Innovation statt Stillstand

Autor: Desirée Mainzer
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Das letzte Jahr hat zahlreiche Unternehmen in Deutschland, aber auch im Rest der Welt, in die Krise gestürzt. Vor allem Unternehmen, die in Sachen Digitalisierung hinterher sind, haben das Nachsehen. Doch eine Krise bietet immer auch Chancen. Aus der Praxiserfahrung eines digitalen Start-ups, das sich kurz vor der Corona-Krise gegründet hat, möchten wir Ihnen davon berichten, warum Probleme immer auch Lösungen fordern. Und wie Sie mit strategischem Innovationsmanagement maßgeblich zur Lösung beitragen können.

Aussitzen hilft meist nicht weiter

Im Frühjahr 2020 konnten wir genau beobachten, wie Deutschland im Krisenmodus reagiert. Denn in schwierigen Zeiten agieren viele Firmen sehr ähnlich. Der Rotstift wird angesetzt und Sparmaßnahmen werden ergriffen. Um Liquiditätsengpässe zu vermeiden, kommt es oft zu betriebsbedingten Kündigungen oder zumindest zur Einführung der Kurzarbeit, wie das letzte Jahr deutlich gezeigt hat. So erreichte die Kurzarbeit im April 2020 mit knapp sechs Millionen Menschen ihren Höhepunkt.

Wenn der Betrieb die Kosten senkt, bedeutet das oft, dass Innovationen auf der Strecke bleiben. Denn auch dafür ist in der Regel kein Geld da. Doch die Krise einfach auszusitzen, erweist sich jetzt, ein Jahr nach dem ersten Lockdown als schwierig. Vielen geht die Puste aus.

Aussitzen bringt uns oft nicht weiter. Eher sollten wir versuchen, einzelne Probleme in der Krise auszumachen und dafür Lösungen zu liefern. Als Startup im Bildungssektor erkannten wir, dass Eltern im Homeschooling vielerorts allein gelassen wurden. Anstatt in den Sparmodus zu gehen, investierten wir personelle und finanzielle Ressourcen in die Optimierung und Verbreitung unserer Plattform für Online-Nachhilfe bidi.one. Denn diese bot für viele Eltern eine kreative Lösung, um ihr Kind beim Homeschooling bestens unterstützen zu können.

Jetzt handeln und kreativ Herausforderungen meistern

Pizzarestaurants, die jetzt Premium-Tiefkühlpizza für Supermärkte herstellen. Escape-Room-Betreiber, die nun Spiele für zuhause entwickeln und nach einem Jahr den Umsatz ihres eigentlichen Geschäfts, um ein Vielfaches übertreffen. Das sind die Erfolgsgeschichten unserer Zeit. In diesen Geschichten wurden Herausforderungen durch kreative Lösungen und Innovation überwunden.

Doch selbst mit einer guten und innovativen Produktidee, läuft es nicht immer von selbst. So merkten wir schnell, dass auch wir mit unserer Nachhilfe-Plattform kreativer werden mussten. Denn im traditionellen Nachhilfemarkt sind vielen Familien die Möglichkeiten digitaler Bildung noch gar nicht bekannt. Der bundesweite Lockdown brachte jedoch auch ungewöhnliche Kooperationsmöglichkeiten für uns. So erkannten einzelne Unternehmen wie Zalando oder BASF Chemetall, dass ihre Mitarbeiter*inner mit Kindern im schulpflichtigen Alter Entlastung brauchen. Im Rahmen der Corporate Benefits können die Mitarbeiter*innen der Unternehmen für ihre Kinder kostenfreie Stunden bei den professionellen bidi Nachhilfelehrer*innen buchen.

Gedankenstützen, um Krisen erfolgreich zu bewältigen

Gerade in der aktuellen Zeit, in der wir nicht wissen, wann es wieder besser wird und der nächste Aufschwung ansteht, kommt man nur mit Kreativität und Innovationsgeist raus. Die folgenden Gedankenstützen sollen Ihnen dabei helfen, den nächsten Krisen gelassener entgegen zu gehen und erfolgreich mit Herausforderungen umzugehen.

  • Chancen nutzen: Keine Aufträge? Ihre Mitarbeiter*innen sind nicht ausgelastet? Nutzen Sie die frei werdenden Ressourcen, um Produktentwicklung und Innovationen voranzutreiben.
  • Flexibel bleiben: Eine der Grundvoraussetzungen, um schnell auf Veränderungen reagieren zu können, besteht darin flexibel zu sein. Schaffen Sie in Ihrem Unternehmen ein Klima des kontinuierlichen Wandels.
  • Krisenmanagement: Lieferengpässe? Ausfall von Aufträgen? Zahlungsausfälle? Es gibt viele Krisenszenarien, auf die Sie sich gedanklich vorbereiten sollten. Arbeiten Sie Pläne aus, wie Sie auf mögliche Szenarien reagieren können.
  • Innovationsmanagement: Stellen Sie kleine Teams mit geringen Budgets und knappen Zeitvorgaben zusammen, um Innovationsmaßnahmen einzuleiten. Solche Sachzwänge führen in der Praxis zu schnelleren Ergebnissen.
  • Diversifizieren: Setzen Sie niemals auf nur ein Pferd. Erweitern Sie Ihre Produktpalette und Dienstleistungen, sodass Ihre Existenz nicht an dem Erfolg einer einzigen Idee geknüpft ist.
  • Netzwerken: Bereits vor der Krise, aber auch währenddessen sollten Sie stets versuchen neue Kontakte und Kooperationen zu knüpfen. Manchmal ergeben sich interessante Ideen im gemeinsamen Austausch, die beide Parteien voranbringen.
  • Digitalisieren: Wer jetzt noch nicht im digitalen Zeitalter angekommen ist, sollte schleunigst auf den Zug aufspringen. Nur mit modernen und zeitgemäßen Strukturen kann man flexibel und schnell Innovationen auf den Markt bringen.

Die Autorin Desirée Mainzer arbeitet im Marketing des EdTech Startups Kuravisma, das mit dem ihrer Online Nachhilfe Plattform bidi.one die Zukunft des digitalen Lernens mitgestalten will.

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Planungssicherheit statt Almosen

Im Interview: Dr. Bernd Fischl ist Partner der BFMT Gruppe und u.a. als zerti­fizierter Fördermittelberater in den Bereichen Gründung, Wachstum und Krisenmanagement tätig.

Wie ist das Corona-Jahr 2020 aus Ihrer Sicht gelaufen?

Die Herausforderungen, die Unternehmen zu bewältigen hatten, waren enorm. Das extreme Herunterfahren vieler geschäftlicher Aktivitäten und das zeitweise Lahmlegen des öffent­lichen Lebens beeinträchtigten die Real­wirtschaft direkt. Die Unternehmen hatten hier einen gewaltigen Nachfrageschock zu bewältigen. Funktionierende Geschäftsmodelle wurden plötzlich „on hold“ gestellt. Während viele Unternehmerinnen und Unternehmer schnell versuchten, die weiterlaufenden Kosten zu senken, war dies natürlich nur begrenzt und mit einem gewissen Vorlauf möglich. Die Folge war und ist eine zunehmend angespannte Eigenkapital­situation vieler eigentlich sehr solide wirtschaftender Unternehmen.

Das schnelle Schaffen steuerfinanzierter Förderprogrammen wirkte sich zudem direkt auf die Arbeit der Beraterinnen und Berater aus, die gefordert waren, ihre Mandantinnen und Mandaten entsprechend zu unterstützen. Sie mussten sich, trotz erheblicher Flut an Anfragen, sehr schnell in neue Herausforderungen z.B. im Bereich der Fördermittel einarbeiten, um Unternehmen kompetent begleiten zu können. Dies stellte für die Beratungsbranche eine sowohl qualitativ als auch quantitativ hohe Herausforderung dar. Aus meiner Sicht ist uns dies gut gelungen.

Was waren die größten Hürden und stärksten Hilfsangebote für Selbständige?

Neben den aktuell angebotenen Hilfen wie Überbrückungshilfe 1 und 2, November- und Dezemberhilfen wurde für betroffene Unternehmen zu Beginn der Krise ein Beratungszuschuss (über die BAFA) in Aussicht gestellt, der leider rückwirkend aufgrund von Budgetknappheit revidiert wurde. Das war sehr unschön, da zahlreiche Unternehmen nicht nur Zeit in die Antragstellung investiert, sondern auch wochenlang auf einen Bescheid gewartet hatten. Da vor dem Vorliegen eines positiven Bewilligungsbescheids nicht mit der Beratung begonnen werden durfte, hat sich dadurch die Situation vieler Unternehmen weiter verschlechtert.
Bei den aktuellen Hilfen gab und gibt es im Nachhinein immer wieder Änderungen bzw. Anpassungen bei der Antragstellung bzw. den Genehmigungsvoraussetzungen, was sowohl die Kosten als auch die Zeit bis zur Verfügbarkeit der dringend notwendigen Mittel erheblich erhöht.

Abzuwarten bleibt auch, wie die weitere Abwicklung und ggf. nachgelagerte Prüfung nach Zuteilung der Fördermittel erfolgen wird und ob es hier vielleicht auch zu erheb­lichen Rückzahlungen kommen kann. Es bleibt zu hoffen, dass diese Aspekte bei zukünftigen Förderungen berücksichtigt bzw. Fehler vermieden werden. Für den Wirtschaftskreislauf ist nichts schädlicher als anhaltende Planungsun­sicherheit.

Auch müssen wir uns stets vergegenwärtigen, dass wir von einem staatlich verordneten Stillstand sprechen, dessen Länge und Intensität auch nach einem Jahr der Krise in keinster Weise absehbar oder gar planbar ist. Gerade deshalb sollten Hilfsmaßnahmen zuverlässig planbar sein und keinen Almosen gleichen.

Was raten Sie Selbständigen, um sich für die kommenden Herausforderungen bestmöglich zu rüsten?

In der aktuellen Situation sollte jedes Unternehmen einen engen Kontakt mit seinem Steuerberater pflegen, da dieser über die aktuellen Hilfen informiert und berechtigt ist, entsprechende Anträge zu stellen. Neben den genannten Hilfen können bei einem größeren Kapitalbedarf auch Förderdarlehen bei der Hausbank beantragt werden. Hier sollte eine belastbare Planung erstellt werden, um die möglichen Szenarien mit dem daraus resultierenden Kapitalbedarf managen zu können. Nur so lässt sich ein Unternehmen in diesen unsicheren und volatilen Zeiten möglichst stabil in die Zukunft führen.

Neben der Prüfung und Nutzung von Zuschüssen und sonstigen Fördermitteln sollte auch die Eigenkapitalausstattung des Unternehmens im Auge behalten werden. Bei einer sehr stark reduzierten Eigenkapitalquote oder nicht ausreichend verfügbaren Fördermitteln bzw. Fremdkapital kann auch die Aufnahme von Eigenkapital oder Mezzanine-Kapital sinnvoll oder sogar notwendig sein. In der aktuellen Krise hat sich wieder einmal gezeigt, dass Unternehmen mit einer starken Eigenkapitalquote weniger anfällig für unerwartete Ereignisse sind.

Für Unternehmen ist es weiterhin wichtig, sich umfänglich zu informieren bzw. informieren zu lassen. Da niemand den weiteren Verlauf der Krise kennt, sind die aktuellen Herausforderungen aktiv anzugehen. Dabei darf natürlich nicht vergessen werden, dass es auch eine Zeit nach COVID-19 geben wird. Wer sich jetzt gut aufstellt, kann von der dann einsetzenden Erholung überproportional profitieren.

Strategische Korrekturen zulassen

Strategische Korrekturen zulassen

Neben dem konsequenten Überwachen der Finanzströme ist die Unternehmensplanung, d.h. die marktgerechte Anpassung der selbst gesetzten Ziele, für den dauerhaften Erfolg mitentscheidend. Aus seiner Zeit als Angestellter eines Partyservice-Unternehmens kennt Peter Zurbier den Markt für Gastronomiebedarf und somit auch die saisonbedingten Hochs und Tiefs. So sind im Vorfeld der feier- und damit arbeitsintensiven Advents- oder Fastnachtszeit seine Leistungen deutlich stärker gefragt als in anderen Monaten. Für die ruhigen Geschäftsmonate gilt es daher, finanzielle Reserven zu bilden, frühzeitig weitere Produktideen und (Nachfrage-)Konzepte zu entwickeln und durch gezielte Kunden- und Lieferantenkontakte die Qualität der eigenen Leistung stetig zu optimieren. Werden die vorhandenen Ertragspotenziale wirklich ausgeschöpft? Gibt es Wege, kostengünstiger und damit ertragsorientierter Waren oder Fremdleistungen einzukaufen? Was würde ich als mein eigener Kunde erwarten? Welche neuen Produkte ergänzen das Leistungssortiment?

Wer sich solche Fragen nicht kontinuierlich stellt und damit seine ursprünglichen Ziele am Markt hinterfragt, kann – wenn finanzielle und strukturelle Probleme zur Ertragskrise werden – so wie Zurbier unvermutet ins Schleudern geraten. Der Vorteil und damit die Chance junger und kleiner Unternehmen besteht aber gerade in ihrer strategischen Flexibilität und in der direkten Nähe zum Kunden. Diese Faktoren müssen nachhaltig ausgeschöpft und stetig hinterfragt werden.

Survival-Regel 3

Branchenkenntnisse ausbauen, Mitbewerb beobachten, eigene Leistungen optimieren, Kundenkontakte pflegen, Ertragsziele konsequent hinterfragen und flexibel anpassen.

Wenn Krisen zum Dauerstand werden

Lassen sich die aufgezeigten Engpässe trotz intensiver Vorsorge- und Sofortmaßnahmen nicht in den Griff bekommen, türmt sich die Liquiditäts- und Ertragskrise zur akuten Existenzkrise auf. Jetzt ist guter Rat im wahrsten Sinne des Wortes teuer. Wer den entscheidenden Moment verkennt oder die Brisanz verdrängt, ist der Pleite so gut wie ausgeliefert. Professionelle Hilfe von Außen muss allerspätestens jetzt zugelassen und aktiv gesucht werden. Krisenkommunikation ist oberstes Gebot, bevor Überschuldung oder Kontakte zu Kredithaien letzte Auswege zuschütten. Zentrale Anlaufstelle hierfür kann – wie im Fall von Peter Zurbier gerade noch rechtzeitig kontaktiert – die jeweils zuständige Handwerks- bzw. Industrie- und Handelskammer sein oder ein in Sanierungsfragen erfahrener Unternehmensberater. Zusammen mit dem Vertreter der Hausbank, dem Berater und ggf. den wichtigsten Gläubigern wird der Zustand des Unternehmens analysiert und nach konkreten Möglichkeiten geforscht.

Der krisengeschüttelte Unternehmer entscheidet dann nach der Analyse des von ihm beauftragten Expertenteams, ob radikale Sanierungsschritte sofort einzuleiten sind und/oder ob ein Insolvenzberater mit einzubeziehen ist. Für Peter Zurbiers Firma konnten rettende Sofortmaßnahmen ergriffen werden. „Das war die absolute Notbremse vor dem freien Fall. Ich werde aber noch viel Beratung und eigenes betriebswirtschaftliches Know-how brauchen, um mich wieder aus dem Sumpf zu ziehen“, weiß Zurbier. Denn nur, wenn es dem Unternehmer gelingt, seine Geschäftssituation in festen Zeiträumen quasi wie von außen her möglichst objektiv zu analysieren und frühzeitig Krisen zu deuten, lassen sich zukunftsfähige Strukturen aufbauen.

Home-Office-Vereinbarungen: Stolperfallen umgehen

Von Heimarbeitsplätzen können Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen profitieren. Jedoch lauern hier einige rechtliche Fallstricke. Abhilfe schaffen sorgfältig ausgearbeitete Vereinbarungen. Das sollten Sie dabei beachten.

Das Arbeiten außerhalb der Firma wird immer beliebter. Laut einer aktuellen Studie des Instituts für Wirtschaftsforschung (Ifo) lassen rund 40 Prozent der deutschen Unternehmen ihre Mitarbeiter ganz oder teilweise in den eigenen vier Wänden arbeiten – Tendenz weiter steigend. Grundlage ist in der Regel eine Vereinbarung, die alle Rechte und Pflichten am Heimarbeitsplatz festlegt. Doch viele Home-Office-Vereinbarungen sind lückenhaft und bieten unnötigen Interpretationsspielraum, warnt die Wirtschaftskanzlei WWS aus Mönchengladbach. Unternehmen sollten alle Regelungen unter die Lupe nehmen und gegebenenfalls nachbessern.

Eine Home-Office-Tätigkeit erfordert eine spezielle Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Es muss nicht immer ein umfassendes Vertragswerk sein. Führt der Arbeitnehmer von zu Hause gelegentlich geschäftliche Telefonate, kann eine mündliche Absprache unter Umständen ausreichen. Sind feste Einsatzzeiten in den eigenen vier Wänden vorgesehen, sollte die Vereinbarung immer schriftlich erfolgen. Dies kann entweder direkt im Arbeitsvertrag oder als separate Zusatzvereinbarung geschehen.

Klare Regelungen treffen

Mit klaren Regelungen lassen sich viele Stolperfallen von vornherein umgehen. Der Vertrag sollte etwa genau festlegen, an wie vielen Tagen in der Woche zu Hause gearbeitet wird und welche Pausenzeiten gelten. Die Home-Office-Vereinbarung sollte klarstellen, wie die Arbeitszeit erfasst wird und unter welchen Umständen vergütete Mehrarbeit zulässig ist. Überstunden sollten nur nach vorheriger Absprache erfolgen können. Nicht zuletzt ist zu vereinbaren, welche Kosten der Arbeitgeber für IT, Telefon- und Internetanschluss übernimmt. Auch sollte geklärt sein, ob und in welchem Umfang der Arbeitgeber Zugang zum Heimarbeitsplatz erhält.

Wichtig sind nicht nur die Modalitäten, sondern auch die Frage, wie eine Vereinbarung zustande gekommen ist. Einseitige Vereinbarungen zum Vorteil des Unternehmens sind schnell unwirksam. Laut Urteil des Landesarbeitsgericht Düsseldorf (LAG Düsseldorf, Az. 12 Sa 505/14) ist die Kündigung einer Home-Office-Regelung ungültig, wenn sie auf einer einseitig vom Arbeitgeber formulierten allgemeinen Vertragsbedingung beruht, deren Widerrufsklausel die Interessen des Arbeitnehmers nicht ausreichend berücksichtigt. Dies gilt selbst dann, wenn der Arbeitgeber die vertraglich vereinbarte Widerrufs- und Kündigungsfrist einhält.

Auf Augenhöhe vereinbaren

Unternehmen sollten Home-Office-Vereinbarungen auf Augenhöhe aushandeln und Vorschläge des Arbeitnehmers einbeziehen. Idealerweise legen die Parteien gemeinsam fest, welche persönlichen Belange dem Arbeitnehmer besonders wichtig sind. Sie sollten gemeinsam einen Beispielkatalog für die Fälle schriftlich fixieren, unter denen sich beide mit der Beendigung der Heimarbeit einverstanden erklären. Dazu zählen etwa betriebliche Umstrukturierungen, Projektarbeiten oder andere Kundenbetreuungssituationen, die eine dauerhafte Präsenz des Arbeitnehmers im Betrieb erfordern.

Ganz wichtig ist, die Beteiligung des Mitarbeiters zu dokumentieren. Dies kann durch die Zusendung der Home-Office-Vereinbarung per E-Mail erfolgen, in welcher der Arbeitnehmer aufgefordert wird, die Regelungen um seine konkreten Wünsche und Vorstellungen zu ergänzen. In einem Gespräch sollten die einzelnen Punkte final abgestimmt und anhand eines Gesprächsprotokolls die einzelnen Entwicklungsschritte der Vereinbarung schriftlich festgehalten werden. Aber selbst bei einer solchen Herangehensweise tragen Arbeitgeber ein Restrisiko. Aufgrund des Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnisses können Arbeitsgerichte ein Verhandeln auf Augenhöhe verneinen. In solchen Fällen bleibt Unternehmen unter Umständen nur der Weg einer Änderungskündigung, um die Heimarbeit zu beenden. Ein Erfolg ist jedoch nicht garantiert, da gegebenenfalls Kündigungsschutz besteht.

Grundsätzlich gilt: Je ausgewogener der Vertrag ausgehandelt ist, desto geringer ist das Konfliktpotenzial mit dem Arbeitsgericht.

Versicherungsrechtliche Fragen berücksichtigen

Auch versicherungsrechtliche Dinge können in der Home-Office-Vereinbarung berücksichtigt werden. Über die gesetzliche Unfallversicherung sind nur Unfälle direkt am heimischen Arbeitsplatz abgedeckt. Laut Urteil des Bundessozialgerichts (BSG, Az. B 2 U 5/15 R) ist jedoch der Weg vom Home-Office in andere Räumlichkeiten, wie etwa zur Küche, nicht versichert. Wer als Arbeitnehmer auf dem Weg ins Büro bisher sein Kind noch vorher in den Kindergarten gebracht hat, ist über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Auf dem Weg zum oder vom Kindergarten zurück ins heimische Büro besteht ein solcher Versicherungsschutz nicht. Nach Auffassung der Richter des Sozialgerichts Hannover (SG Hannover, Az. S 22 U 1/15) handelt es sich dabei nicht um einen versicherten Weg von der oder zur Arbeitsstätte. Die Parteien sollten daher sicherstellen, dass der verbleibende Versicherungsschutz ausreichend ist.

Die Autorin Rebekka De Conno ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht der Kanzlei WWS Wirtz, Walter, Schmitz und Partner mbB in Mönchengladbach.

Top Tools für Projekt-Nomaden

11 Projektmanagement-Tools für alle, die in oder mit remote Teams agil arbeiten.

Insbesondere Start-ups, die sich mit der Softwareentwicklung befassen, wenden meist schon die sog. agile Entwicklung an. Agile Entwicklungsarbeit zeichnet sich durch selbstorganisierende Teams und eine iterative Vorgehensweise aus, die darauf zielt, mit geringem bürokratischem Aufwand und Regeln auszukommen und sich schnellstmöglich an Veränderungen anzupassen, ohne dabei das Fehlerrisiko zu erhöhen. Agile Entwicklungsarbeit setzt dabei neue Anforderungen bereits während der Projektlaufzeit um und holt regelmäßiges Feedback ein. So werden Projekte schneller umgesetzt, die Kunden sind zufriedener und die Mitarbeiter müssen keine überflüssigen Aufgaben ausführen.

Gleichzeitig wächst in Start-ups der Trend hin zu sog. remote Fachkräften, also zu Mitarbeitern, die nicht mehr im Büro ansässig sind. Remote Fachkräfte sind somit Personen, die in Vollzeit für ein und dasselbe Unternehmen arbeiten, die Aufgaben aber von zu Hause aus, in Coworking Spaces oder an anderen Standorten ausführen bzw. erledigen.

Gerade junge Start-ups können von remote Mitarbeitern profitieren. Durch sie werden finanzielle Ressourcen eingespart, da keine Büro- und Arbeitsausstattung gestellt werden muss, die Mitarbeiter selbst sind oftmals zufriedener und liefern so bessere Ergebnisse. Ganze Teams oder Abteilungen können anfallende Tätigkeiten außerhalb des Büros durchführen, was dann als sog. remote Team bezeichnet wird. Damit lassen sich auch externe Spezialisten einfacher in bestehende Teams integrieren, da diese ehedem schon an unterschiedlichen Standorten arbeiten.

Wie können diese Mitarbeiter aber nun vernünftig als remote Team zusammenarbeiten?


Wir stellen im Folgenden 11 Tools vor, die das Projektmanagement für remote Teams maßgeblich erleichtern.

In Scoro lassen sich alle projektrelevanten Informationen auf einen Blick anzeigen. Beginnend beim Vertrieb und endend bei der Endabrechnung lassen sich alle Schritte übersichtlich verwalten. Das integrierte Aufgabenmanagement, der Kalender, das Rechnungswesen und die Dateiverwaltung eliminieren Routineaufgaben auf ein Minimum und sorgen für flüssigeres Arbeiten. Weiterhin verfügt Scoro über ein CRM, welches alle relevanten Kundendaten beinhaltet. Damit können Rechnungen automatisch an die richtigen Kunden und zur richtigen Zeit versendet werden. Gerade für remote Teams ist die zentrale Verwaltung aller Projekt- und Kundendaten wichtig. Momentan ist noch keine Synchronisation mit den Google-Kontakten möglich und einige Benutzer berichten über unzulängliche Möglichkeiten bei der Erfassung von Rechnungen in unterschiedlichen Währungen. Preislich bewegt sich das Tool zwischen 19 und 49 Euro pro Monat und Benutzer.

Home, sweet Home-Office

Was du als Arbeitgeber wissen solltest, wenn deine Mitarbeiter von zu Hause aus rechtssicher arbeiten sollen.

Flexible Arbeitszeiten, kein Arbeitsweg mit häufig zähfließendem Verkehr und keine nervigen Kollegen: Für viele Menschen ist es ein Traum, von zu Hause aus zu arbeiten. Dass damit allerdings auch gewisse Verpflichtungen einhergehen, blenden wohl die meisten zunächst einmal aus. Damit alles mit rechten Dingen zugeht, wenn deine Mitarbeiter im Home-Office arbeiten, erfährst du hier, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und worauf du als Arbeitgeber besonders achten solltest.

Welche Formen gibt es beim Home-Office?

Das Arbeiten im Home-Office wird häufig auch als Telearbeit bezeichnet und eignet sich für alle Berufe, bei denen Tätigkeiten am Schreibtisch oder am Telefon verrichtet werden. Allgemein existieren drei unterschiedliche Formen:

  • Die Teleheimarbeit: Hierbei erledigt der Mitarbeiter seine Arbeit ausschließlich von zu Hause aus.
  • Die alternierende Telearbeit: Bei dieser Form wird dem Mitarbeiter sowohl ein Arbeitsplatz im Unternehmen, als auch die Möglichkeit, im Home-Office zu arbeiten, zur Verfügung gestellt. Dieses Modell ist am beliebtesten, weil es einen bedarfsgerechten Wechsel der Arbeitsstätte ermöglicht.
  • Die mobile Telearbeit: Vor allem im Vertrieb oder in anderen Branchen, in denen Mitarbeiter viel unterwegs sind, kommt diese Form der Telearbeit zum Einsatz. Wie der Name schon vermuten lässt, befindet sich der Arbeitsplatz hierbei stets dort, wo der Mitarbeiter hinreist.

Unabhängig davon, auf welche Form du dich festlegst: Deine Mitarbeiter haben grundsätzlich keinen rechtlichen Anspruch darauf, im Home-Office zu arbeiten. Die Entscheidung dafür oder dagegen liegt allein bei dir. Daher steht es dir auch zu, deinen Beschluss jederzeit wieder rückgängig zu machen. Selbst, wenn du der Arbeit im Home-Office bereits mehrmals zugestimmt hast, ergibt sich daraus kein dauerhafter Anspruch.

Welche Voraussetzungen müssen im Home-Office erfüllt sein?

Auf welche Punkte du im Detail achten solltest, wenn deine Mitarbeiter im Home-Office arbeiten, und welchen Anforderungen der heimische Arbeitsplatz gerecht werden sollte, zeigt dir die folgende Übersicht:

Arbeitszeit

Nur weil deine Mitarbeiter ihrer Tätigkeit nicht mehr im Unternehmen nachkommen, sondern in den eigenen vier Wänden, bedeutet dies nicht, dass das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) außer Kraft gesetzt ist. Daher gilt auch im Home-Office: Mehr als acht Stunden pro Tag darf im Regelfall nicht gearbeitet werden. Ausnahmsweise darf ein Arbeitstag nur dann auf bis zu zehn Stunden ausgedehnt werden, wenn ein Ausgleich in den folgenden sechs Monaten erfolgt.

Pausen und Ruhezeiten

Ähnlich verhält es sich mit den vorgeschriebenen Ruhezeiten und Pausen. Auch im Home-Office muss auf eine Arbeitszeit von sechs Stunden eine Pause von mindestens 30 Minuten folgen. Bei mehr als neun Stunden Arbeit muss die Pause mindestens 45 Minuten andauern. Außerdem muss eine Ruhezeit von elf Stunden zwischen dem Feierabend und dem nächsten Arbeitstag liegen.

Ausnahmeregelungen sind allerdings auch hier möglich: Sollte die Ruhezeit an einem Tag kürzer ausfallen, muss sie an einem anderen Tag mindestens zwölf Stunden betragen. Dieser Ausgleich muss innerhalb von vier Wochen stattfinden. Wichtig: Wenn deine Mitarbeiter Pause machen, müssen sie im Home-Office nicht für dich erreichbar sein! Um Konflikten aus dem Weg zu gehen, sind feste Pausenzeiten empfehlenswert. Du kannst mit deinen Mitarbeitern aber auch absprechen, dass sie vor und nach ihrer Pause kurz Bescheid geben.

Dokumentationspflichten

Als Arbeitgeber bist du dazu verpflichtet, die Arbeits- und Pausenzeiten deiner Mitarbeiter zu dokumentieren. Da du dieser Aufgabe jedoch nur schwer nachkommen kannst, wenn sie im Home-Office arbeiten, ist es empfehlenswert, dass sie die entsprechenden Zeiten selbst festhalten und dir in regelmäßigen Abständen vorlegen. Schließlich gilt: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.

Ausstattung des Heimarbeitsplatzes

Vor allem, wenn Mitarbeiter ausschließlich oder dauerhaft im Home-Office arbeiten, ergeben sich daraus bestimmte Pflichten für Arbeitgeber. Diese lassen sich sowohl aus der Arbeits­stättenverordnung (ArbStättV) als auch aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ableiten. In einem solchen Fall bist du als Arbeitgeber dazu verpflichtet, für einen ordentlich ausgestatteten Arbeitsplatz zu sorgen und finanziell für einen solchen aufzukommen. Schließlich würdest du das Gleiche tun, würden deine Mitarbeiter ihrer Tätigkeit im Unternehmen nachgehen.

Unter die Arbeitsschutzbestimmungen im Home-Office können beispielsweise spezielle Vorgaben zur Raumgröße, zu den Büromöbeln, zur Beleuchtung, zu Bildschirm­geräten oder zur Tastatur fallen. Um überprüfen zu können, ob die Vorgaben zum Arbeitsschutz auch eingehalten werden, musst du dir also ein Zutrittsrecht zur Wohnung des betroffenen Mitarbeiters einholen.

Daraus ergibt sich allerdings nicht, dass du das Recht dazu hast, unangemeldet bei einem Mitarbeiter auf der Matte zu stehen. Kontrollbesuche dieser Art müssen stets in einer im Vorfeld vereinbarten Frist angekündigt werden. Arbeitet ein Mitarbeiter außerdem nur von Zeit zu Zeit von zu Hause aus, bist du weder dazu verpflichtet, die Vorgaben zum Arbeitsschutz zu erfüllen, noch diese zu überprüfen.

Mögliche Arbeitsunfälle

Sollte sich ein Mitarbeiter verletzen, während er im Home-­Office arbeitet, greift in der Regel auch dann die gesetzliche Unfallversicherung. Voraussetzung für die Anerkennung ­eines Arbeitsunfalls bei der Telearbeit ist jedoch, dass sich dieser während der Ausübung der beruflichen Tätigkeit ereignete. Da du als Arbeitgeber keinen Einfluss auf die Risiken in der privaten Wohnung deines Mitarbeiters nehmen kannst, fällt beispielsweise der Weg zur Toilette oder in die Küche – der im Unternehmen selbst versichert wäre – nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.  

Muss der Arbeitsvertrag bei einer Home-Office-Regelung angepasst werden?

Die Vereinbarungen müssen zwar nicht zwingend schriftlich festgehalten werden, empfehlenswert ist es aber allemal. Triffst du nur mündliche Absprachen mit deinen Mitarbeitern, kann es schließlich leicht zu Missverständnissen kommen. Durch eine Zusatzvereinbarung zum regulären Arbeitsvertrag kannst du dem in der Regel entgegenwirken. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten folgende Fragen geklärt sein:

  • Wie viele Stunden bzw. Tage in der Woche bzw. im Monat arbeitet der betroffene Mitarbeiter im Home-Office?
  • Sind feste Tage vorgesehen oder dürfen Mitarbeiter das Ganze in einem gewissen Rahmen selbst entscheiden?
  • Gibt es eine Kernarbeitszeit, in der Mitarbeiter erreichbar sein müssen?
  • Wie sollen Pausen- und Arbeitszeiten dokumentiert werden?
  • Wie gestaltet sich die Ausstattung des Arbeitsplatzes und wer kommt wofür auf?
  • Welche Arbeitsmittel werden gestellt? Dürfen diese auch privat genutzt werden?
  • Gibt es ein Zutrittsrecht zur Wohnung? Innerhalb welcher Ankündigungsfrist sind Kontrollbesuche vorgesehen?

Je nachdem, welche Regelungen im Einzelfall getroffen werden, kannst du diese Liste beliebig erweitern oder kürzen. Solange beide Parteien genau darüber Bescheid wissen, unter welchen Rahmenbedingungen die Arbeit im Home-Office abzulaufen hat, steht einer erfolgreichen Zusammenarbeit normalerweise nichts im Wege.


Die Autorin
Clarissa Kempken ist als Online-Redakteurin  für den VFR Verlag für Rechtsjournalismus GmbH tätig und schreibt seit Jahren für das Portal arbeitsrechte.de

Corona-Soforthilfe für Selbständige: Infos und To do's

Das staatliche 50-Milliarden-Hilfspaket für Selbständige steht: Diese Hilfen sind für kleine Firmen und Freiberufler beschlossen und so kommen Betroffene ab sofort an das Geld.

Für Kleinunternehmen und Selbständige - in diesem Bereich sind in Deutschland rund zehn Millionen Menschen beschäftigt - werden Coroan-Soforthilfen zur Verfügung gestellt. Der Bundestag hat am 25. März den Nachtragshaushalt beschlossen, damit die Milliardenhilfen in der Corona-Krise fließen können.

Die Hilfe wird direkt und schnell ausgezahlt. Dies soll unbürokratisch funktionieren, die Betroffenen müssten nur versichern, dass sie durch Corona in einen Liquiditätsengpass geraten seien. Für Kleinbetriebe mit bis zu fünf Beschäftigten werde es dann 9.000 Euro für drei Monate geben, für Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten 15.000 Euro. Damit will die Bundesregierung sicherstellen, dass diese Unternehmer für ihre laufende Verpflichtungen aufkommen können.

Corona-Soforthilfe wird nicht auf Hartz-IV angerechnet

Wenn Selbstständige/Freiberufler mit Hartz-IV-Bezügen Corona-Soforthilfen bekommen, darf diese Sonderzahlung in der Regel nicht auf ihr Arbeitslosengeld II angerechnet werden. Darauf weist das Bundesarbeitsministerium hin. Wenn Corona-Soforthilfen anderen Zwecken dienten als das Arbeitslosengeld II, "sind sie demnach nicht als Einkommen zu berücksichtigen. Dies trifft nach Kenntnis der Bundesregierung auf die Mehrzahl der 'Corona-Soforthilfen' zu", so das Bundesarbeitsministerium.

Landesgericht Köln: Corona-Soforthilfe unpfändbar

Die Corona-Soforthilfen können nicht gepfändet werden, entschied das Landgericht Köln in einem kürzlich veröffentlichten Urteil (Urteil. v. 23.04.2020, Az.: 39 T 57/20).

Die Verwaltungsvereinbarung steht

Bund und Länder haben sich auf eine Verwaltungsvereinbarung geeinigt, wie das Finanz- sowie das Wirtschaftsministerium am Sonntag, dem 29. März, mitgeteilt hat. Dadurch könnten die Länder die Bundesmittel ab Montag, dem 30.03., abrufen, um Zuschüsse schnell und unbürokratisch auszuzahlen.

"Wir helfen mit umfassenden Maßnahmen der gesamten Wirtschaft von klein bis groß und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, mit dieser Extremsituation umzugehen", heißt es in einem der dpa vorliegenden Brief Altmaiers an Wirtschaftsverbände.

Die Soforthilfen des Bundes gelten auch für Landwirte.

Zugleich stellte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier weiteren staatlichen Anschub für die Zeit nach der Krise in Aussicht. "Wir brauchen ein umfassendes Fitnessprogramm für die deutsche Wirtschaft", sagte Altmaier der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung".

Die Kerninhalte Verwaltungsvereinbarung: Wer kann wo einen Antrag stellen?

Die Verwaltungsvereinbarung einschließlich der Vollzugsregelungen stellt klar, wer wo seinen Antrag stellen kann. Nachfolgend ein Überblick.

Antragsberechtigte: sind Soloselbständige, Angehörige der Freien Berufe und kleine Unternehmen einschließlich Landwirte mit bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente), die wirtschaftlich am Markt als Unternehmen tätig sind. Sie müssen ihre Tätigkeit von einer inländischen Betriebsstätte oder einem inländischen Sitz der Geschäftsführung aus ausführen und bei einem deutschen Finanzamt angemeldet sein.

Umfang der Soforthilfe: Die Soforthilfe dient der Sicherung der wirtschaftlichen Existenz der Unternehmen und zur Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen in Folge der Corona-Krise. Unternehmen bzw. Selbständige aus allen Wirtschaftsbereichen mit bis zu 5 Beschäftigten können einen einmaligen Zuschuss von bis zu 9.000 Euro für drei Monate beantragen, Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten einen einmaligen Zuschuss von bis zu 15.000 Euro, ebenfalls für drei Monate.

Nachweis des Liquiditätsengpasses durch Corona-Krise: Der Antragsteller muss versichern, dass er durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist. Antragstellende Unternehmen dürfen sich nicht bereits am 31.12.2019 in finanziellen Schwierigkeiten befunden haben.

Auszahlung über die Länder: Länder haben die Umsetzung und Auszahlung der Hilfen übernommen. Eine Liste der Ansprechpartner finden Sie nachfolgend.

Unbürokratisches Antragsverfahren: Das Soforthilfe-Programm verzichtet bewusst auf ein bürokratisches Antragsverfahren, um eine rasche und unbürokratische Auszahlung zu gewährleisten. Die Angaben zum Antrag müssen aber richtig sein - Falschangaben können den Tatbestand des Subventionsbetrugs erfüllen und zu entsprechenden strafrechtlichen Konsequenzen führen. Anträge können bei den zuständigen Ansprechpartnern in den Ländern in Kürze elektronisch gestellt werden.

Antrags- und Auszahlungsfrist: Anträge sind bis spätestens 31.05.2020 bei der zuständigen Landesbehörde zu stellen.

Kumulierung mit anderen Beihilfen und steuerliche Relevanz: Eine Kumulierung mit anderen Hilfen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ist grundsätzlich möglich. Eine Überkompensation ist aber zurückzuzahlen. Damit der Zuschuss jetzt, wenn es wichtig ist, in vollem Umfang den Unternehmen zu Gute kommt, wird er bei den Steuervorauszahlungen für 2020 nicht berücksichtigt. Zwar ist der Zuschuss grundsätzlich steuerpflichtig, aber das wirkt sich erst dann aus, wenn die Steuererklärung für 2020 eingereicht werden muss, also frühestens im nächsten Jahr. Nur wenn im Jahr 2020 ein positiver Gewinn erwirtschaftet wurde, wird dann auf den Zuschuss der individuelle Steuersatz fällig.

Hier gibt's die Übersicht über die zuständigen Behörden oder Stellen in den Ländern
: (Hinweis: Die genannten Ansprechpartner können kontaktiert werden sowohl zu Länder-Soforthilfen als auch für Bundes-Soforthilfen).

Weitere wichtige Maßnahmen

Eine zentrale Rolle, um die Gefahr der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung zu vermeiden, kommt der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu. Dazu werden bei bereits vorhandenen Programmen, vor allem jenen zur Kreditabsicherung, der Zugang erleichtert und Hürden abgebaut. Liquiditätsengpässen sollen mittels Krediten entgegengewirkt werden. Zentrale Maßnahmen sind in diesem Zusammenhang die Erhöhung der Risikoübernahme von derzeit 50 Prozent auf nun 80 Prozent.

Ein weiteres Gesetz soll verhindern, dass Unternehmen nur deshalb Insolvenz anmelden müssen, weil die von der Bundesregierung beschlossenen Hilfen nicht rechtzeitig bei ihnen ankommen. Die reguläre Drei-Wochen-Frist für einen Insolvenzantrag wird bis Ende September ausgesetzt.

Über die einzelnen Wirtschaftsministerien der Bundesländer

findest du hier wichtige Informationen, die täglich aktualisiert werden, bit.ly/2JaSShi

Zuständig für das

Kurzarbeitergeld ist die örtliche Arbeitsagentur. Für weitere Informationen erreichen Arbeitgeber die zentrale Hotline der Bundesagentur für Arbeit unter der Telefonnummer: 0800/45555 20.

Weitere Infos zum Thema Kurzarbeitergeld gibt es als PDF-Download hier

Für direkte Fragen steht Unternehmern die Hotline des Bundesfinanzministeriums zur Verfügung, Tel.:  030 / 18615 8000.

Über das Infotelefon des Bundesgesundheitsministeriums erfahren Unternehmer alles, was Sie zum Coronavirus selbst wissen sollten, etwa zum Umgang mit Verdachtsfällen im Betrieb oder zu Quarantänemaßnahmen: 030/346 465 100.

Tipps der Redaktion

Zum Weiterlesen: Corona FAQ für Selbständige (wird laufend aktualsiert)

Mit dem kostenlosen E-Book "Coronakrise: Hilfen vom Staat für Selbstständige" will das Portal www.steuertipps.de Betroffene in dieser Ausnahmesituation unterstützen. Das E-Book liefert einen schnellen Überblick über die staatlichen Hilfen für Betroffene. Alle Informationen sind darin gebündelt aufbereitet und dienen der leichteren Orientierung. Das E-Book wird kontinuierlich aktualisiert und erweitert.

RatgeberCoronavirus: Versicherung, Arbeit, Finanzen“: Der aktuelle Ratgeber des digitalen Finanzportals Joonko gibt wertvolle Antworten auf dringende Fragen wie bspw:

  • Verdienstausfall: Wie steht es um Rücktrittsrecht und Fristen, sollte es zu Kündigungen seitens des Vertragspartners kommen?
  • Entschädigung bei Quarantäne: Besteht ein Recht auf Entschädigungszahlungen?
  • Kleinere und mittlere Unternehmen: Wie können sich KMUs mit Arbeits- und Entgeltausfällen finanziell helfen?

Nasen-Mund-Schutzmasken für Kinder und Erwachsene

Mandy Geddert, die Gründerin des Modelabels CharLe, näht in der aktuellen Krise Masken für Praxen und den Privatgebrauch.

Ein Mundschutz ist in diesen schweren Wochen und Monaten für viele unerlässlich. Deswegen beschäftigt sich die Berlinerin Mandy Geddert, die normalerweise mit ihrem Modelabel CharLe ökologische und mitwachsende Baby- und Kindermode sowie Biogummibänder herstellt, schon seit vier Wochen mit der Umsetzung, wie man solche Mund-Nasen-Schutzmasken nähen kann. Nach einigen Testversuchen, wie man aus dem vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Mullstoff Masken so näht, dass sie auch waschbar und lange verwendbar sind, sind diese nun ab sofort für Kinder, Jugendliche und Erwachsene erhältlich.

„Schon Mitte Februar berichtete mir eine Kundin, die als Zahnmedizinische Fachassistentin und Referentin in der Zahnarztpraxis „Am Schloß Köpenick“ arbeitet und somit zu den gefährdeten Berufsgruppen zählt, vom Lieferengpass bei Mundschutzmasken“, so Mandy Geddert. „Daher trat diese Kundin mit der gezielten Bitte an mich heran, eine Stoffmaske zu entwickeln, die bei 95 Grad waschbar und sterilisierbar (bei 134 Grad) ist. Wir entwickelten zunächst zwei verschiedene Maskenmodelle, die die Kundin dann direkt bei der Arbeit an einem Patienten testen konnte. Danach wurde die Maske heiß gewaschen und sterilisiert und wir haben noch kleine, gewünschte Änderungen vorgenommen. So entstand auch die Idee, zusätzliche Masken für Kinder zu nähen.“

Auch Marcel Junker, Physiotherapeut bei ruhepol. in Berlin nutzt die Masken seit einigen Tagen: „Meiner Meinung nach ist nun ein Umdenken angesagt. Statt auf Wegwerfprodukte zu setzen, setze ich gemäß meines Umweltbewusstseins auf waschbare Masken. Meine Patienten brauchen in diesen stürmischen Zeiten unter anderem auch mich als ihren Physiotherapeuten an ihrer Seite. Damit ich das so lange wie möglich kann, schütze ich mich und sie ab sofort mit diesen Masken.“

koakult auf Erfolgskurs: Funding-Erfolg und #strongertogether

Das Fairtrade-Start-up koakult lässt sich auch in der Corona-Krise nicht vom Kurs abbringen. Die kürzlich gestartete Crowdinvesting-Kampagne auf econeers.de übertraf binner einer Woche ihr erstes Fundingziel von 100.000 Euro. Damit ist koakult trotz der nicht nur wirtschaftlich angespannten Lage auf dem besten Weg, seinen nächsten Schritt in der Unternehmensentwicklung zu gehen.

Der junge Lebensmittelhersteller möchte weiterhin unabhängig von Großinvestoren bleiben und dabei selbstbestimmt wachsen. Einerseits will das Unternehmen weiterhin Bauern und Partner in Südamerika unterstützen, denn Fairness und nachhaltige Lieferketten gehören seit Gründung zur DNA des Unternehmens.

Andererseits sollen nun die nächsten konsequente Schritte in der Unternehmensentwicklung folgen: Zu den ambitionierten Zielen zählen unter anderem spannende Produktneuheiten, die Erschließung weiterer Märkte und der Ausbau von Produktionskapazitäten, um noch mehr Menschen auf der ganzen Welt in den Genuss von koawach kommen zu lassen.

Zur Realisierung dieser Ziele startete das Unternehmen am 17.03.2020 trotz der Corona-Krise eine Crowdinvesting-Kampagne auf Econeers, eine Plattform, die sich auf Investments in nachhaltige Projekte spezialisiert hat.

Der erfolgreiche Start und Verlauf dieser Kampagne ist für die unternehmerische Weiterentwicklung maßgeblich. Auch aus diesem Grund ist sich die koakult GmbH um ihre große Verantwortung ihren Produzenten in Lateinamerika, Lieferanten, Partnern, Mitarbeitern und natürlich ihren Kunden gegenüber mehr als bewusst.

Gründer und Geschäftsführer Daniel Duarte verliert niemals seine Vision aus den Augen, die Welt durch faire Löhne, soziales Engagement und leckeren Kakao Schluck für Schluck ein bisschen besser zu machen und sagt: "Wir gehen stark davon aus, dass auch in schwierigen Zeiten viele Menschen noch über ihren eigenen Tellerrand hinwegsehen und mit einem Investment den Weg in eine faire Zukunft mitgestalten möchten!"

#strongertogether – gemeinsam stark durch die Corona-Krise

Das Team der koakult GmbH möchte während der Corona-Krise in Deutschland nicht tatenlos zusehen und bietet die Produkte in ihrem Online-Shop mit bis zu 50 Prozent Rabatt an. Darüber hinaus haben sie sich mit dem Start-up the nu company und 14 weiteren, sinngetriebenen Unternehmen wie share, Lycka, i+m Naturkosmetik Berlin oder Coffee Circle zu der Bewegung #strongertogether zusammengeschlossen. Die Unternehmen spenden ihre jeweiligen Produkte und verschicken Care-Pakete an ihre Communities, deren Mitglieder ihre ganz persönlichen Helden in Hrldinnen in der Corona-Krise auswählen können.

Zeit und Kreativität als Zukunftsinvestment

Das junge Social-Media-Start-up SUBS geht einen spektakulären Weg, um ein solidarisches Wirtschaftskonzept zu etablieren.

Kann bzw. sollte man in Zeiten der Krise sein Geld investieren? So eine Situation haben wir alle noch nicht erlebt und niemand weiß mit Gewissheit, wie die Welt in wenigen Wochen und Monaten aussehen wird. Wir wissen, dass Investoren ihre Gelder zurückziehen, der DAX um 40 Prozent gefallen ist und sich die Märkte generell instabil zeigen - investieren mit Geld scheint heute wie Zocken im Casino. Und sparen scheint, während dreistellige Milliarden-Euro-Rettungspakete installiert werden, wie aufwärts gegen den Strom zu schwimmen. Das einzige, das wir während der Quarantäne wirklich ohne Risiko investieren können, ist unser Überfluss an Zeit und Kreativität.

Es ist  an der Zeit

Das Social-Media-Start-up Subs GmbH mit Sitz in München findet, es ist an der Zeit, neu zu denken und ein solidarisches Wirtschaftskonzept zu etablieren. Subs macht es vor und verschenkt 50 prozent seiner Anteile an seine Community. "Wir wissen, dass das unkonventionell ist, aber es fühlt sich richtig an. Ein soziales Netzwerk ist nichts ohne seine Community und doch haben die Content Creators selbst am wenigsten vom Erfolg der Plattform, die sie ja eigentlich erst groß gemacht haben", erklärt Kevin Gallas Mayer, Mitgründer und Geschäftsführer der Subs GmbH.

Demnach werde SUBS seine verifizierten Nutzern entsprechend ihres Beitrags zur SUBS Community (Abonnenten & Empfehlungen) virtuell via Creator Shares am Unternehmen beteiligen. Auf ihrer Website www.subs.tv verdeutlichen die Gründer das Potenzial des Konzepts am Beispiel vorhandener Plattformen und was gewesen wäre, wenn selbige diesen Schritt gegangen wären. Das grobe Rechenbeispiel zeigt beispielsweise, dass ein durchschnittlicher Instagram Creator wohl um die 50.000 Dollar in Shares hätte. "Das Creator Shares Programm war von Beginn an die Grundidee für SUBS, und durch diese Krise fühlen wir uns in unserem solidarischen Konzept umso mehr bestätigt", so Kevin.

Investieren ohne Geld

Die Corona-Krise ist ein ernst zu nehmendes Thema und bestimmt gerade unser aller Leben. Die Digitalisierung war ohnehin unausweichlich, jedoch zwingt uns diese Krise noch schneller digital zu denken. Deutlich wird das anhand von Bildung und Arbeit, wo die Kommunikation nun mit Maßnahmen wie Remote-Arbeit und Home-Office zwangsläufig von einem Tag auf den anderen auf digital umgestellt werden müssen. Jeder tut sein Bestes, das Virus am Ausbreiten zu hindern, und bleibt soweit wie möglich zuhause. Aber der Mensch ist ein soziales Wesen und braucht den sozialen Kontakt zu anderen. Wenn dies durch Ausgangsbeschränkungen nicht mehr gegeben ist, haben wir im 21. Jahrhundert zumindest einen Vorteil gegenüber unseren Vorfahren - wir können uns virtuell im sterilen Raum der sozialen Netzwerke treffen. Und je wichtiger diese virtuellen Räume werden, desto deutlicher wird es, dass Europa in diesem Schlüsselmarkt abwesend ist.

Aktuell ist das nämlich vor allem ein von US-Konzernen und Zuckerberg dominiertes Terrain, und auch China hat mit TikTok einen weiteren milliardenschweren Mitbewerber positioniert. Europa hingegen entwickelt sich symbolisch wieder zurück, europäische Länder müssen untereinander die Grenzen dicht machen, Menschen horten Lebensmittel und streiten sich um Klopapier. Wir stehen nicht nur inmitten einer gesundheitlichen Krise, sondern auch einer humanitären und einer wirtschaftlichen Krise.

Investieren ohne Geld ist ein innovatives Konzept, dessen Realisierung sich die Subs-Gründer zur Aufgabe gemacht haben. Mit diesem offenen Konzept ermöglichen sie es jedem, langfristig am Erfolg der Plattform zu partizipieren. "Ich glaube, unsere Gesellschaft macht gerade einen Paradigmenwechsel durch. Es werden immer mehr Start-ups aufkommen, die ihre Verantwortungen etwas anders gewichten als herkömmliche Konzerne", sagt Kevin und betont, Unternehmen sollten ihre Verantwortung nicht einzig bei der Bereicherung ihrer Shareholders sehen. Wir hätten alle eine Verantwortung zu tragen gegenüber unseren Mitmenschen und Team-Kameraden, gegenüber unseren Kunden und Partnern, sowie gegenüber unseren Nachkommen und unserer Umwelt. "Zudem ist es jetzt wichtiger denn je, die lokalen Unternehmen zu unterstützen", so Kevin.

Building Radar

Das PropTech-Start-up Building Radar zeigt die Auswirkungen der Corona-Krise auf die Bauindustrie auf.

Die deutsche Bauindustrie zeigte sich von Konjunkturschwankungen lange unbeeindruckt. Doch die Corona-Krise hinterlässt auch in dieser Branche ihre Spuren. Das Münchner Start-up Building Radar nutzt künstliche Intelligenz, um schon jetzt Auswirkungen der Pandemie auf die Bauindustrie festzustellen. Dabei zeigt sich: Insgesamt ist seit Anfang Februar ein Einbruch der Bauvorhaben von durchschnittlich elf Prozent zu erkennen. Betrachtet man die zweite Märzhälfte separat, beträgt der Rückgang sogar über 46 Prozent.

Die COVID-19-Pandemie bringt die deutsche Wirtschaft ins Wanken. Wie aber steht es um die deutsche Bauindustrie, die bislang noch boomte? Das PropTech-Start-up Building Radar, das Zulieferern der Baubranche eine Plattform für die Recherche nach neuen Bauvorhaben bietet, gibt jetzt Auskunft darüber, wie es aktuell um die Baubranche steht. Die Anzahl der Informationen zu weltweiten Bauvorhaben ist seit Anfang Februar um rund elf Prozent gesunken. Mit Blick auf die zweite Märzhälfte beträgt der Rückgang sogar über 46 Prozent.

Natural Language Processing

Mithilfe von Natural Language Processing ist Building Radar in der Lage, über eine Stichwortsuche herauszufinden, welche Bauvorhaben in direktem Bezug zu Corona stehen. Schon jetzt lassen sich weltweit 2.000 Meldungen über Bauprojekte mit dem Virus in Zusammenhang bringen, 80 Prozent davon innerhalb der letzten 30 Tage. Die gute Nachricht ist, dass bislang noch über Hälfte dieser Bauvorhaben wie geplant fortgesetzt wird. Allerdings wurden bereits 40 Prozent, also rund 800 Bauprojekte, gestoppt oder verschoben.

Die Folgen davon für die gesamte Bauwirtschaft könnten schwerwiegend sein. Building Radar rechnet damit, dass sich die Konsequenzen insbesondere im Sommer zeigen und ein signifikanter Rückgang der Wirtschaftsleistung in der Baubranche spürbar sein wird.

Es besteht Grund zur Hoffnung!

Da die Baubranche mit der allgemeinen Wirtschaftslage korreliert, hängt die Zukunft der Bauwirtschaft vom Aufbau eines Corona-Rettungsschirms ab. Doch es besteht auch Grund zur Hoffnung. Bislang ist die Baubranche noch nicht eingebrochen und hält sich wacker. Insbesondere im Bereich Gesundheitswesen und Forschung ist aktuell sogar ein Anstieg zu verzeichnen. So nahmen die Bau-Informationen in diesem Bereich in der Kalenderwoche 13 um 38 bzw. acht Prozent im Vergleich zur Vorwoche zu. Ein großes Europäisches Finanzprogramm, wie die derzeit diskutierte Covid Credit Line, sollte für ausreichend Stabilität sorgen.

Alle positiven Meldungen zu Bauvorhaben zeigt Building Radar in einem Live-Ticker auf seiner Website.

Der Corona-Fördermittel-Finder

Hier geht’s zu den Corona-Förderprogrammen von EU, Bund und Ländern.

Mode-Start-up Befeni spendet 16.000 Euro

Das Mode-Start-up Befeni leistet Soforthilfe für die Initiative „Spenden für Corona“ und produziert Gesichtsmasken statt Maßhemden.

Gesichtsmasken statt Hemden nach Maß: Die Befeni GmbH aus Langenfeld bei Düsseldorf hat ihre Maßmode-Produktion umgestellt, um mit Gesichtsmasken die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen. Eine freiwillige Spende in Höhe von 16.539,57 Euro aus dem Verkauf von Gesichtsmasken im März kommt der Initiative „Spenden für Corona“ der Stiftung Universitätsmedizin Essen zu Gute. Eine weitere Spende ist für April geplant.

Gesichtsmasken statt Maßhemden

„Wir möchten zum Kampf gegen die Ausbreitung des Corona-Virus beitragen und nutzen seit Mitte März Teile unserer Produktionskapazität dazu, Gesichtsmasken herzustellen, die beim Atmen, Sprechen und Husten die Verbreitung von Tröpfchen eindämmen sollen. Wir freuen uns sehr, dass wir aus dem Erlös Soforthilfe für die Initiative „Spenden für Corona“ leisten zu können,“ so Maik Ernst Geschäftsführer der Befeni GmbH.

Die Befeni GmbH stellt seit Herbst 2016 maßgeschneiderte Hemden in ihrer hauseigenen Produktion zum Festpreis her. Nun hat sie ihre Fertigung so umgestellt, dass auch Gesichtsmasken produziert werden können. Da jede Maske eine Einzelanfertigung ist und auf Bestellung angefertigt wird, kann sich der Kunde die Maske passend zum Maßhemd – und sogar auf Wunsch mit dem korrespondierenden Einstecktuch - bestellen. So reduziert Befeni nicht nur die Virenverbreitung, sondern nimmt im Zweifel in diesen schwierigen Zeiten auch die Angst vor den oft „klinisch“ wirkenden Masken.

Wichtig: Es handelt sich bei der Befeni Gesichtsmaske nicht um einen medizinischen Mundschutz, sondern um eine Behelfsmaske.

Bisher wurden bereits über 10.000 Masken über selbständige Vertriebspartner verkauft, sodass das Start-up trotz der Coronakrise bisher alle Arbeitsplätze sichern konnte. Da die Nachfrage weiter steigt, prüft man derzeit weitere Kapazitätserhöhungen. Deutschlandweit werden weitere Vertriebspartner gesucht, um die Forschung des neuartigen Coronavirus noch stärker zu unterstützen.

Weitere Informationen unter unter www.spenden-für-corona.de

Wie CEOs jetzt die richtigen Entscheidungen treffen

5 Tipps für eine erfolgreiche Führung in und durch die Corona-Zeit.

In Zeiten wie diesen braucht es viel mehr als sonst den richtigen Ansatz, um jeden Tag aufs Neue die nötigen Entscheidungen zu treffen. Das verlangt nach den richtigen Führungskräften. Aber wer im Unternehmen ist tatsächlich in der Lage dazu? Zeit, sich selbst einmal kritisch zu (hinter-)fragen: Bin ich gerade der oder die richtige, um in der Krise das Schiff aus dem Sturm zu steuern? In welchen Zustand befinde ich mich selbst? Und welchen Status hat das Problem? Sind CEOs, Geschäftsleitungen und Führungskräfte dazu wirklich bereit?

Das Cynefin Model

Viele Mitarbeiter sagen gerade „Ja, mein Chef macht das toll“. Andere haben den Eindruck „Mein Chef ist überfordert“. Woran liegt das? Eine Erklärung dafür liefert das Cynefin Model. Das Decision Framework von Dave Snowden unterscheidet zwischen vier Zuständen, in denen Lösungen gefunden werden müssen: 1. Einem geordneten Zustand, in dem Ursache und Wirkung direkt miteinander korrelieren. 2. Einem komplizierten Zustand, in dem es eine Überlagerung von Ursache-Wirkungs-Zusammenhängen gibt. 3. Einem komplexen Zustand, in dem rückblickend begründet werden kann, warum Dinge so sind, wie sie sind. Und 4. Einem chaotischen Zustand, in dem unter Zeitdruck schnell Entscheidungen getroffen, dann jedoch auch sorgsam beobachtet werden müssen, um die eigenen Schritte immer wieder neu auszurichten.

Ohne zu wissen, was morgen ist und gilt

Das aktuelle Problem, mit dem wir gerade alle konfrontiert sind und das uns ausnahmslos herausfordert, ist, dass wir heute agieren müssen, ohne zu wissen, was morgen ist. Die Herausforderung dabei ist: Machen wir uns die oben genannten vier Felder nicht klar und uns immer wieder bewusst, in welchem Status wir uns gerade befinden, reagiert unser Autopilot. Und je angespannter die Situation, je betroffener vom Coronavirus wir sind, umso mehr folgen wir unserem Autopiloten. Deshalb gilt meine Bitte dem Management, den Unternehmern, allen Boards und allen, die heutzutage Menschen führen: Nehmt euch die Zeit, vorher zu überlegen, aus welchem Status, aus welchem Zustand heraus, muss diese Situation gelöst werden. Was ist das jetzt in diesem Augenblick für ein konkretes Problem? Aus welchem Feld kommt diese anstehende Aufgabe? Was müssen wir heute lösen? Um dann zu entscheiden, wer innerhalb des Unternehmens oder innerhalb des Teams der Richtige ist, um diese Angelegenheit zu übernehmen und zu entscheiden, was getan werden muss.

Rangordnungen sind dafür längst passé. Es zählen weder Ausbildung noch Erfahrung. Einzig und allein die Fähigkeiten des Einzelnen im jeweiligen Moment. Im Status 1 – geordnet, brauche ich jemanden, der Prozessdenken hat, der sehr klar strukturiert vorgeht. Schon ab Status 2 – kompliziert, braucht es jemanden, der die Fähigkeit hat, unterschiedliche Experten an einen Tisch zu bekommen und dann auch die innere Größe hat, mit den Experten zu diskutieren, auf dieser Basis eine einheitliche Meinung zu beschließen und diese zu kommunizieren.

Entscheiden – beobachten – Konsequenzen ziehen

Gerade im chaotischen Status 4, und in dem befinden wir uns gerade alle, gibt es nicht genügend Informationen. Das was passiert, steht derzeit in der Glaskugel und muss erst noch herausgefunden werden. Da braucht es jemanden, der umsichtig, aber entscheidungsstark ist und die Achtsamkeit hat, die getroffenen Entscheidungen minütlich zu hinterfragen, zu beleuchten und die Ergebnisse zu beobachten, um daraus dann wiederum die richtigen Konsequenzen zu ziehen und die nächsten sinnvollen Schritte zu gehen. Führungskräfte, die dazu in der Lage sind, zeichnen sich oft durch folgende Eigenschaften aus, die sich zugleich auch als Tipps für all diejenigen eignen, die in der jetzigen Situation einfach führen müssen:   

Führe dich zuerst selber – und sorge für dich

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter brauchen Rollenvorbilder und wahrhafte Gespräche. Macht euch klar, in welchem „State“ ihr selbst seid – und steht dazu. Vorgespielte Sicherheit wird von jedem als eine solche erkannt – und das Vertrauen in euch wird geschwächt. Dazu gehören Dinge wie Resilienz, positive Gedanken, Sport, Ernährung, Meditation – was immer euch ganz individuell guttut!

Bleibe menschlich – auch, wenn es virtuell wird

Führung ist persönlich! Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter steht an einem anderen Punkt. Gespräche mit jedem einzelnen zu der jeweils individuellen Situation schaffen Vertrauen, positives Commitment und stärken letztlich den Teamgeist. Was sind die aktuellen Bedenken? Wie sieht die – unter den gegebenen Rahmenbedingungen – beste Lösung aus? Wie geht es jedem/r Einzelnen in der Situation?

Kommuniziere klar deine Erwartungen

Wenn „remote“ gearbeitet wird, ist es noch wichtiger als im Office, präzise zu kommunizieren. Was ist der Arbeitsauftrag, welche Qualität muss erreicht werden – und wann ist die Deadline? Und das Ganze natürlich abgestimmt auf den Zweck (Purpose) Eures Unternehmens, Eurer Abteilung. Warum ist diese Aufgabe wichtig, wozu trägt sie bei, was wird damit erreicht? Je mehr Hintergrundinformationen gegeben werden, desto selbständiger kann und wird die Aufgabe gemeistert werden.

Schaffe Raum und Atmosphäre

Rituale geben Sicherheit. Die morgendliche Videokonferenz mit allen - und wenn es nur 15 Minuten sind. Ein „Raum“ zum Zuhören, Unterstützen, einfach „DA-SEIN“ ist das, was gerade heute den Zusammenhalt stärkt und hilft, gemeinsam mit der Krise zu wachsen. Als Mensch. Als Team. Als Gemeinschaft.

Einfach Tun!

Viele erstarren gerade - und keiner macht den ersten Schritt. Habt den Mut, Verantwortung zu übernehmen, Entscheidungen zu treffen und vorsichtig voranzugehen. Die „da oben“ wissen es auch nicht besser. Keiner hat so etwas bereits erlebt. „Better is better than not better“ (Obama) – es muss nicht perfekt sein.

Die Autorin Dr. Marion Bourgeois ist zertifizierter Business-Coach, Mediatorin und Moderatorin.