Corona-K.o. für UrmO

Autor: Hans Luthardt
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Die UrmO-Gründer hatten es sich zur Aufgabe gemacht, die sog. letzte Meile im Kontext der urbanen Mobilität mithilfe ihres UrmOs zu bedienen. Das Vorhaben ist im August 2020 gescheitert – darüber sprachen wir mit Co-Gründer Sebastian Gouy.

Was ist der UrmO? Als klappbarer, komfortabler und elektrisch angetriebener Segway stellt er ein alltagstaugliches Kleinstfahrzeug und damit zugleich eine ideale Ergänzung für den ÖPNV und das eigene Auto dar. Zielgruppe sind technologieaffine Menschen, die viele Wege in der Stadt zurücklegen müssen, also insbesondere Pendler, aber auch Menschen, die häufig Kurzstrecken fahren. Mit ihrem UrmO wollten die Gründer den innerstädtischen Verkehr der Zukunft mitgestalten und einen Beitrag dazu leisten, die Weichen für eine neue, umweltverträglichere Mobilität zu stellen.

Soweit die Idee und die Vision der Münchner Gründer Jakob Karbaumer, Felix Ballendat und Sebastian Gouy, die den Start 2017 und die Prototypen-Entwicklung mit eigenen Ersparnissen und einer sehr erfolgreichen Crowdfunding-Kampagne (das Fundingziel wurde binnen 24 Stunden erreicht – insgesamt konnten mehr als 200.000 Euro eingesammelt werden) stemmten. „Nach der Crowdfunding-Kampagne werden wir eine Investmentrunde durchführen, um Werkzeuge für die Produk­t­ion zu finanzieren. Und dann startet die Serienproduktion mit einem großen Produktionspartner. Wir sind auch schon in sehr intensiven Gesprächen“, so Co-Gründer Sebastian in einem Starting-­Up-Interview im Sommer 2018.

„Im Rahmen des Fundings bzw. der Vorstellung hatten wir erstmals richtigen Kundenkontakt und haben dabei gemerkt, aus wie vielen Teilen der Erde Menschen auf uns zukommen, um uns zu unserem Produkt zu beglückwünschen. Da haben wir ge­sehen, dass die Leute wirklich auf unser Produkt warten“, so Sebastian. Investoren, Interessenten, Journalisten (auch wir von StartingUp haben UrmO medial aufmerksam von Beginn an begleitet) und Wettbewerbs-Juroren sahen ebenfalls großes Potenzial in der Mobilitätslösung von UrmO. Die einhellige Meinung: ein super Produkt zur richtigen Zeit.

Mitte 2019 holten die Gründer den ersten Investor an Bord, der zweite folgte Ende desselben Jahres. Einen weiteren Meilenstein konnten die Unternehmer im Sommer 2019 für sich verbuchen: Sie schlossen einen Entwicklungsvertrag mit einem deutschen Automobilhersteller ab. Das Ziel: Der UrmO sollte eine Integrationslösung für dessen Fahrzeuge sein, also beim Kauf des Autos als voll in das Fahrzeug integrierter Bestandteil mitgeliefert werden. Im Februar 2020 waren die technischen Voraussetzungen für dieses Projekt gemeistert, die Unterzeichnung des dazugehörigen Einkaufvertrags stand bevor. „Wir haben das als Wahnsinnsmöglichkeit gesehen, unseren UrmO auf den größten Messen der Welt zusammen mit dem Automobilhersteller präsentieren zu können. Der Marketingeffekt wäre für uns das größte Ding, quasi der Ritterschlag gewesen“, so Sebas­tian, „und mit der so garantierten Stückzahl hätten wir eine Grundauslastung erreicht und darauf basierend unseren eigenen Markt weiter bearbeiten können“.

K.o. auf der Zielgraden

Die Gründer wähnten sich zu Recht auf der Zielgeraden, ihr cooles, innovatives Fahrzeug war kurz davor, in Serie gehen zu können. Das Jahr 2020 sollte den endgültigen Durchbruch für den UrmO und den Start der Serienproduktion mit sich bringen. Trotz dieser positiven Prognosen und des unermüdlichen Einsatzes der Gründer und ihres Teams scheiterte UrmO. Corona kam und die Münchner mussten Anfang Juni 2020 Insolvenz anmelden. Alle Rettungsversuche blieben erfolglos – am 8. August wandten sich Sebastian, Felix und Jakob mit dieser Meldung an ihre Community:

„Das ist das Ende unserer Vision mit UrmO. Die letzten Monate waren nicht einfach für uns. Aufgrund der globalen COVID-19-Pandemie hatten wir viele negative Auswirkungen auf unser Geschäft. Es tut uns sehr leid, Ihnen mitteilen zu müssen, dass wir mit der UrmO GmbH bei den Gerichten in München Insolvenz anmelden mussten. Das bedeutet, dass das UrmO-Fahrzeug nicht wie geplant in die Massenproduktion geht. Auch wenn wir in den letzten Monaten und Jahren hart gearbeitet haben, werden wir unser Versprechen nicht halten können – hochwertige Fahrzeuge an unsere Unterstützer zu liefern. Wir verstehen, dass Sie ... von diesen Neuigkeiten enttäuscht sind und möchten uns wirklich entschuldigen ... Das bedeutet, dass wir unserer Vision des revolutionierten Stadtverkehrs nicht mehr folgen können ... Ein großer Teil dieses Projekts war auch unser Team. Wir waren bis zu 12 Menschen, die an unserer Vision im Büro und in der Werkstatt gearbeitet haben. Danke für eure tollen Ideen und die tolle Zeit, die wir zusammen hatten.“

Was war geschehen?

„2020 sollte unser Jahr, der große Durchbruch für UrmO werden. Doch leider ist genau das Gegenteil passiert, also der Durchbruch nach unten“, bringt es Sebastian auf den Punkt. Im März dieses Jahres war der Plan, eine Finanzierungsrunde mit drei Investoren – der neue dritte war ein mittelständischer deutscher Automobilzulieferer – zu unterschreiben. Der Termin fiel in die Woche, nachdem in Deutschland der Lockdown losging. Der Vertrag stand, die Bewertung war sicher, fest stand, wer wie viel investiert, wer welche Rechte etc. hat. „Es ging im Prinzip nur noch darum, wo ggf. ein Punkt oder ein Komma im Vertrag einzusetzen ist“, so Sebastian. „Am Ende des letzten Gesprächs hat der Automobilzulieferer dann gesagt, dass er uns nicht erschrecken wolle, er aber erstmal schauen müsse, wie es mit Corona weitergehe und ob er dann überhaupt noch investieren könne“, beschreibt Sebastian den alles entscheidenden Wendepunkt.

Der Lockdown nahm mit Kurzarbeit und allen wirtschaft­lichen Folgen seinen Lauf. Als die Gründer den Investor erneut kontaktierten, um den Stand der Dinge zu erfragen, erhielten sie die endgültige Absage – damit war der Vertragsschluss geplatzt. „Ende März sind wir dann direkt in den Krisenmodus gegangen, auch weil wir wussten, dass wir nicht genügend Geld hatten, um das Produkt zu Ende zu entwickeln“, so Sebastian. Mit den beiden verbliebenen Investoren führten sie sofort Gespräche, um Alternativen zu entwickeln bzw. das reine Überleben von UrmO bis Ende des Jahres zu sichern. „Die anfängliche volle Zusicherung der Investoren wurde dann in der Folgezeit von ihnen scheibchenweise wieder abgetragen – am Ende stand zwar die Unterstützung, aber diese war sehr gering“, so Sebas­tian.

Nachdem dann auch der bereits erwähnte Einkaufsvertrag mit dem Automobilhersteller Lockdown-bedingt auf Eis gelegt wurde und daraufhin einer der noch verbliebenen Investoren seine Zusagen ganz zurückzog, war den Gründern unmittelbar klar: „Wir verbrennen kein Extra-Geld mehr, sondern melden sofort Insolvenz an“, so Sebastian.

Knackpunkte: Lifestyle-Produkt und Kaufpreis

Corona hat den UrmO-Gründern offensichtlich das unternehmerische Genick gebrochen. Das in die Lockdownphase fallende Aus der Investoren und die fehlende (wirtschaftliche) Perspektive machten den Insolvenzantrag unabwendbar. Dennoch fragt man sich, was den Gründern neben der unvorhersehbar hereingebrochenen Wirtschaftskrise vielleicht noch zusätzlich zu schaffen gemacht hatte. UrmO wäre letztlich ein hochpreisiges Lifestyle-Produkt für eine überschaubare Käuferschicht geworden – günstige bis billige E-Roller und Co. sind auf dem Markt und in den Straßen angekommen –, kein leichtes Feld für ein Premiumprodukt „Made in Germany“.

Dazu Sebastian: „Wenn wir mit Investoren gesprochen haben, war der Kaufpreis unseres Produktes immer ein Thema. Dieses Thema ist in Verbindung mit der Wirtschaftskrise verständlicherweise auch in den Vordergrund gerückt worden. Wir haben vor der Insolvenz auch noch mit neuen Investoren gesprochen, die uns aber alle einhellig gesagt haben, dass sie im Moment überhaupt nicht abschätzen können, wie tiefgreifend die Wirtschaftskrise sein wird und wie relevant unser Produkt am Ende noch sein kann.“ Fakt ist: Der UrmO kann bzw. konnte und sollte auch kein Billigprodukt sein, der Preis jedoch langfristig gesehen – bei steigenden Produktionszahlen – sinken, so Sebastian. Auch dazu sollte der Einkaufsvertrag mit dem Automobilhersteller die Grundlage darstellen.

Und nun?

UrmO ist heute Geschichte, die drei Gründer und ihr Team ebenfalls. Im Gründer-der-Woche-Interview mit StartingUp hatte Sebastian im Sommer 2018 folgenden Rat für andere Gründer: „Habt keine Angst vor dem Scheitern. Wer ein eigenes Unternehmen gründet, kann nur gewinnen, selbst wenn sich die Idee nicht wie geplant durchsetzt. Es geht trotzdem weiter, denn Gründer zu sein, ist eine Lebenseinstellung und kein Job.“

Wie sieht er das heute? „Das kann ich noch 1-zu-1 unterschreiben. Ich empfinde das Scheitern auch nicht als ein persönliches Scheitern. Natürlich, ein Unternehmen geht zu Ende, die Idee ist gescheitert, aber ich bzw. wir haben dadurch viel hinzu- bzw. über uns gelernt. Natürlich war der Moment schwierig, sich das Scheitern einzugestehen und die Entscheidung zu treffen, Insolvenz anzumelden. Mit dem Thema hatten wir uns ja zuvor noch nie auseinandergesetzt, obwohl die Wahrscheinlichkeit, dass Gründer scheitern bzw. auch Insolvenz anmelden müssen, bei ungefähr 50 Prozent liegt“, so Sebastian.

Schluss ist mit dem Unternehmertum für Sebastian damit wohl nicht. „Ich möchte auf jeden Fall wieder ein neues Unternehmen gründen – mich an einer jungen Idee beteiligen –, ich weiß, dass ich auch durch diesen Prozess viel gelernt habe. Das Dümmste wäre es, aus diesem Wissen jetzt nichts zu machen! Ich bin mir sicher, dass ich relativ zeitnah wieder in der Start­up-Szene sein werde“, gibt sich Sebastian zuversichtlich.

Dies ist ein Artikel aus der aktuellen Ausgabe unseres Printmagazins StartingUp: Mehr dazu liest du in der aktuellen StartingUp - Heft 04/20 - ab dem 14. Dezember 2020 im Handel oder jederzeit online bestellbar - auch als ePaper erhältlich - über unseren Bestellservice

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Corona-Schnelltests datenschutzkonform anbieten

Arbeitgeber sind ab dem 19. April dazu verpflichtet, ihren Angestellten mindestens einmal wöchentlich Corona-Tests anzubieten, sofern sie nicht im Home Office arbeiten.

Datenschutz-Regeln für Corona-Testergebnisse

Die neue Verpflichtung zum Testangebot durch Arbeitgeber hat ihren Grund: Im Großraumbüro mit 50 % Auslastung ist das Risiko für eine Ansteckung mehr als dreimal so groß wie in einem Restaurant (ebenfalls bei 50 % Auslastung). Wer seine Mitarbeiter verantwortungsbewusst schützen möchte, sollte Tests in so kurzen Intervallen wie möglich anbieten. Dabei darf der Datenschutz natürlich nicht zu kurz kommen. Bei Corona-Testergebnissen handelt es sich um Gesundheitsdaten. Diese gehören nach Art. 9 DSGVO zu den besonderen Kategorien personenbezogener Daten und sind somit besonders schützenswert. Normalerweise dürfen sie nur verarbeitet werden, wenn strenge Voraussetzungen erfüllt werden – falls beispielsweise eine ausdrückliche Einwilligung zur Datenverarbeitung durch die Betroffenen vorliegt.

Beim Thema Corona gelten jedoch etwas andere Regeln. Das Infektionsschutzgesetz sieht zum Beispiel vor, dass Kontaktpersonen über eine Infektion informiert werden müssen. Hier steht der Infektionsschutz über dem Datenschutz – und die Information über ein positives Testergebnis muss auch ohne Einwilligung des Betroffenen geteilt werden dürfen. Das bedeutet allerdings noch lange nicht, dass der Datenschutz bei Corona-Testergebnissen keine Rolle spielt. Eine Offenlegung der Testergebnisse muss immer verhältnismäßig sein. Darüber hinaus gelten insbesondere die Prinzipien der Zweckbindung und Datenminimierung.

So können Arbeitgeber Corona-Tests datenschutzkonform anbieten

Leider kam es bereits in einigen Testzentren zu Datenpannen, bei denen die Testergebnisse in Kombination mit anderen personenbezogenen Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum etc.) an die Öffentlichkeit gelangten. Um deine Mitarbeiter zu schützen und das Vertrauen in Tests am Arbeitsplatz nicht aufs Spiel zu setzen, solltest du als Arbeitgeber unbedingt einige Regeln beachten:

  • Ermögliche anonyme Tests. Mitarbeiter*innen sollten die Möglichkeit haben, ihren Test in einem abgetrennten Bereich (im Idealfall einem eigenen Raum, ansonsten z. B. hinter einer Trennwand) durchführen zu können. Kollegen sollten also nicht so einfach mitbekommen können, wie das Testergebnis ausgefallen ist.
  • Erkläre deinen Mitarbeiter*innen, wie sie sich bei einem positiven Testergebnis verhalten sollten. Damit ein positiv getesteter Beschäftigter sein Ergebnis nicht vor anderen preisgeben muss, sollte vorab geklärt sein, wie man sich verhalten sollte. In der Regel empfiehlt es sich, nach einem positiven Test umgehend nach Hause zu gehen, um weitere Kontakte zu vermeiden.
  • Bewahre die Testergebnisse nur für kurze Zeit und gut verschlossen auf. Die Tests können (zusammen mit dem Namen des Getesteten) nach Durchführung in einen Briefumschlag gesteckt werden. Die Briefumschläge können dann gesammelt in einer verschlossenen Box aufbewahrt werden, um unter Umständen auf Testergebnisse zugreifen zu können. Wir empfehlen, nur ein bis zwei Personen (aus der Personalabteilung) den Zugang zu den Testergebnissen zu gewähren.
  • Vernichte die Testergebnisse nach der Aufbewahrungszeit. Wir empfehlen eine Aufbewahrungszeit von sieben Tagen. Danach sollten die Ergebnisse (ungeöffnet) vernichtet werden. Diese Aufbewahrungszeit halten wir für verhältnismäßig und dem Zweck der Nachverfolgung angemessen.
  • Verzichte auf eine digitale Erfassung der Testergebnisse, falls möglich. Um dem Grundsatz der Datenminimierung zu entsprechen, solltest du Testergebnisse am besten nur analog vorhalten. Es sei denn, eine digitale Erfassung (zum Beispiel in einer Tabelle) ist zwingend erforderlich. Wenn Gesundheitsdaten nämlich digitalisiert werden, wird ihr Schutz automatisch komplexer.

Was ist bei einem positiven Ergebnis zu tun?

Es kommt darauf an, wie oft du testest und ob deine Tests kontaktlos ablaufen. Wird täglich getestet und der Kontakt zu Kolleg*innen solange vermieden, bis das negative Testergebnis vorliegt, gibt es bei einem positiven Ergebnis keine Kontaktpersonen im Unternehmen. Besteht außerdem keine Anwesenheitspflicht, muss nicht einmal Maren Wienands ein Vorgesetzter oder die Personalabteilung informiert werden.

Generell gilt: Nur die Personen, die direkt betroffen sind (zum Beispiel Kontaktpersonen oder Vorgesetzte bei Anwesenheitspflicht), sollten über ein positives Testergebnis informiert werden.

Hinweis: Ein positives Ergebnis nach einem Selbsttest sollte durch einen PCR-Test bestätigt werden. Fällt dieser ebenfalls positiv aus, ist das Ergebnis meldepflichtig.

Beispiel für einen datenschutzkonformen Testablauf (Idealfall)

Nicht jeder Arbeitgeber bzw. Arbeitgeberin kann alle der folgenden Aspekte beachten und umsetzen. Im Idealfall sähe ein Testablauf aber zum Beispiel folgendermaßen aus:

  • Stelle Testutensilien, Papier, Briefumschläge und Stifte (einen Becher mit desinfizierten, einen mit benutzten Stiften) auf einen Tisch in einem Raum zur Verfügung, der im besten Fall über einen separaten Eingang verfügt.
  • In diesem Raum sollten voneinander abgetrennte Testbereiche zur Verfügung stehen, die sich Mitarbeiter*innen vorab für eine bestimmte Zeit buchen können.
  • Angestellte statten sich mit Testutensilien, Papier, frischem Stift und Briefumschlag aus und gehen direkt in ihren Testbereich. Dort führen sie den Selbsttest durch und warten auf das Testergebnis.
  • Bei einem positiven Testergebnis gehen sie sofort nach Hause und informieren bei Bedarf von dort die Personalabteilung und/oder ihren Vorgesetzten.
  • Bei einem negativen Testergebnis stecken sie das Testergebnis und einen Zettel mit ihrem Namen, Datum des Testtages und einer Unterschrift, der die Richtigkeit des Ergebnisses bestätigt, in einen Briefumschlag. Den Briefumschlag werfen sie in eine verschlossene Box.
  • Verwahre die Box mit den Briefumschlägen sieben Tage lang. Danach sollten die Testergebnisse vernichtet werden.

Externe Testanbieter

Manche Unternehmen lassen die Tests nicht durch ihre Mitarbeiter selbst durchführen, sondern entscheiden sich für einen externen Testanbieter (z. B. Mitarbeiter einer Apotheke). In diesem Fall ist derzeit noch ungeklärt, ob ein solcher Anbieter als Auftragsverarbeiter (AV) einzuordnen ist und somit ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) geschlossen werden muss. Nimmt der Testanbieter keine Testergebnisse mit und verarbeitet die Testdaten ausschließlich vor Ort, reicht wahrscheinlich eine Verschwiegenheitsvereinbarung. Werden die Daten jedoch weiterverarbeitet – zum Beispiel bei einer Abrechnung über die vom Land oder vom Bund bezahlten Bürgertests –, könnte ein AVV erforderlich werden. Offizielle Richtlinien gibt es für diesen Fall aufgrund der Aktualität noch nicht. Vielmehr wird versucht, sich an analogen Verfahrensregeln und Best Practices aus ähnlichen Situationen zu orientieren.

Fazit

Auch wenn das Infektionsschutzgesetz bei gewissen Aspekten des Datenschutzes Vorrang hat, ist bei kostenlosen Selbsttests für Arbeitnehmer darauf zu achten, die Testergebnisse so wenig Personen wie möglich zugänglich zu machen. Mit einem durchdachten Vorgehen zeige deinen Mitarbeiter*innen, dass du nicht nur ihre Gesundheit, sondern auch ihre Privatsphäre schätzt. Mit den oben beschriebenen Schritten erfüllst du die Anforderungen der DSGVO an Verhältnismäßigkeit, Zweckbindung und Datenminimierung.

Die Autorin Maren Wienands ist Team Lead Privacy (Corporate) bei DataGuard

Planungssicherheit statt Almosen

Im Interview: Dr. Bernd Fischl ist Partner der BFMT Gruppe und u.a. als zerti­fizierter Fördermittelberater in den Bereichen Gründung, Wachstum und Krisenmanagement tätig.

Wie ist das Corona-Jahr 2020 aus Ihrer Sicht gelaufen?

Die Herausforderungen, die Unternehmen zu bewältigen hatten, waren enorm. Das extreme Herunterfahren vieler geschäftlicher Aktivitäten und das zeitweise Lahmlegen des öffent­lichen Lebens beeinträchtigten die Real­wirtschaft direkt. Die Unternehmen hatten hier einen gewaltigen Nachfrageschock zu bewältigen. Funktionierende Geschäftsmodelle wurden plötzlich „on hold“ gestellt. Während viele Unternehmerinnen und Unternehmer schnell versuchten, die weiterlaufenden Kosten zu senken, war dies natürlich nur begrenzt und mit einem gewissen Vorlauf möglich. Die Folge war und ist eine zunehmend angespannte Eigenkapital­situation vieler eigentlich sehr solide wirtschaftender Unternehmen.

Das schnelle Schaffen steuerfinanzierter Förderprogrammen wirkte sich zudem direkt auf die Arbeit der Beraterinnen und Berater aus, die gefordert waren, ihre Mandantinnen und Mandaten entsprechend zu unterstützen. Sie mussten sich, trotz erheblicher Flut an Anfragen, sehr schnell in neue Herausforderungen z.B. im Bereich der Fördermittel einarbeiten, um Unternehmen kompetent begleiten zu können. Dies stellte für die Beratungsbranche eine sowohl qualitativ als auch quantitativ hohe Herausforderung dar. Aus meiner Sicht ist uns dies gut gelungen.

Was waren die größten Hürden und stärksten Hilfsangebote für Selbständige?

Neben den aktuell angebotenen Hilfen wie Überbrückungshilfe 1 und 2, November- und Dezemberhilfen wurde für betroffene Unternehmen zu Beginn der Krise ein Beratungszuschuss (über die BAFA) in Aussicht gestellt, der leider rückwirkend aufgrund von Budgetknappheit revidiert wurde. Das war sehr unschön, da zahlreiche Unternehmen nicht nur Zeit in die Antragstellung investiert, sondern auch wochenlang auf einen Bescheid gewartet hatten. Da vor dem Vorliegen eines positiven Bewilligungsbescheids nicht mit der Beratung begonnen werden durfte, hat sich dadurch die Situation vieler Unternehmen weiter verschlechtert.
Bei den aktuellen Hilfen gab und gibt es im Nachhinein immer wieder Änderungen bzw. Anpassungen bei der Antragstellung bzw. den Genehmigungsvoraussetzungen, was sowohl die Kosten als auch die Zeit bis zur Verfügbarkeit der dringend notwendigen Mittel erheblich erhöht.

Abzuwarten bleibt auch, wie die weitere Abwicklung und ggf. nachgelagerte Prüfung nach Zuteilung der Fördermittel erfolgen wird und ob es hier vielleicht auch zu erheb­lichen Rückzahlungen kommen kann. Es bleibt zu hoffen, dass diese Aspekte bei zukünftigen Förderungen berücksichtigt bzw. Fehler vermieden werden. Für den Wirtschaftskreislauf ist nichts schädlicher als anhaltende Planungsun­sicherheit.

Auch müssen wir uns stets vergegenwärtigen, dass wir von einem staatlich verordneten Stillstand sprechen, dessen Länge und Intensität auch nach einem Jahr der Krise in keinster Weise absehbar oder gar planbar ist. Gerade deshalb sollten Hilfsmaßnahmen zuverlässig planbar sein und keinen Almosen gleichen.

Was raten Sie Selbständigen, um sich für die kommenden Herausforderungen bestmöglich zu rüsten?

In der aktuellen Situation sollte jedes Unternehmen einen engen Kontakt mit seinem Steuerberater pflegen, da dieser über die aktuellen Hilfen informiert und berechtigt ist, entsprechende Anträge zu stellen. Neben den genannten Hilfen können bei einem größeren Kapitalbedarf auch Förderdarlehen bei der Hausbank beantragt werden. Hier sollte eine belastbare Planung erstellt werden, um die möglichen Szenarien mit dem daraus resultierenden Kapitalbedarf managen zu können. Nur so lässt sich ein Unternehmen in diesen unsicheren und volatilen Zeiten möglichst stabil in die Zukunft führen.

Neben der Prüfung und Nutzung von Zuschüssen und sonstigen Fördermitteln sollte auch die Eigenkapitalausstattung des Unternehmens im Auge behalten werden. Bei einer sehr stark reduzierten Eigenkapitalquote oder nicht ausreichend verfügbaren Fördermitteln bzw. Fremdkapital kann auch die Aufnahme von Eigenkapital oder Mezzanine-Kapital sinnvoll oder sogar notwendig sein. In der aktuellen Krise hat sich wieder einmal gezeigt, dass Unternehmen mit einer starken Eigenkapitalquote weniger anfällig für unerwartete Ereignisse sind.

Für Unternehmen ist es weiterhin wichtig, sich umfänglich zu informieren bzw. informieren zu lassen. Da niemand den weiteren Verlauf der Krise kennt, sind die aktuellen Herausforderungen aktiv anzugehen. Dabei darf natürlich nicht vergessen werden, dass es auch eine Zeit nach COVID-19 geben wird. Wer sich jetzt gut aufstellt, kann von der dann einsetzenden Erholung überproportional profitieren.

Außenstände konsequent einfordern

Außenstände konsequent einfordern

Die Zahlungsmoral von Kunden stellt einen massiven Stolperstein für alle Unternehmen dar. Rund ein Viertel aller Insolvenzen ist unmittelbar darauf zurückzuführen. Ein heikles Thema: Der Kunde ist König und will pfleglich behandelt werden. Aber wenn er Sie aus Nachlässigkeit oder gar aus Kalkül in finanzielle Schwierigkeiten bringt, ist konsequentes Handeln mit Fingerspitzengefühl oberstes Gebot. „Ich war so darauf bedacht, meine Kunden zufrieden zu stellen, dass ich die erledigten Aufträge gedanklich bereits als abgeschlossen abgelegt hatte. Säumige Kunden dann mit Mahnungen zu vergraulen, das glaubte ich mir nicht leisten zu können“, erklärt Zurbier.

Scheuen Sie sich nicht vor schriftlichen Zahlungserinnerungen und – wenn nötig – auch nicht vor der Zusammenarbeit mit einer Inkasso-Firma. Schließlich ist es Ihr Geld und zumeist ist es schon fest verplant. Das „Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen“ besagt: Forderungen können bei Gericht geltend gemacht werden, wenn der Kunde 30 Tage nach Fälligkeitstermin nicht gezahlt hat. Stellen Sie Rechnungen generell so zügig wie möglich, nicht nur einmal im Monat „en bloc“. Prüfen Sie auch, ob Sie neue Aufträge gegen Vorkasse, Barzahlung oder zumindest gegen An- und Teilzahlungen annehmen können. Bei Privatkunden kann es sich lohnen, vorab Informationen über eine Auskunftei einzuholen. Diese hat Zugriff auf die relevanten Datenbanken und kann schwarze Schafe herausfiltern. Droht der Geldfluss dennoch mittelfristig zu versiegen, ist Krisenmanagement gefragt.

Survival-Regel 1

In festgelegten Intervallen die Zahlungsfähigkeit prüfen; Bilanzen und Ertragspläne wie ein außenstehender Controller selbst hinterfragen. Tipp: Das BMWA-Gründerportal (www.existenzgruender.de) bietet Checklisten zur kontinuierlichen Liquiditätsüberwachung.

Frieren Sie geplante Ausgaben und Investitionen ein, prüfen Sie erneut deren Bedarf. Bringen Sie möglichst zusätzliche Bareinlagen ins Unternehmen ein, um „flüssig“ zu bleiben. Achten Sie dabei jedoch darauf, dass Ihre privaten Finanzen klar von denen Ihres Unternehmens getrennt bleiben. Im Falle einer Insolvenz würde damit der ungebremste Griff auf Ihr Privatvermögen ermöglicht. Auch konstruktive Stillhalteabkommen mit Lieferanten – in Form eines Zahlungsaufschubs – können kurzfristig den Rücken freihalten. Und sprechen Sie frühzeitig mit ihrer Hausbank, um ggf. kurzfristig zusätzliches Geld zu leihen, bevor der eigentliche Kreditrahmen völlig erschöpft und der finanzielle Engpass zur Sackgasse geworden ist. Große Kreditinstitute verfügen zumeist auch über Coaching-Programme und Hilfestellungen zur Früherkennung von defizitären Unternehmensplanungen. Es gilt die alte Weisheit: Je früher Sie aktiv werden, desto mehr Handlungsspielraum bleibt Ihnen.

Top Tools für Projekt-Nomaden

11 Projektmanagement-Tools für alle, die in oder mit remote Teams agil arbeiten.

Insbesondere Start-ups, die sich mit der Softwareentwicklung befassen, wenden meist schon die sog. agile Entwicklung an. Agile Entwicklungsarbeit zeichnet sich durch selbstorganisierende Teams und eine iterative Vorgehensweise aus, die darauf zielt, mit geringem bürokratischem Aufwand und Regeln auszukommen und sich schnellstmöglich an Veränderungen anzupassen, ohne dabei das Fehlerrisiko zu erhöhen. Agile Entwicklungsarbeit setzt dabei neue Anforderungen bereits während der Projektlaufzeit um und holt regelmäßiges Feedback ein. So werden Projekte schneller umgesetzt, die Kunden sind zufriedener und die Mitarbeiter müssen keine überflüssigen Aufgaben ausführen.

Gleichzeitig wächst in Start-ups der Trend hin zu sog. remote Fachkräften, also zu Mitarbeitern, die nicht mehr im Büro ansässig sind. Remote Fachkräfte sind somit Personen, die in Vollzeit für ein und dasselbe Unternehmen arbeiten, die Aufgaben aber von zu Hause aus, in Coworking Spaces oder an anderen Standorten ausführen bzw. erledigen.

Gerade junge Start-ups können von remote Mitarbeitern profitieren. Durch sie werden finanzielle Ressourcen eingespart, da keine Büro- und Arbeitsausstattung gestellt werden muss, die Mitarbeiter selbst sind oftmals zufriedener und liefern so bessere Ergebnisse. Ganze Teams oder Abteilungen können anfallende Tätigkeiten außerhalb des Büros durchführen, was dann als sog. remote Team bezeichnet wird. Damit lassen sich auch externe Spezialisten einfacher in bestehende Teams integrieren, da diese ehedem schon an unterschiedlichen Standorten arbeiten.

Wie können diese Mitarbeiter aber nun vernünftig als remote Team zusammenarbeiten?


Wir stellen im Folgenden 11 Tools vor, die das Projektmanagement für remote Teams maßgeblich erleichtern.

In Scoro lassen sich alle projektrelevanten Informationen auf einen Blick anzeigen. Beginnend beim Vertrieb und endend bei der Endabrechnung lassen sich alle Schritte übersichtlich verwalten. Das integrierte Aufgabenmanagement, der Kalender, das Rechnungswesen und die Dateiverwaltung eliminieren Routineaufgaben auf ein Minimum und sorgen für flüssigeres Arbeiten. Weiterhin verfügt Scoro über ein CRM, welches alle relevanten Kundendaten beinhaltet. Damit können Rechnungen automatisch an die richtigen Kunden und zur richtigen Zeit versendet werden. Gerade für remote Teams ist die zentrale Verwaltung aller Projekt- und Kundendaten wichtig. Momentan ist noch keine Synchronisation mit den Google-Kontakten möglich und einige Benutzer berichten über unzulängliche Möglichkeiten bei der Erfassung von Rechnungen in unterschiedlichen Währungen. Preislich bewegt sich das Tool zwischen 19 und 49 Euro pro Monat und Benutzer.

Home, sweet Home-Office

Was du als Arbeitgeber wissen solltest, wenn deine Mitarbeiter von zu Hause aus rechtssicher arbeiten sollen.

Flexible Arbeitszeiten, kein Arbeitsweg mit häufig zähfließendem Verkehr und keine nervigen Kollegen: Für viele Menschen ist es ein Traum, von zu Hause aus zu arbeiten. Dass damit allerdings auch gewisse Verpflichtungen einhergehen, blenden wohl die meisten zunächst einmal aus. Damit alles mit rechten Dingen zugeht, wenn deine Mitarbeiter im Home-Office arbeiten, erfährst du hier, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und worauf du als Arbeitgeber besonders achten solltest.

Welche Formen gibt es beim Home-Office?

Das Arbeiten im Home-Office wird häufig auch als Telearbeit bezeichnet und eignet sich für alle Berufe, bei denen Tätigkeiten am Schreibtisch oder am Telefon verrichtet werden. Allgemein existieren drei unterschiedliche Formen:

  • Die Teleheimarbeit: Hierbei erledigt der Mitarbeiter seine Arbeit ausschließlich von zu Hause aus.
  • Die alternierende Telearbeit: Bei dieser Form wird dem Mitarbeiter sowohl ein Arbeitsplatz im Unternehmen, als auch die Möglichkeit, im Home-Office zu arbeiten, zur Verfügung gestellt. Dieses Modell ist am beliebtesten, weil es einen bedarfsgerechten Wechsel der Arbeitsstätte ermöglicht.
  • Die mobile Telearbeit: Vor allem im Vertrieb oder in anderen Branchen, in denen Mitarbeiter viel unterwegs sind, kommt diese Form der Telearbeit zum Einsatz. Wie der Name schon vermuten lässt, befindet sich der Arbeitsplatz hierbei stets dort, wo der Mitarbeiter hinreist.

Unabhängig davon, auf welche Form du dich festlegst: Deine Mitarbeiter haben grundsätzlich keinen rechtlichen Anspruch darauf, im Home-Office zu arbeiten. Die Entscheidung dafür oder dagegen liegt allein bei dir. Daher steht es dir auch zu, deinen Beschluss jederzeit wieder rückgängig zu machen. Selbst, wenn du der Arbeit im Home-Office bereits mehrmals zugestimmt hast, ergibt sich daraus kein dauerhafter Anspruch.

Welche Voraussetzungen müssen im Home-Office erfüllt sein?

Auf welche Punkte du im Detail achten solltest, wenn deine Mitarbeiter im Home-Office arbeiten, und welchen Anforderungen der heimische Arbeitsplatz gerecht werden sollte, zeigt dir die folgende Übersicht:

Arbeitszeit

Nur weil deine Mitarbeiter ihrer Tätigkeit nicht mehr im Unternehmen nachkommen, sondern in den eigenen vier Wänden, bedeutet dies nicht, dass das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) außer Kraft gesetzt ist. Daher gilt auch im Home-Office: Mehr als acht Stunden pro Tag darf im Regelfall nicht gearbeitet werden. Ausnahmsweise darf ein Arbeitstag nur dann auf bis zu zehn Stunden ausgedehnt werden, wenn ein Ausgleich in den folgenden sechs Monaten erfolgt.

Pausen und Ruhezeiten

Ähnlich verhält es sich mit den vorgeschriebenen Ruhezeiten und Pausen. Auch im Home-Office muss auf eine Arbeitszeit von sechs Stunden eine Pause von mindestens 30 Minuten folgen. Bei mehr als neun Stunden Arbeit muss die Pause mindestens 45 Minuten andauern. Außerdem muss eine Ruhezeit von elf Stunden zwischen dem Feierabend und dem nächsten Arbeitstag liegen.

Ausnahmeregelungen sind allerdings auch hier möglich: Sollte die Ruhezeit an einem Tag kürzer ausfallen, muss sie an einem anderen Tag mindestens zwölf Stunden betragen. Dieser Ausgleich muss innerhalb von vier Wochen stattfinden. Wichtig: Wenn deine Mitarbeiter Pause machen, müssen sie im Home-Office nicht für dich erreichbar sein! Um Konflikten aus dem Weg zu gehen, sind feste Pausenzeiten empfehlenswert. Du kannst mit deinen Mitarbeitern aber auch absprechen, dass sie vor und nach ihrer Pause kurz Bescheid geben.

Dokumentationspflichten

Als Arbeitgeber bist du dazu verpflichtet, die Arbeits- und Pausenzeiten deiner Mitarbeiter zu dokumentieren. Da du dieser Aufgabe jedoch nur schwer nachkommen kannst, wenn sie im Home-Office arbeiten, ist es empfehlenswert, dass sie die entsprechenden Zeiten selbst festhalten und dir in regelmäßigen Abständen vorlegen. Schließlich gilt: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.

Ausstattung des Heimarbeitsplatzes

Vor allem, wenn Mitarbeiter ausschließlich oder dauerhaft im Home-Office arbeiten, ergeben sich daraus bestimmte Pflichten für Arbeitgeber. Diese lassen sich sowohl aus der Arbeits­stättenverordnung (ArbStättV) als auch aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ableiten. In einem solchen Fall bist du als Arbeitgeber dazu verpflichtet, für einen ordentlich ausgestatteten Arbeitsplatz zu sorgen und finanziell für einen solchen aufzukommen. Schließlich würdest du das Gleiche tun, würden deine Mitarbeiter ihrer Tätigkeit im Unternehmen nachgehen.

Unter die Arbeitsschutzbestimmungen im Home-Office können beispielsweise spezielle Vorgaben zur Raumgröße, zu den Büromöbeln, zur Beleuchtung, zu Bildschirm­geräten oder zur Tastatur fallen. Um überprüfen zu können, ob die Vorgaben zum Arbeitsschutz auch eingehalten werden, musst du dir also ein Zutrittsrecht zur Wohnung des betroffenen Mitarbeiters einholen.

Daraus ergibt sich allerdings nicht, dass du das Recht dazu hast, unangemeldet bei einem Mitarbeiter auf der Matte zu stehen. Kontrollbesuche dieser Art müssen stets in einer im Vorfeld vereinbarten Frist angekündigt werden. Arbeitet ein Mitarbeiter außerdem nur von Zeit zu Zeit von zu Hause aus, bist du weder dazu verpflichtet, die Vorgaben zum Arbeitsschutz zu erfüllen, noch diese zu überprüfen.

Mögliche Arbeitsunfälle

Sollte sich ein Mitarbeiter verletzen, während er im Home-­Office arbeitet, greift in der Regel auch dann die gesetzliche Unfallversicherung. Voraussetzung für die Anerkennung ­eines Arbeitsunfalls bei der Telearbeit ist jedoch, dass sich dieser während der Ausübung der beruflichen Tätigkeit ereignete. Da du als Arbeitgeber keinen Einfluss auf die Risiken in der privaten Wohnung deines Mitarbeiters nehmen kannst, fällt beispielsweise der Weg zur Toilette oder in die Küche – der im Unternehmen selbst versichert wäre – nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.  

Muss der Arbeitsvertrag bei einer Home-Office-Regelung angepasst werden?

Die Vereinbarungen müssen zwar nicht zwingend schriftlich festgehalten werden, empfehlenswert ist es aber allemal. Triffst du nur mündliche Absprachen mit deinen Mitarbeitern, kann es schließlich leicht zu Missverständnissen kommen. Durch eine Zusatzvereinbarung zum regulären Arbeitsvertrag kannst du dem in der Regel entgegenwirken. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten folgende Fragen geklärt sein:

  • Wie viele Stunden bzw. Tage in der Woche bzw. im Monat arbeitet der betroffene Mitarbeiter im Home-Office?
  • Sind feste Tage vorgesehen oder dürfen Mitarbeiter das Ganze in einem gewissen Rahmen selbst entscheiden?
  • Gibt es eine Kernarbeitszeit, in der Mitarbeiter erreichbar sein müssen?
  • Wie sollen Pausen- und Arbeitszeiten dokumentiert werden?
  • Wie gestaltet sich die Ausstattung des Arbeitsplatzes und wer kommt wofür auf?
  • Welche Arbeitsmittel werden gestellt? Dürfen diese auch privat genutzt werden?
  • Gibt es ein Zutrittsrecht zur Wohnung? Innerhalb welcher Ankündigungsfrist sind Kontrollbesuche vorgesehen?

Je nachdem, welche Regelungen im Einzelfall getroffen werden, kannst du diese Liste beliebig erweitern oder kürzen. Solange beide Parteien genau darüber Bescheid wissen, unter welchen Rahmenbedingungen die Arbeit im Home-Office abzulaufen hat, steht einer erfolgreichen Zusammenarbeit normalerweise nichts im Wege.


Die Autorin
Clarissa Kempken ist als Online-Redakteurin  für den VFR Verlag für Rechtsjournalismus GmbH tätig und schreibt seit Jahren für das Portal arbeitsrechte.de

Corona-Soforthilfe für Selbständige: Infos und To do's

Das staatliche 50-Milliarden-Hilfspaket für Selbständige steht: Diese Hilfen sind für kleine Firmen und Freiberufler beschlossen und so kommen Betroffene ab sofort an das Geld.

Für Kleinunternehmen und Selbständige - in diesem Bereich sind in Deutschland rund zehn Millionen Menschen beschäftigt - werden Coroan-Soforthilfen zur Verfügung gestellt. Der Bundestag hat am 25. März den Nachtragshaushalt beschlossen, damit die Milliardenhilfen in der Corona-Krise fließen können.

Die Hilfe wird direkt und schnell ausgezahlt. Dies soll unbürokratisch funktionieren, die Betroffenen müssten nur versichern, dass sie durch Corona in einen Liquiditätsengpass geraten seien. Für Kleinbetriebe mit bis zu fünf Beschäftigten werde es dann 9.000 Euro für drei Monate geben, für Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten 15.000 Euro. Damit will die Bundesregierung sicherstellen, dass diese Unternehmer für ihre laufende Verpflichtungen aufkommen können.

Corona-Soforthilfe wird nicht auf Hartz-IV angerechnet

Wenn Selbstständige/Freiberufler mit Hartz-IV-Bezügen Corona-Soforthilfen bekommen, darf diese Sonderzahlung in der Regel nicht auf ihr Arbeitslosengeld II angerechnet werden. Darauf weist das Bundesarbeitsministerium hin. Wenn Corona-Soforthilfen anderen Zwecken dienten als das Arbeitslosengeld II, "sind sie demnach nicht als Einkommen zu berücksichtigen. Dies trifft nach Kenntnis der Bundesregierung auf die Mehrzahl der 'Corona-Soforthilfen' zu", so das Bundesarbeitsministerium.

Landesgericht Köln: Corona-Soforthilfe unpfändbar

Die Corona-Soforthilfen können nicht gepfändet werden, entschied das Landgericht Köln in einem kürzlich veröffentlichten Urteil (Urteil. v. 23.04.2020, Az.: 39 T 57/20).

Die Verwaltungsvereinbarung steht

Bund und Länder haben sich auf eine Verwaltungsvereinbarung geeinigt, wie das Finanz- sowie das Wirtschaftsministerium am Sonntag, dem 29. März, mitgeteilt hat. Dadurch könnten die Länder die Bundesmittel ab Montag, dem 30.03., abrufen, um Zuschüsse schnell und unbürokratisch auszuzahlen.

"Wir helfen mit umfassenden Maßnahmen der gesamten Wirtschaft von klein bis groß und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, mit dieser Extremsituation umzugehen", heißt es in einem der dpa vorliegenden Brief Altmaiers an Wirtschaftsverbände.

Die Soforthilfen des Bundes gelten auch für Landwirte.

Zugleich stellte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier weiteren staatlichen Anschub für die Zeit nach der Krise in Aussicht. "Wir brauchen ein umfassendes Fitnessprogramm für die deutsche Wirtschaft", sagte Altmaier der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung".

Die Kerninhalte Verwaltungsvereinbarung: Wer kann wo einen Antrag stellen?

Die Verwaltungsvereinbarung einschließlich der Vollzugsregelungen stellt klar, wer wo seinen Antrag stellen kann. Nachfolgend ein Überblick.

Antragsberechtigte: sind Soloselbständige, Angehörige der Freien Berufe und kleine Unternehmen einschließlich Landwirte mit bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente), die wirtschaftlich am Markt als Unternehmen tätig sind. Sie müssen ihre Tätigkeit von einer inländischen Betriebsstätte oder einem inländischen Sitz der Geschäftsführung aus ausführen und bei einem deutschen Finanzamt angemeldet sein.

Umfang der Soforthilfe: Die Soforthilfe dient der Sicherung der wirtschaftlichen Existenz der Unternehmen und zur Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen in Folge der Corona-Krise. Unternehmen bzw. Selbständige aus allen Wirtschaftsbereichen mit bis zu 5 Beschäftigten können einen einmaligen Zuschuss von bis zu 9.000 Euro für drei Monate beantragen, Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten einen einmaligen Zuschuss von bis zu 15.000 Euro, ebenfalls für drei Monate.

Nachweis des Liquiditätsengpasses durch Corona-Krise: Der Antragsteller muss versichern, dass er durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist. Antragstellende Unternehmen dürfen sich nicht bereits am 31.12.2019 in finanziellen Schwierigkeiten befunden haben.

Auszahlung über die Länder: Länder haben die Umsetzung und Auszahlung der Hilfen übernommen. Eine Liste der Ansprechpartner finden Sie nachfolgend.

Unbürokratisches Antragsverfahren: Das Soforthilfe-Programm verzichtet bewusst auf ein bürokratisches Antragsverfahren, um eine rasche und unbürokratische Auszahlung zu gewährleisten. Die Angaben zum Antrag müssen aber richtig sein - Falschangaben können den Tatbestand des Subventionsbetrugs erfüllen und zu entsprechenden strafrechtlichen Konsequenzen führen. Anträge können bei den zuständigen Ansprechpartnern in den Ländern in Kürze elektronisch gestellt werden.

Antrags- und Auszahlungsfrist: Anträge sind bis spätestens 31.05.2020 bei der zuständigen Landesbehörde zu stellen.

Kumulierung mit anderen Beihilfen und steuerliche Relevanz: Eine Kumulierung mit anderen Hilfen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ist grundsätzlich möglich. Eine Überkompensation ist aber zurückzuzahlen. Damit der Zuschuss jetzt, wenn es wichtig ist, in vollem Umfang den Unternehmen zu Gute kommt, wird er bei den Steuervorauszahlungen für 2020 nicht berücksichtigt. Zwar ist der Zuschuss grundsätzlich steuerpflichtig, aber das wirkt sich erst dann aus, wenn die Steuererklärung für 2020 eingereicht werden muss, also frühestens im nächsten Jahr. Nur wenn im Jahr 2020 ein positiver Gewinn erwirtschaftet wurde, wird dann auf den Zuschuss der individuelle Steuersatz fällig.

Hier gibt's die Übersicht über die zuständigen Behörden oder Stellen in den Ländern
: (Hinweis: Die genannten Ansprechpartner können kontaktiert werden sowohl zu Länder-Soforthilfen als auch für Bundes-Soforthilfen).

Weitere wichtige Maßnahmen

Eine zentrale Rolle, um die Gefahr der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung zu vermeiden, kommt der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu. Dazu werden bei bereits vorhandenen Programmen, vor allem jenen zur Kreditabsicherung, der Zugang erleichtert und Hürden abgebaut. Liquiditätsengpässen sollen mittels Krediten entgegengewirkt werden. Zentrale Maßnahmen sind in diesem Zusammenhang die Erhöhung der Risikoübernahme von derzeit 50 Prozent auf nun 80 Prozent.

Ein weiteres Gesetz soll verhindern, dass Unternehmen nur deshalb Insolvenz anmelden müssen, weil die von der Bundesregierung beschlossenen Hilfen nicht rechtzeitig bei ihnen ankommen. Die reguläre Drei-Wochen-Frist für einen Insolvenzantrag wird bis Ende September ausgesetzt.

Über die einzelnen Wirtschaftsministerien der Bundesländer

findest du hier wichtige Informationen, die täglich aktualisiert werden, bit.ly/2JaSShi

Zuständig für das

Kurzarbeitergeld ist die örtliche Arbeitsagentur. Für weitere Informationen erreichen Arbeitgeber die zentrale Hotline der Bundesagentur für Arbeit unter der Telefonnummer: 0800/45555 20.

Weitere Infos zum Thema Kurzarbeitergeld gibt es als PDF-Download hier

Für direkte Fragen steht Unternehmern die Hotline des Bundesfinanzministeriums zur Verfügung, Tel.:  030 / 18615 8000.

Über das Infotelefon des Bundesgesundheitsministeriums erfahren Unternehmer alles, was Sie zum Coronavirus selbst wissen sollten, etwa zum Umgang mit Verdachtsfällen im Betrieb oder zu Quarantänemaßnahmen: 030/346 465 100.

Tipps der Redaktion

Zum Weiterlesen: Corona FAQ für Selbständige (wird laufend aktualsiert)

Mit dem kostenlosen E-Book "Coronakrise: Hilfen vom Staat für Selbstständige" will das Portal www.steuertipps.de Betroffene in dieser Ausnahmesituation unterstützen. Das E-Book liefert einen schnellen Überblick über die staatlichen Hilfen für Betroffene. Alle Informationen sind darin gebündelt aufbereitet und dienen der leichteren Orientierung. Das E-Book wird kontinuierlich aktualisiert und erweitert.

RatgeberCoronavirus: Versicherung, Arbeit, Finanzen“: Der aktuelle Ratgeber des digitalen Finanzportals Joonko gibt wertvolle Antworten auf dringende Fragen wie bspw:

  • Verdienstausfall: Wie steht es um Rücktrittsrecht und Fristen, sollte es zu Kündigungen seitens des Vertragspartners kommen?
  • Entschädigung bei Quarantäne: Besteht ein Recht auf Entschädigungszahlungen?
  • Kleinere und mittlere Unternehmen: Wie können sich KMUs mit Arbeits- und Entgeltausfällen finanziell helfen?

Food-Start-up-Aktion gegen Home-Office-Koller

Corona, Home-Office, der Kampf gegen die Langeweile zu Hause und die wirtschaftlichen Auswirkungen - was machen Start-ups aus der Situation? Ein gemeinschaftliches Probier-Paket!

New Work und Home-Office ist für viele Start-ups nichts neues. Eine Umstellung auf Heimarbeit ist schnell gemacht, ab jetzt hängen alle am Telefon, in Videocalls und bearbeiten E-Mails, coden und posten auf Social Media von zu Hause.

Der Schutz der Mitarbeiter und der Gesellschaft vor Corona durch Arbeit von zu Hause funktioniert in sehr vielen Start-ups wortwörtlich von jetzt auf gleich. "Die Dringlichkeit haben wir alle sofort verstanden und die ersten Start-ups haben schon Anfang März auf Home-Office umgestellt", so Jenny Müller, die Gründerin von DIE FRISCHEMANUFAKTUR. Diejenigen, die noch vor Ort die Fahnen hochhalten müssen, sind u.a. Food-Start-ups mit ihren Mitarbeitern in der Produktion und im Versand.

Leckeres Gegen den Home-Office-Koller

Aber wenn man über Wochen alleine zu Hause sitzt, wird einem selbst mit Video-Calls, Telefon und Social Media irgendwann ziemlich langweilig bzw. Frust breitet sich aus. Ein Tipp: "Die Zeit zu Hause können wir für Dinge nutzen, die sonst zu kurz kommen!", so Emilie Wegner, Gründerin von Hülsenreich. "Ausgiebiges Kochen und das Ausprobieren neuer Rezepte zum Beispiel macht Spaß und nützt auch noch nach der Krise." Für Ideen und Abwechslung in der Küche gibt es diverse Start-ups, die es sich zu entdecken jetzt lohnt.

"Irgendwas müssen doch auch wir gegen die Langeweile tun!", dachten sich die Gründer von The Duke Gin und DIE FRISCHEMANUFAKTUR. Daher haben sie sich mit fünf weiteren größeren und kleineren Start-ups aus ganz Deutschland zusammengetan und ein "Paket against boredom" zusammengestellt. Vom lnsektenriegel, über Craftbiere bis hin zu neuen Porridgesorten ist alles drin, was Abwechslung und Farbe nach Hause bringt. Eine Videoanleitung hilft, bei der Verkostung seine Geschmacksnerven bewusster wahrzunehmen und zu Hause ein kleines Event für sich alleine oder auch als Familie zu gestalten.

Die beteilgiten Start-ups sagen mit dieser Aktion der Langeweile  zu Hause den Kampf an. Des Weiteren haben aber auch diese Start-ups durch das Coronavirus wirtschaftliche Einbußen hinzunehmen. Über große Rücklagen für schlechte Zeiten verfügen die wenigsten jungen Start-ups. Aus diesem Grund müssen Start-ups besonders kreativ werden und das Beste aus der Situation machen.

Diese Start-ups haben sich der gemeinsamen Aktion "Paket against boredom" verschrieben:

Die Bierothek® ist Deutschlands führender Bierfachhändler. Mit einer ersten Filiale am Stammsitz in Samberg 2014 gestartet, betreibt die Bierothek GmbH mittlerweile bundesweit 14 Bierfachgeschäfte, in denen es ständig wechselnd über 300 verschiedene nationale und internationale Bierspezialitäten zu entdecken gibt Neben dem reinen Einzelhandel bietet jede Bierothek®-Filiale  auch regelmäßig  Verkostungen und Bierseminare an, um Kunden in die Vielfalt der neuen Bierweit einzuführen.

DIE FRISCHEMANUFAKTUR GmbH: Ursprünglich aus München stammed, heute mit Sitz in Halle (Saale), sehen sie sich als ein Deutsche­-Einheit-Start-up mit einem buntgemischtem Team, das regionale und persönliche Eigenheiten liebt und diese Unterschiede feiert. Das Start-up versorgt alle, die sich in einem mobilen und fordernden (kann auch zu Hause mit Corona sein) Alltag etwas Gutes tun wollen, mit frischen Produkten für unterwegs.

HANS Brainfaod beeindruckt durch seine einzigartige Geschichte und seine eigenen Hanffelder. Die drei Gründer gingen 2018 mit ihrem ersten Produkt an den Start: Dem Original HANS Riegel aus nur zwei Zutaten – Hanfsamen und Honig. Inzwischen umfasst das Sortiment Riegel, Proteinpulver und Hanfsamen – alles mit Hanf von den eigenen Feldern, die mit ihrer hohen C02-Bindung zugleich die Umwelt schützen.

Kichererbsen kannst du jetzt Knabbern! Im Hülsenreich werden Bio-Kichererbsen für dich knusprig geröstet. Der leckere Snack ist Dank schonender Heißluftröstmethode besonders fettarm bei gleichzeitig hohem Protein- und Ballaststoffgehalt.

SWARM Protein entwickelt innovative Nahrungsmittel mit qualitativ hochwertigem und nochhaltigern Protein aus Insekten. Ziel ist es, eine neuartige Proteinquelle auf dem westlichen Markt zu etablieren – genauso funktional wie konventionelle Proteinquellen, aber zugleich viel nachhaltiger als Fleisch oder Molke. Ihr erstes Produkt, ein Insektenriegel in drei Sorten, ist bereits deutschlandweit bei namhaften Supermärkten gelistet.

THE DUKE Destillerie produziert handgefertigten Gin, Vodka und Liqueur aus rein biologischen Rohstoffen. Nach dem Umzug vom Münchner Innenstadt-Hinterhof in das idyllische Backsteingebäude in Aschheim am Münchner Stadtrand, hat THE DUKE nun eine gläserne Manufaktur etabliert, die auch für Events wie das jährliche Destilleriefest genutzt wird.

3Bears ist das Münchner Start-up von Caroline und Tim. Die beiden sind Experten in Sachen Porridge und ließen sich während ihrer Zeit in England von der warmen Hafermahlzeit verzaubern. Sie sind überzeugt, dass viel mehr leckeres und gleichzeitig gesundes Essen auf den Frühstückstisch kommen sollte. Nun wollen sie mit ihrem natürlichen Porridge den deutschen Frühstücksmarkt bedienen. Die Trockenmischungen müssen nur angerührt und erwärmt werden. Derzeit gibt es fünf Sorten.

Hier ein Video zur Aktion

Das Probierpaket gibt es hier für 29,90 Euro - das entspricht 48 Rollen Toilettenpapier :-)

Private Equity-Industrie: Die Krise als Chance nutzen

Wie Kapitalgeber den drohenden Abschwung als Chance nutzen können.

Innerhalb der letzten vier Jahrzehnte hat die Private Equity-Industrie ein unglaubliches Wachstum vorgelegt. Ihr globaler Gesamtwert lässt sich nach Angaben des WEF inzwischen auf 3,7 Billionen Euro beziffern. Der Wachstumskurs der letzten Jahre wird sich voraussichtlich durch die drohende gesamtwirtschaftliche Rezession verlangsamen, obwohl sowohl in den Unternehmen als auch unter den Investoren das Interesse an privater Kapitalbeteiligung zunimmt.

In den nächsten Monaten werden deutliche Unterschiede zwischen gut aufgestellten und schwächeren Private Equity-Fonds zutage treten. Die gut positionierten werden sich aller-dings trotz des allgemeinen Wirtschaftsklimas als eine attraktive Anlageklasse behaupten. Treibende Kräfte sind Einflüsse wie die wechselhaften Aktienwerte, der Druck, kurzfristige Gewinne einzufahren und Herausforderungen durch Gesetzesänderungen. In letzter Instanz könnten sich die durchwachsenen Konjunkturaussichten, obwohl für viele ein Fluch, für Private Equity tatsächlich als Segen herausstellen.

Private Equity-Firmen sind durch ihren Portfolio-Mix weniger anfällig für Kursschwankungen als noch zur letzten Rezession vor zehn Jahren. Investments in den Technologiesektor und angrenzende Bereiche haben in den letzten Jahren stark zugenommen und machen nun einen Großteil der Portfolios aus. Diese Branchen sind weit weniger anfällig für Konjunkturschwankungen als die Gesamtwirtschaft.

Während der letzten Rezession hat die Private Equity-Industrie insgesamt und damit auch ein Großteil der Venture Capital-Investoren ihre Investitionen weitgehend auf Eis gelegt. Die Auswirkungen des Coronavirus läuten jetzt einen massiven Abschwung ein, dessen Folgen mit den Rezessionen 2001 und 2008 vergleichbar sein könnten. Im Extremfall werden bis zu 50 Prozent der Start-ups nicht überleben. Deshalb ist es für Kapitalgeber wichtig, vorbereitet zu sein und nötige Maßnahmen zu ergreifen. Gesunde Investment Fonds können dem drohenden Abschwung heute ganz anders begegnen als noch vor zehn Jahren.

Mit den folgenden Strategien können Kapitalgeber sogar die Chancen des Abschwungs nutzen:

Eine Winner-Takes-All-Mentalität

Gerade jetzt, im nahenden Abschwung ist ein breit aufgestelltes Portfolio unersetzlich. Wie ein Boom, hat ein starker Abschwung Auswirkungen auf die gesamte Wirtschaft, unabhängig davon, wie es um die Performance eines spezifischen Marktteilnehmers bestellt ist. Ein weniger empfindlicher Abschwung hingegen teilt das Feld. Schwächere Akteure müssen Sorge tragen, Kapital zur Verbesserung ihrer Bilanzen zu beschaffen, d.h. Unternehmensanteile verkaufen. Marktteilnehmer mit einem ausreichend diversifizierten Portfolio hingegen können sich darauf konzentrieren, ihre Position und Wachstumsprognosen zu stärken. Investitionssummen in strategische Übernahmen einfließen zu lassen – etwa M&A-Plattformen – kann ein Weg für Portfoliofirmen sein, ihre Branchenführung auszubauen und einen deutlichen Vorsprung gegenüber den Wettbewerbern zu gewinnen. Am Ende werden schwächere Marktteilnehmer nicht unbedingt überlebt haben – aber einige wenige starke gehen mit einer umso besseren Position aus ihr heraus.

Neue Investitionsmöglichkeiten nutzen

Public-to-Private-Deals haben in den vergangenen Jahren nicht nur signifikant zugenommen, sondern auch in der Höhe der Investitionssummen. Private Equity-Investoren übernehmen immer bereitwilliger börsennotierte Konzerne. Die Kombination niedriger Zinsen und hoher Liquidität kann es ihnen erleichtern, diesen Trend zu nutzen und Unternehmen, die hinter ihren Zielen zurückbleiben, zu übernehmen. Fondsmanager von großen Fonds sollten sich darauf konzentrieren, ihr Portfolio weiter zu diversifizieren – nicht nur im Sinne unterschiedlicher Branchen, sondern auch geographisch und mit verschiedenen Anlagenklassen.

Die betriebliche Transformation beschleunigen

Auch dieser Tage gilt, die Kräfte, die unsere Welt formen, verschwinden nicht durch eine Rezession. Unternehmen dürfen die Digitalisierung, umweltfreundliche, sozialverträgliche und Corporate Governance Geschäftspraktiken (ESG-Praktiken) sowie mehr Diversität und Inklusion nicht vernachlässigen. Marktführende Venture Capital-Firmen werden die vor uns liegende Phase nutzen, um ihre Kompetenz im Bereich der künstlichen Intelligenz, Machine Learning und fortschrittlicher digitaler Tools auszubauen. So können sie ihre Portfolio-Firmen zukunftssicher machen und den Gesamtwert und die Wirtschaftsleistung ihres Portfolios verbessern.

Es wird immer wichtiger, ESG-Metriken in die Kapitalallokation und Steuerungskriterien einzubeziehen. Eine Analyse von mehr als 300 Unternehmen hat gezeigt, dass bei jenen mit fortschrittlichen ESG-Praktiken die Gewinnmargen höher und Risiken geringer waren. Ähnlich verhält es sich mit Initiativen, um Diversität und Inklusion voranzutreiben. Es ist nachgewiesen, dass die Gewinne von Unternehmen mit diversem Management fast zehn Prozent höher liegen als bei solchen mit unterdurchschnittlicher Vielfalt auf der Führungsebene. Wenn sie in diesen drei Dimensionen Fortschritte machen, können Venture Capital-Firmen und ihre Portfoliounternehmen positive Wechselwirkungen hervorrufen, indem sie für herausragende Talente attraktiv werden, Innovationen vorantreiben und den Grundstein für nachhaltiges Wachstum legen.

Widerstandsfähigkeit gegen die Rezession stärken

Obwohl die Fokussierung auf Wachstum entscheidend ist, können es sich Kapitalgeber nicht leisten, ökonomische Grundsätze zu ignorieren. Wirtschaftliche Optimierung, eine Zero-Based-Taktik im Hinblick auf Kosten und effektives Cash Management kann Firmen und ihren Portfoliounternehmen helfen, Widerstandsfähigkeit und unterschiedliche Optionen beizubehalten. Führungskräfte müssen genau hinschauen und im Detail prüfen, welche Produkte und Dienstleistungen den Hauptteil der Profitabilität des Portfolios ausmachen. Oft stellt sich heraus, dass gerade eine Reduktion auf die wertvollsten Produkte, den Fokus des Managements schärfen, Ressourcen verfügbar machen und die Entwicklung wichtiger neuer Funktionen und Initiativen beschleunigen kann.

Ähnlich strategisch muss das Management der Portfoliounternehmen über Einsparungen nachdenken. In ihrer Funktion als Beirat oder Aufsichtsrat sollten Investoren entsprechend auf das Management einwirken: Scheinbar beliebige Bereiche wie Forschung und Marketing sind in einer Rezession als erstes auf der Streichliste. Werden sie zu stark gekürzt, kann dies die Fähigkeit der VC-Firma empfindlich stören, ihr Wachstum später wieder zu zünden.

Zu guter Letzt: Ein starkes Cash Management ist immer notwendig, aber während einer Rezession ist es unerlässlich. Gründer haben die Tendenz, das Cash Management zugunsten der Technologie, Produktentwicklung, Wachstum und Umsätzen zu vernachlässigen. Während Konjunkturkrise kann sich das als fatal erweisen. Gerade dann kommt es mitunter verstärkt zu Zahlungsausfällen. Momentan ist dies aufgrund von Unterbrechungen der Lieferketten teilweise bereits der Fall. Kapitalgeber sollten deshalb ein genaues Auge auf das Cash Management ihrer Portfolio-Unternehmen haben, das Management in diesem Bereich beraten und aufzeigen, welche Fallstricke bei der Liquiditäts- und Finanzplanung drohen. Führungskräfte müssen die notwendigen Daten- und Analysetools haben, um das EBITDA, längerfristige Investitionen, das Inventar, Forderungen, Verbindlichkeiten, Kreditrückzahlungen und Vermögenswerte integriert zu überblicken.

Investitionen noch sorgfältiger hinterfragen und auf Grundwerte besinnen

Investitionsentscheidungen müssen zum jetzigen Zeitpunkt noch besser geplant werden: Als Gründer und Investor habe ich die letzten beiden Krisen aktiv miterlebt. Im ganzen letzten Jahrzehnt ist es stets nur nach oben gegangen, wer in der Zwischenzeit eingestiegen ist, kennt es nicht anders. Diese Investoren können sich schwer vorstellen, dass es mal kein Wachstum gibt. Die nun drohenden Einbußen bedeuten, dass Kapitalgeber unprofitable Investitionen abschreiben und künftig noch überlegter agieren müssen. Mit den oben beschriebenen Strategien und einer Rückbesinnung auf die Grundprinzipien guter Investitionen, d.h. menschliche Genialität, Leadership und Innovation, ist Private Equity eine weitgehend krisenfeste Kapitalklasse.

Der gesamtwirtschaftliche Ausblick mag wenig verheißungsvoll sein, aber der nächste Abschwung könnte für Venture Capitalists und die Private-Equity-Branche insgesamt eine große Chance bedeuten. Die zugrundeliegende globale Wirtschaft ist stabiler als noch vor zehn Jahren, die Portfoliofirmen breiter aufgestellt. Und obwohl Gesetzesänderungen für Unsicherheiten sorgen können, liegen darin Chancen für diejenigen, die die Ausdauer und Voraussicht haben, mit den neuen Gegebenheiten umzugehen.

Der Autor Thomas Falk ist Entrepreneur, Gründer und General Partner beim Risikokapitalgeber Revel Partners

Zahlungsunfähigkeit erkennen und richtig handeln

Was ist zu tun, wenn das "Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie" nicht ausreicht und die Insolvenz droht?

Obwohl die Bundesregierung mit Zuschüssen, Krediten und Gesetzesänderungen sämtliche Hebel zur Rettung von Unternehmen in Bewegung setzt, wird es nicht gelingen, alle vor der Insolvenz zu bewahren. Seit dem 27. März 2020 gilt das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie, das die Insolvenzantragspflicht aussetzt.

Bei vielen Unternehmern stellt sich aber die Frage, in welchen Fällen dieses neue Gesetz Anwendung findet und wann man tatsächlich insolvenzantragpflichtig ist. Immerhin ist Insolvenzverschleppung kein Kavaliersdelikt und die Verantwortlichen müssen mit hohen Strafen rechnen. Um dies zu vermeiden, hat Jörg Franzke, Rechtsanwalt für Insolvenzrecht, ein Prüfungsschema entwickelt, an dem man ablesen kann, wann Insolvenzantragspflicht besteht und was die Zahlungsunfähigkeit infolge der Coronakrise für Unternehmen bedeutet.

Prüfungsschema: So überwachen Geschäftsführer die Insolvenzantragspflicht

In der aktuellen Krise müssen Geschäftsführer täglich die Liquidität überwachen und dokumentieren. Insbesondere mit der Dokumentation der finanziellen Situation verfahren Geschäftsführer oft etwas nachlässig, dabei kann sie in der späteren Situation entlasten. Die tägliche Kontrolle entscheidet über das richtige Timing für einen Insolvenzantrag: Wird er zu früh eingereicht, haftet der Geschäftsführer gegenüber den Gesellschaftern für die falsche Entscheidung. Beantragt er die Insolvenz zu spät, haftet er gegenüber dem Insolvenzverwalter wegen Insolvenzverschleppung. Zum eigenen Schutz ist es also wichtig, den richtigen Zeitpunkt genau abzupassen.

Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) und übliche Liquiditätsplanung allein entlasten Geschäftsführung nicht. Die tägliche Überwachung der verfügbaren Liquidität und fälligen Forderungen entscheidet über die Insolvenzreife. Da die BWA die meisten Geschäftsführer erst mit zweimonatiger Verspätung erreicht und sie auf die steuerliche Abschöpfung abzielt, eignet sie sich zur Ermittlung der Insolvenzreife nicht. Daher sollte man sein Augenmerk eher auf die Liquiditätsplanung, als einen Bestandteil der Liquiditätsüberwachung, zur Ermittlung der Insolvenzreife richten.

Geschäftsführung muss täglich einen Finanzstatus aufstellen. Hierbei handelt es sich um eine Momentaufnahme, der folgende Fragen zugrunde liegen: Wie ist der heutige Stand des Unternehmens? Wie viel Geld steht heute zur Verfügung? Welche Rechnungen müssen heute bezahlt werden? Am einfachsten ist es, hierfür eine T-Tabelle anzulegen. In die linke Spalte wird das heute verfügbare Geld eingetragen und die rechte Spalte informiert über die heute zu zahlenden Rechnungen. Um den Finanzstatus auszuwerten, addiert man die liquiden Mittel in der linken Spalte wie auch die fälligen Forderungen in der rechten Spalte.

Sind die fälligen Forderungen kleiner als die liquiden Mittel beziehungsweise liegen sie nur geringfügig darüber, ist ein Unternehmen zahlungsfähig und es besteht keine Insolvenzantragspflicht. Liegen indessen die fälligen Forderungen um 10% höher als die liquiden Mittel, besteht ein Verdacht auf Zahlungsunfähigkeit. Lässt sich dann die Deckungslücke langfristig nicht (mehr) schließen, ist ein Unternehmen im Sinne der Insolvenzordnung zahlungsunfähig. In diesem Fall war es bis zum 27.03.2020 so, dass sofort ein Insolvenzantrag zu stellen war. Allerdings konnte man diesen um drei Wochen hinauszögern, um sich währenddessen um neue Gelder zu bemühen.

Tritt die Zahlungsunfähigkeit erst nach der Gesetzesänderung ein, gilt es folgende Punkte zu prüfen:

  • War das Unternehmen am 27.03.2020 noch zahlungsfähig? Anhand des oben genannten Verfahrens muss geprüft werden, ob das Unternehmen am Stichtag liquide war. Kommt man zu dem Ergebnis, dass die Firma bereits vorher zahlungsunfähig war, bleibt einem keine andere Wahl, als einen Schutzschirm zu beantragen, um das Unternehmen zu retten – Kredite und staatliche Liquiditätshilfen kommen hierfür nicht mehr infrage.   
  • Ist die nach dem 27.03.2020 eintretende Insolvenzursache eine Folge der Covid-Pandemie? Ist die Zahlungsunfähigkeit erst danach eingetreten, ist die Insolvenzantragspflicht bis zum 30.09.2020 ausgesetzt. Ab diesem Zeitpunkt wird die Pandemie grundsätzlich als Insolvenzursache angenommen, sodass der hierfür zu erbringende Nachweis keine Schwierigkeit darstellt.  
  • Alle Unternehmen, die bis zum Stichtag noch nicht zahlungsunfähig waren, müssen keine Insolvenz beantragen und können Liquiditätshilfen und Kredite beantragen. Allen anderen Unternehmen rät Rechtsanwalt Franzke: „Ein Schutzschirmverfahren beziehungsweise eine Insolvenz in Eigenverwaltung. Auch mit diesem Verfahren lässt sich ein Betrieb noch retten.“

Der Autor Jörg Franzke ist seit 20 Jahren Rechtsanwalt in Berlin und berät ausschließlich zum Insolvenzrecht. Mit seiner Kanzlei – Dols | Franzke & Partner – hat er sich auf die Entschuldung von Unternehmen spezialisiert.

Vollmachtlose Vertretungen

Die sog. Vollmachtlose Vertretung kann in Krisensituationen helfen: Tipps zum kontaktlosen, rechtssicheren Umgang mit Verträgen und Dokumenten etc.

Alles scheint zurzeit aufgrund der Corona-Krise kopf zu stehen. Auch wenn das öffentliche Leben aktuell erheblich eingeschränkt ist, sind gewisse Aufgaben nach wie vor unbedingt zu erledigen. Dazu zählt, dass wichtige Dokumente wie Immobilienkaufverträge oder Testamente beurkundet werden müssen. Doch wie lässt sich das ohne persönlichen Kontakt bewerkstelligen, zumal wenn sich ein Beteiligter in häuslicher Quarantäne befindet? In einzelnen Fällen können Verbraucher beim Notar auf sogenannte vollmachtlose Vertretungen setzen.
 
Beteiligte müssen sich einig sein

Eine vollmachtlose Vertretung ist lediglich ausnahmsweise und nur dann geeignet, wenn etwas beurkundet wird, bei dem kein hoher Verhandlungsbedarf besteht. Dies ist beispielweise der Fall, wenn ein Großvater seiner Enkelin eine Schenkung zukommen lassen möchte, die dringend notariell beurkundet werden muss. Hierbei wird vorausgesetzt, dass alle Parteien wissen, was in der entsprechenden Schenkungsurkunde steht, und dass sie sich vollkommen einig darüber sind.

Dieser Tage wird unter anderem älteren Menschen empfohlen, die eigenen vier Wände nicht unnötigerweise zu verlassen. Zum Notartermin sollte daher nur die junge, gesunde Enkelin erscheinen. Auf nötigen Abstand wird auch bei ihr geachtet. Der Großvater kann zum Beispiel von einer Notarfachangestellten vollmachtlos vertreten werden. Dabei müssen alle direkt und indirekt Beteiligten deutlich machen, damit einverstanden zu sein, wie verfahren wird.
 
Urkunde vollends gültig, sobald sie nachgenehmigt wurde

In der Schenkungsurkunde wird festgehalten, dass die Enkelin diese persönlich unterzeichnet und für den Großvater ein vollmachtloser Vertreter unterschreibt. Vollends gültig wird die Urkunde jedoch erst, wenn sie durch den Großvater nachgenehmigt wurde. Hierfür leitet der Notar die sogenannte Nachgenehmigung ein: Er sendet eine Kopie der Urkunde mit einem zugehörigen Formular postalisch oder per E-Mail an den Großvater. Dieser kann nun entweder vom selben oder von einem anderen Notar besucht werden, auch nach einer Quarantänezeit. Der Großvater muss nun bestätigen, dass er um den Inhalt der Urkunde weiß und das Formular unterschreiben. Die Unterschrift beglaubigt der anwesende Notar.

Hierbei können alle notwendigen Hygiene- und Abstandsvorschriften eingehalten werden. Großvater und Notar halten sich zwar im gleichen Raum auf. Doch muss der Notar dem Großvater nichts in direktem Kontakt überreichen, da dieser die Unterlagen ja bereits vorliegen hatte. Der Notar kann sie mit ausreichender Distanz zum Großvater einsammeln. Damit wird die ursprüngliche Schenkungsurkunde rechtskräftig.
 
Bei komplexen Sachverhalten keine vollmachtlose Vertretung

Ähnlich kann man vorgehen, wenn vertragliche oder andere Dokumente zu beurkunden sind, bei denen der Sachverhalt vergleichsweise simpel ist und die Inhalte von allen Beteiligten einhellig angenommen werden. Etwa kann eine Erbengemeinschaft von mehreren, an unterschiedlichen Orten lebenden Geschwistern so regeln, ein gemeinsam geerbtes Grundstück zu verkaufen.
 
Komplexe Sachverhalte vorab am Telefon besprechen

Bei komplexen Begebenheiten, oder wenn verschiedene Akteure zerstritten sind, eignet sich eine vollmachtlose Vertretung nicht. Beispielhaft hierfür wäre, nach einer Trennung eine vielschichtige Scheidungsfolgenvereinbarung zu treffen. Denn eine solche ist, mit all ihren Facetten, meist sehr verhandlungsintensiv. Um in Krisenzeiten dennoch bestimmte Details klären zu können, ist es Scheidungswilligen möglich, einzelne Scheidungsfolgen über telefonische oder Videokonferenzen mit einem Notar zu besprechen, bevor diese letztendlich beurkundet werden müssen.
 
Termin vereinbaren - vor dem Gang ins Notariat

Aber auch in Zeiten des Coronavirus stehen Rechtsuchende nicht vor verschlossenen Kanzleitüren. Notare beurkunden weiterhin Testamente, Vorsorgevollmachten und dringende Immobiliengeschäfte. Auch für Unternehmen sind wir jederzeit erreichbar. Wer sich zu einem bestimmten Thema beraten lassen möchte, findet im Internet unter https://www.notar.de/ den richtigen Ansprechpartner. Zum Schutz aller Beteiligten sollte vor dem Gang ins Notariat ein Termin vereinbart werden. Es empfiehlt sich auch, mit dem Notar das genaue Verfahren vor der Beurkundung abzusprechen.

Building Radar

Das PropTech-Start-up Building Radar zeigt die Auswirkungen der Corona-Krise auf die Bauindustrie auf.

Die deutsche Bauindustrie zeigte sich von Konjunkturschwankungen lange unbeeindruckt. Doch die Corona-Krise hinterlässt auch in dieser Branche ihre Spuren. Das Münchner Start-up Building Radar nutzt künstliche Intelligenz, um schon jetzt Auswirkungen der Pandemie auf die Bauindustrie festzustellen. Dabei zeigt sich: Insgesamt ist seit Anfang Februar ein Einbruch der Bauvorhaben von durchschnittlich elf Prozent zu erkennen. Betrachtet man die zweite Märzhälfte separat, beträgt der Rückgang sogar über 46 Prozent.

Die COVID-19-Pandemie bringt die deutsche Wirtschaft ins Wanken. Wie aber steht es um die deutsche Bauindustrie, die bislang noch boomte? Das PropTech-Start-up Building Radar, das Zulieferern der Baubranche eine Plattform für die Recherche nach neuen Bauvorhaben bietet, gibt jetzt Auskunft darüber, wie es aktuell um die Baubranche steht. Die Anzahl der Informationen zu weltweiten Bauvorhaben ist seit Anfang Februar um rund elf Prozent gesunken. Mit Blick auf die zweite Märzhälfte beträgt der Rückgang sogar über 46 Prozent.

Natural Language Processing

Mithilfe von Natural Language Processing ist Building Radar in der Lage, über eine Stichwortsuche herauszufinden, welche Bauvorhaben in direktem Bezug zu Corona stehen. Schon jetzt lassen sich weltweit 2.000 Meldungen über Bauprojekte mit dem Virus in Zusammenhang bringen, 80 Prozent davon innerhalb der letzten 30 Tage. Die gute Nachricht ist, dass bislang noch über Hälfte dieser Bauvorhaben wie geplant fortgesetzt wird. Allerdings wurden bereits 40 Prozent, also rund 800 Bauprojekte, gestoppt oder verschoben.

Die Folgen davon für die gesamte Bauwirtschaft könnten schwerwiegend sein. Building Radar rechnet damit, dass sich die Konsequenzen insbesondere im Sommer zeigen und ein signifikanter Rückgang der Wirtschaftsleistung in der Baubranche spürbar sein wird.

Es besteht Grund zur Hoffnung!

Da die Baubranche mit der allgemeinen Wirtschaftslage korreliert, hängt die Zukunft der Bauwirtschaft vom Aufbau eines Corona-Rettungsschirms ab. Doch es besteht auch Grund zur Hoffnung. Bislang ist die Baubranche noch nicht eingebrochen und hält sich wacker. Insbesondere im Bereich Gesundheitswesen und Forschung ist aktuell sogar ein Anstieg zu verzeichnen. So nahmen die Bau-Informationen in diesem Bereich in der Kalenderwoche 13 um 38 bzw. acht Prozent im Vergleich zur Vorwoche zu. Ein großes Europäisches Finanzprogramm, wie die derzeit diskutierte Covid Credit Line, sollte für ausreichend Stabilität sorgen.

Alle positiven Meldungen zu Bauvorhaben zeigt Building Radar in einem Live-Ticker auf seiner Website.

Start-up TrendRaider sammelt für Krankenhaushelden

TrendRaider startet Hilfskampagne aus dem Home-Office.

Normalerweise kreiert das junge Berliner Start-up TrendRaider nachhaltige LifestyleBoxen. Doch zurzeit ist nichts normal! Aus dem Home-Office hat das Team eine groß angelegte Crowdfunding Aktion auf die Beine gestellt. Mithilfe von StartNext wollen sie Spenden sammeln, um den aktuell besonders hart arbeitenden Krankhaushelden ein Lächeln ins Gesicht zu zaubern.

TrendRaider kreiert eine DANKE-Box mit lauter kleinen Überraschungen, die in diesen unruhigen Zeiten ein bisschen Farbe und Freude in den stressigen Alltag der Krankenhaushelfer bringen soll. Ziel ist es, jedem Krankenhaus und jeder betroffenen Pflegeeinrichtung in Deutschland eine entsprechende Aufmerksamkeit zukommen zu lassen - und somit den Ärzten und Pflegerdie Wertschätzung zu zeigen, die sie gerade verdienen. Nicht nur jetzt - sondern immer!

Wir alle bekommen die Auswirkungen von COVID-19 zu spüren. Für die meisten ist es sicherlich nicht einfach. Dennoch wollen viele den aktuellen Helden ihre Dankbarkeit zeigen. Doch die Frage ist, wie? Sich an die Vorgaben der Bundesregierung zu halten, ist der erste Weg. Gemeinsames Klatschen ist darüber hinaus eine schöne Geste. Und mit einer Spendenaktion, kann jeder aktiv Danke sagen. Doch das allein reicht nicht. Eine kollektive Aufmerksamkeit, in Verbindung mit der Forderung, mehr Lohn für Pflegepersonal zu zahlen, ist eine solidarische Aktion, bei dem die “Kleinen” und “Großen” unserer Gesellschaft mitwirken können.

TrendRaider will uns alle zu einer Unterschrift der Petition für bessere Bedingungen der Pflegefachkräfte auf change.org bewegen. Wer schon unterschrieben hat, kann seinen Dank in einer Spende ausdrücken. Und wer nicht spenden will, kann mit seiner Unterschrift helfen. Auch große Firmen, können sich an dieser DANKE-Aktion beteiligen. Das ist zwar nur eine kleine Geste im Vergleich zu dem Einsatz, den Pflegekräfte tagtäglich leisten, aber sie kann Großes bewirken.

Hier geht's zur Crowdfunding Kamapagne

Die Zukunftsfähigkeit sichern

Sechs Vorgehensweisen für Unternehmen, die auch in harten Zeiten Sicherheit erzeugen.

Angst ist ein schlechter Ratgeber – aber offenbar immer noch besser, als komplett auf jeden Beistand verzichten zu müssen. Genauso agieren jedenfalls viele Unternehmen angesichts der aktuellen Krise. Dabei gibt es nicht nur viele gute Gründe, aus dieser Abwärtsspirale schlechter Ratschläge auszubrechen, sondern es existiert auch eine Reihe probater Werkzeuge, um die Zukunft des Unternehmens und das eigene unternehmerische Handeln nicht der Angst zu überlassen. Vor allem mit Blick auf die Zeit nach Corona, in der es umso wichtiger sein wird, den WIP (Work in Process) nicht gleich zu hoch zu fahren.

Wie treffen wir Entscheidungen unter Stress? Es dominieren unbewusste, automatisch ablaufende Prozesse. Eine Situation aus mehreren Perspektiven durchdenken, mögliche Handlungsfolgen abwägen: Bei größerem Handlungsdruck sind rationale Entscheidungen eher Fehlanzeige. Stattdessen: Angst, Flucht, Abwehr, Verteidigung – man kann in diesem Modus zwar blitzschnell reagieren, tut häufig genug jedoch genau das Falsche.

Steigt der Handlungsdruck, übernehmen oft nicht die besten, sondern die erstbesten „Systeme“

Erwartet ein Unternehmen, dass bald deutlich weniger Aufträge kommen werden oder wird es konkret damit konfrontiert, dass sich die Auftragslage bereits deutlich verschlechtert hat, so stellt sich die Frage: Haben die Entscheider eines Unternehmens immer noch genügend gute Handlungsweisen zur Verfügung, um die Organisation jetzt und in Zukunft zu sichern? Trifft ein Unternehmen suboptimale Entscheidungen, dann kann es sein, dass es damit in guten Zeiten noch halbwegs gut durchkommt. Tritt eine wirtschaftlich schwierige Lage ein, funk­tioniert das spätestens jetzt nicht mehr. Setzt es weiterhin Dinge um, die heute notwendig erscheinen und weil schlichtweg unter Stress und aus Angst keine anderen Handlungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, dann trifft dies das Unternehmen in harten Zeiten mit voller Wucht.

Nicht eine mögliche Krise, sondern der Handlungsdruck macht den Unterschied

Angst vor einem Konjunktureinbruch erhöht den ohnehin stets hohen Handlungsdruck nochmals. Eine Krisensituation macht es schlichtweg dringlicher, zu handeln – man muss schnell Entscheidungen umsetzen, die allerdings zuvor bewusst überprüft werden sollten. Nur, allein diese Handlungen stärken ein Unternehmen in Krisenzeiten nicht. Deshalb: Die Weichen dafür, ob ein Unternehmen besser als andere durch schwieriges Fahrwasser navigieren und daraus gegebenenfalls sogar stärker als zuvor hervorgehen kann, sollten bereits zu einem anderen Zeitpunkt gestellt werden. Unternehmen, die vor einer Rezession bedeutende Veränderungsinitiativen erfolgreich umgesetzt haben, können davon in Krisenzeiten profitieren und auch währenddessen mehr Chancen als andere nutzen.

Sechs Vorgehensweisen, die auch in harten Zeiten Sicherheit erzeugen

Irrationale und etablierte Verhaltensweisen haben gerade in Krisenzeiten Hochkonjunktur. Ein Beispiel: Kosteneinsparungen, die über das Ziel hinausschießen und damit die Zukunft des Unternehmens gefährden. Bedeutende Veränderungsinitiativen sollten nicht erst in einer akuten Rezession gestartet werden – mit dem richtigen Fokus kann jedoch auch dann immer noch viel erreicht werden.

1. Den Work-in-process-Teufelskreis durchbrechen, ...

... damit sich alle endlich auf das Wesentliche konzentrieren können. In den meisten Unternehmen ist der WIP, also die Arbeitslast, permanent zu hoch und Projekte behindern sich gegenseitig. So wird von Mitarbeitern eingefordert, bis zu zehnfach mehr an Projekten zu erledigen, als optimal bearbeitet werden können. Im ständigen Bemühen, alles gleichzeitig zu erledigen, leiden nicht nur Qualität und Arbeitszufriedenheit. Man nimmt damit auch in Kauf, dass Verspätungen zur Norm werden, sich alle verfügbaren Ressourcen im  Multitasking-­Modus aufreiben, die Fehleranfälligkeit nach oben schnellt und das Topmanagement viel zu viel Zeit in die Lösung andauernder Konflikte aus dem WIP-Teufelskreis investieren muss. Der Ausweg aus diesem Zuviel an Arbeit liegt auf der Hand: Die Arbeitslast muss reduziert, die Anzahl aktiver Projekte gesenkt werden. Damit haben Unternehmen, die die Arbeitslast dauerhaft reduzieren, gerade auch in Krisenzeiten einige überzeugende Verkaufsargumente mehr als andere: Die Durchlaufzeiten aktiver Projekte verkürzen sich deutlich. Zugleich erhöht sich die Zuverlässigkeit, Verspätungen nehmen ab und es können durchschnittlich mehr Projekte im Jahr fertiggestellt werden als bisher.

2. Das Unternehmen ­konsequent durchsatz­orientiert ausrichten ...

... und damit Investitionen zurückstellen und/oder streichen, mit Ausnahme jener Investitionen, die dem Unternehmen einen schnellen Return on Investment bringen. In der klassischen kostenorientierte Denkweise fokussiert sich jeder Bereich im Unternehmen darauf, lokal Kosten zu sparen – unter der Annahme, dass eine lokale Verbesserung der Kosten automatisch zu einer Verbesserung für das gesamte Unternehmen führe. Allerdings werden in der kostenorientierten Denkweise auch Investitionen eingespart, die eigentlich gerade notwendig sind, um morgen den Durchsatz des Unternehmens signifikant zu steigern. Was die kostenorientierte Denkweise außen vor lässt, ist zentraler Punkt des durchsatzorientierten Handelns: sich auf ein GEMEINSAMES Unternehmensziel auszurichten und dadurch den langfristigen Erfolg sicherzustellen. Eine eindeutig durchsatzorientierte Ausrichtung ist der Weg, um ab sofort die Investitionsentscheidungen planvoll auf Return on Investment auszurichten. Haben Unternehmen bereits vor einer Rezession diesen Shift auf Durchsatzorientierung vollzogen, profitieren sie davon natürlich auch in Krisenzeiten. Sie haben ihre Liquidität erhöht, denn sie ­haben ausschließlich Entscheidungen für Investitionen getroffen, die sich innerhalb kürzester Zeit refinanzieren, während andere eine Vielzahl nicht durchsatzorientierter Investitionen getätigt haben – und damit auf Durchsatzsteigerung (in der Zukunft) verzichten.

3. Bbevorzugter Lieferant werden ...

... und damit (auch in Krisenzeiten) Marktanteile dazugewinnen. Viele Unternehmen gehen bei den Leistungen, die sie ihren Kunden anbieten, Kompromisse ein. Statt deren Erwartungen in bestimmten Bereichen zu übertreffen, bleiben sie ein Lieferant unter vielen – mit der Konsequenz, dass sich die Angebote, nicht von jenen der Konkurrenz unterscheiden können, außer durch den Preis. Höhere Verfügbarkeiten, höhere Zuverlässigkeit, kürzere Lieferzeiten als bisher und/oder als marktüblich: All das sind entscheidende Kundenbedürfnisse. Unternehmen, denen es gelingt, genau diese Bedürfnisse zu befriedigen, verschaffen sich einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil. Und das ohne neue Produkte, Leistungen oder Technologien entwickeln zu müssen. Bevorzugter Lieferant zu sein bzw. zu werden, erzeugt auch in der Krise einen hohen Nutzen. Wenn das Marktvolumen insgesamt kleiner wird, als bevorzugter Lieferant der Umsatz jedoch stabil gehalten werden kann, dann vergrößert sich der eigene Marktanteil. Das heißt nichts anderes, als dass der Wert des Unternehmens steigt. Kundenbedürfnisse zu erfüllen, bedeutet auch, in der Krise Produkte immer noch sofort bzw. schneller als andere liefern zu können. Viele Unternehmen senken ihre gesamten Warenbestände, damit sie Kosten einsparen. Dann ist jenes Unternehmen im Vorteil, das seine Lagerbestände dynamisch anpassen und Produkte, die nach wie vor dringend von den Kunden benötigt, so schnell wie möglich verfügbar machen kann.

4. Einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil aufbauen ...

... und damit den Wert des Unternehmens für alle Stakeholder steigern. Die Geschwindigkeit, mit der sich Technologien weiterentwickeln, Kundenbedürfnisse verändern, Produktlebenszyklen verkürzen, hat sich enorm erhöht – damit einhergehend auch der Druck auf die Unternehmen. Neben dem fordernden Tagesgeschäft und einem Fokus, der häufig nur bis zum nächsten Quartal reicht, bleibt viel zu wenig Zeit, um sich intensiv mit Zukunftsthemen auseinanderzusetzen. Dabei sind Innovationen ein wichtiger Hebel, um die Zukunft des Unternehmens zu sichern, insbesondere dann, wenn sie Wert erzeugen, indem sie eine bisher elementare Beschränkung für Kunden beseitigen (zitiert nach E. Goldratt, dem Begründer der Theory of Constraints). Und ein maximaler Wettbewerbsvorsprung ist auch in wirtschaftlich turbulenten Zeiten äußerst gefragt. Kann ein Unternehmen während einer Krise beispielsweise als einziges ein neuartiges Produkt oder Geschäftsmodell bzw. einen neuartigen Service liefern, dann wird dieses/dieser (gerade) auch in der ­Krise für Kunden besonders wertvoll sein. Denn: Es wird etwas geboten, was ein vorhandenes Bedürfnis erstmalig und passgenau erfüllt und von keinem Mitbewerber bedient werden kann.

5. (Weiterhin) die „richtigen“ Aufträge annehmen, ...

... um in einem möglichen Preiskampf nur moderat mitgehen zu müssen. Die Preise, die ein Unternehmen jetzt erlöst, geraten in einer Rezession unter Druck. Wenn es dann zu einem Preiskampf kommt, stehen Unternehmen vor der Entscheidung, wie weit sie in diesem mitgehen können, damit die Aufträge nicht an Mitbewerber vergeben werden. Bei einem Konjunktur­einbruch werden Einkaufsentscheidungen und Auftragsvergaben noch langsamer und vorsichtiger als sonst getroffen. Genau mit derselben Vorsicht und ohne Hektik, denn die Nachfrageseite baut nur künstlichen Zeitdruck auf, sollten Unternehmen über ihre Preise entscheiden. Sie müssen keinesfalls überstürzt in Vorleistung gehen. Dabei können auch in der Rezession eingehende Aufträge zu Kapazitätsengpässen führen. Die Durchsatzrechnung hilft dabei, zu entscheiden, welcher Auftrag zu diesem günstigeren Preis bevorzugt bearbeitet werden soll. Dabei steht nicht die Fragestellung im Vordergrund, ob ein Auftrag überhaupt Durchsatz bringt – dass ein Auftrag gar keinen Durchsatz einbringt, wäre erst das Resultat eines dramatischen Preisverfalls –, sondern es geht darum, die „richtigen“ Aufträge anzunehmen (Welcher der Aufträge bringt dem Unternehmen mehr ein?) und damit im Preiskampf wie geplant nur moderat mitzugehen.

6. Auf den Bullwhip-Effekt vorbereitet sein ...

... und mit neuen Distributionsmodellen eine Win-win-Situation schaffen. In der Rezession 2008/09 mit einem dramatischen Einbruch des Auftragsvolumens konfrontiert, beabsichtigte ein Elektronikhersteller, Mitarbeiter zu entlassen. E. Goldratt riet dem Management ab, denn seine Analyse der Marktsituation ergab ein differenzierteres Bild. Die Produkte des Herstellers wurden an die Endverbraucher auch während der Rezession nach wie vor gut verkauft. Doch die Händler hielten sich in der Krise aus Angst mit weiteren Bestellungen zurück. Goldratt prognostizierte im Januar 2009, dass Unternehmen, so auch der Elektrogerätehersteller, gut daran täten, vorbereitet zu sein, wenn die Lager der Händler leer seien und wieder aufgefüllt werden müssten. Entlassungen wären kontraproduktiv, wenn es doch darum gehen muss, zu einem Zeitpunkt x wieder möglichst viele Aufträge zu bearbeiten und schnell liefern zu können.

Die Rezession 2009 zeigte auch, dass diese maximalen Schwankungen – extreme Zurückhaltung bei der Auftragserteilung während der Rezession, extrem hohes Auftragsvolumen zum Ende hin – Handelsunternehmen in erhebliche Schwierigkeiten bringen. Weil das, was sie wieder gerne verkaufen würden, von ihren Lieferanten nicht bedient werden kann: Bei diesen fehlen entweder die großen Kapazitäten oder sie sind in der Rezession wegen Auftragsmangels in die Pleite geschlittert. Würden Lieferanten ihren Kunden an der Schnittstelle zum Endverbraucher in der Rezession ein neues Geschäftsmodell anbieten, ließe sich für beide Seiten eine Win-win-Situation realisieren: fix getroffene Vereinbarungen über die Abnahme einer großen Produktmenge zu rezessionsbedingt angepassten Preisen. Der Lieferant liefert dafür nicht alle Produkte auf einmal, sondern genau in jener Geschwindigkeit, wie der Händler diese auch verkaufen kann. Der Händler verbessert dadurch sein eigenes Distributionssystem, muss kein riesiges Lager unterhalten und kann seine Kapitalbindung senken.

Machen sich Unternehmen bewusst, dass in einer Krisensituation der Handlungsdruck nochmals steigt, tun Organisationen gut daran, besser als andere darauf vorbereitet zu sein. ­Zudem gilt: Um auch in Krisenzeiten sicher zu navigieren, sind nicht in jedem Fall zwingend gänzlich andere Vorgehensweisen als sonst gefragt. Vielmehr geht es um Grundlegenderes, und das gilt in guten wie in schlechten Zeiten: ein Umdenken und Verändern der Planungs- und Steuerungspraxis in entscheidenden Punkten, die bessere Erfüllung von Kundenbedürfnissen, den Aufbau von Wettbewerbsvorteilen oder eben auch ein im Vergleich zum Mitbewerb schnelleres Reagieren auf das Ende der konjunkturellen Talfahrt.

Der Autor Uwe Techt ist Geschäftsführer der VISTEM GmbH & Co. KG und gilt als Vorreiter im deutschsprachigen Raum für die Nutzung der Theory of Constraints (TOC) und des Critical Chain Projektmanagements, www.vistem.eu