Einzelunternehmen

Hier erfahren Sie alles über die Gründung eines Einzelunternehmens


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Alles, was Sie über die Rechtsform des Einzelunternehmens wissen müssen. Mit folgenden Abschnitten: Startkapital, Haftung, Buchführung, Geschäftsleitung, Bezeichnung, Steuern, Gründung und Alternativen.

Definition: Was ist ein Einzelunternehmen?

Wer sich allein selbstständig macht und keine Ein-Personen-Kapitalgesellschaft wählt (wie GmbH, UG, AG), gründet ein Einzelunternehmen. Betreiber von Einzelunternehmen können Gewerbetreibende, Freiberufler oder Land- und Forstwirte sein. Als alleiniger Inhaber haftet ein Einzelunternehmer mit seinem gesamten Privatvermögen für sein Unternehmen. Ein Einzelunternehmen kann Mitarbeiter beschäftigen. Das Einzelunternehmen ist eine eigene Rechtsform. Zu unterscheiden sind Ein-Personen-Kapitalgesellschaften wie die Ein-Mann-GmbH, Ein-Mann-UG, Ein-Mann-AG.



Steckbrief zum Einzelunternehmen

Rechtsformen-Typ: Einzelunternehmen

Geeignet für: Gründer, die unkompliziert alleine starten und keine erhöhten Haftungsrisiken erwarten.

Anzahl der Inhaber: eine natürliche Person.

Gegenstand des Unternehmens: Möglich für alle gesetzlich zulässigen gewerblichen Tätigkeiten sowie für Freiberufler und Land- und Forstwirte.

Sitz des Unternehmens: in D.

Haftung: Unbeschränkt mit dem Geschäfts- und Privatvermögen des Inhabers.

Stammkapital: keines erforderlich.

Gesellschaftsvertrag/Satzung: Nicht erforderlich. 

Gründungskosten: ab ca. 30 Euro.

Eintrag ins Handelsregister: Für Kleingewerbetreibende: nein, für eingetragene Kaufleute: ja

Wichtigste Anmeldungen bei: Handelsregister (nur eingetragene Kaufleute), Gewerbeamt, Finanzamt, IHK bzw. HWK.

Publizitätspflicht: Keine Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses (außer bei Einzelunternehmen mit erheblichem Umfang, z.B. mehr als 130 Mio. Euro Jahresumsatz).

Kaufmannseigenschaft: Ja/nein, beide Formen möglich.

Buchführung: Kleingewerbetreibende können einfache Buchführung nach der EÜR-Methode betreiben, eingetragene Kaufleute sind zur doppelten Buchführung und Bilanzierung verpflichtet.

Rechtsfähigkeit: Ja, der Inhaber ist rechtsfähig.

Steuern: Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag, Gewerbesteuer (nicht für Freiberufler und Land- und Forstwirte), Umsatzsteuer, ggfls. Lohnsteuer.

Geschäftsleitung: Inhaber, Bevollmächtigter Angestellter oder Prokurist.

Bezeichnung: Einzelunternehmen von Kleingewerbetreibenden enthalten Vor- und Nachnamen des Inhabers sowie ggfls. eine „schmückende“ Ergänzung. Einzelunternehmen von eingetragenen Kaufleuten können Firmennamen mit Zusatz e.K., e.Kfr., e.Kfm. tragen.

Rechtsgrundlagen: HGB, BGB, GewO.


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Startkapital im Einzelunternehmen

Ein bestimmtes Mindestkapital für die Gründung eines Einzelunternehmens ist nicht vorgeschrieben. Wichtig ist nur, dass das Geld für den Aufbau des Unternehmens ausreicht, bis dieses eigene Erträge erwirtschaftet.

Haftung im Einzelunternehmen

Der Inhaber eines Einzelunternehmens haftet immer voll für die Schulden seines Unternehmens. Das heißt: Er muss bis zu den gesetzlich festgelegten Pfändungsgrenzen mit seinem Geschäfts- und Privatvermögen unbegrenzt für alle Verbindlichkeiten des Unternehmens einstehen. Dabei werden nicht nur Bankguthaben herangezogen, sondern auch jede Form von Sachbesitz, Autos, Immobilien, sonstigen Wertgegenständen. Um so wichtiger ist ein ausreichender Versicherungsschutz gegen die häufigsten Schadensrisiken der jeweiligen Branche durch eine Gewerbeversicherung, Landwirtschaftsversicherung oder Berufshaftpflichtversicherung (für Freiberufler). Ansonsten sollte der Gründer eines Einzelunternehmens abwägen, wie hoch seine potenziellen Risiken sind. Er kann sein Einzelunternehmen natürlich jederzeit in eine haftungsbeschränkte Kapitalgesellschaft umwandeln, aber unter Umständen macht die Gründung als Ein-Personen-GmbH oder UG von Anfang an Sinn.

Mehr zur Inhaber-Haftung im Einzelunternehmen und wie Sie sich schützen können lesen Sie » hier.

Gut zu wissen: Der Nachteil der fehlenden Haftungsbeschränkung kann zugleich auch ein Vorteil sein: Bei Banken und anderen Geldgebern ist das Einzelunternehmen wegen der vollen persönlichen Haftung des Inhabers recht gut angesehen. 


Haftpflicht-Quick-Check für Einzelunternehmen


Kleingewerbe und kaufmännisches Einzelunternehmen

Unabhängig von Haftungsfragen werden beim Einzelunternehmen zwei verschiedene Typen unterschieden: Das Einzelunternehmen als kleingewerbliches Unternehmen und als kaufmännisch geführtes Unternehmen. Das Kleingewerbe wird nicht zwingend ins Handelsregister eingetragen, das kaufmännisch geführte Einzelunternehmen hingegen muss ins Handelsregister eingetragen werden. Es trägt den Zusatz e.K., oder auch e.Kfr. oder e.Kfm., also eingetragener Kaufmann bzw. Kauffrau. Dabei gibt es sowohl den Ist-Kaufmann, der eintragungspflichtig ist, als auch den Kann-Kaufmann, der sich freiwillig eintragen lässt.

Sobald das Einzelunternehmen eine Größenordnung erreicht, die eine kaufmännische Betriebsführung erfordert, muss das Unternehmen ins Handelsregister eingetragen werden. Gewöhnlich liegt diese Grenze bei einem Jahresumsatz von 250.000 Euro, aber auch andere Merkmale wie die Zahl der Mitarbeiter, der Betriebsstätten sowie die Größe des Produktsortiments dienen zur Beurteilung.  

Werden diese Grenzen überschritten, so entsteht ein eintragungspflichtiges Handelsgewerbe. Werden diese Beträge nicht erreicht, kann das Einzelunternehmen als nicht eintragungspflichtiges Kleingewerbe geführt werden – oder sich freiwillig als Kann-Kaufmann eintragen lassen. Diese Regelung gilt nicht für Freiberufler oder Land- und Forstwirte. Sie betreiben in keinem Fall ein Handelsgewerbe und sind keine Kaufleute.

Buchführungspflichten im Einzelunternehmen

Als Kleingewerbetreibender – also als Nicht-Kaufmann – ist man berechtigt, seine Gewinne und Verluste nach der einfachen Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) zu ermitteln. Als Kaufmann hingegen unterliegt man dem Handelsrecht und ist zur Bilanzierung verpflichtet. Für den eintragungspflichtigen Einzelunternehmer gibt es jedoch eine Ausnahme: Falls sein Jahresüberschuss in zwei aufeinanderfolgenden Jahren unter 60.000 Euro liegt bzw. sein Umsatz unter 600.000 Euro, kann er von der Buchführungspflicht befreit werden und ebenfalls nach der EÜR-Methode arbeiten (§214a HGB). Diese Grenzwerte gelten für Geschäftsjahre ab dem 1.1.2016. Gewerbliche Einzelunternehmen mit höheren Gewinnen oder Umsätzen sind in jedem Fall buchführungspflichtig. 

Diese Grenzen gelten nach den steuerlichen Bestimmungen (§141 Abgabenordnung) auch für Land- und Forstwirte, obwohl diese kein Handelsgewerbe betreiben. D.h. auch Land- und Forstwirte mit mehr als 60.000 Euro Überschuss bzw. 600.000 Euro Umsatz sind zur ordnungsgemäßen Buchführung und Bilanzierung verpflichtet.

Für Freiberufler gelten diese Regelungen wiederum nicht: Sie können ihre Buchhaltung in jedem Fall nach der einfachen EÜR-Methode betreiben.

Die Geschäftsleitung im Einzelunternehmen

Der Inhaber des Einzelunternehmens ist zumeist auch dessen verantwortlicher Geschäftsleiter. Achtung: Die Bezeichnung „Geschäftsführer“ im Einzelunternehmen kann problematisch und irreführend sein, da dies die offizielle Bezeichnung des Organs einer Kapitalgesellschaft ist. Um das Risiko einer Abmahnung zu vermeiden, sollte man als Verantwortlicher eines Einzelunternehmens die Bezeichnung „Geschäftsführer“ also nicht verwenden. „Inhaber“ ist dagegen korrekt.

Der Inhaber kann auch einem Angestellten die Führung der Geschäfte anvertrauen. Im kaufmännisch geführten Einzelunternehmen kann der Inhaber eine sog. Prokura erteilen. Diese muss im Handelsregister eingetragen werden. Im kleingewerblichen Einzelunternehmen ist die Erteilung einer Prokura nicht möglich, jedoch die Erteilung einer Generalvollmacht nach BGB.

Die Bezeichnung des Einzelunternehmens

Auch hier muss zwischen Kleingewerbe und kaufmännischem Gewerbe unterschieden werden: 

Bei Kleingewerbetreibenden, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, sollte der Vor- und Nachname in der Unternehmensbezeichnung enthalten sein. Zwar ist die gesetzliche Vorschrift dazu weggefallen, doch muss aus der Bezeichnung deutlich werden, dass das Unternehmen mit der Person des Inhabers quasi identisch ist. Eine Firmierung ohne den Namen des Inhabers wäre also unzulässig. Erlaubt ist aber eine Ergänzung durch einen Branchen-, Sach- oder Fantasienamen. Beispiel: „Blumenhaus Brigitte Müller“ oder „Stefan Heinrich, Rohrreinigung.” Außerdem sind in bestimmten Branchen die Bezeichnungen der Geschäftslokale ohne Namensnennung der Inhaber zulässig, wie etwa „Gasthof zum Hirschen“. Auf Rechnungen, in der Korrespondenz oder im Internet-Impressum muss dann allerdings der Inhaber zusätzlich genannt sein.

Wer ein kaufmännisches Gewerbe betreibt, also im Handelsregister eingetragen ist, darf einen Firmennamen wählen, also einen Branchen-, Sach-, Fantasie-, Misch- oder Personennamen angeben. Er muss aber die Kürzel e.K., e.Kfr. oder e.Kfm. an die Bezeichnung anhängen. Beispiele für die Bezeichnung eines eingetragenen Einzelunternehmens: „Blumen Müller e.Kfr.“ oder „Foralissimo e.Kfr.“ oder „Gittes Floralkunst e.Kfr.“ oder „Rohrfrei e.K.“ Eingetragene Kaufleute müssen im Geschäftsverkehr (Rechnungen, Korrespondenz, Impressum etc.) außerdem den Ort des Handelsgewerbes sowie das Registergericht mit Handelsregister-Nummer angeben.

Für Freiberufler gelten grundsätzlich die Bezeichnungs-Regeln wie für Kleingewerbetreibende, jedoch mit kleinen Unterschieden: Bei Freiberuflern reicht der Familienname als Bezeichnung aus, der Vorname muss also nicht angegeben werden. Der Nachname darf noch durch Branchenbezeichnungen und Fantasiebegriffe ergänzt werden. Allerdings sollte aus diesen Zusätzen eindeutig die freiberufliche Tätigkeit hervorgehen und nicht etwa Hinweise auf gewerbliche Tätigkeiten erfolgen. Sonst kann das Finanzamt unter Umständen eine gewerbliche Eigenschaft unterstellen und den Freiberufler zur Gewerbesteuer heranziehen. Beispiel: „Konrad Architekturbüro“ wäre o.k., aber „Konrad Bauplanung & Sanierung“ kann zum Verlust des Freiberufler-Status führen.

Steuern im Einzelunternehmen

Bei gewerblichen Einzelunternehmen fallen Gewerbesteuer, Einkommensteuer, ggfls. Lohnsteuer und Umsatzsteuer an. Bei Freiberuflern und Landwirten entfällt die Gewerbesteuer, die anderen Steuerarten fallen jedoch an wie bei Gewerbetreibenden. Manche freiberufliche Tätigkeiten sind außerdem von der Umsatzsteuer befreit, Land- und Forstwirte zahlen reduzierte Umsatzsteuern. Schuldner für die diversen Steuerarten ist regelmäßig der Inhaber des Einzelunternehmens.

Bei der Gewerbesteuer gilt außerdem ein Freibetrag bis 24.500 Euro. Bei einem kleineren Gewerbeertrag fallen demnach keine Gewerbesteuern an. Der evtl. darüber hinausgehende Gewerbeertrag wird mit der Steuermesszahl von 3,5% sowie dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde versteuert. Die entrichtete Gewerbesteuer wird wiederum mit der Einkommensteuer des Einzelunternehmers verrechnet (Faktor 3,8 des Gewerbesteuermessbetrags), so dass sich aus der Gewerbesteuer i.d.R. erst ab einem Hebesatz der Gemeinde von 400 % oder mehr eine Mehrbelastung ergibt. 

Die Umsatzsteuer kann entfallen, falls der Einzelunternehmer die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt.

Wie sich die verschiedenen Steuerarten im Einzelunternehmen im Vergleich zu Kapitalgesellschaften auswirken, lesen Sie » hier.

Gründung des gewerblichen Einzelunternehmens

Einzelunternehmen, die nicht ins Handelsregister eingetragen werden, also Kleingewerbetreibende, melden sich lediglich beim Gewerbeamt an. Das Finanzamt sendet darauf einen Fragebogen zur Steuerlichen Erfassung, den der Gründer ausfüllen muss. Damit ist das kleingewerbliche Einzelunternehmen gegründet.

Einzelunternehmen, die ein kaufmännisches Gewerbe ausüben, müssen ihr Unternehmen zusätzlich zu den Schritten des Kleingewerbetreibenden durch einen Notar ins Handelsregister eintragen lassen. Es fallen Kosten für den Notar und amtliche Gebühren für die Handelsregistereintragung an. 

Falls das Einzelunternehmen Arbeitnehmer beschäftigt, muss beim Arbeitsamt eine Betriebsnummer beantragt werden.

Notwendig sind noch die Anmeldungen bei der Industrie- und Handelskammer bzw. Handwerkskammer sowie bei der Berufsgenossenschaft. Zwar versendet das Gewerbeamt Mitteilungen an diese Institutionen, doch sollte der Gründer sein Einzelunternehmen hier besser selbst innerhalb einer Woche nach Aufnahme der Tätigkeit anmelden.

Mehr zum Thema Kleingewerbe anmelden » hier.

Einzelunternehmen gründen als Freiberufler

Für Freiberufler sowie Land- und Forstwirte entfällt der Weg zum Gewerbeamt. Sie müssen jedoch die Anmeldung beim Finanzamt vornehmen, um ihr Einzelunternehmen zu gründen. Dies sollten Sie spätestens vier Wochen nach Aufnahme der Tätigkeit erledigt haben. Falls sie Arbeitnehmer beschäftigen, müssen auch sie beim Arbeitsamt eine Betriebsnummer beantragen. Ferner müssen sich einige Freie Berufe bei der Berufsgenossenschaft gegen Unfälle versichern. Hier muss die Anmeldung innerhalb einer Woche erfolgen. Manche Freie Berufe erfordern zudem die Mitgliedschaft in einer speziellen Standeskammer, Landwirte melden sich bei den Landwirtschaftskammern an.

Alternativen zur Gründung des Einzelunternehmens

Als Alternativen zum Einzelunternehmen kommen haftungsbeschränkte Kapitalgesellschaften in Frage, die auch von Einzelpersonen gegründet werden können. Das sind die Ein-Personen-GmbH, die Ein-Personen-UG (haftungsbeschränkt) oder die Ein-Personen-AG.

Eingetragener Kaufmann – e.K.


Schnell und einfach zur eigenen GmbH

Die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist für viele Gründer*innen die erste Wahl. Diese Schritte sind zu beachten, um rechtssicher eine GmbH zu gründen.

Die Gründung einer GmbH, kurz für Gesellschaft mit beschränkter Haftung, ist eine gern gewählte Möglichkeit, sich selbstständig zu machen. Die GmbH gewährt rechtliche Sicherheit durch die Haftungsbeschränkung und ist ein starkes Signal an Geschäftspartner*innen und Kund*innen hinsichtlich der Seriosität eines Unternehmens.

GmbH Gründung beauftragen

Der Gründungsprozess einer GmbH ist insbesondere für Erstgründer*innen, komplex und zeitaufwendig. Doch dank der Digitalisierung und neuer Plattformen ist es heute möglich, schnell und einfach zur eigenen GmbH zu kommen. Eine GmbH online gründen ist ein zeitsparender und sicherer Weg.

Diesen Service nutzen nicht nur Erstgründer*innen, sondern auch erfahrene Geschäftsleute gerne, weil sie selbst bereits erfahren haben, wie umfangreich und zeitraubend die zu erledigenden Formalitäten sind. Sie wissen zudem um das Risiko, einen Fehler zu machen, Informationen auf Formularen versehentlich zu überlesen oder gar zentrale Schritte verspätet zu gehen. Das zieht die Gründungsformalitäten in die Länge. Sie wissen zu schätzen, dass erfahrene Notar*innen und Rechtsanwält*innen den Prozess rechtssicher vorbereiten und sie aktiv am Kerngeschäft arbeiten können.

Die Gründung umfasst mehrere Schritte, darunter die Erstellung eines Gesellschaftsvertrags, die notarielle Beurkundung und die Eintragung ins Handelsregister.  Alle erforderlichen Unterlagen sind mit den notwendigen Informationen zur rechten Zeit verfügbar und der Gründungsprozess ist innerhalb weniger Wochen erledigt. Für die Gründer*innen bleiben nur wenige To-do‘s übrig, wie zum Beispiel:

  • Dokumente unterschreiben
  • Notartermin in der Nähe wahrnehmen
  • Geschäftskonto eröffnen und Stammkapital einzahlen

Der Weg zur eigenen GmbH

Wie schon angesprochen, ist die Gründung einer GmbH mit mehreren Behördengängen und einem hohen Zeitaufwand verbunden. Heute ermöglichen digitale Lösungen und spezialisierte Services eine deutlich vereinfachte und beschleunigte Abwicklung. Die Gründung einer GmbH in Deutschland ist ein mehrstufiger Prozess, der sorgfältige Planung und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften erfordert.

Eine Aufgabe, die bei Existenzgründer*innen oft auf der To-do-Liste steht, ist ein fundierter Businessplan. Er dient als Leitfaden für die strategische Ausrichtung und operative Umsetzung des Geschäftsvorhabens und kann außerdem wichtig werden, sofern potenzielle Investoren oder Finanzierungspartner überzeugt werden sollen. Gleichwohl ist er nicht zwingend erforderlich. Was aber in jedem Fall erfolgen muss, sind diese Schritte:

1. Wahl der Gesellschafter und Geschäftsführer
Die Auswahl der Personen, die als Gesellschafter
und Geschäftsführer agieren, legt den Grundstein für die zukünftige Unternehmensführung. Während Gesellschafter das Kapital bereitstellen und grundlegende Entscheidungen treffen, sind Geschäftsführer für die tägliche Leitung und operative Geschäftsführung verantwortlich. Eine klare Aufgabenverteilung und die Wahl vertrauenswürdiger Personen sind hierbei entscheidend.

2. Festlegung des Stammkapitals
Das Stammkapital bildet das finanzielle Rückgrat der GmbH und muss mindestens 25.000 Euro betragen, davon sind gemäß
§ 7 Absatz 2 GmbH-Gesetz mindestens 50 % einzuzahlen. Bevor die Gründung angestoßen wird, sollte die Finanzierung geklärt sein, ebenso die Verteilung der Anteile an die Gesellschafter.

3. Erstellung des Gesellschaftsvertrags
Der Gesellschaftsvertrag ist das zentrale Dokument einer GmbH und definiert die internen Verhältnisse und Regelungen. Zu den wesentlichen Informationen im Gesellschaftsvertrag gehören die Anteilsverteilung und die Übernahme der Geschäftsführung. Die Gesellschafterliste wird beim Amtsgericht eingereicht, ebenso die Daten der Geschäftsführer*in.

4. Notarielle Beurkundung
Sobald die Gründungsurkunde notariell beglaubigt ist, wird die GmbH rechtlich wirksam. Die formale Beurkundung stellt sicher, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind und die Identität der Gründungsmitglieder geprüft wurde. Das Notariat reicht die Beurkundung beim Handelsregister ein. Dieser Akt zieht eine Reihe von Verpflichtungen nach sich. Dazu gehören etwa die Aufstellung einer Anfangsbilanz, die Erstellung einer ordnungsgemäßen Buchführung inklusive der Aufstellung von Bilanzen sowie weitere steuerliche und handelsrechtliche Verpflichtungen.

5. Eröffnung eines Geschäftskontos
Ein Geschäftskonto ist unerlässlich für die finanzielle Transparenz und Professionalität. Es trennt Geschäfts- von Privatfinanzen und erleichtert die Buchführung und Finanzverwaltung. Bis die Eintragung ins Handelsregister abgeschlossen ist, führen Banken den Zusatz “i. G.” auf den Kontoauszügen, was kurz für “in Gründung” bedeutet. Ist die Eintragung offiziell erfolgt, legen Gründer*innen den Handelsregisterauszug bei der Bank vor, die den Zusatz dann herausnimmt.

6. Eintragung ins Handelsregister
Die Eintragung der GmbH ins Handelsregister ist der formale Abschluss der Gründungsphase. Sie macht die GmbH als juristische Person offiziell und sorgt für Rechtssicherheit im Geschäftsverkehr. Die Eintragung erfolgt nach Überprüfung der Unterlagen durch das Registergericht.

7. Gewerbeanmeldung
Mit der Eintragung ins Handelsregister ist die GmbH zur Aufnahme ihrer Geschäftstätigkeit berechtigt, muss jedoch noch beim Gewerbeamt angemeldet werden. Diese Anmeldung ist für die Aufnahme von gewerblichen Tätigkeiten mit operativen Geschäften in Deutschland zwingend erforderlich.

8. Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft
Als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung schützt die Berufsgenossenschaft Mitarbeiter im Falle von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten. Die Anmeldung ist Pflicht für jedes Unternehmen und sollte unmittelbar nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit erfolgen.

9. Anmeldung beim Finanzamt
Das Finanzamt wird in der Regel vom Gewerbeamt über die Anmeldung informiert, doch um die steuerliche Erfassung zu beschleunigen, können Gründer*innen aktiv auf das Finanzamt zugehen und die GmbH mit dem sogenannten
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung selbst anmelden. Damit sind die Voraussetzungen geschaffen, auf deren Basis das Finanzamt die steuerlichen Pflichten der GmbH ermittelt.

GmbH zur Vermögensverwaltung?

Eine GmbH muss nicht zwangsläufig ein operatives Geschäft im herkömmlichen Sinne betreiben. Ihr Geschäftszweck kann auch auf andere Aktivitäten ausgerichtet werden.

Ein überlegenswerter Ansatz kann sein, sie als Instrument zur Vermögensverwaltung einzusetzen, weil die GmbH im Vergleich zur Privatperson steuerlich anders behandelt wird. Wer vorausschauend plant und umsichtig vorgeht, kann die GmbH verwenden, um Vermögen aufzubauen und zu verwalten.  Die Flexibilität der GmbH ermöglicht es, in eine Vielzahl von Anlageklassen zu investieren, sei es in Aktien, Termingeschäfte, Immobilien, Venture-Capital-Fonds oder durch die Bildung einer Holding-Struktur.

Der entscheidende Vorteil einer solchen Vermögensverwaltungs-GmbH liegt in der klaren Trennung zwischen privatem und geschäftlichem Vermögen. Dies bietet, wie erwähnt, besondere steuerliche Optimierungsmöglichkeiten. Doch darüber hinaus entfaltet das Konstrukt mit der GmbH einen Schutzschirm, der das Privatvermögen absichert, etwas vor geschäftlichen Risiken. Zudem ermöglicht die Rechtsform der GmbH eine professionelle und strukturierte Verwaltung des investierten Kapitals. Die Gründung einer Vermögensverwaltungs-GmbH kann somit eine strategische Entscheidung sein, um Vermögen zielgerichtet und unter Ausnutzung rechtlicher sowie steuerlicher Rahmenbedingungen aufzubauen und zu verwalten.

Empfehlenswert ist die Zusammenarbeit mit einer Steuerberater*in, die die gesamte steuerliche Situation der Gründer*in beurteilen und zu individuell sinnvollen Strategien raten kann.

Businessplan für Gründende – alle Infos, Hinweise und Tipps zur Erstellung

Erfahre hier, wie du deinen Businessplan als Gründer*in erstellst, warum er so wichtig ist und was du berücksichtigen musst. Jetzt direkt nachlesen!

So bringst  du die Geschäftsidee zu Papier

Gerade wenn dein Unternehmen noch in den Kinderschuhen steckt, braucht es einen strukturierten Businessplan. Denn nur so kannst du potenzielle Investor*innen von deiner Geschäftsidee überzeugen. Im Umkehrschluss bedeutet das: Ohne Businessplan kein Gründerkredit – ohne Gründerkredit keine eigene Firma.

Klingt simpel in der Theorie, bedeutet in der Praxis aber eine Menge Arbeit. Wer meint, beim Schreiben des Businessplans schludern zu müssen, um Zeit und Kosten zu sparen, der wird früher oder später auf die Nase fallen. Denn: Dieses Dokument bildet das grundlegende Fundament für die zukünftige Entwicklung Ihres Unternehmens. Warum das so ist und worauf du unbedingt achten solltest, wenn du den Businessplan erstellst, erährst du hier.

Warum brauchst du als Gründer*in einen Businessplan?

Wenn es um die Finanzierung deiner Firma geht, ist ein vollständiger und übersichtlicher Businessplan das A und O. Denn wie der Name schon sagt, dient er dazu, die Gründung deines Unternehmens zu planen und den Kapitalbedarf zu erfassen. Und bildet somit das Fundament für die Realisierung eines erfolgreichen Geschäftskonzepts. Er fungiert sozusagen als Geschäftsplan, den du erstellen musst, um mögliche Geldgeber davon zu überzeugen, in deine Firma zu investieren. Damit umfasst er folgende Funktionen:

  • Präzisierung des Geschäftsmodells
  • Festlegung strategischer und betriebswirtschaftlicher Ziele
  • Überprüfung der Geschäftsidee hinsichtlich Durchführbarkeit und wirtschaftlichen Erfolgsaussichten
  • Voraussetzung zur Beantragung öffentlicher Fördermittel
  • Basis für zukünftige unternehmerische Strategien und Entscheidungen

Dir sollte klar sein, dass der Businessplan nicht nur dir als Existenzgründer*in einen Überblick über deine Finanzen liefert. Ebenso werden Geschäftspartner und Institutionen ihn sich ansehen, sofern du einen Zuschuss für die Weiterentwicklung Ihres Unternehmens benötigst. Dazu gehören:

  • Kreditgeber wie Banken und/oder Investoren wie zum Beispiel Franchisepartner
  • Förderinstitute wie das Arbeitsamt oder Förderbanken der Länder

Der Aufbau des Businessplans: Was muss rein?

Länge und Umfang variieren von Firma zu Firma und sind größtenteils abhängig vom Gründungsvorhaben sowie von der Art des Geschäftsmodells. Zwischen 20 und 100 Seiten ist alles möglich. Doch viel entscheidender als die Länge des Businessplans ist für dich als Gründer*in dessen Inhalt. Diesen entnimmst du der nachfolgenden Tabelle:

Start-up-Know-how, Teil 3: Dunkle Wolken am Himmel – die Geschäftsidee kommt in die Krise

In drei Artikeln stellen wir die Entwicklung einer Gesellschaft von ihrer Gründung, den „fetten Jahren“ bis hin zu einer möglichen Unternehmenskrise vor. Für Gesellschafter und Geschäftsführer sollen Anforderungen und Risiken beleuchtet werden. Der abschließende dritte Teil widmet sich den Herausforderungen und (Haftungs-)Risiken in der Unternehmenskrise und im Insolvenzverfahren.

Bitte beachten: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit bzw. Verständlichkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

Es hätte alles so schön weiter gehen können: von einer wegweisenden Start-up-Idee konnten Investoren überzeugt werden, die Produktentwicklung schritt voran – doch dann das: Corona, der Ukraine-Krieg, Lieferkettenprobleme, Fachkräftemangel und schließlich noch die Zinswende. Meilensteine für die Auszahlung der nächsten Tranche werden nicht erreicht. Das Geld der Investoren sitzt nicht mehr so locker – die weitere Finanzierung der Entwicklung ist nicht mehr gesichert. Oder betrachten wir ein bereits etabliertes Unternehmen, das durch die vorgenannten Aspekte in die Schieflage gerät. Was ist zu tun? Welche Risiken bestehen für die Unternehmensleiter?

Krisenfrüherkennung

In der Regel fällt eine Unternehmenskrise nicht vom Himmel und wird auch nur selten durch ein singuläres Ereignis, einen sogenannten exogenen Schock, ausgelöst. Regelmäßig zeichnet sich die Krise bereits im Vorfeld ab. Und je früher der Geschäftsleiter diese erkennt, umso größer sind die Handlungsspielräume und die Chancen einer Sanierung.

Das hat auch der Gesetzgeber erkannt und mit dem am 01.01.2021 in Kraft getretenen Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) die Mitglieder der Geschäftsführung haftungsbeschränkter Unternehmen wie etwa der GmbH verpflichtet, fortlaufend die Entwicklung, welche den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnte, zu überwachen und nötigenfalls geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Verstöße, die zu einem Schaden führen, können den Geschäftsleiter schadensersatzpflichtig machen. Der Unternehmer muss also künftige Risiken erkennen, deren Eintrittswahrscheinlichkeit abschätzen und den notwendigen Präventionsaufwand in ein angemessenes bzw. angepasstes Verhältnis setzen, ohne dabei die Höhe eines möglichen Schadens aus den Augen zu verlieren. Hilfestellungen – gerade für kleine und mittelständische Unternehmen – bieten die auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) veröffentlichten Checklisten zur Etablierung eines Krisenfrüherkennungssystems.

Eintritt von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung

Wenden wir uns nun dem Zeitpunkt des Eintritts der Krise zu. Sobald ein haftungsbeschränktes Unternehmen wie etwa die GmbH, die UG oder die GmbH & Co KG und die AG zahlungsunfähig oder überschuldet sind, ist die Geschäftsleitung verpflichtet, unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, einen Insolvenzantrag zu stellen. Zahlungsunfähigkeit bedeutet, dass das Unternehmen nicht in der Lage ist, seine wesentlichen fälligen Verbindlichkeiten im Zeitpunkt der Fälligkeit zu berichtigen. Ist dies der Fall, muss spätestens nach drei Wochen ein Insolvenzantrag gestellt werden. Die Frist darf aber nur dann ausgeschöpft werden, wenn die Aussicht der Beseitigung der Zahlungsunfähigkeit innerhalb der Dreiwochen-Frist besteht.

Die Überschuldung hingegen, bei der das Aktivvermögen der Gesellschaft die Passiva nicht unterschreiten darf, löst eine Antragspflicht nach spätestens sechs Wochen aus. Eine Antragspflicht besteht in diesem Fall allerdings nicht, wenn es eine sogenannte positive Fortbestehensprognose gibt. Diese ist dann gegeben, wenn die Fortführung des Unternehmens in den nächsten zwölf Monaten überwiegend wahrscheinlich ist. Und damit schließt sich der Kreis: Die Unternehmensfortführung kann nur dann überwiegend wahrscheinlich sein, wenn für diese Phase ausreichend Liquidität vorhanden ist. Wichtig zu wissen: Die Fristen beginnen mit dem objektiven Eintritt der Insolvenzreife unabhängig davon, ob der Geschäftsführer Kenntnis davon hat.

Versäumt der Geschäftsleiter einer haftungsbeschränkten Gesellschaft es, rechtzeitig einen Antrag zu stellen, droht die persönliche Haftung. Durch das StaRuG ist mit § 15 b Insolvenzordnung (InsO) die persönliche Haftung des Geschäftsleiters nun für alle haftungsgeschränkten Gesellschaften einheitlich normiert. Sind die Antragsfristen verstrichen, gelten die Zahlungen in der Regel nicht mehr als mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsleiters vereinbar und lösen für jeden einzelnen Betrag eine persönliche Haftung aus. Begrenzt ist die Haftung auf den tatsächlichen Schaden, der durch die Zahlungen entstanden ist. Schwierig ist allerdings, dass der Geschäftsleiter einen etwaig geringeren Gesamtschaden beweisen muss.

Für steuerrechtliche Zahlungsverpflichtungen gibt ein eine Spezialregelung. Bleiben geschuldete Zahlungen an die Finanzverwaltung bei Fälligkeit aus, entsteht eine persönliche Haftung des Geschäftsführers nach § 64 Abgabenordnung (AO). Wird der Insolvenzantrag vom Geschäftsleiter rechtzeitig gestellt, so ist im Zeitraum zwischen dem Eintritt der Insolvenzreife und der Entscheidung des Insolvenzgerichts über die Verfahrenseröffnung die Pflicht zur Abführung von Steuern temporär ausgesetzt. Umgekehrt bedeutet dies aber auch, dass der Geschäftsleiter, nachdem er einen Insolvenzantragstellung gestellt hat, aus dem Gesellschaftsvermögen keine Steuerzahlungen mehr leisten darf, ansonsten macht er sich gegenüber der Gläubigergemeinschaft im Insolvenzverfahren schadensersatzpflichtig. Hat der Geschäftsleiter jedoch den Zeitpunkt der Antragsstellung versäumt, haftet er in jedem Fall für die Steuerverbindlichkeiten: Zahlt er diese aus dem Gesellschaftsvermögen, ist er unter dem Aspekt der Masseschmälerung zur Erstattung an die Masse verpflichtet. Zahlt er sie nicht, haftet er gemäß §§ 69, 34 AO gegenüber der Finanzverwaltung.

Beschäftigt das Unternehmen Mitarbeiter, kommt ein weiteres Haftungsrisiko hinzu. Bekanntlich ist es strafbewehrt, wenn Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung nicht abgeführt werden (§ 266 a Strafgesetzbuch (StGB)). Eine den Steuerverbindlichkeiten vergleichbare Regelung wurde mit der Änderung der InsO nicht geschaffen. Es gelten also die allgemeinen Regeln: Solange die Frist zur Insolvenzantragstellung nicht abgelaufen ist, dürfen und müssen die Sozialversicherungsbeiträge geleistet werden, um eine persönliche Haftung zu vermeiden. Ist die Frist versäumt, droht die persönliche Haftung.

Sonderform der Insolvenz: die Eigenverwaltung

Als Sonderform der Verfahrensabwicklung kennt die Insolvenzordnung die Eigenverwaltung, ein von größeren Unternehmen häufig genutztes Instrument, bei dem die Restrukturierung in der Regel durch einen Insolvenzplan erfolgt. In der Eigenverwaltung hat die Geschäftsführung die wesentlichen Unternehmensentscheidungen sowie die Verwaltung der Insolvenzmasse weiterhin in der Hand, unterstützt durch insolvenzrechtliche Berater. Lediglich zur Prüfung, ob die Eigenverwaltung Nachteile für die Gläubigergesamtheit bringt, wird ein vom Gericht bestellter (vorläufiger) Sachwalter zur Seite gestellt. Während der Eigenverwaltung ist der Geschäftsleiter allen Beteiligten zum Schadensersatz verpflichtet, wenn er schuldhaft seine insolvenzspezifischen Pflichten verletzt. Auch verbotswidrige Zahlungen in der Eigenverwaltung fallen unter diese Regelung.

Vorgehen bei knapper Liquidität

Bei finanziellen Engpässen empfiehlt es sich immer, zeitnah Kontakt mit den Gläubigern aufzunehmen und eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Der Geschäftspartner wird bei einer offenen Kommunikation hierzu häufig bereit sein. Durch die Ratenzahlungsvereinbarung, die zu Beweiszwecken immer schriftlich dokumentiert werden sollte, werden die Fälligkeiten geändert. Dies kann für die Feststellung der Frage der Zahlungsunfähigkeit entscheiden sein. So gewinnt das Unternehmen Zeit, Restrukturierungsmaßnahmen zu ergreifen und die Krise hoffentlich zu überwinden.

Neues Instrument: der Restrukturierungsplan

Ein Instrument kann dabei der durch das StaRuG neu geschaffene Restrukturierungsplan sein, ein Instrument zur finanzwirtschaftlichen Restrukturierung. Anwendung findet er bei lediglich drohender Zahlungsunfähigkeit, d.h. wenn ein Unternehmen die fälligen Zahlungsverpflichtungen rechtzeitig erfüllen kann, sich eine Verschlechterung in den kommenden 24 Monaten allerdings bereits abzeichnet. Mit einem Restrukturierungsplan kann dann ein Vergleich mit ausgewählten Gläubigern, ähnlich einem Insolvenzplan, verhandelt werden.

Allerdings sind damit auch neue, sanktionsbewehrte Pflichten des Geschäftsleiters verbunden. So ist dieser verpflichtet, die Restrukturierungssache mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters im Interesse der Gläubigergemeinschaft zu betreiben. Verstöße lösen eine Haftung aus.

Da der Eintritt ins Restrukturierungsverfahren nur bei drohender Zahlungsunfähigkeit möglich ist, muss der Geschäftsführer den Eintritt eines Insolvenzgrundes dem Restrukturierungsgericht unverzüglich anzeigen. Verstöße können mit Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafen geahndet werden. Im worst case kann ein Verstoß auch eine Außenhaftung des Geschäftsleiters gegenüber den Gläubigern auslösen.

Rechtzeitig fachkundige Hilfe in Anspruch nehmen

Die Haftungsrisiken für die Unternehmensverantwortlichen in der Krise sind vielfältig. Es empfiehlt sich daher, frühzeitig Experten zu Rate zu ziehen.

Beratungsangebote für alle wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorische Fragen können auch durch Zuschüsse etwa des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert werden, solange es sich nicht um überwiegend steuer- oder rechtsberatende Themen handelt. Informationen dazu finden sich hier.

Um es mit Max Frisch zu sagen: „Krise kann ein produktiver Zustand sein. Man muss ihr nur den Beigeschmack der Katastrophe nehmen.“

Die Autorin Marion Gutheil ist Rechtsanwältin, Fachanwältin für Insolvenz- und Sanierungsrecht sowie Mediatorin bei der Mönig Wirtschaftskanzlei, Düsseldorf

Erfolgreich starten mit der richtigen Unternehmensbegleitung

Eine stabile und langfristige Geschäftsentwicklung, Umsatzsteigerungen und organisches Wachstum: Damit stellen sich Unternehmen erfolgreich für die Zukunft auf. Die richtigen Maßnahmen zu ergreifen, ist keine leichte Aufgabe. Business-Mentoren wie Oscar Karem helfen Unternehmen, ihre Ziele Schritt für Schritt zu erreichen.

Maßgeschneiderte Konzepte führen zu unternehmerischem Erfolg

Mit seinen Beratungen hat Oscar Karem bislang mehr als 2000 (Gründungs-)Erfolge strategisch unterstützt und gilt auch deshalb als einer der gefragtesten Business-Mentoren. Selbst langjährig erfolgreiche Manager und CEOs profitieren vom Mentoring des Österreichers. Im Rahmen seiner Beratungstätigkeit für Selbständige und Unternehmen entwickelt Oscar Karem für seine Kunden maßgeschneiderte, bedarfs- und zielorientierte Unternehmenskonzepte und garantiert messbare Ergebnisse. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Marketing, Unternehmenskauf, Unternehmensskalierung, Positionierung und Branding.

Branding und Skalierung begleiten Unternehmen von Anfang an

Wer ein Unternehmen gründen will, braucht ein entsprechendes Branding. Oscar Karems Standpunkt ist klar:

 

„Branding bedeutet einen individuellen Markenkern zu errichten, dem Ganzen eine eigene DNA zu geben – die Marke also in einer gewissen Form lebendig zu machen. Erfolgreiches Branding macht sich also vor allem bemerkbar, wenn es gelingt, eine eigene Markenidentität zu erschaffen und daraus resultierend eine bessere Marktposition zu erreichen.“

 

Es werden verschiedene Formen des Brandings unterschieden: Produkt-Branding, Corporate-Branding, Employer-Branding und Personal-Branding. Jede dieser Varianten hat ihre ganz eigenen Anforderungen. Branding ist nach Auffassung von Oscar Karem auch nicht etwas, das sich abschließen lässt. Wer ein Unternehmen gründet, hat die Aufgabe, den Markenkern nach der Gründung immer wieder neu herauszuarbeiten. Man muss ihn immer wieder im Hinblick auf die zu definierende(n) Zielgruppe(n) optimieren. Diese Aufgabe ist also nicht von heute auf morgen erledigt, sondern erstreckt sich über die gesamte Dauer der unternehmerischen Tätigkeit.

Skalierbarkeit muss von Anfang an, d.h. bereits bei der Unternehmensgründung, berücksichtigt werden, um ein kontinuierliches Wachstum ohne hohe Investitionen und steigende Fixkosten zu ermöglichen. Dies ist die Grundvoraussetzung dafür, dass Unternehmen langfristig erfolgreich sind und Gewinne erwirtschaften. In jedem Unternehmen – unabhängig von seiner Größe – gibt es eine Vielzahl von Prozessen, die ohne großen Aufwand optimiert und kosteneffizienter gestaltet werden können.

Die wahre Quelle der Motivation jenseits von Geld und Anerkennung

Business Mentor Oscar Karem vermittelt in seinen Workshops und Seminaren nicht nur handfeste Informationen. Er gibt auch Tipps für das richtige Mindset, die richtige Einstellung zu dem, was sie tun. Denn eine gute Geschäftsidee, Ehrgeiz und ein starker Wille allein reichen nicht aus, um nachhaltig erfolgreich zu sein.

Bestimmte Fähigkeiten kann man sich aneignen, aber Geduld und Ausdauer, Offenheit für Neues, ein hohes Maß an Begeisterungsfähigkeit sowie Realismus sind Ausdruck eines bestimmten Mindsets. Aus diesen Gründen dienen die Workshops und Seminare von Oscar Karem immer auch der Persönlichkeitsentwicklung der Teilnehmenden. Der Grund für das Scheitern von Unternehmensgründungen auf Dauer ist oft die falsche Einstellung.

Abschließend der Marketing- und Businessexperte dazu:

 

„Die meisten haben mit Motivationsproblemen zu kämpfen, weil sie die falschen Dinge tun oder sie aus den falschen Gründen tun. Sie widmen sich einer Aufgabe nicht um ihrer selbst willen, sondern erwarten sich eine Belohnung dafür. Das kann alles Mögliche sein. Meistens ist es Geld, Anerkennung oder Macht. Deswegen sind die meisten Menschen ständig auf Motivation von außen angewiesen, aber die hält nie lange an. Wenn man hingegen etwas aus der eigenen Überzeugung heraus tut – weil die Tätigkeit Sinn macht, ein großes Interesse vorhanden ist und es grundsätzlich ehrliche Freude bereitet – dann stellt sich die Motivationsfrage nicht mehr.“

Was wirklich hinter den 5 häufigsten Freelancer-Mythen steckt

Andere Abläufe, neue Tools oder ein Umkrempeln der Hierarchien – Freelancer*innen verändern mitunter die Arbeitsweise, Kultur und Innovationskraft in Unternehmen. Dennoch gelten sie noch immer als zu teuer, kompliziert und umständlich. Welche Missverständnisse sich hinter den häufigsten Freelancer*innen -Mythen verbergen und worauf es für eine erfolgreiche Zusammenarbeit zu achten gilt.

Freelancer*innen-Mythos 1: Freiberufler*innen sind zu teuer

„96 Euro in der Stunde? So viel würde ich selbst gern verdienen!“ So oder ähnlich sarkastisch mag eine Führungskraft klingen, wenn sie den durchschnittlichen Stundensatz von Solo-Selbständigen erfährt. Das hört sich erstmal viel an, allerdings ist ein bloßer Vergleich von Gehalt und Honorar zu kurz gegriffen. Denn Freelancer*innen bringen spezialisierte Fähigkeiten und Erfahrungen mit, die sie fokussierter für einzelne Projekte im Unternehmen einsetzen als Angestellte. Zudem tragen Solo-Selbstständige die Kosten für Sozialabgaben oder Versicherungsbeiträge selbst. Arbeitet der Freelancer*innen mit einer eigenen Infrastruktur wie Laptop, Handy oder Büroraum, muss ein Unternehmen kein Arbeitsumfeld zur Verfügung stellen. Zudem gilt es zu berücksichtigen, dass bei Angestellten zwar die Gehälter stabil sind, der Output jedoch schwanken kann: Krankheits- oder Urlaubstage reduzieren die Arbeitsleistung. Für eine(n) Freelancer*in gibt es hingegen keine Lohnfortzahlung oder bezahlten Urlaub.

Tipp: Worauf Unternehmen dennoch achten sollten, ist, wie hoch die Rechnung am Ende ausfällt. Freelancer*innen-Rechnungen sind nicht wie feste Gehälter kalkulierbar. Eine Möglichkeit, um eine realistische Vorstellung der Kosten zu erhalten, ist die Schätzung des Aufwands im Voraus. Eine monatliche Budgetobergrenze kann zudem sicherstellen, dass die Ausgaben im Rahmen bleiben und nicht außer Kontrolle geraten.

Freelancer*innen-Mythos 2: Freelancer*innen verkomplizieren das Projektmanagement

Was der Projektmanager*innen nicht kennt, frisst er genauso ungern wie der Bauer. Dabei gilt es in der Zusammenarbeit einfach, die Bedürfnisse der Freelancer*innen zu verstehen und diese beim Projektmanagement zu berücksichtigen. Je agiler bereits die Arbeitsweise in einem Unternehmen, desto leichter fällt die Transformation. Gerade Freiberufler*innen sind durch ihren Einblick in viele Unternehmen mit New Work und modernsten Projektmanagement-Tools vertraut. Zudem bringen sie viel Erfahrung in ihrem jeweiligen Fachgebiet mit und benötigen weniger Anleitung als Angestellte. Laut dem Freelancer-Kompass 2022 haben Freiberufler*innen vor ihrer Selbstständigkeit durchschnittlich 13 Jahre Berufserfahrung im Fachgebiet gesammelt und sind bereits zwölf Jahre als freie Expert*innen tätig.

Tipp: Für die erfolgreiche Zusammenarbeit mit Freelancern sind eindeutige Briefings und eine feste Ansprechperson wichtig. Die Vereinbarung einer Deadline sorgt für Klarheit auf beiden Seiten. Ein(e) Solo-Selbständige*r wird alles dafür tun, diese zu erreichen – schließlich stehen seine Reputation und eine eventuelle Wiederbeauftragung auf dem Spiel. Dafür legt sie oder er auch gerne mal eine Wochenendschicht ein – was Unternehmen von Angestellten nicht verlangen können.

Freelancer*innen-Mythos 3: Freie Mitarbeiter*innen sind unzuverlässig

Der Stereotyp "unzuverlässige(r) Freelancer*in", der seine Arbeit unabhängig von den Bedürfnissen des Unternehmens verrichtet, hält sich in den Köpfen von Führungskräften. Viele Unternehmen haben den Eindruck, die Arbeitsleistung nicht kontrollieren zu können, wenn die Person sich nicht im Büro befindet. Die Pandemie hat jedoch gezeigt, dass verlässliches Arbeiten unabhängig vom Standort möglich sein kann. Wichtig sind dafür ein regelmäßiger Austausch und eine gute Organisation.

Tipp: Unternehmen schaffen die Rahmenbedingungen, die eine zuverlässige Zusammenarbeit mit Freelancern ermöglichen. Nichts spricht dagegen, freie Mitarbeitende um regelmäßige Updates zu bitten oder auch wiederkehrende Statusmeetings festzulegen. Neben den Absprachen sind auch Hinweise in der Mail-Signatur oder ein kurzer Text zu “How to work best with me” im Profil eines Messaging-Dienstes wie Slack oder Microsoft Teams hilfreich für beide Seiten. Wenn klar ist, welche die bevorzugten Kommunikationstools und -kanäle sind, schafft das nicht nur Transparenz, sondern schützt auch das mentale Wohlbefinden.

Freelancer*innen-Mythos 4: Freelancer*innen gefährden den Datenschutz und geistiges Eigentum

Unsere Erfahrung zeigt, dass sich Firmen noch immer gegen den Einsatz von Freelancer*innen entscheiden, weil sie befürchten, dass nach Ende eines Projektes Wissen aus dem Unternehmen fließt. Diesen Mythos aus der Welt zu schaffen, ist eine wesentliche Voraussetzung für gegenseitiges Vertrauen. Ein Unternehmen ist Freiberufler*innen gegenüber zwar nicht weisungsbefugt, dennoch müssen sich auch Solo-Selbstständige an Verträge halten. Dem Risiko, dass vertrauliche Informationen, geistiges Eigentum oder Daten nicht ausreichend geschützt sind, begegnen die meisten Unternehmen längst auf diesem Wege.

Tipp: Ein detaillierter Vertrag gibt beiden Seiten Sicherheit: Es können alle gewünschten Aspekte enthalten sein, etwa zu zeitlich begrenzten und umfassenden Nutzungsrechten. Darüber hinaus ist meist eine NDA, also eine Geheimhaltungsvereinbarung, sinnvoll.

Freelancer*innen-Mythos 5: Passende Kandidat*innen sind schwer zu finden

Unternehmen suchen nach Freelancer*innen für Projekte, die ein hohes Maß an spezifischem Fachwissen und Erfahrung erfordern. Entgegen dem verbreiteten Mythos haben Firmen aber beste Chancen, unter Freiberufler*innen fündig zu werden – und das schneller als bei der Suche nach qualifizierten Angestellten. Unterm Strich werden Solo-Selbständige innerhalb weniger Wochen angeworben, während die Beschaffung von festen Mitarbeitenden oft mehrere Monate andauert. Zudem sind Freiberufler*innen geübt darin, sich schnell auf neue Arbeits- und Kommunikationsweisen einzustellen, um ein Projekt in der vertraglich vereinbarten Zeit erledigen zu können. Der lange und teure Prozess des Recruitings und Onboardings bei festen Mitarbeitenden ist einer der stärksten Gründe dafür, mit Freelancern zu arbeiten.

Tipp: Vor der Suche sollten Unternehmen ein genaues Anforderungsprofil mit den notwendigen Skills erstellen. So gestaltet sich die Suche nicht nur einfacher, sondern auch schneller. Für Unternehmen kann es außerdem sinnvoll sein, Recruiter*innen zu engagieren und Projekte auf speziellen Plattformen einzustellen. Auf diesem Wege erhalten Auftraggeber*innen direkt Vorschläge für Freelancer mit den passenden Skills und können gleich mehrere Freelancer auf ein Projekt aufmerksam machen.

Fazit: Wo geht’s jetzt hin?

Unternehmen dürfen den Veränderungsprozess nicht unterschätzen, wenn die Belegschaft noch keine oder erst wenige Berührungspunkte mit der Arbeit in gemischten Teams aus Festangestellten und Freelancer*innen hatte - sogenannter blended work. Wichtig ist, dass Firmen die Potenziale an neuen Perspektiven und Arbeitsweisen erkennen, die die Zusammenarbeit mit Freelancer*innen mit sich bringt. Der Schlüssel ist ein offenes Verständnis für die Bedürfnisse aller Beteiligten. Ein Unternehmen sollte transparent kommunizieren, wie die oder der engagierte Freelancer das Team entlasten wird. Das Team muss wiederum lernen, die Weichen für eine zuverlässige Zusammenarbeit mit Freelancer*innen zu stellen.

Der Autor Thomas Maas ist Geschäftsführer der offenen Projektplattform freelancermap und Herausgeber der repräsentativen Marktstudie Freelancer-Kompass, die jährlich relevante Entwicklungen des freien Projektgeschäfts der IT- und Engineering-Branche abbildet.

Franchisestatistik 2022

Die aktuelle Franchisestatistik zeigt: Selbst im Jahr multipler Krisen hat sich die Franchisewirtschaft in Deutschland auf positivem Niveau weiterentwickelt.

Die Franchisestatistik 2022 und der Franchise Klima Index (FKI) wurden vom 21. November bis 12. Dezember 2022 gemeinsam online erhoben. Per E-Mail aufgerufen waren 359 Mitglieder des Deutschen Franchiseverbandes sowie 570 Nichtmitglieder. Die Möglichkeit am Franchise Klima Index teilzunehmen, erhielten ausschließlich Mitgliedssysteme. Die Rücklaufquote betrug 9%. Zur Durchführung und Auswertung beauftragt wurde Prof. Dr. Achim Hecker (Digital Business University of Applied Sciences).

Die wichtigsten Ergebnisse der Franchisestatistik 2022 im Überblick

Die rund 930 Franchisesysteme hatten im vergangenen Jahr 144.014 Franchisepartner, das sind 1,5% mehr als noch im Vorjahr. Insgesamt sind rund 814.304 Mitarbeitende bei den 186.028 (+ 2,8%) Franchisebetrieben beschäftigt. Zahlen, die für eine anhaltend stabile Wirtschaftskraft sprechen. Einmal mehr gestärkt durch ein deutliches Plus bei den Umsatzzahlen der gesamten Franchisewirtschaft. Diese sind um 4,6% auf 142,2 Milliarden Euro angewachsen.

Dein kostenloser Finanzplan für den Start

StartingUp stellt dir einen kostenlosen Finanzplan für deine 3-Jahres-Planung zur Verfügung. Das Excel-Tool kannst du sofort gratis downloaden (auf Gründerberater.de).

Durch den Finanzplan erhalten sie eine Gewinn- und Verlustrechnung für die ersten drei Geschäftsjahre deines neuen Unternehmens. Ferner zeigt der Finanzplan eine Vorschau der Liquidität für die ersten drei Geschäftsjahre. Außerdem bietet dir der Finanzplan Charts und Auswertungen der wichtigsten Kennzahlen, und du erfährst, wie hoch möglicherweise dein verbleibender Kapitalbedarf ist. Bitte fülle im Finanzplan nur die Rot hinterlegten Zellen der Excel-Tabelle aus – mache auf dem ersten Sheet alle notwendigen Angaben zum Unternehmen, inklusive dem Startdatum und zur Art der Tätigkeit (Dienstleistung oder Handel).

Hier geht’s zum Download deines Finanzplans auf gruenderberater.de

Digitale Dienstleistungen für Freelancer – Innovative Unterstützung für eine oft benachteiligte Branche

Das 2021 gegründete Berliner FinTech Moojo hat es sich zur Aufgabe gemacht, Freelancer dabei zu unterstützen, ihre beruflichen Ziele zu verwirklichen.

Viele Menschen hegen den Wunsch, beruflich unabhängig und auf Basis eigener Talente erfolgreich zu sein. Eine Möglichkeit, diese beruflichen Ziele zu erreichen besteht darin, sich als Freelancer selbstständig zu machen. Der Freelancer- und Creator-Markt wächst seit über zwei Jahrzehnten kontinuierlich und hat durch die Corona-Pandemie einen weiteren Schub erhalten. So erfüllend eine Karriere als Freelancer ist, so zahlreich sind auch die Hürden, die ein solcher Weg bereithält, vor allem in finanzieller Hinsicht. Innovative FinTechs möchten die für die Wirtschaft wichtige Freelancer-Branche unterstützen und haben sinnvolle, digital-basierte Lösungen für die größten Problemfelder dieser Berufsgruppe entwickelt.

Freelancer – täglicher Kampf um finanzielle Sicherheit

Obwohl die zahlreichen Freelancer inzwischen zu einer tragenden Säule der deutschen Wirtschaft gereift sind, werden sie im alltäglichen Wirtschaftsleben noch immer in vielerlei Hinsicht benachteiligt. Zugegebenermaßen existiert ein großes Angebot an Jobbörsen, die es Freelancern erleichtern, Aufträge zu finden. In vielen anderen Bereiche werden hingegen noch zu wenig Lösungen geboten.

Man muss nur den Bereich der Kredite betrachten. Wo fest angestellte Personen wenig Probleme haben, einen Kredit zu beantragen, da müssen Freelancer oft sehr lange suchen, bis sie eine Bank finden, die bereit ist, ihnen ein Darlehen zu gewähren. Ursache ist hauptsächlich das schwankende Einkommen, denn im Gegensatz zu einer bei einem Unternehmen sozialversicherungspflichtig angestellten Person hat ein Freelancer kein monatlich gleichbleibendes Gehalt.

Ein weiterer mit vielen Problemen behafteter Teil der täglichen Freelancer-Arbeit ist der der Rechnungsstellung und den damit verbundenen Vorgängen. Befragt man Freelancer, hört man oft von Problemen durch zahlungsunwillige Kunden, denn wenn kein Geld auf dem Firmenkonto eingeht, kann der Freelancer von ihm selbst zu zahlende Rechnungen nicht begleichen. Daraus kann sich ein Teufelskreis entwickeln, der nicht selten in einer Zahlungsunfähigkeit und Insolvenz mündet.

Hierzu gehört auch das Thema Zwischen- bzw. Übergangsfinanzierung, etwa für eine geplante Auszeit oder den Kauf von kostenintensiven Arbeitsmitteln. Freelancer sind sehr häufig nicht in der Lage, finanzielle Rücklagen für solche Situationen zu bilden. Die finanziellen Mittel für einen Urlaub oder den Kauf eines neuen Laptops müssen zunächst erwirtschaftet werden, bevor sie für die genannten Zwecke ausgegeben werden können. Deshalb wäre die Entwicklung entsprechender Lösungen sinnvoll.

Auch der Bereich der Versicherungen ist für Freelancer ein eher unsicheres Feld. Hier fehlt es sehr häufig an flexiblen Versicherungslösungen, die zu den finanziellen Rahmenbedingungen des jeweiligen Freelancers passen. Das können zeitlich flexible, kurzfristig wieder kündbare Versicherungen sein oder Versicherungsleistungen für einen bestimmten, für die Arbeit wesentlichen Teilbereich oder Gegenstand.

Best Practice Beispiel: Plattform für Finanz- und Versicherungsprodukte mit der Zielgruppe Freelancer

Dank der Digitalisierung sind schon unzählige, extrem hilfreiche Lösungen entwickelt worden, durch die der private und berufliche Alltag von Menschen erleichtert wird. Ein junges Start-up namens Moojo hat es sich zur Aufgabe gemacht, Freelancer dabei zu unterstützen, ihre beruflichen Ziele zu verwirklichen.

Zu den Intentionen hinter dem 2021 gegründeten FinTech sagt Co-Founder und CEO Utena Treves: „Wir sind überzeugt, dass jeder Mensch etwas besonders gut kann und dem auch beruflich frei nachgehen können sollte. Doch Freiberufler haben Probleme verschiedenster Art. Auf der einen Seite sieht man den stark gestiegenen Bedarf an digitalen Talenten und die veränderten Anforderungen an die Arbeit der Generation Z und Y, auf der anderen Seite erzählen uns Freelancer und Creator von den Schwierigkeiten im täglichen Leben: Rechnungen erstellen, pünktlich bezahlt werden oder einen Kredit zu bekommen. Wir wollen genau all diesen Menschen die Freiheit geben, sich keine Sorgen machen zu müssen - vor allem in finanziellen Aspekten.“

Kernstück von Moojo ist eine Plattform, die Nutzer sich via App herunterladen können. Zu den Features gehört z.B. die Möglichkeit, eine monatliche, automatische Rechnungserstellung durch die App zu nutzen. Auch die Übernahme ausstehender Zahlungen bzw. der Eingang von ausstehenden Kundenrechnungen innerhalb von 24 Stunden (abzüglich eines geringen Abschlags) gehört zu den Funktionen. Auf diese Weise entfällt für den App-Nutzer der gesamte Stress, dem sie früher durch die Payment-Prozesse ausgesetzt waren.

Freelancer müssen lediglich ihren gestellten Rechnungen hochladen und erhalten den jeweiligen Betrag sofort, abzüglich des genannten, kleinen Abschlags. So wird die Rechnungsstellung, die früher laut Mitgründer Utena Treves einer der „stärksten Pain Points“ war, deutlich vereinfacht und wesentlich stressfreier.

Weitere Dienstleistungen, die bereits in der Entwicklung sind, werde den Freelancern flexible Versicherungslösungen sowie Übergangs- und Zwischenfinanzierungen ermöglichen. Christian Engnath, der zweite von drei Gründern beschreibt das Selbstverständnis von Moojo folgendermaßen: „Wir sehen uns als Tech-Layer mit einem tiefen, datengetriebenen Kundenverständnis, das beispielsweise hilft die Bonität unserer Kunden besser einzuschätzen.“ Um dies zu ermöglichen, arbeitet das Berliner Start-up mit starken und erfahrenen Partnern zusammen.

Investoren brauchen überzeugende Konzepte

Dass das Konzept der vor dem Launch stehenden Plattform hohes Potenzial besitzt, davon zeugen auch die 2 Millionen US-Dollar, die die Gründer kürzlich eingesammelt haben. Zu den Investoren gehören btov/Helvetia, MS&AD, Neoteq, APX and Redswan sowie einige Business Angels.

Recht für Gründer: Umwandlung der GbR in eine GmbH

Von der GbR zur GmbH: Von der Idee der Zusammenarbeit zur professionellen Unternehmung.

Mit 195.474 Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR) (Stand 2022, Quelle: destatis.de) gehört diese Gesellschaftsform mit Abstand zu der beliebtesten Personengesellschaften in Deutschland.

In meiner Beraterpraxis als Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht sehe ich oft GbR-Gesellschaften entweder ohne schriftlichen Vertrag oder unter Verwendung eines Vertragsmusters mit standardisierten Textbausteinen und Alternativen zum Ankreuzen. Wobei die Alternativen oft nicht mehr in den finalen Vertrag eingeflossen sind. “Das hat uns keiner gesagt!” bzw. “Unser Steuerberater hat uns dieses Muster gegeben, aber nicht erklärt.” höre ich in der Beratung oft, wenn etwas schief gelaufen ist.

An dieser Stelle mein Tipp: Dein Steuerberater macht deine Abschlüsse und berät dich zu Unternehmenszahlen und dein Anwalt berät dich in gesellschaftsrechtlichen Anliegen.

Wenn die Unternehmen aus der Startphase der Gründung herauswachsen, stellen Gesellschafter schnell fest, dass eine GbR mittel- und langfristig nicht professionell aussieht, nicht zu den bestehenden Verhältnissen passt oder ihnen klar wird, dass sie immer noch mit ihrem gesamten Privatvermögen haften.

Eine Lösung ist nach kurzer Recherche zügig gefunden: die GmbH

An dieser Stelle ist vorweg zu sagen, dass die formellen Anforderungen an eine GmbH und der Inhalt der Gesellschaftssatzung noch wichtiger sind als bei der GbR. Hier solltet ihr euch unbedingt Gedanken machen über Abstimmungs- und Beschlussfassungsregeln, Eintritt- und Austrittsmöglichkeiten von Gesellschaftern, die Übertragung und Einziehung von Gesellschaftsanteilen sowie Nachfolge- oder Beendigungsvoraussetzungen.

Vorteile der GmbH aus Sicht des Juristen & Unternehmers

1. Beschränkte Haftung

Die GmbH haftet nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen, also mit den Werten, die der GmbH gehören. Hierin liegt der größte zivilrechtliche Vorteil: Eine persönliche Haftung der Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen besteht nicht! Dies gilt ab dem Zeitpunkt der Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister.

2. Rechtspersönlichkeit der GmbH

Als Kapitalgesellschaft gehört die GmbH zu den juristischen Personen mit eigener Rechtspersönlichkeit, d.h. sie kann Träger von Rechten und Pflichten sein und prozessrechtlich klagen bzw. verklagt werden, Eigentum begründen und übertragen.

3. Hohes Ansehen im Geschäftsverkehr

Eine GmbH führt im Vergleich zur GbR zu einer größeren Gläubigerakzeptanz bei Kreditgebern und zu einem professionelleren Erscheinungsbild. Banken und Kreditinstitute mögen klare Unternehmensstrukturen, einheitliche und vergleichbare Bilanzen und gewähren einer GmbH eher höhere Darlehen ohne Bürgschaften als im Vergleich zu Personengesellschaften, die grundsätzlich erstmal nicht bilanzierungspflichtig sind.

4. Rechtssicherheit aufgrund gefestigter Rechtsprechung

Rechtsnormen finden sich u.a. im GmbH-Gesetz, Handelsgesetzbuch und ergänzend im Aktiengesetz. Die Rechtsprechung zur GmbH ist weitgehend gefestigt. Die bei den Landgerichten eingerichteten Handelskammern kennen sich erfahrungsgemäß sehr gut aus.

5. Flexible Partizipation an Gesellschaftsanteilen

Während GbR-Anteile immer nur im Ganzen pro Kopf von einem Gesellschafter an einen anderen übertragen werden können, sind GmbH-Anteile am Gesellschaftskapital z.B. zu je 1 EUR-Geschäftsanteil teilbar und übertragbar, so dass auch kleinere Anteile veräußert und übertragen werden können.

Die Spielregeln bei einer Umwandlung: Das Umwandlungssteuergesetz (UmwStG)

Das UmwStG beschreibt im Wesentlichen 4 Umwandlungsarten: die Verschmelzung, die Spaltung, die Vermögensübertragung und den Formwechsel.

In allen Fällen geht das Vermögen des Ausgangsunternehmens gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten auf das Zielunternehmen über. Das UmwStG enthält dazu Regelungen, Umwandlungsvorgänge steuerneutral zu ermöglichen, wenn bestimmte “Spielregeln” eingehalten werden.

Varianten, eine Personengesellschaft im Rahmen einer Gesamtrechtsnachfolge in eine Kapitalgesellschaft, z.B. eine GmbH umzuwandeln, wären also folgende:

  • Verschmelzung durch Aufnahme (der Personengesellschaft) … dabei wird das Vermögen der Personengesellschaft auf eine bestehende, bereits vorhandene GmbH übertragen
  • Formwechsel der Ausgangs-Personengesellschaft ... dabei wird die Rechtsform einer Personengesellschaft geändert zur Gründung einer GmbH
  • Verschmelzung zur Neugründung ...  dabei wird das Vermögen einer Personengesellschaft + eines weiteren Rechtsträgers auf eine neu zu gründende GmbH übertragen
  • Aufspaltung ... dabei wird nur ein Teil des Vermögens einer Personengesellschaft auf eine oder 2 bestehende bzw. neu zu gründende GmbH's übertragen

Die Herausforderung in Bezug auf die GbR ist jedoch, dass das UmwStG für alle zuvor genannten Varianten diese nicht als übertragenden Rechtsträger vorsieht. Daraus folgt, dass eine direkte Umwandlung - wie zuvor beschrieben - der GbR in eine GmbH im Rahmen einer Gesamtrechtsnachfolge ausscheidet.

Zwei smarte Möglichkeiten der Umwandlung

Bevor ich die m.M. nach eleganten bzw. smarten Umwandlungsmöglichkeiten skizziere, möchte ich noch auf zwei Punkte hinweisen:

1. Entscheidend für die erfolgreiche Umwandlung einer GbR in eine GmbH ist nach meiner Erfahrung das Zusammenspiel der fachlichen Dienstleistungen bzw. die agierenden Berufsträger: Rechtsanwalt, Steuerberater und Notar.

Im Idealfall erstellt der Rechtsanwalt verständliche, gut durchdachte und vor allem zu den Gesellschaftern passende Verträge - diese hat er vorher mit dem Steuerberater abgestimmt, welcher zudem selbstverständlich ordentliche GbR-Abschlüsse beisteuert – und der mitdenkende Notar beurkundet nicht blind, sondern hinterfragt bei evtl. Ungenauigkeiten und sorgt für die reibungslose Kommunikation mit dem Registergericht.

2. Die zweite Voraussetzung für eine erfolgreiche Umwandlung müssen die Gesellschafter selbst mitbringen: nämlich Weisheit, den zuvor genannten Berufsträgern zu vertrauen, wenn möglich ihr Business bzw. das operative Unternehmenshandeln geduldig zu erklären und sich beraten lassen. Denn das unter 1. beschriebene kann nicht aus einer Mustervorlage, einem Blogbeitrag oder einem Youtube-Video entnommen werden oder eins-zu-eins auf alle Umwandlungsvorhaben standardisiert angewandt werden, sondern das ist das professionelle Gesamtpaket – wofür schließlich Beratungshonorare und Gebühren gezahlt werden.

Buchwertneutrale Einbringung der GbR

Um die o.g. positiven Effekte der Steuerneutralität zu erreichen, ist je nach individueller Ausgangslage ein Zwischenschritt erforderlich, nämlich die Eintragung der Firma (hier GbR) in das Handelsregister als OHG (Offene Handelsgesellschaft). Die Eintragung als OHG dient hier als Korrektur, so dass nach Vorgaben des Umwandlungssteuergesetzes ein übertragender Rechtsträger vorliegt. Nach erfolgter Umwandlung und Registrierung der GmbH wird die OHG sofort wieder aus dem Handelsregister gelöscht.

Ohne Aufdeckung stiller Reserven können nach § 20 UmwStG Umwandlungsfälle, die Betriebsteile oder Unternehmensanteile zum Gegenstand haben, d.h. auch Einbringungsvorgänge außerhalb des UmwG, buchwertneutral gestaltet werden. Als Voraussetzung muss es sich jedoch immer um eine entgeltliche Übertragung handeln, d.h. als Gegenleistung für eingebrachte Unternehmensteile müssen Anteile an der neuen GmbH gewährt werden.

Bargründung einer neuen GmbH und Einbringen als Aufgeld (Agio)

Die GbR kann als Aufgeld (sog. Agio) im Rahmen einer Neugründung (Bargründung) in die GmbH eingebracht werden. Auch hierbei ist wieder Bedingung, dass den künftigen GmbH-Gesellschaftern als Gegenleistung für ihre GbR-Anteile wiederum Gesellschaftsanteile an der gegründeten GmbH gewährt werden. Denn wie oben beschrieben ist eines der Hauptziele ja den steuerneutralen, einheitlichen Umwandlungsvorgang zu erreichen.

Diesen Weg empfehle ich oft umwandlungsfreudigen GbR-Gesellschaftern, die sich eine kostenintensive Unternehmensbewertung ihrer GbR sparen wollen, weil die Vermögenswerte sich hauptsächlich aus ihrer jeweiligen Arbeitskraft ergibt und nicht aus materiellen Gegenständen oder Werten. Ausreichend ist meist eine einfache Unternehmensbewertung anhand des letzten Jahresabschlusses bzw. nach einfacher Ertragswertmethode.

Fazit

Grundsätzlich gehe ich in meiner Beraterpraxis davon aus, dass die Umwandlung eurer Firma als GbR unter Ausnutzung der Steuerneutralität, d.h. unter Anwendung des Umwandlungssteuergesetzes erfolgen soll, folglich im Ergebnis nach der Umwandlung das Unternehmen mit neuer Rechtsform (GmbH) fortgeführt wird.

Um dieses Ziel zu erreichen, gibt es mehrere Wege. Welcher am besten auf eure Unternehmenssituation passt, muss im ersten Beratungsschritt herausgearbeitet werden. Es gibt nach meiner Einschätzung  nicht das “beste Umwandlungskonzept und das Rundum- Sorglos-Paket”.

Eine Umwandlung einer GbR in eine GmbH ist für die meisten Gesellschafter keine alltägliche, leichte Sache. Dabei darf nichts schiefgehen, was hinterher nicht mehr wiedergutzumachen ist oder korrigiert werden kann.

Von Anfang an solltet ihr alle oben genannten Berater für den jeweiligen fachlichen Baustein mit einbeziehen bzw. darauf achten, dass euer Beratungsteam auch miteinander gut kommuniziert. D.h. dass euer Steuerberater dem Rechtsanwalt oder dem Notar gut zuarbeitet oder das euer Rechtsanwalt Beratungsinhalte ggf. mit dem Notar VOR Beurkundung abstimmt.

Lasst euch auch hinsichtlich des Kostenaufwandes vorher einen genauen Überblick von allen beteiligten Beratern geben, welche Honorare und Gebühren entstehen. Gebühren beim Registergericht und Beurkundungsgebühren beim Notar sind z.B. bundeseinheitlich gleich, aber Stundensätze von Rechtsanwälten und Steuerberatern können sehr unterschiedlich sein.

Der Autor Marko Setzer berät seit über 10 Jahren als Berliner Rechtsanwalt Unternehmer bei gesellschaftsrechtlichen, sowie arbeitsrechtlichen Fragestellungen.

Nützliche Tipps für die geplante Unternehmensgründung

Von der Idee bis zur Markteinführung umfasst die Unternehmensgründung unzählige Schritte. Wir fassen zusammen, worauf bei der Gründung eines erfolgreichen Unternehmens zu achten ist.

Mit umfangreicher Recherche starten

Die Branche, in der man arbeiten möchte, sollte man kennen und verstehen. Auch wenn eine Geschäftsidee noch so einzigartig erscheint, ist sie das vielleicht gar nicht – und die Konkurrenz schläft nicht. Nur, weil man eine gute Idee hat, heißt das keinesfalls, dass andere sie nicht haben. Das sagte schon Ian Wright, der Gründer von British Business Energy. Die Konkurrenz sollte man deshalb im Blick haben und herausfinden, wie man Alleinstellungsmerkmale findet. Das eigene Produkt muss besser oder vielleicht auch einfach nur billiger sein, um zu funktionieren.

Bevor man also in den Markt eintritt, sollte man die Zielgruppe sowie die Konkurrenz analysieren. Eine umfangreiche Marktanalyse mit allem, was dazugehört, ist unerlässlich für den Erfolg. Ein Schnellschuss ist also weniger empfehlenswert – vielmehr sollte ausreichend Zeit in die Recherche fließen, ehe man ein Produkt oder eine Dienstleistung auf den Markt bringt.

Finanzplanung

Wer ein Unternehmen gründen möchte, braucht meist Geld – und hat dieses in vielen Fällen nicht einfach so zur Verfügung. Kapital muss aber nicht nur „herangeschafft“ werden. Unternehmer*innen müssen zudem lernen, mit Geld gut zu haushalten. Egal, ob man einen Bankkredit aufnehmen möchte, großes Glück hatte und mit einem kostenlosen Bonus ohne Einzahlung gewonnen hat oder gar einen großen Jackpot geknackt hat: Richtiges Wirtschaften will gelernt sein, sowohl privat als auch beruflich. Das Startkapital ist zudem für Gründer*innen oft eine große Hürde. Die erste und häufigste Anlaufstelle sind Familie und Freund*innen. Investor*innen und Risikokapitalgeber*innen oder Crowdfunding-Projekte können ebenfalls dabei helfen, den nötigen Betrag aufzubringen. Doch wer plant, mit viel Geld zu hantieren, sollte auch wissen, wie man damit umgeht. Unternehmer*innen sollten einen Plan machen, wie sie die Gründungskosten aufbringen wollen und wie sie ihr Geld dann möglichst sinnvoll nutzen. Das schließt auch Steuern mit ein. Denn gerade, wer neu im Business ist, hat oft noch keine Vorstellungen davon, was eigentlich an Steuerzahlungen anfällt. Deshalb gilt: Ausgeben, was nötig ist, aber ausreichend Rücklagen bilden.

Auf die Expertise anderer setzen

Gern möchte man alles selbst kontrollieren und gibt nur ungern Verantwortung ab. Denn es geht doch um die eigene Vision und Idee. Doch auch als findige(r) Unternehmer*in kann man nicht jedes Problem allein lösen. Stattdessen sollte man lieber frühzeitig auf Fachleute zurückgreifen, die einen Mehrwert ins Unternehmen bringen und gleich zu Beginn dafür sorgen, dass man den richtigen Weg einschlägt. Sowohl juristischer Beistand als auch ein guter Marketer sind wichtig – und auch die Buchführung will gleich zu Beginn gelernt sein. Je nachdem, wo die eigenen Stärken liegen, ist es sinnvoll, andere Bereiche auszulagern. So kann man sich auf sein eigenes Steckenpferd konzentrieren und die Kontrolle in anderen Bereichen abgeben und Aufgaben denen überlassen, die wirklich Ahnung davon haben. Das kostet zwar, lohnt sich aber und spart am Ende Kräfte, Nerven und eigene Ressourcen, die in anderen Bereichen besser eingesetzt werden können.

Businessplan erstellen

In einem Businessplan werden alle Schritte festgelegt, die für einen erfolgreichen Start und kontinuierliches Wachstum von Bedeutung sind. Mit einem guten Plan lassen sich Investor*innen und Expert*innen überzeugen, und das Unternehmen wird ins rechte Licht gerückt. Entsprechend sollte der Businessplan ganz am Anfang stehen und immer griffbereit sein. Auch eine Software für die Erstellung eines Plans kann hier hilfreich sein, um einen professionellen Auftritt zu gewährleisten. Enthalten sollte der Plan zudem Infos zum Unternehmen, eine Analyse des aktuellen Marktes, Details zu Entscheidungsträger*innen sowie einen Finanzplan.

Risiken kennen und bewerten

Natürlich erhofft man sich, mit seinem Unternehmen schnelle Erfolge zu sehen. Große oder kleine Risiken gehören aber dazu. Deshalb sollten diese in die Planung einbezogen werden: Gründer*innen müssen bewerten, welche Risiken es gibt, bevor sie einen Geschäftsplan auf die Beine stellen. Auch bei der besten Planung können zudem Fehler passieren. Auch hier gilt es, darauf vorbereitet zu sein und lösungsorientiert zu bleiben. Kaum ein(e) Gründer*in wird im Laufe der Zeit nicht auf ungeahnte Probleme stoßen. Diese müssen aber wahrlich nicht das Ende bedeuten, sondern können vielmehr eine neue Richtung vorgeben. Da Fehler aber auch teuer werden können, sollte man sich lieber früher als später mit dem Krisenmanagement befassen: Je nach Unternehmen können verschiedene Versicherungen die nötige Absicherung im Ernstfall gewährleisten.

Zielstrebigkeit und die Mission im Blick

Und zu guter Letzt: Es ist wirklich keine leichte Aufgabe, sich von der Masse abzuheben. Erfolg kann niemand garantieren. Doch wer sein Ziel im Blick behält und seine Mission klar vor Augen hat, kann erfolgreich werden. Gründer*innen sollten wissen, warum sie gründen – und die eigene Mission immer im Blick haben, um Entscheidungen zu treffen, die dem Ziel dienen, das am Ende erreicht werden soll. Das klingt nach einem banalen Tipp, der aber von unschätzbarem Wert ist. Denn entlang des Weges sind Störfaktoren und Ablenkungen vorprogrammiert. Wer aber den Fokus behält und an seinen Erfolg glaubt, wird rational entscheiden und hoffentlich immer wieder den richtigen Weg einschlagen.

Marktanalyse und Wettbewerbsanalyse für Start-ups

Wie Sie Marktanalyse und Wettbewerbsanalyse für Ihre Gründung bzw. für Ihr Unternehmen effektiv nutzen können und wie Sie eine systematische, belastbare Marktanalyse selbst erstellen.

Warum sind manche Start-ups erfolgreich und andere nicht? Warum scheitern viele junge Unternehmen schon nach kurzer Zeit, während einige wenige eine beeindruckende Entwicklung verzeichnen? Eine Untersuchung der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK), die zahlreiche Neugründungen analysierte, findet sieben Hauptgründe für das Scheitern von jungen Unternehmen: An den ersten Stellen stehen unzureichende Branchenkenntnisse, fehlendes Detailwissen zu Markt und Branche sowie die nicht präzise umrissene Zielgruppe.

Vor diesem Hintergrund wird deutlich, wie wichtig die systematische Marktanalyse und Wettbewerbsanalyse für Start-ups, aber auch die laufende Marktbeobachtung für junge Unternehmen ist: Nur wer Markt, Kunden und Wettbewerb genau kennt und einschätzen kann, wird auf die Marktanforderungen richtig reagieren können und so sein Unternehmen erfolgreich im Markt positionieren können.

Die Erfahrung zeigt außerdem, dass die systematische Auseinandersetzung mit dem Markt- und Wettbewerbsumfeld häufig Schwächen und Verbesserungsmöglichkeiten für den Gründer oder Jungunternehmer aufzeigt und so eine wichtige Quelle der ständigen Optimierung des Geschäftsmodelles sein kann. Dabei können die Marktanalysen von externen spezialisierten Beratern erarbeitet werden, mit etwas Zeit und Sachverstand kann aber auch das Gründerteam eine belastbare Marktanalyse selbst erstellen. Was hierbei zu beachten ist, lesen Sie im Folgenden.

Wichtig: strukturierter Aufbau der Marktanalyse

Auch wer Banken, Fördereinrichtungen oder andere Projektbeteiligte von seiner Idee überzeugen will, benötigt – meist im Rahmen eines Businessplans – eine präzise Darstellung von Marktpotenzial, Ansätzen zur Differenzierung im Wettbewerb und seinen Zielkunden. Um sich von der Vielzahl an anderen Gründungsvorhaben abzusetzen und den Zuschlag für Finanzierung oder Förderung zu erhalten, lohnt es sich, Energie und Zeit in eine systematische Marktforschung bzw. Marktanalyse zu investieren. Dies gilt im Übrigen sowohl für Gründungsvorhaben im B2C-Sektor (Business- to-Consumer) als auch für Unternehmen im B2B-Bereich (Business-to-Business).

Ein entscheidender Erfolgsfaktor ist dabei der strukturierte Aufbau der Marktanalyse. So sollte eine systematische Marktanalyse und Wettbewerbsanalyse z.B. Informationen zu Marktvolumen/ Marktpotenzial des Produkts oder der Dienstleistung beinhalten. Auch Aussagen zur erwarteten Entwicklung des Marktes/ dem Marktwachstum sind relevant für die Bewertung eines Marktes.

Daneben gilt es, einen Überblick über die Wettbewerbsstruktur, also die Anzahl und Typen von Wettbewerbern im Marktumfeld im Rahmen der Marktanalyse zu erstellen sowie die Haupt-Wettbewerber im Rahmen eines Detail-Benchmarkings zu beleuchten. Für Kapitalgeber und Förderstellen ist es an dieser Stelle vor allem interessant zu erfahren, wie sich die Neugründung von den bestehenden Angeboten im Markt abheben will.

Zentraler Bestandteil einer erfolgreichen Marktanalyse und Wettbewerbsanalyse ist zudem die genaue Definition der Zielgruppen des jungen Unternehmens. So definiert die Marktanalyse zum Beispiel, welche Kundengruppen bedient werden sollen, wie groß diese Zielgruppen im Markt sind und welche Hauptbedürfnisse und Anforderungen der potenziellen Kunden mit dem neuen Unternehmen adressiert werden sollen.

Letztendlich umfasst eine strukturierte Marktanalyse und Wettbewerbsanalyse die Beleuchtung von Branchentrends und Branchenentwicklungen der Zukunft, anhand derer aufgezeigt wird, welche Themen im Markt in den nächsten Jahren an Bedeutung gewinnen werden und wie das junge Unternehmen auf diese Trends reagieren will.

Elementarer Bestandteil: die Wettbewerbsanalyse

Vor allem die belastbare Einschätzung der Wettbewerbssituation stellt Gründer und junge Unternehmen häufig vor Herausforderungen. Typische Fragestellungen einer Wettbewerbsanalyse sind zum Beispiel: Von wie vielen Wettbewerbern wird der Markt derzeit bedient? Welche Hauptwettbewerber befinden sich im Markt? Gibt es Substitute, also andere Lösungen oder Technologien, die das Bedürfnis unseres Zielkunden alternativ befriedigen? Wie groß sind die derzeit am Markt tätigen Unternehmen und wie erfolgreich wirtschaften sie? In welche Richtung entwickeln sich die Wettbewerber, also welchen Trends und Entwicklungen folgen sie?

Bewährt hat sich in diesem Kontext eine zweistufe Betrachtung der Wettbewerbsthematik:

  • Im Schritt 1 gibt die Analyse einen Überblick über die Wettbewerbslandschaft, also die Anzahl der am Markt tätigen Anbieter und die Einteilung derselben in Anbietertypen.
  • Im Schritt 2 werden einige exemplarische Hauptwettbewerber ausgewählt und im Rahmen von Detail-Wettbewerbsanalysen beleuchtet. In diesen Detail-Analysen gibt man einen Überblick zu wichtigen Kennzahlen, dem Produkt- und Leistungsportfolio oder den Technologien des Wettbewerbers, der strategischen Ausrichtung des Unternehmens und den Stärken und Schwächen der Firma. Im direkten Vergleich mit den Wettbewerbsangeboten können dann Stärken und Chanchen des eigenen Angebotes herausgearbeitet werden.

Wettbewerbsanalyse: Tipps zu Datenquellen und Recherchemethoden

Entscheidend für die Belastbarkeit der Marktanalyse bzw. Wettbewerbsanalyse sind natürlich der Umfang und die Qualität der herangezogenen Datenquellen. Gerade Banken und Förderinstitute achten darauf, dass externe und neutrale Quellen ausgewählt wurden und nicht lediglich die persönliche Meinung und das Bauchgefühl der Gründer zusammengefasst wurden.

Wichtige Methoden der Marktanalyse sind dabei sowohl die Sekundärrecherche als auch die Erhebung eigener Daten, auch Primärrecherche genannt. Zu den wesentlichen Quellen im Bereich der sekundären Marktforschung gehören:

  • Die systematische Auswertung von Suchmaschinen wie Google: Typischerweise erfolgt der Einstieg in eine Untersuchung zum Marktpotenzial und den Wettbewerbern über eine strukturierte Suchmaschinenrecherche. Dazu werden wichtige Keywords und Themen definiert, die dann planmäßig abgefragt werden. Abzuraten ist im Rahmen einer Marktanalyse vom zufälligen Suchen in Suchmaschinen ohne klares Rechercheziel, da hier viel Zeit benötigt wird und die Ergebnisse häufig unvollständig sind. Fortgeschrittene Analysten erstellen sich vorab eine Keyword-Liste oder einen Rechercheplan mit den wesentlichen Suchbegriffen, die sie in der Suchmaschine abfragen wollen.
  • Unternehmensdatenbanken: Ermöglichen den effizienten Zugriff auf Wettbewerbs- und Kundeninformationen. Beispiele sind Datenbanken von Bisnode, Dun & Bradstreet oder Orbis/ Amadeus. Häufig sind diese Datenbanken kostenpflichtig und erfordern einen professionellen Researcher für die Bedienung.
  • Statistische Veröffentlichungen: Das statistische Bundesamt erhebt eine große Menge von Daten zu Märkten, Unternehmen und Branchen. Portale wie Statista stellen ebenfalls Informationen zur Verfügung, die für die Marktforschung von Start-ups und jungen Unternehmen genutzt werden kann.
  • Fachzeitschriften der Zielbranche: Bieten häufig relevante Artikel zu Branchentrends, wichtigen Anbietern in Markt oder statistischen Informationen. Zugriffsmöglichkeiten bieten viele Fachzeitschriften online (teilweise eingeschränkt), umfangreichere Zugänge bieten Fachpressedatenbanken wie z.B. Genios.
  • Branchenmessen: Der Besuch relevanter Branchenmessen ermöglicht es Ihnen, eine Marktanalyse durchzuführen. Hier finden Sie den direkten Austausch mit anderen Marktteilnehmern. Ausstellerverzeichnisse, die online von den Messeveranstaltern zur Verfügung gestellt werden, können bezüglich möglichen Wettbewerbern, Kunden oder Partnern durchsucht werden.
  • Geschäftsberichts-Datenbanken: Spezialisierte Tools wie der Bundesanzeiger ermöglichen es, auf Geschäftsberichte von Wettbewerbern komfortabel zuzugreifen. So kann bei größeren Wettbewerbern z.B. Einblick in die Umsatzentwicklung, die Profitabilität der Firma, die Anzahl der Mitarbeiter sowie strategische Planungen für die nächsten Jahre gewonnen werden.
  • Foren, Blogs und soziale Netzwerke: Immer mehr Unternehmen sind auch in Portalen wie Facebook, Twitter, Xing, LinkedIn vertreten und veröffentlichen dort Informationen zu Produkten, Services und Innovationen. Auch auf Youtube findet sich eine immer größer werdende Zahl von Videos zu Unternehmen, Trends und neuen Produkten von möglichen Wettbewerbern.

Erst die kombinierte Auswertung dieser Methoden zur Marktanalyse bzw. Wettbewerbsanalyse ermöglicht es, ein breites und neutrales Bild zum Marktpotenzial, zur Wettbewerbssituation und zu den Erfordernissen der Zielgruppe zu erhalten. Ergänzend können Interviews mit potenziellen Kunden im Rahmen einer Marktanalyse tiefere Einblicke zur Beurteilung der Erfolgsaussichten des Geschäftsmodelles bieten.

Während im B2C (Business to Consumer) Bereich eine größere Anzahl von Gesprächen erforderlich ist, um zu einer belastbaren Einschätzung zu kommen, reichen in industriellen Märkten (B2B) häufig schon wenige ausgewählte Interviews, um einen Eindruck zu Marktchancen, Stärken und Schwächen des jungen Unternehmens zu erhalten.

Wichtige Faktoren bei der Erstellung der Marktanalyse und Wettbewerbsanalyse

  • Präzise Marktsegmentierung: Eine zentrale Rolle bei der erfolgreichen Marktanalyse stellt die systematische Strukturierung und Segmentierung des Marktes dar. Häufig zerfallen Märkte bei der genauen Betrachtung nochmals in Teilmärkte oder Marktsegmente, die unterschiedliche Kundengruppen, Kundenanforderungen und Erfolgsfaktoren haben. Daher ist es zu Beginn der Untersuchung wichtig, einen Überblick über vorhandene Marktsegmente und die Struktur des Zielmarktes zu ermitteln. Typische Kriterien zur Segmentierung von Märkten sind z.B. demographische Merkmale von Kundengruppen, regionale Unterscheidungen, Differenzierung nach Preis- oder Qualitätsklassen, Anwendungen oder anderen geeigneten Strukturmerkmalen. Die gezielte Segmentierung des Marktes trägt dazu bei, den eigenen Zielmarkt, der vielleicht nur einen Teil des Gesamtmarktes betrifft, genauer zu umreißen und präziser zu analysieren. 
  • Breite Quellenbasis: Um zu belastbaren Aussagen in Sachen Marktpotenzial und Anbietersituation zu kommen, ist die Auswertung verschiedenartiger Quellen erforderlich. Nur so können die unterschiedlichen Perspektiven auf den Markt berücksichtigt werden und so ein verlässliches Gesamtbild ermittelt werden, das Grundlage für die unternehmerischen Schritte sein kann.
  • Angabe von Quellen und Berechnungsgrundlagen: Gerade in der Zusammenarbeit mit Banken und Förderinstituten ist es unbedingt erforderlich, die Datenquellen der Marktanalyse offenzulegen. Nur dann kann der Leser gut nachvollziehen, woher die Informationen stammen und wie vertrauenswürdig die dahinterstehenden Quellen sind.
  • Kontinuierliche Betrachtung: Gerade für junge Unternehmen empfiehlt sich die laufende Marktbeobachtung und Wettbewerbsbeobachtung, um regelmäßig über wichtige Marktveränderungen und Trends im Markt informiert zu sein. So kann z.B. ein jährliches Update der wichtigsten Infos zu Markt und Wettbewerb dazu beitragen, rechtzeitig auf Marktverschiebungen, Aktionen von Wettbewerbern oder neuen Trends und Rahmenbedingungen im Markt zu reagieren.


Ausblick: Marktanalyse und Marktsegmentierung

Innerhalb einer Marktanalyse dient die Marktsegmentierung bzw. die ihr innewohnende Logik als Basis für die Quantifizierung des Marktpotenzials. Für jedes Marktsegment ist abzuschätzen, wie groß der entsprechende Zielmarkt ist und wie er sich voraussichtlich in den nächsten Jahren entwickelt. Für Investoren und Banken wird somit klar, wie sich das Gesamtmarktpotenzial auf die unterschiedlichen Marktbereiche verteilt und welche Potenziale für das junge Unternehmen in welchen Zielgruppen zu erwarten ist. Hier lesen Sie alles über die Marktsegmentierung.

Marktsegmentierung

Marktsegmentierung


Strategien für Start-ups

Die Gründung eines Start-ups kann viele Herausforderungen mit sich bringen. Diese sind bekannt und es gibt dazu unzählige Hilfestellungen. Um den Erfolg eines Start-ups zu gewährleisten, ist es deshalb wichtig, einen konkreten Plan zu haben. Hierfür gibt es verschiedene Marktwahl- und Marktbearbeitungsstrategien. Im folgenden Artikel zeigen wir zwei Strategien, die jeder erfolgreiche Entrepreneur unbedingt kennen sollte.

Marktwahlstrategien

Eine gute Marktwahlstrategie hilft dabei, sich auf dem richtigen Markt zu positionieren. Zu diesem Zweck sollte man sich zunächst überlegen, ob man den Markt räumlich oder sachlich abgrenzt. Eine räumliche Marktabgrenzung ist im transportierenden Gewerbe oder im Dienstleistungssektor nützlich. So können entstehende Transportkosten und Transaktionskosten verringert werden. Der Softwarehersteller SAP agiert z.B. auf einem globalen Markt in über 180 Ländern. Software und viele Dienstleistungen lassen sich heutzutage sehr einfach über das Internet vertreiben und unterliegen kaum einer räumlichen Einschränkung. Allerdings muss man trotzdem die örtliche Gesetzgebung beachten. Für viele Start-ups können hierbei Hürden entstehen, weshalb es sich empfiehlt, den Markteintritt vorsichtig zu wählen. Eine sachliche Marktabgrenzung ist besonders nützlich, um den Markt nach bestimmten Gütern oder Produkten einzugrenzen. So würden z.B. zu dem sachlichen Markt des Automobilherstellers VW alle weiteren Automobilhersteller, wie z.B. BMW, Daimler, Toyota etc. gehören. Es ist auch möglich, eine räumliche und sachliche Marktabgrenzung durchzuführen. So kann der relevante Markt noch präziser bestimmt werden.

Marktteilnehmerstrategien

Nachdem die Marktwahlstrategie festgelegt wurde, kann als Nächstes die Marktteilnehmerstrategie definiert werden. Hierbei wird auf alle am Markt teilnehmenden Parteien wie Konsument, Konkurrent und Abnehmer eingegangen. Kernstück sind hierbei Maßnahmen, welche sich vor allem an den Konsumenten richten. Ein Start-up muss sich überlegen, welchen Nutzen ein Kunde aus einem Produkt oder einer Dienstleistung gewinnen kann. Es ist essenziell, sich von der Konkurrenz abzuheben und sich einen Wettbewerbsvorteil zu schaffen. Dies kann gelingen, indem das Start-up dem Kunden entweder einen Leistungsvorteil oder einen Kostenvorteil bietet. Leistungsvorteile zeichnen sich durch eine erhöhte Qualität aus. Kostenvorteile wiederum durch einen günstigeren Preis. Besonders bereits etablierte Unternehmen können hier den Start-ups als Vorbild dienen.

Die Strategien sind dabei natürlich stark branchenabhängig. Wer etwa nur digital agieren will, hat unterschiedliche Möglichkeiten im Vergleich zu anderen Geschäftsmodellen, die offline agieren. Besonders im Gaming Bereich gibt es für den Sektor typische Marketingstrategien. So bieten z.B. neue Online Casinos ihren Kunden viele Vorteile, wie Bonusangebote und Aktionen an. Neukunden erhalten so oftmals einen Kostenvorteil durch Freispiele und können das Angebot der Webseiten zunächst austesten und kennenlernen. Viele Anbieter bieten zusätzlich gewisse Leistungsvorteile an, wie eine erhöhte Sicherheit durch eine SSL-Verschlüsselung und mehrere verschiedene Zahlungsmöglichkeiten.

Ähnliches ist auch bei Streaminganbietern wie Netflix erkennbar. Dieser ermöglicht neuen Kunden zunächst einen kostenlosen Probemonat. Hier kann bereits durch das gesamte Angebot der Plattform gestöbert werden. Außerdem erhalten User Preisreduktionen, je mehr Accounts unter einem Namen angelegt werden. Die Kunden sollen so dem Unternehmen treu bleiben und nicht zu Wettbewerbern wie Amazon Prime wechseln. Im Marketing wird diese Strategie auch als Pull-Strategie bezeichnet. Das Start-up zieht den Kunden durch seine Maßnahmen an das Unternehmen heran. Werden diese Maßnahmen erfolgreich durchgeführt, steigt auch die Markenbekanntheit. Dies führt wiederum zu einer stärkeren Kundenbindung, was den Unternehmenserfolg erhöht.

Fazit

Ein Start-up sollte sich immer eine Marktwahl- und eine Marktteilnehmerstrategie überlegen. Eine erfolgreiche Marktwahlstrategie kann einen räumlichen oder sachlichen Bezug haben. Sie hilft dem Start-up dabei eine Marktsegmentierung zu bilden. Die Marktteilnehmerstrategie ist hingegen wichtig, um einen Wettbewerbsvorteil gegenüber der Konkurrenz zu haben. Dieser Wettbewerbsvorteil zeichnet sich durch einen Leistungs- und Kostenvorteil aus. Wichtig ist es hierbei den Nutzen des Kunden in den Vordergrund zu stellen. Dieser muss mit den richtigen Maßnahmen an das Unternehmen gebunden werden. Gerade in der Markteintrittsphase ist es für ein Start-up entscheidend, die Markenbekanntheit zu stärken. Nur so kann der Erfolg eines Start-ups gesichert werden.

Selbstständig machen als Foodtrucker

Was du wissen und beachten solltest, wenn du dich mit Streetfood bzw. einem Foodtruck selbständig machen willst.

Der Traum vom eigenen Business: sein eigener Chef sein, mit dem Foodtruck durch Deutschland kurven, die Klappe öffnen und die mit Liebe zubereiteten Speisen an die Gäste verkaufen. Klingt doch super! Mit einem Foodtruck zu gründen und ihn zu betreiben, ist jedoch gar nicht so einfach, wie es zunächst scheint. Daher: Was du als Foodtruck-Gründer beachten solltest.

Zahlen und Fakten für Foodtruck-Gründer

Lange gab es keine Zahlen zur Beliebtheit und Führung von Imbisswägen. Die Ergebnisse der Studie „Foodtrucks in Deutschland – Marktbefragung 2017“ von Craftplaces geben erstmals tiefere Einblicke in den Markt der Foodtrucks, die einen wesentlichen Anteil am Erfolg der mobilen Gastronomie haben. Die Studie zeigt, dass mehr als drei Viertel der deutschen Foodtruck-Unternehmen mit einem einzelnen Imbisswagen bzw. Foodtrailer arbeiten. Die restlichen 20 Prozent verfügen über zwei oder drei Foodtrucks. Weniger als vier Prozent haben mehr als drei Fahrzeuge im Einsatz.

Da Foodtrucks auf großen Events und Festivals immer beliebter sind, haben sie mittlerweile eine Vielzahl von Aufträgen, weshalb über 40 Prozent der Befragten einen Umsatz von bis zu 50.000 Euro verzeichnen. Bemerkenswert ist auch, dass immerhin fast vier Prozent der Foodtrucker mehr als eine halbe Million Euro im Jahr an Umsatz generieren. Vor allem die hohen Investitionskosten am Beginn der Foodtruck-Gründung führen dazu, dass fast 40 Prozent der in der Studie Befragten keinen Gewinn erwirtschaften.

Zu den hohen Investitionskosten am Beginn des eigenen Imbisswagens zählen:

  • Umbau/Kauf des Gastrofahrzeugs,
  • Ausstattung des Fahrzeugs,
  • elektronische Geräte,
  • Geld für Büro und Vorbereitungsküche.

Die Marktstudie zeigt auch, dass vor allem flexible Arbeitskräfte in der Streetfood-Branche arbeiten. Immerhin beziehen 30 Prozent der Befragten 75 Prozent ihrer Angestellten aus geringfügig bzw. in Teilzeit Angestellten. Personal auf Vollzeitbasis ist vor allem bei kleinen Unternehmen mit einem Truck die Ausnahme, denn die Mehrheit der Gründer arbeitet selbst im Imbisswagen mit.

Wohin geht die unternehmerische Tour der Foodtrucker? Bei dieser offenen Frage haben mehr als 43 Prozent der Befragten angegeben, dass sie einen weiteren Foodtruck planen. 14 Prozent wünschen sich Veränderungen in Form eines eigenen Ladens bzw. eines stationären Imbisses. Keine Veränderungen wünschen sich lediglich 13 Prozent der Teilnehmer und sind mit ihrem Business somit sehr zufrieden.

Vorabüberlegungen Foodtruck-Gründung

Um am Foodtruck-Markt erfolgreich zu sein, musst du zunächst wissen, welche Speisen du vertreiben möchtest. Soll gesundes Fastfood, Pizza, Burger oder Burritos verkauft werden? Da sich auch das Design des Wagens oftmals an den angebotenen Speisen orientiert, musst du dir bereits sehr früh darüber im Klaren sein, was du anbietest.

Ebenso essenziell ist es, die Region genau zu kennen, in der deine Speisen angeboten werden.

Dabei gilt es folgende Punkte zu klären:

  • Beliebtheit regionaler Gerichte,
  • Größe und Angebot der mobilen Gastronomie,
  • Marktlücken der mobilen Gastronomie,
  • Größe der Region,
  • Preisniveau in der umliegenden Gegend,
  • Anzahl und Spezifikation der Mitbewerber.

Businessplan für Foodtrucker

Es bietet sich immer an, einen Businessplan zu schreiben. Zum einen verschafft er dir einen detaillierten Einblick über die zukünftige Tätigkeit und deren Rentabilität. Zum anderen dient er dir als Instrument für spätere Finanzierungsrunden.

Folgende Fragen sollte dein Businessplan beantworten:

  • Was ist der Kern des Geschäftsmodells, d.h., wie soll das Einkommen erzielt werden?
  • Welches Problem löst es für den Markt?
  • Wie sind die Marktchancen zu bewerten?
  • Welche wesentlichen Schritte sind für die Erreichung der Ziele notwendig?
  • Wodurch unterscheidet sich das Angebot von jenem des Wettbewerbs?
  • Wie lässt sich der Kundenkreis beschreiben?
  • Wie lässt sich mit der Geschäftsidee Geld verdienen?
  • Wie werden Marketing und PR umgesetzt?
  • Welche Person(en), welches Gründerteam stehen zur Verfügung?
  • Welche Gewinne und Verluste sind in den ersten drei Jahren nach Gründung zu erwarten?
  • Was sind die Stärken und Schwächen des Unternehmens?
  • Welche Chancen und Risiken birgt der Markt?
  • Welcher Kapitalbedarf resultiert aus der Planung und wie kann eine Finanzierung erfolgen?

(Quelle: gründerberater.de)

Wer sich mit einem Foodtruck selbständig machen will, kommt auch um das Thema Finanzierung nicht herum. Eigentlich solltest du dich schon während der Businessplanerstellung damit auseinandersetzen. Hierzu zählen im Detail die Umsatz- und Gewinnplanung, die Unternehmensfinanzierung sowie die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR).

Feedback einholen und testen, testen, testen

Leider kann man nie mit Sicherheit abschätzen, ob das eigene Business ein Erfolg wird. Es ist jedoch mit Sicherheit von Vorteil, Speisen bereits vorab zu testen und Feedback einzuholen. Während dieser Zeit darfst du nicht vergessen, deine Tester auch auf den zukünftigen Imbisswagen aufmerksam zu machen, um gleich deinen Kundenstock aufzubauen. Ziel ist es also zu tesen, zu verfeinern und zu promoten.

Hier ist zu empfehlen:

  • Feedback von Freunden und Verwandten: Dafür eignet sich besonders eine gemietete Location, in welche du so viele Gäste wie möglich zu einem Probeessen einlädst, inkl. Feedback in Form eines Gesprächs und/oder Fragebogens.
  • Öffentliche Veranstaltung: Für den ersten öffentlichen Auftritt eignet sich nichts besser, als einen Foodwagen auf einem Street-Food-Festival zu mieten. Hier kannst du einerseits feststellen, ob dein Essen bei der Zielgruppe ankommt und ob du das richtige Preis-Leistungs-Verhältnis gewählt hast. Außerdem sammelst du dabei hilfreiche Erfahrungen beim Arbeiten und Kochen auf engem Raum.
  • Tipp: Über das Start-up Laden Ein kannst du dein Gastro- Konzept testen. Laden Ein ist ein Kölner Restaurant, in dem alle zwei Wochen potenzielle Gastro-Gründer ihre Speisen am Markt testen dürfen. Nicht nur die Karte wechselt alle zwei Wochen, sondern auch die Küche, das Personal und das Food-Konzept. Laden Ein eignet sich deshalb auch hervorragend dafür, sich bzw. seine Foodkonzept direkt am Markt auszuprobieren.

Behördengänge

Behördengänge sind bei einer Unternehmensgründung unabdingbar und meist der unangenehmste Teil der selbständigen Tätigkeit.

In der folgenden Checkliste bekommst du einen Überblick, welche To do’s bei welchem Amt bzw. welcher Stelle auf dich als Foodtruck-Gründer warten:

  • Gewerbeschein für Gaststätten und Imbisswägen (Gewerbeamt),
  • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (Finanzamt),
  • Polizeiliches Führungszeugnis (Bundesamt für Justiz),
  • Gaststättenunterrichtungsnachweis (IHK),
  • Gesundheitszeugnis & Hygienebelehrung (Gesundheitsamt),
  • Lebensmittelhygieneschulung und Schulung nach § 43 Infektionsgesetz (IfSG) (Gesundheitsamt),
  • Genehmigung im Rahmen des Immissionsgesetzes (Ordnungsamt),
  • Schanklizenz (Gewerbeamt),
  • Gewerbeversicherung (private Versicherungsunternehmen),
  • Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft (Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe),
  • notwendige Gewerbeversicherungen (Private Versicherer),
  • Antrag auf Bewirtung im Freien (Ordnungsamt).

Kauf des Foodtrucks

Wie bei jeder Unternehmensgründung muss auch im Food­truck-Business im ersten Schritt Kapital investiert werden. Der größte einmalige Posten fällt auf den Kauf des Foodtrucks. Die Preisspanne ist hierbei sehr groß. Gebrauchte Trucks sind bereits für weniger als 10.000 Euro verfügbar, jedoch darf man sich von diesem Preis nicht blenden lassen. Denn die Umbauarbeiten fallen ordentlich ins Gewicht: Sonderanfertigungen, Lackierung, Stromgenerator, Design und Inventar können locker zwischen 30.000 Euro und 60.000 Euro kosten. Neue Foodtrucks mit eigenem Design sind in etwa um 120.000 Euro zu haben.

Hier stellt sich die Frage: Gebraucht- oder Neuwagen? Probiere bereits während der Testphase unterschiedliche Trucks und verschiedenes Inventar aus. Im besten Fall weißt du danach genau, womit du arbeiten kannst und möchtest.

Die Foodtruck-Ausstattung

Zu beachten ist bei der Einrichtung und Ausstattung deines Foodtrucks auf jeden Fall die Gewerbeordnung, denn auch hier müssen rechtlich einige Dinge erfüllt werden. Folgende Punkte werden in jedem Fall benötigt:

  • rutschfester Fußboden,
  • Edelstahltresen,
  • Rückwandablage,
  • Gasschrank für Flüssiggasanalge mit Außentür,
  • Handwasser-Spülbecken-Kombination mit Armatur,
  • Glas-Spritzschutz vor den Geräten,
  • Kühlschrank oder Kombi-Kühlschrank (in etwa 140 Liter),
  • Edelstahl-Dunstabzugshaube mit auswaschbarem Fett­filter, Regenhaube und Dachöffnung,
  • Strom für Elektrogeräte,
  • Wassertanks für Frisch-, und Abwasser,
  • Stauraum für Lebensmittel, Arbeitskleidung,
  • Kasse bzw. Kassenlösungen.

Quelle: imbisskult.de

Egal, ob du dich für einen Truck mit fertiger Innenausstattung entscheidest oder deinen Truck nach eigenen Wünschen designst. Das Wichtigste ist, dein Budget vernünftig zu planen. Du musst dich bei der Zusatzausstattung nicht sofort entscheiden, diese kannst du später budgetgerecht ergänzen. Und beachte: Da sich ein Foodtruck in der Regel auch von einem Ort zum nächsten bewegt, darf ein Wagen mit mehr Zuladung und mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht nicht ohne einen eigenen Führerschein (C1) gelenkt werden. Diesen Führerschein hat nicht jeder.

Design und Marke

Das Erscheinungsbild deines Foodtrucks ist das A und O bei der Kundengewinnung. Dazu zählen Farbe, Schriften, Schilder, Beleuchtung und Bilder. Das Außendesign des Trucks spiegelt sich am besten auch im Inneren des Trucks wieder. Denn es sollte nicht vergessen werden, dass die Gesamtwahrnehmung des Kunden auch auf das Innenleben des Wagens fällt. Wartende Kunden blicken nicht gern auf leere, langweilige Wände im Truck. Hier kann man mit passender Beklebung nachhelfen. Dass du deinen Foodtruck sauber, ordentlich und hygienisch hältst, innen wie außen, sollte selbstverständlich sein.
Damit sich dein Imbisswagen auch im Gedächtnis deiner Kunden manifestiert, ist es sinnvoll, den Stil des Wagens auch auf deine Visitenkarten, Webseite und Social-Media-Kanäle zu bringen. In vielen Fällen macht ist es sinnvoll, ein eigenes Logo designen zu lassen, um dich von den anderen Foodtrucks abzuheben.

Marketing-Basics

Wie oben kurz beschrieben, ist es das Wichtigste, den eigenen Foodtruck bekannt zu machen. Besonders gut eignet sich eine Eintragung in eine Foodtruck-App. Dadurch werden potenzielle Kunden auf dein Business aufmerksam, wenn sich diese in der Nähe deines Verkaufsorts aufhalten. Genauso wichtig ist es mittlerweile, eine eigene Facebook-Seite aufzubauen und diese regelmäßig mit Inhalten zu füllen. Hier können Speisen gepostet und zukünftige Termine mit den Fans geteilt werden. Auch Instagram ist in vielen Fällen sinnvoll:  Gern posten Kunden ihr Essen und verlinken auf dein Profil. Auch regelmäßige Postings von deinem Truck bei den verschiedensten Veranstaltungen und Bilder von den Speisen, die du anbietest, kommen bei der Instagram-Community gut an.

Fazit

Dieser Beitrag zeigt: Es gilt einiges zu beachten, wenn du dich mit einem Foodtruck selbständig machen willst. Die ersten Schritte kosten wie bei jeder Gründung oft etwas Überwindung, da vor allem zu Beginn viele Aspekte zu beachten und Behördengänge notwendig sind. Für den eigenen Traum zahlt es sich jedoch aus, diese anfänglichen Schwierigkeiten in Kauf zu nehmen und bestmöglich zu meistern. Denn sobald du zum ersten Mal die Klappe deines eigenen Trucks öffnest und ordentlich Burger und Co. verkaufst, hat sich der Aufwand schon gelohnt und du kannst weiter an deiner rollenden Erfolgsstory arbeiten.

Die Autorin Kristin Köck ist Content Marketing Managerin bei dem Start-up ready2order.