Checkliste: Produktsicherheit

Folgendes haben Hersteller und die weiteren Haftenden zu beachten:

  • Es muss auf die korrekte Handhabung und auf besondere Gefahren hingewiesen werden.
  • Der Benutzer eines Produktes muss primär für den bestimmungsgemäßen Gebrauch instruiert werden. Die Rechtsprechung verlangt ferner, dass der Verbraucher zusätzlich Informationen und Warnhinweise insoweit erhält, dass ein nahe liegender Fehlgebrauch eines durchschnittlichen Benutzers ausgeschlossen ist. Sogar vor einem nahe liegenden Missbrauch muss ausdrücklich gewarnt werden, insbesondere wenn diese Missbrauchsfälle bereits zu Schadensfällen geführt haben oder mit großer Wahrscheinlichkeit führen werden. Bei jedem Produkt hat der Hersteller eine konkrete technische Gefahrenanalyse zu erstellen und entsprechend die Instruktionen auszugestalten.
  • Warnhinweise können entbehrlich sein, wenn die Personen, die eine technische Anlage bedienen, mit den Gefahren vertraut sind.
  • Warnhinweise ersetzen keine konstruktiv-technischen Schutzvorrichtungen.
  • Die Instruktionen müssen deutlich, ausreichend, gut verständlich und vollständig sein. Hierbei ist möglichst viel mit Symbolen zu arbeiten, damit die Aussage schnell und nachhaltig sowie insbesondere auch von Personen mit fehlenden nationalen Sprachkenntnissen begriffen werden können.
  • Für besonders gefährliche Situationen sind Warnaufkleber gut sichtbar am Gerät anzubringen.
  • Ist das Produkt bereits auf dem Markt, muss es beobachtet und bei Gefahren zurückgerufen werden.