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Die Vor- und Nachteile der GmbH



Die Vorteile der GmbH:

  • Die Haftung ist auf das Vermögen der Gesellschaft begrenzt.
  • Die GmbH ist für Handel, Dienstleistung und Produktionsgewerbe geeignet, aber auch für freiberufliche, künstlerische oder wissenschaftliche Zwecke.
  • Besteuerung: Angewandt wird die Körperschaftssteuer, die meist günstiger ist als die Einkommenssteuer bei der Personengesellschaft.
  • Hoher Gestaltungsspielraum beim Gesellschaftervertrag.
  • Bei der Gründung können auch Sacheinlagen in das Stammkapital eingebracht werden.
  • Die Gründung ist auch für eine Person möglich. Man spricht dann von der „Ein-Personen-GmbH“, bei der ein Gesellschafter zugleich Geschäftsführer ist.
  • Gesellschafter können als Angestellte für das eigene Unternehmen tätig sein.
  • Die Personalkosten reduzieren den von der GmbH zu versteuernden Gewinn.
  • Wechsel von Gesellschaftern ist unkompliziert möglich.
  • Bestellung von Fremdgeschäftsführern ohne Gesellschaftsanteile möglich.
  • Einfacher Verkauf des Unternehmens durch Veräußerung der Gesellschafteranteile.
  • Gesellschafter können auch juristische Personen sein, also Kapitalgesellschaften.

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Die Nachteile der GmbH:

  • Das Mindestkapital für die Gründung einer GmbH beträgt 25.000 Euro, das mindestens zur Hälfte eingezahlt werden muss.
  • Die Haftung der Gesellschafter bezieht sich aber auf das gesamte Mindestkapital, also mindestens 25.000 Euro.
  • Zwischen dem Vermögen der Gesellschafter und der GmbH muss eine strikte Trennung bestehen.
  • Ansonsten drohen Sanktionen wegen verdeckter Gewinnausschüttung. Die Gründung der GmbH muss notariell beurkundet werden und im Handelsregister eingetragen werden.
  • Die Gründungsformalitäten sind wesentlich umfangreicher als bei GbR-Gründung.
  • Auch die Abtretung von Gesellschafteranteilen muss notariell beurkundet werden und im Handelsregister eingetragen werden.
  • Das GmbH-Gesetz macht strenge Vorschriften u.a. hinsichtlich der Buchführung, der Bilanzlegung, der Veröffentlichung hiervon.
  • Bei Verstößen gegen diese Pflichten drohen dem Geschäftsführer strafrechtliche Konsequenzen und zivilrechtliche Haftung aus seinem privaten Vermögen.
  • Banken verlangen oft selbstschuldnerische Bürgschaften der Gesellschafter, das hebelt in vielen Fällen die Haftungsfreistellung wieder aus.
  • Die GmbH ist gewerbesteuerpflichtig.



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