Entschädigungsklagen gegen den Staat sind das falsche Signal

Autor: Dr. Arndt Eversberg
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Ob Restaurants, Fitnessstudios oder Hotels: Fast alle Branchen mussten wegen des Lockdowns der Wirtschaft während der letzten Monate erhebliche finanzielle Einbußen hinnehmen. Unternehmen mit wenigen Reserven droht gar die Insolvenz. Deshalb verklagen immer mehr Betriebe den Staat auf Entschädigung. Doch der Erfolg ist ungewiss, das Prozessrisiko dagegen hoch. Eine Einschätzung von Rechtsanwalt Dr. Arndt Eversberg.

Wer vor einem halben Jahr öffentlich geäußert hätte, dass heute ein großer Teil der Weltbevölkerung mit Schutzmasken einkaufen geht und die Weltwirtschaft wegen eines Virus lahmgelegt ist, wäre für unzurechnungsfähig erklärt worden. Ein derart gewaltiges Ereignis wie die Coronakrise stellt deshalb auch für die Justiz juristisches Neuland dar. Und die bisherigen Gesetze sind auf eine derart aggressive und wahrscheinlich langanhaltende Pandemie nicht ausgerichtet. Das gilt auch für das Infektionsschutzgesetz, das nicht für massenhafte Schadensersatzzahlungen konzipiert wurde.  Es bietet in erster Linie individuelle finanzielle Entschädigung nach Billigkeitsgesichtspunkten. Billigkeit heißt aber im Grunde genommen „ohne Rechtsanspruch“ und „ohne vollständigen Schadensausgleich“.

Gerichte dürfen sich nicht zu Ersatzgesetzgebern aufschwingen

Dazu kommt, dass die Zivilgerichte sich nicht zum Ersatzgesetzgeber aufschwingen dürfen. Die wesentlichen Entscheidungen muss der Gesetzgeber selbst treffen. So will es das Gewaltenteilungsprinzip des Grundgesetzes. Zu den wesentlichen Entscheidungen gehört auch, welchen Geschäftsinhabern, Unternehmern und Selbstständigen, die wegen des Shutdowns einen erheblichen Schaden erlitten haben, der Staat finanziell unter die Arme greift und welchen nicht.

Mit anderen Worten: Gibt es kein Gesetz, das allen Geschäftsleuten eine Entschädigung für entgangene Verdienste und Umsätze einen finanziellen staatlichen Ausgleich garantiert, darf der Richter diese Regelungslücke nur unter ganz engen Voraussetzungen selber schließen.   

Existenzgefährdung nicht nachgewiesen

Eine erste Entscheidung des Landgerichts Heilbronn geht auf diese Thematik expressis verbis ein. In dem Fall hatte eine Friseurmeisterin im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes 1.000 Euro Vorschuss nach dem Infektionsschutzgesetz gerichtlich geltend gemacht, weil sie wegen der vom Land erlassenen Corona-Verordnung und des Verbots, ihren Betrieb fortzuführen, in ihrer Existenz bedroht sei. Allerdings hatte sie zwischenzeitlich vom Staat 9.000 Euro Soforthilfe erhalten. Davon, so das Gericht, sei sie in der Lage, die monatlich 2.000 Euro Miete sowie die Personalkosten in Höhe von 7.300 Euro zu zahlen, zumal die Betriebsinhaberin für fünf Arbeitskräfte Kurzarbeit beantragt habe und im Übrigen damit zu rechnen sei, dass der Betrieb demnächst wieder geöffnet werden könne und somit neue Umsätze zu erwarten seien. Damit, so die Heilbronner Richter, sei eine Existenzgefährdung als Voraussetzung für die Zahlung eines Vorschusses von 1.000 Euro nicht nachgewiesen.

Dank der staatlichen Schutzprogramme besteht keine Regelungslücke

Das Gericht anerkannte zunächst, dass die Herausforderungen für die Unternehmen hierzulande infolge der Coronakrise immens seien. Allerdings kämen Schadensersatzzahlungen nach dem Infektionsschutzgesetz nur für solche Betriebsinhaber in Betracht, die selbst infiziert sind und deshalb unter Quarantäne gestellt wurden oder bei denen zumindest der Verdacht einer Infektion bestehe. Beides war bei der Friseurmeisterin nicht der Fall und ist für die weit überwiegende Mehrheit der Unternehmer und Selbstständigen in Deutschland aufgrund mittlerweile zurückgehender Infektionszahlen zum Glück nicht der Fall. Da der Gesetzgeber die wirtschaftlichen Folgen über Soforthilfe, KFW-Darlehen und Bürgschaften sowie Kurzarbeitergeld abfedere, bestehe auch keine Regelungslücke, die die Gerichte durch Rechtsfortbildung ausfüllen dürften, betonte das Gericht.

Umsatzerwartungen genießen keinen Grundrechtsschutz

Findige Juristen versuchen derweil, eine Anspruchsgrundlage für Schadensersatzansprüche der Selbstständigen und Unternehmer aus anderen Rechtsquellen herzuleiten – etwa dem Grundrecht auf Eigentum nach Artikel 14 des Grundgesetzes. Sie sehen in den Corona-Verordnungen der Bundesländer einen sogenannten „enteignenden oder enteignungsgleichen Eingriff“. Doch daraus lässt sich für die meisten Betriebe schon deshalb nichts herleiten, weil sie mit ihrem gesetzlich verordneten Shutdown kein Sonderopfer erbringen. Das aber wäre Voraussetzung für einen entsprechenden Schadensersatzanspruch. In der Realität sind vielmehr fast alle Branchen und innerhalb der Branchen fast alle Mitglieder wirtschaftlich gleich betroffen. Ein Sonderopfer lässt sich damit vor Gericht nur schwer begründen, zumal der eigene Staat und die EU über die ganze Palette an Finanzhilfen in einem Umfang von über einer Billion Euro um Ausgleich und Existenzsicherung bemüht sind.

Abgesehen davon sind bloße Umsatzerwartungen und Erwerbsaussichten verfassungsrechtlich schon deshalb nicht von der Eigentumsgarantie umfasst, weil niemand die Zukunft vorhersagen kann. Gäbe es den staatlich garantierten Umsatzschutz, würden sich gleich morgen alle Menschen selbstständig machen.  

Investorenschutzklagen sind chancenlos

Trotz allem müssen sich die Gerichte wohl darauf gefasst machen, dass es zu vermehrten Klagen mit dieser Stoßrichtung kommen wird. Eine weitere Klägergruppe stellen zudem die nationalen wie internationalen Investoren. „Inmitten dieser dramatischen Krise bereitet die Anwaltsindustrie überall auf der Welt Klagen gegen Anti-Corona-Maßnahmen vor“, schreibt die Nichtregierungsorganisation ,Corporate Europe Observatory` (CEO) in einer Studie. Die Süddeutsche Zeitung fragt deshalb zu recht, ob Corona-geplagte Staaten bald Milliarden Schadensersatz an Konzerne zahlen müssen, weil sie ihre Bürger vor den Folgen der Pandemie abschirmen? Die Antwort ist ein klares Nein.

Auch ausländische Investoren, die aufgrund des weltweiten Shutdowns Geld verloren haben, werden es schwer haben, über Investorenschutzklagen Schadensersatz zu erhalten. Denn in Notlagen wie der Coronakrise muss es den nationalen Gesetzgebern möglich sein, ihrer Bevölkerung fürsorglich zur Seite zu stehen, ohne sich dem Vorwurf ausgesetzt zu sehen, ausländische Investoren zu benachteiligen. Das sehen die entsprechenden Investitionsschutzabkommen der Staatengemeinschaften auch ausdrücklich so vor. Hat ein Staat etwa während des Shutdowns armen  Bürgern die Stromkosten erlassen, kann der Investor den Umsatzausfall weder über Schiedsgerichte noch im Wege einer Staatshaftungsklage ersetzt verlangen.

Fazit

Die ausführlich begründete Entscheidung des Landgerichts Heilbronn bildet die Blaupause für Urteile über weitere Entschädigungsklagen. Gesellschafter von in der Krise stillgelegter Unternehmen sollten sich keine falschen Hoffnungen machen, ihre Existenz über diesen Weg zu sichern. Derartige Staatshaftungsklagen sind schon in normalen Zeiten kompliziert und langwierig. Zudem stellt die Coronakrise eine einmalige Ausnahmesituation dar, die den Staat - und damit im Ergebnis uns alle – schon jetzt an den Rand der finanziellen Leistungsfähigkeit bringt.

Anders wird sich die Situation für Betriebe darstellen, die in Vor-Corona-Zeiten eine Betriebsschließungsversicherung abgeschlossen haben. Hier bestehen durchaus gute Chancen, die Versicherungsleistung ggfs. klageweise durchzusetzen. Doch das ist ein anderes Thema.

Der Autor Rechtsanwalt Dr. Arndt Eversberg ist seit 20 Jahren in der Prozessfinanzierungsbranche tätig und hat tausende Zivilklagen finanziert, aber auch abgelehnt. Erst kürzlich haben die ROLAND-ProzessFinanz AG, Omni Bridgeway und die australische Gesellschaft IMF Bentham fusioniert und firmieren nun weltweit unter dem Namen Omni Bridgeway


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Die Autorin Maja Schneider, Expertin für Kundenbegeisterung, unterstützt Unternehmen unterschiedlicher Branchen dabei, den Service zu durchleuchten und auf das nächste Level zu heben. www.smilingcustomer.de

Corona-Schnelltests datenschutzkonform anbieten

Arbeitgeber sind ab dem 19. April dazu verpflichtet, ihren Angestellten mindestens einmal wöchentlich Corona-Tests anzubieten, sofern sie nicht im Home Office arbeiten.

Datenschutz-Regeln für Corona-Testergebnisse

Die neue Verpflichtung zum Testangebot durch Arbeitgeber hat ihren Grund: Im Großraumbüro mit 50 % Auslastung ist das Risiko für eine Ansteckung mehr als dreimal so groß wie in einem Restaurant (ebenfalls bei 50 % Auslastung). Wer seine Mitarbeiter verantwortungsbewusst schützen möchte, sollte Tests in so kurzen Intervallen wie möglich anbieten. Dabei darf der Datenschutz natürlich nicht zu kurz kommen. Bei Corona-Testergebnissen handelt es sich um Gesundheitsdaten. Diese gehören nach Art. 9 DSGVO zu den besonderen Kategorien personenbezogener Daten und sind somit besonders schützenswert. Normalerweise dürfen sie nur verarbeitet werden, wenn strenge Voraussetzungen erfüllt werden – falls beispielsweise eine ausdrückliche Einwilligung zur Datenverarbeitung durch die Betroffenen vorliegt.

Beim Thema Corona gelten jedoch etwas andere Regeln. Das Infektionsschutzgesetz sieht zum Beispiel vor, dass Kontaktpersonen über eine Infektion informiert werden müssen. Hier steht der Infektionsschutz über dem Datenschutz – und die Information über ein positives Testergebnis muss auch ohne Einwilligung des Betroffenen geteilt werden dürfen. Das bedeutet allerdings noch lange nicht, dass der Datenschutz bei Corona-Testergebnissen keine Rolle spielt. Eine Offenlegung der Testergebnisse muss immer verhältnismäßig sein. Darüber hinaus gelten insbesondere die Prinzipien der Zweckbindung und Datenminimierung.

So können Arbeitgeber Corona-Tests datenschutzkonform anbieten

Leider kam es bereits in einigen Testzentren zu Datenpannen, bei denen die Testergebnisse in Kombination mit anderen personenbezogenen Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum etc.) an die Öffentlichkeit gelangten. Um deine Mitarbeiter zu schützen und das Vertrauen in Tests am Arbeitsplatz nicht aufs Spiel zu setzen, solltest du als Arbeitgeber unbedingt einige Regeln beachten:

  • Ermögliche anonyme Tests. Mitarbeiter*innen sollten die Möglichkeit haben, ihren Test in einem abgetrennten Bereich (im Idealfall einem eigenen Raum, ansonsten z. B. hinter einer Trennwand) durchführen zu können. Kollegen sollten also nicht so einfach mitbekommen können, wie das Testergebnis ausgefallen ist.
  • Erkläre deinen Mitarbeiter*innen, wie sie sich bei einem positiven Testergebnis verhalten sollten. Damit ein positiv getesteter Beschäftigter sein Ergebnis nicht vor anderen preisgeben muss, sollte vorab geklärt sein, wie man sich verhalten sollte. In der Regel empfiehlt es sich, nach einem positiven Test umgehend nach Hause zu gehen, um weitere Kontakte zu vermeiden.
  • Bewahre die Testergebnisse nur für kurze Zeit und gut verschlossen auf. Die Tests können (zusammen mit dem Namen des Getesteten) nach Durchführung in einen Briefumschlag gesteckt werden. Die Briefumschläge können dann gesammelt in einer verschlossenen Box aufbewahrt werden, um unter Umständen auf Testergebnisse zugreifen zu können. Wir empfehlen, nur ein bis zwei Personen (aus der Personalabteilung) den Zugang zu den Testergebnissen zu gewähren.
  • Vernichte die Testergebnisse nach der Aufbewahrungszeit. Wir empfehlen eine Aufbewahrungszeit von sieben Tagen. Danach sollten die Ergebnisse (ungeöffnet) vernichtet werden. Diese Aufbewahrungszeit halten wir für verhältnismäßig und dem Zweck der Nachverfolgung angemessen.
  • Verzichte auf eine digitale Erfassung der Testergebnisse, falls möglich. Um dem Grundsatz der Datenminimierung zu entsprechen, solltest du Testergebnisse am besten nur analog vorhalten. Es sei denn, eine digitale Erfassung (zum Beispiel in einer Tabelle) ist zwingend erforderlich. Wenn Gesundheitsdaten nämlich digitalisiert werden, wird ihr Schutz automatisch komplexer.

Was ist bei einem positiven Ergebnis zu tun?

Es kommt darauf an, wie oft du testest und ob deine Tests kontaktlos ablaufen. Wird täglich getestet und der Kontakt zu Kolleg*innen solange vermieden, bis das negative Testergebnis vorliegt, gibt es bei einem positiven Ergebnis keine Kontaktpersonen im Unternehmen. Besteht außerdem keine Anwesenheitspflicht, muss nicht einmal Maren Wienands ein Vorgesetzter oder die Personalabteilung informiert werden.

Generell gilt: Nur die Personen, die direkt betroffen sind (zum Beispiel Kontaktpersonen oder Vorgesetzte bei Anwesenheitspflicht), sollten über ein positives Testergebnis informiert werden.

Hinweis: Ein positives Ergebnis nach einem Selbsttest sollte durch einen PCR-Test bestätigt werden. Fällt dieser ebenfalls positiv aus, ist das Ergebnis meldepflichtig.

Beispiel für einen datenschutzkonformen Testablauf (Idealfall)

Nicht jeder Arbeitgeber bzw. Arbeitgeberin kann alle der folgenden Aspekte beachten und umsetzen. Im Idealfall sähe ein Testablauf aber zum Beispiel folgendermaßen aus:

  • Stelle Testutensilien, Papier, Briefumschläge und Stifte (einen Becher mit desinfizierten, einen mit benutzten Stiften) auf einen Tisch in einem Raum zur Verfügung, der im besten Fall über einen separaten Eingang verfügt.
  • In diesem Raum sollten voneinander abgetrennte Testbereiche zur Verfügung stehen, die sich Mitarbeiter*innen vorab für eine bestimmte Zeit buchen können.
  • Angestellte statten sich mit Testutensilien, Papier, frischem Stift und Briefumschlag aus und gehen direkt in ihren Testbereich. Dort führen sie den Selbsttest durch und warten auf das Testergebnis.
  • Bei einem positiven Testergebnis gehen sie sofort nach Hause und informieren bei Bedarf von dort die Personalabteilung und/oder ihren Vorgesetzten.
  • Bei einem negativen Testergebnis stecken sie das Testergebnis und einen Zettel mit ihrem Namen, Datum des Testtages und einer Unterschrift, der die Richtigkeit des Ergebnisses bestätigt, in einen Briefumschlag. Den Briefumschlag werfen sie in eine verschlossene Box.
  • Verwahre die Box mit den Briefumschlägen sieben Tage lang. Danach sollten die Testergebnisse vernichtet werden.

Externe Testanbieter

Manche Unternehmen lassen die Tests nicht durch ihre Mitarbeiter selbst durchführen, sondern entscheiden sich für einen externen Testanbieter (z. B. Mitarbeiter einer Apotheke). In diesem Fall ist derzeit noch ungeklärt, ob ein solcher Anbieter als Auftragsverarbeiter (AV) einzuordnen ist und somit ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) geschlossen werden muss. Nimmt der Testanbieter keine Testergebnisse mit und verarbeitet die Testdaten ausschließlich vor Ort, reicht wahrscheinlich eine Verschwiegenheitsvereinbarung. Werden die Daten jedoch weiterverarbeitet – zum Beispiel bei einer Abrechnung über die vom Land oder vom Bund bezahlten Bürgertests –, könnte ein AVV erforderlich werden. Offizielle Richtlinien gibt es für diesen Fall aufgrund der Aktualität noch nicht. Vielmehr wird versucht, sich an analogen Verfahrensregeln und Best Practices aus ähnlichen Situationen zu orientieren.

Fazit

Auch wenn das Infektionsschutzgesetz bei gewissen Aspekten des Datenschutzes Vorrang hat, ist bei kostenlosen Selbsttests für Arbeitnehmer darauf zu achten, die Testergebnisse so wenig Personen wie möglich zugänglich zu machen. Mit einem durchdachten Vorgehen zeige deinen Mitarbeiter*innen, dass du nicht nur ihre Gesundheit, sondern auch ihre Privatsphäre schätzt. Mit den oben beschriebenen Schritten erfüllst du die Anforderungen der DSGVO an Verhältnismäßigkeit, Zweckbindung und Datenminimierung.

Die Autorin Maren Wienands ist Team Lead Privacy (Corporate) bei DataGuard

Planungssicherheit statt Almosen

Im Interview: Dr. Bernd Fischl ist Partner der BFMT Gruppe und u.a. als zerti­fizierter Fördermittelberater in den Bereichen Gründung, Wachstum und Krisenmanagement tätig.

Wie ist das Corona-Jahr 2020 aus Ihrer Sicht gelaufen?

Die Herausforderungen, die Unternehmen zu bewältigen hatten, waren enorm. Das extreme Herunterfahren vieler geschäftlicher Aktivitäten und das zeitweise Lahmlegen des öffent­lichen Lebens beeinträchtigten die Real­wirtschaft direkt. Die Unternehmen hatten hier einen gewaltigen Nachfrageschock zu bewältigen. Funktionierende Geschäftsmodelle wurden plötzlich „on hold“ gestellt. Während viele Unternehmerinnen und Unternehmer schnell versuchten, die weiterlaufenden Kosten zu senken, war dies natürlich nur begrenzt und mit einem gewissen Vorlauf möglich. Die Folge war und ist eine zunehmend angespannte Eigenkapital­situation vieler eigentlich sehr solide wirtschaftender Unternehmen.

Das schnelle Schaffen steuerfinanzierter Förderprogrammen wirkte sich zudem direkt auf die Arbeit der Beraterinnen und Berater aus, die gefordert waren, ihre Mandantinnen und Mandaten entsprechend zu unterstützen. Sie mussten sich, trotz erheblicher Flut an Anfragen, sehr schnell in neue Herausforderungen z.B. im Bereich der Fördermittel einarbeiten, um Unternehmen kompetent begleiten zu können. Dies stellte für die Beratungsbranche eine sowohl qualitativ als auch quantitativ hohe Herausforderung dar. Aus meiner Sicht ist uns dies gut gelungen.

Was waren die größten Hürden und stärksten Hilfsangebote für Selbständige?

Neben den aktuell angebotenen Hilfen wie Überbrückungshilfe 1 und 2, November- und Dezemberhilfen wurde für betroffene Unternehmen zu Beginn der Krise ein Beratungszuschuss (über die BAFA) in Aussicht gestellt, der leider rückwirkend aufgrund von Budgetknappheit revidiert wurde. Das war sehr unschön, da zahlreiche Unternehmen nicht nur Zeit in die Antragstellung investiert, sondern auch wochenlang auf einen Bescheid gewartet hatten. Da vor dem Vorliegen eines positiven Bewilligungsbescheids nicht mit der Beratung begonnen werden durfte, hat sich dadurch die Situation vieler Unternehmen weiter verschlechtert.
Bei den aktuellen Hilfen gab und gibt es im Nachhinein immer wieder Änderungen bzw. Anpassungen bei der Antragstellung bzw. den Genehmigungsvoraussetzungen, was sowohl die Kosten als auch die Zeit bis zur Verfügbarkeit der dringend notwendigen Mittel erheblich erhöht.

Abzuwarten bleibt auch, wie die weitere Abwicklung und ggf. nachgelagerte Prüfung nach Zuteilung der Fördermittel erfolgen wird und ob es hier vielleicht auch zu erheb­lichen Rückzahlungen kommen kann. Es bleibt zu hoffen, dass diese Aspekte bei zukünftigen Förderungen berücksichtigt bzw. Fehler vermieden werden. Für den Wirtschaftskreislauf ist nichts schädlicher als anhaltende Planungsun­sicherheit.

Auch müssen wir uns stets vergegenwärtigen, dass wir von einem staatlich verordneten Stillstand sprechen, dessen Länge und Intensität auch nach einem Jahr der Krise in keinster Weise absehbar oder gar planbar ist. Gerade deshalb sollten Hilfsmaßnahmen zuverlässig planbar sein und keinen Almosen gleichen.

Was raten Sie Selbständigen, um sich für die kommenden Herausforderungen bestmöglich zu rüsten?

In der aktuellen Situation sollte jedes Unternehmen einen engen Kontakt mit seinem Steuerberater pflegen, da dieser über die aktuellen Hilfen informiert und berechtigt ist, entsprechende Anträge zu stellen. Neben den genannten Hilfen können bei einem größeren Kapitalbedarf auch Förderdarlehen bei der Hausbank beantragt werden. Hier sollte eine belastbare Planung erstellt werden, um die möglichen Szenarien mit dem daraus resultierenden Kapitalbedarf managen zu können. Nur so lässt sich ein Unternehmen in diesen unsicheren und volatilen Zeiten möglichst stabil in die Zukunft führen.

Neben der Prüfung und Nutzung von Zuschüssen und sonstigen Fördermitteln sollte auch die Eigenkapitalausstattung des Unternehmens im Auge behalten werden. Bei einer sehr stark reduzierten Eigenkapitalquote oder nicht ausreichend verfügbaren Fördermitteln bzw. Fremdkapital kann auch die Aufnahme von Eigenkapital oder Mezzanine-Kapital sinnvoll oder sogar notwendig sein. In der aktuellen Krise hat sich wieder einmal gezeigt, dass Unternehmen mit einer starken Eigenkapitalquote weniger anfällig für unerwartete Ereignisse sind.

Für Unternehmen ist es weiterhin wichtig, sich umfänglich zu informieren bzw. informieren zu lassen. Da niemand den weiteren Verlauf der Krise kennt, sind die aktuellen Herausforderungen aktiv anzugehen. Dabei darf natürlich nicht vergessen werden, dass es auch eine Zeit nach COVID-19 geben wird. Wer sich jetzt gut aufstellt, kann von der dann einsetzenden Erholung überproportional profitieren.

Abschalten für Gründer

Naturgemäß müssen Gründer meist sehr viel Arbeitszeit in den Aufbau ihrer Firma stecken. Doch bei allem Leistungsgedanken sollte dabei das Abschalten nicht zu kurz kommen, denn es ist für den Erfolg von entscheidender Bedeutung.

Zehn Uhr abends: Wo normale Arbeitnehmer schon längst im Feierabend sind und schon mit dem Gedanken spielen, sich ins Bett zu begeben, brennt in vielen Start-ups noch Licht. In der Gründerphase gibt es immer etwas zu tun. Was jedoch viele ignorieren: Der Mensch ist kein Computer, der beliebig lange mit konstanter Leistung laufen kann. Wer grundlegende Bedürfnisse wie Schlaf und Entspannung ignoriert, setzt sich nicht nur einem hohen Gesundheitsrisiko aus, sondern sorgt dafür, dass seine Leistungskurve in den Keller sinkt – zum Nachteil des eigenen Unternehmens. Wie und warum Gründer den Kopf regelmäßig frei machen sollten, erklärt der folgende Artikel.


Von Stress & Leistungsfähigkeit

Die Gründerphase ist Stress pur. Doch nicht immer ist der nur nachteilig. Erst, wenn er Überhandnimmt, weil er nicht mehr abgebaut wird.


Warum Gründerstress? Zum Beispiel wegen Arbeitszeiten

Natürlich, generell ist die Selbstständigkeit nichts für Leute, die auf Acht-Stunden-Tage stehen und für die um fünf Uhr der Hammer fallen muss – das zeigen auch die Zahlen: Selbstständige arbeiten branchenübergreifend im Durchschnitt wöchentlich rund acht Stunden länger als Angestellte. Bloß: So verständlich diese Zeit-Investition ins eigene Startup ist, so schlecht ist sie fürs Stress-Niveau. Solange der Körper im Arbeitsmodus ist, versucht er, maximale Bereitschaft und Konzentration aufrecht zu erhalten – die Definition von Stress. Bloß: Diesen Level kann der Mensch nicht unbegrenzt aufbieten. Schon nach wenigen Tagen, in denen die Arbeitszeiten wesentlich über den Entspannungsphasen liegen, machen wir schlapp.

Überarbeitung
Wer länger arbeitet, arbeitet auch allein von der Menge sehr viel mehr pro Tag. Auch das schlägt sich auf den Stress nieder, der Körper muss immer mehr Baustellen im Hinterkopf behalten.

Hohe Einzelbelastung
Das wiederum sorgt in Kombination mit der Tatsache, dass viele Startups in Sachen Mitarbeiterzahl noch nicht optimal aufgestellt sind, zu einer wesentlich größeren Belastung Einzelner. Oftmals ist es der Gründer selbst, der sich am meisten zumutet. Und gleichzeitig verzettelt er sich durch die vielen unterschiedlichen Felder zügig:

  • Eine Stunde am Projekt arbeiten
  • Probleme der Buchhaltung lösen
  • Treffen mit Investoren
  • Arbeiten am Projekt
  • Vorstellungsgespräche
  • Technische Probleme

Diese Liste ließe sich beliebig fortsetzen, denn es gibt praktisch keinen Job, um den sich Gründer nicht persönlich kümmern – auch weil viele Neu-Chefs noch nicht delegieren gelernt haben.

Entspannung Fehlanzeige
Und weil in der Gründungsphase keine noch so harte Arbeit wirklich zu einem Ende führt, sondern sich immer wieder neue "Baustellen" auftun, können viele Chefs auch dann nicht abschalten, wenn sie zuhause sind. Wem kreisten während dieser Zeit nicht die Gedanken auch noch im Bett um irgendein Detail?

Home-Office-Vereinbarungen: Stolperfallen umgehen

Von Heimarbeitsplätzen können Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen profitieren. Jedoch lauern hier einige rechtliche Fallstricke. Abhilfe schaffen sorgfältig ausgearbeitete Vereinbarungen. Das sollten Sie dabei beachten.

Das Arbeiten außerhalb der Firma wird immer beliebter. Laut einer aktuellen Studie des Instituts für Wirtschaftsforschung (Ifo) lassen rund 40 Prozent der deutschen Unternehmen ihre Mitarbeiter ganz oder teilweise in den eigenen vier Wänden arbeiten – Tendenz weiter steigend. Grundlage ist in der Regel eine Vereinbarung, die alle Rechte und Pflichten am Heimarbeitsplatz festlegt. Doch viele Home-Office-Vereinbarungen sind lückenhaft und bieten unnötigen Interpretationsspielraum, warnt die Wirtschaftskanzlei WWS aus Mönchengladbach. Unternehmen sollten alle Regelungen unter die Lupe nehmen und gegebenenfalls nachbessern.

Eine Home-Office-Tätigkeit erfordert eine spezielle Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Es muss nicht immer ein umfassendes Vertragswerk sein. Führt der Arbeitnehmer von zu Hause gelegentlich geschäftliche Telefonate, kann eine mündliche Absprache unter Umständen ausreichen. Sind feste Einsatzzeiten in den eigenen vier Wänden vorgesehen, sollte die Vereinbarung immer schriftlich erfolgen. Dies kann entweder direkt im Arbeitsvertrag oder als separate Zusatzvereinbarung geschehen.

Klare Regelungen treffen

Mit klaren Regelungen lassen sich viele Stolperfallen von vornherein umgehen. Der Vertrag sollte etwa genau festlegen, an wie vielen Tagen in der Woche zu Hause gearbeitet wird und welche Pausenzeiten gelten. Die Home-Office-Vereinbarung sollte klarstellen, wie die Arbeitszeit erfasst wird und unter welchen Umständen vergütete Mehrarbeit zulässig ist. Überstunden sollten nur nach vorheriger Absprache erfolgen können. Nicht zuletzt ist zu vereinbaren, welche Kosten der Arbeitgeber für IT, Telefon- und Internetanschluss übernimmt. Auch sollte geklärt sein, ob und in welchem Umfang der Arbeitgeber Zugang zum Heimarbeitsplatz erhält.

Wichtig sind nicht nur die Modalitäten, sondern auch die Frage, wie eine Vereinbarung zustande gekommen ist. Einseitige Vereinbarungen zum Vorteil des Unternehmens sind schnell unwirksam. Laut Urteil des Landesarbeitsgericht Düsseldorf (LAG Düsseldorf, Az. 12 Sa 505/14) ist die Kündigung einer Home-Office-Regelung ungültig, wenn sie auf einer einseitig vom Arbeitgeber formulierten allgemeinen Vertragsbedingung beruht, deren Widerrufsklausel die Interessen des Arbeitnehmers nicht ausreichend berücksichtigt. Dies gilt selbst dann, wenn der Arbeitgeber die vertraglich vereinbarte Widerrufs- und Kündigungsfrist einhält.

Auf Augenhöhe vereinbaren

Unternehmen sollten Home-Office-Vereinbarungen auf Augenhöhe aushandeln und Vorschläge des Arbeitnehmers einbeziehen. Idealerweise legen die Parteien gemeinsam fest, welche persönlichen Belange dem Arbeitnehmer besonders wichtig sind. Sie sollten gemeinsam einen Beispielkatalog für die Fälle schriftlich fixieren, unter denen sich beide mit der Beendigung der Heimarbeit einverstanden erklären. Dazu zählen etwa betriebliche Umstrukturierungen, Projektarbeiten oder andere Kundenbetreuungssituationen, die eine dauerhafte Präsenz des Arbeitnehmers im Betrieb erfordern.

Ganz wichtig ist, die Beteiligung des Mitarbeiters zu dokumentieren. Dies kann durch die Zusendung der Home-Office-Vereinbarung per E-Mail erfolgen, in welcher der Arbeitnehmer aufgefordert wird, die Regelungen um seine konkreten Wünsche und Vorstellungen zu ergänzen. In einem Gespräch sollten die einzelnen Punkte final abgestimmt und anhand eines Gesprächsprotokolls die einzelnen Entwicklungsschritte der Vereinbarung schriftlich festgehalten werden. Aber selbst bei einer solchen Herangehensweise tragen Arbeitgeber ein Restrisiko. Aufgrund des Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnisses können Arbeitsgerichte ein Verhandeln auf Augenhöhe verneinen. In solchen Fällen bleibt Unternehmen unter Umständen nur der Weg einer Änderungskündigung, um die Heimarbeit zu beenden. Ein Erfolg ist jedoch nicht garantiert, da gegebenenfalls Kündigungsschutz besteht.

Grundsätzlich gilt: Je ausgewogener der Vertrag ausgehandelt ist, desto geringer ist das Konfliktpotenzial mit dem Arbeitsgericht.

Versicherungsrechtliche Fragen berücksichtigen

Auch versicherungsrechtliche Dinge können in der Home-Office-Vereinbarung berücksichtigt werden. Über die gesetzliche Unfallversicherung sind nur Unfälle direkt am heimischen Arbeitsplatz abgedeckt. Laut Urteil des Bundessozialgerichts (BSG, Az. B 2 U 5/15 R) ist jedoch der Weg vom Home-Office in andere Räumlichkeiten, wie etwa zur Küche, nicht versichert. Wer als Arbeitnehmer auf dem Weg ins Büro bisher sein Kind noch vorher in den Kindergarten gebracht hat, ist über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Auf dem Weg zum oder vom Kindergarten zurück ins heimische Büro besteht ein solcher Versicherungsschutz nicht. Nach Auffassung der Richter des Sozialgerichts Hannover (SG Hannover, Az. S 22 U 1/15) handelt es sich dabei nicht um einen versicherten Weg von der oder zur Arbeitsstätte. Die Parteien sollten daher sicherstellen, dass der verbleibende Versicherungsschutz ausreichend ist.

Die Autorin Rebekka De Conno ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht der Kanzlei WWS Wirtz, Walter, Schmitz und Partner mbB in Mönchengladbach.

Planvoll die Corona-Krise meistern

Gerade kleinere Unternehmen treffen Krisen wie das Corona-Virus oft unvorbereitet. Wer sich rechtzeitig mit Cloud-Computing, Notfallplänen und Checklisten vorbereitet, kann Schaden von seinem Betrieb abwenden – und sich sogar Wettbewerbsvorteile verschaffen. Was jetzt zu tun ist: acht goldene Regeln.

Händewaschen – so lange, bis man zweimal „Happy-Birthday” gesummt hat. Nicht ins Gesicht fassen. Körperkontakt meiden, in die Armbeuge nießen …  Auch wer sich und seine Mitarbeiter auf solche Vorsichtsmaßnahmen gegen eine Infektion einschwört, ist nicht vor dem Corona-Virus gefeit. Im schlimmsten Fall können dann alle Mitarbeiter den ganzen Betrieb über Wochen nicht betreten.

Was für Großkonzerne mit mehreren Standorten oft noch zu managen ist, kann kleine und mittlere Unternehmen (KMU) schnell an den Rand der Pleite bringen. Nach einer Umfrage der Unternehmervereinigung „The Alternative Board“ unter 165 Firmenchefs von KMU haben mehr als vier Fünftel keinen Notfallplan. Ein schwerer Fehler.

„Es ist unerlässlich, vorzeitig betriebsinterne Regelungen aufzusetzen, die die Art des Umgangs mit der Krisensituation bestimmen“, sagt Bertram Brossardt, Hauptgeschäftsführer beim Verband der Bayerischen Wirtschaft. Kritische Prozesse und Zuständigkeiten müssten vorab definiert werden. „Die allem zugrundeliegende Frage ist, welche kritischen Funktionen der Organisation wie aufrechterhalten werden können, zum Beispiel IT, Vertrieb oder Kommunikation.“

Meist fehlt aber dieses umfassende „Betriebliche Kontinuitätsmanagement”, wie es in den meisten Konzernen eingeführt ist. Doch mit den folgenden acht goldenen Regeln und guter Vorbereitung lässt sich manche Krise auch für KMU sogar ohne größere Einbußen durchstehen:

Regel 1: die Checkliste

Viele Büros bestehen aus ganzen Wänden voller Aktenordner – mit mehr oder minder wichtigem Inhalt. Dazu kommen Inhalte, die im Computer, auf dem Smartphone des Chefs oder zuweilen sogar nur in dessen Kopf sind; Passwörter für manche Online-Konten etwa. Für einen Notfall gilt es zunächst, das absolut Betriebswichtige zu definieren: Was sind die aktuellen Projekte, Lieferungen, Kunden? Welche Zugangscodes, Passwörter und Pin-Nummern sind nötig, um Computer, Bankkonten oder Safes zu nutzen? Wer hat welche Vollmachten und Kenntnisse, wer ist für die Mindestbesetzung des Betriebs nötig? Das sind typische Fragen. Die Industrie- und Handelskammer Hamburg hat eine umfangreiche Checkliste für solche Notfälle zusammengestellt.

Regel 2: der Vertretungsplan

In meinem Laden bin ich der Chef – so gilt das gerade in kleinen Unternehmen oft noch uneingeschränkt. Und der direkte Draht zum Inhaber hat ja gerade für die Kunden auch seinen besonderen Reiz. Dennoch sollte ein guter Chef immer an den Fall denken, wenn er etwa durch einen Infekt ausfällt. Er muss darum eine klare Vertretung haben – genau wie die anderen zum Betrieb absolut notwendigen Entscheider. Und Achtung: Diese Vertreter müssen auch Bescheid wissen und die entsprechenden Vollmachten und Zugänge haben. Nur so können sie zum Beispiel vom heimischen Rechner aus in Vertretung die Löhne anweisen.

Regel 3: die virtuelle Firma

Ein Backup der wichtigen Daten ist gut – nützt aber wenig, wenn es auf dem Server eines gesperrten Betriebsgeländes liegt. Sehr wichtig ist es in der digital vernetzten Welt, dass Daten, Abläufe, Software und betriebswichtige Programme so weit wie möglich ständig oder sogar standardmäßig auch außerhalb des Geschäfts oder der Firma nutzbar sind. Das kann über einen gespiegelten Server mit Laptop-Anbindungen oder auch eine sichere Firmencloud gehen. Dann ist es relativ problemlos möglich, zumindest den Büro-Betrieb auch virtuell weiterzuführen. Im produzierenden Gewerbe wird das womöglich nicht gehen. Dann kann Regel acht größere Schäden vermeiden.

Regel 4: flexible Arbeitsplätze

Mein Büro ist meine Heimat – schön, wenn sich Mitarbeiter im Unternehmen derart wohl fühlen. Problematisch wird es, wenn sie von einem Tag auf den anderen zum ersten Mal auf einen Laptop daheim zurückgreifen müssen und die Konferenz mit den Kollegen in Quarantäne via Skype stattfindet. Flexibles Arbeiten sollte deshalb auch in KMU trainiert werden.

Regel 5: der Notfallkoffer

Der amerikanische Präsident hat einen; jeder Kleinunternehmer sollte ihn auch besitzen. In diesem Koffer – es kann auch ein geschützter Bereich im Computer oder der Cloud sein – liegen alle Dokumente, Pläne und Inhalte der Checklisten, die im Notfall zur Hand sein müssen; und zwar so, dass jeder Befugte darauf auch zugreifen kann.

Die Industrie- und Handelskammer Reutlingen hat ein umfangreiches Info-Paket zusammengestellt. Unternehmer finden dort vieles, was sie brauchen, um die acht Goldenen Regeln zum Betrieblichen Kontinuitätsmanagement umzusetzen. Hier findest du das Notfall-Handbuch für Unternehmen zum Download

Regel 6: die Versicherung

Vertrauen ist gut, Versicherung ist besser. Das gilt auch jetzt wieder. Die klassischen Gewerbe-Absicherungen greifen zwar aktuell im Fall Corona nicht. Doch können Geschäftsinhaber zumindest für die Zukunft Vorsorge treffen: Erweiterte Gewerbeversicherungen helfen – die sind im Fall der Fälle Gold wert. Auch hier sollten Unternehmer frühzeitig für den Notfall vorsorgen. Das Risikobewusstsein und ein entsprechender Schutz sind essenziell wichtig. Es ist empfehlenswert, die Grundgefahren Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser und Sturm mit einem Schutz gegen Betriebsunterbrechung und Ertragsausfall zu ergänzen. Denn auch ohne das nicht versicherbare Seuchen-Risiko bleiben immer noch genügend Gefahren, die zu längerem Betriebsausfall und damit zu erheblichen finanziellen Einbußen bis zur Existenzbedrohung führen können – etwa bei einem Veranstaltungsausfall (Messe, Konzert) oder einer Betriebsschließung eines Imbisses, einer Gaststätte, Hotels oder Ladens.

Regel 7: kluge Klauseln

Krisenfälle wie das Corona-Virus sind meist höhere Gewalt. Der Anspruch Dritter auf die betrieblichen Leistungen oder Schadenersatz ist damit ausgeschlossen, wenn etwa eine Firma von Amts wegen geschlossen wird. So etwas kann aber in Verträgen ausdrücklich ausgeschlossen werden. Das kann zum Beispiel sinnvoll sein, wenn der Betrieb von einem Lieferanten abhängig ist. Sollte der dann etwa wegen Zwangsschließung nicht liefern können, darf der Abnehmer dank einer entsprechenden Klausel den Vertrag sonderkündigen – und die Ware anderswo beschaffen. Ein aktives Vertragsmanagement ist also gerade für KMU in solchen Fällen sehr wichtig.

Regel 8: Vater Staat

Bei krisenhaften Situationen wie jetzt greift auch der Staat den KMU unter die Arme – wenn sie denn die Arme heben. Wichtigste Hilfe, so Brossardt: „Zur wirtschaftlichen Entlastung kann Kurzarbeit eingeführt werden, sofern dies durch eine Regelung im Arbeitsvertrag, durch Betriebsvereinbarung oder in einem Tarifvertrag möglich ist.“

Unternehmer können dann Kurzarbeitergeld beantragen – einen Teil des Entgelts zahlt dann die Arbeitsagentur. Der Chef muss aber zuvor zum Beispiel wegen Lieferproblemen oder der Krankheitsfälle Kurzarbeit anordnen und die Entgeltausfälle belegen. Werden darum die üblichen Arbeitszeiten vorübergehend wesentlich verringert, lässt sich belegen, dass ein „unabwendbares Ereignis" zu erheblichen Arbeitsausfällen führt. Die zuständige Bundesagentur für Arbeit prüft übrigens, ob die Voraussetzungen für die Leistung erfüllt sind.

Aktuell hat die Bundesregierung weitere Hilfen beschlossen: Bei Kurzarbeit durch Wegfall von mindestens zehn Prozent der Gesamtarbeitsmenge wegen der Corona-Krise werden nun auch die Sozialversicherungsbeiträge vollständig von der Bundesagentur für Arbeit erstattet. Auch Überbrückungskredite durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau werden leichter zugänglich.

Wer sich an diese acht Regeln hält, der kann auch bei schwereren Störungen oft den Betrieb, Kunden- und Lieferkontakte aufrechterhalten – oder zumindest schwere finanzielle Einbußen vermeiden. Gerade dieses Betriebliche Kontinuitätsmanagement bietet gerade kleineren Firmen einen entscheidenden Vorteil beim Durchstarten nach einer Krise. Schließlich steigt die Nachfrage nach einer Zwangspause meist wieder rasch an. Wer dann als Klein- oder mittlerer Unternehmer seine Firma fit gehalten hat, ist wieder schneller beim Kunden – ein entscheidender Wettbewerbsvorteil.

Der Autor
Martin Gräfer ist Vorstand Versicherungsgruppe die Bayerische

Corona-Soforthilfe für Selbständige: Infos und To do's

Das staatliche 50-Milliarden-Hilfspaket für Selbständige steht: Diese Hilfen sind für kleine Firmen und Freiberufler beschlossen und so kommen Betroffene ab sofort an das Geld.

Für Kleinunternehmen und Selbständige - in diesem Bereich sind in Deutschland rund zehn Millionen Menschen beschäftigt - werden Coroan-Soforthilfen zur Verfügung gestellt. Der Bundestag hat am 25. März den Nachtragshaushalt beschlossen, damit die Milliardenhilfen in der Corona-Krise fließen können.

Die Hilfe wird direkt und schnell ausgezahlt. Dies soll unbürokratisch funktionieren, die Betroffenen müssten nur versichern, dass sie durch Corona in einen Liquiditätsengpass geraten seien. Für Kleinbetriebe mit bis zu fünf Beschäftigten werde es dann 9.000 Euro für drei Monate geben, für Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten 15.000 Euro. Damit will die Bundesregierung sicherstellen, dass diese Unternehmer für ihre laufende Verpflichtungen aufkommen können.

Corona-Soforthilfe wird nicht auf Hartz-IV angerechnet

Wenn Selbstständige/Freiberufler mit Hartz-IV-Bezügen Corona-Soforthilfen bekommen, darf diese Sonderzahlung in der Regel nicht auf ihr Arbeitslosengeld II angerechnet werden. Darauf weist das Bundesarbeitsministerium hin. Wenn Corona-Soforthilfen anderen Zwecken dienten als das Arbeitslosengeld II, "sind sie demnach nicht als Einkommen zu berücksichtigen. Dies trifft nach Kenntnis der Bundesregierung auf die Mehrzahl der 'Corona-Soforthilfen' zu", so das Bundesarbeitsministerium.

Landesgericht Köln: Corona-Soforthilfe unpfändbar

Die Corona-Soforthilfen können nicht gepfändet werden, entschied das Landgericht Köln in einem kürzlich veröffentlichten Urteil (Urteil. v. 23.04.2020, Az.: 39 T 57/20).

Die Verwaltungsvereinbarung steht

Bund und Länder haben sich auf eine Verwaltungsvereinbarung geeinigt, wie das Finanz- sowie das Wirtschaftsministerium am Sonntag, dem 29. März, mitgeteilt hat. Dadurch könnten die Länder die Bundesmittel ab Montag, dem 30.03., abrufen, um Zuschüsse schnell und unbürokratisch auszuzahlen.

"Wir helfen mit umfassenden Maßnahmen der gesamten Wirtschaft von klein bis groß und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, mit dieser Extremsituation umzugehen", heißt es in einem der dpa vorliegenden Brief Altmaiers an Wirtschaftsverbände.

Die Soforthilfen des Bundes gelten auch für Landwirte.

Zugleich stellte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier weiteren staatlichen Anschub für die Zeit nach der Krise in Aussicht. "Wir brauchen ein umfassendes Fitnessprogramm für die deutsche Wirtschaft", sagte Altmaier der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung".

Die Kerninhalte Verwaltungsvereinbarung: Wer kann wo einen Antrag stellen?

Die Verwaltungsvereinbarung einschließlich der Vollzugsregelungen stellt klar, wer wo seinen Antrag stellen kann. Nachfolgend ein Überblick.

Antragsberechtigte: sind Soloselbständige, Angehörige der Freien Berufe und kleine Unternehmen einschließlich Landwirte mit bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente), die wirtschaftlich am Markt als Unternehmen tätig sind. Sie müssen ihre Tätigkeit von einer inländischen Betriebsstätte oder einem inländischen Sitz der Geschäftsführung aus ausführen und bei einem deutschen Finanzamt angemeldet sein.

Umfang der Soforthilfe: Die Soforthilfe dient der Sicherung der wirtschaftlichen Existenz der Unternehmen und zur Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen in Folge der Corona-Krise. Unternehmen bzw. Selbständige aus allen Wirtschaftsbereichen mit bis zu 5 Beschäftigten können einen einmaligen Zuschuss von bis zu 9.000 Euro für drei Monate beantragen, Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten einen einmaligen Zuschuss von bis zu 15.000 Euro, ebenfalls für drei Monate.

Nachweis des Liquiditätsengpasses durch Corona-Krise: Der Antragsteller muss versichern, dass er durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist. Antragstellende Unternehmen dürfen sich nicht bereits am 31.12.2019 in finanziellen Schwierigkeiten befunden haben.

Auszahlung über die Länder: Länder haben die Umsetzung und Auszahlung der Hilfen übernommen. Eine Liste der Ansprechpartner finden Sie nachfolgend.

Unbürokratisches Antragsverfahren: Das Soforthilfe-Programm verzichtet bewusst auf ein bürokratisches Antragsverfahren, um eine rasche und unbürokratische Auszahlung zu gewährleisten. Die Angaben zum Antrag müssen aber richtig sein - Falschangaben können den Tatbestand des Subventionsbetrugs erfüllen und zu entsprechenden strafrechtlichen Konsequenzen führen. Anträge können bei den zuständigen Ansprechpartnern in den Ländern in Kürze elektronisch gestellt werden.

Antrags- und Auszahlungsfrist: Anträge sind bis spätestens 31.05.2020 bei der zuständigen Landesbehörde zu stellen.

Kumulierung mit anderen Beihilfen und steuerliche Relevanz: Eine Kumulierung mit anderen Hilfen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ist grundsätzlich möglich. Eine Überkompensation ist aber zurückzuzahlen. Damit der Zuschuss jetzt, wenn es wichtig ist, in vollem Umfang den Unternehmen zu Gute kommt, wird er bei den Steuervorauszahlungen für 2020 nicht berücksichtigt. Zwar ist der Zuschuss grundsätzlich steuerpflichtig, aber das wirkt sich erst dann aus, wenn die Steuererklärung für 2020 eingereicht werden muss, also frühestens im nächsten Jahr. Nur wenn im Jahr 2020 ein positiver Gewinn erwirtschaftet wurde, wird dann auf den Zuschuss der individuelle Steuersatz fällig.

Hier gibt's die Übersicht über die zuständigen Behörden oder Stellen in den Ländern
: (Hinweis: Die genannten Ansprechpartner können kontaktiert werden sowohl zu Länder-Soforthilfen als auch für Bundes-Soforthilfen).

Weitere wichtige Maßnahmen

Eine zentrale Rolle, um die Gefahr der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung zu vermeiden, kommt der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu. Dazu werden bei bereits vorhandenen Programmen, vor allem jenen zur Kreditabsicherung, der Zugang erleichtert und Hürden abgebaut. Liquiditätsengpässen sollen mittels Krediten entgegengewirkt werden. Zentrale Maßnahmen sind in diesem Zusammenhang die Erhöhung der Risikoübernahme von derzeit 50 Prozent auf nun 80 Prozent.

Ein weiteres Gesetz soll verhindern, dass Unternehmen nur deshalb Insolvenz anmelden müssen, weil die von der Bundesregierung beschlossenen Hilfen nicht rechtzeitig bei ihnen ankommen. Die reguläre Drei-Wochen-Frist für einen Insolvenzantrag wird bis Ende September ausgesetzt.

Über die einzelnen Wirtschaftsministerien der Bundesländer

findest du hier wichtige Informationen, die täglich aktualisiert werden, bit.ly/2JaSShi

Zuständig für das

Kurzarbeitergeld ist die örtliche Arbeitsagentur. Für weitere Informationen erreichen Arbeitgeber die zentrale Hotline der Bundesagentur für Arbeit unter der Telefonnummer: 0800/45555 20.

Weitere Infos zum Thema Kurzarbeitergeld gibt es als PDF-Download hier

Für direkte Fragen steht Unternehmern die Hotline des Bundesfinanzministeriums zur Verfügung, Tel.:  030 / 18615 8000.

Über das Infotelefon des Bundesgesundheitsministeriums erfahren Unternehmer alles, was Sie zum Coronavirus selbst wissen sollten, etwa zum Umgang mit Verdachtsfällen im Betrieb oder zu Quarantänemaßnahmen: 030/346 465 100.

Tipps der Redaktion

Zum Weiterlesen: Corona FAQ für Selbständige (wird laufend aktualsiert)

Mit dem kostenlosen E-Book "Coronakrise: Hilfen vom Staat für Selbstständige" will das Portal www.steuertipps.de Betroffene in dieser Ausnahmesituation unterstützen. Das E-Book liefert einen schnellen Überblick über die staatlichen Hilfen für Betroffene. Alle Informationen sind darin gebündelt aufbereitet und dienen der leichteren Orientierung. Das E-Book wird kontinuierlich aktualisiert und erweitert.

RatgeberCoronavirus: Versicherung, Arbeit, Finanzen“: Der aktuelle Ratgeber des digitalen Finanzportals Joonko gibt wertvolle Antworten auf dringende Fragen wie bspw:

  • Verdienstausfall: Wie steht es um Rücktrittsrecht und Fristen, sollte es zu Kündigungen seitens des Vertragspartners kommen?
  • Entschädigung bei Quarantäne: Besteht ein Recht auf Entschädigungszahlungen?
  • Kleinere und mittlere Unternehmen: Wie können sich KMUs mit Arbeits- und Entgeltausfällen finanziell helfen?

Vocanto: Corona-Virus sorgt für E-Learning-Boom

Die aktuelle Krise sorgt dafür, dass die Digitalisierung mit noch rasanterem Tempo als bisher voranschreitet. Ein Gewinner: die junge Vocanto GmbH.

Die 2019 gegründete Vocanto GmbH, die sich dem Thema E-Learning für Berufsschüler verschrieben hat, erlebt diesen Boom hautnah. Vocanto mit Sitz in Pulheim in der Nähe von Köln rennen Kunden zurzeit die virtuelle Tür ein. „Seit Beginn der Pandemie sind es wöchentlich 20 Prozent mehr Anfragen von Unternehmen, die ihre Azubis über unsere Plattform ausbilden lassen wollen“, sagt Johannes Schulte.

Auch das Familienministerium hat schon angeklopft

Der 35-Jährige ist neben Stephan Hansen und Christoph Müssener Geschäftsführer von Vocanto. 40.000 junge Menschen aus ganz Deutschland bedienten sich bislang der E-Learning-Programme. Nun werden es stündlich mehr. Neuester Kunde seit einer Woche: das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Auch die Robert Bosch GmbH hat kurzfristig 600 junge Männer und Frauen angemeldet.

Durch die massive Verbreitung des Corona-Virus wurden bekanntlich in allen Bundesländern die Schulen geschlossen, auch die Berufsschulen. Nun suchen die Betriebe händeringend nach Alternativen und Möglichkeiten, um ihre Auszubildenden mit Lerninhalten zu versorgen. Schulte: „Die Unternehmen können ihre Azubis nicht mehr in Präsenzseminare schicken, die Fachabteilungen in den Betrieben sind verwaist, auch die jungen Leute befinden sich im Homeoffice. So ist es den Unternehmen daran gelegen, dass ihre Nachwuchskräfte die Zeit zuhause sinnvoll nutzen und digital lernen.“

Die letzten E-Learning-Zweifler überzeugen

Vocanto bietet eine Lernplattform für kaufmännische und gewerblich-technische Auszubildende. Weil die gewerblich-technischen Azubis andere Inhalte lernen müssen als die Kaufleute, werden für sie unter anderem zusätzlich 3D-Animationen, Virtual-Reality-Inhalte, Übungs- und Prüfungsaufgaben ebenso angeboten wie Simulationssoftware für Schaltkreise. Auf Vocanto können Ausbilder und Azubis auch eigene Lerninhalte entwickeln und zur Verfügung stellen. Möglich ist es auch, dass Lehrer hierüber Arbeitsaufträge und Lerninhalte bereitstellen.

„Uns ist bewusst, dass die Situation rund um das Corona-Virus für viele Unternehmen schwere Folgen haben wird. Für die E-Learning-Branche bietet sich allerdings nun die Möglichkeit, selbst die letzten Zweifler davon zu überzeugen, welch großes Potenzial im digitalen Lernen steckt“, so Johannes Schulte.

Auch wenn der Run auf die Vocanto-Lernprogramme gewaltig ist, sagt Schulte eine Freischaltung binnen 24 Stunden zu. „Die Qualität leidet nicht“, betont er, die neuen User würden auf hohem Niveau eingewiesen. 32 Beschäftigte – allesamt im Home-Office – sind bei Vocanto tätig. „Gern würden wir weitere Mitarbeiter für die Bereiche Entwicklung, Vertrieb und Marketing einstellen“, berichtet Schulte. Das Unternehmen wächst derzeit rasant. Und heimst auch Preise ein: In diesem Jahr hat Vocanto den E-Learning-Award des „eLearning Journals“ in der Kategorie Didaktik für ein gemeinsames Projekt mit Volkswagen gewonnen. Im Jahr 2017 und 2019 gab es diesen Titel im Bereich Cloud Learning.

"Wir möchten nicht den zweiten Lernort neben dem Betrieb abschaffen."

Schulte stellt klar: „Wir sind große Befürworter der dualen Berufsausbildung und möchten nicht den zweiten Lernort neben dem Betrieb abschaffen. Vielmehr wollen wir diesen revolutionieren und attraktiver machen, sodass sich Schüler wieder verstärkt für eine Ausbildung entscheiden.“ Ursprünglich war es das Ziel der Vocanto-Co-Gründers, bis zum Jahr 2030 die digitale Berufsschule schlechthin zu sein und das alte Präsenzsystem abzulösen. Auch wenn die Corona-Krise ein trauriger Anlass ist: Nun dürfte es deutlich schneller gehen.

Private Equity-Industrie: Die Krise als Chance nutzen

Wie Kapitalgeber den drohenden Abschwung als Chance nutzen können.

Innerhalb der letzten vier Jahrzehnte hat die Private Equity-Industrie ein unglaubliches Wachstum vorgelegt. Ihr globaler Gesamtwert lässt sich nach Angaben des WEF inzwischen auf 3,7 Billionen Euro beziffern. Der Wachstumskurs der letzten Jahre wird sich voraussichtlich durch die drohende gesamtwirtschaftliche Rezession verlangsamen, obwohl sowohl in den Unternehmen als auch unter den Investoren das Interesse an privater Kapitalbeteiligung zunimmt.

In den nächsten Monaten werden deutliche Unterschiede zwischen gut aufgestellten und schwächeren Private Equity-Fonds zutage treten. Die gut positionierten werden sich aller-dings trotz des allgemeinen Wirtschaftsklimas als eine attraktive Anlageklasse behaupten. Treibende Kräfte sind Einflüsse wie die wechselhaften Aktienwerte, der Druck, kurzfristige Gewinne einzufahren und Herausforderungen durch Gesetzesänderungen. In letzter Instanz könnten sich die durchwachsenen Konjunkturaussichten, obwohl für viele ein Fluch, für Private Equity tatsächlich als Segen herausstellen.

Private Equity-Firmen sind durch ihren Portfolio-Mix weniger anfällig für Kursschwankungen als noch zur letzten Rezession vor zehn Jahren. Investments in den Technologiesektor und angrenzende Bereiche haben in den letzten Jahren stark zugenommen und machen nun einen Großteil der Portfolios aus. Diese Branchen sind weit weniger anfällig für Konjunkturschwankungen als die Gesamtwirtschaft.

Während der letzten Rezession hat die Private Equity-Industrie insgesamt und damit auch ein Großteil der Venture Capital-Investoren ihre Investitionen weitgehend auf Eis gelegt. Die Auswirkungen des Coronavirus läuten jetzt einen massiven Abschwung ein, dessen Folgen mit den Rezessionen 2001 und 2008 vergleichbar sein könnten. Im Extremfall werden bis zu 50 Prozent der Start-ups nicht überleben. Deshalb ist es für Kapitalgeber wichtig, vorbereitet zu sein und nötige Maßnahmen zu ergreifen. Gesunde Investment Fonds können dem drohenden Abschwung heute ganz anders begegnen als noch vor zehn Jahren.

Mit den folgenden Strategien können Kapitalgeber sogar die Chancen des Abschwungs nutzen:

Eine Winner-Takes-All-Mentalität

Gerade jetzt, im nahenden Abschwung ist ein breit aufgestelltes Portfolio unersetzlich. Wie ein Boom, hat ein starker Abschwung Auswirkungen auf die gesamte Wirtschaft, unabhängig davon, wie es um die Performance eines spezifischen Marktteilnehmers bestellt ist. Ein weniger empfindlicher Abschwung hingegen teilt das Feld. Schwächere Akteure müssen Sorge tragen, Kapital zur Verbesserung ihrer Bilanzen zu beschaffen, d.h. Unternehmensanteile verkaufen. Marktteilnehmer mit einem ausreichend diversifizierten Portfolio hingegen können sich darauf konzentrieren, ihre Position und Wachstumsprognosen zu stärken. Investitionssummen in strategische Übernahmen einfließen zu lassen – etwa M&A-Plattformen – kann ein Weg für Portfoliofirmen sein, ihre Branchenführung auszubauen und einen deutlichen Vorsprung gegenüber den Wettbewerbern zu gewinnen. Am Ende werden schwächere Marktteilnehmer nicht unbedingt überlebt haben – aber einige wenige starke gehen mit einer umso besseren Position aus ihr heraus.

Neue Investitionsmöglichkeiten nutzen

Public-to-Private-Deals haben in den vergangenen Jahren nicht nur signifikant zugenommen, sondern auch in der Höhe der Investitionssummen. Private Equity-Investoren übernehmen immer bereitwilliger börsennotierte Konzerne. Die Kombination niedriger Zinsen und hoher Liquidität kann es ihnen erleichtern, diesen Trend zu nutzen und Unternehmen, die hinter ihren Zielen zurückbleiben, zu übernehmen. Fondsmanager von großen Fonds sollten sich darauf konzentrieren, ihr Portfolio weiter zu diversifizieren – nicht nur im Sinne unterschiedlicher Branchen, sondern auch geographisch und mit verschiedenen Anlagenklassen.

Die betriebliche Transformation beschleunigen

Auch dieser Tage gilt, die Kräfte, die unsere Welt formen, verschwinden nicht durch eine Rezession. Unternehmen dürfen die Digitalisierung, umweltfreundliche, sozialverträgliche und Corporate Governance Geschäftspraktiken (ESG-Praktiken) sowie mehr Diversität und Inklusion nicht vernachlässigen. Marktführende Venture Capital-Firmen werden die vor uns liegende Phase nutzen, um ihre Kompetenz im Bereich der künstlichen Intelligenz, Machine Learning und fortschrittlicher digitaler Tools auszubauen. So können sie ihre Portfolio-Firmen zukunftssicher machen und den Gesamtwert und die Wirtschaftsleistung ihres Portfolios verbessern.

Es wird immer wichtiger, ESG-Metriken in die Kapitalallokation und Steuerungskriterien einzubeziehen. Eine Analyse von mehr als 300 Unternehmen hat gezeigt, dass bei jenen mit fortschrittlichen ESG-Praktiken die Gewinnmargen höher und Risiken geringer waren. Ähnlich verhält es sich mit Initiativen, um Diversität und Inklusion voranzutreiben. Es ist nachgewiesen, dass die Gewinne von Unternehmen mit diversem Management fast zehn Prozent höher liegen als bei solchen mit unterdurchschnittlicher Vielfalt auf der Führungsebene. Wenn sie in diesen drei Dimensionen Fortschritte machen, können Venture Capital-Firmen und ihre Portfoliounternehmen positive Wechselwirkungen hervorrufen, indem sie für herausragende Talente attraktiv werden, Innovationen vorantreiben und den Grundstein für nachhaltiges Wachstum legen.

Widerstandsfähigkeit gegen die Rezession stärken

Obwohl die Fokussierung auf Wachstum entscheidend ist, können es sich Kapitalgeber nicht leisten, ökonomische Grundsätze zu ignorieren. Wirtschaftliche Optimierung, eine Zero-Based-Taktik im Hinblick auf Kosten und effektives Cash Management kann Firmen und ihren Portfoliounternehmen helfen, Widerstandsfähigkeit und unterschiedliche Optionen beizubehalten. Führungskräfte müssen genau hinschauen und im Detail prüfen, welche Produkte und Dienstleistungen den Hauptteil der Profitabilität des Portfolios ausmachen. Oft stellt sich heraus, dass gerade eine Reduktion auf die wertvollsten Produkte, den Fokus des Managements schärfen, Ressourcen verfügbar machen und die Entwicklung wichtiger neuer Funktionen und Initiativen beschleunigen kann.

Ähnlich strategisch muss das Management der Portfoliounternehmen über Einsparungen nachdenken. In ihrer Funktion als Beirat oder Aufsichtsrat sollten Investoren entsprechend auf das Management einwirken: Scheinbar beliebige Bereiche wie Forschung und Marketing sind in einer Rezession als erstes auf der Streichliste. Werden sie zu stark gekürzt, kann dies die Fähigkeit der VC-Firma empfindlich stören, ihr Wachstum später wieder zu zünden.

Zu guter Letzt: Ein starkes Cash Management ist immer notwendig, aber während einer Rezession ist es unerlässlich. Gründer haben die Tendenz, das Cash Management zugunsten der Technologie, Produktentwicklung, Wachstum und Umsätzen zu vernachlässigen. Während Konjunkturkrise kann sich das als fatal erweisen. Gerade dann kommt es mitunter verstärkt zu Zahlungsausfällen. Momentan ist dies aufgrund von Unterbrechungen der Lieferketten teilweise bereits der Fall. Kapitalgeber sollten deshalb ein genaues Auge auf das Cash Management ihrer Portfolio-Unternehmen haben, das Management in diesem Bereich beraten und aufzeigen, welche Fallstricke bei der Liquiditäts- und Finanzplanung drohen. Führungskräfte müssen die notwendigen Daten- und Analysetools haben, um das EBITDA, längerfristige Investitionen, das Inventar, Forderungen, Verbindlichkeiten, Kreditrückzahlungen und Vermögenswerte integriert zu überblicken.

Investitionen noch sorgfältiger hinterfragen und auf Grundwerte besinnen

Investitionsentscheidungen müssen zum jetzigen Zeitpunkt noch besser geplant werden: Als Gründer und Investor habe ich die letzten beiden Krisen aktiv miterlebt. Im ganzen letzten Jahrzehnt ist es stets nur nach oben gegangen, wer in der Zwischenzeit eingestiegen ist, kennt es nicht anders. Diese Investoren können sich schwer vorstellen, dass es mal kein Wachstum gibt. Die nun drohenden Einbußen bedeuten, dass Kapitalgeber unprofitable Investitionen abschreiben und künftig noch überlegter agieren müssen. Mit den oben beschriebenen Strategien und einer Rückbesinnung auf die Grundprinzipien guter Investitionen, d.h. menschliche Genialität, Leadership und Innovation, ist Private Equity eine weitgehend krisenfeste Kapitalklasse.

Der gesamtwirtschaftliche Ausblick mag wenig verheißungsvoll sein, aber der nächste Abschwung könnte für Venture Capitalists und die Private-Equity-Branche insgesamt eine große Chance bedeuten. Die zugrundeliegende globale Wirtschaft ist stabiler als noch vor zehn Jahren, die Portfoliofirmen breiter aufgestellt. Und obwohl Gesetzesänderungen für Unsicherheiten sorgen können, liegen darin Chancen für diejenigen, die die Ausdauer und Voraussicht haben, mit den neuen Gegebenheiten umzugehen.

Der Autor Thomas Falk ist Entrepreneur, Gründer und General Partner beim Risikokapitalgeber Revel Partners

Zahlungsunfähigkeit erkennen und richtig handeln

Was ist zu tun, wenn das "Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie" nicht ausreicht und die Insolvenz droht?

Obwohl die Bundesregierung mit Zuschüssen, Krediten und Gesetzesänderungen sämtliche Hebel zur Rettung von Unternehmen in Bewegung setzt, wird es nicht gelingen, alle vor der Insolvenz zu bewahren. Seit dem 27. März 2020 gilt das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie, das die Insolvenzantragspflicht aussetzt.

Bei vielen Unternehmern stellt sich aber die Frage, in welchen Fällen dieses neue Gesetz Anwendung findet und wann man tatsächlich insolvenzantragpflichtig ist. Immerhin ist Insolvenzverschleppung kein Kavaliersdelikt und die Verantwortlichen müssen mit hohen Strafen rechnen. Um dies zu vermeiden, hat Jörg Franzke, Rechtsanwalt für Insolvenzrecht, ein Prüfungsschema entwickelt, an dem man ablesen kann, wann Insolvenzantragspflicht besteht und was die Zahlungsunfähigkeit infolge der Coronakrise für Unternehmen bedeutet.

Prüfungsschema: So überwachen Geschäftsführer die Insolvenzantragspflicht

In der aktuellen Krise müssen Geschäftsführer täglich die Liquidität überwachen und dokumentieren. Insbesondere mit der Dokumentation der finanziellen Situation verfahren Geschäftsführer oft etwas nachlässig, dabei kann sie in der späteren Situation entlasten. Die tägliche Kontrolle entscheidet über das richtige Timing für einen Insolvenzantrag: Wird er zu früh eingereicht, haftet der Geschäftsführer gegenüber den Gesellschaftern für die falsche Entscheidung. Beantragt er die Insolvenz zu spät, haftet er gegenüber dem Insolvenzverwalter wegen Insolvenzverschleppung. Zum eigenen Schutz ist es also wichtig, den richtigen Zeitpunkt genau abzupassen.

Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) und übliche Liquiditätsplanung allein entlasten Geschäftsführung nicht. Die tägliche Überwachung der verfügbaren Liquidität und fälligen Forderungen entscheidet über die Insolvenzreife. Da die BWA die meisten Geschäftsführer erst mit zweimonatiger Verspätung erreicht und sie auf die steuerliche Abschöpfung abzielt, eignet sie sich zur Ermittlung der Insolvenzreife nicht. Daher sollte man sein Augenmerk eher auf die Liquiditätsplanung, als einen Bestandteil der Liquiditätsüberwachung, zur Ermittlung der Insolvenzreife richten.

Geschäftsführung muss täglich einen Finanzstatus aufstellen. Hierbei handelt es sich um eine Momentaufnahme, der folgende Fragen zugrunde liegen: Wie ist der heutige Stand des Unternehmens? Wie viel Geld steht heute zur Verfügung? Welche Rechnungen müssen heute bezahlt werden? Am einfachsten ist es, hierfür eine T-Tabelle anzulegen. In die linke Spalte wird das heute verfügbare Geld eingetragen und die rechte Spalte informiert über die heute zu zahlenden Rechnungen. Um den Finanzstatus auszuwerten, addiert man die liquiden Mittel in der linken Spalte wie auch die fälligen Forderungen in der rechten Spalte.

Sind die fälligen Forderungen kleiner als die liquiden Mittel beziehungsweise liegen sie nur geringfügig darüber, ist ein Unternehmen zahlungsfähig und es besteht keine Insolvenzantragspflicht. Liegen indessen die fälligen Forderungen um 10% höher als die liquiden Mittel, besteht ein Verdacht auf Zahlungsunfähigkeit. Lässt sich dann die Deckungslücke langfristig nicht (mehr) schließen, ist ein Unternehmen im Sinne der Insolvenzordnung zahlungsunfähig. In diesem Fall war es bis zum 27.03.2020 so, dass sofort ein Insolvenzantrag zu stellen war. Allerdings konnte man diesen um drei Wochen hinauszögern, um sich währenddessen um neue Gelder zu bemühen.

Tritt die Zahlungsunfähigkeit erst nach der Gesetzesänderung ein, gilt es folgende Punkte zu prüfen:

  • War das Unternehmen am 27.03.2020 noch zahlungsfähig? Anhand des oben genannten Verfahrens muss geprüft werden, ob das Unternehmen am Stichtag liquide war. Kommt man zu dem Ergebnis, dass die Firma bereits vorher zahlungsunfähig war, bleibt einem keine andere Wahl, als einen Schutzschirm zu beantragen, um das Unternehmen zu retten – Kredite und staatliche Liquiditätshilfen kommen hierfür nicht mehr infrage.   
  • Ist die nach dem 27.03.2020 eintretende Insolvenzursache eine Folge der Covid-Pandemie? Ist die Zahlungsunfähigkeit erst danach eingetreten, ist die Insolvenzantragspflicht bis zum 30.09.2020 ausgesetzt. Ab diesem Zeitpunkt wird die Pandemie grundsätzlich als Insolvenzursache angenommen, sodass der hierfür zu erbringende Nachweis keine Schwierigkeit darstellt.  
  • Alle Unternehmen, die bis zum Stichtag noch nicht zahlungsunfähig waren, müssen keine Insolvenz beantragen und können Liquiditätshilfen und Kredite beantragen. Allen anderen Unternehmen rät Rechtsanwalt Franzke: „Ein Schutzschirmverfahren beziehungsweise eine Insolvenz in Eigenverwaltung. Auch mit diesem Verfahren lässt sich ein Betrieb noch retten.“

Der Autor Jörg Franzke ist seit 20 Jahren Rechtsanwalt in Berlin und berät ausschließlich zum Insolvenzrecht. Mit seiner Kanzlei – Dols | Franzke & Partner – hat er sich auf die Entschuldung von Unternehmen spezialisiert.

Survival-Guide für industrielle Start-ups

Fünf Tipps für junge Unternehmen, um die Corona-Krise zu meistern.

Die gegenwärtige Debatte um die Zukunftsaussichten der bunten deutschen Start-up-Szene hat überwiegend den Aspekt der staatlichen Hilfen im Fokus. Über diese wird stellenweise sehr kontrovers diskutiert. Jenseits von Krediten oder Unterstützungsgeldern gibt es jedoch noch viele andere Möglichkeiten für junge Unternehmen und Start-ups, um durch die aktuelle Krise zu kommen. Die Laserhub GmbH, Anbieter der gleichnamigen Plattform für Auftrags- und Beschaffungsmanagement in der Blechbranche, und die One Click Metal GmbH, einem Start-up für industrielle Metall 3D-Druck-Systeme, haben aus den eigenen Erfahrungen der vergangenen Wochen fünf Tipps für junge Unternehmen entwickelt, um die Corona-Krise zu meistern.

Jethro Kramer, Sales Manager von  Laserhub, und One-Click-Metal-Gründer Björn Ullmann stellen die fünf Elemente des Survival-Guides für industrielle Start-ups vor. „Da man selten auf gute Ideen kommt, wenn man allein im stillen Kämmerlein sitzt, suchen wir immer den Austausch mit spannenden Unternehmen. So entstanden in einer Videokonferenz mit One Click Meta ein paar Ansätze, die wir auch anderen jungen Unternehmen nicht vorenthalten wollen“, erklärt Jethro. „Sicherlich mag nicht jede Idee in jedem Start-up identisch umsetzbar sein, aber es lohnt sicherlich, sich darüber Gedanken zu machen.“

  • Die Effizienz erhöhen: Start-ups sind von Natur aus grundsätzlich auf schnelles Wachstum ausgelegt, häufig ermöglicht nicht nur durch gute Ideen, sondern auch Investorengelder. Schnelles beziehungsweise hohes Wachstum ist aber aktuell ein Phänomen, das in der metallverarbeitenden Industrie nicht zu sehen ist. Für beide Unternehmen gilt aber glücklicherweise, dass das Geschäft trotz Krise noch weiterläuft. Somit gilt es mit den vorhandenen Mitteln intelligent zu wirtschaften. Ein Weg hierfür ist der Umstieg auf neue Bezugsmodelle, im IT-Bereich als „as-a-Service“ bekannt. Viele Anbieter haben hier mittlerweile Dienste entwickelt, die nutzungsabhängig abrechnen und per Mausklick aktiviert bzw. abbestellt werden können. Dazu gehören mittlerweile auch Angebote von Cloud-Security-Service-Providern (CSSP), die gemanagte IT-Sicherheit aus der Cloud anbieten und somit Start-ups entlasten.
  • Vorsicht bei Corona-Hypes! Viele Unternehmen versuchen aktuell auf den Corona-Zug aufzuspringen ohne im Kern das notwendige Knowhow oder Ressourcen mitzubringen. So werden beispielsweise im Bereich 3D-Druck Erwartungen und Hoffnungen geschürt, die bei nüchterner Betrachtungsweise nicht erfüllt werden  können. Dies birgt zwei Gefahren: Das Aufspringen auf den Corona-Zug, das oft lediglich der Effekthascherei dient, kann von der Öffentlichkeit und der Kundschaft durchaus negativ quittiert werden. Zudem ist genau zu überlegen, ob ein Umstellen der Produktion auf „Corona-Produkte“ wirtschaftlich abbildbar ist. „Es ist natürlich großartig, wenn sich Start-ups durch Initiativen und kreative Ideen einbringen um die Folgen der Krise für die Gesellschaft zu lindern. Dazu kann ich nur ermutigen“, erklärt Björn. „Und ja, Corona wird einiges verändern, keine Frage. Aber dennoch sollten gerade junge Unternehmen auch jetzt weiter daran arbeiten, ihre eigentlichen Kompetenzen, Produkte und Services weiterzuentwickeln. Mit einem hohen Maß an Unsicherheit umzugehen gehört ja ohnehin zur DNA eines jeden Start-ups“.
  • Neue Vertriebswege öffnen: Verbunden mit den aktuellen Restriktionen – beispielsweise den Mobilitätsbeschränkungen und Ladenschließungen – kommen nun doch auch viele Unternehmen ins Grübeln, wie krisen- und zukunftssicher ihre Vertriebs- und Bezugswege sowie ihre Produktionsressourcen sind. Dies wird aber wiederum dadurch erschwert, dass man sich aktuell nicht auf Messen und Kongressen über neue Partner, neue Maschinen für die Inhouse-Produktion und andere Aspekte informieren kann. Hierin steckt wiederum Potential für Start-ups, die häufig ohnehin für neue Vertriebskonzepte gerüstet sind und selten über ein Heer an Außendienstmitarbeitern verfügen. Diesen Vorsprung im Vergleich zu den etablierten Spielern gilt es nun zu nutzen und wenn möglich sogar auszubauen.
  • Aufmerksamkeit nutzen, Zielgruppen an Themen heranführen: Viele – auch wenn nicht alle – Kunden der meisten Start-ups haben aktuell leider weniger zu tun als sie es sich wünschen. Dadurch entsteht an vielen Stellen die Möglichkeit und die Bereitschaft, sich mit Themen jenseits des Geschäftsalltags zu befassen. „Gerade im Mittelstand haben es neue Technologien, Produkte und Services oft schwer sich durchzusetzen, da sie häufig gar nicht wahrgenommen werden“, berichtet Jethro. „Geschäftsführer, Eigentümer und Produktionsleiter haben meist so viel um die Ohren, dass sie schon froh sind, wenn die vorhandenen Maschinen und Materialien keinen Ärger machen. In der aktuellen Phase besteht für Start-ups die Chance, potentielle Kunden mit der Frage zu konfrontieren, ob eine völlig neue Idee, ein digitaler Ansatz oder neue Partner nicht langfristig mehr Erfolg versprechen als ein Ansatz nach dem Motto Business as usual.“
  • Inseln verbinden: Auch wenn bei zahlreichen Start-ups das mobile Arbeiten, Home Office und digitale Kollaboration an der Tagesordnung sind, so fand bisher ein großer Teil der Arbeit dennoch gemeinsam mit Kollegen im Büro statt. „Zu Beginn der Krise und der strikten Home Office-Phase kam zunächst an vielen Stellen sogar eine gewisse Begeisterung auf durch das vermeintliche Plus an Produktivität, da sich jeder mangels Ablenkung auf den Job fokussiert hat. Jetzt wird aber langsam klar, dass die Ablenkung doch auch eine wichtige soziale und emotionale Wirkung hat“, erklärt Björn. „Aktuell sollte jedes Unternehmen viel Energie darauf verwenden, dass die Belegschaft auch digital den Draht zueinander hält. Dies kann durchaus mehr sein als Web-Konferenzen. Egal ob nun gemeinsames Online-Gaming, Video- und Foto-Challenges, Büro-Fitnesskurse via Webcam … es gibt unendlich viele Möglichkeiten das soziale Leben im Start-up aufrechtzuerhalten.“

Building Radar

Das PropTech-Start-up Building Radar zeigt die Auswirkungen der Corona-Krise auf die Bauindustrie auf.

Die deutsche Bauindustrie zeigte sich von Konjunkturschwankungen lange unbeeindruckt. Doch die Corona-Krise hinterlässt auch in dieser Branche ihre Spuren. Das Münchner Start-up Building Radar nutzt künstliche Intelligenz, um schon jetzt Auswirkungen der Pandemie auf die Bauindustrie festzustellen. Dabei zeigt sich: Insgesamt ist seit Anfang Februar ein Einbruch der Bauvorhaben von durchschnittlich elf Prozent zu erkennen. Betrachtet man die zweite Märzhälfte separat, beträgt der Rückgang sogar über 46 Prozent.

Die COVID-19-Pandemie bringt die deutsche Wirtschaft ins Wanken. Wie aber steht es um die deutsche Bauindustrie, die bislang noch boomte? Das PropTech-Start-up Building Radar, das Zulieferern der Baubranche eine Plattform für die Recherche nach neuen Bauvorhaben bietet, gibt jetzt Auskunft darüber, wie es aktuell um die Baubranche steht. Die Anzahl der Informationen zu weltweiten Bauvorhaben ist seit Anfang Februar um rund elf Prozent gesunken. Mit Blick auf die zweite Märzhälfte beträgt der Rückgang sogar über 46 Prozent.

Natural Language Processing

Mithilfe von Natural Language Processing ist Building Radar in der Lage, über eine Stichwortsuche herauszufinden, welche Bauvorhaben in direktem Bezug zu Corona stehen. Schon jetzt lassen sich weltweit 2.000 Meldungen über Bauprojekte mit dem Virus in Zusammenhang bringen, 80 Prozent davon innerhalb der letzten 30 Tage. Die gute Nachricht ist, dass bislang noch über Hälfte dieser Bauvorhaben wie geplant fortgesetzt wird. Allerdings wurden bereits 40 Prozent, also rund 800 Bauprojekte, gestoppt oder verschoben.

Die Folgen davon für die gesamte Bauwirtschaft könnten schwerwiegend sein. Building Radar rechnet damit, dass sich die Konsequenzen insbesondere im Sommer zeigen und ein signifikanter Rückgang der Wirtschaftsleistung in der Baubranche spürbar sein wird.

Es besteht Grund zur Hoffnung!

Da die Baubranche mit der allgemeinen Wirtschaftslage korreliert, hängt die Zukunft der Bauwirtschaft vom Aufbau eines Corona-Rettungsschirms ab. Doch es besteht auch Grund zur Hoffnung. Bislang ist die Baubranche noch nicht eingebrochen und hält sich wacker. Insbesondere im Bereich Gesundheitswesen und Forschung ist aktuell sogar ein Anstieg zu verzeichnen. So nahmen die Bau-Informationen in diesem Bereich in der Kalenderwoche 13 um 38 bzw. acht Prozent im Vergleich zur Vorwoche zu. Ein großes Europäisches Finanzprogramm, wie die derzeit diskutierte Covid Credit Line, sollte für ausreichend Stabilität sorgen.

Alle positiven Meldungen zu Bauvorhaben zeigt Building Radar in einem Live-Ticker auf seiner Website.

Start-up TrendRaider sammelt für Krankenhaushelden

TrendRaider startet Hilfskampagne aus dem Home-Office.

Normalerweise kreiert das junge Berliner Start-up TrendRaider nachhaltige LifestyleBoxen. Doch zurzeit ist nichts normal! Aus dem Home-Office hat das Team eine groß angelegte Crowdfunding Aktion auf die Beine gestellt. Mithilfe von StartNext wollen sie Spenden sammeln, um den aktuell besonders hart arbeitenden Krankhaushelden ein Lächeln ins Gesicht zu zaubern.

TrendRaider kreiert eine DANKE-Box mit lauter kleinen Überraschungen, die in diesen unruhigen Zeiten ein bisschen Farbe und Freude in den stressigen Alltag der Krankenhaushelfer bringen soll. Ziel ist es, jedem Krankenhaus und jeder betroffenen Pflegeeinrichtung in Deutschland eine entsprechende Aufmerksamkeit zukommen zu lassen - und somit den Ärzten und Pflegerdie Wertschätzung zu zeigen, die sie gerade verdienen. Nicht nur jetzt - sondern immer!

Wir alle bekommen die Auswirkungen von COVID-19 zu spüren. Für die meisten ist es sicherlich nicht einfach. Dennoch wollen viele den aktuellen Helden ihre Dankbarkeit zeigen. Doch die Frage ist, wie? Sich an die Vorgaben der Bundesregierung zu halten, ist der erste Weg. Gemeinsames Klatschen ist darüber hinaus eine schöne Geste. Und mit einer Spendenaktion, kann jeder aktiv Danke sagen. Doch das allein reicht nicht. Eine kollektive Aufmerksamkeit, in Verbindung mit der Forderung, mehr Lohn für Pflegepersonal zu zahlen, ist eine solidarische Aktion, bei dem die “Kleinen” und “Großen” unserer Gesellschaft mitwirken können.

TrendRaider will uns alle zu einer Unterschrift der Petition für bessere Bedingungen der Pflegefachkräfte auf change.org bewegen. Wer schon unterschrieben hat, kann seinen Dank in einer Spende ausdrücken. Und wer nicht spenden will, kann mit seiner Unterschrift helfen. Auch große Firmen, können sich an dieser DANKE-Aktion beteiligen. Das ist zwar nur eine kleine Geste im Vergleich zu dem Einsatz, den Pflegekräfte tagtäglich leisten, aber sie kann Großes bewirken.

Hier geht's zur Crowdfunding Kamapagne

C-Krise: Shut down? Cheer up!

Wie wir persönlich gestärkt und zufrieden aus der Corona-Krise hervorgehen können.

Die ersten Phasen der inneren, psychischen Corona-Krise haben wir im deutschsprachigen Raum bereits hinter uns: Die Zeit des Verdrängens liegt Wochen zurück und auch die Periode des Nörgelns und Auflehnens haben die meisten von uns hinter sich gelassen. Nun gilt es dem Jammertal und der täglichen Grübelfalle zu entkommen.

Wenn wir akzeptieren, dass die Welt um uns herum gerade stillsteht und wir nur bedingt Einfluss auf die Rahmenbedingungen des täglichen Lebens nehmen können, dann können wir uns fokussieren auf die wirklich wichtigen Dinge: Loslassen, Entschleunigen und zu Ruhe kommen. Erst wenn sich dieser friedvolle innere Zustand einstellt, dann entsteht neue Energie, neue Motivation und echtes, „hausgemachtes Glück“.

Von „Ich bin ja so busy“ zum „Luxus des Loslassens“

Als Trainerin und Speakerin erlebe ich gerade am eigenen Leib, was es bedeutet, von absoluter Voll-, ja wahrscheinlich sogar Überbeschäftigung, innerhalb weniger Tage herunterzufahren. Der Kalender leert sich tsunamiartig über Wochen hinweg und man ist trotz AGBs und Stornobedingungen vollkommen machtlos. Was hilft es jetzt, wie Don Quichotte gegen Windmühlen zu kämpfen? Ziemlich verschwendete Energie und wenn ich etwas hasse, dann ist es Energie- und Zeitverschwendung!

„Busy“ ist das neue „trendy“

„Busy“ ist das neue „trendy“, oder war es zumindest, bis uns Corona die Absurdität unseres Handelns vor Augen geführt hat. Schneller, höher, weiter funktioniert nicht mehr – es gilt den „Luxus des Loslassens“ genießen zu lernen! Die Tage und Stunden gehen im Homeoffice ineinander über und schaffen eine neue zeitliche Flexibilität – sozusagen als Entschädigung für die eingeschränkte räumliche Freiheit. Ja, die Zeit ist mehr im Fluss. Und gerade deshalb gilt es jetzt, sie nicht zerfließen zu lassen. Wehren wir uns gegen sinnlose Ablenkung, wie übermäßigen Medienkonsum und endloses Treiben im Newsfeed der sozialen Medien. Raus aus der Filterblase der negativen Nachrichten und rein in eine selbst geschaffene Wohlfühlatmosphäre!

„Auf der Couch sitzen und Leben retten?“

Diese Forderung aus den sozialen Medien ist in Wahrheit gar nicht so einfach auszuführen. Und doch retten wir damit nicht nur anderer Leute Leben, sondern vor allem auch unser eigenes! Okay, retten ist jetzt vielleicht etwas theatralisch ausgedrückt. Aber auf jeden Fall können wir den „virulenten“ Stillstand für einen Boxenstopp nutzen, einen Boxenstopp für mehr Bewusstsein, Wohlbefinden und Balance.

Die Chance des Shutdowns

Nicht nur verspüre ich die Krise finanziell derzeit am eigenen Leib, als Betriebs- und Volkswirtin sehe ich mehr als deutlich die mittelfristigen Auswirkungen auf unsere Konjunktur und Wirtschaft! Und gleichzeitig erinnere ich mich dieser Tage oft an meine Kindheit zurück. Ich bin im südostbayerischen Chemiedreieck nahe Burghausen aufgewachsen. Mein Vater war als Chemieingenieur für die Instandhaltung einer großen Erdöl-Raffinerie zuständig. Einmal im Jahr gab es einen geplanten „Shutdown“ – eine Stilllegung des Betriebsgeländes, um notwendige Wartungs- und Reparaturarbeiten durchzuführen.

Die Vorbereitungen auf den Shutdown und der Produktionsstopp selbst waren für meinen Vater die aufwändigste und gleichzeitig arbeitsintensivste Zeit des ganzen Jahres. Wir Kinder mussten auf leisen Sohlen um ihn herumschleichen und ihm zu Hause jeden Wunsch von den Augen ablesen. Und zugleich war es für Papas Firma die wichtigste Zeit im ganzen Jahr, denn jetzt wurden die Weichen gestellt – nicht nur für den reibungslosen Betriebsablauf der Folgemonate, sondern auch für mögliche Wachstumssteigerungen der Produktion.

Von der Radiusbeschränkung zur Radiuserweiterung

Viele Unternehmer werden gerade dazu gezwungen, ihre Geschäftsmodelle und Kommunikationskanäle zu überdenken und im Schnellverfahren zu digitalisieren. Tausende von Arbeitsplätze werden momentan internet- und remotetauglich gemacht. Hindernisse werden wie nie zuvor aus dem Weg geräumt. Das wird unsere Zusammenarbeit auch nach der Krise verändern, so viel ist sicher. Das Schöne dabei ist: Durch die Überwindung der technischen und organisatorischen Hürden entstehen neue, zukunftssichere Arbeitsweisen, die uns produktiver und flexibler werden lassen.

Genauso bedeutend ist neben dem digitalen das persönliche Wachstum. Unsere Widerstandsfähigkeit, von Psychologen als „Resilienz“ bezeichnet, wird gerade in mehrfacher Hinsicht intensiv trainiert. Weiterhin denke ich aktuell oft an den Klassiker aus der Motivationspsychologie, die Maslowsche Bedürfnispyramide. Corona liefert uns einen eindrücklichen Beweis, dass körperliche und existenzielle Bedürfnisse wie Gesundheit und Sicherheit nach wie vor das Wichtigste für den Menschen sind. Erst danach kommen psychologische Bedürfnisse wie soziale Kontakte, Autonomie und Kompetenz erleben.

Apropos Kompetenz erleben: Bei vielen von uns im Businessleben erleidet die persönliche Erfolgsbilanz gerade einen heftigen Einbruch, zumindest was Umsatz und Ertrag angeht. Im Verkauf bricht die persönliche Erfolgsbestätigung durch den Kunden weg. Damit wir nicht in ein motivatorisches Defizit rutschen, gilt es klug zu kompensieren. Das gelingt zum einen, indem wir unsere Leistung mit neuen Maßstäben messen, wie z.B. einem produktiven Homeoffice-Tag oder neu erlernte Arbeitsmethoden. Zum anderen, indem wir uns Zeit nehmen für geistiges Wachstum und endlich die Berge an Fachlektüre zu dezimieren. Aber bitte nicht nach dem Muss- sondern lieber nach dem Lustprinzip – denn genau dann lassen uns unsere neuen Fähigkeiten nach dem Downturn neu durchstarten.

Die Kunst des hausgemachten Glücks

Wir Menschen haben einen sogenannten Glücksfixpunkt. Sowohl nach außerordentlich positiven als auch negativen Ereignissen kehren wir immer wieder zu diesem „happiness setpoint“ zurück. Erstaunlich ist, wie schnell wir wieder zu dieser „Glücksnormalität“ finden. In der aktuellen Krise profitieren wir davon sehr. Das zeigt sich darin, wie viele von uns gerade ausgesprochen kreativ werden und für das eigene Glück zu Hause sorgen. Wir erfreuen uns an den kleinen Glücksmomenten: mit Wohlfühlklamotten die tägliche Arbeit im eigenen Rhythmus erledigen, mit Freunden, Kollegen oder Kunden telefonieren, entspannen bei Cappuccino oder Teepausen – teilweise sogar mit virtueller Begleitung und vieles mehr.

Ein Tipp aus Happy Sales, der gerade noch mehr Aktualität hat als zu normalen Zeiten: Erstellen Sie eine „Schmunzelliste“ mit vielen Aktivitäten, die Ihnen schon beim bloßen Drandenken ein Lächeln ins Gesicht zaubern. Und führen Sie diese dann auch gemeinsam mit Ihren Lieben aus. Planen Sie jeden Tag mindestens einen „corona tauglichen“ Miniurlaub und ab damit auf den Familien-/Homeschooling- oder sonst was Plan ☺. Und noch eine Glücksintervention sei Ihnen ans Herz gelegt: Machen Sie am Abend eines jeden Tages einen Glückscheck! Fragen Sie sich – gerne auch als Familie gemeinsam: „Was war heute schön?“ und „Was wollen wir morgen wieder erleben oder machen?“. Ein wunderbares Ritual, um sich des „hausgemachten Glücks“ bewusst zu werden und es tagtäglich aktiv zu steigern. Wäre doch gelacht, wenn das nicht nur die Gefühlsebene, sondern eben auch das Immunsystem nachhaltig stabilisiert!

Die Autorin
Sandra Schubert ist nicht nur leidenschaftliche Verkäuferin, sondern auch Impulsgeberin und Motivatorin, http://www.schubs.com/