Risikomanagement für Start-ups

Autor: Markus Damer
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Kommen, um zu bleiben: 3 Tipps für effizientes Risikomanagement für Start-ups.

Nach den ersten drei Jahren ist die größte Hürde überwunden: Statistisch gesehen nimmt die Wahrscheinlichkeit des Scheiterns für Start-ups nach der schwierigen Anfangszeit deutlich ab. Ein durchdachtes Risikomanagement ist dabei gerade in der Gründungsphase der Schlüssel zum Erfolg.

Im Folgenden stellen wir drei konkrete Maßnahmen vor, die beim Risikomanagement von jungen Unternehmen unbedingt beachtet werden sollten.

Unvorhergesehene Herausforderungen und hohe Risiken: daran scheitern Start-ups

Die Start-up-Branche bringt spezifische Eigenschaften mit sich. Sind Gründer sich diesen bewusst, sind erste potenzielle Fallstricke identifiziert. So setzen junge Unternehmen häufig andere Prioritäten als etablierte Firmen: während Produkt- und Organisationsentwicklung im Fokus stehen, folgt Profitabilität häufig erst an zweiter Stelle. Zudem sind gerade in der Anfangszeit größere finanzielle Risiken nicht auszuschließen.

Als Neulinge im Markt stehen sie vor der großen Herausforderung, zahlreiche Neukunden zu akquirieren, ohne die Rückendeckung durch einen Stamm an Bestandskunden zu haben. Finanzielle Ressourcen sind also häufig knapp, weshalb Start-ups sich Kunden und Lieferanten mit einer schlechten Zahlungsmoral nicht leisten zu können. Neben den allgemeinen potenziellen Risiken, die mit einer Firmengründung einhergehen, gibt es bestimmte branchenspezifische Gefahren. Start-ups sollten aus diesem Grund ihr Geschäftsfeld genau untersuchen und in diesem Zuge nicht nur weitere Spieler aus der Branche, sondern auch weitere Beratungsstellen wie etwa die örtliche Industrie- und Handelskammer befragen.

Vorbeugen und Vorausplanen: Drei Maßnahmen für effektives Risikomanagement

Risikomanagement Tipp 1: Verteilung der finanziellen Mittel kontinuierlich anpassen

Im Laufe der Jahre steigen die Fixkosten in Unternehmen an. Dementsprechend liegt es in der Hand des Start-ups, höhere Rücklagen aufzubauen. Auch in guten Zeiten ist regelmäßige Rücksprache mit der Bank wichtig, um Warnsignale frühzeitig kommunizieren zu können. Benötigt ein junges Unternehmen eine Krediterhöhung, dann sollte es diese Finanzierung vorausschauend in den gesamten Maßnahmenplan einbetten. Somit bleibt das Start-up auf der sicheren Seite, auch wenn es um die eigene Kreditwürdigkeit geht: Zahlungsunfähigkeiten – auch, wenn sie nur vorübergehend, etwa bis zur nächsten Finanzspritze sein mögen – sowie Verzögerungen beim Begleichen der Rechnungen wirken sich negativ auf die Kreditwürdigkeit aus. Hier ein vertrauenswürdiges und professionelles Bild abzugeben, ist für spätere Unterstützung durch Banken, Investoren oder Geschäftspartner von großer Bedeutung.

Risikomanagement Tipp 2: existenzbedrohenden Schäden vorbeugen

Damit es gar nicht erst zu existenzbedrohenden Schäden kommt, profitieren Start-ups davon, frühzeitig Profis in ihr Risikomanagementsystem einzubinden. Versicherungen abzuschließen ist unerlässlich und im Idealfall unterstützen die Experten das Unternehmen bereits beim Aufbau des Systems. Weiterhin sollten Start-ups existenzielle Abhängigkeiten bei ihrem Kerngeschäft von Zulieferern vermeiden. Zweifelt ein junges Unternehmen an der Zahlungsfähigkeit von Kunden, wenn beispielsweise Rechnungen mit großer Verspätung bezahlt werden oder von Auskunfteien ein niedriger Bonitätswert ausgegeben wird, bietet es sich an, Bezahlung per Vorkasse festzulegen. Im Worst-Case, etwa bei ausbleibenden Zahlungen, sollte Start-ups auf professionelle Inkasso-Services setzen, um Zeit zu sparen und somit effektiv Kosten zu minimieren.

Risikomanagement Tipp 3: Planungssicherheit nachhaltig erhöhen

Risiken einzuschätzen und potenzielle Krisen im Voraus zu identifizieren sind wichtige Schritte auf dem Weg zu mehr Planungssicherheit. Zusätzlich sinnvoll ist eine jährlich durchgeführte gründliche Risikoanalyse für die eigene Branche. Die Erkenntnisse daraus sind eine wertvolle Grundlage für die einzugehenden Absicherungen. Aufträgen von Neukunden ab einer bestimmten Größenordnung sollte das junge Unternehmen erst bestätigen, nachdem es die Bonität des potenziellen Abnehmers geprüft hat. Auch profitiert das Start-up davon, von wichtigen Lieferanten Informationen zu deren Risikomanagement einzufordern und erst danach die Geschäftsbeziehung zu bestätigen.

Fazit: vergangene Projekte für Bonität der Gründer von großer Wichtigkeit

Start-ups nützt eine gute Beziehung zu ihrem Kreditinstitut ebenso wie ein gut durchdachtes Risikomanagementsystem und langfristige Planung. Maßnahmen, die das Risiko der Insolvenz zu mindern, müssen in jedem Start-up fest verankert sein, denn frühere Insolvenzen wirken sich negativ auf die Bonitätsbewertung von Gründern bei zukünftigen Projekten aus. Wurden finanzielle Risiken identifiziert, dürfen sie daher nicht aus den Augen verloren werden. Eine kontinuierliche Beobachtung und systematische Steuerung durch eigene Verantwortliche im Unternehmen oder externe Auskunfteien ist somit vorausgesetzt.

Werden erste Anzeichen deutlich, dass bei einem Vertragspartner mit Zahlungsausfällen, -verspätungen oder sogar einer Insolvenz zu rechnen ist, kann mit einer Risikostrategie zeitnah und effektiv gehandelt werden. Mögliche Ansätze können hierbei etwa der Ausbau des Qualitätsmanagements, ein Dienstleisterwechsel oder Versicherungen sein. Allein durch das konstante Monitoring verringert sich das Eintrittsrisiko bereits und auch neue Risiken sind schnell erkennbar. Dies trägt dazu bei, dass Start-ups nicht nur die ersten drei Jahre nach der Gründung überstehen, sondern langfristigen Erfolg haben.


Der Autor Markus Damer ist Head of Finance bei der Creditsafe Deutschland GmbH. Das global agierende Unternehmen Creditsafe ist die weltweit meistgenutzte Wirtschaftsauskunftei.

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Preventim: digitales Drive-in-Testzentrum gestartet

Preventim-Gründer Frederic Lanz will mit seinem digitalen Drive-in-Testzentrum nicht nur mehr Sicherheit ermöglichen, sondern auch eine belastbare Öffnungsperspektive schaffen.

Einfach digital ein Termin-Ticket ziehen. Mit Auto, per Rad oder zu Fuß zur Stadthalle kommen. Täglich den Schnelltest kostenlos von geschultem Personal in der Zeltstation an der frischen Luft durchführen lassen. Ohne weitere Wartezeit zum Testergebnis schon nach circa 15 Minuten über das eigene Smartphone. Und weiter geht es in die heimische Gastronomie, zur Arbeit oder zu anderen privaten Terminen. So die Vision hinter dem Projekt.

Seit Karfreitag können sich Menschen aus dem Main-Taunus-Kreis unkompliziert im neuen Zentrum an der Flörsheimer Stadthalle testen lassen. „In unserem neuen Schnelltestzentrum ist alles digital – außer der Abstrich“, betont Frederic Lanz, Gründer der verantwortlichen Preventim UG. „Durch die volldigitale Verarbeitung der Daten bieten wir ein Höchstmaß an Sicherheit und Effizienz bei den Testungen.“

Digitaler Pass als Chance für Gastronomie und Co.

Im Mittelpunkt des Schnelltestangebots steht die Website oder eine App, über die alle relevanten Daten automatisiert verarbeitet werden. Diese können sich Nutzer kostenfrei über corona-pitstop.de herunterladen. Vor einer Testung geben sie einmalig ihre Kontaktdaten ein und stoßen dabei eigeninitiativ den Verarbeitungsprozess an. Nach dem Test informiert die App sie automatisch über das Ergebnis. Ist dieses negativ, generiert sie ein Testzertifikat, das in der persönlichen Wallet auf dem Smartphone eingespielt wird. In Zukunft soll es als digitaler Pass den Eintritt in gastronomische oder andere Einrichtungen ermöglichen.

Ist das Ergebnis hingegen positiv, erfolgt eine Meldung nicht nur an die Testperson, sondern unter Einhaltung des Datenschutzes auch direkt an das Gesundheitsamt. Die App informiert den Nutzer, sich in Quarantäne zu begeben und einen Arzt für einen weiteren PCR-Test zu kontaktieren. Darüber hinaus übermittelt das neue Preventim-Testzentrum einmal täglich alle relevanten Daten zur Anzahl der Testungen und zu den Ergebnissen an das Gesundheitsamt. Damit erfolgt die Ermittlung von Inzidenzen und das Konzept schützt präventiv vor der Ausbreitung unerkannter Infektionsherde.

Unbürokratischer Helfer in der Region

Die Preventim UG schließt mit dem kostenlosen Schnelltestangebot eine Lücke, die staatliche Stellen gerade im Rahmen der Teststrategie der Bundesregierung zu schließen versuchen. Der zuständige Main-Taunus-Kreis hat das Unternehmen für die Errichtung des Testzentrums auf unbürokratische Weise beauftragt. Die Testungen werden durch die Krankenkassen finanziert.

Nicht nur die Koppelung an das örtliche Gesundheitsamt macht das neue Schnelltestzentrum dabei zum „Flörsheimer Modell“. Die Mitarbeiter vor Ort entstammen vom Lockdown betroffenen Branchen wie der Gastronomie. Sie sind speziell für die Schnelltestungen durch das Deutsche Rote Kreuz geschult. Um einen Anreiz für die regelmäßige Testung zu schaffen, vergibt das Preventim-Zentrum kleine Präsente wie Gutscheine für die örtliche Eismanufaktur. Direkt gegenüber des Flörsheimer Schulzentrums können sich auch Lehrer und Schüler regelmäßig testen lassen.

Gründer Frederic Lanz - "Held des Mittelstands"

Hinter dem neuen Angebot steht mit Frederic Lanz ein Flörsheimer, der unbürokratisch Hilfe organisiert. Im vergangenen Jahr hat der Geschäftsführer der KEMPER GmbH im Münsterland pragmatisch einen mobilen Luftreiniger für Schulen auf den Markt gebracht, der bereits in vielen deutschen Schulen die Infektionsgefahr reduziert – das Unternehmen gilt als Pionier der Luftreinhalttechnik in der Metallverarbeitung. Kürzlich würdigte die Wirtschaftswoche dieses Engagement in seiner Rubrik „Helden des Mittelstands“. Jetzt will er Testzentren flächendeckend aufbauen, um weitere Öffnungsschritte für vom Lockdown betroffene Wirtschaftsbereiche zu ermöglichen.

Flörsheim am Main ist für den Lanz dabei erst der Anfang, denn das „Flörsheimer Modell“ lässt sich auch auf andere Städte übertragen. „Binnen kurzer Zeit können wir ein Testzentrum hochziehen“, sagt Lanz. „Bis alle durch die Impfungen immunisiert sind, wird es noch dauern. Die flächendeckende Testung gibt uns aber die Möglichkeit, zumindest schrittweise zu öffnen.“ Am Sitz seiner Firma in Vreden ist bereits ein ähnliches Testzentrum entstanden.

Planungssicherheit statt Almosen

Im Interview: Dr. Bernd Fischl ist Partner der BFMT Gruppe und u.a. als zerti­fizierter Fördermittelberater in den Bereichen Gründung, Wachstum und Krisenmanagement tätig.

Wie ist das Corona-Jahr 2020 aus Ihrer Sicht gelaufen?

Die Herausforderungen, die Unternehmen zu bewältigen hatten, waren enorm. Das extreme Herunterfahren vieler geschäftlicher Aktivitäten und das zeitweise Lahmlegen des öffent­lichen Lebens beeinträchtigten die Real­wirtschaft direkt. Die Unternehmen hatten hier einen gewaltigen Nachfrageschock zu bewältigen. Funktionierende Geschäftsmodelle wurden plötzlich „on hold“ gestellt. Während viele Unternehmerinnen und Unternehmer schnell versuchten, die weiterlaufenden Kosten zu senken, war dies natürlich nur begrenzt und mit einem gewissen Vorlauf möglich. Die Folge war und ist eine zunehmend angespannte Eigenkapital­situation vieler eigentlich sehr solide wirtschaftender Unternehmen.

Das schnelle Schaffen steuerfinanzierter Förderprogrammen wirkte sich zudem direkt auf die Arbeit der Beraterinnen und Berater aus, die gefordert waren, ihre Mandantinnen und Mandaten entsprechend zu unterstützen. Sie mussten sich, trotz erheblicher Flut an Anfragen, sehr schnell in neue Herausforderungen z.B. im Bereich der Fördermittel einarbeiten, um Unternehmen kompetent begleiten zu können. Dies stellte für die Beratungsbranche eine sowohl qualitativ als auch quantitativ hohe Herausforderung dar. Aus meiner Sicht ist uns dies gut gelungen.

Was waren die größten Hürden und stärksten Hilfsangebote für Selbständige?

Neben den aktuell angebotenen Hilfen wie Überbrückungshilfe 1 und 2, November- und Dezemberhilfen wurde für betroffene Unternehmen zu Beginn der Krise ein Beratungszuschuss (über die BAFA) in Aussicht gestellt, der leider rückwirkend aufgrund von Budgetknappheit revidiert wurde. Das war sehr unschön, da zahlreiche Unternehmen nicht nur Zeit in die Antragstellung investiert, sondern auch wochenlang auf einen Bescheid gewartet hatten. Da vor dem Vorliegen eines positiven Bewilligungsbescheids nicht mit der Beratung begonnen werden durfte, hat sich dadurch die Situation vieler Unternehmen weiter verschlechtert.
Bei den aktuellen Hilfen gab und gibt es im Nachhinein immer wieder Änderungen bzw. Anpassungen bei der Antragstellung bzw. den Genehmigungsvoraussetzungen, was sowohl die Kosten als auch die Zeit bis zur Verfügbarkeit der dringend notwendigen Mittel erheblich erhöht.

Abzuwarten bleibt auch, wie die weitere Abwicklung und ggf. nachgelagerte Prüfung nach Zuteilung der Fördermittel erfolgen wird und ob es hier vielleicht auch zu erheb­lichen Rückzahlungen kommen kann. Es bleibt zu hoffen, dass diese Aspekte bei zukünftigen Förderungen berücksichtigt bzw. Fehler vermieden werden. Für den Wirtschaftskreislauf ist nichts schädlicher als anhaltende Planungsun­sicherheit.

Auch müssen wir uns stets vergegenwärtigen, dass wir von einem staatlich verordneten Stillstand sprechen, dessen Länge und Intensität auch nach einem Jahr der Krise in keinster Weise absehbar oder gar planbar ist. Gerade deshalb sollten Hilfsmaßnahmen zuverlässig planbar sein und keinen Almosen gleichen.

Was raten Sie Selbständigen, um sich für die kommenden Herausforderungen bestmöglich zu rüsten?

In der aktuellen Situation sollte jedes Unternehmen einen engen Kontakt mit seinem Steuerberater pflegen, da dieser über die aktuellen Hilfen informiert und berechtigt ist, entsprechende Anträge zu stellen. Neben den genannten Hilfen können bei einem größeren Kapitalbedarf auch Förderdarlehen bei der Hausbank beantragt werden. Hier sollte eine belastbare Planung erstellt werden, um die möglichen Szenarien mit dem daraus resultierenden Kapitalbedarf managen zu können. Nur so lässt sich ein Unternehmen in diesen unsicheren und volatilen Zeiten möglichst stabil in die Zukunft führen.

Neben der Prüfung und Nutzung von Zuschüssen und sonstigen Fördermitteln sollte auch die Eigenkapitalausstattung des Unternehmens im Auge behalten werden. Bei einer sehr stark reduzierten Eigenkapitalquote oder nicht ausreichend verfügbaren Fördermitteln bzw. Fremdkapital kann auch die Aufnahme von Eigenkapital oder Mezzanine-Kapital sinnvoll oder sogar notwendig sein. In der aktuellen Krise hat sich wieder einmal gezeigt, dass Unternehmen mit einer starken Eigenkapitalquote weniger anfällig für unerwartete Ereignisse sind.

Für Unternehmen ist es weiterhin wichtig, sich umfänglich zu informieren bzw. informieren zu lassen. Da niemand den weiteren Verlauf der Krise kennt, sind die aktuellen Herausforderungen aktiv anzugehen. Dabei darf natürlich nicht vergessen werden, dass es auch eine Zeit nach COVID-19 geben wird. Wer sich jetzt gut aufstellt, kann von der dann einsetzenden Erholung überproportional profitieren.

Außenstände konsequent einfordern

Außenstände konsequent einfordern

Die Zahlungsmoral von Kunden stellt einen massiven Stolperstein für alle Unternehmen dar. Rund ein Viertel aller Insolvenzen ist unmittelbar darauf zurückzuführen. Ein heikles Thema: Der Kunde ist König und will pfleglich behandelt werden. Aber wenn er Sie aus Nachlässigkeit oder gar aus Kalkül in finanzielle Schwierigkeiten bringt, ist konsequentes Handeln mit Fingerspitzengefühl oberstes Gebot. „Ich war so darauf bedacht, meine Kunden zufrieden zu stellen, dass ich die erledigten Aufträge gedanklich bereits als abgeschlossen abgelegt hatte. Säumige Kunden dann mit Mahnungen zu vergraulen, das glaubte ich mir nicht leisten zu können“, erklärt Zurbier.

Scheuen Sie sich nicht vor schriftlichen Zahlungserinnerungen und – wenn nötig – auch nicht vor der Zusammenarbeit mit einer Inkasso-Firma. Schließlich ist es Ihr Geld und zumeist ist es schon fest verplant. Das „Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen“ besagt: Forderungen können bei Gericht geltend gemacht werden, wenn der Kunde 30 Tage nach Fälligkeitstermin nicht gezahlt hat. Stellen Sie Rechnungen generell so zügig wie möglich, nicht nur einmal im Monat „en bloc“. Prüfen Sie auch, ob Sie neue Aufträge gegen Vorkasse, Barzahlung oder zumindest gegen An- und Teilzahlungen annehmen können. Bei Privatkunden kann es sich lohnen, vorab Informationen über eine Auskunftei einzuholen. Diese hat Zugriff auf die relevanten Datenbanken und kann schwarze Schafe herausfiltern. Droht der Geldfluss dennoch mittelfristig zu versiegen, ist Krisenmanagement gefragt.

Survival-Regel 1

In festgelegten Intervallen die Zahlungsfähigkeit prüfen; Bilanzen und Ertragspläne wie ein außenstehender Controller selbst hinterfragen. Tipp: Das BMWA-Gründerportal (www.existenzgruender.de) bietet Checklisten zur kontinuierlichen Liquiditätsüberwachung.

Frieren Sie geplante Ausgaben und Investitionen ein, prüfen Sie erneut deren Bedarf. Bringen Sie möglichst zusätzliche Bareinlagen ins Unternehmen ein, um „flüssig“ zu bleiben. Achten Sie dabei jedoch darauf, dass Ihre privaten Finanzen klar von denen Ihres Unternehmens getrennt bleiben. Im Falle einer Insolvenz würde damit der ungebremste Griff auf Ihr Privatvermögen ermöglicht. Auch konstruktive Stillhalteabkommen mit Lieferanten – in Form eines Zahlungsaufschubs – können kurzfristig den Rücken freihalten. Und sprechen Sie frühzeitig mit ihrer Hausbank, um ggf. kurzfristig zusätzliches Geld zu leihen, bevor der eigentliche Kreditrahmen völlig erschöpft und der finanzielle Engpass zur Sackgasse geworden ist. Große Kreditinstitute verfügen zumeist auch über Coaching-Programme und Hilfestellungen zur Früherkennung von defizitären Unternehmensplanungen. Es gilt die alte Weisheit: Je früher Sie aktiv werden, desto mehr Handlungsspielraum bleibt Ihnen.

Home-Office-Vereinbarungen: Stolperfallen umgehen

Von Heimarbeitsplätzen können Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen profitieren. Jedoch lauern hier einige rechtliche Fallstricke. Abhilfe schaffen sorgfältig ausgearbeitete Vereinbarungen. Das sollten Sie dabei beachten.

Das Arbeiten außerhalb der Firma wird immer beliebter. Laut einer aktuellen Studie des Instituts für Wirtschaftsforschung (Ifo) lassen rund 40 Prozent der deutschen Unternehmen ihre Mitarbeiter ganz oder teilweise in den eigenen vier Wänden arbeiten – Tendenz weiter steigend. Grundlage ist in der Regel eine Vereinbarung, die alle Rechte und Pflichten am Heimarbeitsplatz festlegt. Doch viele Home-Office-Vereinbarungen sind lückenhaft und bieten unnötigen Interpretationsspielraum, warnt die Wirtschaftskanzlei WWS aus Mönchengladbach. Unternehmen sollten alle Regelungen unter die Lupe nehmen und gegebenenfalls nachbessern.

Eine Home-Office-Tätigkeit erfordert eine spezielle Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Es muss nicht immer ein umfassendes Vertragswerk sein. Führt der Arbeitnehmer von zu Hause gelegentlich geschäftliche Telefonate, kann eine mündliche Absprache unter Umständen ausreichen. Sind feste Einsatzzeiten in den eigenen vier Wänden vorgesehen, sollte die Vereinbarung immer schriftlich erfolgen. Dies kann entweder direkt im Arbeitsvertrag oder als separate Zusatzvereinbarung geschehen.

Klare Regelungen treffen

Mit klaren Regelungen lassen sich viele Stolperfallen von vornherein umgehen. Der Vertrag sollte etwa genau festlegen, an wie vielen Tagen in der Woche zu Hause gearbeitet wird und welche Pausenzeiten gelten. Die Home-Office-Vereinbarung sollte klarstellen, wie die Arbeitszeit erfasst wird und unter welchen Umständen vergütete Mehrarbeit zulässig ist. Überstunden sollten nur nach vorheriger Absprache erfolgen können. Nicht zuletzt ist zu vereinbaren, welche Kosten der Arbeitgeber für IT, Telefon- und Internetanschluss übernimmt. Auch sollte geklärt sein, ob und in welchem Umfang der Arbeitgeber Zugang zum Heimarbeitsplatz erhält.

Wichtig sind nicht nur die Modalitäten, sondern auch die Frage, wie eine Vereinbarung zustande gekommen ist. Einseitige Vereinbarungen zum Vorteil des Unternehmens sind schnell unwirksam. Laut Urteil des Landesarbeitsgericht Düsseldorf (LAG Düsseldorf, Az. 12 Sa 505/14) ist die Kündigung einer Home-Office-Regelung ungültig, wenn sie auf einer einseitig vom Arbeitgeber formulierten allgemeinen Vertragsbedingung beruht, deren Widerrufsklausel die Interessen des Arbeitnehmers nicht ausreichend berücksichtigt. Dies gilt selbst dann, wenn der Arbeitgeber die vertraglich vereinbarte Widerrufs- und Kündigungsfrist einhält.

Auf Augenhöhe vereinbaren

Unternehmen sollten Home-Office-Vereinbarungen auf Augenhöhe aushandeln und Vorschläge des Arbeitnehmers einbeziehen. Idealerweise legen die Parteien gemeinsam fest, welche persönlichen Belange dem Arbeitnehmer besonders wichtig sind. Sie sollten gemeinsam einen Beispielkatalog für die Fälle schriftlich fixieren, unter denen sich beide mit der Beendigung der Heimarbeit einverstanden erklären. Dazu zählen etwa betriebliche Umstrukturierungen, Projektarbeiten oder andere Kundenbetreuungssituationen, die eine dauerhafte Präsenz des Arbeitnehmers im Betrieb erfordern.

Ganz wichtig ist, die Beteiligung des Mitarbeiters zu dokumentieren. Dies kann durch die Zusendung der Home-Office-Vereinbarung per E-Mail erfolgen, in welcher der Arbeitnehmer aufgefordert wird, die Regelungen um seine konkreten Wünsche und Vorstellungen zu ergänzen. In einem Gespräch sollten die einzelnen Punkte final abgestimmt und anhand eines Gesprächsprotokolls die einzelnen Entwicklungsschritte der Vereinbarung schriftlich festgehalten werden. Aber selbst bei einer solchen Herangehensweise tragen Arbeitgeber ein Restrisiko. Aufgrund des Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnisses können Arbeitsgerichte ein Verhandeln auf Augenhöhe verneinen. In solchen Fällen bleibt Unternehmen unter Umständen nur der Weg einer Änderungskündigung, um die Heimarbeit zu beenden. Ein Erfolg ist jedoch nicht garantiert, da gegebenenfalls Kündigungsschutz besteht.

Grundsätzlich gilt: Je ausgewogener der Vertrag ausgehandelt ist, desto geringer ist das Konfliktpotenzial mit dem Arbeitsgericht.

Versicherungsrechtliche Fragen berücksichtigen

Auch versicherungsrechtliche Dinge können in der Home-Office-Vereinbarung berücksichtigt werden. Über die gesetzliche Unfallversicherung sind nur Unfälle direkt am heimischen Arbeitsplatz abgedeckt. Laut Urteil des Bundessozialgerichts (BSG, Az. B 2 U 5/15 R) ist jedoch der Weg vom Home-Office in andere Räumlichkeiten, wie etwa zur Küche, nicht versichert. Wer als Arbeitnehmer auf dem Weg ins Büro bisher sein Kind noch vorher in den Kindergarten gebracht hat, ist über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Auf dem Weg zum oder vom Kindergarten zurück ins heimische Büro besteht ein solcher Versicherungsschutz nicht. Nach Auffassung der Richter des Sozialgerichts Hannover (SG Hannover, Az. S 22 U 1/15) handelt es sich dabei nicht um einen versicherten Weg von der oder zur Arbeitsstätte. Die Parteien sollten daher sicherstellen, dass der verbleibende Versicherungsschutz ausreichend ist.

Die Autorin Rebekka De Conno ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht der Kanzlei WWS Wirtz, Walter, Schmitz und Partner mbB in Mönchengladbach.

Planvoll die Corona-Krise meistern

Gerade kleinere Unternehmen treffen Krisen wie das Corona-Virus oft unvorbereitet. Wer sich rechtzeitig mit Cloud-Computing, Notfallplänen und Checklisten vorbereitet, kann Schaden von seinem Betrieb abwenden – und sich sogar Wettbewerbsvorteile verschaffen. Was jetzt zu tun ist: acht goldene Regeln.

Händewaschen – so lange, bis man zweimal „Happy-Birthday” gesummt hat. Nicht ins Gesicht fassen. Körperkontakt meiden, in die Armbeuge nießen …  Auch wer sich und seine Mitarbeiter auf solche Vorsichtsmaßnahmen gegen eine Infektion einschwört, ist nicht vor dem Corona-Virus gefeit. Im schlimmsten Fall können dann alle Mitarbeiter den ganzen Betrieb über Wochen nicht betreten.

Was für Großkonzerne mit mehreren Standorten oft noch zu managen ist, kann kleine und mittlere Unternehmen (KMU) schnell an den Rand der Pleite bringen. Nach einer Umfrage der Unternehmervereinigung „The Alternative Board“ unter 165 Firmenchefs von KMU haben mehr als vier Fünftel keinen Notfallplan. Ein schwerer Fehler.

„Es ist unerlässlich, vorzeitig betriebsinterne Regelungen aufzusetzen, die die Art des Umgangs mit der Krisensituation bestimmen“, sagt Bertram Brossardt, Hauptgeschäftsführer beim Verband der Bayerischen Wirtschaft. Kritische Prozesse und Zuständigkeiten müssten vorab definiert werden. „Die allem zugrundeliegende Frage ist, welche kritischen Funktionen der Organisation wie aufrechterhalten werden können, zum Beispiel IT, Vertrieb oder Kommunikation.“

Meist fehlt aber dieses umfassende „Betriebliche Kontinuitätsmanagement”, wie es in den meisten Konzernen eingeführt ist. Doch mit den folgenden acht goldenen Regeln und guter Vorbereitung lässt sich manche Krise auch für KMU sogar ohne größere Einbußen durchstehen:

Regel 1: die Checkliste

Viele Büros bestehen aus ganzen Wänden voller Aktenordner – mit mehr oder minder wichtigem Inhalt. Dazu kommen Inhalte, die im Computer, auf dem Smartphone des Chefs oder zuweilen sogar nur in dessen Kopf sind; Passwörter für manche Online-Konten etwa. Für einen Notfall gilt es zunächst, das absolut Betriebswichtige zu definieren: Was sind die aktuellen Projekte, Lieferungen, Kunden? Welche Zugangscodes, Passwörter und Pin-Nummern sind nötig, um Computer, Bankkonten oder Safes zu nutzen? Wer hat welche Vollmachten und Kenntnisse, wer ist für die Mindestbesetzung des Betriebs nötig? Das sind typische Fragen. Die Industrie- und Handelskammer Hamburg hat eine umfangreiche Checkliste für solche Notfälle zusammengestellt.

Regel 2: der Vertretungsplan

In meinem Laden bin ich der Chef – so gilt das gerade in kleinen Unternehmen oft noch uneingeschränkt. Und der direkte Draht zum Inhaber hat ja gerade für die Kunden auch seinen besonderen Reiz. Dennoch sollte ein guter Chef immer an den Fall denken, wenn er etwa durch einen Infekt ausfällt. Er muss darum eine klare Vertretung haben – genau wie die anderen zum Betrieb absolut notwendigen Entscheider. Und Achtung: Diese Vertreter müssen auch Bescheid wissen und die entsprechenden Vollmachten und Zugänge haben. Nur so können sie zum Beispiel vom heimischen Rechner aus in Vertretung die Löhne anweisen.

Regel 3: die virtuelle Firma

Ein Backup der wichtigen Daten ist gut – nützt aber wenig, wenn es auf dem Server eines gesperrten Betriebsgeländes liegt. Sehr wichtig ist es in der digital vernetzten Welt, dass Daten, Abläufe, Software und betriebswichtige Programme so weit wie möglich ständig oder sogar standardmäßig auch außerhalb des Geschäfts oder der Firma nutzbar sind. Das kann über einen gespiegelten Server mit Laptop-Anbindungen oder auch eine sichere Firmencloud gehen. Dann ist es relativ problemlos möglich, zumindest den Büro-Betrieb auch virtuell weiterzuführen. Im produzierenden Gewerbe wird das womöglich nicht gehen. Dann kann Regel acht größere Schäden vermeiden.

Regel 4: flexible Arbeitsplätze

Mein Büro ist meine Heimat – schön, wenn sich Mitarbeiter im Unternehmen derart wohl fühlen. Problematisch wird es, wenn sie von einem Tag auf den anderen zum ersten Mal auf einen Laptop daheim zurückgreifen müssen und die Konferenz mit den Kollegen in Quarantäne via Skype stattfindet. Flexibles Arbeiten sollte deshalb auch in KMU trainiert werden.

Regel 5: der Notfallkoffer

Der amerikanische Präsident hat einen; jeder Kleinunternehmer sollte ihn auch besitzen. In diesem Koffer – es kann auch ein geschützter Bereich im Computer oder der Cloud sein – liegen alle Dokumente, Pläne und Inhalte der Checklisten, die im Notfall zur Hand sein müssen; und zwar so, dass jeder Befugte darauf auch zugreifen kann.

Die Industrie- und Handelskammer Reutlingen hat ein umfangreiches Info-Paket zusammengestellt. Unternehmer finden dort vieles, was sie brauchen, um die acht Goldenen Regeln zum Betrieblichen Kontinuitätsmanagement umzusetzen. Hier findest du das Notfall-Handbuch für Unternehmen zum Download

Regel 6: die Versicherung

Vertrauen ist gut, Versicherung ist besser. Das gilt auch jetzt wieder. Die klassischen Gewerbe-Absicherungen greifen zwar aktuell im Fall Corona nicht. Doch können Geschäftsinhaber zumindest für die Zukunft Vorsorge treffen: Erweiterte Gewerbeversicherungen helfen – die sind im Fall der Fälle Gold wert. Auch hier sollten Unternehmer frühzeitig für den Notfall vorsorgen. Das Risikobewusstsein und ein entsprechender Schutz sind essenziell wichtig. Es ist empfehlenswert, die Grundgefahren Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser und Sturm mit einem Schutz gegen Betriebsunterbrechung und Ertragsausfall zu ergänzen. Denn auch ohne das nicht versicherbare Seuchen-Risiko bleiben immer noch genügend Gefahren, die zu längerem Betriebsausfall und damit zu erheblichen finanziellen Einbußen bis zur Existenzbedrohung führen können – etwa bei einem Veranstaltungsausfall (Messe, Konzert) oder einer Betriebsschließung eines Imbisses, einer Gaststätte, Hotels oder Ladens.

Regel 7: kluge Klauseln

Krisenfälle wie das Corona-Virus sind meist höhere Gewalt. Der Anspruch Dritter auf die betrieblichen Leistungen oder Schadenersatz ist damit ausgeschlossen, wenn etwa eine Firma von Amts wegen geschlossen wird. So etwas kann aber in Verträgen ausdrücklich ausgeschlossen werden. Das kann zum Beispiel sinnvoll sein, wenn der Betrieb von einem Lieferanten abhängig ist. Sollte der dann etwa wegen Zwangsschließung nicht liefern können, darf der Abnehmer dank einer entsprechenden Klausel den Vertrag sonderkündigen – und die Ware anderswo beschaffen. Ein aktives Vertragsmanagement ist also gerade für KMU in solchen Fällen sehr wichtig.

Regel 8: Vater Staat

Bei krisenhaften Situationen wie jetzt greift auch der Staat den KMU unter die Arme – wenn sie denn die Arme heben. Wichtigste Hilfe, so Brossardt: „Zur wirtschaftlichen Entlastung kann Kurzarbeit eingeführt werden, sofern dies durch eine Regelung im Arbeitsvertrag, durch Betriebsvereinbarung oder in einem Tarifvertrag möglich ist.“

Unternehmer können dann Kurzarbeitergeld beantragen – einen Teil des Entgelts zahlt dann die Arbeitsagentur. Der Chef muss aber zuvor zum Beispiel wegen Lieferproblemen oder der Krankheitsfälle Kurzarbeit anordnen und die Entgeltausfälle belegen. Werden darum die üblichen Arbeitszeiten vorübergehend wesentlich verringert, lässt sich belegen, dass ein „unabwendbares Ereignis" zu erheblichen Arbeitsausfällen führt. Die zuständige Bundesagentur für Arbeit prüft übrigens, ob die Voraussetzungen für die Leistung erfüllt sind.

Aktuell hat die Bundesregierung weitere Hilfen beschlossen: Bei Kurzarbeit durch Wegfall von mindestens zehn Prozent der Gesamtarbeitsmenge wegen der Corona-Krise werden nun auch die Sozialversicherungsbeiträge vollständig von der Bundesagentur für Arbeit erstattet. Auch Überbrückungskredite durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau werden leichter zugänglich.

Wer sich an diese acht Regeln hält, der kann auch bei schwereren Störungen oft den Betrieb, Kunden- und Lieferkontakte aufrechterhalten – oder zumindest schwere finanzielle Einbußen vermeiden. Gerade dieses Betriebliche Kontinuitätsmanagement bietet gerade kleineren Firmen einen entscheidenden Vorteil beim Durchstarten nach einer Krise. Schließlich steigt die Nachfrage nach einer Zwangspause meist wieder rasch an. Wer dann als Klein- oder mittlerer Unternehmer seine Firma fit gehalten hat, ist wieder schneller beim Kunden – ein entscheidender Wettbewerbsvorteil.

Der Autor
Martin Gräfer ist Vorstand Versicherungsgruppe die Bayerische

Food-Start-up-Aktion gegen Home-Office-Koller

Corona, Home-Office, der Kampf gegen die Langeweile zu Hause und die wirtschaftlichen Auswirkungen - was machen Start-ups aus der Situation? Ein gemeinschaftliches Probier-Paket!

New Work und Home-Office ist für viele Start-ups nichts neues. Eine Umstellung auf Heimarbeit ist schnell gemacht, ab jetzt hängen alle am Telefon, in Videocalls und bearbeiten E-Mails, coden und posten auf Social Media von zu Hause.

Der Schutz der Mitarbeiter und der Gesellschaft vor Corona durch Arbeit von zu Hause funktioniert in sehr vielen Start-ups wortwörtlich von jetzt auf gleich. "Die Dringlichkeit haben wir alle sofort verstanden und die ersten Start-ups haben schon Anfang März auf Home-Office umgestellt", so Jenny Müller, die Gründerin von DIE FRISCHEMANUFAKTUR. Diejenigen, die noch vor Ort die Fahnen hochhalten müssen, sind u.a. Food-Start-ups mit ihren Mitarbeitern in der Produktion und im Versand.

Leckeres Gegen den Home-Office-Koller

Aber wenn man über Wochen alleine zu Hause sitzt, wird einem selbst mit Video-Calls, Telefon und Social Media irgendwann ziemlich langweilig bzw. Frust breitet sich aus. Ein Tipp: "Die Zeit zu Hause können wir für Dinge nutzen, die sonst zu kurz kommen!", so Emilie Wegner, Gründerin von Hülsenreich. "Ausgiebiges Kochen und das Ausprobieren neuer Rezepte zum Beispiel macht Spaß und nützt auch noch nach der Krise." Für Ideen und Abwechslung in der Küche gibt es diverse Start-ups, die es sich zu entdecken jetzt lohnt.

"Irgendwas müssen doch auch wir gegen die Langeweile tun!", dachten sich die Gründer von The Duke Gin und DIE FRISCHEMANUFAKTUR. Daher haben sie sich mit fünf weiteren größeren und kleineren Start-ups aus ganz Deutschland zusammengetan und ein "Paket against boredom" zusammengestellt. Vom lnsektenriegel, über Craftbiere bis hin zu neuen Porridgesorten ist alles drin, was Abwechslung und Farbe nach Hause bringt. Eine Videoanleitung hilft, bei der Verkostung seine Geschmacksnerven bewusster wahrzunehmen und zu Hause ein kleines Event für sich alleine oder auch als Familie zu gestalten.

Die beteilgiten Start-ups sagen mit dieser Aktion der Langeweile  zu Hause den Kampf an. Des Weiteren haben aber auch diese Start-ups durch das Coronavirus wirtschaftliche Einbußen hinzunehmen. Über große Rücklagen für schlechte Zeiten verfügen die wenigsten jungen Start-ups. Aus diesem Grund müssen Start-ups besonders kreativ werden und das Beste aus der Situation machen.

Diese Start-ups haben sich der gemeinsamen Aktion "Paket against boredom" verschrieben:

Die Bierothek® ist Deutschlands führender Bierfachhändler. Mit einer ersten Filiale am Stammsitz in Samberg 2014 gestartet, betreibt die Bierothek GmbH mittlerweile bundesweit 14 Bierfachgeschäfte, in denen es ständig wechselnd über 300 verschiedene nationale und internationale Bierspezialitäten zu entdecken gibt Neben dem reinen Einzelhandel bietet jede Bierothek®-Filiale  auch regelmäßig  Verkostungen und Bierseminare an, um Kunden in die Vielfalt der neuen Bierweit einzuführen.

DIE FRISCHEMANUFAKTUR GmbH: Ursprünglich aus München stammed, heute mit Sitz in Halle (Saale), sehen sie sich als ein Deutsche­-Einheit-Start-up mit einem buntgemischtem Team, das regionale und persönliche Eigenheiten liebt und diese Unterschiede feiert. Das Start-up versorgt alle, die sich in einem mobilen und fordernden (kann auch zu Hause mit Corona sein) Alltag etwas Gutes tun wollen, mit frischen Produkten für unterwegs.

HANS Brainfaod beeindruckt durch seine einzigartige Geschichte und seine eigenen Hanffelder. Die drei Gründer gingen 2018 mit ihrem ersten Produkt an den Start: Dem Original HANS Riegel aus nur zwei Zutaten – Hanfsamen und Honig. Inzwischen umfasst das Sortiment Riegel, Proteinpulver und Hanfsamen – alles mit Hanf von den eigenen Feldern, die mit ihrer hohen C02-Bindung zugleich die Umwelt schützen.

Kichererbsen kannst du jetzt Knabbern! Im Hülsenreich werden Bio-Kichererbsen für dich knusprig geröstet. Der leckere Snack ist Dank schonender Heißluftröstmethode besonders fettarm bei gleichzeitig hohem Protein- und Ballaststoffgehalt.

SWARM Protein entwickelt innovative Nahrungsmittel mit qualitativ hochwertigem und nochhaltigern Protein aus Insekten. Ziel ist es, eine neuartige Proteinquelle auf dem westlichen Markt zu etablieren – genauso funktional wie konventionelle Proteinquellen, aber zugleich viel nachhaltiger als Fleisch oder Molke. Ihr erstes Produkt, ein Insektenriegel in drei Sorten, ist bereits deutschlandweit bei namhaften Supermärkten gelistet.

THE DUKE Destillerie produziert handgefertigten Gin, Vodka und Liqueur aus rein biologischen Rohstoffen. Nach dem Umzug vom Münchner Innenstadt-Hinterhof in das idyllische Backsteingebäude in Aschheim am Münchner Stadtrand, hat THE DUKE nun eine gläserne Manufaktur etabliert, die auch für Events wie das jährliche Destilleriefest genutzt wird.

3Bears ist das Münchner Start-up von Caroline und Tim. Die beiden sind Experten in Sachen Porridge und ließen sich während ihrer Zeit in England von der warmen Hafermahlzeit verzaubern. Sie sind überzeugt, dass viel mehr leckeres und gleichzeitig gesundes Essen auf den Frühstückstisch kommen sollte. Nun wollen sie mit ihrem natürlichen Porridge den deutschen Frühstücksmarkt bedienen. Die Trockenmischungen müssen nur angerührt und erwärmt werden. Derzeit gibt es fünf Sorten.

Hier ein Video zur Aktion

Das Probierpaket gibt es hier für 29,90 Euro - das entspricht 48 Rollen Toilettenpapier :-)

Vocanto: Corona-Virus sorgt für E-Learning-Boom

Die aktuelle Krise sorgt dafür, dass die Digitalisierung mit noch rasanterem Tempo als bisher voranschreitet. Ein Gewinner: die junge Vocanto GmbH.

Die 2019 gegründete Vocanto GmbH, die sich dem Thema E-Learning für Berufsschüler verschrieben hat, erlebt diesen Boom hautnah. Vocanto mit Sitz in Pulheim in der Nähe von Köln rennen Kunden zurzeit die virtuelle Tür ein. „Seit Beginn der Pandemie sind es wöchentlich 20 Prozent mehr Anfragen von Unternehmen, die ihre Azubis über unsere Plattform ausbilden lassen wollen“, sagt Johannes Schulte.

Auch das Familienministerium hat schon angeklopft

Der 35-Jährige ist neben Stephan Hansen und Christoph Müssener Geschäftsführer von Vocanto. 40.000 junge Menschen aus ganz Deutschland bedienten sich bislang der E-Learning-Programme. Nun werden es stündlich mehr. Neuester Kunde seit einer Woche: das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Auch die Robert Bosch GmbH hat kurzfristig 600 junge Männer und Frauen angemeldet.

Durch die massive Verbreitung des Corona-Virus wurden bekanntlich in allen Bundesländern die Schulen geschlossen, auch die Berufsschulen. Nun suchen die Betriebe händeringend nach Alternativen und Möglichkeiten, um ihre Auszubildenden mit Lerninhalten zu versorgen. Schulte: „Die Unternehmen können ihre Azubis nicht mehr in Präsenzseminare schicken, die Fachabteilungen in den Betrieben sind verwaist, auch die jungen Leute befinden sich im Homeoffice. So ist es den Unternehmen daran gelegen, dass ihre Nachwuchskräfte die Zeit zuhause sinnvoll nutzen und digital lernen.“

Die letzten E-Learning-Zweifler überzeugen

Vocanto bietet eine Lernplattform für kaufmännische und gewerblich-technische Auszubildende. Weil die gewerblich-technischen Azubis andere Inhalte lernen müssen als die Kaufleute, werden für sie unter anderem zusätzlich 3D-Animationen, Virtual-Reality-Inhalte, Übungs- und Prüfungsaufgaben ebenso angeboten wie Simulationssoftware für Schaltkreise. Auf Vocanto können Ausbilder und Azubis auch eigene Lerninhalte entwickeln und zur Verfügung stellen. Möglich ist es auch, dass Lehrer hierüber Arbeitsaufträge und Lerninhalte bereitstellen.

„Uns ist bewusst, dass die Situation rund um das Corona-Virus für viele Unternehmen schwere Folgen haben wird. Für die E-Learning-Branche bietet sich allerdings nun die Möglichkeit, selbst die letzten Zweifler davon zu überzeugen, welch großes Potenzial im digitalen Lernen steckt“, so Johannes Schulte.

Auch wenn der Run auf die Vocanto-Lernprogramme gewaltig ist, sagt Schulte eine Freischaltung binnen 24 Stunden zu. „Die Qualität leidet nicht“, betont er, die neuen User würden auf hohem Niveau eingewiesen. 32 Beschäftigte – allesamt im Home-Office – sind bei Vocanto tätig. „Gern würden wir weitere Mitarbeiter für die Bereiche Entwicklung, Vertrieb und Marketing einstellen“, berichtet Schulte. Das Unternehmen wächst derzeit rasant. Und heimst auch Preise ein: In diesem Jahr hat Vocanto den E-Learning-Award des „eLearning Journals“ in der Kategorie Didaktik für ein gemeinsames Projekt mit Volkswagen gewonnen. Im Jahr 2017 und 2019 gab es diesen Titel im Bereich Cloud Learning.

"Wir möchten nicht den zweiten Lernort neben dem Betrieb abschaffen."

Schulte stellt klar: „Wir sind große Befürworter der dualen Berufsausbildung und möchten nicht den zweiten Lernort neben dem Betrieb abschaffen. Vielmehr wollen wir diesen revolutionieren und attraktiver machen, sodass sich Schüler wieder verstärkt für eine Ausbildung entscheiden.“ Ursprünglich war es das Ziel der Vocanto-Co-Gründers, bis zum Jahr 2030 die digitale Berufsschule schlechthin zu sein und das alte Präsenzsystem abzulösen. Auch wenn die Corona-Krise ein trauriger Anlass ist: Nun dürfte es deutlich schneller gehen.

Kommunikation in Krisenzeiten

Krisen verlangen nach Transparenz und Führung. Alles andere destabilisiert noch mehr. Wie es mit der passenden Kommunikation leichter fällt, Kunden und Mitarbeiter in unsicheren Zeiten zu Verbündeten zu machen.

Seit Wochen dominiert ein Thema wirtschaftlich und gesellschaftlich die Welt. Die Frage, die sich gerade viele, wenn nicht alle Unternehmen stellen, lautet: Was sollen wir in dieser außerordentlichen Situation kommunikativ machen?

Leider „vergessen“ viele Unternehmen in dieser Situation (wenn man mit sich und dem Unternehmen beschäftigt ist), dass interne und externe Kommunikation absolut unerlässlich ist. So kann man Nähe, Verbundenheit und weiterhin Sichtbarkeit gewährleisten. Zudem haben wir in Krisenzeiten einen erhöhten Kommunikationsbedarf.

Es kommt auf jedes Wort an

In der Krisenkommunikation kommt es auf jedes Wort an. Vermeintlich „tolle Ideen“, wie eine „Corona-Rabatt-Aktion“ können sich als schmerzhafter Bumerang herausstellen. Es braucht jetzt einen kühlen Kopf und eine übergeordnete und strategische Kommunikation. Und das gerade jetzt, wenn viele Menschen „blockiert“ sind und wichtige kommunikative Aufgaben nicht erkennen oder umsetzen können.

Unternehmern und Selbständigen muss klar sein: Man kann mit Krisenkommunikation nicht alles verändern. Das ist klar. Aber man kann in vielen Fällen noch etwas herausholen und Kunden und Mitarbeiter zu Verbündeten machen. Gerade das ist in dieser Zeit enorm wertvoll.

Interne Kommunikation ist das Führungsinstrument

Eine Krise wie die aktuelle hat niemand erwartet und kaum jemand hätte sich die aktuellen Szenarien auch nur ausmalen können. Unternehmer sind im Moment stark gefordert und hauptsächlich mit sich selbst und dem Unternehmen beschäftigt. Das unternehmerische Leben muss aber (irgendwie) weitergehen. Wir stehen vor immensen wirtschaftlichen Problemen – und damit kommt die (interne und externe) Kommunikation ins Spiel.

Das Ziel muss es sein, nach der Krise wieder „bereit“ zu sein und das Wohlwollen der Mitarbeiter und Kunden zu besitzen. Die richtige Kommunikation macht hier den entscheidenden Unterschied. Und der wichtigste Teil ist die interne Kommunikation. Denn wenn du die eigenen Mitarbeiter nicht mehr auf deiner Seite hast, hast du verloren. Warum ist interne Kommunikation in einer Krise so wichtig?

Die Basis dazu liefern uns die Merkmale einer Krise (egal, ob Corona- oder durch einen anderen Auslöser bedingt):

  • Eine Krise ist (meistens) überraschend (es gibt auch Krisen, welche im Vorfeld ersichtlich sind)
  • Sie ist unvergleichbar (man hat keinen Vergleich zu Vorhergehendem bzw. Erfahrungswerte)
  • Man ist unmittelbar betroffen
  • Die Situation erscheint komplex
  • Der Handlungsspielraum ist stark eingeschränkt
  • Sie kann sich eigendynamisch entwickeln
  • Das Tagesgeschäft wird stark beeinträchtigt
  • Die Situation wirkt absorbierend (braucht unseren vollen Einsatz)
  • Das Interesse nach umfassender Information wächst enorm
  • Hohe Medienaufmerksamkeit
  • Außerordentlicher Zeitdruck
  • Das Ereignis löst schwerwiegende kurz- oder langfristige Folgen aus

Durch alle diese Merkmale sind wir stark verunsichert. Wir suchen nach etwas, das uns wieder Halt gibt. Und das sind in diesem Fall „Informationen“ und „Führung“.

Was können Unternehmer und Führungspersönlichkeit also konkret tun?

  • Verdreifache deine Kommunikationskadenz. Hast du bisher einmal pro Woche informiert, tue es nun alle zwei Tage, auch, wenn nichts Neues dazu gekommen ist.
  • Kommuniziere klar, bringe alle Fakten auf den Tisch. Informationen zurückhalten sorgt nur für weitere wachsende Unsicherheit.
  • Beziehe deine Mitarbeiter mit ein und motivieren sie.
  • Mache die Dringlichkeit klar, beispielsweise was die wirtschaftlichen oder gesundheitlichen Folgen anbelangt.
  • Lass alle deine Mitarbeiter zu Wort kommen. Vielleicht erhältst du so tolle kreative Ideen, aber vor allem nimmst du so deine Mitarbeiter ernst.
  • Triff keine Entscheidungen auf der Grundlage von Spekulationen! Auch wenn momentan Entscheidungen von Tag zu Tag wechseln können, halten Sie sich an die Fakten.
  • Delegiere Aufgaben ganz klar. Denn du müssen den Kopf frei behalten und weiterhin führen können. Zudem ist jeder Mitarbeitende momentan froh um Aufgaben und Beschäftigung.

Die Autorin Sereina Schmidt ist spezialisiert auf Krisenkommunikation und CEO-Reputation. Ihre Stärke ist die direkte, transparente und ehrliche Beratung und Unterstützung von Unternehmern.

Zahlungsunfähigkeit erkennen und richtig handeln

Was ist zu tun, wenn das "Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie" nicht ausreicht und die Insolvenz droht?

Obwohl die Bundesregierung mit Zuschüssen, Krediten und Gesetzesänderungen sämtliche Hebel zur Rettung von Unternehmen in Bewegung setzt, wird es nicht gelingen, alle vor der Insolvenz zu bewahren. Seit dem 27. März 2020 gilt das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie, das die Insolvenzantragspflicht aussetzt.

Bei vielen Unternehmern stellt sich aber die Frage, in welchen Fällen dieses neue Gesetz Anwendung findet und wann man tatsächlich insolvenzantragpflichtig ist. Immerhin ist Insolvenzverschleppung kein Kavaliersdelikt und die Verantwortlichen müssen mit hohen Strafen rechnen. Um dies zu vermeiden, hat Jörg Franzke, Rechtsanwalt für Insolvenzrecht, ein Prüfungsschema entwickelt, an dem man ablesen kann, wann Insolvenzantragspflicht besteht und was die Zahlungsunfähigkeit infolge der Coronakrise für Unternehmen bedeutet.

Prüfungsschema: So überwachen Geschäftsführer die Insolvenzantragspflicht

In der aktuellen Krise müssen Geschäftsführer täglich die Liquidität überwachen und dokumentieren. Insbesondere mit der Dokumentation der finanziellen Situation verfahren Geschäftsführer oft etwas nachlässig, dabei kann sie in der späteren Situation entlasten. Die tägliche Kontrolle entscheidet über das richtige Timing für einen Insolvenzantrag: Wird er zu früh eingereicht, haftet der Geschäftsführer gegenüber den Gesellschaftern für die falsche Entscheidung. Beantragt er die Insolvenz zu spät, haftet er gegenüber dem Insolvenzverwalter wegen Insolvenzverschleppung. Zum eigenen Schutz ist es also wichtig, den richtigen Zeitpunkt genau abzupassen.

Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) und übliche Liquiditätsplanung allein entlasten Geschäftsführung nicht. Die tägliche Überwachung der verfügbaren Liquidität und fälligen Forderungen entscheidet über die Insolvenzreife. Da die BWA die meisten Geschäftsführer erst mit zweimonatiger Verspätung erreicht und sie auf die steuerliche Abschöpfung abzielt, eignet sie sich zur Ermittlung der Insolvenzreife nicht. Daher sollte man sein Augenmerk eher auf die Liquiditätsplanung, als einen Bestandteil der Liquiditätsüberwachung, zur Ermittlung der Insolvenzreife richten.

Geschäftsführung muss täglich einen Finanzstatus aufstellen. Hierbei handelt es sich um eine Momentaufnahme, der folgende Fragen zugrunde liegen: Wie ist der heutige Stand des Unternehmens? Wie viel Geld steht heute zur Verfügung? Welche Rechnungen müssen heute bezahlt werden? Am einfachsten ist es, hierfür eine T-Tabelle anzulegen. In die linke Spalte wird das heute verfügbare Geld eingetragen und die rechte Spalte informiert über die heute zu zahlenden Rechnungen. Um den Finanzstatus auszuwerten, addiert man die liquiden Mittel in der linken Spalte wie auch die fälligen Forderungen in der rechten Spalte.

Sind die fälligen Forderungen kleiner als die liquiden Mittel beziehungsweise liegen sie nur geringfügig darüber, ist ein Unternehmen zahlungsfähig und es besteht keine Insolvenzantragspflicht. Liegen indessen die fälligen Forderungen um 10% höher als die liquiden Mittel, besteht ein Verdacht auf Zahlungsunfähigkeit. Lässt sich dann die Deckungslücke langfristig nicht (mehr) schließen, ist ein Unternehmen im Sinne der Insolvenzordnung zahlungsunfähig. In diesem Fall war es bis zum 27.03.2020 so, dass sofort ein Insolvenzantrag zu stellen war. Allerdings konnte man diesen um drei Wochen hinauszögern, um sich währenddessen um neue Gelder zu bemühen.

Tritt die Zahlungsunfähigkeit erst nach der Gesetzesänderung ein, gilt es folgende Punkte zu prüfen:

  • War das Unternehmen am 27.03.2020 noch zahlungsfähig? Anhand des oben genannten Verfahrens muss geprüft werden, ob das Unternehmen am Stichtag liquide war. Kommt man zu dem Ergebnis, dass die Firma bereits vorher zahlungsunfähig war, bleibt einem keine andere Wahl, als einen Schutzschirm zu beantragen, um das Unternehmen zu retten – Kredite und staatliche Liquiditätshilfen kommen hierfür nicht mehr infrage.   
  • Ist die nach dem 27.03.2020 eintretende Insolvenzursache eine Folge der Covid-Pandemie? Ist die Zahlungsunfähigkeit erst danach eingetreten, ist die Insolvenzantragspflicht bis zum 30.09.2020 ausgesetzt. Ab diesem Zeitpunkt wird die Pandemie grundsätzlich als Insolvenzursache angenommen, sodass der hierfür zu erbringende Nachweis keine Schwierigkeit darstellt.  
  • Alle Unternehmen, die bis zum Stichtag noch nicht zahlungsunfähig waren, müssen keine Insolvenz beantragen und können Liquiditätshilfen und Kredite beantragen. Allen anderen Unternehmen rät Rechtsanwalt Franzke: „Ein Schutzschirmverfahren beziehungsweise eine Insolvenz in Eigenverwaltung. Auch mit diesem Verfahren lässt sich ein Betrieb noch retten.“

Der Autor Jörg Franzke ist seit 20 Jahren Rechtsanwalt in Berlin und berät ausschließlich zum Insolvenzrecht. Mit seiner Kanzlei – Dols | Franzke & Partner – hat er sich auf die Entschuldung von Unternehmen spezialisiert.

Vollmachtlose Vertretungen

Die sog. Vollmachtlose Vertretung kann in Krisensituationen helfen: Tipps zum kontaktlosen, rechtssicheren Umgang mit Verträgen und Dokumenten etc.

Alles scheint zurzeit aufgrund der Corona-Krise kopf zu stehen. Auch wenn das öffentliche Leben aktuell erheblich eingeschränkt ist, sind gewisse Aufgaben nach wie vor unbedingt zu erledigen. Dazu zählt, dass wichtige Dokumente wie Immobilienkaufverträge oder Testamente beurkundet werden müssen. Doch wie lässt sich das ohne persönlichen Kontakt bewerkstelligen, zumal wenn sich ein Beteiligter in häuslicher Quarantäne befindet? In einzelnen Fällen können Verbraucher beim Notar auf sogenannte vollmachtlose Vertretungen setzen.
 
Beteiligte müssen sich einig sein

Eine vollmachtlose Vertretung ist lediglich ausnahmsweise und nur dann geeignet, wenn etwas beurkundet wird, bei dem kein hoher Verhandlungsbedarf besteht. Dies ist beispielweise der Fall, wenn ein Großvater seiner Enkelin eine Schenkung zukommen lassen möchte, die dringend notariell beurkundet werden muss. Hierbei wird vorausgesetzt, dass alle Parteien wissen, was in der entsprechenden Schenkungsurkunde steht, und dass sie sich vollkommen einig darüber sind.

Dieser Tage wird unter anderem älteren Menschen empfohlen, die eigenen vier Wände nicht unnötigerweise zu verlassen. Zum Notartermin sollte daher nur die junge, gesunde Enkelin erscheinen. Auf nötigen Abstand wird auch bei ihr geachtet. Der Großvater kann zum Beispiel von einer Notarfachangestellten vollmachtlos vertreten werden. Dabei müssen alle direkt und indirekt Beteiligten deutlich machen, damit einverstanden zu sein, wie verfahren wird.
 
Urkunde vollends gültig, sobald sie nachgenehmigt wurde

In der Schenkungsurkunde wird festgehalten, dass die Enkelin diese persönlich unterzeichnet und für den Großvater ein vollmachtloser Vertreter unterschreibt. Vollends gültig wird die Urkunde jedoch erst, wenn sie durch den Großvater nachgenehmigt wurde. Hierfür leitet der Notar die sogenannte Nachgenehmigung ein: Er sendet eine Kopie der Urkunde mit einem zugehörigen Formular postalisch oder per E-Mail an den Großvater. Dieser kann nun entweder vom selben oder von einem anderen Notar besucht werden, auch nach einer Quarantänezeit. Der Großvater muss nun bestätigen, dass er um den Inhalt der Urkunde weiß und das Formular unterschreiben. Die Unterschrift beglaubigt der anwesende Notar.

Hierbei können alle notwendigen Hygiene- und Abstandsvorschriften eingehalten werden. Großvater und Notar halten sich zwar im gleichen Raum auf. Doch muss der Notar dem Großvater nichts in direktem Kontakt überreichen, da dieser die Unterlagen ja bereits vorliegen hatte. Der Notar kann sie mit ausreichender Distanz zum Großvater einsammeln. Damit wird die ursprüngliche Schenkungsurkunde rechtskräftig.
 
Bei komplexen Sachverhalten keine vollmachtlose Vertretung

Ähnlich kann man vorgehen, wenn vertragliche oder andere Dokumente zu beurkunden sind, bei denen der Sachverhalt vergleichsweise simpel ist und die Inhalte von allen Beteiligten einhellig angenommen werden. Etwa kann eine Erbengemeinschaft von mehreren, an unterschiedlichen Orten lebenden Geschwistern so regeln, ein gemeinsam geerbtes Grundstück zu verkaufen.
 
Komplexe Sachverhalte vorab am Telefon besprechen

Bei komplexen Begebenheiten, oder wenn verschiedene Akteure zerstritten sind, eignet sich eine vollmachtlose Vertretung nicht. Beispielhaft hierfür wäre, nach einer Trennung eine vielschichtige Scheidungsfolgenvereinbarung zu treffen. Denn eine solche ist, mit all ihren Facetten, meist sehr verhandlungsintensiv. Um in Krisenzeiten dennoch bestimmte Details klären zu können, ist es Scheidungswilligen möglich, einzelne Scheidungsfolgen über telefonische oder Videokonferenzen mit einem Notar zu besprechen, bevor diese letztendlich beurkundet werden müssen.
 
Termin vereinbaren - vor dem Gang ins Notariat

Aber auch in Zeiten des Coronavirus stehen Rechtsuchende nicht vor verschlossenen Kanzleitüren. Notare beurkunden weiterhin Testamente, Vorsorgevollmachten und dringende Immobiliengeschäfte. Auch für Unternehmen sind wir jederzeit erreichbar. Wer sich zu einem bestimmten Thema beraten lassen möchte, findet im Internet unter https://www.notar.de/ den richtigen Ansprechpartner. Zum Schutz aller Beteiligten sollte vor dem Gang ins Notariat ein Termin vereinbart werden. Es empfiehlt sich auch, mit dem Notar das genaue Verfahren vor der Beurkundung abzusprechen.

Corona löst globale Insolvenz-Welle aus

Ein Ausblick für die Weltwirtschaft im Corona-Jahr 2020.

68 Länder werden dieses Jahr eine Rezession haben. Das globale Wirtschaftswachstum ist mit minus 1,3 Prozent negativ. Der Welthandel bricht um 4,3 Prozent ein. Und die Firmeninsolvenzen steigen weltweit um 25 Prozent, in Deutschland um 11 Prozent. Das erwartet der Kreditversicherer Coface in seinem neuen Ausblick für die Weltwirtschaft im Corona-Jahr 2020.

Prognosen auf den Kopf gestellt

Mit der Corona-Krise wurden alle Prognosen vom Jahresbeginn schlagartig hinfällig. So auch die Insolvenzprognosen von Coface. Im Januar erwartete der internationale Kreditversicherer noch eine moderate weltweite Zunahme um 2 Prozent. Jetzt hat sich diese Zahl mehr als verzehnfacht. Das wäre der stärkste Anstieg seit 2009 (29 Prozent), selbst wenn die Wirtschaft im dritten Quartal wieder langsam anspringen würde. Und ohne eine eventuelle zweite Corona-Welle in der zweiten Jahreshälfte. Coface-Volkwirtin Christiane von Berg konstatiert negative Entwicklungen auf der Produktions- wie auf der Nachfrageseite: „Das schwächt Umsätze, Cashflows und Margen der Unternehmen erheblich. Mit den zu erwartenden Folgen bei den Insolvenzen.“

USA am heftigsten betroffen

Den größten Anstieg der Unternehmensinsolvenzen erwartet Coface in den USA mit plus 39 Prozent. Alle westeuropäischen Länder wären betroffen, zusammen mit plus 18 Prozent. Im Einzelnen sieht Coface eine Steigerung für Deutschland um 11 Prozent, Frankreich um 15 Prozent, Großbritannien um 33 Prozent, Spanien um 22 Prozent und Italien um 18 Prozent. Auch für Japan, das ebenso wie Deutschland zehn Jahre lang sinkende Insolvenzzahlen meldete, wird der Anstieg mit 12 Prozent zweistellig ausfallen. In den Emerging Markets könnten sich die Folgen der Krise noch stärker niederschlagen. Dort wird zusätzlich zum Einbruch des Handels der derzeit stetig sinkende Ölpreis zum Problem. Die Unsicherheit zeigt sich bereits darin, dass sich der Kapitalabfluss gegenüber der Krise 2008 vervierfacht hat. Zudem dürften sich nach Einschätzung von Coface geopolitische Spannungen und Konflikte weiter oder wieder verschärfen.

„Insgesamt steht die globale Wirtschaft in diesem Jahr vor ihrer ersten Rezession seit 2009“, sagt Christiane von Berg. Der Rückgang dürfte selbst bei einem günstigen Szenario bei 1,3 Prozent liegen, nachdem im Vorjahr noch ein Wachstum um 2,5 Prozent verbucht wurde. 2019 erlebten weltweit 11 Länder eine Rezession, dieses Jahr werden es voraussichtlich 68 Länder sein. In den großen Industrieländern wird das Wachstum in den USA um 2,9 Prozent zurückgehen, in Japan um 1,2 Prozent und in der Eurozone um 6,2 Prozent. Die BIP-Wachstumsprognose für Deutschland lautet bei Coface nun minus 6,7 Prozent. Das ist ein stärkerer Konjunktureinbruch als 2009.

Verlangsamtes Wachstum für China und Indien

Wachstum wird es noch in China und Indien geben, wenn auch verlangsamt. Dies liegt daran, dass diese Emerging Markets aufgrund ihres immensen Aufholpotenzials und ihrer schieren Menge an Arbeitskraft noch immer gute Wachstumschancen haben, selbst bei einem Lockdown. Coface sieht China im laufenden Jahr bei einem Plus um 4,0 Prozent und Indien bei plus 3,5 Prozent. Allerdings sind dies äußerst niedrige Wachstumszahlen für diese Volkswirtschaften.

Den Rückgang des globalen Handels beziffert Coface für 2020 auf minus 4,3 Prozent. Es wäre das zweite Jahr in Folge mit einer negativen Wachstumsrate nach minus 0,4 Prozent 2019. Allerdings gilt diese ohnehin niedrige Prognose nur, wenn nicht noch zahlreiche Grenzschließungen den Handel weiter erschweren.

Quelle und Weitere Infos: www.coface.de

Mode-Start-up Befeni spendet 16.000 Euro

Das Mode-Start-up Befeni leistet Soforthilfe für die Initiative „Spenden für Corona“ und produziert Gesichtsmasken statt Maßhemden.

Gesichtsmasken statt Hemden nach Maß: Die Befeni GmbH aus Langenfeld bei Düsseldorf hat ihre Maßmode-Produktion umgestellt, um mit Gesichtsmasken die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen. Eine freiwillige Spende in Höhe von 16.539,57 Euro aus dem Verkauf von Gesichtsmasken im März kommt der Initiative „Spenden für Corona“ der Stiftung Universitätsmedizin Essen zu Gute. Eine weitere Spende ist für April geplant.

Gesichtsmasken statt Maßhemden

„Wir möchten zum Kampf gegen die Ausbreitung des Corona-Virus beitragen und nutzen seit Mitte März Teile unserer Produktionskapazität dazu, Gesichtsmasken herzustellen, die beim Atmen, Sprechen und Husten die Verbreitung von Tröpfchen eindämmen sollen. Wir freuen uns sehr, dass wir aus dem Erlös Soforthilfe für die Initiative „Spenden für Corona“ leisten zu können,“ so Maik Ernst Geschäftsführer der Befeni GmbH.

Die Befeni GmbH stellt seit Herbst 2016 maßgeschneiderte Hemden in ihrer hauseigenen Produktion zum Festpreis her. Nun hat sie ihre Fertigung so umgestellt, dass auch Gesichtsmasken produziert werden können. Da jede Maske eine Einzelanfertigung ist und auf Bestellung angefertigt wird, kann sich der Kunde die Maske passend zum Maßhemd – und sogar auf Wunsch mit dem korrespondierenden Einstecktuch - bestellen. So reduziert Befeni nicht nur die Virenverbreitung, sondern nimmt im Zweifel in diesen schwierigen Zeiten auch die Angst vor den oft „klinisch“ wirkenden Masken.

Wichtig: Es handelt sich bei der Befeni Gesichtsmaske nicht um einen medizinischen Mundschutz, sondern um eine Behelfsmaske.

Bisher wurden bereits über 10.000 Masken über selbständige Vertriebspartner verkauft, sodass das Start-up trotz der Coronakrise bisher alle Arbeitsplätze sichern konnte. Da die Nachfrage weiter steigt, prüft man derzeit weitere Kapazitätserhöhungen. Deutschlandweit werden weitere Vertriebspartner gesucht, um die Forschung des neuartigen Coronavirus noch stärker zu unterstützen.

Weitere Informationen unter unter www.spenden-für-corona.de

Bundesweite Corona-Hilfsaktion launcht Portal wirbrauchenhilfe

Das neue Portal wirbrauchenhilfe.com richtet sich direkt an Einrichtungen wie Krankenhäuser, Pflegeheime und Privatpersonen, die Hilfe und Unterstützung anfordern wollen.

Innerhalb von zwei Wochen haben sich auf den Aufruf der Corona-Hilfsaktion „Wir wollen helfen“ (wirwollenhelfen.com) bundesweit über 8.000 Fachkräfte und Freiwillige gemeldet, die das Personal in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen entlasten und Privatpersonen unterstützen möchten. Jetzt haben die Initiatoren, Johannes Roggendorf und Dr. Timo Fischer, zusammen mit ihrem Team mit “Wir brauchen Hilfe” (wirbrauchenhilfe.com) einen zusätzlichen direkten Kanal für Krankenhäuser, Pflegeheime und Privatpersonen in Not eingerichtet, die Unterstützung anfordern möchten.

„Unser Team hat Hilfegesuche bislang immer individuell angenommen und bearbeitet. Inzwischen erreichen uns aber immer mehr Anfragen, so dass wir uns entschieden haben, dafür parallel auch einen eigenen Zugang aufzubauen, um beide Marktseiten digital zusammenbringen und daraufhin automatisch die passenden Matches finden zu können. Wir sind sehr bewegt, über so viele Hilfsangebote und freuen uns, dass die Unterstützung so gut angenommen wird“, erläutert Johannes Roggendorf.

Der Grund, warum so schnell mit wirwollenhelfen.com und wirbrauchenhilfe.com zwei neue Portale online gebracht werden konnten: Roggendorf und Fischer haben mit ihrem Unternehmen MEDWING bereits die europaweit erfolgreiche Job- und Recruiting-Plattform für die Gesundheitsbranche aufgebaut, um schnell und passgenau freie Stellen in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Arztpraxen zu besetzen.

„Unsere langjährige Expertise, unsere Prozesse und Matching-Technologie können wir jetzt auch für wirwollenhelfen.com und wirbrauchenhilfe.com optimal nutzen. Wir bieten diesen Service bewusst für alle Beteiligten kostenlos und ehrenamtlich an. So wollen wir im Team dazu beitragen, dass alle Menschen schnell und hoffentlich gesund aus dieser Krise herauskommen“, erklärt Dr. Timo Fischer.

So funktioniert wirbrauchenhilfe.com

  • Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Privatpersonen tragen ihren Bedarf ein: Wer auf der Suche nach Hilfe ist, gibt unverbindlich und in wenigen Klicks an, wofür Unterstützung oder Personal benötigen wird.
  • Suche, Prüfung und Vorstellung von Personal und Helfern: Unter den registrierten Nutzern werden Personal und Freiwillige gesucht, die in der aktuellen Notsituation helfen wollen. Bei medizinischen und pflegerischen Fachkräften übernimmt das Portal den gesamten Bewerbungsprozess, prüft vorab die Profile auf ihre Qualifikation und erstellen übersichtliche Unterlagen inkl. Lebenslauf und Urkunden.
  • Matching: Dem Bedarf entsprechend, werden möglichst passgenau Kandidaten vorgeschlagen. Passt es für alle beteiligten, erfolgen alle weiteren Abstimmungen dann zwischen Hifesuchenden und Helfern.
  • Vergütung: Das Engagement ist ehrenamtlich. Das heißt, wirbrauchenhilfe.com und wirwollenhelfen.com sind kostenlos. Für die Vermittlung fallen keinerlei Kosten an. Medizinisches und pflegerisches Personal wird regulär von den Einrichtungen vergütet.