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Die Vor- und Nachteile der UG (haftungsbeschränkt)



Die Vorteile der UG:

  • Die Haftung ist beschränkt auf das Vermögen der UG, das Privatvermögen der Gesellschafter bleibt unberührt.
  • Die UG kann theoretisch bereits ab 1 Euro Stammkapital gegründet werden.
  • Ein Vorteil der UG besteht darin, dass die Gründungskosten mit Hilfe der gesetzlich festgelegten Mustersatzung sehr günstig gestaltet werden können.
  • Die UG kann für alle Arten von Tätigkeiten, Dienstleistungen und Gewerben gegründet werden.
  • Besteuerung: Die UG unterliegt der Körperschaftssteuer. Im Vergleich zur Einkommenssteuer bei natürlichen Personen liegen hier die Steuersätze oft günstiger.
  • Ein weiterer Vorteil der UG-Gründung: Der Gesellschaftervertrag ist variabel gestaltbar, wenn man auf die Mustersatzung verzichtet.
  • Bereits eine einzelne Person kann eine UG gründen. Man spricht dann von der „Ein-Mann-UG“. In diesem Fall ist der  Gesellschafter zugleich Geschäftsführer.
  • Man kann als Gesellschafter zugleich Angestellter für das eigene Unternehmen sein.
  • Die Personalkosten, also auch die für die eigene Person, d.h. den Unternehmer, können als Betriebsausgabe geltend gemacht werden und reduzieren den zu versteuernden Gewinn.
  • Außerdem ist vorteilhaft, dass die Gesellschafter ihre Anteile unkompliziert abgeben bzw. verkaufen können.
  • Fremdgeschäftsführer, die nicht Gesellschafter sind, können schnell eingesetzt werden.
  • Die UG ist leicht verkaufbar durch Veräußerung der Anteile.
  • Gesellschafter können natürliche und juristische Personen sein, also Kapital- und Personengesellschaften.

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Die Nachteile der UG:

  • In der UG (haftungsbeschränkt) besteht eine Ansparpflicht, d.h. die Gesellschafter können die Überschüsse der UG nicht voll ausschütten, bis der gesetzlich vorgegebene Ansparbetrag erreicht ist.
  • Ein weiterer Nachteil der UG: Nach Erreichung der Ansparsumme von 25.000 Euro wandelt sich die UG nicht automatisch in eine GmbH um. Falls eine GmbH gewünscht ist, muss erst eine aufwändige Umfirmierung vorgenommen werden.
  • Nachteilig bei der Unternehmergesellschaft: Sacheinlagen können nicht getätigt werden, d.h. die Stammeinlage ist immer bar und in voller Höhe zu erbringen.
  • Im Rechtsverkehr muss immer die Bezeichnung Wunschname plus UG (haftungsbeschränkt) verwendet werden. Abkürzungen sind nicht statthaft.
  • Ein wesentlicher Nachteil der Unternehmergesellschaft: Es ist für jedermann offensichtlich, dass die UG (haftungsbeschränkt) über ein niedriges Stammkapital verfügt. Daher sind das Ansehen und die Kreditwürdigkeit der UG bei Gläubigern und Lieferanten eher begrenzt. 
  • Bei zu niedrig gewähltem Stammkapital droht die Überschuldung und Insolvenz der UG.
  • Eine strikte Trennung zwischen dem privaten Vermögen der Gesellschafter und dem der UG muss eingehalten werden, um Folgen von verdeckter Gewinnausschüttung zu vermeiden.
  • Die UG unterliegt wie die GmbH der Publizitätspflicht und ist zur kaufmännischen Buchhaltung und Bilanzierung verpflichtet.
  • Die Gründungsformalitäten der Unternehmergesellschaft sind aufwändiger und teurer als bei der Gründung von Personengesellschaften.
  • Viele Vorgänge müssen notariell beurkundet werden, etwa die Abtretung von Gesellschaftsanteilen.
  • Dem Geschäftsführer drohen strafrechtliche Folgen und zivilrechtliche Haftung, wenn er gegen seine Pflichten nach dem GmbH-Gesetz verstößt.
  • Nachteilig ist auch: Banken und andere Gläubiger bestehen meist auf selbstschuldnerischen Bürgschaften der Gesellschafter, wenn sie Kredite vergeben. Damit wird die Haftungsbeschränkung in der Regel wieder aufgehoben.
  • Die UG ist gewerbesteuerpflichtig.



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