UG (haftungsbeschränkt)

Hier erfahren Sie alles über die Gründung einer UG haftungsbegrenzt


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Alles, was Sie über die Rechtsform der UG haftungsbeschränkt wissen müssen. Mit folgenden Abschnitten: Haftung, Rücklagenbildung, Startkapital, Bezeichnung, Organe, Buchführung, Gründung, Steuern und Alternativen zur UG.

Definition: Was ist eine UG (haftungsbeschränkt)?

Umgangssprachlich wird die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) auch „Mini-GmbH“ oder „1-Euro-GmbH“ genannt. Sie stellt keine eigene Rechtsform dar, sondern ist lediglich eine Variante der GmbH. Geeignet ist die UG (haftungsbeschränkt) für alle Gründer, die ihr Haftungsrisiko beschränken wollen, jedoch mit einem geringeren Stammkapital starten wollen als bei der GmbH. Theoretisch ist die Gründung der UG (haftungsbeschränkt) ab 1 Euro möglich, im Gegensatz zur GmbH mit einem Mindest-Stammkapital von 25.000 Euro.



Steckbrief zur UG (haftungsbeschränkt)

Rechtsformen-Typ: Kapitalgesellschaft, juristische Person

Alternative Bezeichnungen: Mini-GmbH, 1-Euro-GmbH

Geeignet für: Gründer, die unkompliziert ihr Haftungsrisiko begrenzen und nur ein geringes Startkapital investieren wollen.

Anzahl der Gesellschafter/Partner: Mindestens eine natürliche Person, weitere natürliche oder juristische Personen (also Gesellschaften) möglich.

Gegenstand des Unternehmens: Fast alle gesetzlich zulässigen Zwecke, auch genehmigungspflichtiges Gewerbe aller Branchen. Bedingt auch für Freiberufler, jedoch nicht für Apotheken, Notare, Ärzte.

Sitz der GmbH: in D.

Haftung: In der Höhe der Stammeinlage bzw. in Höhe des Gesellschaftsvermögens. Gesellschafter sind i.d.R. von der privaten Haftung befreit.

Stammkapital: 1 Euro bis 24.999 Euro.

Gesellschaftsvertrag/Satzung: Verpflichtend. 

Sachgründung: nicht möglich.

Besonderheiten: Pflicht zur Ansparung bis 25.000 Euro.

Gründungskosten: mit Mustersatzung unter 500 Euro.

Eintrag ins Handelsregister: Ja, Eintrag in Abteilung B.

Wichtigste Anmeldungen bei: Handelsregister, Gewerbeamt, Finanzamt, IHK bzw. HWK.

Publizitätspflicht: Jahresabschlüsse müssen veröffentlicht bzw. hinterlegt werden.

Kaufmannseigenschaft: Ja.

Buchführung: Doppelte Buchführung ist verpflichtend.

Rechtsfähigkeit: Ja, nach erfolgter Eintragung ins Handelsregister ist die Gesellschaft voll rechtsfähig, d.h., sie kann Rechte erwerben, klagen und verklagt werden.

Steuern: Körperschaftssteuer, Solidaritätszuschlag, Gewerbesteuer, Kapitalertragssteuer bei Ausschüttungen, Umsatzsteuer, ggfls. Lohnsteuer.

Organe: Gesellschafterversammlung, Geschäftsführer.

Bezeichnung: Firma (Wunschname) mit Zusatz UG (haftungsbeschränkt) oder Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt).

Rechtsgrundlage: GmbHG, HGB, GewO.


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Haftung in der UG (haftungsbeschränkt)

Wie bei der GmbH ist auch bei der UG (haftungsbeschränkt) das Risiko auf die Höhe des Stammeinlage bzw. des Gesellschaftsvermögens begrenzt. Rechtsgrundlage ist auch hier das GmbH-Gesetz, das eine strikte Trennung von Gesellschaftsvermögen und Privatvermögen der Gesellschafter verlangt. Schulden der Mini-GmbH werden daher in der Regel nur aus dem Vermögen der Gesellschaft bezahlt, das private Vermögen der Gesellschafter bleibt unberührt. 

Wichtiger Hinweis: Banken und andere Investoren verlangen grundsätzlich die persönliche Haftung der Gesellschafter, wenn sie Kredite zur Verfügung stellen. Das bedeutet: Sie müssen als Gesellschafter dafür gerade stehen, dass Kredite der UG (haftungsbeschränkt) an ihre Gläubiger zurückgezahlt werden. Die Haftungsbegrenzung wird also in der Praxis gegenüber Kreditgebern fast immer eingeschränkt. Sie bleibt wirksam nur gegenüber weiteren Geschäftspartnern.

Entstanden ist die kleine Variante der GmbH Ende des Jahres 2008 durch das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG). Bis dahin gab es einen regelrechten Boom an Limited-Gründungen. Die britische Limited stellt ebenfalls eine haftungsbeschränkte Kapitalgesellschaft dar, die bereits ab einem Stammkapital in Höhe von 1 britischen Pfund gegründet werden kann. Als Reaktion auf diesen Boom und um ebenfalls eine vereinfachte Variante der Kapitalgesellschaft zu bieten, schuf der Gesetzgeber die UG (haftungsbeschränkt), die seit Ende 2008 in Deutschland gegründet werden kann und von der Wirtschaft gut angenommen wurde.

Wesentliche Unterschiede zur GmbH bestehen außer in der Höhe des Mindest-Stammkapitals in folgenden Punkten: 

Rücklagenbildung in der UG (haftungsbeschränkt)

Die UG (haftungsbeschränkt) ist verpflichtet, mindestens 25 Prozent ihres Jahresüberschusses als Rücklage zu bilden. Man spricht auch von der „Ansparpflicht“. Dieses Kapital darf nur zum Ausgleich von Verlusten der Vorjahre oder zur Erhöhung des Stammkapitals verwendet werden. Sobald die Summe der Rücklagen und des ursprünglich eingezahlten Mindestkapitals den Gesamtbetrag von 25.000 Euro erreicht haben, entfällt die Notwendigkeit, ein Viertel des Jahresüberschusses in einer Rücklage anzusammeln. Erst ab diesem Zeitpunkt darf die Gesellschaft über den gesamten Jahresgewinn verfügen und diesen ggfls. an die Gesellschafter ausschütten.

Auch kann die UG (haftungsbeschränkt) nun in eine reguläre GmbH umgewandelt werden. Allerdings geschieht dies nicht automatisch. Nur durch eine Erhöhung des Stammkapitals und eine entsprechende Eintragung in das Handelsregister durch einen Notar ändert sich der Rechtsformenzusatz von „UG (haftungsbeschränkt)“ auf „GmbH“. Es handelt sich also um eine Umfirmierung.

Keine Sacheinlagen bei der UG (haftungsbeschränkt)

Die Sachgründung, also die Gründung mit Wertsachen statt mit Bargeld, die bei der GmbH möglich ist, ist bei der Gründung einer Mini-GmbH nicht erlaubt. Das heißt, das vereinbarte Mindestkapital muss vollständig eingezahlt sein, erst dann darf die UG (haftungsbeschränkt) ins Handelsregister eingetragen werden. Nicht möglich ist auch eine Teil-Bezahlung der Stammeinlagen, wie dies bei der GmbH-Gründung statthaft ist. 

Mindest-Stammkapital bei der UG

Bereits ein Euro reicht – zumindest theoretisch. Denn praktisch sieht es so aus, dass bereits die administrativen Kosten der Mini-GmbH-Gründung weit höher liegen. Somit ist das Unternehmen mit einem derart niedrigen Stammkapital von Anfang an unterkapitalisiert und von der Insolvenz bedroht.

Der Geschäftsführer einer UG (haftungsbeschränkt) mit einem zu geringen Stammkapital riskiert von Anfang an zivil- und strafrechtliche Folgen. Daher wird in der Praxis die Stammeinlage immer mindestens die Kosten des Notars und Amtsgerichts abdecken müssen. In jedem Fall sollte sich der Geschäftsführer einer UG über den Inhalt des § 49 Abs. 3 GmbH-Gesetz bewusst sein. Hier heißt es: „Insbesondere muss die Versammlung unverzüglich berufen werden, wenn aus der Jahresbilanz oder aus einer im Laufe des Geschäftsjahres aufgestellten Bilanz sich ergibt, dass die Hälfte des Stammkapitals verloren ist.“ Bei einer Mini-GmbH mit niedrigem Stammkapital kann dies sehr schnell der Fall sein. Daher muss anhand des Businessplans sehr sorgfältig vorab überlegt werden, wie hoch der Kapitalbedarf in der UG tatsächlich sein wird.

Bezeichnung UG (haftungsbeschränkt)

Zwar ist die UG (haftungsbeschränkt) juristisch eine GmbH, doch darf sie sich im Geschäftsverkehr so nicht nennen. Erlaubt ist nur die Bezeichnung „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ oder „UG (haftungsbeschränkt)“. Der Zusatz „haftungsbeschränkt“ muss immer in Klammern stehen und darf auch nicht abgekürzt werden. 

Firmenname

Firmenname


Geschäftsführung und Organe der UG

Jede UG (haftungsbeschränkt) benötigt mindestens einen Geschäftsführer, der von der Mini-GmbH angestellt ist. Die Details dieses Arbeitsverhältnisses sind im Geschäftsführervertrag geregelt. Der Geschäftsführer muss eine natürliche Person sein, die mindestens 18 Jahre alt ist. Ferner muss der Geschäftsführer unbeschränkt geschäftsfähig sein und darf in den zurückliegenden fünf Jahren nicht wegen Insolvenzverschleppung oder anderer Wirtschaftsdelikte verurteilt worden sein. Ein Wohnsitz des Geschäftsführers im Inland ist nicht erforderlich. Falls mehrere Geschäftsführer bestellt werden, handeln diese im Zweifelsfall als Gesamtvertretung, also nur gemeinsam. Es kann aber auch vereinbart werden, dass sie die Gesellschaft jeweils einzeln vertreten dürfen.

Aufgabe des oder der Geschäftsführer ist es, die Geschäfte der UG als deren Vertreter gewissenhaft zu führen und nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu überwachen. Bei der Ein-Personen-UG sind Geschäftsführer und Gesellschafter identisch. Die Sorgfaltspflichten des Geschäftsführers sind im GmbH-Gesetz geregelt. Verstöße gegen diese Bestimmungen können zivil- und strafrechtliche Folgen für den oder die Geschäftsführer haben.

Die Gesellschafterversammlung ist das andere wichtige Organ der Mini-GmbH. Sie bestellt u.a. den UG-Geschäftsführer und beschließt die Verwendung von Gewinnen nach Erstellung des Jahresabschlusses (Bilanz). Eine Gesellschafterversammlung muss daher mindestens einmal pro Jahr einberufen werden.

Publizitätspflicht und Buchführung der UG

Genau wie die GmbH unterliegt auch die UG (haftungsbeschränkt) als Kapitalgesellschaft der Publizitätspflicht. D.h. auch die Mini-GmbH muss ihren Jahresabschluss veröffentlichen. Mit der Verpflichtung zur Veröffentlichung hängen die Buchführungspflichten zusammen. Sie sind im Handelsgesetzbuches (HGB) geregelt. Für Vollkaufleute, also auch die UG, gilt die Pflicht zur gesetzlichen Buchführung. Das bedeutet: es sind eine doppelte Buchführung samt Jahresbilanz anzufertigen.

Das Image der UG (haftungsbeschränkt)

Da muss man sich nichts vormachen: Die Reputation einer UG (haftungsbeschränkt) wird bei Gläubigern und Kunden regelmäßig etwas unter der einer GmbH liegen. Es ist eben offensichtlich, dass der oder die Gesellschafter der UG das notwendige Stammkapital für eine GmbH nicht erbracht haben. In vielen Dienstleistungsbranchen spielt die Frage der Reputation aufgrund der gewählten Rechtsform aber keine Rolle, wenn jedoch Kredite oder Leasingverträge abgeschlossen werden sollen, ist die UG (haftungsbeschränkt) nicht die erste Wahl.

Die Gründung der UG (haftungsbeschränkt)

Wie bei der GmbH-Gründung entsteht auch die UG (haftungsbeschränkt) erst durch die Eintragung in das Handelsregister als eigenständige juristische Person, in der die Gesellschafter in der Regel vor Haftungsansprüchen geschützt sind. 

Bevor die Eintragung erfolgt ist, kann man zwei Gründungsphasen unterscheiden, die folgende Auswirkungen auf Haftungsfragen haben: 

1. Vorgründungsgesellschaft
In dieser Phase verständigen sich z.B. mehrere Personen über die Eckdaten der neu zu gründenden UG (haftungsbeschränkt) und stimmen z.B. Stammkapital und den Gesellschaftervertrag ab. Dadurch entsteht eine Vorgründungsgesellschaft, die juristisch einer GbR entspricht. D.h. die Beteiligten haften voll mit ihrem Privatvermögen. 

2. UG (haftungsbeschränkt) in Gründung
Mit der Beurkundung des Gesellschaftervertrages durch einen Notar entsteht die „UG in Gründung“ oder auch „Vor-UG“. In dieser Phase müssen sich die Gesellschafter verpflichten, ihre zugesagten Einlagen zu leisten. Hierfür haften sie im Innenverhältnis persönlich. Im Rechtsverkehr muss der Zusatz „in Gründung“ stets angegeben werden. Sobald die UG haftungsbeschränkt durch die HR-Eintragung gegründet ist, gehen sämtliche Verbindlichkeiten auf die Unternehmergesellschaft über. Von nun an haftet nur noch die Mini-GmbH, die Gesellschafter sind von der persönlichen Haftung befreit.

UG (haftungsbeschränkt) gründen: 3 Varianten

Grundsätzlich existieren drei Möglichkeiten, eine UG (haftungsbeschränkt) zu gründen:

  • Die Ein-Personen-UG mit Mustersatzung
  • Die Mehrpersonen-UG mit Mustersatzung bis zu 3 Gesellschaftern
  • Die Mehrpersonen-UG mit individueller Satzung und mehr als 3 Gesellschaftern

Bei einfachen Gründungen von UGs (haftungsbeschränkt) ist die Verwendung eines Musterprotokolls und somit die Gründung zu geringen Kosten möglich. Mehr zu den Kosten der UG-Gründung. Vom Gesetzgeber sind Varianten für eine Ein-Personen-Gesellschaft und für eine Mehrpersonen-Gesellschaft mit bis zu drei Gesellschaftern vorgegeben. Die Unterzeichnung des Musterprotokolls durch den oder die Gesellschafter muss von einem Notar lediglich beurkundet werden. Bei einer Gründung auf Grundlage einer Mustersatzung darf diese Mustersatzung allerdings nicht verändert oder angepasst werden. Da bei mehr als einem Gesellschafter oft individuelle Regelungen notwendig sind (z.B. hinsichtlich des späteren Verkaufs der Gesellschaftsanteile), empfiehlt sich die Mustersatzung nur für die Gründung von Ein-Personen-UGs.

In keinem Fall möglich ist die Verwendung der kostengünstigen Mustersatzung bei mehr als drei Gesellschaftern, bei mehr als einem Geschäftsführer oder anderen individuellen Gestaltungen. Eine individuelle Satzung muss in diesem Fall z.B. durch einen Rechtsanwalt erstellt werden.

Nach der Beurkundung veranlasst der Notar die Anmeldung beim Amtsgericht (Handelsregister). Nach Eingang der Unterlagen (notariell beglaubigter Gesellschaftervertrag, Liste der Gesellschafter mit Anteil an den Stammeinlagen) beim Registergericht prüft dieses die Vollständigkeit sowie die Bezeichnung der Firma. Der Notar kann meistens unverbindliche Angaben machen, wie lange das zuständige Registergericht voraussichtlich für die Prüfung benötigt.

Wenn alle Eintragungsvoraussetzungen vorliegen und auch gegen die Firmierung keine Bedenken bestehen, wird die neue Mini-GmbH vom Handelsregister eingetragen.

Bitte beachten: Der Name der Gesellschaft darf noch nicht für ein ähnliches Unternehmen existieren. Der Zusatz „UG (haftungsbeschränkt)“ oder „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt“) ist verpflichtend. Möglich sind Personenfirma, Sachfirma oder Fantasiefirma. 

Welche Abläufe Schritt für Schritt bei der Gründung der UG (haftungsbeschränkt) erforderlich sind, lesen Sie » hier.

Steuern in der UG haftungsbeschränkt

In der Unternehmergesellschaft fallen Gewerbesteuer, Körperschaftssteuer inkl. Solidaritätszuschlag, ggfls. Lohnsteuer, Umsatzsteuer und Kapitalertragssteuer an.

Steuer-Fakten zur UG: Da die UG eine eigene juristische Person ist, kann der Unternehmerlohn steuerlich geltend gemacht werden. Falls Gewinne in der UG anfallen, die nicht zur Rücklagenbildung herangezogen werden und an die Gesellschafter ausgeschüttet werden sollen, muss hierfür Kapitalertragssteuer an das Finanzamt abgeführt werden.

Verluste in der UG können bei den privaten Steuererklärungen der Gesellschafter nicht geltend gemacht werden. Falls mit hohen Anfangsverlusten in der Anlaufphase zu rechnen ist und die Gesellschafter diese mit anderen, positiven Einkünften verrechnen könnten, sollte geprüft werden, ob zunächst die Gründung einer Personengesellschaft oder eines Einzelunternehmens statt der Gründung einer UG Sinn macht. In diesem Fall können die Gesellschafter ihre Verluste steuerlich geltend machen. Das Unternehmen kann in eine Kapitalgesellschaft umgewandelt werden, sobald es die Verlustzone verlässt. Falls diese Konstellation zutrifft, sollte unbedingt ein Steuerberater in die Gründungsberatung eingebunden werden.

Die Umsatzsteuer kann entfallen, falls die entsprechenden Umsatzgrenzen nicht überschritten werden und die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen wird.

Wie sich die verschiedenen Steuerarten in der UG im Vergleich zu Personengesellschaften auswirken, lesen Sie » hier.

Alternativen zur UG (haftungsbeschränkt)

Der direkte „Wettbewerber“ der UG (haftungsbeschränkt) ist die britische Limited Ltd. Allerdings sind Kommunikation und Administration bei dieser Rechtsform recht aufwändig. Wenn die Möglichkeit besteht, 12.500 Euro, also die Hälfte des Stammkapitals von 25.000 Euro zu erbringen, sollte auch die Option der GmbH-Gründung erwogen werden.



UG Gründung Kosten


Time as a business

Hier erfährst du die wichtigsten Basics zur Gründung und Etablierung eines Zeitarbeitsunternehmens – wissenswert nicht nur für Branchen-Gründer*innen.

Die Gründung eines Unternehmens bringt viel Arbeit und Herausforderungen mit sich. Um die Geschäftsidee jedoch so effizient wie möglich umsetzen und Schwierigkeiten meistern zu können, braucht es eine gute Strukturierung, spezifische Kenntnisse und vor allem einen ausgereiften Plan. Die folgenden sechs Schritte führen potenzielle Unternehmer*innen durch den komplexen Prozess der Gründung und Etablierung eines Zeitarbeitsunternehmens.

1. Finanzen, strategische Entscheidungen und wichtige Anmeldungen

Bereits vor Gründung ist sicherzustellen, dass ausreichend Startkapital vorhanden ist. Das umfasst sowohl die anfänglichen Gründungskosten als auch laufende Betriebsausgaben. Mindestens 10.000 Euro sollten als liquide Mittel vorhanden sein. Zudem ist es ratsam, eine Reserve für unerwartete Ausgaben einzuplanen. Bei nicht ausreichend Eigenkapital kann eine Finanzierung von einer Bank oder einem/einer Investor*in in Erwägung gezogen werden. In diesem Fall ist die Erstellung eines umfassenden Businessplans unerlässlich.

Ebenso muss die richtige Rechtsform für das Unternehmen gewählt werden – hier stehen verschiedene Optionen wie GmbH, GbR oder UG zur Auswahl. Die Rechtsformen unterscheiden sich in Bezug auf Haftung, Steuern und Kosten. Darüber ist ein zu beglaubigender Gesellschaftsvertrag zu erstellen, der die Unternehmensgründung formalisiert.

Sobald die Rechtsform festgelegt ist, muss das Unternehmen offiziell angemeldet werden. Das beinhaltet die Eintragung in das Handelsregister, die Anmeldung beim örtlichen Gewerbeamt, beim Finanzamt und bei der Berufsgenossenschaft VBG (Verwaltungs-Berufsgenossenschaft). Die IHK (Industrie- und Handelskammer) wird in der Regel benachrichtigt, sobald das Gewerbe beim Gewerbeamt angemeldet wurde, und setzt sich mit den Gründer*innen in Verbindung. Die IHK-Mitgliedschaft ist gesetzlich vorgeschrieben.

2.  Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung

Für den Start eines Unternehmens in der Personaldienstleistungsbranche braucht es die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung von der Agentur für Arbeit. Sie soll sicherstellen, dass die Arbeitnehmerüberlassung nur von zuverlässigen Verleihern betrieben wird, die den sozialen Schutz der Arbeitnehmenden gewährleisten. Folgende Unterlagen sind für die Antragsstellung erforderlich:

  • Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden für alle vertretungsberechtigten Personen;
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für die vertretungsberechtigten Personen und das Unternehmen;
  • Handelsregisterauszug und Kopie der Gewerbeanmeldung;
  • Kopie des Gesellschaftsvertrags (falls kein Handelsregistereintrag vorhanden ist) und Gesellschafterliste;
  • Bescheinigung der Berufsgenossenschaft und der Krankenkassen für mindestens die Hälfte der Arbeitnehmenden;
  • Nachweis über liquide Geldmittel (mindestens 2000 Euro pro Leiharbeitnehmenden und mindestens 10.000 Euro insgesamt);
  • Muster eines Arbeitsvertrags für Leiharbeitnehmende und Muster eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrags;
  • Lebensläufe aller vertretungsberechtigten Personen.

Die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung wird zunächst befristet für ein Jahr erteilt. Die Verlängerung muss spätestens drei Monate vor Ablauf beantragt werden. Nach drei aufeinanderfolgenden Jahren zuverlässiger Arbeitnehmerüberlassung mit Erlaubnis kann eine unbefristete Erlaubnis beantragt werden. In den ersten drei Jahren erfolgt mindestens einmal jährlich eine Prüfung der Geschäftsprozesse, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen.

3. Mitgliedschaft in einem Tarifverband

Die Zeitarbeitsbranche in Deutschland hat eine hohe Tarifabdeckung und ist stark reguliert. Deshalb wird empfohlen, einem Tarifverband beizutreten. Zu den Vorteilen einer Mitgliedschaft gehören der Zugang zu Vertragsvorlagen und Rechtsberatung, die Möglichkeit zur Mitbestimmung bei wichtigen Tarifänderungen sowie ein vertrauenswürdiges Image, das von Kund*innen, Mitarbeitenden und Institutionen als Gütesiegel verstanden wird. Tipp: Als Existenzgründer*in erhält man anfangs vergünstigte Konditionen.

4. Beachtung der Entleihvorschriften

Bei Arbeitnehmerüberlassungen in der Zeitarbeitsbranche gelten wichtige Vorschriften, die eingehalten werden müssen, um die Rechte der Zeitarbeitnehmenden zu wahren und faire Arbeitsbedingungen zu gewährleisten. Hierzu zählen:

  • Der Vertrag eines Zeitarbeitnehmenden muss als Arbeitnehmerüberlassungsvertrag klar gekennzeichnet sein.
  • In der Regel dürfen Zeitarbeitnehmende maximal 18 Monate an ein Unternehmen überlassen werden, es sei denn, es gelten tarifvertragliche Ausnahmen.
  • Nach den ersten neun Monaten müssen Zeitarbeitnehmende ein Gehalt erhalten, das dem in der Einsatzfirma üblichen Gehalt entspricht (Equal Pay).
  • Das Zeitarbeitsunternehmen ist verpflichtet, für das Gehalt und die Sozialabgaben seiner Arbeitnehmenden aufzukommen, unabhängig davon, ob sie vermittelt werden oder nicht.
  • Das Start- und Enddatum der Vermittlung der Arbeitnehmenden muss bei der zuständigen Krankenversicherung gemeldet werden, wobei die erforderlichen Angaben in der Regel vom Zeitarbeitsunternehmen bereitgestellt werden.

5.   Aufbau einer Unternehmensstruktur

Personaldienstleister*innen fungieren als Schnitt­stelle zwischen Unternehmen und Mitarbeitenden. Das erfordert viel Organisation und klare Zuweisung von Verantwortlichkeiten für verschiedene Aufgaben – von der Personalgewinnung, Disposition und Buchhaltung über Marketing und Rechnungswesen bis hin zur Rechtsgestaltung –, um einen reibungslosen und rechtssicheren Betrieb sicherzustellen. Wer von Anfang an ein zuverlässiges branchengeeignetes ERP-System nutzt, profitiert von automatisierten Arbeitsabläufen, die dabei helfen, Zeit und Ressourcen effizienter zu nutzen, was letztendlich auch Kosten spart. Zugleich verringert dies die Fehlerquote, und die Einspielung regelmäßiger Updates garantiert, dass Personaldienstleister*innen stets rechtskonform und auf dem neusten Stand arbeiten.

6. Etablierung des Unternehmens

Um erfolgreich zu sein und dem Wettbewerb Stand halten zu können, ist es entscheidend, sich attraktiv zu präsentieren und gezieltes Marketing für potenzielle Kund*innen und Bewerber*innen zu betreiben. Dazu gehört eine moderne Website mit einer ansprechenden Karriereseite. Die Auswahl der Kommunikationskanäle sollte auf die Zielgruppen zugeschnitten sein, wobei unterschiedliche Ansätze für Arbeitnehmende und Kund*innen verfolgt werden sollten. Die Verwendung von geeigneten Marketingkanälen, die Erstellung von qualitativ hochwertigem Content und die Integration von Kund*innenreferenzen sind weitere Elemente, um Aufmerksamkeit zu erregen und Vertrauen aufzubauen.

Tipp: Folgender Selbsttest für Zeitarbeit-Gründer*innen verrät dir, wie gut du bereits aufgestellt bist und welche Punkte du ggf. noch bedenken musst.

Tipp zum Weiterarbeiten: Mehr Step-by-Step-Leitfäden zur Gründung in unterschiedlichen Branchen findest du auf www.starting-up.de/gruenden/selbststaendig­machen.html

Schnell und einfach zur eigenen GmbH

Die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist für viele Gründer*innen die erste Wahl. Diese Schritte sind zu beachten, um rechtssicher eine GmbH zu gründen.

Die Gründung einer GmbH, kurz für Gesellschaft mit beschränkter Haftung, ist eine gern gewählte Möglichkeit, sich selbstständig zu machen. Die GmbH gewährt rechtliche Sicherheit durch die Haftungsbeschränkung und ist ein starkes Signal an Geschäftspartner*innen und Kund*innen hinsichtlich der Seriosität eines Unternehmens.

GmbH Gründung beauftragen

Der Gründungsprozess einer GmbH ist insbesondere für Erstgründer*innen, komplex und zeitaufwendig. Doch dank der Digitalisierung und neuer Plattformen ist es heute möglich, schnell und einfach zur eigenen GmbH zu kommen. Eine GmbH online gründen ist ein zeitsparender und sicherer Weg.

Diesen Service nutzen nicht nur Erstgründer*innen, sondern auch erfahrene Geschäftsleute gerne, weil sie selbst bereits erfahren haben, wie umfangreich und zeitraubend die zu erledigenden Formalitäten sind. Sie wissen zudem um das Risiko, einen Fehler zu machen, Informationen auf Formularen versehentlich zu überlesen oder gar zentrale Schritte verspätet zu gehen. Das zieht die Gründungsformalitäten in die Länge. Sie wissen zu schätzen, dass erfahrene Notar*innen und Rechtsanwält*innen den Prozess rechtssicher vorbereiten und sie aktiv am Kerngeschäft arbeiten können.

Die Gründung umfasst mehrere Schritte, darunter die Erstellung eines Gesellschaftsvertrags, die notarielle Beurkundung und die Eintragung ins Handelsregister.  Alle erforderlichen Unterlagen sind mit den notwendigen Informationen zur rechten Zeit verfügbar und der Gründungsprozess ist innerhalb weniger Wochen erledigt. Für die Gründer*innen bleiben nur wenige To-do‘s übrig, wie zum Beispiel:

  • Dokumente unterschreiben
  • Notartermin in der Nähe wahrnehmen
  • Geschäftskonto eröffnen und Stammkapital einzahlen

Der Weg zur eigenen GmbH

Wie schon angesprochen, ist die Gründung einer GmbH mit mehreren Behördengängen und einem hohen Zeitaufwand verbunden. Heute ermöglichen digitale Lösungen und spezialisierte Services eine deutlich vereinfachte und beschleunigte Abwicklung. Die Gründung einer GmbH in Deutschland ist ein mehrstufiger Prozess, der sorgfältige Planung und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften erfordert.

Eine Aufgabe, die bei Existenzgründer*innen oft auf der To-do-Liste steht, ist ein fundierter Businessplan. Er dient als Leitfaden für die strategische Ausrichtung und operative Umsetzung des Geschäftsvorhabens und kann außerdem wichtig werden, sofern potenzielle Investoren oder Finanzierungspartner überzeugt werden sollen. Gleichwohl ist er nicht zwingend erforderlich. Was aber in jedem Fall erfolgen muss, sind diese Schritte:

1. Wahl der Gesellschafter und Geschäftsführer
Die Auswahl der Personen, die als Gesellschafter
und Geschäftsführer agieren, legt den Grundstein für die zukünftige Unternehmensführung. Während Gesellschafter das Kapital bereitstellen und grundlegende Entscheidungen treffen, sind Geschäftsführer für die tägliche Leitung und operative Geschäftsführung verantwortlich. Eine klare Aufgabenverteilung und die Wahl vertrauenswürdiger Personen sind hierbei entscheidend.

2. Festlegung des Stammkapitals
Das Stammkapital bildet das finanzielle Rückgrat der GmbH und muss mindestens 25.000 Euro betragen, davon sind gemäß
§ 7 Absatz 2 GmbH-Gesetz mindestens 50 % einzuzahlen. Bevor die Gründung angestoßen wird, sollte die Finanzierung geklärt sein, ebenso die Verteilung der Anteile an die Gesellschafter.

3. Erstellung des Gesellschaftsvertrags
Der Gesellschaftsvertrag ist das zentrale Dokument einer GmbH und definiert die internen Verhältnisse und Regelungen. Zu den wesentlichen Informationen im Gesellschaftsvertrag gehören die Anteilsverteilung und die Übernahme der Geschäftsführung. Die Gesellschafterliste wird beim Amtsgericht eingereicht, ebenso die Daten der Geschäftsführer*in.

4. Notarielle Beurkundung
Sobald die Gründungsurkunde notariell beglaubigt ist, wird die GmbH rechtlich wirksam. Die formale Beurkundung stellt sicher, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind und die Identität der Gründungsmitglieder geprüft wurde. Das Notariat reicht die Beurkundung beim Handelsregister ein. Dieser Akt zieht eine Reihe von Verpflichtungen nach sich. Dazu gehören etwa die Aufstellung einer Anfangsbilanz, die Erstellung einer ordnungsgemäßen Buchführung inklusive der Aufstellung von Bilanzen sowie weitere steuerliche und handelsrechtliche Verpflichtungen.

5. Eröffnung eines Geschäftskontos
Ein Geschäftskonto ist unerlässlich für die finanzielle Transparenz und Professionalität. Es trennt Geschäfts- von Privatfinanzen und erleichtert die Buchführung und Finanzverwaltung. Bis die Eintragung ins Handelsregister abgeschlossen ist, führen Banken den Zusatz “i. G.” auf den Kontoauszügen, was kurz für “in Gründung” bedeutet. Ist die Eintragung offiziell erfolgt, legen Gründer*innen den Handelsregisterauszug bei der Bank vor, die den Zusatz dann herausnimmt.

6. Eintragung ins Handelsregister
Die Eintragung der GmbH ins Handelsregister ist der formale Abschluss der Gründungsphase. Sie macht die GmbH als juristische Person offiziell und sorgt für Rechtssicherheit im Geschäftsverkehr. Die Eintragung erfolgt nach Überprüfung der Unterlagen durch das Registergericht.

7. Gewerbeanmeldung
Mit der Eintragung ins Handelsregister ist die GmbH zur Aufnahme ihrer Geschäftstätigkeit berechtigt, muss jedoch noch beim Gewerbeamt angemeldet werden. Diese Anmeldung ist für die Aufnahme von gewerblichen Tätigkeiten mit operativen Geschäften in Deutschland zwingend erforderlich.

8. Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft
Als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung schützt die Berufsgenossenschaft Mitarbeiter im Falle von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten. Die Anmeldung ist Pflicht für jedes Unternehmen und sollte unmittelbar nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit erfolgen.

9. Anmeldung beim Finanzamt
Das Finanzamt wird in der Regel vom Gewerbeamt über die Anmeldung informiert, doch um die steuerliche Erfassung zu beschleunigen, können Gründer*innen aktiv auf das Finanzamt zugehen und die GmbH mit dem sogenannten
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung selbst anmelden. Damit sind die Voraussetzungen geschaffen, auf deren Basis das Finanzamt die steuerlichen Pflichten der GmbH ermittelt.

GmbH zur Vermögensverwaltung?

Eine GmbH muss nicht zwangsläufig ein operatives Geschäft im herkömmlichen Sinne betreiben. Ihr Geschäftszweck kann auch auf andere Aktivitäten ausgerichtet werden.

Ein überlegenswerter Ansatz kann sein, sie als Instrument zur Vermögensverwaltung einzusetzen, weil die GmbH im Vergleich zur Privatperson steuerlich anders behandelt wird. Wer vorausschauend plant und umsichtig vorgeht, kann die GmbH verwenden, um Vermögen aufzubauen und zu verwalten.  Die Flexibilität der GmbH ermöglicht es, in eine Vielzahl von Anlageklassen zu investieren, sei es in Aktien, Termingeschäfte, Immobilien, Venture-Capital-Fonds oder durch die Bildung einer Holding-Struktur.

Der entscheidende Vorteil einer solchen Vermögensverwaltungs-GmbH liegt in der klaren Trennung zwischen privatem und geschäftlichem Vermögen. Dies bietet, wie erwähnt, besondere steuerliche Optimierungsmöglichkeiten. Doch darüber hinaus entfaltet das Konstrukt mit der GmbH einen Schutzschirm, der das Privatvermögen absichert, etwas vor geschäftlichen Risiken. Zudem ermöglicht die Rechtsform der GmbH eine professionelle und strukturierte Verwaltung des investierten Kapitals. Die Gründung einer Vermögensverwaltungs-GmbH kann somit eine strategische Entscheidung sein, um Vermögen zielgerichtet und unter Ausnutzung rechtlicher sowie steuerlicher Rahmenbedingungen aufzubauen und zu verwalten.

Empfehlenswert ist die Zusammenarbeit mit einer Steuerberater*in, die die gesamte steuerliche Situation der Gründer*in beurteilen und zu individuell sinnvollen Strategien raten kann.

Recht für Gründende: Die Start-up Gründung

Im Rahmen des Gründungsprozesses eines Start-ups stellt sich für die Gründenden regelmäßig die Frage nach der passenden Rechtsform und nach den damit verbunden sinnvollen Gestaltungsmöglichkeiten. Wir klären auf.

Aus rechtlicher Sicht stellt sich im Rahmen des Gründungsprozesses eines Start-ups für die Gründenden regelmäßig die Frage nach der passenden Rechtsform und diesbezüglich sinnvollen Gestaltungsmöglichkeiten. Ziel ist es, die Rechtsverhältnisse der Gründenden untereinander zu regeln, Haftungs- und Steuerrisiken zu minimieren und den Bestand des Unternehmens für die Zukunft rechtssicher zu gestalten. Auch für spätere Investor*innen sollten bestimmte Themen bereits ab der Gründungsphase ordentlich dokumentiert werden.

Im allgemeinen Verständnis beginnt die Gründung erst mit dem Entstehen der juristischen Person, mithin einer UG (Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt) bzw. GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung).

Rechtlich gesehen ist jedoch auch die Phase vor dieser Gründung im engeren Sinn bereits erheblich. Denn regelmäßig werden sich die Gründenden schon zuvor in einer Gesellschaft, in der Rechtsform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (kurz GbR) befinden. Dies wird häufig bereits dadurch verwirklicht sein, dass sich Gründende gefunden haben und zur Umsetzung ihrer Ideen eine Gründung anstreben.

Mangels gesellschaftsvertraglicher Regelungen finden die gesetzlichen Vorschriften der §§705ff BGB Anwendung. Als wesentlich wird von Gründenden regelmäßig die bei der GbR zwingende persönliche und gesamtschuldnerische Haftung empfunden, bei der jeder Gesellschafter / jede Gesellschafterin mit seinem/ihrem privaten Vermögen vollumfänglich für die Verbindlichkeiten der GbR als Gesamtschuldner haftet (mithin nicht nur anteilig, sondern jeweils für die gesamten Forderungen). Dieses weitreichende Haftungsregime ist auch wesentlich für die Entscheidung zu der Wahl der richtigen Rechtsform für die Gründung im engeren Sinn. Denn bei Kapitalgesellschaften (hier UG/GmbH) ist die Haftung unter Ausnahme von Sonderszenarien einer sog. Durchgriffshaftung auf das Vermögen der Gesellschaft begrenzt. Als Gläubigerschutz tritt an die Stelle der unbegrenzten Haftung das (strafbewehrte und ebenfalls durch mögliche persönliche Haftung der Geschäftsführer*innen bei Zuwiderhandlung sanktionierte) Erfordernis der Stellung des Insolvenzantrages.

GmbH – die Rechtsform der Wahl für viele Start-ups

Rechtsform der Wahl für Start-ups ist in der Regel die GmbH mit einem Stammkapital von mindestens EUR 25.000,00, wobei zumindest die Hälfte direkt mit Gründung einzuzahlen ist. Unproblematisch ist auch die Wahl einer UG, bei der das Stammkapital mindestens EUR 1,00 betragen kann, die im Übrigen aber weitgehend der GmbH gleichgestellt ist.

Bei beiden Gesellschaften ist es grundsätzlich denkbar, dass alle Gründenden als Geschäftsführer*innen bestellt werden und Entscheidungen der Geschäftsführung nur gemeinsam getroffen werden können (sog. Gesamtvertretung), jedoch wird dies häufig nicht praktikabel sein. Sinnvoll kann es sein, diesen „Gründer*innen-Geschäftsführer*innen“ im Außenverhältnis vollumfänglich Handlungsbefugnis einzuräumen, sodass jede(r) Geschäftsführer*in die Gesellschaft gegenüber Dritten grundsätzlich vollumfänglich einzeln vertreten kann. Soweit eine so weitgehende Befugnis ohne weitere Kontrolle im Innenverhältnis unter den Gründenden nicht gewollt ist, empfiehlt es sich, einen Katalog von operativen Geschäften und/oder bestimmte Schwellenwerten festzulegen, bei deren Vorliegen der jeweilige Geschäftsführer bzw. die Geschäftsführerin die Zustimmung der Gesellschafterversammlung und/oder zumindest eines weiteren Geschäftsführers bzw. einer weiteren Geschäftsführerin einholen muss. Ein solcher Katalog kann in einer Geschäftsordnung für die Geschäftsführung implementiert werden oder je nach Inhalt auch in der Satzung.

Die Governance von UG / GmbH sollte weiterhin Regelungen beinhalten, durch die die einzelnen Gründenden als Minderheitsgesellschafter*innen (und/oder Gruppen von Gründenden) in den Entscheidungsprozessen auf Gesellschafterebene berücksichtigt werden. Hierzu empfiehlt es sich, durch einen Katalog mit erforderlichen Mehrheiten in der Gesellschafterversammlung bei wesentlichen Themen etwa Einstimmigkeit, bzw. eine individuell passende Mehrheit, vorzusehen. Auch eine Verfügung über Geschäftsanteile sollte nur mit Zustimmung (aller oder einer individuell passenden Zahl) der Gesellschafter*innen möglich sein.

Vesting Regelungen in modifizierter Form

Daneben sollten auch Regelungen für den Fall des Ausscheidens eines Gründenden getroffen werden. Soweit diese(r) nicht mehr zur Verfügung steht, ist regelmäßig beabsichtigt, dass diese(r) seine/ihre Anteile abgeben soll. Andere Rechtsfolgen wären künftigen Investor*innen kaum vermittelbar. In Finanzierungsrunden standardmäßig vorgesehene Vesting Regelungen bieten sich in modifizierter Form damit auch für die Gründung an. Klassischerweise würde dann nach Zugehörigkeitsdauer und Leaver-Konstellationen unterschieden werden und, entsprechend, die Höhe des Kaufpreises für die Übertragung der abzugebenden Anteile geregelt werden.

Übergang von der GbR zu einer Kapitalgesellschaft

Bei dem Übergang des Start-ups von der GbR zu einer Kapitalgesellschaft gilt zumindest aus steuerrechtlicher Sicht der Grundsatz „je früher desto besser“. Erfolgt der Übergang zu einem Zeitpunkt, in welchem bei dem Start-up (genauer der GbR) bereits erhebliche Werte geschaffen wurden, dann besteht das Risiko, dass bei dem Übertragungsvorgang auf die spätere UG/GmbH sogenannte stille Reserven aufgedeckt werden. Dies wäre von den Gründenden als übertragende Parteien zu versteuern. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang auch, dass die Finanzverwaltung bei Investitionen unmittelbar nach einem Übertragungsvorgang ggf. Rückschlüsse auf den eigentlichen Wert der übertragenen Assets zieht. Problematisch ist dies regelmäßig, wenn zeitnah (etwa 6 Monate) zu der Gründung von UG/GmbH bereits eine Finanzierungsrunde geplant ist.

Um die Übertragung möglichst steuerneutral zu gestalten, ist es erforderlich, dass eine Übertragung zu Buchwerten im Sinne des § 20 UmwStG anerkannt wird. Voraussetzung ist, dass es sich um einen „Mitunternehmeranteil“ im Sinne des Steuerrechts handelt. Dies ist möglich, indem die GbR zunächst in eine Offene Handelsgesellschaft (OHG) umgewandelt wird und die OHG-Anteile anschließend in die Kapitalgesellschaft eingebracht werden. Häufig praktikabler ist der Weg der Einbringung der GbR-Anteile durch die Gründenden im Wege einer gemischten Sach- und Barkapitalerhöhung, bei welcher die GbR-Anteile (als sog. Sach-Agio) in die Rücklage der Kapitalgesellschaft eingebracht werden. Auch hier ist die Anerkennung eines „Mitunternehmeranteils“ entscheidend. Die Umsetzung setzt in beiden Fällen eine eingehende Steuer- und Rechtsberatung voraus.

Die doppelstöckige Gesellschaftsstruktur

Häufig beschäftigen sich die Gründenden im Rahmen der Gründung auch mit der Frage einer sogenannten doppelstöckigen Gesellschaftsstruktur. Hierbei werden die Anteile der Gründenden an dem Start-up von diesen wiederum durch eine weitere UG oder GmbH gehalten. Hierdurch können die aus der Beteiligung am Start-up erzielten Erlöse steuervergünstigt vereinnahmt werden, da insbesondere Veräußerungsgewinne auf Ebene der UG grundsätzlich zu 95% körperschafts- und gewerbesteuerfrei gestellt sind. Auch hier gilt, dass die Implementierung der Struktur aus steuerlichen Gründen je früher desto besser erfolgen sollte. Denn überträgt der/die Gründende die von ihm bzw. ihr gehaltenen Anteile am Start-up an die Holding-UG erst zu einem späteren Zeitpunkt, können wiederum stille Reserven aufgedeckt werden und damit ein steuerbarer Vorgang bestehen.

Bei der Gestaltung der vorgenannten Regelungen ist schließlich zu beachten, dass Satzungsregelungen auf Grund der Registerpublizität öffentlich einsehbar sind. Möchte man vermeiden, dass die Öffentlichkeit die internen Regelungen (etwa Vesting, interne Mehrheiten) kennen, bietet es sich gegebenenfalls an, Regelungen die nicht gesetzlich zwingend in der Satzung zu verorten sind in einer Gesellschaftervereinbarung außerhalb der Satzung zu verorten. Je nach Regelungsgehalt (z.B. im Rahmen eines als Call Option ausgestalteten Vestings) ist diese allerdings unter Umständen zu beurkunden und würde die Gründungskosten damit erhöhen. In der Praxis sehen die meisten Gründenden in der initialen Gründungsphase von solchen Co-Founder-Agreements ab und regeln soweit es geht die Themen in der Satzung. Dies ist sehr weitgehend möglich und erhöht die ohnehin anfallenden Beurkundungskosten der Satzung nicht.

Über die Autoren: Alexander Weber, LL.M. (Victoria University of Wellington) ist Partner und Roman Ettl-Steger, LL.M. (King’s College London) Salaried Partner, beide am Münchner Standort der
Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek im Bereich Venture Capital.

Mit Tempo und Strategie: So baust du ein erfolgreiches Tech-Start-up

Erfolgreiche Tech-Start-ups zeichnen sich durch eine ausgewogene Mischung aus Tempo und Strategie aus. Wie aber erreicht man diese Balance? Und wie kann man sie nutzen, um ein erfolgreiches Start-up aufzubauen?

In der rasanten Welt der Technologieunternehmen kann es manchmal so scheinen, als müsste man den schnellsten Weg zum Erfolg wählen. Es kann verlockend sein, den nächsten großen Trend zu suchen und sich blindlings darauf zu stürzen. Doch die Wahrheit ist, dass dauerhafter Erfolg in der Tech-Branche mehr erfordert als bloße Geschwindigkeit. Es braucht eine ausgewogene Mischung aus Tempo und Strategie. Wie aber erreicht man diese Balance? Und wie kann man sie nutzen, um ein erfolgreiches Tech-Start-up aufzubauen?

Zwei Wege zum Ziel - Dynamik trifft auf Strategie

Es gibt zwei Hauptansätze, die man beim Aufbau eines Tech-Start-ups verfolgen kann: Einerseits den dynamischen Unternehmerstil, welcher von Energie und Entschlossenheit geprägt ist. Außerdem wird dieser oft mit der 'Blitzscaling'-Mentalität verbunden. Das bedeutet, dass in kürzester Zeit extrem schnelles Wachstum hervorgebracht wird, und zwar meist unter eher schlechten Rahmenbedingungen.

Andererseits kann man den strategischen Ansatz verfolgen, der auf methodischer Planung und Datenanalyse basiert, wie er in der Lean-Methodik zum Ausdruck kommt. Diese Methodik beinhaltet die effiziente Gestaltung der Wertschöpfungskette.

Beide Ansätze haben ihre Vorzüge. Dynamik und Energie können helfen, schnell zu wachsen, Marktanteile zu gewinnen und sich gegenüber der Konkurrenz durchzusetzen. Eine strategische Herangehensweise hingegen kann dabei helfen, fundierte Entscheidungen zu treffen, Risiken zu minimieren und effizient zu skalieren.

Um jedoch den größtmöglichen Erfolg zu erzielen, sollten diese beiden Ansätze kombiniert werden. Indem die Energie und Geschwindigkeit des dynamischen Unternehmertums mit der methodischen, datengetriebenen Strategie des Lean-Ansatzes verbindet wird, kann ein Tech-Start-up aufgebaut werden, das sowohl schnell wächst als auch nachhaltig ist.

Schritt 1 - Das richtige Problem finden

Ein Tech-Start-up zu gründen, beginnt in der Regel nicht mit einer Lösung, sondern mit einem Problem. Ein echtes, tiefgreifendes Problem, das eine Lösung erfordert, muss gefunden werden. Das ist das Fundament eines Start-ups. Es ist der Grund, warum Kund*innen zu dir kommen werden, und es ist der Antrieb für deine Lösung.

Doch wie findet man das richtige Problem? Hier spielt der strategische Ansatz eine Schlüsselrolle. Man muss zu potenziellen Kunden gehen, ihnen zuhören und versuchen, ihre Bedürfnisse und Probleme zu verstehen. Daneben ist es wichtig, ihre Schmerzpunkte zu identifizieren und herausfinden, wie sie sich lösen lassen.

Dabei sollte man aber nicht vergessen, dynamisch zu bleiben. Man muss bereit sein, sich schnell anzupassen und neue Probleme zu erkennen, wenn sie auftreten. Zudem sollten die eigenen Annahmen infrage gestellt und das Problemverständnis ständig vertieft werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass man wirklich das richtige Problem löst - und die richtige Lösung gefunden wird.


Schritt 2 - Von der Idee zur validierten Lösung

Nachdem das richtige Problem identifiziert worden ist, ist der nächste Schritt, eine Lösung zu entwickeln und zu validieren. Hier kommt die 'Lean-Canvas'-Methode ins Spiel. Mit dieser Methode zerlegt man die eigene Geschäftsidee in neun grundlegende Bausteine, darunter das Problem, die Zielgruppe, das Alleinstellungsmerkmal und das Geschäftsmodell.

Dieser Prozess erfordert ein hohes Maß an strategischem Denken. Denn die eigenen Ideen müssen systematisch bewertet und Prioritäten müssen gesetzt werden. Gleichzeitig muss man bereit sein, schnell zu handeln, Hypothesen zu testen und anzupassen. Ziel ist es, eine minimal funktionsfähige Lösung zu erstellen und diese schnell zu validieren, bevor man in großem Umfang investiert.

Schritt 3 - Mit dem MVP in die Praxis

Nach der Validierung der eigenen Idee ist es an der Zeit, sie in die Praxis umzusetzen. Ein guter Weg, dies zu tun, ist die Entwicklung eines Minimum Viable Product (MVP). Das ist die einfachste Version eines Produkts, die Kund*innen einen Mehrwert bietet. Es ist zwar nicht das perfekte Produkt, jedoch der perfekte Startpunkt.

Mit einem MVP kann man schnell auf den Markt kommen, wertvolles Kund*innenfeedback sammeln und Wiederholungen vornehmen. Dieses Feedback wird dir helfen, dein Produkt ständig zu verbessern und anzupassen, um den Bedürfnissen deiner Kund*innen gerecht zu werden.

Ein MVP ist also nicht nur ein Produkt, sondern auch ein mächtiges Werkzeug zur Sammlung und Analyse von Daten. Es erfordert einen dynamischen Ansatz, um es schnell zu entwickeln und auf den Markt zu bringen, und gleichzeitig eine strategische Vorgehensweise, um die gesammelten Daten zu analysieren und in produktive Verbesserungen umzusetzen.

Schritt 4 - Skalierung: Die Balance von Tempo und Strategie

Mit einem validierten MVP in der Hand, steht das Tech-Start-up nun vor der Aufgabe der Skalierung. Das ist der Punkt, an dem der dynamische Ansatz wirklich ins Spiel kommt. Hier geht es darum, schnell zu wachsen und Marktanteile zu gewinnen, um die Wettbewerbsvorteile zu maximieren.

Aber auch hier darf die Strategie nicht vernachlässigt werden. Unkontrolliertes Wachstum kann zu Problemen führen, daher ist es wichtig, die Skalierung methodisch und datengesteuert zu leiten. Man sollte die wichtigsten Kennzahlen des eigenen Unternehmens überwachen, um die Leistung zu messen und auf Herausforderungen zu reagieren.

Zusätzlich sollte man stets offen für Anpassungen und Wiederholungen sein. Auch in der Skalierungsphase ist es entscheidend, das Feedback der Kund*innen zu hören und auf die Veränderungen des Marktes zu reagieren. Denn Skalierung ist mehr als nur Wachstum. Es ist kontrolliertes, strategisches Wachstum.

Zusammenfassung: Ein harmonisches Gleichgewicht

Der Weg zum Erfolg in der Tech-Start-up-Welt ist geprägt von Geschwindigkeit und Strategie, Dynamik und Planung. Es ist ein Balanceakt zwischen schnellem Wachstum und nachhaltigem Erfolg, zwischen Kund*innennähe und skalierbarem Geschäftsmodell.

Ob du ein Problem identifizierst, eine Idee validierst, ein MVP entwickelst oder dein Unternehmen skalierst, die Kombination von Geschwindigkeit und Strategie ist der Schlüssel. Nur wenn man die Energie und Entschlossenheit des dynamischen Unternehmertums mit der methodischen, datengetriebenen Strategie verbindet, kann ein Tech-Start-up aufgebaut werden, das sowohl schnell wächst als auch nachhaltig ist.

Der Autor Sergej Dubowik ist CEO der SalesPower GmbH und Experte für digitale Zahlungsabwicklung sowie Factoring-Lösungen speziell für KMUs.

Was wirklich hinter den 5 häufigsten Freelancer-Mythen steckt

Andere Abläufe, neue Tools oder ein Umkrempeln der Hierarchien – Freelancer*innen verändern mitunter die Arbeitsweise, Kultur und Innovationskraft in Unternehmen. Dennoch gelten sie noch immer als zu teuer, kompliziert und umständlich. Welche Missverständnisse sich hinter den häufigsten Freelancer*innen -Mythen verbergen und worauf es für eine erfolgreiche Zusammenarbeit zu achten gilt.

Freelancer*innen-Mythos 1: Freiberufler*innen sind zu teuer

„96 Euro in der Stunde? So viel würde ich selbst gern verdienen!“ So oder ähnlich sarkastisch mag eine Führungskraft klingen, wenn sie den durchschnittlichen Stundensatz von Solo-Selbständigen erfährt. Das hört sich erstmal viel an, allerdings ist ein bloßer Vergleich von Gehalt und Honorar zu kurz gegriffen. Denn Freelancer*innen bringen spezialisierte Fähigkeiten und Erfahrungen mit, die sie fokussierter für einzelne Projekte im Unternehmen einsetzen als Angestellte. Zudem tragen Solo-Selbstständige die Kosten für Sozialabgaben oder Versicherungsbeiträge selbst. Arbeitet der Freelancer*innen mit einer eigenen Infrastruktur wie Laptop, Handy oder Büroraum, muss ein Unternehmen kein Arbeitsumfeld zur Verfügung stellen. Zudem gilt es zu berücksichtigen, dass bei Angestellten zwar die Gehälter stabil sind, der Output jedoch schwanken kann: Krankheits- oder Urlaubstage reduzieren die Arbeitsleistung. Für eine(n) Freelancer*in gibt es hingegen keine Lohnfortzahlung oder bezahlten Urlaub.

Tipp: Worauf Unternehmen dennoch achten sollten, ist, wie hoch die Rechnung am Ende ausfällt. Freelancer*innen-Rechnungen sind nicht wie feste Gehälter kalkulierbar. Eine Möglichkeit, um eine realistische Vorstellung der Kosten zu erhalten, ist die Schätzung des Aufwands im Voraus. Eine monatliche Budgetobergrenze kann zudem sicherstellen, dass die Ausgaben im Rahmen bleiben und nicht außer Kontrolle geraten.

Freelancer*innen-Mythos 2: Freelancer*innen verkomplizieren das Projektmanagement

Was der Projektmanager*innen nicht kennt, frisst er genauso ungern wie der Bauer. Dabei gilt es in der Zusammenarbeit einfach, die Bedürfnisse der Freelancer*innen zu verstehen und diese beim Projektmanagement zu berücksichtigen. Je agiler bereits die Arbeitsweise in einem Unternehmen, desto leichter fällt die Transformation. Gerade Freiberufler*innen sind durch ihren Einblick in viele Unternehmen mit New Work und modernsten Projektmanagement-Tools vertraut. Zudem bringen sie viel Erfahrung in ihrem jeweiligen Fachgebiet mit und benötigen weniger Anleitung als Angestellte. Laut dem Freelancer-Kompass 2022 haben Freiberufler*innen vor ihrer Selbstständigkeit durchschnittlich 13 Jahre Berufserfahrung im Fachgebiet gesammelt und sind bereits zwölf Jahre als freie Expert*innen tätig.

Tipp: Für die erfolgreiche Zusammenarbeit mit Freelancern sind eindeutige Briefings und eine feste Ansprechperson wichtig. Die Vereinbarung einer Deadline sorgt für Klarheit auf beiden Seiten. Ein(e) Solo-Selbständige*r wird alles dafür tun, diese zu erreichen – schließlich stehen seine Reputation und eine eventuelle Wiederbeauftragung auf dem Spiel. Dafür legt sie oder er auch gerne mal eine Wochenendschicht ein – was Unternehmen von Angestellten nicht verlangen können.

Freelancer*innen-Mythos 3: Freie Mitarbeiter*innen sind unzuverlässig

Der Stereotyp "unzuverlässige(r) Freelancer*in", der seine Arbeit unabhängig von den Bedürfnissen des Unternehmens verrichtet, hält sich in den Köpfen von Führungskräften. Viele Unternehmen haben den Eindruck, die Arbeitsleistung nicht kontrollieren zu können, wenn die Person sich nicht im Büro befindet. Die Pandemie hat jedoch gezeigt, dass verlässliches Arbeiten unabhängig vom Standort möglich sein kann. Wichtig sind dafür ein regelmäßiger Austausch und eine gute Organisation.

Tipp: Unternehmen schaffen die Rahmenbedingungen, die eine zuverlässige Zusammenarbeit mit Freelancern ermöglichen. Nichts spricht dagegen, freie Mitarbeitende um regelmäßige Updates zu bitten oder auch wiederkehrende Statusmeetings festzulegen. Neben den Absprachen sind auch Hinweise in der Mail-Signatur oder ein kurzer Text zu “How to work best with me” im Profil eines Messaging-Dienstes wie Slack oder Microsoft Teams hilfreich für beide Seiten. Wenn klar ist, welche die bevorzugten Kommunikationstools und -kanäle sind, schafft das nicht nur Transparenz, sondern schützt auch das mentale Wohlbefinden.

Freelancer*innen-Mythos 4: Freelancer*innen gefährden den Datenschutz und geistiges Eigentum

Unsere Erfahrung zeigt, dass sich Firmen noch immer gegen den Einsatz von Freelancer*innen entscheiden, weil sie befürchten, dass nach Ende eines Projektes Wissen aus dem Unternehmen fließt. Diesen Mythos aus der Welt zu schaffen, ist eine wesentliche Voraussetzung für gegenseitiges Vertrauen. Ein Unternehmen ist Freiberufler*innen gegenüber zwar nicht weisungsbefugt, dennoch müssen sich auch Solo-Selbstständige an Verträge halten. Dem Risiko, dass vertrauliche Informationen, geistiges Eigentum oder Daten nicht ausreichend geschützt sind, begegnen die meisten Unternehmen längst auf diesem Wege.

Tipp: Ein detaillierter Vertrag gibt beiden Seiten Sicherheit: Es können alle gewünschten Aspekte enthalten sein, etwa zu zeitlich begrenzten und umfassenden Nutzungsrechten. Darüber hinaus ist meist eine NDA, also eine Geheimhaltungsvereinbarung, sinnvoll.

Freelancer*innen-Mythos 5: Passende Kandidat*innen sind schwer zu finden

Unternehmen suchen nach Freelancer*innen für Projekte, die ein hohes Maß an spezifischem Fachwissen und Erfahrung erfordern. Entgegen dem verbreiteten Mythos haben Firmen aber beste Chancen, unter Freiberufler*innen fündig zu werden – und das schneller als bei der Suche nach qualifizierten Angestellten. Unterm Strich werden Solo-Selbständige innerhalb weniger Wochen angeworben, während die Beschaffung von festen Mitarbeitenden oft mehrere Monate andauert. Zudem sind Freiberufler*innen geübt darin, sich schnell auf neue Arbeits- und Kommunikationsweisen einzustellen, um ein Projekt in der vertraglich vereinbarten Zeit erledigen zu können. Der lange und teure Prozess des Recruitings und Onboardings bei festen Mitarbeitenden ist einer der stärksten Gründe dafür, mit Freelancern zu arbeiten.

Tipp: Vor der Suche sollten Unternehmen ein genaues Anforderungsprofil mit den notwendigen Skills erstellen. So gestaltet sich die Suche nicht nur einfacher, sondern auch schneller. Für Unternehmen kann es außerdem sinnvoll sein, Recruiter*innen zu engagieren und Projekte auf speziellen Plattformen einzustellen. Auf diesem Wege erhalten Auftraggeber*innen direkt Vorschläge für Freelancer mit den passenden Skills und können gleich mehrere Freelancer auf ein Projekt aufmerksam machen.

Fazit: Wo geht’s jetzt hin?

Unternehmen dürfen den Veränderungsprozess nicht unterschätzen, wenn die Belegschaft noch keine oder erst wenige Berührungspunkte mit der Arbeit in gemischten Teams aus Festangestellten und Freelancer*innen hatte - sogenannter blended work. Wichtig ist, dass Firmen die Potenziale an neuen Perspektiven und Arbeitsweisen erkennen, die die Zusammenarbeit mit Freelancer*innen mit sich bringt. Der Schlüssel ist ein offenes Verständnis für die Bedürfnisse aller Beteiligten. Ein Unternehmen sollte transparent kommunizieren, wie die oder der engagierte Freelancer das Team entlasten wird. Das Team muss wiederum lernen, die Weichen für eine zuverlässige Zusammenarbeit mit Freelancer*innen zu stellen.

Der Autor Thomas Maas ist Geschäftsführer der offenen Projektplattform freelancermap und Herausgeber der repräsentativen Marktstudie Freelancer-Kompass, die jährlich relevante Entwicklungen des freien Projektgeschäfts der IT- und Engineering-Branche abbildet.

Eigene Geschäftsräume: Diese 5 Kriterien sind bei der Auswahl entscheidend

Die eigenen Räumlichkeiten stellen bei vielen Gründer*innen den ersten großen Schritt von der Idee zum echten Business dar. Genau deshalb ist die Auswahl der Geschäftsräume so wichtig. Sie müssen zum aktuellen Status des Unternehmens passen und gleichzeitig flexibel genug für mögliche Veränderungen sein. Der Preis sollte stimmen, die Lage sowieso. Die perfekte Immobilie muss also einiges mitbringen. Diese fünf Kriterien sind zu beachten.

Die Lage

Die Lage ist nicht nur bei Privatpersonen eines der entscheidenden Kriterien, wenn es um die Miete von Räumlichkeiten geht. Auch Unternehmer*innen wünschen sich den besten Standort für ihre Firma.

Wie dieser aussieht, hängt vom Business und der Branche ab, da die Anforderungen sehr unterschiedlich sein können. Dementsprechend ist das Thema Standortwahl neben Faktoren wie dem Aufstellen des Businessplans und der Finanzierung ebenso eine komplexe Angelegenheit, die gut überlegt und analysiert sein will.

Zudem müssen gerade am Anfang wahrscheinlich ein paar Abstriche gemacht werden, um eine kostengünstige Immobile zu finden:

  • Ladenfläche: Wer tatsächlich eine Verkaufsfläche braucht, auf der Kund*innen Waren ansehen und bedient werden können, der ergattert im Idealfall Geschäftsräume in zentraler Lage. Der Standort ist für den Erfolg das A und O. Der Einzelhandel ist auf Laufkundschaft angewiesen und muss deshalb von den Menschen gesehen werden können. Eine solche Lage kostet im Vergleich zur Größe in der Regel am meisten.
  • Dienstleistungen: Räume für Dienstleistungen (z. B. Friseur*innen, Schneider*innen oder ähnliches) können bei der Lage etwas flexibler sein. Natürlich sind hier ebenfalls zentrale Standorte ideal. Eine gute Lage kann sich allerdings ebenso in einer Nachbarschaft mit wenig Konkurrenz befinden oder dort, wo die Zielgruppe für die eigene Dienstleistung wohnt.
  • Industrie und Fertigung: Unternehmen, die Produkte produzieren oder große Mengen lagern müssen, brauchen vor allem Platz. Die zentrale Lage in der Innenstadt wäre hier kontraproduktiv. Das Gewerbegebiet am Stadtrand ist oftmals die bessere Lösung.
  • Büros: Büroräumlichkeiten sind fast überall zu finden. Hier bleibt tatsächlich die Frage, ob es von Anfang an die schicken Immobilien in der Innenstadt sein sollen oder ob eine günstigere Gegend zunächst gleichermaßen funktioniert und die Anforderungen erfüllt.

Die Ausstattung

Neben der Lage spielt die Ausstattung eine wichtige Rolle. Damit sind nicht nur Features wie eine Klimaanlage oder eine Außenfläche gemeint. So müssen Räumlichkeiten für die Gastronomie mit mehreren Toiletten ausgestattet sein, Ladenflächen sollten ausreichend Schaufenster aufweisen und selbst das einfache Büro muss unter gewissen Umständen und ab einer bestimmten Mitarbeiterzahl einen Pausenraum haben.

Einige Branchen haben rechtliche Anforderungen zu erfüllen, andere Unternehmen – gerade beim Kundenkontakt – müssen darauf achten, dass die Geschäftsräume einladend wirken. Die Räume müssen zum Business und den entsprechenden Anforderungen passen.

Ein weiterer Faktor – gerade in diesen Zeiten – ist die Energieeffizienz. Um Geschäftsräume zu betreiben, fallen die üblichen Nebenkosten an. Diese sind je nach Branche und Business nicht zu unterschätzen, weshalb die Räumlichkeiten in Sachen Energieeffizienz modernen Standards genügen sollten. Das spart Unternehmern langfristig Geld.

Da Industrie und Gewerbe die größten Energieverbraucher sind, gibt es auf politischer Seite starke Bemühungen – welche vor allem die großen Unternehmen betreffen – um die Wirtschaft verstärkt in die Pflicht zu nehmen und Einsparpotenziale auszuschöpfen.

Größe und Flexibilität

Die Größe ist ein entscheidendes Kriterium für die Wahl der Geschäftsräume. Was zunächst naheliegend klingt, ist letztlich eine weitreichende Abwägung. Denn gerade direkt nach der Gründung kommt das Unternehmen mit vergleichsweise wenig Fläche aus. Vielleicht soll es nur der kleine Laden sein oder ein Büro, das der noch geringen Belegschaft reicht. Doch was passiert, wenn das Business wächst?

Dann braucht es mehr Platz. Neue Mitarbeiter*innen kommen hinzu oder rechtliche Rahmenbedingungen greifen und schreiben nun zum Beispiel einen Pausenraum oder weitere Toiletten vor. Sind die Räume flexibel genug, um das Unternehmen langfristig erweitern zu können? Oder sind größere Räumlichkeiten von Anfang an die bessere Idee? Oder wird im Zweifel ein erneuter Umzug in Kauf genommen?

Die Frage nach der Größe hängt vom aktuellen Stand des Unternehmens, von der Branche und den damit verbundenen Anforderungen, aber auch von der unternehmerischen Weitsicht ab.

Kosten

Kein Unternehmen hat Geld zu verschenken, weshalb möglichst niedrige Mietkosten zu den wichtigsten Kriterien gehören. Mit der Miete, die Monat für Monat zu bezahlen ist, hört es aber nicht auf. Bei der Auswahl der neuen Geschäftsräume sollten möglichst alle Kosten berücksichtigt werden, um eine fundierte Entscheidung zu treffen.

  • Miete: Die Miete hängt maßgeblich von den oben genannten Kriterien Lage, Ausstattung, Größe ab. Gerade direkt nach der Gründung sind hier meist Kompromisse zu machen.
  • Maklerkosten: Unternehmen können auf eigene Faust auf die Suche gehen und zum Beispiel die bekannten Portale im Internet nutzen. Vermutlich liegen die besseren Objekte aber in den Händen von Makler*innen. Diese verlangen bei Abschluss des Mietvertrages eine Provision. Manchmal übernimmt diese die Vermieterseite. Nicht selten werden aber die Unternehmer*innen zur Kasse gebeten, da im Bereich der Gewerbevermietung das Bestellerprinzip nicht greift.
  • Nebenkosten: Die Energiekosten steigen und das macht sich auch bei den Gewerbeflächen bemerkbar. Strom und Gas müssen bezahlt werden, weshalb die Immobilie im Idealfall eine hohe Energieeffizienz aufweist. In jedem Fall sollten sich Interessierte im Vorfeld über die genauen Nebenkosten informieren. Nur so lässt sich eine realistische Gesamtmiete ermitteln.

Umbauten: Selten sind Gewerbeflächen genau so, wie sie zum Business passen. Bevor der Mietvertrag unterschrieben wird, sollten Fachleute einschätzen, wie viel mögliche Anpassungen und Umbauten kosten und wie lange diese dauern. Denn ein verspäteter Einzug in die Geschäftsräume kann eventuell die laufenden Prozesse stören und damit Kosten verursachen.

Vertragliches

Die Räumlichkeiten überzeugen, die Lage stimmt, die Kosten liegen im Budget. Es geht an die Vertragsunterschrift. Vor der Unterzeichnung sollte der Vertrag genau geprüft werden.

Der Mietvertrag muss einige Standardregeln erfüllen. Bei einem Gewerbemietvertrag kommen allerdings einige weitere Punkte hinzu. Was ist zum Beispiel der genau Mietgegenstand? Welche Räumlichkeiten, Außenflächen, Lagerräume und Ausstattungsgegenstände gehören zur Mietvereinbarung und können dementsprechend genutzt werden? Weiterhin muss ein Geschäftszweck formuliert werden. Es wird also festgelegt, welche gewerbliche Nutzung in den Räumen erlaubt ist.

Ein potenziell wichtiger Punkt ist der Konkurrenzschutz. Wird ein solcher Schutz vereinbart, darf von Seiten der Vermietung in unmittelbarer Nähe nicht an die Konkurrenz vermietet werden. Ein weiterer Unterschied zu privaten Mietverträgen besteht außerdem darin, dass häufig eine feste Mietdauer vereinbart wird. Mieter*innen erhalten dann meist ein Optionsrecht, um den Vertrag zu verlängern.

Es kann durchaus von Vorteil sein, wenn die Mietdauer nicht zu lange angesetzt ist. Denn vielleicht muss sich das Unternehmen irgendwann erweitern und in neue Räumlichkeiten umziehen. Andererseits bringt ein befristeter Vertrag eine gewisse Planungsunsicherheit mit sich.

Einen Sonderfall stellt das sogenannte Mischmietverhältnis dar, bei dem Wohn- und Gewerberäume in derselben Immobilie untergebracht sind. Die Ladenfläche befindet sich beispielsweise im Erdgeschoss, die Wohnung direkt darüber. Hier muss genau geprüft werden, welcher Schwerpunkt vorherrscht und welche Vorschriften und vertraglichen Bedingungen dementsprechend gelten.

Rechtliche Belange sollten in jedem Fall von einem Fachmann oder einer Fachfrau geprüft werden, bevor es zur Unterschrift kommt.

Start-Tipps für Food-Start-ups

Diese fünf Punkte solltest du kennen und beherzigen, bevor du dich mit einem Food-Start-up selbständig machst.

Das Thema Food ist bei Gründenden sehr beliebt; die Eintrittsbarrieren sind vermeintlich gering, schließlich kann jede(r) sein/ihr Lieblingsessen zubereiten. Umso wichtiger ist es, die größten He­rausforderungen im Foodmarkt aufzuzeigen und zu verdeutlichen, was bei einer Food-Start-up-Gründung bzw. dem Markteintritt zu beachten ist.

Doch zunächst soll geklärt werden: Was ist ein Food-Start-up? Im Wesentlichen sind es sechs Merkmale, die ein Food-Start-up vom Café nebenan unterscheiden: Ein Food-Start-up

  • vertreibt ein Lebensmittel oder Getränk,
  • hat den Anspruch, ein hohes Wachstum zu generieren,
  • ist innovativ – was bedeutet, dass es neue Märkte erschließt oder Nischen besetzt,
  • bedient einen oder mehrere Food-Trends,
  • macht frühzeitig schnell Fehler, lernt daraus und passt sich schnell an,
  • verbessert die Lebensmittelbranche.

Wenn diese Merkmale auf deine Idee, deine Gründung oder dein bereits bestehendes Unternehmen zutreffen, solltest du unbedingt weiterlesen.

Wer ist dazu berufen, ein Food-Start-up zu gründen?

Grundsätzlich kann jede(r) gründen. Nicht selten gründen Personen, die durch eigene Erfahrungen oder Bedürfnisse vermeintliche Marktlücken entdecken. So gibt es zahlreiche Gründer*innen, die selbst Unverträglichkeiten haben und vor diesem Hintergrund gezielt Produkte entwickeln, die trotz Unverträglichkeit verzehrt werden können. Nach über hundert Interviews weiß ich: Die meisten Gründer*innen haben weder eine Ausbildung noch ein Studium im Bereich Food. Einige davon werden trotzdem erfolgreich. Mein Rat: Wenn du nicht aus der Branche kommst, dann suche dir Mitgründer*innen, die ich als „hungry food nerds“ bezeichne. Mit „hungry“ meine ich hungrig auf Erfolg. Wenn du oder potenzielle Mitgründer*innen diesen Hunger nicht mitbringen, werdet ihr lange Durststrecken nicht überstehen. Mit „food nerd“ meine ich, dass eine Person im Team exzellent im Bereich Produkt sein sollte. Ob du alleine oder ihr im Team gründet, bleibt dir überlassen. Ich empfehle dir, Mitreisende für deinen Weg zu suchen. Ihr könnt durch Sparring schneller vorankommen, unterschiedliche Kompetenzen einbringen und es macht einfach mehr Spaß im Team.

Tolle Produktidee – aber wie geht’s weiter?

Eine gute Idee hast du bereits, ebenso den Willen, deine Idee in die Welt zu bringen. Vor deinem inneren Auge siehst du dein fertiges Produkt in jedem REWE- und EDEKA-Regal in Deutschland stehen. Wobei stehen das falsche Wort ist: Es funkelt und glänzt im Regal; und alle wollen dein Produkt haben. Doch bis dahin ist es noch ein weiter Weg. Schritt für Schritt und mit viel Geduld wirst du diesen Weg gehen müssen. Wichtiger als ein hervorragendes Produkt ist die Auseinandersetzung mit dem Foodmarkt und deiner potenziellen Zielgruppe.

Gesättigte Märkte und volle Mägen

Wir haben alles, was wir brauchen, und müssen uns, bis auf wenige Ausnahmen, keine Sorgen um Versorgungsengpässe machen. Mit wir meine ich unsere Wohlstandsgesellschaft in Deutschland. Dennoch gibt es Herausforderungen, die gelöst und Bedürfnisse, die befriedigt werden können. Um dir einen ersten Überblick zu verschaffen, empfehle ich dir, ein Business Model Canvas (BMC) aufzusetzen. Innerhalb des BMC gilt es zu eruieren, wo ihr eure Nische findet und gesättigte Mägen wieder hungrig machen könnt. Das herauszufinden, erfordert etwas Marktforschung. Der Vorteil am Foodmarkt ist: Du kannst sehr gut Marktforschung betreiben, da wir nun mal alle Essen müssen und wollen. Mit einer B2B-Software wäre das schwieriger.

Als kostengünstigen Einstieg empfehle ich dir mit deiner ersten Produktversion etwa 20 potenzielle Kund*innen zu befragen. Auf Social Media beispielsweise kannst du Kontakte suchen und anschreiben. Bitte nicht auf Family & Friends zurückgreifen – dort erwarten dich verfälschte Ergebnisse aufgrund persönlicher Betroffenheit. Diesen 20 Personen schickst du dann deine Proben und lässt sie einen Fragebogen ausfüllen. Mit diesem Feedback kannst du dein Produkt stetig weiterentwickeln, angepasst an die Bedürfnisse deiner Zielgruppe. Denk dabei immer daran: Du entwickelst ein Produkt für deine Kund*innen und nicht für dein Ego.

Wenn du diesen Weg gehst, kannst du einen der folgenden zwei Sätze ausfüllen, den ich mir von Robin Söder abgeschaut habe, und hast damit dein Geschäftsmodell auf den Punkt gebracht:

„Wir helfen Avatar (A) zum Ergebnis (E) im Zeitraum (Z) ohne Probleme (P) und Schmerz (S).“

„Wir befriedigen Bedürfnis (B) von Avatar (A) im Zeitraum (Z) ohne Problem (P) oder Schmerz (S).“

Die Buchstaben sind Variablen, die du individuell ersetzen kannst. Bei meinem eigenen Start-up vemami definieren wir diesen Satz beispielsweise wie folgt: „Wir helfen Flexitarier*innen und Vegetarier*innen, ihren Fleischkonsum zu reduzieren, ohne Verlust an Geschmack und ohne Dogmatismus.“

Regelbruch

Die Wahrscheinlichkeit, dass jemand deine Idee bereits hatte, ist extrem hoch. Daraus resultiert, dass es nicht reicht, ein gutes Produkt zu einem guten Preis anzubieten. Du musst aus der Masse der Produkte herausstechen. Du musst dich bemerkbar machen. Du musst der schwarze Schwan auf dem See sein. Wie du das schaffst? Eine Möglichkeit ist gezielter Regelbruch.

Dazu nachfolgend zwei Beispiele von Food-Marken, die durch Regelbruch Aufmerksamkeit generieren konnten.

Lemonaid: Es gibt viele Limonaden auf dem Markt, einige mehr, andere weniger bekannt. Eine unter diesen ist Lemonaid. Anfangs nur im Biohandel verfügbar, ist die Marke mittlerweile recht bekannt. Das Start-up hat sich auf die Fahne geschrieben, Limonade mit reduziertem Zuckergehalt zu verkaufen. Im deutschen Lebensmittelgesetz gibt es eine Mindestzuckergrenze für Limonaden.

Diese Grenze unterschritt Lemonaid und erhielt damit eine Abmahnung mit der Anforderung, seine Produkte nicht als Limonade zu bezeichnen. Lemonaid hat diesen Regelbruch genutzt und auf seine Flaschen einen Aufkleber im Style von Zigarettenwarnhinweisen mit dem Titel „Achtung, wenig Zucker“ geklebt. Dadurch haben sie unglaublich viel Presseartikel und Aufmerksamkeit generiert.

Djoon: Bist du ein Dattelfan? Es gibt sie getrocknet und entsteint zu kaufen. Diese kleinen, süßen und natürlichen Früchte gibt es nicht regional, sie werden aus dem Nahen Osten importiert. Dennoch erfreuen sie sich großer Beliebtheit. Martin, der Gründer von Djoon, kam durch seine Tätigkeiten im Ausland auf den Geschmack der Dattel. Eine Idee wuchs in ihm: Wieso keine Pralinenalternative aus Datteln entwickeln, die keinen zugesetzten Zucker benötigt, weil die natürliche süße der Dattel ausreicht?

Heute entwickelt und vertreibt Djoon einzigartige Dattelpralinen mit einem Überzug aus dunkler Schokolade. Wobei Djoon dazu eigentlich nicht Schokolade sagen darf: Denn laut Gesetz muss Schokolade einen gewissen Anteil an zugesetztem Zucker enthalten. Djoon definiert damit eine Praline neu: ohne Zuckerzusatz, auf natürlicher Basis, mit kurzer Zutatenliste. Damit bricht das Start-up gleich zwei Regeln: Was eine Praline ausmacht und wie Schokolade definiert ist.

Mit dieser klugen Idee aus strategischem Regelbruch erzeugen sowohl Lemonaid als auch Djoon Aufmerksamkeit und daraus Erfolg. Fazit: Erschaffe einen gezielten Regelbruch und deine Marke wird MERK-würdig.

Finanzierung: Ohne Moos nix los

Wenn alles passt, also eine gute Produktidee, ein starkes Team, eine vorhandene Problemlösung oder Bedürfnisbefriedigung vorhanden ist, muss das Vorhaben auch finanziert werden. Eingangs wurden die sechs Merkmale eines Food-Start-ups aufgelistet. Eins davon ist das Potenzial zu hohen Wachstumsraten. Wachstum muss finanziert werden. Es muss dir klar sein: Wenn du im Foodmarkt wachsen willst, kommst du früher oder später nicht am dominierenden Einzelhandel vorbei. Neben mehr als 30 Prozent Marge hat dieser meistens auch noch Zahlungsziele von über sechs Wochen. Das bedeutet, du musst nicht nur deine Rohstoffkosten, Personalaufwände und Vertriebskosten vorfinanzieren, sondern auch noch zwei Monate auf Zahlungseingänge warten. Dazu kommen die Kosten für Lohnproduzenten*innen und/oder Lohnabfüller*innen mit entsprechenden Mindestmengen pro Charge. Da kommt schnell eine Summe zusammen, mit der du dir alternativ einen Kleinwagen kaufen könntest.

Da die wenigsten auf eine fette Abfindung, ein gut bestücktes Erbschaftskonto oder reiche Verwandtschaft zurückgreifen können, wird Kapital benötigt. Deine Hausbank wird von deiner risikoreichen Idee sehr wahrscheinlich wenig begeistert sein. Zum Glück gibt es sogenannte Wagniskapitalgeber*innen, die Start-ups finanzieren. Kapital ist ausreichend im Markt verfügbar. Sei dir jedoch bewusst: Wenn du dir Wagniskapital suchst, gibt es nur eine Geschwindigkeit und nur ein Ziel. Die Geschwindigkeit ist Vollgas und das Ziel ist (meistens) ein Exit. Wagniskapitalgeber*innen leben davon, dass ein oder zwei von zehn Investments durch die Decke gehen. Im besten Fall ist das deine Idee. Für das Investment möchten sie natürlich eine Gegenleistung und das sind Anteile an deinem Start-up. Diese Anteile gewinnen durch steigende Markenbekanntheit an Wert und generieren durch den Exit einen deutlichen Gewinn.

Drei typische Kapitalgeber*innen für Food-Start-ups

Business Angel: Erfolgreiche Unternehmer*innen kennen die Herausforderungen und Probleme, denen sich Gründer*innen stellen. Einige von ihnen sind so erfolgreich, dass sie als Wagniskapitalgeber*innen (Business Angels) fungieren. Business Angels sind bereits in sehr frühen Phasen, beispielsweise wenn du noch in der Produktentwicklung bist, potenzielle Geldgeber*innen für dich. Optimalerweise suchst du dir einen Business Angel, der bereits in Food-Start-ups investiert sind oder selbst aus der Branche kommt. Dadurch bekommst du „smart money“ – also Kapital und Know-how. Die Investitionssummen von Business Angels liegen zumeist zwischen 50.000 und 200.000 Euro. Die höhe der Anteile, die du dafür abgeben musst, ist Verhandlungssache.

Venture Capital: Venture Capital sind professionell gemanagte Geldtöpfe, die unter anderem in Start-ups investieren. In frühen Phasen steigen diese meistens noch nicht ein. Für Folgefinanzierungen wirst du sie jedoch brauchen.

Corporate Venture Capital: Der Lebensmittelmarkt ist hart umkämpft und Innovationen entstehen gefühlt am Fließband. Wer den Markt jedoch genauer beobachtet, stellt fest: Etablierte Unternehmen schaffen es oft nicht, mit hoher Geschwindigkeit neue Produkte oder sogar neue Absatzmärkte zu erschließen. Dazu suchen sie nicht selten Zugang zu Start-ups. Diese haben einen weiteren Vorteil: ein motiviertes Gründungsteam, das viele Überstunden auf sich nimmt und keinen Urlaubsanspruch hat. Doch auch du als Gründer*in kannst von Corporate Venture Capital profitieren. Neben Kapital kannst du dir Zugang zu deiner Zielgruppe, Produktionspartner*innen, Lohnabfüller*innen und Expert*innen schaffen. Einen Haken hat das Ganze jedoch: Es kann passieren, dass ein Exit erschwert wird, da andere Geldgeber*innen möglicherweise abgeschreckt sind.

Der Foodmarkt – kein leichtes, aber lohnendes Terrain

Jeder Markt hat seine Besonderheiten – so auch der Foodmarkt. Wenn du nicht aus dem Bereich kommst, wirst du es schwer haben. Dennoch solltest du dich nicht davon abschrecken lassen. Lass dich von niemandem entmutigen. Der Moment, dein eigenes Produkt im Supermarktregal zu sehen, ist unbeschreiblich. Der Weg dorthin ist zwar lang und steinig, aber mindestens genauso aufregend, ereignisreich, spannend, lehrreich und voller wertvoller Begegnungen. Wenn der schlimmste Fall eintritt und dein Produkt floppt, hast du so viele wertvolle Erfahrungen gesammelt und dich weiterentwickelt, sodass du am Ende nur gewinnen kannst.

Tipp zum Weiterlesen und -arbeiten

Tobias Gross, Erfolgskonzepte für Food-Start-ups. Best Practices und Handlungsempfehlungen für Gründer, ISBN: 9783658380458, Springer 2022, 24,99 Euro (eBook 19,99 Euro).

Das Buch begleitet Gründer*innen in der Food-Branche von der Idee bis hin zum Geschäftsmodell, von der Lebensvision des Gründungsteams bis hin zum erfolgreichen Vertrieb. Es vereint die betriebswirtschaftliche Seite mit der praktischen Umsetzung, um (potenzielle) Gründer*innen Schritt für Schritt ins Handeln zu bringen.

Der Autor Tobias Gross hat über zehn Jahre Erfahrung in der Food-Branche - von Gastronomie, über Bio-Bäckerei bis hin zu eigenen Gründungen. Seit 2020 ist er Host des Podcastfür Akteure in der Lebensmittelbranche, inbesondere für Gründer*innen mit über 100 Experten-Interviews.

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Gründen in der Transportlogistik: Lohnt sich das heute noch?

Pro- und Kontra-Argumente des Startens in einer hart umkämpften Branche. Wenn du dich mit einem Unternehmen in der Transportlogistik-Branche selbstständig machen willst, erfährst du hier, auf was du auf deinem Weg in die Selbstständigkeit achten musst, um möglichst effizient und nachhaltig zu starten.

Kaum eine Branche konnte die Pandemie so gut überstehen wie diejenige, die die Online-Bestellungen zu den zuhause wartenden Kund*innen brachte. Derzeit allerdings, unter dem Eindruck des Ukraine-Krieges mit seinen unter anderem dramatisch gestiegenen Kraftstoffpreisen, darbt aber auch kaum eine andere Branche so sehr.

Tatsache ist: Die Transportlogistik bietet zahlreiche Verlockungen. Doch lohnt es sich wirklich noch der Versuch, in diesem umkämpften Markt einen Fuß zu fassen? In den folgenden Zeilen werfen wir einen Blick auf beide Seiten der Medaille.

1. Die Gründung lohnt sich weiterhin, weil …
… gerade auf der letzten Meile noch viele Nischen bestehen

Wer an Transportlogistik denkt, der hat dabei häufig den typischen Langstrecken-LKW-Transport im Sinn: Zugmaschine, Auflieger, grenzüberschreitender Verkehr und Aufträge, die tausende Kilometer Distanz überbrücken.

Zugegeben, die Langstrecke auf der Straße ist ein wichtiger Teil der Transportlogistik. Gerade heute, wo so viele Branchen globalisiert sind und die Einzelteile eines einzigen Produkts problemlos aus mehreren Ländern stammen können.

Allerdings ist die Langstrecke nur ein Baustein innerhalb der Transportlogistik. Ein häufig übersehener, jedoch elementar wichtiger Baustein ist die „letzte Meile“, der Nahverkehr in einem Radius von nur wenigen Kilometern. Eben dort bietet sich bei uns derzeit eine interessante Situation:

  • Die Landflucht der präpandemischen Jahre ist mittlerweile deutlich abgeklungen. Dennoch fehlt es hier weiterhin an allen Ecken und Enden an Kerninhalten einer attraktiven Lage. Vor allem nahegelegene Einkaufsmöglichkeiten.
  • Hingegen in den (Groß-)Städten sich Verkehrskonzepte derzeit sehr rasch ändern. In der Folge können viele längst nicht mehr so komfortabel mit dem Auto einkaufen, wie sie es möchten.

Hier bestehen also weiterhin Nischen, respektive tun sich solche gerade auf. Sie mit kreativen Konzepten für Kurzstreckenlogistik zu füllen, ist eine Aufgabe für echte Macher*innen. Gerade weil solche Personen dazu tendieren, die Situation ohne die „Logistiker-Brille“ zu betrachten und deshalb Konzepte kreieren können, die nicht den althergebrachten Herangehensweisen entsprechen. Äußerst passend, wie das nächste Kapitel zeigen wird.

… die Branche kreativen Konzepten gegenüber sehr offen ist

Wir haben in den vergangenen Jahren erlebt, wie sich mit Just Eat Takeaway (in Deutschland als Lieferando bekannt) eine völlig neue Art von Transportdienstleister etablierte.

Und Uber Eats zeigt derzeit, wie sehr das sowieso schon kreative Konzept der privatwirtschaftlichen (Personen-)Beförderung auf Lebensmittel anpassbar ist.

Es gibt in der Logistikwelt viele solcher Beispiele. Sie alle haben an der Basis „nur“ damit zu tun, Dinge von A nach B zu bringen. Dennoch sind sie im höchsten Maße kreativ, gehen andere Wege, erbringen eine völlig neue oder maßgeblich optimierte Form von Dienstleistung.

Solche Erfolgsgeschichten existieren nur, weil die gesamte Transportlogistik solchen unkonventionellen Konzepten und optimierten Herangehensweisen gegenüber sehr aufgeschlossen ist. Wer dementsprechend solche Ideen entwickeln und zur Marktreife führen kann, findet eine Branche, die, so konventionell sie manchmal anmuten mag, tatsächlich geradezu revolutionär sein kann, wenn es darum geht, neue Herangehensweisen zu akzeptieren oder bestehende zu verbessern.

… der Transport von Waren systemrelevant ist

Nur wenige würden in einer Branche gründen, deren Ende bereits vorhersehbar ist oder die ausschließlich in einem optimalen gesellschaftlichen und politischen Klima erblühen würde.

Aktuell eine Manufaktur für Zweitakt-Mopeds zu gründen wäre deshalb ebenso fragwürdig wie der Aufbau eines Unternehmens, das Dienstleistungen offeriert, die bei schlechter Wirtschaftslage als erstes von der Zielgruppe eingespart werden.

Transportlogistik ist hingegen – in vielen ihrer Teile – eine Branche, die wirklich „systemrelevant“ ist. Sie mag zwar bei schlechter Konjunktur leiden, doch ähnlich wie etwa

  • Landwirtschaft,
  • Lebensmittelhandel,
  • Hygieneprodukte,
  • Telekommunikation oder
  • Bestattungsdienstleistungen

handelt es sich um eine Branche, die unabhängig von sämtlichen externen Umständen immer benötigt wird; die sogar essenziell für das Funktionieren der gesamten Welt ist. Ohne der Transportlogistik würde nicht nur sprichwörtlich alles zusammenbrechen.

Insbesondere, wer selbst lange nach der Gründung wandlungsfähig bleiben kann, findet deshalb eine Branche vor, die eine hohe systemische Sicherheit bietet, weil sie für die Basisfunktionen sämtlicher Gesellschaften so relevant ist. Selbst in wahrhaft dystopischen Krisen wird es Bedarf für Unternehmen geben, die Güter transportieren.

Selbständig als Freelancer: Zahlen, Fakten, Infos

Anlässlich des Jahrestags der Freelancer (14. Mai) skizzieren wir den typischen beruflichen Werdegang eines Freelancers: von 8.000 Euro Startkapital zu 370.000 Euro Renten-Rücklagen.

 „Wenn ich groß bin, werde ich Freelancer!“ – Diesen Satz haben sicher die wenigsten schon einmal aus einem Kindermund gehört. Die Selbständigkeit gehört zu der Art von Wunschvorstellungen, die sich erst mit dem Alter herauskristallisieren. So lautet auch das Ergebnis der Analysen von freelancermap. Unabhängig davon, in welcher Phase sich die Freiberuflichen befinden: Mehr als 60 Prozent sind glücklich mit ihrer Einkommenssituation, welche aus durchschnittlich 94 Euro pro Stunde resultiert und in 370.000 Euro Renten-Rücklagen mündet. Zum ‚Tag des Freelancers‘ am 14. Mai 22 hat freelancermap die Umfragewerte aus seinem Freelancer-Kompass 2021 unter die Lupe genommen, um den Lebenslauf von Selbständigen nachzuzeichnen.

Von der Theorie in die Praxis: 27 Prozent gehen die ersten Schritte als Nebenberufler

Die Schulbank müssen alle drücken, auch zukünftige Freelancer. In diesen ersten zwölf beziehungsweise dreizehn Jahren zeichnen sich oftmals die Interessensgebiete ab, welche in einem Studium weiterverfolgt werden. Nach durchschnittlich fünf Jahren an einer akademischen Einrichtung halten 76 Prozent der späteren Freiberufler einen Abschluss in der Hand, 43 Prozent von ihnen gingen auf eine Universität. Nach rund 18 Jahren gilt die theoretische Ausbildung demnach als vorerst abgeschlossen und der Schritt in die berufliche Praxis wird unternommen. In Festanstellung verbringt der typische Freelancer dann jedoch erst einmal ebenso viel Zeit wie in der Schule: dreizehn Jahre. Hier werden vor allem erste Erfahrungswerte gesammelt und Branchenkenntnisse vertieft. Bevor der endgültige Abschied von der Festanstellung stattfindet, probieren sich 27 Prozent der Befragten vorerst als nebenberufliche Freelancer aus.

Alles auf Anfang: Newcomer achten besonders auf ein stabiles Einkommen

Diejenigen, die den Schritt in die Selbständigkeit wagen, sind im Schnitt 36 Jahre alt und verfügen über ein Startkapital von 8.000 Euro. Wenn sie auch fest im Leben stehen, im Freelancer-Business sind sie Newcomer. Hier zählt nicht nur die berufliche Erfahrung oder fachliche Expertise: Ein Solo-Unternehmen zu führen will ebenso gelernt werden. Dafür spricht beispielsweise, dass erfahrene Freelancer ein Startkapital in Höhe von 15.000 Euro empfehlen. In den ersten Jahren verlangen Newcomer außerdem einen vergleichsweise geringen Stundensatz von 88 Euro. Zugleich haben 56 Prozent der Starter hohe Einkommenserwartungen. Während der Stundensatz also in dieser Phase am niedrigsten ist, befindet sich die Zahl der Projekte mit zehn pro Jahr auf dem Maximum.

38 Prozent der Newcomer empfinden zudem ein schwankendes Einkommen als unangenehm. „Der Grund dafür könnte in der vorangegangenen Festanstellung liegen. Das Phänomen eines schwankenden Einkommens gab es dort nicht. Daher werden womöglich derart viele Projekte angenommen und im Schnitt auch 48 Stunden die Woche gearbeitet“, vermutet Thomas Maas, CEO von freelancermap, und führt fort: „Newcomer sind außerdem für die Buchhaltung eigenverantwortlich. Auch hierfür waren vorher Arbeitgeber zuständig. Bis eine Routine für die organisatorischen Prozesse entwickelt wird, kann es etwas dauern. Daher empfinden beispielsweise 24 Prozent der Newcomer die Buchhaltung als nervig. Der Wert nimmt ab, je länger Freelancer ihrem Job nachgehen.“

Experten-Status ist gefestigt: Abwechslung im Job als höchstes Gut

Mit den Jahren kommt die Erfahrung. Im Alter von 46 bis 55 Jahren hat sich der Freelancer zu einem wahren Experten entwickelt. Er kennt seine Branche genauestens und weiß seine Fähigkeiten effizient einzusetzen. Daher verlangt der erfahrene Freiberufler durchschnittlich einen Stundensatz von 96 Euro, reduziert seine wöchentliche Arbeitszeit von 48 auf 45 Stunden und bearbeitet jährlich nur noch sechs Projekte. Der Experte befindet sich sozusagen in der Blüte seines Freelancer-Daseins. Das bestätigt auch die Frage nach der Einkommenszufriedenheit: 73 Prozent der Experten sind glücklich mit den verlangten Honoraren.

Thomas Maas erklärt: „Nach rund zehn Jahren Erfahrung im Freelancer-Business haben die Experten sich einen Status in der Branche geschaffen, aber auch ihren eigenen Workflow gefunden. Daraus resultieren die kürzeren Arbeitszeiten und der höhere Stundensatz. Mit Hürden wie dem schwankenden Einkommen können sie besser kalkulieren und die Buchhaltung ist für 81 Prozent der Befragten kein Hindernis mehr. Eine deutlich größere Rolle wiederum spielt nun dafür die Abwechslung: Freelancer der Experten-Ebene wollen lieber vielfältige Projekte annehmen, als ein hohes Einkommen zu generieren. Auch ziehen rund 27 Prozent von ihnen in dieser Phase in Betracht, den nächstgrößeren Schritt zu gehen und ein Unternehmen zu gründen.“

Mit Routine in die Rente: Angst vor schwankendem Einkommen steigt erneut

Wer 20 Jahre lang im Freelancer-Business tätig war, gehört ohne Frage zu den Routiniers unter den Freiberuflichen. Die Zahl der jährlichen Projekte pendelt sich bei sieben ein und die Arbeitszeit bleibt konstant bei 45 Stunden pro Woche. Die „alten Hasen“ legen ebenfalls einen größeren Wert auf die Projektvielfalt, obwohl der Stundensatz in dieser Phase auf 93 Euro sinkt. Zwar bestätigen 70 Prozent, dass sie mit ihren Honoraren zufrieden sind, doch nimmt zugleich auch die Angst vor einem schwankenden Einkommen kurz vor der Rente wieder zu.

„Besonders mit Blick auf den Ruhestand verstärkt sich das Bedürfnis nach finanzieller Absicherung“, sagt Thomas Maas und ergänzt: „Im Alter von 65 Jahren verabschieden sich die Routiniers in der Regel aus der Arbeitswelt. Damit sind sie durchschnittlich etwa ein Jahr länger berufstätig als ihre festangestellten Mitstreiter . Bis zu diesem Zeitpunkt werden Freiberufler im Schnitt 370.000 Euro angespart und 230 Projekte realisiert haben. Diese, aber auch etliche weitere, sind beachtliche Leistungen, die Anerkennung verdienen.“

Mehr Widerstandskraft beim Gründen

Die Corona-Krise hat gezeigt, dass sich das Risikomanagement vieler Unternehmen verändern muss. Doch wie werde ich resilienter gegen künftige Krisen?

Als am 27. Januar 2020 der erste Corona-Fall in Deutschland registriert wurde, waren die wirtschaftlichen Folgen noch kaum absehbar. Erst mit Verkündung des ersten bundesweiten Lockdowns am 22. März 2020 bahnten sich die Ausmaße der Corona-Krise langsam an. Das jährlich von der Allianz veröffentlichte „Risiko Barometer“ wird im Jahr 2021 von der Corona-Pandemie geprägt: Auf den Plätzen eins und drei landen „Betriebsunterbrechung“ und „Ausbruch einer Pandemie“. In den Jahren vor 2020 landeten diese Risiken nie höher als auf Platz 16.

Nun, gut zwei Jahren Pandemie, zeigen sich klare Gewinner und Verlierer der Krise. Aus diesen lassen sich Handlungsempfehlungen für Unternehmen ableiten, um sich für zukünftige Krisen verschiedenster Arten zu rüsten.

Für Krisen mit dem Ausmaß der Corona-Pandemie sind vorausschauende Investitionen nicht ausreichend, um sich krisenfest aufzustellen. Um langfristig für Krisen verschiedenster Art gerüstet zu sein, ist es nötig, darüber hinausgehende Maßnahmen zu ergreifen. Vor der Corona-Krise hatten mehr als 30 Prozent der KMUs eine Eigenkapitalquote von über 30 Prozent. Dennoch haben viele Unternehmen nicht genügend Liquidität, um zwei bis drei Monate eines Umsatzrückgangs- oder gar -ausfalls zu überbrücken. In solchen Fällen besteht daher die Notwendigkeit, die finanzielle Widerstandsfähigkeit (Corporate Resilience) des Unternehmens zu stärken.

Eigenkapital stärken

Mit einer höheren Eigenkapitalquote und einer ausreichenden Liquiditätsreserve wird ein Unternehmen nicht nur in Krisenzeiten robuster, sondern auch unabhängiger von Fremdkapital. Die Aufnahme von Fremdkapital wird zudem durch bessere Ratings im Bedarfsfall vereinfacht. Möglichkeiten, das Eigenkapital zu erhöhen sind neben der Aufnahme neuer Investor*innen und Gesellschafter*innen im Wege einer Kapitalerhöhung auch die Innenfinanzierung oder die Schonung des Eigenkapitals durch Finanzierungsalternativen.

Klassische Möglichkeiten der Innenfinanzierung sind u.a. die Aussetzung von Ausschüttungen an die Gesellschafter*innen sowie Einlagen oder Darlehen dieser. Auch eine Stärkung der Ertragskraft über die Verbesserung der Leistungsfähigkeit stärkt das Eigenkapital: Eine Reduzierung der Kosten, der Abbau von offenen Forderungen durch ein konsequentes Mahnwesen oder die Veräußerung nicht betriebsnotwendiger Anlagen kann das Eigenkapital stärken.

Durch das Leasen von Anlagegegenständen ist es möglich, ohne Einsatz von Eigenkapital zu investieren. Als Steigerungsform kann auch das sogenannte Sale-and-Lease-Back angewandt werden. Dabei wird ein Anlagegut aus dem Betriebsvermögen verkauft und dann vom Käufer bzw. von der Käuferin zurückgeleast. Diese Form bringt oft auch in Krisenzeiten schnelle Liquidität in das Unternehmen.

Durch Finanzierungsformen wie Factoring oder Forfaitierung (Ankauf von Forderungen unter Verzicht auf einen Rückgriff gegen den Verkäufer bzw. die Verkäuferin bei Zahlungsausfall des Schuldners bzw. der Schuldnerin) können Forderungen durch einen Verkauf in liquide Mittel umgewandelt werden.

Wachstum durch Fremdkapital

Um die langfristige Sicherung der Liquidität zu gewährleisten ist es oftmals nötig, Fremdkapital in Anspruch zu nehmen. Vor allem für inhaber*innengeführte Unternehmen ist die Aufnahme neuer Gesellschafter*innen oft keine Option, weswegen nur eine Fremdkapitalfinanzierung in Frage kommt. Größere Investitionen, welche einen Beleihungswert für den Fremdkapitalgeber haben (z.B. Immobilien, fungible Maschinen und Geräte etc.), können bei einer entsprechenden Fremdfinanzierung die Liquidität des Unternehmens schonen. Die anfallenden Zinsen sind steuerlich abzugsfähig, woraus sich zusätzlich eine steuerliche Begünstigung ergibt. Die KfW kann dabei eine erste Anlaufstelle für Unternehmen sein. Diese bietet zahlreiche staatlich geförderte Kredite an, mit denen günstig Investitionen getätigt und Projekte finanziert werden können.

Fördermittel und Zuschüsse wahrnehmen

Infolge der Corona-Krise wurden von staatlicher Seite Fördermaßnahmen beschlossen, welche betroffenen Unternehmen schnell liquide Mittel zur Verfügung stellen sollen. Diese haben in den meisten Fällen Unternehmen vor der Insolvenz gerettet und sicher durch die Krise gebracht. Aber auch in Nicht-Krisenzeiten steht Unternehmen eine große Auswahl an staatlichen Zuschüssen zur Verfügung. Dabei werden Unternehmen nicht nur auf Bundesebene bei Investitionen unterstützt: Auch von Bundesland zu Bundesland gibt es diverse Fördermaßnahmen für Gründer*innen sowie für kleine und mittelständische Unternehmen. Bekannte Mittel sind dabei der Gründungszuschuss, Zuschüsse nach dem Forschungszulagengesetz sowie auf Länderebene verschiedene Digitalisierungsboni. Auch das Schaffen von Arbeitsplätzen wird in vielen Fällen von der Agentur für Arbeit bezuschusst.

Beratung nutzen

Ob bei der Gründung eines Unternehmens, der Beantragung der oben genannten Fördermittel oder Finanzierungsfragen, häufig fehlt Unternehmern das nötige Know-how, um alle Bereiche einer zukunftssicheren Ausrichtung ihres Unternehmens zu überblicken. Die Inanspruchnahme einer kompetenten Beratung ist daher eine werthaltige Investition in das Unternehmen, welche oftmals unterschätzt wird. Spezialisierte Berater*innen können dabei auf die genauen Bedürfnisse des Betriebs eingehen und oft durch wenige Stellschrauben ein zukunftsorientiertes und krisenfestes Unternehmen mit aufbauen. Nicht nur klassische Unternehmensberatung kann beim Aufbau und Wachstum eines Unternehmens hilfreich sein, auch die Expertise von Rechts- und Patentanwält*innen, Steuer-, Vertriebs- und Finanzberater*innen kann bei der Erstellung der Unternehmensstrategie ausschlaggebend sein.

Rücklagen bilden

Um in Krisensituationen liquide zu bleiben, ist es unabdinglich, ein Rücklagenpolster zu schaffen. Gerade für KMUs gestaltet sich dies allerdings oft schwierig, da verfügbares Kapital schnell reinvestiert werden muss, um ein stetiges Wachstum zu gewährleisten. Dennoch ist es gerade für Unternehmen mit geringerem Cashflow wichtig, stetig Rücklagen zu bilden. Hilfreich dabei können steuerliche Maßnahmen wie der Investitionsabzugsbetrag, Sonderabschreibungen oder der Thesaurierungseffekt einer Kapitalgesellschaft sein. Bei Letzterem wird beispielsweise die geringere Steuerlast bei Gewinnen auf Unternehmensebene genutzt. Nicht ausgeschüttete Gewinne können so besser für Rücklagen, aber auch Reinvestitionen genutzt werden.

Fazit

Die Corona-Krise hat deutlich gezeigt, dass sich das Risikomanagement vieler Unternehmen, vor allem von KMUs, verändern muss. Gerade Unternehmen, die bereits vor der Krise in Schieflage waren, hatten in der Pandemie große Probleme. Die Gewinner der Pandemie dienen dabei als Vorbild: Schnelle und flexible Entscheidungswege helfen einem Unternehmen, auf plötzliche Herausforderungen zu reagieren. Um den schmalen Grat zwischen Rücklagenbildung und Investitionsausgaben zu finden, können Berater*innen helfen, das Unternehmen krisenfest aufzustellen. Langfristig geplante und entsprechend umgesetzte Maßnahmen dienen dazu, Krisenzeiten besser zu überwinden und sogar stärker aus ihnen hervorzugehen.

Die Autoren: Dr. Bernd Fischl ist Partner der BFMT Gruppe sowie anerkannter und akkreditierter Mittelstands- und Gründungsberater; Jonas Ernst ist Mitarbeiter der BFMT Gruppe. Er ist schwerpunktmäßig in den Bereichen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung für KMUs tätig.

Nebenberuflich selbständig: Das kleine ABC

Im Folgenden werden einige wichtige Aspekte beleuchtet, auf die geachtet werden sollten, wenn Sie sich nebenberuflich selbstständig machen wollen.

Anmeldung

Erst einmal müssen Sie wissen, ob Sie freiberuflich oder gewerbetreibend sind. Freiberuflich sind künstlerische und therapeutische Berufe. Auch Rechtsanwälte, Steuerberater, Ingenieure und beratende Volks- oder Betriebswirte sind „frei“. Gewerbliche Tätigkeiten sind im Prinzip alle anderen wie etwa handwerkliche Arbeiten, Ladengeschäfte oder auch der Verkauf bei Ebay.

Wenn Sie ein Nebengewerbe anmelden, tun Sie das über das Ordnungsamt. Das kostet zwischen 18 und 40 Euro und führt automatisch dazu, dass das Finanzamt Ihnen Formulare für die Anmeldung einer selbständigen Tätigkeit schickt.

Freiberufler melden sich selbst direkt beim Finanzamt an und füllen dann das Anmeldeformular aus. Sie können es auch aus dem Internet laden, etwa über www.bundesfinanzministerium.de. Sie erhalten dann eine zweite Steuernummer für die Umsatzsteuer.

Selbstständig machen als Softwareunternehmen

Wenn du dich mit einem Softwareunternehmen in der IT-Branche selbstständig machen willst, erfährst du hier, auf was du auf deinem Weg in die Selbstständigkeit achten musst, um möglichst rechtssicher, effektiv und nachhaltig zu starten.

Softwaremarkt: Zahlen und Trends

Nach Prognosen von Bitkom wird das Marktvolumen für Software in Deutschland weiter steigen und im Jahr 2021 etwa 27 Milliarden Euro betragen. Es wird prognostiziert, dass sich der weltweite Umsatz mit Software im Jahr 2021 auf etwa 514 Milliarden Euro belaufen wird, so Statista. Die Software für Unternehmen mit einem prognostizierten Marktvolumen von etwa 204 Milliarden Euro gilt als das größte Segment im weltweiten Softwaremarkt. Laut Statista ist Cloud-Computing einer der aktuellsten Trends auf dem IT-Markt: 82 Prozent der im Jahr 2020 befragten deutschen Unternehmen haben angegeben, dass sie bereits Cloud-Services nutzen. 76 Prozent behaupten, dass sie planen, mehr in die Cloud-Technologie zu investieren. Für 70 Prozent Unternehmen hat die Digitalisierung im Allgemeinen während n der Corona-Pandemie deutlich an Bedeutung gewonnen, so eine Studie von Bitkom Research. Sechs von zehn Unternehmen (59 Prozent) möchten die Corona-Krise nutzen, um Versäumnisse bei der Digitalisierung aufzuholen. Für Softwareunternehmen ergeben sich damit ganz neue Chancen, in den Softwaremarkt mit ihren Produkten einzutreten, die neuen Anforderungen und Erwartungen entsprechen.

Softwareunternehmen gründen: die 7 Hauptschritte im Überblick

Wir haben den Gründungsprozess in 7 Schritte unterteilt. Alle Schritte sind jedoch so eng miteinander verbunden, dass es nicht immer möglich ist, die festgelegte Reihenfolge einzuhalten. Aber eines ist klar: falls du ein Softwareunternehmen gründen möchtest, musst du die folgenden Schritte beachten.

Schritt 1: Markt / Wettbewerber erforschen und eine passende Geschäftsidee finden.

Um den dynamischen Softwaremarkt zu betreten, sollte man erst diesen Markt erforschen und analysieren. Die Marktanalyse ist ein sehr wichtiger Schritt, der leider gern unterschätzt wird, was zum Scheitern bereits in früheren Phasen führt. Nur die sorgfältige Recherche hilft, wertvolle Informationen über den Softwaremarkt zu gewinnen und auf derer Basis marktstrategische Entscheidungen zu treffen. Im Rahmen der Markt- und Wettbewerbsanalyse wird es ermöglicht,

  • die Marktgröße zu ermitteln, um davon abgeleitet den Marktanteil für das geplante Softwareprodukt am Gesamtmarkt zu berechnen;
  • das Marktpotenzial für die Geschäftsidee richtig einzuschätzen und zu ermitteln;
  • die Zielgruppe mit ihren Bedürfnissen zu definieren;
  • zu bestimmen, welche Schwächen und Stärken deine wichtigsten direkten Konkurrenten haben, und aus ihren Erfolgen / Fehlern zu lernen;
  • eine klare Ausrichtung der Idee und des Projekts zu gewährleisten.

Die Ergebnisse einer Marktanalyse bilden eine zuverlässige Grundlage für die datenbasierte Planung der nächsten Schritte.

Schritt 2: Geeignete Rechtsform auswählen.

Bevor du dich für eine Rechtsform entscheidest, solltest du erst eine Reihe von Fragen beantworten, die einen direkten Einfluss auf die Wahl haben, wie zum Beispiel:

  • Wirst du dein Softwareunternehmen zusammen mit anderen Personen oder alleine gründen?
  • Wie viel Stammkapital hast du? Und wie groß ist der Kapitalbedarf?
  • Wirst du nach Investoren suchen?
  • Bist du bereit, mit deinem Privatvermögen für die Verbindlichkeiten des Softwareunternehmens zu haften? Oder möchtest du nur mit dem Gesellschaftsvermögen haften?
  • Wirst du Personal einstellen?
  • Planst du, dein Softwareprodukt auch auf den internationalen Markt bringen?
  • Werden hohe Umsätzen in der Zukunft erwartet?
  • Welche Rechtformen sind in der IT-Branche üblich?

Es gibt eine Vielzahl von Rechtsformen, die sich grundsätzlich in Personen- und Kapitalgesellschaften unterteilen lassen. Zu den gängigsten Formen, die bei der Gründung von Softwareunternehmen gewählt werden, gehören:

  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).
  • GmbH & Co. KG.
  • Unternehmergesellschaft (UG) (haftungsbeschränkt).
  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR).
  • Einzelunternehmen.

Personengesellschaften wie GbR oder GmbH & Co. KG sollten mindestens aus zwei Gesellschaftern bestehen, die kein Mindestkapital zur Gründung benötigen, aber dabei persönlich und unbeschränkt mit ihrem Privatunternehmen haften müssen. Bei Kapitalgesellschaften wie GmbH und UG sollten Gesellschafter (das kann auch ein Gesellschafter sein) ein Stammkapital haben. Das ist eine gute Wahl, falls Gesellschafter ihre Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränken möchten. Bei der Rechtsform des Einzelunternehmens sollte man für alle betrieblichen Verbindlichkeiten auch mit dem Privatvermögen haften. Aber diese Form zählt zu den einfachsten Rechtsformen, die es ermöglicht, mit geringen bürokratischen Hürden und Gründungskosten in die Selbständigkeit einzusteigen.

Jede Rechtsform hat ihre Vor- und Nachteile, die bei der Wahl sorgfältig abgewägt werden müssen. Auf jeden Fall ist es empfehlenswert, bei der Wahl einer optimalen Rechtsform einen externen Unternehmensberater hinzuziehen, um schwerwiegende Fehler zu vermeiden.

Schritt 3: Ein Proof of Concept (PoC) erstellen.

Ein Proof of Concept (PoC) hilft, deine Geschäftsidee auf die Machbarkeit zu überprüfen. Das ist ein sehr wichtiger Meilenstein in der Projektentwicklung, der einerseits eine solide Grundlage für die weiteren Schritte schafft und andererseits zur Überzeugung von Investoren dient. Du musst mit einem Proof of Concept beweisen, dass die Idee überhaupt praktisch umsetzbar ist und mit einer hohen Wahrscheinlichkeit zum wirtschaftlichen Erfolg führt.

Um den Machbarkeitsnachweis zu erbringen, kommen drei Strategien zum Einsatz.

  • Die Idee wird direkt umgesetzt. Gelingt es dir, ein Softwareprodukt direkt auf den Markt zu bringen, das bei der Zielgruppe gut ankommt, hast du einen stichfesten Erfolgsnachweis. Aber diese Strategie ist mit einem großen Risiko verbunden.
  • Die Idee wird in einem kleinen Projekt ausprobiert. Das ist eine Strategie mit weniger Risikobehaftung, die aber wertvolle Erkenntnisse darüber liefert, was noch an deinem Produkt verbessert werden muss. Damit hilft diese Strategie, deine Geschäftsidee zu optimieren, bevor das fertige Produkt auf den Markt eingeführt wird.
  • Die Idee wird im Rahmen der Marktforschung auf Herz und Nieren überprüft. Die Marktforschung kann leider keinen eindeutigen Machbarkeitsnachweis erbringen, sondern helfen, die erste Einschätzung des Marktes zu machen und eine solide Basis für die Umsetzung anderer Strategien vorzubereiten.

Der Begriff Proof of Concept wird oft mit anderen Begriffen aus der IT-Branche vertauscht: Prototyp und MVP (Minimum Viable Product). Alle drei Begriffe sind eng miteinander verbunden. Aber diese Ansätze kommen zu unterschiedlichen Zeitpunkten zum Einsatz und verfolgen verschiedene Ziele:

  • Im Rahmen vom PoC wird das Projekt auf die Machbarkeit geprüft. Es ist sinnvoll, die Machbarkeitsstudie am Anfang des Projekts durchzuführen, bevor größere Investitionen in die Entwicklung eines neuen Softwareprodukts getätigt werden.
  • Prototypen werden nach einem erfolgreichen PoC erstellt und dienen dazu, die Idee begreifbar zu machen. Diese unvollständige Version des geplanten Produkts muss zeigen, wie es aussehen und laufen wird.
  • Ein MVP wird auf der Basis von Erkenntnissen aus PoC und Prototypen erstellt. Aber im Gegensatz dazu ist ein MVP ein minimal brauchbares Softwareprodukt, das einen Mehrwert für potenzielle Kunden anbietet, obwohl es noch keine Marktreife erreicht hat. Mit einem MVP erhältdt du eine Möglichkeit, wertvolles Feedback von Endnutzern einzuholen und darauf basierend dein Produkt an die realen Bedürfnisse Ihrer Zielgruppe anzupassen.

Schritt 4: Geeignetes Geschäftsmodell auswählen.

Bei der Gründung eines Softwareunternehmens kommen verschiedene Software-Geschäftsmodelle zum Einsatz, die sich nach folgenden Kriterien unterscheiden lassen:

Nach Zielgruppe

  • B2B-Software. Du benötigst ein engagiertes Vertriebsteam für lange Verkaufszyklen, das persönliche Beziehungen zu B2B-Kunden aufbauen und diese langfristig betreuen wird. B2B-Produkte sollten an individuelle Bedürfnisse von B2B-Kunden einfach angepasst warden können. Du musst auch über umfassende Support-Leistungen wie Integration, Migration oder Weiterentwicklung denken, die dein Softwareunternehmen B2B-Kunden bereitstellen kann.
  • B2C-Software. Um dein Produkt sowie deine Dienstleistungen an Endverbraucher zu verkaufen, brauchst du digitales Marketing. Es umfasst vielfältige Marketingaktivitäten und Maßnahmen, die unter Einsatz verschiedener digitaler Instrumente (darunter auch Website, soziale Netzwerke, Live-Chats) durchgeführt werden und für die Markenbekanntheit sorgen müssen.

Nach Preisgestaltung und Umsatzarten

Umsatz mit einem Produkt

Wenn du planst, Geld nur durch dein Softwareprodukt zu verdienen, solltest du festlegen, wie du das machst. Man unterscheidet die folgenden Formen der Monetarisierung:

  • Lizenzmodell: Unabhängig davon, ob ein Softwareprodukt privat oder gewerblich genutzt wird, sollten Endnutzer*innen erst eine Softwarelizenz erwerben, die eine Vereinbarung zwischen Softwarehersteller und Endnutzer*in darstellt. Mit dieser Lizenz erhalten diese eine zeitlich unbegrenzte Erlaubnis das Produkt zu installieren und zu verwenden. Je nach Softwarehersteller können auch zusätzliche Gebühren durch Anpassungen und regelmäßige Updates entstehen.
  • Abonnementsbasiertes Modell: Das Nutzungsrecht wird für einen bestimmten Zeitraum (z.B. Benutzer/Monat) gemietet. Dabei erhalten Endnutzer*innen einen Zugriff auf die aktuellste Version der Software. Wird der festgelegte Zeitraum abgelaufen, musste das Nutzungsrecht durch die wiederkehrende Zahlung erneut aktiviert werden.
  • Das Pay-as-you-go-Modell: Die Endnutzer*innen bezahlen nur Ressourcen, die sie tatsächlich genutzt haben. Die Zahlung basiert auf einer messbaren Einheit wie z. B. pro Transaktion, pro Gigabyte Speicherplatz, pro Verbindung.
  • Freemium-Modell: du kombinierst zwei Angebote. Erst stellst du ein Basisprodukt kostenlos zur Verfügung, um potenzielle Kund*innen zu gewinnen und ihr Interesse zu wecken. Dann bietest du die Möglichkeit an, die Vollversion mit zusätzlichen Funktionen und Erweiterungen zu nutzen, für die Endnutzer*innen aber extra bezahlen müssen.
  • In-App-Käufe: Dieses Modell ermöglicht es, eine App als Vertriebskanal zu nutzen, um verschiedene Produkte zu verkaufen.

Umsatz mit einem Produkt und produkt-begleitenden Dienstleistungen. Dazu gehören in erster Linie technischer Support und Wartung deines Softwareprodukts.

Nach Bereitstellungsmodell

  • Cloud: Ein Softwareprodukt wird über das Internet bereitgestellt, das Kund*innen ohne Installation sofort nutzen können. Dieses Modell ermöglicht es, cloudbasierte SaaS-Produkte auf den Markt zu bringen, die üblicherweise unter Einsatz des Abo-Modells vertrieben werden.
  • On-Premises: Ein Softwareprodukt wird lokal beim Kunden bzw. der Kundin installiert und im eigenen Rechenzentrum betrieben. Um das Nutzungsrecht zu bekommen, sollten die Kund*innen die Nutzungslizenz kaufen oder mieten.
  • Hybrid: Es geht um die Erstellung eines Softwareprodukts, das die optimale Nutzung von lokalen Ressourcen in Kombination mit der Cloud-Umgebung ermöglicht. Dieses Modell hilft, eine Balance zwischen Sicherheit und Komfort zu halten (wenn z.B. Kund*innen ihre sensiblen Daten nicht in der Cloud speichern möchten).

Schritt 5: Die geeignete Finanzierungsform auswählen und planen.

Für die Umsetzung deiner Geschäftsidee, die du auf die Machbarkeit überprüft hast, benötigst du Geldmittel. Ein gut strukturierter Finanzplan sollte dir aufzeigen, wie viel Kapital du für die Gründung eines Softwareunternehmens und die Erstellung sowie Einführung Ihres geplanten Produkts brauchst. Mit diesen Zahlen beginnst du die Suche nach den Finanzierungsmöglichkeiten. Derzeit gibt es unterschiedliche Möglichkeiten zur Unternehmensfinanzierung und -förderung. Darunter auch:

  • Finanzierung via Bootstrapping: Du verlässt dich bei der Gründung eines Softwareunternehmens auf deine persönlichen Ersparnisse und Fähigkeiten. Die Selbstfinanzierung ist eine optimale Möglichkeit für Gründer*innen, die ein Softwareprodukt selbst programmieren können.
  • Spezielle Förderprogramme: Es werden unterschiedliche Förderprogramme sowohl auf bundesweiter als auch auf regionaler Ebene angeboten, die es ermöglichen, die finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen oder Darlehen zu niedrigen Zinsen zu erhalten.
  • Darlehen und Kredite bei einem Finanzinstitut: Das können klassische Kredite oder spezielle Kredite für die Existenzgründung sein, mit Bürgschaft von Privatpersonen oder von der Bürgschaftsbank. Die Erstellung eines professionellen Businessplans und/oder der Machbarkeitsnachweis sollte deine Chancen erhöhen, einen Kredit bewilligt zu bekommen.
  • Finanzierung über externe Investoren: Es gibt unterschiedliche Wege, Investoren zu finden:
    Auf Crowdfunding-Plattformen wie Startnext (das ist die größte Plattform im deutschsprachigen Raum). Gründer*innen haben eine Möglichkeit, Ihre Idee auf solchen Plattformen vorzustellen und finanzielle Unterstützung über eine Vielzahl von Menschen zu erhalten.

    Auf spezialisierten Business Angels Netzwerken. Um das Interesse von Business Engels, vermögenden Privatinvestoren, zu wecken, sollten Gründer*innen eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen. Diese Investoren sind üblicherweise bereit, die Finanzierungslücke in der Frühphase zu schließen, was mit einem hohen Risiko verbunden ist, und nicht nur das Kapital, sondern auch ihre Kontakte und Know-how ins Projekt einzubringen.
    Bei Venture-Capital-Fonds, die durch das Investieren Anteile am Unternehmen erhalten und damit zu einem strategischen Partner werden. Ihr Hauptziel ist, erworbene Geschäftsanteile zu einem späteren Zeitpunkt gewinnbringend zu verkaufen und dadurch einen maximalen Gewinn zu erzielen. Der Einstieg von Investoren solcher Art erfolgt jedoch in den meisten Fällen in den späteren Phasen, die durch ein niedrigeres Risiko gekennzeichnet werden.

Schritt 6: Businessplan erstellen.

Je nachdem, welche Ziele du mit der Erstellung eines Businessplans verfolgst, kann er unterschiedliche Informationen enthalten. Darunter auch:

  • Kurze Zusammenfassung, die einen Überblick über dein Vorhaben gibt.
  • Detaillierte Beschreibung der Geschäftsidee für das geplante Softwareprodukt und begleitende Dienstleistungen (abhängig vom gewählten Geschäftsmodell), die auch Funktionen und besondere Merkmale der Software umfasst.
  • Das geplante Geschäftsmodell, das beschreibt, wie genau du Geld verdienen wirst.
  • Markt & Wettbewerb. Ergebnisse der Markt- und Wettbewerbsanalyse wie Akteure des Markts, Marktsegmente, Potenziale und Risiken, Zielgruppe und mehr.
  • Business Case, der durch die Beschreibung des Szenarios sowie die Begründung des erwarteten Nutzens die Vorteilhaftigkeit deines Vorhabens aufzeigen muss.
  • Informationen über das Gründerteam: Anzahl von Gründer*innen, Kompetenzen und Fähigkeiten.
  • Beschreibung und Begründung der gewählten Rechtsform.
  • Geplante Kooperation mit externen Dienstleistern oder einzelnen Entwicklern.
  • Umsetzungsplanung: kurz- und mittelfristige Ziele, Kennzahlen zur Messung des Fortschritts, konkrete Meilensteine und Zeitpläne und mehr.
  • Finanzplanung, die einen umfangreichen Überblick (meist in Zahlen) darüber gibt, mit welchen Arten von Kosten du bei bzw. nach der Gründung deines Softwareunternehmens rechnen musst: Planung des kurz- und langfristigen Kapitalbedarfs, Investitionsplan, Rentabilitätsplanung, Liquiditätsvorschau und mehr. Die Finanzplanung ist ein sehr wichtiger Punkt im Businessplan, der auch erklärt, wann du mit deinem Softwareunternehmen einen Gewinn erwirtschaften wirst. Dieser Teil ist auch für potenzielle Investoren interessant.
  • Mögliche Maßnahmen für das Marketing und die Vermarktung des Produktes und des zu gründenden Softwareunternehmens.
  • Anhang. Es geht um alle zusätzlichen relevanten Dokumente wie Lebensläufe, Referenzen, Grafiken, Zahlmaterialien und andere Zusatzinformationen.

Der Businessplan ist ein sehr wichtiges Werkzeug in der Gründungsphase, das es ermöglicht:

  • Die Geschäftsidee klar zu formulieren und überzeugend zu präsentieren.
  • Dich bei der Kapitalbeschaffung zu unterstützen.
  • Durch einen detaillierten Plan mögliche Schwachstellen sowie Wissenslücken frühzeitig aufzudecken und dadurch Risiken zu minimieren.
  • Dich bei der eigenen Planung sowie bei der Kontrolle deiner Fortschritte zu unterstützen.

Schritt 7: Wettbewerbsvorteile schaffen.

Wettbewerbsvorteile helfen dir, dich von der Konkurrenz abzuheben und einen Schritt weiter zu gehen. Es ist empfehlenswert:

  • Wiederverwendbare Bestandteile der Software zu entwickeln, um dein Produkt modular und flexibel aufzubauen. Die Wiederverwendung ermöglicht es, durch die mehrfache Nutzung von bereit erprobten Bestandteilen die Produktqualität zu verbessern, den Entwicklungsprozess zu beschleunigen und damit Zeit- und Kostenersparnisse zu erzielen.
  • Künstliche Intelligenz einzusetzen, um einerseits durch die Nutzung von KI-Basierten Tools intelligente Unterstützung bei der Entwicklung und Wartung denes Softwareprodukts zu ermöglichen, und andererseits innovative Softwareprodukte auf den Markt zu liefern. Die Software mit intelligenten Funktionen hilft, Fehler zu reduzieren, zahlreiche Prozesse zu automatisieren, Angebote und Ansprache zu personalisieren und vieles mehr.
  • Die Time-to-Market zu verkürzen, um sich schneller als Wettbewerb auf dem Markt zu positionieren und einen schnelleren Return on Investment (ROI) zu erzielen.

Fazit

Obwohl sich die Marktprognosen beeindruckend lesen, ist es letztlich aufwändig, ein Softwareunternehmen erfolgreich zu gründen. Ein Muss ist eine gute Vorbereitung, die den Gründungsprozess deutlich erleichtert und für einen umfassenden Überblick über technische, rechtliche und formale Voraussetzungen sorgt. Zugleich sollten sowohl existierende als auch neu zu gründende Softwareunternehmen ihre Geschäftsstrategien an die sich ändernde Dynamik des Softwaremarkts anpassen, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Bei der Gründung deines Softwareunternehmens solltst du auch bereit sein, mehrere Möglichkeiten auszuprobieren, bevor du dein Erfolgsrezept findest. Denn klar ist, dass sich der Softwaremarkt im digitalen Wandel befindet. Die Entscheidung liegt bei dir, ob du daran teilnehmen bzw. teilhaben willst oder nicht.

Der Autor Boris Shiklo begann seine Karriere 1997 bei ScienceSoft als C ++ und Datenbankentwickler. Heute nutzt er als technischer Geschäftsführer seine tiefen Hintergrundkenntnisse in Softwareentwicklung und strategischer Planung bei der Betreuung der komplexesten Projekte und als Experte, Blogger und Fachautor.

Zusammenarbeit mit Freelancern

Marcus Schmid, Mitgründer und COO des Münchner Start-ups PREZP, das eine Plattform für modernes Rhetorik- und Online-Präsentationstraining entwickelt hat, setzt beim Aufbau des Online-Auftritts und der Vermarktung auch auf die Unterstützung von Freelancern. Mehr dazu im Interview mit Markus.

Aus welcher Idee heraus ist euer Start-up entstanden und in welcher Phase der Unternehmensentwicklung steht ihr gerade?

Wir wissen, dass Kommunikation und Sprache in der Geschäftswelt entscheidende Erfolgsfaktoren sind. Unser gesamtes Auftreten und die Wirkung unserer Stimme sind wichtig, wenn wir zum Beispiel erfolgreich Präsentationen halten oder Vertriebsgespräche führen möchten. So kam uns 2019 die Idee für ein webbasiertes Präsentationstraining. Daraus ist mit PREZP eine umfassende softwarebasierte Lösung entstanden, mit deren Hilfe man gesprochene Präsentationen vollständig analysieren kann und dadurch ganz neue Lerneffekte erzielt. Aktuell richtet sich unsere Lösung hauptsächlich an Geschäftskunden, zum Beispiel Coaches oder Ausbildungs-und Vertriebsabteilungen in Unternehmen. Unser Ziel ist es, die Lösung weiterzuentwickeln und als E-Learning Tool auch für den Endverbraucher interessant zu machen. Wir möchten eine Community aufbauen, innerhalb der man seine Vorträge teilen, sich gegenseitig bewerten und schlussendlich voneinander lernen kann

Seit wann arbeitest du mit der Unterstützung von Freelancern und für welche Aufgaben und Projekte setzt du sie typischerweise ein?

Wir sind noch ein kleines Team und haben schnell erkannt, dass es für uns die beste Lösung ist, wenn wir uns immer nach Bedarf Spezialkenntnisse von Extern dazu holen. Das erste Projekt war die Entwicklung unserer Online-Plattform. Den Aufbau der Homepage und die Gestaltung des UX/UI-Designs haben Freelancer übernommen. Aktuell bauen wir den Content auf unserer Homepage immer weiter aus, zum Beispiel mit Blogbeiträgen oder gezeichneten Erklärvideos. Hier sind auch wieder professionelle Redakteure, Grafiker und Voice-Over-Spezialisten für uns im Einsatz.

Wie findet man den geeigneten Freelancer?

Start-ups sind ja typischerweise lokal gut vernetzt und vermutlich findet man den ein oder anderen Freiberufler im Bekanntenkreis. Ansonsten bieten Plattformen, wie zum Beispiel Fiverr oder Das Auge, Freelancer-Dienstleistungen online an. Wir haben von Beginn an mit Fiverr gearbeitet, da man hier ein breites Angebot aus den unterschiedlichsten Disziplinen hat. Und man findet vor allem Leute mit echtem Drive. Die Buchung einer Dienstleistung läuft hier ähnlich ab wie ein Kauf auf Amazon – ich gebe ein Suchwort ein, erhalte eine Auswahl an qualifizierten Freelancern und kann deren Kundenbewertungen lesen. Den Preis der Dienstleistung und welchen genauen Umfang der Freelancer abdeckt sehe ich auch vorab. Das macht die Suche und Auswahl des geeigneten Kandidaten sehr transparent.

Wie läuft die Zusammenarbeit ab? Was muss man speziell beim Briefing und bei der Vertragsabwicklung beachten?

Für mich ist Kommunikation das A und O. Gerade wenn man nicht physisch zusammensitzt, sondern alles online abwickelt. Bevor die Zusammenarbeit überhaupt startet, beginne ich über die Chat-Funktion ein Gespräch mit dem Freiberufler und prüfe, ob die Chemie stimmt und hinreichend Kapazitäten da sind. Dann folgt das Projekt-Briefing, in dem ich meine Vorstellungen erkläre und welches Ziel ich mit der Aufgabe verfolge. Je detaillierter ich den Freelancer hier abhole, umso besser wird er oder sie die Aufgabe meistern. Und natürlich besprechen wir vorab Organisatorisches, zum Beispiel die Anzahl an Korrekturschleifen oder Deadlines. Hier muss man sich klar abstimmen, damit keine falschen Erwartungen entstehen. Wenn man auf Online-Plattformen Freelancer bucht, dann wird der ganze administrative Anteil ganz automatisch von der Plattform abgewickelt.

Wann ist es sinnvoll, auf regionale Freiberufler zu setzen?

Ich arbeite mit einem Mix aus internationalen und deutschen Freelancern. Für redaktionelle Arbeiten und Voice-Over-Aufträge greife ich natürlich auf Muttersprachler zurück, aber wenn ich beispielsweise Programmierungen vornehmen lasse, spielt es für mich keine Rolle, wo der Freelancer sitzt. Gerade die Internationalität der Freelancer hat einen echten kreativen und positiven Mehrwert für uns.

Entsteht aus Freelancer-Projekten hin und wieder eine langfristige Geschäftsbeziehung?

Absolut. Zu Beginn habe ich viel ausprobiert und die unterschiedlichsten Anbieter beauftragt. Mittlerweile denke ich da anders. Mit denjenigen, mit denen die Kommunikation unkompliziert läuft, die schnell sind und tolle Arbeit leisten, arbeite ich gerne regelmäßig zusammen. So zum Beispiel mit dem Ersteller unserer Homepage – denn hier benötigen wir immer wieder neue Landingpages oder Anpassungen.

Welche Projekte planst du in der Zukunft?

Im nächsten Schritt möchte ich eine Interviewreihe mit interessanten Leuten aus der Kommunikationsbranche herausbringen. Für die technische Umsetzung werde ich mir wieder Freelance-Unterstützung holen. Und dann verbessern wir ständig unsere Virtual Reality-Szenarien und virtuellen Trainer-Avatare, um unsere Online-Trainings noch realistischer zu gestalten. Wer als Nutzer seine Präsentation vor einem vermeintlich realen, großen Publikum hält, wird mit echter Nervosität zu kämpfen haben. So kann man sich wirklich challengen und lernen die Angst vor dem freien Sprechen zu überwinden – die haben übrigens sehr viele Menschen. Das ist gerade ein sehr spannendes Projekt, das wir auf jeden Fall weiter professionalisieren möchten.