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Vor- und Nachteile einer AG im Überblick



Vorteile der AG:

  • Leichte Aufnahme von Eigenkapital durch die Möglichkeit, neue Aktionäre aufzunehmen.
  • Gute Kontinuität der AG: z.B. kann bei fehlender Nachfolgeregelung ein qualifizierter Vorstand eingestellt werden, da das Management unabhängig vom Eigenkapital der AG handeln kann.
  • Bei der Gründung können auch Sacheinlagen in das Grundkapital eingebracht werden.
  • Die Gründung ist auch für eine Person möglich. Man spricht dann von der „Ein-Personen-AG“, bei der ein Aktionär z.B. zugleich Mitglied des Vorstands ist.
  • Wechsel von Aktionären ist unkompliziert möglich.
  • Bestellung von Fremdvorständen ohne Gesellschaftsanteile ist möglich.
  • Die AG haftet nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen.
  • Gesellschaftsanteile, also Aktien, können unkompliziert verkauft und übertragen werden, und zwar ohne notarielle Beurkundung.
  • Aktionäre können auch juristische Personen sein, also Kapitalgesellschaften.
  • Die AG vermittelt durch die Rechtsform einen professionellen und seriösen Eindruck und besitzt ein hohes Ansehen. 
  • Unkomplizierte Möglichkeit, Mitarbeiter, Kunden oder Lieferanten durch die Ausgabe von Belegschaftsaktien als Anteilseigner aufzunehmen und dauerhaft an das Unternehmen zu binden.
  • Sicherung der Stimmenmehrheit durch Gestaltung der Kombinationen von Stammaktien und Vorzugsaktien.
  • Kleine AG: Option auf späteren Börsengang.
  • Kleine AG: Entschärfte Publizitätspflichten.
  • Kleine AG: Keine Mitbestimmungspflicht für Mitarbeiter.

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Nachteile der AG

  • Aufwändiges und teures Gründungsprozedere. 
  • Grundkapital von 50.000 Euro erforderlich.
  • Erhöhter Aufwand, da parallel in der Aktiengesellschaft drei Organe erforderlich sind (Vorstand, Aufsichtsrat, Hauptversammlung).
  • Das AG-Gesetz macht strenge Vorschriften u.a. hinsichtlich der Buchführung, der Bilanzlegung, der Veröffentlichung hiervon und reduziert den unternehmerischen Gestaltungsspielraum.
  • Sowohl Vorstand als auch Aufsichtsrat unterliegen einem erheblichen privaten Haftungsrisiko.
  • Im Aufsichtsrat müssen mindestens drei natürliche Personen tätig sein.



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Eine gemeinnützige GmbH bietet ihren Gründern etliche Vorteile, vor allem im Bereich Steuern. Im Gegenzug stellt sie erhöhte Anforderungen an Gründung und Betrieb. Insbesondere muss die gGmbH die Gemeinnützigkeit ihres Geschäftszwecks sowohl bei ihrer Gründung als auch im laufenden Betrieb lückenlos unter Beweis stellen. 


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Umfassender Fachbeitrag zum eingetragenen Kaufmann mit folgenden Abschnitten: Wer muss sich ins Handelsregister eintragen lassen, wer kann sich eintragen lassen, wie erfolgen Eintragung und Gründung, welche Buchhaltungspflichten bestehen, welche Rechte und Pflichten, was ist bei der Firmierung zu beachten, welche Haftung trifft den e.K. sowie welche Steuerpflichten - und welche Vor- und Nachteile bietet der eingetragene Kaufmann?


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