: ISO 27001 bietet eine Liste von Sicherheitskontrollen (Annex A), die je nach den identifizierten Risiken und Bedürfnissen der Organisation angepasst werden können.
- Einbeziehung der Mitarbeitenden: Diese spielen eine wichtige Rolle bei der Sicherstellung der Informationssicherheit und sollten entsprechend geschult und sensibilisiert werden.
- Messung und Überwachung: Die Leistung des ISMS sollte gemessen und überwacht werden, um sicherzustellen, dass die Sicherheitsziele erreicht werden.
- Compliance und Zertifizierung: Organisationen können sich nach ISO 27001 zertifizieren lassen, um ihre Einhaltung der Norm nachzuweisen und Vertrauen zu stärken.
Die Autoren:
Alexander Jaber ist Gründer und CEO der Compliant Business Solutions GmbH, die auf Datenschutz, Informationssicherheit und Qualitätsmanagement spezialisiert ist.
Tobias Kraus ist Head of Compliance & IT Assurance der BFMT Gruppe. Die BFMT Audit GmbH hat sich auf Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung und Unternehmensberatung spezialisiert.
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EU AI Act: Status quo
Recht für Gründer*innen: der EU AI Act. Wo stehen wir in Sachen Umsetzung? Was Gründer*innen und Start-ups jetzt wissen müssen.

Künstliche Intelligenz (KI) ist längst kein Zukunftsthema mehr, sondern prägt schon heute Geschäftsmodelle, Investitionsentscheidungen und die Arbeitswelt. Mit der europäischen KI-Verordnung (EU AI Act, im Folgenden AI Act) wurde im Frühjahr 2024 der weltweit erste umfassende Rechtsrahmen für den Einsatz von KI verabschiedet. Inzwischen sind die ersten Regelungen in Kraft getreten. Für Gründer*innen und Start-ups bedeutet das nicht nur zusätzliche Pflichten, sondern auch Chancen, sofern sie sich rechtzeitig vorbereiten.
Überblick: Der AI Act
Die Verordnung folgt einem risikobasierten Ansatz: Je höher das Risiko für Grundrechte oder Sicherheit, desto strenger die Anforderungen. Auf der untersten Stufe stehen KI-Systeme, die keinerlei Vorgaben erfüllen müssen, solange sie nicht in verbotene Anwendungsfälle fallen. An der Spitze der Regulierungspyramide befinden sich die sogenannten HochrisikoSysteme, also etwa Anwendungen in der medizinischen Diagnostik, in kritischer Infrastruktur oder bei biometrischen Verfahren. Viele Tools aus dem HR-Bereich fallen darunter.
Daneben bestehen besondere Pflichten für sogenannte Generative KI beziehungsweise General Purpose AI, eingeführt, also große Modelle, die viele Anwendungen treiben und „systemische Risiken“ entfalten können.
Wichtig ist zu wissen, dass die Vorgaben schrittweise gelten. Bereits seit dem 2. Februar 2025 sind bestimmte Praktiken ausdrücklich verboten – zum Beispiel das Social Scoring von Bürger*innen, die flächendeckende Emotionserkennung in Schulen oder am Arbeitsplatz sowie das unkontrollierte Sammeln biometrischer Daten. Wer damit noch experimentiert, bewegt sich schon jetzt im rechtswidrigen Raum.
Seit dem 2. August 2025 gelten außerdem die ersten Pflichten für Anbieter*innen von generativen Modellen. Sie müssen unter anderem Transparenzberichte veröffentlichen und Angaben zu den verwendeten Trainingsdaten machen. Für Modelle, die bereits vor Inkrafttreten am Markt waren, gibt es eine Übergangsfrist bis 2027. Für viele Unternehmen, die solche Modelle nutzen oder in Produkte einbetten, bedeutet das, genau hinzuschauen, welche Informationen von den Modellanbieter*innen zur Verfügung gestellt werden. Sonst können eigene Transparenzpflichten womöglich nicht erfüllt werden.
Noch weiter in der Zukunft liegen die Vorschriften für Hochrisiko-Systeme. Diese greifen ab 2. August 2026 und verlangen ein umfassendes Risikomanagement, eine strenge Qualität der Trainingsdaten, eine lückenlose Protokollierung und eine Konformitätsbewertung, bevor ein Produkt überhaupt in Verkehr gebracht werden darf. Für Hochrisiko-KI, die in ohnehin streng regulierten Produkten steckt, zum Beispiel in Medizinprodukten, gilt eine verlängerte Frist bis 2027.
Konformitätsbewertung heißt vor allem Risikobewertung, welche die Anbieter*innen oder Betreiber*innen selbst durchführen müssen. Eine solche „regulierte Selbstregulierung“ ist ein klassisches Merkmal einer solchen klassischen Produktregulierung und Marktüberwachung.
Was fehlt? Guidance und Governance
Noch herrscht allerdings an vielen Stellen Unsicherheit. Zwar hat die EU-Kommission schon erste Leitlinien veröffentlicht, etwa zur Definition von KI-Systemen oder zu den verbotenen Praktiken. Auch für Anbieter*innen generativer KI gibt es inzwischen ein detailliertes Dokumentationsmuster. Noch fehlen allerdings die angekündigten Handreichungen für die Einstufung und Risikobewertung von Hochrisiko-Systemen, die bis Februar 2026 folgen und praktische Beispiele enthalten sollen. Bis dahin bleibt nur, sich für die Bewertung an bestehenden internationalen Standards zu orientieren, zum Beispiel an den Normungsprojekten der Europäischen Komitees für Normung und für elektrotechnische Normung.
Auf Unionsebene entstehen parallel die neuen Governance-Strukturen. Das AI Office innerhalb der Kommission ist bereits aktiv und koordiniert die Umsetzung. Das AI Board, ein Gremium der Mitgliedstaaten, tagt regelmäßig und stimmt Vorgehensweisen ab. Ein wissenschaftliches Panel unabhängiger Expert*innen wurde im Frühjahr eingerichtet, und das Advisory Forum, das die Perspektive von Unternehmen und Zivilgesellschaft einbringen soll, befindet sich gerade in der Bewerbungsphase. Auch die geplante EU-Datenbank für Hochrisiko-Systeme existiert bisher nur auf dem Papier. Ab 2026 müssen Anbieter*innen ihre Systeme dort registrieren; die Plattform selbst wird jedoch gerade erst aufgebaut.
Und wo steht Deutschland?
Auch hierzulande hakt es noch etwas. Eigentlich hätten die Mitgliedstaaten bis 2. August 2025 ihre Marktüberwachungsbehörden benennen müssen. Ein Entwurf für das deutsche Umsetzungsgesetz sieht die Bundesnetzagentur als zentrale Aufsicht vor, doch die formale Benennung ist noch nicht erfolgt. Klar ist, dass die Bundesnetzagentur die Rolle der Notifizierungsbehörde übernimmt, also für die Anerkennung von Konformitätsbewertungsstellen zuständig ist. Zudem entsteht dort ein Kompetenzzentrum für KI, das die Arbeit von Bund und Ländern koordinieren soll.
Reallabore
Ein Bereich, der für KI-Entwickler*innen besonders interessant ist, sind KI-Reallabore, also sichere Testumgebungen, in denen neue Anwendungen unter Aufsicht erprobt und darauf geprüft werden können, ob sie den rechtlichen Rahmen einhalten. Bis zum Sommer 2026 müssen die Mitgliedstaaten mindestens ein solches Reallabor einrichten. Deutschland hat im Mai 2025 ein erstes Pilotprojekt in Hessen gestartet, gemeinsam mit der Bundesnetzagentur und der Bundesdatenschutzbeauftragten. Hier werden reale Unternehmensfälle durchgespielt, um Abläufe und Bedarfe besser zu verstehen. Solche Projekte können eine wertvolle Möglichkeit sein, mit den Aufsichtsbehörden auf Augenhöhe ins Gespräch zu kommen.
Reaktionen
Der AI Act wird zwar kritisch diskutiert, im Grundsatz aber breit akzeptiert. Gerichtliche Klagen direkt gegen die Verordnung gibt es bislang nicht. In der juristischen Literatur überwiegt die Zustimmung zur Zielrichtung. Kritisiert werden vor allem die Komplexität und die noch offenen Fragen bei der praktischen Umsetzung. Streitpunkte finden sich eher außerhalb der Verordnung bei der Frage, ob Trainingsdaten urheberrechtlich geschützt sind oder wie personenbezogene Daten für KI genutzt werden dürfen.
Die Industrie zeigt ein gemischtes Bild. Viele große Anbieter*innen – von Google über OpenAI bis Mistral – haben einen freiwilligen Verhaltenskodex unterzeichnet. Andere, wie etwa Meta, haben sich bewusst dagegen entschieden. Man muss sich also darauf einstellen, dass je nach Anbieter*in sehr unterschiedliche Informationen und Compliance-Nachweise verfügbar sind.
Andererseits wirkt der AI Act bereits am Markt. In öffentlichen Ausschreibungen tauchen Modellklauseln auf, die auf die KI-Verordnung Bezug nehmen. Investor*innen fragen verstärkt nach Compliance-Prozessen, und Unternehmen beginnen, interne Strukturen für Risikomanagement und Dokumentation aufzubauen.
Im Vergleich zu Europa gibt es in den USA bislang nur freiwillige Standards. Die dort bei der Entwicklung und Anwendung von KI (angeblich) vorherrschende größere Freiheit wird zwar viel gerühmt. Einzelne Bundesstaaten wie Colorado arbeiten allerdings an eigenen regulierenden Gesetzen, die ab 2026 greifen sollen. Vielleicht ist es also ein Vorteil, dass europäische Start-ups früh Erfahrungen in einem regulierten Markt sammeln können.
Fazit
Der AI Act entfaltet bereits jetzt Wirkung, auch wenn viele Details erst in den kommenden Monaten geklärt werden. Daher gilt es, nicht abzuwarten, sondern jetzt eine eigene Roadmap zu entwickeln. Wer früh Prozesse für Risikomanagement, Transparenz und Governance etabliert, wird nicht nur rechtlich auf der sicheren Seite sein, sondern auch Vertrauen bei Kund*innen und Investor*innen gewinnen.
Die EU hat ein klares Signal gesetzt: KI soll innovativ sein, aber auch sicher und vertrauenswürdig. Für Start-ups ist das eine Herausforderung – aber auch eine Chance, sich von Anfang an professionell aufzustellen und den Markt aktiv mitzugestalten.
Der Autor Dr. Daniel Michel, LL.M. ist als Rechtsanwalt im Bereich IT/IP/Technologie tätig und betreibt seit 2018 mit DATA LAW COUNSEL seine eigene Rechtsberatung im Raum München
Hamburger DeepTech-Start-up TrustNXT sichert sich1,6 Mio. Euro Finanzierung
Das 2024 von Ariane Scheer-Danielsson, Sebastian Adank und Andreas Reich gegründete Computer-Vision- und Cybersecurity-Start-up TrustNXT entwickelt eine Softwareplattform zum umfassenden Manipulationsschutz für visuelle Daten.

An der Pre-Seed-Finanzierung beteiligt sind die renommierten Frühphasenfonds D11Z. Ventures und High-Tech Gründerfonds (HTGF). Das Kapital soll der Skalierung einer Deep-Tech-Lösung dienen, die Bilder und Videos in sicherheitskritischen B2B-Anwendungen zuverlässig vor KI-basierter Manipulation und Cyberangriffen schützt.
TrustNXT entwickelt eine Softwareplattform zum umfassenden Manipulationsschutz für visuelle Daten. Sie kombiniert Kryptografie, Computer Vision und eine patentierte Trust-Technologie, um die Authentizität von Bild- und Videodaten sicherzustellen und Manipulation effektiv zu verhindern. Die Lösung garantiert die Integrität visueller Daten in kritischen Geschäftsprozessen.
Ariane Scheer-Danielsson, Co-Founder & Managing Director bei TrustNXT: „In einer Welt, in der KI täuschend echte Bilder in Sekunden erzeugt, sind Vertrauen und Datenintegrität entscheidend. Ohne sie sind digitale Geschäftsmodelle bedroht. Unsere Mission ist es, diese Integrität für Unternehmen zu sichern.“
Starke Marktresonanz im Versicherungssektor
Die Versicherungslösung von TrustNXT adressiert manipulierte Schadensfotos und ermöglicht die vollständige Automatisierung von Claims- und Underwriting-Prozessen – ganz ohne menschliche Prüfung. Versicherer können Bildbetrug effektiv unterbinden, Bearbeitungszeiten verkürzen und ihre Prozesse kosteneffizient sowie skalierbar gestalten.
Zukunft: Echtzeitschutz für industrielle Use Cases
Mit dem Kapital plant TrustNXT den Ausbau der Technologie, besonders für manipulationssicheren Echtzeitschutz von Videodaten in industriellen Anwendungen. Erste Pilotprojekte in der Industrie sind für 2026 vorgesehen.
Influencer-Marketing: Sozialabgaben und Steuerfallen
Was Influencer*innen und Auftraggebende bei ihrer Zusammenarbeit steuerrechtlich wissen und beachten sollten.

Die Reichweite von Influencer*innen und ihr Einfluss auf die Follower*innen machen sie zu einem begehrten Teil von Marketingkampagnen und Produktplatzierungen von Unternehmen. Doch die Zusammenarbeit birgt nicht nur Fallstricke für die Influencer*innen selbst, sondern auch für Auftraggebende. Das gilt gerade auch im Hinblick auf die Sozialabgaben an die Künstlersozialkasse (KSK). Was es dabei zu beachten gibt, erklärt Rechtsanwältin Nicole Golomb bei Ecovis in Regensburg.
Influencer*innen sind heute feste Größen in Werbekampagnen, bei denen teils große Summen fließen. Wie zuletzt die Fälle in Nordrhein-Westfalen und mittlerweile auch in den anderen Bundesländern zeigen, können die steuerlichen Folgen gravierend sein: Dort prüfen Ermittler*innen des Landesamts zur Bekämpfung der Finanzkriminalität ein mögliches Steuervolumen von rund 300 Millionen Euro, das Influencer*innen nicht erklärt haben sollen. Neben unklaren Einnahmen aus Klickvergütungen, Werbedeals oder Abo-Zahlungen rücken damit auch die Pflichten von Unternehmen stärker in den Fokus, etwa wann sie die Künstlersozialabgabe (KSA) an die Künstlersozialkasse (KSK) für die Zusammenarbeit mit Influencer*innen zahlen müssen.
Wann Unternehmen die KSA zahlen müssen
Die KSK verschafft selbstständigen Künstlern und Publizisten Zugang zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zu ähnlichen Bedingungen, wie sie Arbeitnehmende haben. Viele Unternehmen außerhalb der klassischen Medien- und Kreativbranche sind überrascht, dass auch sie die Künstlersozialabgabe zahlen müssen, wenn sie für Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit Influencer oder andere Kreative beauftragen.
Unternehmen müssen die KSA leisten, wenn sie Aufträge an selbständige Künstler*innen oder Publizist*innen vergeben (Paragraph 24 Absatz 1 und Absatz 2 Künstlersozialversicherungsgesetz, KSVG). Dazu gehören einerseits klassische Verwerter wie Verlage, Fernsehsender oder Galerien. Andererseits trifft die Pflicht auch Unternehmen, die für ihre eigene Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit externe Kreative beauftragen. Sobald Firmen Influencer*innen beauftragen, bewegen sie sich in einem Bereich, den sie gar nicht als abgabepflichtig wahrnehmen.
Für das Auftragsvolumen gelten Bagatellgrenzen, die jedoch nicht für klassische Verwerter gilt:
- bis Ende 2025: 700 Euro pro Kalenderjahr,
- ab 2026: 1.000 Euro pro Kalenderjahr geplant.
- Unterhalb dieser Schwellen entfällt die KSA.
Wann Influencer*innen abgabepflichtig werden
Als abgabepflichtig gelten Leistungen von selbständigen Künstler*innen oder Publizist*innen, wenn natürliche Personen oder Personengesellschaften sie erbracht haben. Arbeiten juristischer Personen, etwa von einer GmbH, oder von Gesellschaften wie einer GmbH & Co. KG oder einer Offenen Handelsgesellschaft lösen dagegen keine KSA aus.
Influencer*innen lassen sich durchaus als Künstler*innen einstufen, wenn sie Videos, Fotos oder Podcasts mit eigener kreativer Gestaltung produzieren. Bereits ein geringer künstlerischer Charakter kann genügen, um die Abgabepflicht zu begründen. Keine Abgabe fällt dagegen an, wenn ein(e) Influencer*in lediglich ein Produkt empfiehlt oder verlinkt, ohne eine eigenständige kreative Leistung zu erbringen.
Grauzonen und Risiken
In der Praxis entstehen häufig Unsicherheiten – etwa bei stilistisch aufwendig gestalteten Produktpräsentationen. Im Zweifel nimmt die KSK eine eigene Bewertung vor, die auch rückwirkend erfolgen kann. Das führt nicht selten zu erheblichen Nachforderungen.
Muss ein Unternehmen die Abgabe leisten, kommen weitere Pflichten hinzu, die so im KSVG geregelt sind:
- umfassende Auskunfts- und Vorlagepflichten (Paragraph 29),
- Meldung aller an selbständige Künstler*innen gezahlten Entgelte (Paragraph 27),
- Auszeichnungspflichten (Paragraph 28)
- Vorauszahlungspflichten (Paragraph 27 Absatz 2)
Beratung zahlt sich aus
Die Beauftragung von Influencer*innen kann also weitreichende Konsequenzen haben. Influencer-Marketing wird zunehmend wichtiger, doch die steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Aspekte sind in vielen Unternehmen nicht ausreichend bekannt. Eine rechtzeitige Beratung hilft, Nachzahlungen und Bußgelder zu vermeiden.
Minijob und Midijob: Was sind die Vor- und Nachteile?
Minijobs gelten als besonders einfache Beschäftigungsform – doch auch Midijobs bieten bei flexiblem Personalbedarf Vorteile. Die Ecovis-Expert*innen Evelyn Karstädt und Andreas Islinger erklären die Unterschiede und nennen Vor- und Nachteile beider Modelle für Unternehmen und Beschäftigte.

Bei Minijobs liegt die aktuelle Verdienstgrenze seit dem 1. Januar 2025 bei 556 Euro im Monat, also bei insgesamt 6.672 Euro im Jahr. Wann, wie oft und wie lange ein Mitarbeitender arbeitet, spielt dabei keine Rolle und lässt sich flexibel gestalten, solange der Arbeitgeber den Mindestlohn einhält.
Minijobs sind mit Ausnahme der Rentenversicherung nicht sozialversicherungspflichtig. Der Arbeitgeber leistet einen Pauschalbeitrag in Höhe von 15 Prozent, der Arbeitnehmende trägt die Differenz zum regulären Beitragssatz von aktuell 3,6 Prozent. Zusätzlich zahlen Arbeitgeber pauschal 13 Prozent an Krankenversicherungsbeiträgen, wenn der Arbeitnehmende gesetzlich krankenversichert ist. Nachteil für Arbeitnehmende: Der Minijob begründet keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, den Arbeitslohn aus dem Minijob pauschal mit zwei Prozent zu versteuern. „Minijobs sind gerade für Unternehmen, die bei Arbeitsspitzen Personal flexibel einsetzen müssen, im Niedriglohnbereich attraktiv. Sie profitieren von geringen Lohnkosten, führen aber zu einem höheren administrativen Aufwand“, sagt Ecovis-Steuerberater und Rentenberater Andreas Islinger in München.
Wie attraktiv sind Minijobs für Arbeitnehmende? Islinger sagt: „Ein Minijob kann günstig erscheinen. Es fehlt jedoch der volle Versicherungsschutz, insbesondere mit Blick auf die nur eingeschränkten Rentenansprüche bei einem fehlenden Eigenbeitrag.“ Und: Bei mehreren Minijobs sind die Verdienste zusammenzurechnen. Überschreitet der/die Arbeitnehmer*in die Grenze, werden alle Jobs sozialversicherungspflichtig. Daher müssen sich Arbeitgebende von dem/der Arbeitnehmenden bestätigen lassen, ob weitere Beschäftigungen vorliegen. Zudem sind für Minijobs Stundenaufzeichnungen zu führen. Beginn, Dauer und Ende der täglichen Arbeitszeit sind zeitnah aufzuzeichnen.
Midijob – günstiger Schutz mit voller Leistung
Der Midijob beginnt dort, wo der Minijob aufhört: ab 556,01 Euro bis 2.000 Euro monatlichem Verdienst. „Gerade bei der Beschäftigung von Teilzeitkräften finden sich oft Midijobs“, sagt Evelyn Karstädt, Steuerberaterin bei Ecovis in Ahlbeck. Der Übergangsbereich gilt verpflichtend: „Ein Verzicht wie früher ist nicht möglich. Bei schwankender Vergütung, etwa aufgrund von flexiblem Einsatz der Beschäftigten oder auch Prämien und Provisionszahlungen, müssen Unternehmen eine valide Prognose machen“, erklärt Islinger. Im Unternehmensalltag schwankt der Bedarf an Arbeitskräften häufig, etwa in der Gastronomie. „Eine genaue Steuerung der Verdienstgrenzen ist für viele Betriebe daher kaum machbar“, sagt Karstädt. Damit bei Überschreitung der Minijob-Grenze nicht gleich die vollen Sozialversicherungsbeiträge anfallen, hat der Gesetzgeber für eine gleitende Anpassung der Beiträge gesorgt. „Mit steigender Vergütung steigen also auch die Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmenden.“
Früher führten die reduzierten Beiträge zu niedrigeren Rentenansprüchen. Doch seit 2019 wird der volle Verdienst bei der Rente berücksichtigt – auch wenn der Arbeitnehmerbeitrag geringer ausfällt. „Für Beschäftigte bedeutet das: Midijobs bieten ihnen das volle Leistungspaket der Sozialversicherung für alle Bereiche – also Renten-, Kranken-, Pflege- sowie Arbeitslosenversicherung – zu vergünstigten Beiträgen“, erklärt Islinger.
Anders als beim Minijob gibt es im Übergangsbereich keine pauschale Besteuerung. Die Lohnsteuer richtet sich nach der Steuer klasse des Beschäftigten. Bis etwa 1.000 Euro fallen allerdings keine oder kaum Steuern für Beschäftigte in den Steuerklassen I bis IV an. „Allerdings gilt der Midijob nicht für alle Beschäftigungsgruppen“, sagt Karstädt. Für Auszubildende und Mitarbeitende in Kurzarbeit finden die Regelungen keine Anwendung. Bei Midijobs gelten nicht in allen Branchen die gleichen Aufzeichnungspflichten wie für Minijobs.
Für Arbeitgebende kann der Midijob zudem administrative Vorteile bieten. Insbesondere besteht auch kein Risiko, dass die Geringfügigkeitsgrenze versehentlich überschritten wird und der Arbeitgeber dann im Rahmen der Prüfung durch die Deutsche Rentenversicherung erhebliche Nachzahlungen leisten muss.
Das Arbeitsrecht beachten
„Unterschiede im Arbeitsrecht bringen die Jobverhältnisse übrigens nicht mit sich“, erklärt Ecovis-Expertin Karstädt. Mini- und Midijobber haben Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaub (mindestens 24 Werktage bei einer Sechs-Tage-Woche) und Gleichbehandlung mit vergleichbaren Beschäftigten. „Nur bei sachlichen Gründen, etwa der Qualifikation, sind Unterschiede zulässig.“
Auf das Gesamtpaket kommt es an
Ein Minijob ist weiterhin attraktiv, wenn es auf Flexibilität ankommt – zum Beispiel bei kurzfristigen Tätigkeiten oder für Studierende oder Rentnerinnen und Rentner mit begrenztem Arbeitsumfang. Wer jedoch langfristig auf Teilzeitkräfte baut, sollte den Midijob in Betracht ziehen. „Im unteren Entgeltbereich entstehen für Betriebe kaum höhere Kosten im Vergleich zum Minijob“, erklärt Karstädt. Dafür bieten sie aber ihren Beschäftigten im Übergangsbereich umfassenden Schutz bei Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder Arbeitslosigkeit. „Das Festhalten am Minijob als besonders einfache Lösung lohnt sich daher in der Regel nicht“, fasst Islinger zusammen.
Business-Forecast für Start-ups
Mithilfe des Business-Forecasts ist es auch jungen Unternehmen möglich, eine sehr realitätsnahe Vorhersage der künftigen (Geschäfts-)Entwicklung zu treffen.

"Prognosen sind schwierig, vor allem, wenn sie die Zukunft betreffen.“ Dieses Zitat, dessen Urheber nicht ganz eindeutig ist, bringt die Problematik in Bezug auf Planungen auf den Punkt. Alle, die schon einmal eine Geschäftsplanung erstellt haben, kennen die Extreme der Gefühlswellen zu diesem Thema. Zu Beginn legen wir die Umsatz- und Ergebnisziele nach bestem Wissen – und manchmal auch mit einer gesunden Portion Optimismus – für das nächste Jahr fest. Wir erwarten ein geregeltes Kundenwachstum, Neuaufträge bei bestehenden Kunden, ein paar Kosteneinsparungen in der IT und bei Beratungsleistungen sowie ein solides Ergebnis als Resultat. Ein wichtiger und motivierender Prozess für alle Beteiligten. So viel zum „spaßigen“ Teil.
Der Sog der Welle erreicht uns oft zur Mitte des geplanten Jahres. Dann haben wir genügend Informationen, um zu wissen, dass die Planung vielleicht doch nicht so aufgeht und auch nicht mehr aufgehen wird. Ein Reflex, den man häufig beobachten kann, ist dann zu sagen: „Die Planzahlen muss ich mir doch gar nicht mehr ansehen, die sind obsolet und helfen mir nicht mehr weiter.“ Die Planung wird daraufhin gänzlich verworfen. Damit fehlt aber eine wesentliche Komponente für die Unternehmenssteuerung, nämlich der Blick in die Zukunft. Ein mächtiges Werkzeug zur Lösung dieses Problems ist der Forecast.
Forecast: Definition, Mehrwert und „bester Zeitpunkt“
Der Forecast im Business-Kontext ist im Wesentlichen nichts anderes als die Mutter aller Prognosen: die Wettervorhersage. Wie beim Wetter will man beim Business-Forecast eine möglichst realitätsnahe Vorhersage der zukünftigen (Geschäfts-)Entwicklung treffen. Im Unterschied zur Planung, die gerade in den ersten Unternehmensjahren meist prophetischen Charakter hat, werden für den Forecast Informationen aus dem laufenden Geschäftsjahr herangezogen. Ziel dabei ist, frühzeitig Informationen über die erwartete – nicht die erhoffte – Geschäftsentwicklung zu generieren, um proaktiv Maßnahmen zur Ergebnisverbesserung ergreifen zu können. Der Forecast ersetzt somit den Plan nicht, sondern ist eine Ergänzung dazu. Ein häufiger Fehler von Unternehmen ist es, den Plan mit dem Forecast zu überschreiben. Durch die Auswertung von Ist, Plan und Forecast kann man jedoch sehr viel in Sachen Verbesserung der Planung lernen. Zusätzlich kann man so zum Jahresende bewerten, wie gut die Erreichung der ursprünglichen Ziele war (auch wenn das manchmal schmerzlich ist).
Eine sehr häufig gestellte Frage ist die nach dem „richtigen Zeitpunkt“ für den Forecast. Die für viele ernüchternde Antwort lautet: Es gibt keinen richtigen Zeitpunkt für den Forecast. Jeder Zeitpunkt ist besser, als gar keinen Forecast zu machen. Es sollten jedoch zumindest zwei Forecasts pro Jahr im Sinne folgender Logik erstellt werden:
- Forecast 1: Den ersten Forecast führt man am besten nach dem ersten Quartal mit Blick auf das Geschäftsjahresende durch: Zu diesem Zeitpunkt hat man einen ersten Eindruck vom Geschäftsjahr bekommen und weiß schon ganz gut, wo die Reise hingehen wird.
- Forecast 2: Nach dem dritten Quartal mit Blick über das Geschäftsjahr hinaus ist ein guter Zeitpunkt für den zweiten Forecast: Zu diesem Zeitpunkt kann man sehr gut einschätzen, wie sich das Geschäft entwickeln wird. Außerdem kann man auch schon ins Folgejahr „hineinschauen“ und so bspw. die ersten sechs Monate des Folgejahres prognostizieren – mehr dazu im nächsten Abschnitt.
Konzerne und große mittelständische Unternehmen gehen beim Forecast sogar noch einen Schritt weiter. Breit aufgestellte Controlling-Abteilungen führen einen rollierenden Forecast durch. Das bedeutet, monatlich oder quartalsweise zwölf bis fünfzehn Monate in die Zukunft zu prognostizieren. Dieser Prozess soll hier allerdings nur der Vollständigkeit dienen, weil er für KMU und Start-ups zu aufwendig ist. So viel zur Theorie. Wie kann nun ein pragmatischer, regelmäßiger Forecast-Prozess zum Leben erweckt werden?
How to Forecast?
In KMU herrscht ein gewisser Respekt vor dem Aufwand, den ein Forecast in Erstellung und Pflege nach sich zieht. Das resultiert häufig daraus, dass sich viele Unternehmen bei der Durchführung zu sehr im Detail verlieren und bereits verfügbare Informationen nicht vollständig nutzen. Grundsätzlich lässt sich jedoch sagen: Sofern richtig aufgesetzt, kann der Forecast auch sehr rasch und pragmatisch durchgeführt werden. Drei wesentliche Erfolgsfaktoren sollten dabei beachtet werden.
Der Forecast basiert auf Ist-Daten
Um der Anforderung nach einem besseren Blick in die Zukunft zu genügen, müssen bereits Daten aus dem laufenden Geschäftsjahr als Aufsatzpunkt herangezogen werden. Wenn der erste Forecast des Jahres beispielsweise im April durchgeführt wird, setzt dieser auf den Ist-Werten für Januar bis März auf. Für den zweiten Forecast im September gelten dann die Ist-Werte für Januar bis August als Grundlage und die Werte aus dem ersten Forecast als Anhaltspunkt.
Die Berücksichtigung der Ist-Daten ermöglicht einerseits eine Bestandsaufnahme, auf der realistisch prognostiziert werden kann. Anderenfalls liefert sie eine fundierte Grundlage, mit der regelmäßige Umsätze und Kosten einfach fortgeschrieben werden können. Das nimmt schon einiges an Glaskugellesen aus der Übung heraus. Sofern auch brauchbare Vorjahreswerte zur Verfügung stehen, können diese ebenfalls für den Forecast genutzt werden, um etwaige saisonale Effekte bei Umsätzen und Kosten abstimmen zu können. Budget- oder Plandaten für das Gesamtjahr sollten zusätzlich als Anhaltspunkt und Reality Check verwendet werden.
Der Forecast ist an den wesentlichen Treibern des Geschäfts ausgerichtet
Die Erstellung des Forecasts soll keinesfalls zur organisationslähmenden Mammutaufgabe verkommen. Hier schafft mehr Detail nur selten Mehrwert. Die Kunst beim Forecast ist es vielmehr, die wesentlichen Business-Treiber herauszufinden und sich auf diese zu fokussieren. Im Detail natürlich je nach Geschäftsmodell unterschiedlich, lassen sie sich jedoch verallgemeinernd in vier Cluster einteilen:
Umsatz: Für den Umsatz-Forecast stehen das Bestandsgeschäft (bestehende Kundenbeziehungen) und das potenzielle Neugeschäft im Fokus. Beim Bestandsgeschäft kann man den Forecast recht einfach an den erwartbaren Umsätzen aus den laufenden Kundenverträgen ausrichten. Dabei sollte man auch immer Erfahrungswerte in Bezug auf mögliche Kündigungen einfließen lassen. Der Forecast für das Neugeschäft erfordert schon etwas mehr planerische Ausrichtung, da eine realistische Einschätzung der Wahrscheinlichkeit von neuen Aufträgen notwendig ist. Hierbei hilft es, die CRM-Pipeline rückwärts, von gelegten Angeboten bis noch losen Kontakten, abzuarbeiten und zu jedem Kunden in der Pipeline eine Einschätzung in Bezug auf Auftragshöhe, Auftragszeitpunkt und Zeitpunkt der ersten möglichen Rechnungsstellung zu geben. Für den Umsatz-Forecast zählt ausschließlich der Zeitpunkt der Rechnungsstellung. Im Zuge der Bewertung des Neugeschäfts kann es also passieren, dass aufgrund von langen Sales-Zyklen keine neuen Umsätze in der Forecast-Periode entstehen. Diese kann man aber schon für die nächste Forecast-Periode vorhalten. Die Summe der erwartbaren Umsätze aus dem Bestands- und dem Neugeschäft abzüglich möglicher Kündigungen ergibt einen fundierten Umsatz-Forecast.
Herstellkosten: Nachdem der Umsatz prognostiziert ist, gilt es jene Kosten, die direkt mit der Erzielung des Umsatzes einhergehen, vorzusehen. Diese beinhalten je nach Geschäftsmodell Material (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe), Waren und externe Dienstleistungen (z.B.: Subunternehmer), die direkt an der Umsatzerzielung teilnehmen. Zusätzlich sollten auch etwaige Provisionen, die an Vertriebspartner zu verrichten sind sowie Verpackungs- und Frachtkosten für Produkte berücksichtigt werden. Zur Vereinfachung des Forecasts für die variablen Kosten kann man sich entweder auf repräsentative Ist-Werte aus der Vergangenheit beziehen oder – für Controlling-Connaisseurs – auch die Deckungsbeitrags- bzw. Stückkostenkalkulation heranziehen. Auch hier gilt es, nicht jede sprichwörtliche Schraube zu kalkulieren, sondern für den Beginn mit realistischen Prozentwerten zu arbeiten (beispielsweise betragen die variablen Kosten im Durchschnitt 35 Prozent des Umsatzes).
Sonstige Kosten: Zu diesen zählen, je nach Geschäftsmodell in unterschiedlicher Größenordnung, Personalkosten, Büro und Miete inkl. Instandhaltung, Software und IT, Beratung, Buchführung und Werbung. Die sonstigen Kosten sind meist vermeintlich einfacher zu prognostizieren. Viele dieser Positionen können anhand der Vergangenheitswerte fortgeschrieben werden. Eine Differenzierung ist allerdings oft ratsam, um nicht blind die Vergangenheit fortzuschreiben. Klassiker, die hier gern vergessen werden, sind Sonderzahlungen für Personal, Jahresrechnungen für Beratungen und Lizenzen (z.B.: Rechnungen für die Jahresabschlusserstellung, Jahreslizenzabrechnungen) und Sonderkosten für Werbeaktionen etc.
Liquidität: Ein besonders unbeliebtes Thema in jedem Forecast ist die Liquidität. Diese entscheidet jedoch im Zweifelsfall über die wirtschaftliche Standfähigkeit eines Unternehmens. Frei nach dem berühmten Spruch „Revenue is vanity, profit is sanity, cash is king“, sollte die Liquidität auch im Forecast berücksichtigt werden. Auf die Gefahr hin repetitiv zu sein, zählt auch hier, nicht jede Kontotransaktion vorauszusehen, sondern die wichtigsten Stellschrauben zu fokussieren.
Diese sind in der Regel für die Liquidität: Zahlungseingänge von Kunden: aus dem Umsatz-Forecast abgeleitete Zahlungsziele der Kunden; Zahlungsausgänge an Lieferanten/Personal etc.: aus dem Kosten-Foreacst abgeleitete Zahlungsziele an Lieferanten; Entwicklung der Lagerbestände; Investitionen; Finanzierung mit Berücksichtigung der Einzahlungen aus Kreditaufnahmen und der regelmäßigen Rückzahlungen der laufenden Kredite; unterjährige Steuer- und Gebührenzahlungen (Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer(voraus)zahlungen, Sozialabgaben).
Der Forecast basiert auf kaufmännischer Vorsicht anstatt unternehmerischem Optimismus
Wenn es darum geht, ein realistisches Bild der Geschäftsentwicklung zu zeichnen, ist der unternehmerische Optimismus oft das Eintrittstor zur Realitätsverweigerung. Das gilt es beim Forecast – genauso wie bei der Wetterprognose – unbedingt zu vermeiden. Daher ist beim Forecast kaufmännische Vorsicht geboten. Bei der Überprüfung der Forecast-Ergebnisse sollte deshalb unbedingt ein sog. Reality Check gemacht werden, der folgende Fragen umfasst:
- Basiert der Sales-Forecast auf Fakten (Erwartungswerte für Folgegeschäft, bestehende Leads, Angebote) oder wurde rein das Prinzip Hoffnung angewendet?
- Kann das erwartete Umsatzwachstum mit den aktuellen Ressourcen gestemmt oder muss die Kapazität aufgestockt werden?
- Muss für das Umsatzwachstum in Marketing, Werbung oder sonstige Bereiche investiert werden?
- Sind alle unterjährigen Kosten berücksichtigt (z.B.: Kosten für Jahresabschluss, Strom/Gas)?
Ein weiterer hilfreicher Reality Check ist, den Forecast für zumindest zwei Szenarien anzuwenden. Ein Szenario sollte dabei ein „pessimistic case“ sein, in dem die Ergebnisauswirkungen einer schwächeren Geschäftsentwicklung prognostiziert und in diesem Zuge auch Maßnahmen zur Ergebnisverbesserung vorbereitet werden. Damit ist man auf unerwartete Entwicklungen vorbereitet und kann rasch reagieren. Es darf natürlich auch gleichzeitig ein „moonshot case“ erstellt werden, in dem die Konsequenzen eines starken Wachstums dargestellt werden. Das sollte aber keine reine Motivationsübung sein, schließlich benötigt es auch für ein starkes Wachstum vorbereitende Maßnahmen, sonst ist der Übergang zum „pessimistic case“ ein allzu rascher.
Prognosen sind sicherlich nicht einfach, dennoch sind sie einer der wichtigsten Hebel, um als Unternehmer in den „Driver Seat“ zu kommen und proaktiv und mit Voraussicht die Entwicklung des eigenen Unternehmens zu gestalten. Mit der richtigen Struktur und einem pragmatischen Zugang wird der Forecast zu einem der wichtigsten Steuerungsprozesse für Unternehmen. Das sorgt für mehr Sicherheit und macht auch mehr Spaß, als sich ausschließlich dem Prinzip Hoffnung hinzugeben. Oder wie es Mark Twain einst ausdrückte: „It is best to read the weather forecast before praying for rain.“
Die Autoren Bernhard Frühlinger und Christian Löw sind Gründer und Geschäftsführer der Acquedus Business Services GmbH. Mit dem digitalen Controlling-Service Adam bieten sie ein Tool für KMU und Start-ups an.
O’zapft is – aber strategisch!
Start-up-Business-Guide fürs Oktoberfest: So gelingt auf der Wiesn der Spagat zwischen Maß und Meeting sowie zwischen Festzeltstimmung und professionellem Austausch.

Der Duft von gebrannten Mandeln liegt in der Luft und über den Biertischen klirren die ersten Maßkrüge. Zwischen Dirndl und Lederhose, Brezn und Hendl zeigt sich jedes Jahr ein faszinierender Kontrast: Während viele Wiesn-Besucher*innen vor allem wegen der Gaudi kommen, verwandeln immer mehr Unternehmen das Oktoberfest in eine Bühne für Begegnungen, Gespräche und Geschäftsanbahnungen.
Am Abend des 23. September findet man beispielsweise das Münchner Start-up Embat gemeinsam mit ausgewählten Partner*innen und Kund*innen im Bräurosl-Zelt. Wo an den Wochenenden der Fokus klar auf Feiern liegt, entstehen von Montag bis Donnerstag Räume für Business-Meetings und Networking. Doch wie gelingt der Spagat zwischen Maß und Meeting, zwischen Festzeltstimmung und professionellem Austausch?
10 Tipps, wie das Business-Meeting auf der Wiesn zum Erfolg für dein Start-up wird
- Jedes Zelt hat seine ganz eigene Stimmung. Die Bräurosl ist lebendig, fröhlich und gleichzeitig traditionell. Das ist ein guter Rahmen, um Gastfreundschaft zu zeigen und trotzdem professionell zu bleiben.
- Ein später Nachmittag oder Abend – Embat startet ab 16.45 Uhr – passt am besten. So können geschäftliche Gespräche früh beginnen, bevor der Abend in ein gemeinsames, lockeres Beisammensein übergeht.
- Ein kleiner Tisch mit rund zehn Plätzen sorgt für intensive Gespräche statt oberflächlichem Networking.
- Eine gute Mischung aus Team-Mitgliedern und externen Gästen (zum Beispiel potenzielle Kund*innen, Partner*innen und bestehende Kontakte) hält Gespräche natürlich und verhindert, dass es zu „sales-lastig“ wirkt.
- Wiesn-Tische sind knapp – sehr knapp. Frühzeitig buchen!
- Wer Einladungen rechtzeitig verschickt und mit einer persönlichen Note versieht, macht den Unterschied.
- Das Oktoberfest ist ein einzigartiges Erlebnis. Besonders internationale Gäste schätzen die authentische bayerische Tradition. Um einen Kulturschock zu vermeiden und vor allem internationalen Gästen Sicherheit zu geben, kann ein kurzes Briefing nicht schaden, das der Einladung beigefügt ist. Inhalt: Was ziehe ich an? Was darf ich mit ins Zelt nehmen? Gibt es Sicherheitskontrollen?
- Beginnt mit relevanten „Business”-Gesprächen, aber lasst genug Raum für den „Fun Factor” – unterschätzt nicht die verbindende Wirkung von gemeinsamem Lachen, Singen und dem Anstoßen mit der Maß.
- Eine Dankesnachricht, ein geteiltes Foto oder ein LinkedIn-Post (nach vorheriger Zustimmung) transportieren die positive Energie in die nächste Begegnung.
- Auch ans eigene Team denken: Solche Events fördern nicht nur Networking, sondern auch den Teamgeist und hinterlassen bleibende gemeinsame Erinnerungen.

Warum die Bräurosl zu Embats Positionierung passt
Die Bräurosl gehört zu den klassischen Oktoberfestzelten, tief in der bayerischen Kultur verwurzelt, gleichzeitig bekannt für ihre offene, lebhafte Atmosphäre. Das spiegelt Embats Kombination aus Innovation und lokaler Verankerung wider. Im Vergleich zu exklusiveren oder rein VIP-orientierten Zelten schafft dies die richtige Mischung aus Professionalität und Spaß – so fällt es Gästen leichter, ins Gespräch zu kommen, sich wohlzufühlen und authentisch zu connecten. Gleichzeitig ist es einfach ein unvergessliches Erlebnis: Musik, Tradition und Atmosphäre sorgen dafür, dass Gäste mit bleibenden Eindrücken nach Hause gehen – ein perfekter Hintergrund für erfolgreiches Networking.
Der Autor David Vortmeyer ist Country Manager DACH bei Embat, das es Finance-Teams in mittleren und großen Unternehmen ermöglicht, sämtliche Aspekte des Treasury- und Accounting-Managements in Echtzeit zu verwalten.
Millionen-Deal für Pflanzen-Tech-Start-up FYTA
Das von Alexander Schmitt und Claudia Nassif 2018 gegründete Berliner Start-up FYTA entwickelt smarte Pflanzensensoren, die Pflanzenliebhaber*innen dabei unterstützen, die Signale ihrer Pflanzen frühzeitig zu erkennen und sie besser zu verstehen. In der TV-Show Die Höhle der Löwen überzeugte das Start-up. Es kam zum Handschlag für einen Kombi-Deal – 1 Million Euro für zehn Prozent der Firmenanteile. Im Nachhinein kam der Deal einvernehmlich dennoch nicht zustande. Was dann geschah …

Die Höhle der Löwen ist zurück – mit dabei ist das Tech-Start-up FYTA aus Berlin. Die Gründer Claudia Nassif und Alexander Schmitt geben Pflanzen mithilfe von smarten Pflanzensensoren und einer KI-gestützten App eine Stimme. Auf dem B2C-Markt ist das zwölfköpfige Team aus Berlin damit sehr erfolgreich, konnte seinen Umsatz in den vergangenen zwei Jahren jährlich jeweils verdoppeln und hat auch auf dem B2B-Markt und in der Forschung große Pläne für die Zukunft. In der Höhle der Löwen sucht FYTA 500.000 Euro für fünf Prozent der Firmenanteile.
Die Löwen zeigen sich von Produkt und Team schnell begeistert, wollen mehr als die fünf Prozent: Frank Thelen erkennt das große Potenzial in den Daten, die FYTA mit ihren Sensoren sammelt, auch Janna Ensthaler und Carsten Maschmeyer wollen investieren. Noch bevor FYTA ihren Pitch wirklich abschließen kann, liegen dem Start-up gleich vier Angebote vor: Frank Thelen erhöht sein erstes Angebot auf 800.000 Euro für zehn Prozent der Firmenanteile. Janna Ensthaler und Carsten Maschmeyer bieten gemeinsam im Kombi-Deal 1 Million Euro für zehn Prozent, würden aber auch einzeln mit 500.000 Euro für fünf Prozent mitgehen.
1 Million Euro für zehn Prozent: Darum gibt es doch keinen Deal
Für Claudia Nassif und Alexander Schmitt keine einfache Entscheidung: „Frank Thelen ist sehr erfahren im Technologie-Bereich und hat unsere Vision direkt verstanden. Dasselbe gilt allerdings auch für Janna Ensthaler und Carsten Maschmeyer, die nicht nur ihre beeindruckende Expertise in vielerlei Hinsicht unter Beweis gestellt haben, sondern gemeinsam auch das größere Netzwerk, doppeltes Know-how und das höhere Angebot eingebracht haben”, so Claudia Nassif.
Der Handschlag für den Kombi-Deal – 1 Million Euro für zehn Prozent der Firmenanteile – fällt. Im Nachhinein kommt der Deal einvernehmlich dennoch nicht zustande. Nach guten Gesprächen einigen sich die FYTA-Gründer, Ensthaler und Maschmeyer, aus strategischen Gründen aktuell von einem Investment abzusehen.
Nach der Sendung: Abschluss der Finanzierungsrunde und neue Produktgeneration
Nach der Aufzeichnung geht es für FYTA erfolgreich weiter. Das Team konnte seine Finanzierungsrunde mit bestehenden Investoren abschließen und bereitet aktuell den Launch der nächsten Produktgeneration mit fünf neuen Produkten für Ende September vor. Mit dem neuen FYTA Terra werden dann erstmals auch Außenpflanzen mit einem smarten Tracker ausgestattet. Als nächsten Schritt plant das Team die Erschließung des B2B-Marktes mit einer Kombination aus Hardware und B2B-Subscriptions, die professionelle Nutzer*innen mit präziser Umweltintelligenz versorgen und gleichzeitig den Datensatz weiter ausbauen.
Die Vision: Der weltweit größte Datenpool für Pflanzen – für Forschung und Wirtschaft
Für FYTA ist das allerdings nur der Auftakt zur Realisierung ihrer großen Vision: Sie wollen alle grüne Infrastruktur weltweit mess- und trackbar machen und damit die größte Datenbasis für in- und outdoor Pflanzen weltweit aufbauen. Diese Daten will das Team für Benchmarking oder zur Bewertung grüner Vermögenswerte im Rahmen von CO2-Zertifikaten nutzen und diese auch der Forschung zur Verfügung stellen, um neue Erkenntnisse zu Bodenqualität oder den Auswirkungen des Klimawandels zu gewinnen.
Dahinter steht auch die ursprüngliche Vision der Gründung von FYTA: Ökonomin und Datenwissenschaftlerin Claudia Nassif stellt fest, dass in einer Welt, in der alles trackbar ist, gerade die so wichtige grüne Infrastruktur noch immer auf Mutmaßungen angewiesen ist. Der Grund: In der Pflanzenwelt gelten Sensoren als technologische Herausforderung, sind kaum bezahlbar in der Skalierung und die Analyse der Daten ist sehr komplex. In vier Jahren baut Nassif gemeinsam mit Schmitt FYTA auf, bringt mehr als eine Million eigenes Kapital ein und schafft einen Sensor für Pflanzen, der Umweltparameter wie Bodenfeuchtigkeit, Licht, Nährstoffgehalt oder Temperatur misst und anhand der Daten individuelle Pflegehinweise für jede Pflanze gibt.
agriBIOME: dt.-amerik. AgTech-Start-up schließt Bridge-Finanzierung ab
AgriBIOME, 2025 von Claus-A. Boche und Julia Katrin Rhode gegründet, ist ein mikrobiom-basierte AgTech-Start-up, das die Gesundheit von Boden und Nutztieren neu definiert. Das Start-up hat nun erfolgreich seine erste Finanzierungsrunde abgeschlossen

AgriBIOME ist ein deutsch-amerikanisches AgTech-Start-up, das mikrobiologische Intelligenz nutzt, um die Gesundheit von Böden und Nutztieren neu zu denken. Die wissenschaftlich fundierten Produkte ersetzen synthetische Zusätze durch natürliche Resilienz – für höhere Erträge, geringeren Antibiotikaeinsatz und eine somit zukunftsfähige Landwirtschaft.
2025 von Claus-A. Boche und Julia Katrin Rhode gegründet, startete agriBIOME im Juni offiziell den operativen Geschäftsbetrieb – und verzeichnet bereits erste Markterfolge und wachsende Kund*innenzahlen in Europa und den USA. Zudem war das Unternehmen dieses Jahr bereits Teil des German Accelerator Programms, gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).
„Das ist mehr als ein Meilenstein auf unserem Finanzierungsweg – es ist ein starkes Signal, dass unser Ansatz einer wissenschaftlich basierten und dennoch nachhaltigen Landwirtschaft sowohl von Landwirten als auch von Institutionen geteilt wird“, erklärt Claus-A. Boche, Mitgründer und Geschäftsführer von agriBIOME. „Wir sind stolz, bereits zahlende Kunden zu haben – und auch bereits eine US-Tochtergesellschaft, die operativ aktiv ist.“
Die Investition (über die Höhe liegen keine Angaben vor) soll verwendet werden, um das Produktportfolio im Bereich mikrobiom-basierter Bodenlösungen und Einzelfuttermittel zu erweitern sowie die operative Skalierung in Europa und den USA voranzutreiben sowie Forschung, Entwicklung und Feldversuche in Pflanzen- und Tierhaltungssystemen weiter auszubauen.
Start-ups gegen Plastikmüll
Während die Verhandlungen zu einem globalen Plastikabkommen ergebnislos bleiben, entwickeln Start-ups weltweit innovative Technologien gegen Plastikmüll. Wir stellen eine Auswahl davon vor.

Die jüngsten Verhandlungen in Genf über ein globales Plastikabkommen sind wieder ohne Ergebnis geblieben. Die mehr als 180 verhandelnden Nationen konnten sich nicht einigen. Seit mehr als 50 Jahren sind die Gefahren durch Plastikmüll bekannt – und doch wird immer mehr davon produziert. Jedes Jahr entstehen rund 460 Millionen Tonnen Plastik, weniger als 10 Prozent davon werden recycelt und über 30 Millionen Tonnen gelangen in die Ozeane.
Auf politischer Ebene zeichnet sich bislang keine Lösung ab, auf die man sich global einigen könnte. Neue Vorgaben wie die Pflicht zu fixierten Flaschendeckeln in der EU sorgen eher für Frust. „Seit Jahrzehnten reden wir über das Plastikproblem. Um es zu lösen braucht es technologische Ansätze“, sagt Dr. Carsten Gerhardt, Vorsitzender der gemeinnützigen Circular Valley Stiftung. Solche Ansätze liegen längst auf dem Tisch. „Start-ups aus aller Welt zeigen, dass Innovation schneller sein kann als Verhandlungen.“
Start-ups aus aller Welt arbeiten an Lösungen
Einige dieser Unternehmen hat der Circular Economy Accelerator der Circular Valley Stiftung bereits unterstützt. Das Start-up PROSERVATION etwa stellt Polsterverpackungen aus Nebenprodukten der Getreideindustrie her, BIOWEG ersetzt Mikroplastik durch Biomaterialien aus Lebensmittelabfällen und das Unternehmen Biomyc verwendet Myzel-Verbundwerkstoffe aus Pilzwurzeln und Pflanzen.
Daüber hinaus stellt NYUNGU AFRIKA Damenhygieneprodukte aus Ananasblatt- und Maisschalenfasern her, Midwest Composites nutzt Ernteabfälle für die Herstellung von Textilien und Vlastic bietet eine Alternative zu geschäumten Kunststoffen auf Flachsbasis.
Wenn Produkte das Ende ihrer Lebensdauer erreichen, können sie durch Recycling ein zweites erhalten. Ecoplastile verwandelt Abfälle in langlebige Dachziegel, Gescol macht Bauplatten aus Schuhsohlen und Novoloop nutzt schwer zu recycelndes Polyethylen zur Produktion von thermoplastischen Hochleistungs-Polyurethanen.
Chemisches Recycling zerlegt Kunststoffe in molekulare Bausteine. Das Unternehmen CARBOLIQ verwendet ein katalytisches Niedertemperaturverfahren, um gemischte Kunststoffe in Öl umzuwandeln, das fossile Rohstoffe ersetzen kann; Radical Dot extrahiert Monomere, um sie erneut verwenden zu können.
Zu chemischem Recycling hat Circular Valley in diesem Jahr einen Informationsfilm veröffentlicht, der die Möglichkeiten dieser Methode erklärt und verdeutlicht.
Luxusuhren: Darum ist es sinnvoll, Preise zu vergleichen
Entdecken Sie, warum sich der Preisvergleich bei Luxusuhren lohnt. Sparen Sie beim Online-Kauf.

Preisvergleiche bei Luxusuhren lohnen sich durch erhebliche Preisdifferenzen zwischen verschiedenen Händlern, die mehrere hundert bis tausend Euro betragen können. Diese Unterschiede entstehen hauptsächlich durch verschiedene Kostenberechnungen und unterschiedliche Margenstrategien der Anbieter. Während manche Händler auf Premium-Service setzen, bieten andere günstigere Preise durch schlankere Betriebsstrukturen. Besonders bei begehrten Modellen von Rolex, Patek Philippe oder Audemars Piguet variieren die Preise stark zwischen den Anbietern. Ein gründlicher Preisvergleich kann daher zu beträchtlichen Einsparungen von bis zu 30 Prozent führen. Gleichzeitig hilft er dabei, den tatsächlichen Marktwert einer Luxusuhr präzise zu ermitteln. Die Investition in eine hochwertige Armbanduhr rechtfertigt den Aufwand für einen detaillierten Vergleich verschiedener Anbieter vollständig. Die folgenden Abschnitte zeigen, worauf man achten sollte.
Zwischen den einzelnen Händlern existieren teilweise deutliche Preisunterschiede
Konkrete Beispiele verdeutlichen das Sparpotenzial beim Uhrenkauf: Spezialisierte Händler bieten permanent Armbanduhren mit Rabatten von mehreren tausend Euro unter dem Neupreis an. Diese deutlichen Preisvorteile entstehen durch unterschiedliche Beschaffungswege, Lagerbestände und Verkaufsstrategien der Anbieter. Plattformen wie Watchy24.de ermöglichen es, diese Preisunterschiede transparent zu vergleichen und das beste Angebot zu identifizieren. Während Boutiquen oft Listenpreise verlangen, können autorisierte Händler erhebliche Rabatte gewähren. Online-Händler profitieren von geringeren Betriebskosten und geben diese Kostenvorteile häufig an Kunden weiter.
Besonders bei limitierten Editionen oder seltenen aktuellen Modellen können die Preisunterschiede zwischen verschiedenen Anbietern deutlich ausfallen und eine sorgfältige Recherche rechtfertigen.
Internationale Preisunterschiede und Währungseffekte: Worauf sollte man achten?
Länderspezifische Preisdifferenzen bei Luxusuhren ergeben sich aus verschiedenen wirtschaftlichen Faktoren. Währungsschwankungen beeinflussen die Preisgestaltung deutlich, besonders bei hochwertigen Herstellern aus der Schweiz, die – ebenso wie viele Start-Ups – verstärkt darauf achten, ein hohes Maß an Markenschutz zu gewährleisten. Die unterschiedlichen Mehrwertsteuersätze zwischen den Ländern wirken sich direkt auf die Listenpreise aus. So liegt die Mehrwertsteuer in Deutschland bei 19 Prozent, während sie in der Schweiz und in einigen anderen Ländern deutlich niedriger ist.
Außereuropäische Märkte wie Hongkong oder Singapur bieten teilweise deutlich günstigere Preise, wobei Import- und Zollbestimmungen unbedingt zu beachten sind. Ein internationaler Preisvergleich kann erhebliche Kostenvorteile offenbaren, setzt jedoch Kenntnisse über Garantie- und Servicebedingungen voraus.
Lohnt es sich, auf dem Gebrauchtmarkt Ausschau zu halten?
Der Gebrauchtmarkt für Luxusuhren bietet Einsparpotenziale von bis zu 30 Prozent bei meist stabiler Wertentwicklung. Hochwertige Marken behalten auch als gebrauchte Modelle eine hohe Werterhaltungsrate von durchschnittlich 70 bis 80 Prozent. Plattformen für den Second-Hand-Handel verfügen über umfangreiche Bestände mit detaillierten Zustandsbeschreibungen.
Gebrauchte Luxusuhren werden häufig professionell aufbereitet und einer Qualitätsprüfung durch Fachbetriebe unterzogen. Die Wertstabilität macht den Gebrauchtmarkt zu einer attraktiven Investitionsmöglichkeit für Sammler. Seltene oder nicht mehr produzierte Modelle können sogar an Wert gewinnen. Die transparente Preisgestaltung ermöglicht fundierte Vergleiche und realistische Einschätzungen bei deutlich geringeren Anschaffungskosten.
Expertise als wichtiger Faktor für den Kauf einer Luxusuhr
So gut wie jeder hat individuelle Vorstellungen davon, was er sich gönnen möchte. Manche träumen davon, als digitaler Nomade die Welt zu sehen, andere möchten sich irgendwann eine Luxusuhr leisten können.
Daher ist es wichtig, sich zunächst über die eigenen Ansprüche klar zu werden. Falls die Wahl auf die Luxusuhr fällt, gilt: Die Authentizitätsprüfung bildet die Grundlage für sichere Transaktionen im Luxusuhrenmarkt und beeinflusst maßgeblich die Preisgestaltung. Erfahrene Fachhändler verfügen über spezialisierte Prüfverfahren wie Seriennummern-Checks, Analyse von Werkscodes und Materialuntersuchungen.
Zertifikate, Originalverpackungen und Servicedokumente erhöhen die Glaubwürdigkeit und den Wert einer Uhr erheblich. Experten bewerten den Zustand des Uhrwerks, die Originalität der Komponenten sowie die historische Bedeutung. Die Zusammenarbeit mit erfahrenen Uhrmachern minimiert Risiken beim Kauf hochwertiger Zeitmesser.
Seriöse Händler bieten Echtheitsgarantien und übernehmen die Haftung für die Authentizität ihrer Angebote.
Ein Ausblick auf die (mögliche) langfristige Wertentwicklung
Ein fundierter Preisvergleich bei Luxusuhren zahlt sich oft langfristig über einen Zeitraum von fünf bis zehn Jahren durch bessere Investitionsentscheidungen aus. Die Analyse großer Mengen weltweiter Angebote ermöglicht realistische Markteinschätzungen und das Erkennen von Trends bei renommierten Marken. Erfolgreiche Sammler berücksichtigen sowohl aktuelle Preise als auch die historische Wertentwicklung ihrer Wunschmodelle.
Die Nutzung professioneller Vergleichsplattformen und eine regelmäßige Marktbeobachtung helfen, Risiken zu minimieren und das Preis-Leistungs-Verhältnis zu maximieren. Internationale Preisunterschiede sowie der Gebrauchtmarkt bieten zusätzliche Einsparpotenziale für informierte Käufer. Langfristig profitieren Sammler von fundiertem Markt-Know-how bei zukünftigen Käufen und Verkäufen ihrer Luxusuhren-Kollektion.
4,2 Mio. € Seed-Runde für Berliner PropTech-Start-up WALLROUND
Das 2024 von Lukas Steinhilber, Tatiana Wotzasek und Henning von Oesen gegründete WALLROUND hat eine ganzheitliche Sanierungslösung entwickelt, die Analyse, Planung, Einkauf, Bau und Projektsteuerung digital integriert.

Angeführt wurde die überzeichnete Seed-Finanzierungsrunde vom spezialisierten VC-Fonds Revent sowie dem Impact-Investor GGF. Vonovia, Europas größter Bestandshalter, vergrößert die Beteiligung. Gleichzeitig wurde ein Beirat ins Leben gerufen, dem u.a. Kai Enders, ehemaliger DACH-CEO von Engel & Völkers, Gründer von GvFC Immobilien und langjähriger Präsident des Deutschen Franchiseverbands, beitritt.
WALLROUND hat sich zum Ziel gesetzt, das größte Sanierungs-Franchise Europas aufzubauen – und damit eines der größten Probleme der Immobilienwirtschaft zu lösen: veraltete, ineffiziente und schwer koordinierbare Sanierungsprozesse, die die dringend notwendige Transformation zu energieeffizienten Gebäuden behindern. Das Unternehmen bietet eine vollständig integrierte, technologiegestützte Sanierungslösung – von der digitalen Objektanalyse über Planung, Einkauf und Umsetzung bis hin zur Qualitätssicherung.
“Wir beobachten den Markt für energetische Sanierungen schon lange“, sagt Dr. Lauren Lentz, General Partner bei Revent. „WALLROUND ist das erste Team, das eine echte End-to-End-Tech-Lösung mit operativer Exzellenz verbindet. "So sieht die Zukunft der Sanierung aus.”
Der Fokus liegt auf privaten Vermieter*innen und institutionellen Investor*innen – einem Segment, das einen großen Teil des deutschen Wohnimmobilienbestands hält, aber bislang kaum professionell adressiert wurde. Durch die Digitalisierung und Bündelung aller Prozessschritte ermöglicht WALLROUND schnellere, profitablere und skalierbare Sanierungen.
“Unser Ziel ist es, Sanierungen so einfach zu machen, dass jeder Eigentümer ohne Hindernis sein Gebäude dekarbonisieren kann – und das wirtschaftlich sinnvoll“, erklärt Lukas Steinhilber, CEO und Mitgründer von WALLROUND. „Wir bieten nicht nur einen Service, sondern bauen ein System, das skalierbar ist und die massive Nachfrage effizient bedienen kann.”
Das neue Kapital soll genutzt werden, um deutschlandweit zu expandieren, Kund*innen- und Planungsprozesse zu automatisieren sowie Schlüsselpositionen in den Bereichen Technologie, Operations und Produktentwicklung zu besetzen.
“Gebäudesanierung hat die Chance, echten Impact mit wirtschaftlichem Wachstum zu verbinden“, sagt Friedrich Neuman, Partner bei GGF. “WALLROUNDs Vision, das größte Sanierungs-Franchise Europas aufzubauen, kommt zum richtigen Zeitpunkt. Sie hilft Eigentümern, Stranded Assets zu vermeiden. Die vollintegrierte Plattform – mit Software im Kern – schafft enorme Effizienzgewinne und beschleunigt die Energiewende im Gebäudesektor.“
Gründer*in der Woche: SmartFoodie – warme Gerichte 24/7
Das Münchner FoodTech-Start-up SmartFoodie, 2024 von Xiaoting Song und Theo Guo gegründet, bietet innovative Catering-Lösungen mittels Verkaufsautomaten mit Dampfgarern, die in zwei Minuten frische, warme Mahlzeiten liefern. Wie das funktioniert und was die Lösung vom üblichen Automaten-Fastfood unterscheidet, erfahren wir im Interview mit Co-Founder Theo.

Theo, wann und wie bist du bzw. seid ihr auf die Idee zu SmartFoodie gekommen?
Die Idee zu SmartFoodie entstand eigentlich ganz klassisch im Uni-Alltag. Als Studierende hatten wir oft die gleiche Erfahrung gemacht: Nach der Vorlesung oder einer langen Lernsitzung war man hungrig – aber entweder hatte die Mensa schon zu oder man hatte keine Lust mehr, selbst zu kochen. Es gab kaum bezahlbare, warme Mahlzeiten auf dem Campus, besonders am Abend oder am Wochenende. Genau da entstand der Gedanke: Warum gibt es eigentlich keine Lösung, die wie ein automatischer Koch arbeitet – rund um die Uhr, platzsparend, bezahlbar und ohne Personal? Aus diesem Bedürfnis wurde eine unternehmerische Idee – und schließlich SmartFoodie.
Was waren dann die wichtigsten Schritte von der Idee bis zum ersten Prototyp? Welche Hürden galt es dabei zu meistern?
Zuerst mussten wir das Konzept technisch machbar machen – also: Wie bekommt man Dampfgartechnologie, Kühlung und Ausgabe in eine Einheit auf einen Quadratmeter? Parallel haben wir mit Köch*innen erste Rezepte entwickelt. Die größte Hürde war definitiv der Aufbau eines funktionierenden Prototyps mit allen sicherheitsrelevanten Anforderungen.
Wir haben uns vor Kurzem auf der Startup Demo Night in München kennengelernt, als ihr euren Mahlzeitenautomaten präsentiert habt. Ich durfte Probeessen und fand es sehr lecker – hatte für mich Restaurant-Qualität. Wie schafft ihr das mit einem Automaten ohne Personal in nur wenigen Minuten?
Der Schlüssel liegt in unserer hochmodernen Dampfgar-Technologie, kombiniert mit sorgfältig ausgewählten Partnerschaften mit Manufakturen und Küchen. Die Gerichte werden in zentralen Küchen vorgekocht und direkt im Anschluss auf sehr niedrige Temperaturen heruntergekühlt – so bleiben Geschmack, Textur und Nährstoffe bestmöglich erhalten.
Im Automaten werden sie anschließend per Dampf in etwa zwei Minuten schonend regeneriert – also nicht einfach mikrowellenartig erhitzt, sondern wirklich frisch dampfgegart. Das Ergebnis: Mahlzeiten wie frisch gekocht – ganz ohne Personal vor Ort.
Was ist euch bei der Zubereitung der Speisen bzw. den Rezepten wichtig?
Unser Essen entsteht in enger Zusammenarbeit mit ausgewählten Partnerküchen und Manufakturen – unter Verwendung hochwertiger, möglichst regionaler Zutaten.
Uns ist besonders wichtig, dass unsere Gerichte nicht nur schnell und praktisch verfügbar sind, sondern auch geschmacklich überzeugen und ernährungsphysiologisch sinnvoll sind.
Bei der Rezeptentwicklung orientieren wir uns gezielt an den Bedürfnissen der jungen Generation: Viele unserer Nutzer*innen wünschen sich internationale, abwechslungsreiche und gesunde Mahlzeiten, die sättigen, ohne zu beschweren.
Deshalb findest du bei uns neben Klassikern wie Spaghetti Bolognese auch Reis-Bowls, asiatische Dumplings oder vegetarische Frikassee – frisch dampfgegart, schonend zubereitet und einfach lecker.


Hast du ein Lieblingsgericht in eurem Sortiment?
Ich habe mehrere Favoriten. Wenn ich zwei herausgreifen müsste: Unsere BBQ-Rindfleisch-Dumplings und die Spaghetti Bolognese.
Nochmals auf den Punkt gebracht: Was unterscheidet SmartFoodie von konventionellen Food-Automaten?
Klassische Food-Automaten liefern meist nur kalte Snacks, belegte Brötchen oder Mikrowellengerichte.
SmartFoodie geht einen neuen Weg: Unsere Automaten bereiten vollwertige, frisch dampfgegarte Mahlzeiten vollautomatisch auf Knopfdruck zu – ohne jeglichen manuellen Zwischenschritt. Kein Auspacken, kein Aufreißen, keine Mikrowelle – das Gericht wird direkt im Automaten dampfgegart und ist innerhalb von zwei Minuten verzehrfertig.
Die schonende Zubereitung mit Dampf sorgt dafür, dass Aromen, Textur und Vitamine erhalten bleiben – und genau das schmeckt man.
Wie habt ihr die Entwicklung finanziell gestemmt? Mit eigenen Mitteln, Investor*innengeld und/oder mit Fördergeld?
In der Anfangsphase haben wir alles komplett selbst finanziert – also gebootstrapped.
Das bedeutete, viel Zeit, Energie und natürlich auch Eigenkapital zu investieren, ohne die Sicherheit, dass es klappt. Aber wir waren überzeugt vom Potenzial und der Idee.
Später kamen erste Partnerschaften und kleinere Investorenzusagen dazu – vor allem von Menschen, die an die Vision, und uns geglaubt haben.
Wo stehen eure Automaten bzw. welches sind die aus deiner Sicht idealen Aufstellungsplätze, die ihr anstrebt?
Unsere SmartFoodies findet ihr unter anderem bereits in Unternehmen, Coworking-Spaces, Kliniken und Gyms.
Unser Ziel ist es, SmartFoodie als neue Infrastruktur für vollwertige, warme Verpflegung in Städten zu etablieren. Ob Universität, Bürokomplex, Coworking-Space, Krankenhaus, Supermarkt, Festival, Flughafen oder Verkehrsknotenpunkt – wir denken Essen neu.
Jeder Standort mit Menschen, aber ohne warme Küche, ist potenziell geeignet.
Besonders spannend sind Standorte mit begrenzter Fläche, hohen Betriebskosten oder Personalengpässen, denn genau da zeigt unser System seine Stärken.
Was sind eure Pläne für 2025 – und was ist darüber hinaus unternehmerisch von SmartFoodie zu erwarten?
Für 2025 planen wir ein kontrolliertes Wachstum – zunächst im Großraum München, anschließend deutschlandweit. Unser Ziel: SmartFoodie soll überall dort verfügbar sein, wo warme Küche fehlt, aber ein echtes Bedürfnis danach besteht.
Parallel zum Ausbau der Standorte wollen wir SmartFoodie auch als Marke etablieren – als Synonym für moderne, vollwertige und smarte Verpflegung. Kooperationen mit Flughäfen, Bahnhöfen, Tankstellen, Festivals, E-Bistros und weiteren Partnern werden dabei eine Schlüsselrolle spielen.
Um diese Expansion zu ermöglichen, bereiten wir derzeit eine Finanzierungsrunde vor. Damit schaffen wir die Grundlage für den nächsten Meilenstein:
Der Aufbau einer ganzheitlichen digitalen Plattform für die Ernährung des 21. Jahrhunderts – ein intelligentes Ökosystem, das verschiedene Automatenlösungen für vollwertige kalte und warme Mahlzeiten, Snacks, Frühstück und frische Getränke bündelt.
Unser Ziel ist es, über diese Plattform einen neuen Verpflegungsstandard zu setzen – vernetzt, nachhaltig, rund um die Uhr verfügbar und perfekt auf den Lifestyle der heutigen Generation abgestimmt.
Und last, but not least: Was rätst du anderen Gründer*innen aus eigener Erfahrung?
Als junge(r) Gründer*in denkt man oft: Ich habe noch nicht genug Erfahrung. Aber gerade das ist eure Stärke – ihr denkt anders, ihr lebt anders, ihr esst anders. Baut Lösungen für eure Generation und hört auf eure Instinkte.
Wenn ihr euch entscheidet zu gründen, dann all-in – mit Kopf, Herz und Energie.
Theo, danke für deine Insights
Das Interview führte Hans Luthardt
Reform des Vergaberechts: Für Start-ups wird vieles leichter
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat die finale Fassung des „Entwurfs eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge“ vorgelegt. In welchem Umfang auch Start-ups davon profitieren sollen, liest du hier.

Parallel zu den Milliarden-Investitionspaketen setzt die Bundesregierung ein weiteres wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um: eine schnellere und einfachere Vergabe öffentlicher Aufträge. Von den neuen Regeln des „Vergabebeschleunigungsgesetzes“, das seit kurzem als Regierungsentwurf kursiert, sollen vor allem auch Start-ups profitieren.
Dr. Alexander Dörr, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Vergaberecht bei Menold Bezler in Stuttgart, fasst die wesentlichen Punkte zusammen.
Die Idee hinter der Vergaberechtsreform ist klar: Viele der dringend nötigen Investitionsvorhaben in Deutschland sollen künftig noch um einiges schneller umgesetzt werden. Mehr Digitalisierung und schlankere Prozesse sollen das öffentliche Beschaffungswesen attraktiver machen, und dies vor allem auch für junge, wachstumsorientierte Unternehmen. Der Gesetzentwurf enthält darum einige neue Regelungen, die speziell die Interessen von Start-ups berücksichtigen.
Einfachere Eignungsprüfung
Deutliche Erleichterungen soll es für Unternehmen zunächst bei der Eignungsprüfung geben. Bieten sie bisher bei Liefer- und Dienstleistungsvergaben mit, müssen sie oft einen umfangreichen Katalog an sogenannten Eignungsnachweisen vorlegen. Dazu zählen unter anderem Umsatzangaben, Referenzen oder Versicherungsnachweise. In Zukunft soll dies nur noch für den Bestbieter gelten. Wer es nicht in die engere Wahl schafft, dem bleibt das häufig aufwändige Beibringen von Nachweisen erspart.
Damit Start-ups verstärkt an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen können und wollen, werden außerdem die Eignungsanforderungen an die besonderen Umstände von Start-ups und mittelständischen Betrieben angepasst. Start-ups sollen ihre wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit auch anders als von der Vergabestelle vorgegeben nachweisen können. Fragt der Auftraggeber zum Beispiel standardmäßig die Umsätze der vergangenen drei Jahre ab, kann ein Unternehmen, das für diesen Zeitraum noch keine beträchtlichen Umsätze nachweisen kann, den Leistungsnachweis auch auf andere Weise erbringen.
Förderung von Innovationen
Start-ups stehen besonders für innovative Lösungsansätze. Um diese zu fördern, sieht der Entwurf des Vergabebeschleunigungsgesetzes vor, dass die sogenannte funktionale Leistungsbeschreibung gestärkt wird. Wie heute schon im IT- und Baubereich praktiziert, sollen die Vergabestellen ihren Bedarf nicht mehr bis ins kleinste Detail beschreiben müssen. Vielmehr soll es ausreichen, das Problem und das Ziel zu skizzieren. Dies hat den Vorteil, dass die bestmögliche Lösung mit den Anbietern gemeinsam erarbeitet werden kann und der Auftraggeber sie nicht schon vorausdenken muss. Für Start-ups öffnet sich damit ein weiteres Feld, ihre kreativen Vorschläge anzubringen.
Straffere Zahlungsfristen und flexiblere Losvergabe
Vorgenommen hat sich der Gesetzgeber auch Verbesserungen mit Blick auf die Zahlungsmodalitäten im öffentlichen Auftragswesen, um auch hier kleineren und jüngeren Unternehmen gerechter zu werden. In zahlreichen Branchen genießt die öffentliche Hand in Sachen Zahlungsmoral nicht den allerbesten Ruf. Zahlungsfristen von weit mehr als 30 Tagen sind keine Seltenheit. Die Fristen sollen nun gestrafft werden. Und damit Unternehmen nicht wirtschaftlich erheblich in Vorleistung gehen müssen, soll es auch neue Spielräume bei Vorauszahlungen geben.
Großaufträge werden bisher regelmäßig in Teilaufträge, sogenannte Lose, aufgeteilt. Die Pflicht zur Vergabe in Losen wird nun gelockert. Bei besonders großen Infrastrukturvorhaben ist künftig auch eine Gesamtvergabe erlaubt, ohne dass es dafür einer besonderen Rechtfertigung bedarf. Für kleinere Unternehmen kommen derartige Großprojekte aus einer Hand vermutlich nicht in Frage. Bei großen Aufträgen sollen Auftragnehmer daher vertraglich verpflichtet werden können, die Interessen kleinerer und mittelständischer Firmen bei der Untervergabe zu berücksichtigen. Offen bleibt hier aber noch die Frage, wie sich dies in der Praxis umsetzen lassen wird.
Höhere Schwellenwerte und gelockertes Zuschlagsverbot
Bei kleineren Vergaben durch die Bundesoberbehörden wird der Aufwand auch dadurch verringert, dass die Schwellenwerte für die Anwendung des Kartellvergaberechts angehoben werden. Gleichzeitig wird der Spielraum für Verträge ohne vorangehende Ausschreibung (sogenannte Direktaufträge) erweitert. Auf Bundesebene können Liefer- und Dienstleistungen in Zukunft bis zu einem Auftragswert von 50.000 Euro netto direkt vergeben werden.
Billigkonkurrenz aus Drittstaaten soll mit dem neuen Vergaberecht ein Stück weit dadurch Einhalt geboten werden, dass Bieter von außerhalb der EU nicht mehr automatisch gleich behandelt werden müssen. Vor allem bei strategisch sensiblen Projekten ergibt sich dadurch ein Wettbewerbsvorteil für deutsche und europäische Unternehmen. Ein Schlupfloch für Firmen beispielsweise aus China sind weiterhin Zwischenhändler oder Niederlassungen in der EU. Lediglich im Sicherheits- und Verteidigungsbereich sind hier die Ausschlussmöglichkeiten noch umfassender.
Wer eine EU-weite Ausschreibung gewonnen hat, muss bisher damit rechnen, dass unterlegene Bieter die Auftragsvergabe in einem Vergabenachprüfungsverfahren angreifen; die Hürden sind hier vergleichsweise niedrig. Während das Nachprüfungsverfahren noch läuft, gilt ein Zuschlagsverbot. Dieses Zuschlagsverbot soll nun gelockert werden. Unterlegenen Bietern bleibt dann nur noch die Möglichkeit, Schadensersatz einzuklagen.
Alle Vergaben auf einem Portal
EU-weite Vergabeverfahren werden schon heute überwiegend über Online-Vergabeportale abgewickelt. Künftig sollen auch die vorgeschalteten Markterkundungen vollständig digital durchgeführt werden. Sämtliche Ausschreibungen sollen im „Datenservice Öffentlicher Einkauf“ erfasst sein. Damit können Unternehmen Ausschreibungen schneller unter einer Adresse finden.
Der Autor Dr. Alexander Dörr ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Vergaberecht bei Menold Bezler in Stuttgart