Gaststättenerlaubnis beantragen


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Für den Betrieb einer Gaststätte benötigt man nach dem Bundes-Gaststättengesetz (GastG) eine Erlaubnis, wenn man alkoholische Getränke ausschenkt. In einigen Bundesländern entfällt die Erlaubnispflicht.

Ein Gaststättengewerbe betreibt, wer im stehenden Gewerbe

  • Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Schankwirtschaft) oder
  • zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Speisewirtschaft)
  • und wenn der Betrieb jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist. 

Ein Gaststättengewerbe betreibt auch, wer als selbstständiger Gewerbetreibender im Reisegewerbe vorübergehend, etwa nur für die Dauer einer Veranstaltung, Getränke oder zubereitete Speisen abgibt. Allerdings kann in diesem Fall u.U. der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend bis auf Widerruf gestattet werden (§ 12 GastG). 

Gaststättenerlaubnis nach dem Landesrecht

Da das Gaststättenrecht grundsätzlich dem Landesrecht unterliegt, haben einige Bundesländer eigene Landesgesetze beschlossen. In diesen Ländern gelten abweichende, meist liberalere Regelungen. Im Folgenden sind die Bundesländer aufgeführt, in denen die Erlaubnispflicht für Alkoholausschank weggefallen ist. Sie wurde ersetzt durch eine Anzeigepflicht, die im Rahmen der Gewerbeanmeldung ohnehin vorzunehmen ist.   

Nur noch anzeigepflichtig, nicht mehr erlaubnispflichtig ist Alkoholausschank in diesen Bundesländern:

  • Hessen
  • Brandenburg
  • Niedersachsen
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Thüringen
  • Saarland 

D.h., die Bestimmungen zur Erlaubnispflicht, etwa die Notwendigkeit der Unterrichtung zu lebensmittelrechtlichen Kenntnissen, wie weiter unten beschrieben, sind in diesen Bundesländern außer Kraft gesetzt. Allerdings nehmen die Behörden hier eine Überprüfung der Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden vor. D.h., er muss sein Führungszeugnis sowie die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister vorlegen. Dazu ebenfalls weiter unten mehr. 

In allen anderen Bundesländern gilt weiter die Erlaubnispflicht, die sich am Bundes-Gaststättenrecht orientiert und die im Folgenden dargestellt wird. 

Keine Gaststättenerlaubnis notwendig

In keinem Fall wird eine Gaststättenerlaubnis benötigt, wenn man nur  

  • alkoholfreie Getränke,
  • unentgeltliche Kostproben, zubereitete Speisen oder
  • in Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb Getränke und zubereitete Speisen an Hausgäste verabreicht.

Die Gaststättenerlaubnis wird sowohl personenbezogen als auch raumbezogen erteilt. Außerdem wird sie für eine bestimmte Betriebsart erteilt (z.B. für eine Schank- und Speisewirtschaft, Diskothek, Tanzcafe, Ausflugsgaststätte). Diese wird in der Erlaubnisurkunde explizit bezeichnet. Eine Änderung der Betriebsart erfordert demnach eine Erneuerung der Erlaubnis. 

Lehrgang für die Gaststättenerlaubnis

Für die Erteilung der Erlaubnis muss der Gewerbetreibende nach § 4 Abs. 4 des Gaststättengesetzes einen Lehrgang über die über die notwendigen lebensmittelrechtlichen Kenntnisse absolvieren. Die Unterrichtung findet zu mehreren festgesetzten Terminen im Jahr bei der Industrie- und Handelskammer statt. Die Unterrichtstermine sind bei der zuständigen IHK zu erfragen. Die Inhalte des etwa 6stündigen Lehrgangs umfassen i.d.R. folgende Punkte:

  • Infektionsschutzgesetz
  • Lebensmittelkennzeichnungs-VO
  • Preisangaben-Verordnung
  • Warenunterschiebung
  • Lebensmittelhygiene-Verordnung
  • Betriebshygienevorschriften
  • Risiken beim Umgang mit Lebensmitteln
  • Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz
  • Getränkeschankanlagen-VO
  • Ablauf einer Betriebskontrolle 

Bei Personengesellschaften sind sämtliche geschäftsführende Gesellschafter zur Unterrichtung verpflichtet. Bei juristischen Personen (UG, GmbH, AG) müssen diese persönlichen Erlaubnisvoraussetzungen bei den Vertretungsberechtigten (Geschäftsführer, Vorstand) vorliegen.

Wird eine erlaubnispflichtige Gaststätte von einem Stellvertreter betrieben, so benötigt dieser eine Stellvertretererlaubnis (§ 9 GastG). 

Unterlagen für die Gaststättenerlaubnis

Nach erfolgter Unterrichtung erhält der Gewerbetreibende von der IHK ein Zertifikat ausgestellt, das er der Erlaubnisbehörde vorlegen muss. Neben dem Unterrichtsnachweis benötigt der angehende Gastwirt ein amtliches Führungszeugnis sowie einen Gewerbezentralregisterauszug. Beide Dokumente können auf dem Portal des Bundesamts für Justiz online angefordert werden.

Ferner muss der Gewerbetreibende einen Grundriss der für den Gaststättenbetrieb bzw. bei Neuerrichtung eine Baugenehmigung für die vorgesehenen Räume vorlegen. 

Wichtig: Die Gaststättenerlaubnis muss vor Betriebsbeginn erteilt sein, eine rechtzeitige Antragstellung (ca. 4 Wochen vor Betriebsbeginn) ist daher erforderlich.

Kosten der Gaststättenerlaubnis

Die Kosten der Gaststättenerlaubnis sind bundesweit unterschiedlich und hängen von den jeweiligen Verwaltungskostengesetzen der Länder ab. Ferner sind sie je nach Betriebsart und Quadratmeterzahl der Gaststätte gestaffelt. Die Kosten für die Erlaubnis eines Stripteaseclubs werden das Mehrfache der Erlaubnis für einen gewöhnlichen Gasthof ausmachen. In der Stadt Köln etwa ist mit Kosten zwischen 100 und 3.500 Euro für die Gaststättenerlaubnis zu rechnen.

In den Bundesländern, in denen keine Erlaubnispflicht mehr besteht, entfallen diese Kosten bzw. betragen nur noch die Kosten für die Beschaffung der amtlichen Zeugnisse.

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Time as a business

Hier erfährst du die wichtigsten Basics zur Gründung und Etablierung eines Zeitarbeitsunternehmens – wissenswert nicht nur für Branchen-Gründer*innen.

Die Gründung eines Unternehmens bringt viel Arbeit und Herausforderungen mit sich. Um die Geschäftsidee jedoch so effizient wie möglich umsetzen und Schwierigkeiten meistern zu können, braucht es eine gute Strukturierung, spezifische Kenntnisse und vor allem einen ausgereiften Plan. Die folgenden sechs Schritte führen potenzielle Unternehmer*innen durch den komplexen Prozess der Gründung und Etablierung eines Zeitarbeitsunternehmens.

1. Finanzen, strategische Entscheidungen und wichtige Anmeldungen

Bereits vor Gründung ist sicherzustellen, dass ausreichend Startkapital vorhanden ist. Das umfasst sowohl die anfänglichen Gründungskosten als auch laufende Betriebsausgaben. Mindestens 10.000 Euro sollten als liquide Mittel vorhanden sein. Zudem ist es ratsam, eine Reserve für unerwartete Ausgaben einzuplanen. Bei nicht ausreichend Eigenkapital kann eine Finanzierung von einer Bank oder einem/einer Investor*in in Erwägung gezogen werden. In diesem Fall ist die Erstellung eines umfassenden Businessplans unerlässlich.

Ebenso muss die richtige Rechtsform für das Unternehmen gewählt werden – hier stehen verschiedene Optionen wie GmbH, GbR oder UG zur Auswahl. Die Rechtsformen unterscheiden sich in Bezug auf Haftung, Steuern und Kosten. Darüber ist ein zu beglaubigender Gesellschaftsvertrag zu erstellen, der die Unternehmensgründung formalisiert.

Sobald die Rechtsform festgelegt ist, muss das Unternehmen offiziell angemeldet werden. Das beinhaltet die Eintragung in das Handelsregister, die Anmeldung beim örtlichen Gewerbeamt, beim Finanzamt und bei der Berufsgenossenschaft VBG (Verwaltungs-Berufsgenossenschaft). Die IHK (Industrie- und Handelskammer) wird in der Regel benachrichtigt, sobald das Gewerbe beim Gewerbeamt angemeldet wurde, und setzt sich mit den Gründer*innen in Verbindung. Die IHK-Mitgliedschaft ist gesetzlich vorgeschrieben.

2.  Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung

Für den Start eines Unternehmens in der Personaldienstleistungsbranche braucht es die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung von der Agentur für Arbeit. Sie soll sicherstellen, dass die Arbeitnehmerüberlassung nur von zuverlässigen Verleihern betrieben wird, die den sozialen Schutz der Arbeitnehmenden gewährleisten. Folgende Unterlagen sind für die Antragsstellung erforderlich:

  • Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden für alle vertretungsberechtigten Personen;
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für die vertretungsberechtigten Personen und das Unternehmen;
  • Handelsregisterauszug und Kopie der Gewerbeanmeldung;
  • Kopie des Gesellschaftsvertrags (falls kein Handelsregistereintrag vorhanden ist) und Gesellschafterliste;
  • Bescheinigung der Berufsgenossenschaft und der Krankenkassen für mindestens die Hälfte der Arbeitnehmenden;
  • Nachweis über liquide Geldmittel (mindestens 2000 Euro pro Leiharbeitnehmenden und mindestens 10.000 Euro insgesamt);
  • Muster eines Arbeitsvertrags für Leiharbeitnehmende und Muster eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrags;
  • Lebensläufe aller vertretungsberechtigten Personen.

Die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung wird zunächst befristet für ein Jahr erteilt. Die Verlängerung muss spätestens drei Monate vor Ablauf beantragt werden. Nach drei aufeinanderfolgenden Jahren zuverlässiger Arbeitnehmerüberlassung mit Erlaubnis kann eine unbefristete Erlaubnis beantragt werden. In den ersten drei Jahren erfolgt mindestens einmal jährlich eine Prüfung der Geschäftsprozesse, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen.

3. Mitgliedschaft in einem Tarifverband

Die Zeitarbeitsbranche in Deutschland hat eine hohe Tarifabdeckung und ist stark reguliert. Deshalb wird empfohlen, einem Tarifverband beizutreten. Zu den Vorteilen einer Mitgliedschaft gehören der Zugang zu Vertragsvorlagen und Rechtsberatung, die Möglichkeit zur Mitbestimmung bei wichtigen Tarifänderungen sowie ein vertrauenswürdiges Image, das von Kund*innen, Mitarbeitenden und Institutionen als Gütesiegel verstanden wird. Tipp: Als Existenzgründer*in erhält man anfangs vergünstigte Konditionen.

4. Beachtung der Entleihvorschriften

Bei Arbeitnehmerüberlassungen in der Zeitarbeitsbranche gelten wichtige Vorschriften, die eingehalten werden müssen, um die Rechte der Zeitarbeitnehmenden zu wahren und faire Arbeitsbedingungen zu gewährleisten. Hierzu zählen:

  • Der Vertrag eines Zeitarbeitnehmenden muss als Arbeitnehmerüberlassungsvertrag klar gekennzeichnet sein.
  • In der Regel dürfen Zeitarbeitnehmende maximal 18 Monate an ein Unternehmen überlassen werden, es sei denn, es gelten tarifvertragliche Ausnahmen.
  • Nach den ersten neun Monaten müssen Zeitarbeitnehmende ein Gehalt erhalten, das dem in der Einsatzfirma üblichen Gehalt entspricht (Equal Pay).
  • Das Zeitarbeitsunternehmen ist verpflichtet, für das Gehalt und die Sozialabgaben seiner Arbeitnehmenden aufzukommen, unabhängig davon, ob sie vermittelt werden oder nicht.
  • Das Start- und Enddatum der Vermittlung der Arbeitnehmenden muss bei der zuständigen Krankenversicherung gemeldet werden, wobei die erforderlichen Angaben in der Regel vom Zeitarbeitsunternehmen bereitgestellt werden.

5.   Aufbau einer Unternehmensstruktur

Personaldienstleister*innen fungieren als Schnitt­stelle zwischen Unternehmen und Mitarbeitenden. Das erfordert viel Organisation und klare Zuweisung von Verantwortlichkeiten für verschiedene Aufgaben – von der Personalgewinnung, Disposition und Buchhaltung über Marketing und Rechnungswesen bis hin zur Rechtsgestaltung –, um einen reibungslosen und rechtssicheren Betrieb sicherzustellen. Wer von Anfang an ein zuverlässiges branchengeeignetes ERP-System nutzt, profitiert von automatisierten Arbeitsabläufen, die dabei helfen, Zeit und Ressourcen effizienter zu nutzen, was letztendlich auch Kosten spart. Zugleich verringert dies die Fehlerquote, und die Einspielung regelmäßiger Updates garantiert, dass Personaldienstleister*innen stets rechtskonform und auf dem neusten Stand arbeiten.

6. Etablierung des Unternehmens

Um erfolgreich zu sein und dem Wettbewerb Stand halten zu können, ist es entscheidend, sich attraktiv zu präsentieren und gezieltes Marketing für potenzielle Kund*innen und Bewerber*innen zu betreiben. Dazu gehört eine moderne Website mit einer ansprechenden Karriereseite. Die Auswahl der Kommunikationskanäle sollte auf die Zielgruppen zugeschnitten sein, wobei unterschiedliche Ansätze für Arbeitnehmende und Kund*innen verfolgt werden sollten. Die Verwendung von geeigneten Marketingkanälen, die Erstellung von qualitativ hochwertigem Content und die Integration von Kund*innenreferenzen sind weitere Elemente, um Aufmerksamkeit zu erregen und Vertrauen aufzubauen.

Tipp: Folgender Selbsttest für Zeitarbeit-Gründer*innen verrät dir, wie gut du bereits aufgestellt bist und welche Punkte du ggf. noch bedenken musst.

Tipp zum Weiterarbeiten: Mehr Step-by-Step-Leitfäden zur Gründung in unterschiedlichen Branchen findest du auf www.starting-up.de/gruenden/selbststaendig­machen.html

Schnell und einfach zur eigenen GmbH

Die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist für viele Gründer*innen die erste Wahl. Diese Schritte sind zu beachten, um rechtssicher eine GmbH zu gründen.

Die Gründung einer GmbH, kurz für Gesellschaft mit beschränkter Haftung, ist eine gern gewählte Möglichkeit, sich selbstständig zu machen. Die GmbH gewährt rechtliche Sicherheit durch die Haftungsbeschränkung und ist ein starkes Signal an Geschäftspartner*innen und Kund*innen hinsichtlich der Seriosität eines Unternehmens.

GmbH Gründung beauftragen

Der Gründungsprozess einer GmbH ist insbesondere für Erstgründer*innen, komplex und zeitaufwendig. Doch dank der Digitalisierung und neuer Plattformen ist es heute möglich, schnell und einfach zur eigenen GmbH zu kommen. Eine GmbH online gründen ist ein zeitsparender und sicherer Weg.

Diesen Service nutzen nicht nur Erstgründer*innen, sondern auch erfahrene Geschäftsleute gerne, weil sie selbst bereits erfahren haben, wie umfangreich und zeitraubend die zu erledigenden Formalitäten sind. Sie wissen zudem um das Risiko, einen Fehler zu machen, Informationen auf Formularen versehentlich zu überlesen oder gar zentrale Schritte verspätet zu gehen. Das zieht die Gründungsformalitäten in die Länge. Sie wissen zu schätzen, dass erfahrene Notar*innen und Rechtsanwält*innen den Prozess rechtssicher vorbereiten und sie aktiv am Kerngeschäft arbeiten können.

Die Gründung umfasst mehrere Schritte, darunter die Erstellung eines Gesellschaftsvertrags, die notarielle Beurkundung und die Eintragung ins Handelsregister.  Alle erforderlichen Unterlagen sind mit den notwendigen Informationen zur rechten Zeit verfügbar und der Gründungsprozess ist innerhalb weniger Wochen erledigt. Für die Gründer*innen bleiben nur wenige To-do‘s übrig, wie zum Beispiel:

  • Dokumente unterschreiben
  • Notartermin in der Nähe wahrnehmen
  • Geschäftskonto eröffnen und Stammkapital einzahlen

Der Weg zur eigenen GmbH

Wie schon angesprochen, ist die Gründung einer GmbH mit mehreren Behördengängen und einem hohen Zeitaufwand verbunden. Heute ermöglichen digitale Lösungen und spezialisierte Services eine deutlich vereinfachte und beschleunigte Abwicklung. Die Gründung einer GmbH in Deutschland ist ein mehrstufiger Prozess, der sorgfältige Planung und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften erfordert.

Eine Aufgabe, die bei Existenzgründer*innen oft auf der To-do-Liste steht, ist ein fundierter Businessplan. Er dient als Leitfaden für die strategische Ausrichtung und operative Umsetzung des Geschäftsvorhabens und kann außerdem wichtig werden, sofern potenzielle Investoren oder Finanzierungspartner überzeugt werden sollen. Gleichwohl ist er nicht zwingend erforderlich. Was aber in jedem Fall erfolgen muss, sind diese Schritte:

1. Wahl der Gesellschafter und Geschäftsführer
Die Auswahl der Personen, die als Gesellschafter
und Geschäftsführer agieren, legt den Grundstein für die zukünftige Unternehmensführung. Während Gesellschafter das Kapital bereitstellen und grundlegende Entscheidungen treffen, sind Geschäftsführer für die tägliche Leitung und operative Geschäftsführung verantwortlich. Eine klare Aufgabenverteilung und die Wahl vertrauenswürdiger Personen sind hierbei entscheidend.

2. Festlegung des Stammkapitals
Das Stammkapital bildet das finanzielle Rückgrat der GmbH und muss mindestens 25.000 Euro betragen, davon sind gemäß
§ 7 Absatz 2 GmbH-Gesetz mindestens 50 % einzuzahlen. Bevor die Gründung angestoßen wird, sollte die Finanzierung geklärt sein, ebenso die Verteilung der Anteile an die Gesellschafter.

3. Erstellung des Gesellschaftsvertrags
Der Gesellschaftsvertrag ist das zentrale Dokument einer GmbH und definiert die internen Verhältnisse und Regelungen. Zu den wesentlichen Informationen im Gesellschaftsvertrag gehören die Anteilsverteilung und die Übernahme der Geschäftsführung. Die Gesellschafterliste wird beim Amtsgericht eingereicht, ebenso die Daten der Geschäftsführer*in.

4. Notarielle Beurkundung
Sobald die Gründungsurkunde notariell beglaubigt ist, wird die GmbH rechtlich wirksam. Die formale Beurkundung stellt sicher, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind und die Identität der Gründungsmitglieder geprüft wurde. Das Notariat reicht die Beurkundung beim Handelsregister ein. Dieser Akt zieht eine Reihe von Verpflichtungen nach sich. Dazu gehören etwa die Aufstellung einer Anfangsbilanz, die Erstellung einer ordnungsgemäßen Buchführung inklusive der Aufstellung von Bilanzen sowie weitere steuerliche und handelsrechtliche Verpflichtungen.

5. Eröffnung eines Geschäftskontos
Ein Geschäftskonto ist unerlässlich für die finanzielle Transparenz und Professionalität. Es trennt Geschäfts- von Privatfinanzen und erleichtert die Buchführung und Finanzverwaltung. Bis die Eintragung ins Handelsregister abgeschlossen ist, führen Banken den Zusatz “i. G.” auf den Kontoauszügen, was kurz für “in Gründung” bedeutet. Ist die Eintragung offiziell erfolgt, legen Gründer*innen den Handelsregisterauszug bei der Bank vor, die den Zusatz dann herausnimmt.

6. Eintragung ins Handelsregister
Die Eintragung der GmbH ins Handelsregister ist der formale Abschluss der Gründungsphase. Sie macht die GmbH als juristische Person offiziell und sorgt für Rechtssicherheit im Geschäftsverkehr. Die Eintragung erfolgt nach Überprüfung der Unterlagen durch das Registergericht.

7. Gewerbeanmeldung
Mit der Eintragung ins Handelsregister ist die GmbH zur Aufnahme ihrer Geschäftstätigkeit berechtigt, muss jedoch noch beim Gewerbeamt angemeldet werden. Diese Anmeldung ist für die Aufnahme von gewerblichen Tätigkeiten mit operativen Geschäften in Deutschland zwingend erforderlich.

8. Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft
Als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung schützt die Berufsgenossenschaft Mitarbeiter im Falle von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten. Die Anmeldung ist Pflicht für jedes Unternehmen und sollte unmittelbar nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit erfolgen.

9. Anmeldung beim Finanzamt
Das Finanzamt wird in der Regel vom Gewerbeamt über die Anmeldung informiert, doch um die steuerliche Erfassung zu beschleunigen, können Gründer*innen aktiv auf das Finanzamt zugehen und die GmbH mit dem sogenannten
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung selbst anmelden. Damit sind die Voraussetzungen geschaffen, auf deren Basis das Finanzamt die steuerlichen Pflichten der GmbH ermittelt.

GmbH zur Vermögensverwaltung?

Eine GmbH muss nicht zwangsläufig ein operatives Geschäft im herkömmlichen Sinne betreiben. Ihr Geschäftszweck kann auch auf andere Aktivitäten ausgerichtet werden.

Ein überlegenswerter Ansatz kann sein, sie als Instrument zur Vermögensverwaltung einzusetzen, weil die GmbH im Vergleich zur Privatperson steuerlich anders behandelt wird. Wer vorausschauend plant und umsichtig vorgeht, kann die GmbH verwenden, um Vermögen aufzubauen und zu verwalten.  Die Flexibilität der GmbH ermöglicht es, in eine Vielzahl von Anlageklassen zu investieren, sei es in Aktien, Termingeschäfte, Immobilien, Venture-Capital-Fonds oder durch die Bildung einer Holding-Struktur.

Der entscheidende Vorteil einer solchen Vermögensverwaltungs-GmbH liegt in der klaren Trennung zwischen privatem und geschäftlichem Vermögen. Dies bietet, wie erwähnt, besondere steuerliche Optimierungsmöglichkeiten. Doch darüber hinaus entfaltet das Konstrukt mit der GmbH einen Schutzschirm, der das Privatvermögen absichert, etwas vor geschäftlichen Risiken. Zudem ermöglicht die Rechtsform der GmbH eine professionelle und strukturierte Verwaltung des investierten Kapitals. Die Gründung einer Vermögensverwaltungs-GmbH kann somit eine strategische Entscheidung sein, um Vermögen zielgerichtet und unter Ausnutzung rechtlicher sowie steuerlicher Rahmenbedingungen aufzubauen und zu verwalten.

Empfehlenswert ist die Zusammenarbeit mit einer Steuerberater*in, die die gesamte steuerliche Situation der Gründer*in beurteilen und zu individuell sinnvollen Strategien raten kann.

Karriere als Streamer: Was sollte man zum Start wissen?

Was du vorab wissen und beachten solltest, wenn du als professioneller Streamer erfolgreich durchstarten möchtest.

Um in die Karriere als Streamer zu starten, braucht es zunächst einmal das passende Equipment. Wer jeden Tag viele Stunden live mit seinem Publikum interagieren möchte, muss zudem in der Lage sein, die ganze Zeit frei sprechen zu können. Die verschiedenen Streaming-Dienste bieten professionellen Streamern attraktive Konditionen, sodass man von diesem Job je nach eigenem Engagement gut leben kann.

Beim neuen Streaming-Dienst Kick kann man Livestreams vom sehr beliebten Plinko Spiel mit 99 % RTP anschauen und gleichzeitig mit den Streamern und ihrem Spiel mitfiebern. Ins Leben gerufen wurde diese Videoplattform in Kollaboration mit einem Krypto Casino und Stake bietet Spiele mit nur 1 % Hausvorteil. Im Plinko Review sind alle Funktionen des ungewöhnlichen Echtgeldspiels detailliert erklärt.

Doch unabhängig davon, welche Art von Content man produzieren möchte, lautet die Frage für Personen, die sich in diesem Bereich selbstständig machen wollen: Worauf kommt es eigentlich an, um eine Karriere als Streamer zu starten?

Kick verändert die Streaming-Landschaft – gutes Einstiegspotential für neue Streamer?

Für Streamer macht sich im Moment vor allem der Streaming-Dienst Kick bezahlt, der überaus faire Konditionen für kreative Inhalte bietet. Die australische Streaming-Plattform ist im Januar dieses Jahres zusammen mit dem Alfa Romeo F1 Team und Stake.com eine überaus interessante Titelsponsoring-Vereinbarung eingegangen.

Von diesem Sponsoring profitiert die Mannschaft von Alfa Romeo in der Formel 1 von hohen Zusatzeinnahmen, auch durch die Verwendung der Corporate Identity des Streaming-Dienstes Kick.

Für Streamer ist Kick sehr interessant, weil es den bestehenden Anbieter Konkurrenz macht. Bestes Argument sind dabei natürliche Umsatzpotentiale. Anders als andere Streaming-Plattformen bietet Kick einen hohen Anteil an der Einnahmenbeteiligung von 95 Prozent.

Um bei Kick erfolgreich zu werden, muss man bestimmte Bedingungen erfüllen

Bei diesem Anbieter dürfen nur volljährige Menschen arbeiten, auch wenn dies per Gesetz schon früher möglich wäre. Anders als bei allen anderen Videostreamingdiensten ist bei den Machern von Kick derzeit ein Konzept im Gespräch, welches eine stundenweise Bezahlung der Streamer vorsieht. Dazu sollte man aber mindestens vier Stunden Zeit pro Tag mitbringen, außerdem jeden Tag arbeiten und aufmerksam mit dem Chat interagieren.

Verdient man bei Twitch und Co. pro Klick oder anteilig an den abgeschlossenen Abos pro Monat, sieht das bislang einzigartige Konzept von Kick einen Stundenlohn für Streamer von 16 US-Dollar vor. Diese Bezahlung liegt in Deutschland oberhalb des Mindestlohns, was den Einstieg ins Streaming-Geschäft von Anfang an einträglich gestaltet.

Weitere Streaming-Dienste mit Verdienstaussichten für Streamer

YouTube zählt als Vorreiter der Videoportale, auf denen kreative Videoproduzenten ein solides Monatseinkommen generieren können. Zurzeit gibt es auf YouTube allerdings nur rund 30 Prozent an Livestreams, das meiste Geld kann man dort mit konventionellen Webvideos verdienen. Bezahlt wird anders als bei Kick nicht pro Stunde geleisteter Arbeit, sondern mit einer vertraglich vereinbarten Vergütung pro 1.000 Views auf ein Video.

Das amerikanische Streaming Unternehmen hat selbst keine konkreten Zahlen veröffentlicht, Video Creator berichten online aber von Verdienstmöglichkeiten von ein bis zwei Euro pro 1.000 Views.

Twitch ist bei Gamern überaus beliebt, zahlt aber weniger

Auf Twitch gibt es ebenso wie beim Streaming-Dienst Kick die Möglichkeit, nebenbei in der Freizeit als Streamer Geld zu verdienen. Bei einer dauerhaften Tätigkeit kann sich allerdings das Auszahlungsverhältnis von Twitch, das bei 50 Prozent liegt, negativ auf die Höhe des Monatseinkommens eines Streamers auswirken.

Um die eigene Reichweite zu erhöhen, ist Twitch aber auf jeden Fall hervorragend geeignet, wenn man im Bereich Gaming als Streamer arbeiten möchte. Die Bezahlung eines Video Creators erfolgt bei Twitch über das Einblenden von Werbeanzeigen. Um an diesem Preismodell teilnehmen zu können, muss ein Streamer mindestens 40 Stunden Videomaterial pro Monat liefern.

Für 100 US-Dollar Einkommen laufen pro Stunde zwei Ads, die dreifache Höhe erhält man am Monatsende von Twitch bezahlt, wenn man die Dauer der stündlichen Werbung auf drei Minuten erhöht. Zusätzlich winken auf Twitch Einnahmen aus den Abogebühren des Kanals sowie durch sonstige Spendengelder der begeisterten Zuschauer.

Diese Gesellschaftsform braucht ein Streamer in Deutschland

Um beruflich als Streamer durchstarten zu können, braucht man nicht sofort für einen fünfstelligen Betrag eine GmbH zu gründen. Als Kleinunternehmer startet man in Deutschland in die Selbstständigkeit und genießt auch noch Vereinfachungen in der Steuererklärung. Hier erklärt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz auf dem Existenzgründerportal, was man bei dieser Geschäftsform alles beachten muss.

Da die Einnahmen auf Streaming-Diensten wie Twitch aber mit wachsenden Zuschauerzahlen durchaus schnell steigen können, wird unter Umständen schon bald eine andere Gesellschaftsform benötigt. Ab einem gewissen Jahreseinkommen kommt für Streamer dann neben einer GmbH noch die Rechtsform einer Kapitalgesellschaft infrage.

So werden Streamer schneller bekannt im Internet

Wie bei jeder neuen Brand müssen auch Streamer Online Marketing betreiben. Die vornehmlich junge Zielgruppe von Kick, Twitch, YouTube und den anderen Streaming-Plattformen erreicht man sehr gut über soziale Netzwerke. Ads lassen sich dabei so vorbereiten, dass sie für das jeweilige Format passen und bestenfalls durch unterhaltsame Inhalte so überzeugen, dass sie von den Nutzern bereitwillig geteilt werden.

Aber auch um eine durchdachte SEO-Strategie kommen Streamer langfristig gesehen nicht herum. Durch ein reges Interesse an den angebotenen Streaming-Inhalten in Foren oder auf Ratgeberseiten kann eine noch breitere Zielgruppe erreicht werden. Außerdem lassen sich Affiliate-Partnerschaften eingehen, wodurch die eigene Bekanntheit im Pay-per-Click-Verfahren noch weiter vorangetrieben wird.

Essenziell für den Erfolg im Marketing ist aber ein Marketingmix, bei dem die verschiedenen Instrumente der Vermarktung wie Zahnräder ineinandergreifen. Ein Konzept für die bei einigen Streaming-Diensten mindestens vier Stunden langen Livestreams hilft in jedem Fall dabei, die Übertragung spannend und abwechslungsreich zu gestalten.

Für die Interaktion mit den Zuschauern sollte mindestens ein zweiter Monitor vorhanden sein, auf dem der Chat ständig mitgelesen wird. Wer seine Inhalte auch auf seinem Social Media Account bewirbt, kann dort beispielsweise bei TikTok oder Instagram darauf aufmerksam machen, wenn ein neuer Livestream auf einer zahlungskräftigen Plattform ansteht.

Start-up-Know-how, Teil 2: Das Unternehmen läuft – zwischen Expansion und Risiko

In drei Artikeln stellen wir die Entwicklung einer Gesellschaft von ihrer Gründung, den „fetten Jahren“ bis hin zu einer möglichen Unternehmenskrise vor. Für Gesellschafter und Geschäftsführer sollen Anforderungen und Risiken beleuchtet werden. Der zweite Teil widmet sich den Herausforderungen und (Haftungs-)Risiken der operativen Geschäftsführung eines sich etablierenden Unternehmens.

Bitte beachten: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit bzw. Verständlichkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

Sie ist geschafft, die neue Gesellschaft zur Umsetzung der Geschäftsidee ist errichtet, Anfangsschwierigkeiten und Finanzierungsmarathons bestanden. Erste Kunden sind gewonnen und das Unternehmen ist lukrativ aufgestellt. Welche Besonderheiten gilt es für die Geschäftsleitung nun im Rechtsverkehr zu beachten? Der Artikel beleuchtet im Fokus die Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Besonderheiten bei anderen juristischen Personen und Einzelfirmen werden gestreift.

Organe der Gesellschaft

Notwendige Organe der GmbH sind die Geschäftsführung und die Gesellschafterversammlung. Der Geschäftsführer muss nicht auch Gesellschafter sein, ist es aber häufig. Falls er kein Gesellschafter ist, spricht man vom sogenannten Fremdgeschäftsführer. Die Gesellschafterversammlung, die aus allen Gesellschaftern besteht, ist der Geschäftsführung gegenüber weisungsbefugt. Entscheidungen werden von ihr durch Beschluss getroffen. Die notwendigen Mehrheiten regelt der Gesellschaftsvertrag. Weitere Aufgaben der Gesellschafterversammlung sind die Feststellung des Jahresabschlusses, die Gewinnverwendung, die Einforderung der Stammeinlage, die Bestellung und Abberufung der Geschäftsführung und die Entlastung der Geschäftsführung aus der Haftung für Geschäftsführungshandeln. Letzteres ist für den Geschäftsführer wichtig, verzichtet damit doch im Innenverhältnis die Gesellschaft auf Schadensersatzansprüche, die zum Zeitpunkt der Entlastungsentscheidung erkannt werden oder hätten erkannt werden können.

Geschäftsführung und Vertretung – Unterscheidung Innen- und Außenverhältnis

Bei der Gesellschaft muss grundsätzlich zwischen dem Innenverhältnis der Gesellschaft mit den Geschäftsführern (Geschäftsführung) und dem Außenverhältnis der Geschäftsführung zum Geschäftspartner (Vertretung) unterschieden werden.

Das Innenverhältnis wird durch einen Dienstvertrag geregelt. Darin können innerhalb des gesetzlich Erlaubten individuelle Einschränkungen festgelegt werden. Gegenüber dem Vertragspartner sind diese Einschränkungen grundsätzlich nicht wirksam. Geschäfte mit einem deutlich höheren Volumen als üblich können etwa von der Zustimmung des zweiten Geschäftsführers abhängig gemacht werden. Ergibt sich aber aus dem Handelsregister, dass der Geschäftsführung bestimmte Befugnisse nicht eingeräumt sind, gilt dies auch gegenüber dem Vertragspartner. Dies ist etwa bei einer Regelung zur Einzel- oder Gesamtvertretung der Fall. Ein Geschäftsführer kann entweder alleine handeln oder nur gemeinsam mit einem weiteren Geschäftsführer oder Prokuristen. Auch die Erlaubnis, mit sich selber im eigenen Namen für die Gesellschaft einen Vertrag einzugehen – das sogenannte Insichgeschäft – ist denkbar. So kann etwa der Geschäftsführer eines Gartenbauunternehmens als Privatperson die GmbH mit einer Gartengestaltung beauftragen und den Vertrag auf Seiten der GmbH ebenfalls unterzeichnen.

All diese Angaben finden sich im Handelsregister. Ein Vertragspartner kann diese dort also einsehen. Tritt die Gesellschaft mit einem Dritten in Geschäftsbeziehung, empfiehlt es sich, zu überprüfen, ob der Unterzeichner den Vertrag überhaupt alleine schließen kann. Auf die Angaben dazu im Handelsregister darf man sich verlassen. Ob der Handelnde dabei die internen Vorgaben überschreitet, ist irrelevant. Überschreitet der Geschäftsführer seine Kompetenz, die ihm durch den Dienstvertrag oder die Geschäftsordnung übertragen ist, im Außenverhältnis, etwa weil bestimmte Geschäfte von der Zustimmung der Gesellschafter abhingen, wird die Gesellschaft trotzdem wirksam verpflichtet und muss den Vertrag erfüllen. Der Geschäftsführer haftet aber der Gesellschaft für diese Kompetenzüberschreitung auf Schadensersatz.

Auch für die anderen Gesellschaftsformen gilt, dass die Geschäftsführungsbefugnis definiert, was die Gesellschafter dem Geschäftsführer intern gestatten und die Vertretungsbefugnis das, was das Gesetz als Regelfall der Vertretung annimmt.

Bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) besteht, wenn im Gesellschaftsvertrag nichts anderes geregelt ist, Gesamtgeschäftsführung und damit auch Gesamtvertretungsbefugnis. Diese ist allerdings nur auf den Gesellschaftszweck bezogen. Tätigt der Geschäftsleiter nicht vom Gesellschaftszweck gedeckte Geschäfte, überschreitet er in diesem Moment seine Vertretungsbefugnis.

Bei der offenen Handelsgesellschaft (oHG) ist hingegen die Grundform die Einzelvertretung, solange im Gesellschaftsvertrag nicht geregelt ist, dass ein weiterer Geschäftsführer mitwirken muss. Dies gilt zumindest für gewöhnliche Geschäfte, die unmittelbar mit dem Grundgeschäft des Unternehmens zu tun haben. Ungewöhnliche Geschäfte wie etwa der Verkauf einer Immobilie bedürfen eines Gesellschafterbeschlusses. Allerdings räumt das Gesetz den übrigen Gesellschaftern ein gesetzliches Widerspruchsrecht ein. Verstößt ein Gesellschafter dagegen, löst dies einen Schadensersatzanspruch gegen ihn aus.

Haftung im Innenverhältnis

Grundsätzlich muss der Geschäftsführer einer GmbH das Unternehmen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns führen und auf Grund der Vorgaben der Gesellschafter den Geschäftszweck aktiv fördern. Der hierbei angelegte Maßstab ist, wie eine Person in verantwortlich leitender Stellung die Verwahrung fremden Vermögens handhaben würde.

Handelt der Geschäftsführer pflichtwidrig und der Gesellschaft entsteht dadurch ein Schaden, haftet er auf Schadensersatz. Es genügt dabei bereits Fahrlässigkeit. Auch eine Tätigkeit für ein in Konkurrenz stehendes Unternehmen ist ihm regelmäßig verboten. Haftungsfallen ergeben sich für den Geschäftsführer, wenn er Geschäfte durchführt, die dem Geschäftszweck widersprechen oder für die Gesellschaft keinerlei Nutzen haben, aber mit erheblichen Kosten verbunden sind.

Auch die Einberufung der Gesellschafterversammlung gehört zu den Aufgaben der Geschäftsführung. Dabei muss der Geschäftsführer nicht nur die Form und Frist der Einberufung wahren. Auch sieht das Gesetz bestimmte Fälle vor, in denen die Einberufung zwingend erforderlich ist: bei Satzungsänderungen, der Feststellung des Jahresabschlusses, wenn die Hälfte des Stammkapitals nicht mehr erhalten ist oder wenn es im Interesse der Gesellschaft erforderlich erscheint. Ist der Geschäftsführer gleichzeitig Alleingesellschafter, muss er die „Gesellschafterversammlung“ schriftlich protokollieren und das Protokoll unterzeichnen.

Bei einer Vertragsanbahnung mit neuen Geschäftspartnern muss sich der Geschäftsführer dessen Bonität versichern und riskante Kreditgeschäfte vermeiden. Letztlich muss er auch die Verjährung von Ansprüchen im Auge behalten und gegebenenfalls rechtzeitig verjährungsunterbrechende Maßnahmen einleiten. Hier hilft, auch für die laufende Liquidität, ein stringentes Debitorenmanagement.

Grundsätzlich besteht auch bei mehreren Geschäftsführern eine Gesamtverantwortung für jegliches Handeln der Gesellschaft. Stellen die Gesellschafter jedoch eine Geschäftsordnung mit einzelnen Ressorts und entsprechenden Zuständigkeiten auf, kann dies bedeuten, dass sie für das Handeln der jeweils fremden Ressorts nicht unmittelbar haften. Dennoch gilt: alle Geschäftsführer sind weiterhin verpflichtet, die übrigen Ressorts „im Auge zu behalten“. Dafür stehen ihnen umfangreiche Auskunftsrechte gegenüber den weiteren Ressortleitern zu, die sie auch ausüben müssen. Sie können sich insoweit nicht auf Unkenntnis berufen. Allgemeine Aufgaben wie Buchführungspflichten, Abführung von Steuern und Sozialversicherungsabgaben und Aufgaben, die für die Gesellschaft und die Geschäftspolitik von grundsätzlicher Bedeutung sind, bleiben die Pflicht aller.

Haftung gegenüber Dritten

Die Unternehmensverantwortlichen nicht haftungsbeschränkter Gesellschaften wie der oHG, der Kommanditgesellschaft (KG), der GbR und der Einzelfirma haften den Gläubigern des Unternehmens gegenüber immer auch mit ihrem gesamten Privatvermögen neben dem Gesellschaftsvermögen.

Es gibt aber auch verschiedene Fälle, in denen ein Geschäftsführer einer haftungsbeschränkten Gesellschaft dem Vertragspartner gegenüber persönlich haftet. Dies ist etwa dann der Fall, wenn er bei der Vertretung nicht die im Handelsregister eingetragene Gesamtvertretung beachtet. Für die Gesellschaft hat er dann nicht wirksam gehandelt und ist so eine persönliche Verpflichtung eingegangen. Auch wenn er bei der Vertretung nach außen nicht deutlich macht, für eine GmbH, die der Haftungsbeschränkung unterliegt, zu handeln, ist eine persönliche Haftung denkbar. Wichtig ist es daher zu wissen, dass wenn der Geschäftsführer nicht das offizielle Geschäftspapier verwendet, er neben seine Unterschrift immer einen Firmenstempel setzen sollte.

Ressortaufteilungen über einen Geschäftsverteilungsplan wirken nach außen niemals entlastend, da der Geschäftspartner den genauen Umfang der Aufteilung – anders als bei der im Handelsregister grundsätzlich aufgeführten Vertretungsbefugnis – nicht erkennen kann.

Persönliche Haftungsrisiken gegenüber der Finanzverwaltung und den Sozialversicherungsträgern werden regelmäßig virulent, wenn ein Unternehmen in die Krise rutscht. Sie sind Gegenstand der dritten Ausgabe der Artikelreihe.

Der Geschäftsführer ist außerdem für die rechtzeitige Einreichung des Jahresabschlusses zum elektronischen Bundesanzeiger innerhalb von 12 Monaten nach dem Abschlussstichtag verantwortlich. Verstöße werden durch das Bundesamt für Justiz mit einem Ordnungsgeld gegen den Geschäftsführer persönlich geahndet.

Auch eine persönliche Haftung, etwa bei Wettbewerbsverstößen im Bereich des Marken- und Patentrechts ist denkbar. Bei produzierenden Unternehmen müssen die Produkte den geltenden Sicherheitsstandards genügen. Um eine persönliche Haftung zu vermeiden, muss der Geschäftsführer möglichen Verstößen unverzüglich nachgehen. So müssen etwa betroffene Produkte gegebenenfalls unverzüglich zurückgerufen werden.

Besonderheiten im kaufmännischen Geschäftsverkehr: Untersuchungs- und Rügeobligenheiten und das kaufmännische Bestätigungsschreiben

Im kaufmännischen Geschäftsverkehr, der für beide Parteien des Vertrages ein Handelsgeschäft darstellt, ist der Käufer verpflichtet, den Kaufgegenstand sofort zu untersuchen und einen erkennbaren Sachmangel unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, dem Verkäufer gegenüber zu rügen. Tut er dies nicht, kann er keine späteren Ansprüche geltend machen und die Ware gilt als ordnungsgemäß.

Hat es zwischen Kaufleuten Vertragsverhandlungen gegeben, bei denen bis zum Vertragsschluss eigentlich noch Klärungsbedarf besteht, weil die wesentlichen Vertragsbestandteile noch nicht konsensual verhandelt sind, ist Vorsicht geboten: Schickt hier die andere Vertragspartei ein Bestätigungsschreiben im unmittelbar zeitlichen Zusammenhang mit den Verhandlungen und gibt darin inhaltlich den aus seiner Sicht geschlossenen Vertrag wider, muss die Geschäftsführung den streitigen Punkten sofort schriftlich widersprechen. Schweigt der Empfänger, gilt der Vertrag als mit dem Inhalt des Bestätigungsschreibens zustande gekommen.

Neue Herausforderung: Frühwarnsystem

Die Mitglieder der Geschäftsführung haftungsbeschränkter Unternehmen wie etwa der GmbH werden neuerdings noch mit weiteren Anforderungen konfrontiert. Sie sind verpflichtet, fortlaufend Entwicklungen, welche den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten, zu überwachen und nötigenfalls geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Verstöße, die zu einem Schaden führen, können den Geschäftsleiter schadensersatzpflichtig machen. Der Unternehmer ist gefragt, künftige Risiken zu erkennen, deren Eintrittswahrscheinlichkeit abzuschätzen und den notwendigen Präventionsaufwand dazu in ein angemessenes – auch an den Aufwand angepasstes – Verhältnis zu setzen, ohne dabei die Höhe eines möglichen Schadens aus den Augen zu verlieren. Gerade auch für neu gegründete Unternehmen ohne entsprechende Erfahrungen aus Unternehmensentwicklungen in der Vergangenheit stellt dies eine wirkliche Herausforderung dar.

Fazit

Wer schreibt der bleibt, so heißt es unter Juristen. Auch wenn im Eifer der eigentlichen werbenden Tätigkeit des Unternehmens, also der Ausführung des Geschäftszwecks, dies häufig nicht im Vordergrund steht. Es gilt immer darauf zu achten, wen man durch eine Erklärung verpflichten will: ein Unternehmen oder sich selbst.

Führt er ein Unternehmen, das nicht ihm selbst gehört, sollte der Geschäftsleiter die Basis seiner Entscheidungsfindung nachvollziehbar dokumentieren, Absprachen mit den Gesellschaftern gegebenenfalls schriftlich bestätigen oder sich entsprechende Verfügungen von diesen abzeichnen lassen. Und auch der persönlich haftende Gesellschafter einer Einzelfirma, einer oHG oder KG sollte die Dokumentation von Entscheidungen nicht vergessen, um sich im Falle des Falles später exkulpieren zu können.

Die Autorin Marion Gutheil ist Rechtsanwältin, Fachanwältin für Insolvenz- und Sanierungsrecht sowie Mediatorin bei der Mönig Wirtschaftskanzlei, Düsseldorf

Was wirklich hinter den 5 häufigsten Freelancer-Mythen steckt

Andere Abläufe, neue Tools oder ein Umkrempeln der Hierarchien – Freelancer*innen verändern mitunter die Arbeitsweise, Kultur und Innovationskraft in Unternehmen. Dennoch gelten sie noch immer als zu teuer, kompliziert und umständlich. Welche Missverständnisse sich hinter den häufigsten Freelancer*innen -Mythen verbergen und worauf es für eine erfolgreiche Zusammenarbeit zu achten gilt.

Freelancer*innen-Mythos 1: Freiberufler*innen sind zu teuer

„96 Euro in der Stunde? So viel würde ich selbst gern verdienen!“ So oder ähnlich sarkastisch mag eine Führungskraft klingen, wenn sie den durchschnittlichen Stundensatz von Solo-Selbständigen erfährt. Das hört sich erstmal viel an, allerdings ist ein bloßer Vergleich von Gehalt und Honorar zu kurz gegriffen. Denn Freelancer*innen bringen spezialisierte Fähigkeiten und Erfahrungen mit, die sie fokussierter für einzelne Projekte im Unternehmen einsetzen als Angestellte. Zudem tragen Solo-Selbstständige die Kosten für Sozialabgaben oder Versicherungsbeiträge selbst. Arbeitet der Freelancer*innen mit einer eigenen Infrastruktur wie Laptop, Handy oder Büroraum, muss ein Unternehmen kein Arbeitsumfeld zur Verfügung stellen. Zudem gilt es zu berücksichtigen, dass bei Angestellten zwar die Gehälter stabil sind, der Output jedoch schwanken kann: Krankheits- oder Urlaubstage reduzieren die Arbeitsleistung. Für eine(n) Freelancer*in gibt es hingegen keine Lohnfortzahlung oder bezahlten Urlaub.

Tipp: Worauf Unternehmen dennoch achten sollten, ist, wie hoch die Rechnung am Ende ausfällt. Freelancer*innen-Rechnungen sind nicht wie feste Gehälter kalkulierbar. Eine Möglichkeit, um eine realistische Vorstellung der Kosten zu erhalten, ist die Schätzung des Aufwands im Voraus. Eine monatliche Budgetobergrenze kann zudem sicherstellen, dass die Ausgaben im Rahmen bleiben und nicht außer Kontrolle geraten.

Freelancer*innen-Mythos 2: Freelancer*innen verkomplizieren das Projektmanagement

Was der Projektmanager*innen nicht kennt, frisst er genauso ungern wie der Bauer. Dabei gilt es in der Zusammenarbeit einfach, die Bedürfnisse der Freelancer*innen zu verstehen und diese beim Projektmanagement zu berücksichtigen. Je agiler bereits die Arbeitsweise in einem Unternehmen, desto leichter fällt die Transformation. Gerade Freiberufler*innen sind durch ihren Einblick in viele Unternehmen mit New Work und modernsten Projektmanagement-Tools vertraut. Zudem bringen sie viel Erfahrung in ihrem jeweiligen Fachgebiet mit und benötigen weniger Anleitung als Angestellte. Laut dem Freelancer-Kompass 2022 haben Freiberufler*innen vor ihrer Selbstständigkeit durchschnittlich 13 Jahre Berufserfahrung im Fachgebiet gesammelt und sind bereits zwölf Jahre als freie Expert*innen tätig.

Tipp: Für die erfolgreiche Zusammenarbeit mit Freelancern sind eindeutige Briefings und eine feste Ansprechperson wichtig. Die Vereinbarung einer Deadline sorgt für Klarheit auf beiden Seiten. Ein(e) Solo-Selbständige*r wird alles dafür tun, diese zu erreichen – schließlich stehen seine Reputation und eine eventuelle Wiederbeauftragung auf dem Spiel. Dafür legt sie oder er auch gerne mal eine Wochenendschicht ein – was Unternehmen von Angestellten nicht verlangen können.

Freelancer*innen-Mythos 3: Freie Mitarbeiter*innen sind unzuverlässig

Der Stereotyp "unzuverlässige(r) Freelancer*in", der seine Arbeit unabhängig von den Bedürfnissen des Unternehmens verrichtet, hält sich in den Köpfen von Führungskräften. Viele Unternehmen haben den Eindruck, die Arbeitsleistung nicht kontrollieren zu können, wenn die Person sich nicht im Büro befindet. Die Pandemie hat jedoch gezeigt, dass verlässliches Arbeiten unabhängig vom Standort möglich sein kann. Wichtig sind dafür ein regelmäßiger Austausch und eine gute Organisation.

Tipp: Unternehmen schaffen die Rahmenbedingungen, die eine zuverlässige Zusammenarbeit mit Freelancern ermöglichen. Nichts spricht dagegen, freie Mitarbeitende um regelmäßige Updates zu bitten oder auch wiederkehrende Statusmeetings festzulegen. Neben den Absprachen sind auch Hinweise in der Mail-Signatur oder ein kurzer Text zu “How to work best with me” im Profil eines Messaging-Dienstes wie Slack oder Microsoft Teams hilfreich für beide Seiten. Wenn klar ist, welche die bevorzugten Kommunikationstools und -kanäle sind, schafft das nicht nur Transparenz, sondern schützt auch das mentale Wohlbefinden.

Freelancer*innen-Mythos 4: Freelancer*innen gefährden den Datenschutz und geistiges Eigentum

Unsere Erfahrung zeigt, dass sich Firmen noch immer gegen den Einsatz von Freelancer*innen entscheiden, weil sie befürchten, dass nach Ende eines Projektes Wissen aus dem Unternehmen fließt. Diesen Mythos aus der Welt zu schaffen, ist eine wesentliche Voraussetzung für gegenseitiges Vertrauen. Ein Unternehmen ist Freiberufler*innen gegenüber zwar nicht weisungsbefugt, dennoch müssen sich auch Solo-Selbstständige an Verträge halten. Dem Risiko, dass vertrauliche Informationen, geistiges Eigentum oder Daten nicht ausreichend geschützt sind, begegnen die meisten Unternehmen längst auf diesem Wege.

Tipp: Ein detaillierter Vertrag gibt beiden Seiten Sicherheit: Es können alle gewünschten Aspekte enthalten sein, etwa zu zeitlich begrenzten und umfassenden Nutzungsrechten. Darüber hinaus ist meist eine NDA, also eine Geheimhaltungsvereinbarung, sinnvoll.

Freelancer*innen-Mythos 5: Passende Kandidat*innen sind schwer zu finden

Unternehmen suchen nach Freelancer*innen für Projekte, die ein hohes Maß an spezifischem Fachwissen und Erfahrung erfordern. Entgegen dem verbreiteten Mythos haben Firmen aber beste Chancen, unter Freiberufler*innen fündig zu werden – und das schneller als bei der Suche nach qualifizierten Angestellten. Unterm Strich werden Solo-Selbständige innerhalb weniger Wochen angeworben, während die Beschaffung von festen Mitarbeitenden oft mehrere Monate andauert. Zudem sind Freiberufler*innen geübt darin, sich schnell auf neue Arbeits- und Kommunikationsweisen einzustellen, um ein Projekt in der vertraglich vereinbarten Zeit erledigen zu können. Der lange und teure Prozess des Recruitings und Onboardings bei festen Mitarbeitenden ist einer der stärksten Gründe dafür, mit Freelancern zu arbeiten.

Tipp: Vor der Suche sollten Unternehmen ein genaues Anforderungsprofil mit den notwendigen Skills erstellen. So gestaltet sich die Suche nicht nur einfacher, sondern auch schneller. Für Unternehmen kann es außerdem sinnvoll sein, Recruiter*innen zu engagieren und Projekte auf speziellen Plattformen einzustellen. Auf diesem Wege erhalten Auftraggeber*innen direkt Vorschläge für Freelancer mit den passenden Skills und können gleich mehrere Freelancer auf ein Projekt aufmerksam machen.

Fazit: Wo geht’s jetzt hin?

Unternehmen dürfen den Veränderungsprozess nicht unterschätzen, wenn die Belegschaft noch keine oder erst wenige Berührungspunkte mit der Arbeit in gemischten Teams aus Festangestellten und Freelancer*innen hatte - sogenannter blended work. Wichtig ist, dass Firmen die Potenziale an neuen Perspektiven und Arbeitsweisen erkennen, die die Zusammenarbeit mit Freelancer*innen mit sich bringt. Der Schlüssel ist ein offenes Verständnis für die Bedürfnisse aller Beteiligten. Ein Unternehmen sollte transparent kommunizieren, wie die oder der engagierte Freelancer das Team entlasten wird. Das Team muss wiederum lernen, die Weichen für eine zuverlässige Zusammenarbeit mit Freelancer*innen zu stellen.

Der Autor Thomas Maas ist Geschäftsführer der offenen Projektplattform freelancermap und Herausgeber der repräsentativen Marktstudie Freelancer-Kompass, die jährlich relevante Entwicklungen des freien Projektgeschäfts der IT- und Engineering-Branche abbildet.

Studienbegleitend eine Firma gründen – Doppelbelastung meistern

Auch während man die Universität besucht, kann man bereits gründen und im besten Fall schon das erste Geld verdienen. Wertvolle Tipps und To do’s.

Viele Studierenden träumen davon, ihr eigener Chef zu sein. Darauf muss man nicht bis zum Ende des Studiums warten. Auch während man die Universität besucht, kann man bereits gründen und im besten Fall schon das erste Geld verdienen. Zeitgleich zu studieren, eine Firma aufzubauen und ein Sozialleben zu führen, ist aber kein leichter Balanceakt. Kann man diese Doppelbelastung tragen und was kann dabei unterstützen?

Im Studium gründen: Herzensprojekt vs. Stress

Eins ist klar. Das Gründen einer Firma im Studium muss gut überlegt sein. Auch ohne anderweitige Verantwortungen ist ein eigenes Unternehmen zu gründen bereits eine große Aufgabe. Für viele ist die Leidenschaft für die eigene Idee aber groß genug, um sich dieser Herausforderung zu stellen.

Ob das Gründen möglich ist, entscheidet sich oft an den individuellen Plänen und Ausgangslagen der Studierenden:

Je nachdem, welchen Studiengang man belegt und welche Ansprüche man an den eigenen Abschluss hat, lässt sich die zusätzliche Belastung mal besser und mal weniger gut einbauen:

  • Manche Studienfächer belegen den Stundenplan einer Woche intensiver, während andere viel auf das Selbststudium setzen. Je nach Arbeitsverhalten und Organisationstalent können beide dieser Faktoren ein Hindernis sein.

Auch der Zeitpunkt der Gründung muss gut überlegt sein:

  • Viele denken erst kurz vor dem Abschluss darüber nach, dass sie am besten sofort ein Unternehmen gründen möchten, da sie gezwungen sind, an die Zukunft nach dem Studium zu denken. Zu dieser Zeit steht aber aufgrund der Prüfungsvorbereitungen und Abschlussarbeiten ohnehin schon viel Stress an, weshalb einige Studierende die Masterarbeiten schreiben lassen.
  • Als Alternative kann man bereits früher im Studium gründen. Dann hat man akut eine weniger starke Doppelbelastung, dafür muss man über einen längeren Zeitraum bereits mehr leisten.

Was hilft, Doppelbelastungen zu reduzieren?

In diesem Artikel haben wir bereits dargestellt, dass rein anhand der formellen Vorgaben eine Gründung während des Studiums möglich ist. Ob sich dieser Plan tatsächlich umsetzen lässt, hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab.

  • Welche Lösungen sich anbieten, um stressfrei im Studium zu gründen, ist oft eine Frage der eigenen Motivation, Energie und Zeitplanung. Auch persönliche Mittel sind entscheidend.

Netzwerk

Das eigene Netzwerk ist entscheidend darüber, wie leicht es ist zu gründen. Dieses Netzwerk beinhaltet sowohl Familie & Freunde sowie professionelle Kontakte und Fördermöglichkeiten.

  • Freunde und Familienmitglieder, die bereit sind mitanzupacken, sind eine große Hilfe. Diese Arbeit kann an vielen Stellen übernommen werden und muss nicht unbedingt direkt mit der Gründung zusammenhängen.
  • Es hilft etwa bereits, wenn Menschen im Umfeld der Gründer*innen während Phasen großer Belastung Aufgaben im Haushalt übernehmen, um die Person zu entlasten.
  • Auch das „Mitdenken“ ist eine große Hilfe. Wer an einem Businessplan sitzt, kann von den Augen und Gedanken mehrerer Personen profitieren, die die Vorstellungen und Abläufe gemeinsam durchgehen und nach Lösungen suchen.

Dienstleistungen

Es gibt viele Dienstleister, die verschiedene Aufgaben des Lebens und Alltags übernehmen können. Diese Option steht vor allem Personen offen, die genügend Geld haben, um diese Vorteile zu nutzen. Im Abgleich mit dem reduzierten Stress können sich diese Ausgaben aber lohnen. Sie sind eine Art Investition in den künftigen Erfolg.

  • Ein bereits erwähntes Beispiel, das Studenten viel Arbeit abnimmt, ist das Schreiben lassen von Abschlussarbeiten. Bisher gibt es in Deutschland noch keine gesetzliche Grundlage, die das Nutzen oder Vermitteln von Ghostwritern sanktioniert. Dennoch bekommen Nutzer*innen und Ghostwriter Probleme, wenn die Universität von der Dienstleistung erfährt.
  • Hier gilt es, sich zuvor gut mit den Regeln, Risiken und der Seriosität von Anbietern auseinanderzusetzen.

Andere Dienstleistungen sind weniger risikoreich. Auch hier gibt es einen breiten Rahmen, in dem sie helfen können. Denkbar ist jeder Service, der dem Gründenden mehr Zeit für wichtige Aufgaben ermöglicht.

Förderungen

Viele Universitäten besitzen Beratungsveranstaltungen für Studierende, die an der Gründung eines Start-ups interessiert sind. Eine gute Option sind Gründer-Labore, bei denen gemeinsam mit den Studenten an der Umsetzung der Pläne gearbeitet wird.

Auch die Agentur für Arbeit unterstützt dabei, Pläne dieser Art umzusetzen. Unter Umständen erhält man dabei Fördergelder oder die Kosten für professionelle Beratungen werden übernommen. 

Fazit – Neben dem Studium gründen: Geht das?

Ob man es schafft, neben dem Studium zu gründen, entscheidet sich individuell. Vor der Gründung sollte man sich nach Beratungsangeboten umschauen. Diese helfen dabei, den genauen Arbeitsumfang, der auf einen zukommt, besser zu beurteilen. Mit dieser Information kann man den Aufwand mit dem eigenen Stundenplan und der Zeit, die für andere Dinge verwendet werden muss, abgleichen.

Dabei sollte man jegliche Ressourcen in die Rechnung einbeziehen, die den Gründenden unterstützen können. Dafür kann man beispielsweise im Familien- und Freundeskreis nachfragen, ob Menschen im Umfeld bereit sind, zu helfen, und in welcher Form. Es kann sich außerdem lohnen, jetzt etwas mehr Geld in die Hand zu nehmen, um sich das Leben durch kostenpflichtige Dienstleistungen zu erleichtern. Diese Investition hilft dabei, besser in die Zukunft nach dem Studium zu starten.

Was Gründer*innen über die Kleinunternehmerregelung wissen sollten

Die Kleinunternehmerregelung erleichtert die Buchhaltung und kann gerade für unerfahrene Unternehmer*innen eine gute Wahl sein.

Die Kleinunternehmerregelung als Alternative zur Regelbesteuerung

Wer ein neues Unternehmen gründet oder in die Selbstständigkeit startet, muss sich mit zahlreichen steuerrelevanten Fragen auseinandersetzen. Neben der Wahl der richtigen Rechtsform spielt auch die Art der Besteuerung eine wichtige Rolle. Normalerweise unterliegen Unternehmen und Selbstständige der sogenannten Regelbesteuerung. Sie müssen also Umsatzsteuer auf ihre Leistungen erheben und diese an das Finanzamt abführen. Im Gegenzug können sie Vorsteuer anmelden.

Voraussetzungen für die Kleinunternehmerregelung

Unternehmen oder Selbstständige können sich auf Antrag von der Umsatzsteuer befreien lassen. Diesem wird nur stattgegeben, wenn das Unternehmen pro Jahr nicht mehr als 22.000 Euro an umsatzsteuerpflichtigen Umsätzen einnimmt und die Einnahmen im Folgejahr voraussichtlich nicht über 50.000 Euro liegen werden. Sobald die Grenze von 22.000 Euro überschritten wird, müssen Kleinunternehmer*innen im Folgejahr zur Regelbesteuerung wechseln.

Wie Gründer*innen die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen können

Wenn Sie sich selbstständig machen, müssen Sie dies beim Finanzamt anzeigen. Das geschieht über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Dort können Sie angeben, dass Sie als Kleinunternehmer*in geführt werden möchten. Sobald Sie die Umsatzgrenze erreichen, müssen Sie sich selbst darum kümmern, dass im Folgejahr die Regelbesteuerung gilt. Das Finanzamt wird sie unter Umständen darauf hinweisen, erfährt aber erst von ihren Umsätzen, wenn sie die Steuererklärung abgegeben. Dann wäre es aber schon zu spät.

Überprüfen Sie deswegen immer am Ende des Jahres, ob Ihr Umsatz unter 22.000 Euro liegt. Für den Wechsel zur Regelbesteuerung ist rechtzeitig eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu beantragen. Das können Sie beim Bundeszentralamt für Steuern tun. Dieses erteilt Ihnen dann eine Nummer, die auch in allen anderen EU-Staaten gültig ist, was den innereuropäischen Verkehr von Waren und Dienstleistungen erleichtern soll.

Die Vor- und Nachteile der Kleinunternehmerregelung

Die Kleinunternehmerregelung bringt eine ganze Reihe an Vorteilen mit sich, hat aber auch ein paar Nachteile, sodass jede(r) Gründer*in individuell abwägen sollte, ob sie für ihn/sie infrage kommt.

  • Vereinfacht die Buchführung;
  • Umsatzsteuer-Voranmeldungen entfallen;
  • Private Kund*innen sparen bis zu 19 % Umsatzsteuer;
  • Einkommensüberschussrechnung zur Gewinnermittlung genügt
  • Der Vorsteuerabzug entfällt:
  • Kund*innen und Lieferant*innen wissen, dass Ihr Umsatz niedrig ist

Die fehlende Möglichkeit zum Vorsteuerabzug ist für diejenigen Gründer*innen ein Problem, die wissen, dass sie bereits im ersten Jahr viele Investitionen tätigen werden. Denn für diese müssen sie dann die volle Umsatzsteuer entrichten und können sie sich nicht vom Finanzamt zurückholen.

Gründer*innen, die aber nur wenige laufende Kosten haben, profitieren durchaus von der Kleinunternehmerregelung. Denn sie bedeutet weniger Verwaltungsaufwand. Bei der Buchhaltung eines Kleinunternehmers spielt die Umsatzsteuer nämlich keine Rolle. Dementsprechend müssen Kleinunternehmer*innen keine Bilanzen erstellen, sondern können die durchaus einfachere EÜR zur Ermittlung ihres Gewinns anwenden. Freiberufler*innen können auch nach dem Erlöschen des Kleinunternehmerstatus weiterhin die EÜR nutzen.

Nicht zu verwechseln mit dem Kleingewerbe

Auch wenn die Begriffe sehr ähnlich sind, aber mit einem Kleingewerbe hat das Kleinunternehmen nichts zu tun. Grundsätzlich können alle Unternehmer*innen mit einem Jahresumsatz unter 22.000 Euro die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Dazu gehören Selbstständige, Freiberufler*innen und auch Gewerbetreibende.

Manche dieser Gewerbetreibende führen ein sogenanntes Kleingewerbe. Dieses hat aber nichts mit den Umsatzsteuerregelungen zu tun. Vielmehr handelt es sich dabei um ein Gewerbe, das sich nicht an die Vorschriften des Handelsgesetzbuches halten muss.

Dementsprechend wird ein Kleingewerbe nicht in das Handelsregister eingetragen. Auch die Pflicht zur doppelten Buchführung sowie zur Erstellung von Bilanzen entfällt. Dennoch müssen sich Kleingewerbetreibende beim Gewerbeamt und beim Finanzamt anmelden. Bei letzterem können sie dann genauso wie Freiberufler*innen und Selbstständige die Kleinunternehmerregelung wählen.

Grundsätzlich gelten die meisten Gewerbe als Kleingewerbe, sofern es sich nicht um eine Handels- oder eine Kapitalgesellschaft handelt. Doch auch der Jahresumsatz, die Mitarbeitendenzahl und andere Faktoren spielen die Bewertung mit ein. Im Zweifel sollten sich Gründer*innen steuerrechtlich beraten lassen.

Digitale Dienstleistungen für Freelancer – Innovative Unterstützung für eine oft benachteiligte Branche

Das 2021 gegründete Berliner FinTech Moojo hat es sich zur Aufgabe gemacht, Freelancer dabei zu unterstützen, ihre beruflichen Ziele zu verwirklichen.

Viele Menschen hegen den Wunsch, beruflich unabhängig und auf Basis eigener Talente erfolgreich zu sein. Eine Möglichkeit, diese beruflichen Ziele zu erreichen besteht darin, sich als Freelancer selbstständig zu machen. Der Freelancer- und Creator-Markt wächst seit über zwei Jahrzehnten kontinuierlich und hat durch die Corona-Pandemie einen weiteren Schub erhalten. So erfüllend eine Karriere als Freelancer ist, so zahlreich sind auch die Hürden, die ein solcher Weg bereithält, vor allem in finanzieller Hinsicht. Innovative FinTechs möchten die für die Wirtschaft wichtige Freelancer-Branche unterstützen und haben sinnvolle, digital-basierte Lösungen für die größten Problemfelder dieser Berufsgruppe entwickelt.

Freelancer – täglicher Kampf um finanzielle Sicherheit

Obwohl die zahlreichen Freelancer inzwischen zu einer tragenden Säule der deutschen Wirtschaft gereift sind, werden sie im alltäglichen Wirtschaftsleben noch immer in vielerlei Hinsicht benachteiligt. Zugegebenermaßen existiert ein großes Angebot an Jobbörsen, die es Freelancern erleichtern, Aufträge zu finden. In vielen anderen Bereiche werden hingegen noch zu wenig Lösungen geboten.

Man muss nur den Bereich der Kredite betrachten. Wo fest angestellte Personen wenig Probleme haben, einen Kredit zu beantragen, da müssen Freelancer oft sehr lange suchen, bis sie eine Bank finden, die bereit ist, ihnen ein Darlehen zu gewähren. Ursache ist hauptsächlich das schwankende Einkommen, denn im Gegensatz zu einer bei einem Unternehmen sozialversicherungspflichtig angestellten Person hat ein Freelancer kein monatlich gleichbleibendes Gehalt.

Ein weiterer mit vielen Problemen behafteter Teil der täglichen Freelancer-Arbeit ist der der Rechnungsstellung und den damit verbundenen Vorgängen. Befragt man Freelancer, hört man oft von Problemen durch zahlungsunwillige Kunden, denn wenn kein Geld auf dem Firmenkonto eingeht, kann der Freelancer von ihm selbst zu zahlende Rechnungen nicht begleichen. Daraus kann sich ein Teufelskreis entwickeln, der nicht selten in einer Zahlungsunfähigkeit und Insolvenz mündet.

Hierzu gehört auch das Thema Zwischen- bzw. Übergangsfinanzierung, etwa für eine geplante Auszeit oder den Kauf von kostenintensiven Arbeitsmitteln. Freelancer sind sehr häufig nicht in der Lage, finanzielle Rücklagen für solche Situationen zu bilden. Die finanziellen Mittel für einen Urlaub oder den Kauf eines neuen Laptops müssen zunächst erwirtschaftet werden, bevor sie für die genannten Zwecke ausgegeben werden können. Deshalb wäre die Entwicklung entsprechender Lösungen sinnvoll.

Auch der Bereich der Versicherungen ist für Freelancer ein eher unsicheres Feld. Hier fehlt es sehr häufig an flexiblen Versicherungslösungen, die zu den finanziellen Rahmenbedingungen des jeweiligen Freelancers passen. Das können zeitlich flexible, kurzfristig wieder kündbare Versicherungen sein oder Versicherungsleistungen für einen bestimmten, für die Arbeit wesentlichen Teilbereich oder Gegenstand.

Best Practice Beispiel: Plattform für Finanz- und Versicherungsprodukte mit der Zielgruppe Freelancer

Dank der Digitalisierung sind schon unzählige, extrem hilfreiche Lösungen entwickelt worden, durch die der private und berufliche Alltag von Menschen erleichtert wird. Ein junges Start-up namens Moojo hat es sich zur Aufgabe gemacht, Freelancer dabei zu unterstützen, ihre beruflichen Ziele zu verwirklichen.

Zu den Intentionen hinter dem 2021 gegründeten FinTech sagt Co-Founder und CEO Utena Treves: „Wir sind überzeugt, dass jeder Mensch etwas besonders gut kann und dem auch beruflich frei nachgehen können sollte. Doch Freiberufler haben Probleme verschiedenster Art. Auf der einen Seite sieht man den stark gestiegenen Bedarf an digitalen Talenten und die veränderten Anforderungen an die Arbeit der Generation Z und Y, auf der anderen Seite erzählen uns Freelancer und Creator von den Schwierigkeiten im täglichen Leben: Rechnungen erstellen, pünktlich bezahlt werden oder einen Kredit zu bekommen. Wir wollen genau all diesen Menschen die Freiheit geben, sich keine Sorgen machen zu müssen - vor allem in finanziellen Aspekten.“

Kernstück von Moojo ist eine Plattform, die Nutzer sich via App herunterladen können. Zu den Features gehört z.B. die Möglichkeit, eine monatliche, automatische Rechnungserstellung durch die App zu nutzen. Auch die Übernahme ausstehender Zahlungen bzw. der Eingang von ausstehenden Kundenrechnungen innerhalb von 24 Stunden (abzüglich eines geringen Abschlags) gehört zu den Funktionen. Auf diese Weise entfällt für den App-Nutzer der gesamte Stress, dem sie früher durch die Payment-Prozesse ausgesetzt waren.

Freelancer müssen lediglich ihren gestellten Rechnungen hochladen und erhalten den jeweiligen Betrag sofort, abzüglich des genannten, kleinen Abschlags. So wird die Rechnungsstellung, die früher laut Mitgründer Utena Treves einer der „stärksten Pain Points“ war, deutlich vereinfacht und wesentlich stressfreier.

Weitere Dienstleistungen, die bereits in der Entwicklung sind, werde den Freelancern flexible Versicherungslösungen sowie Übergangs- und Zwischenfinanzierungen ermöglichen. Christian Engnath, der zweite von drei Gründern beschreibt das Selbstverständnis von Moojo folgendermaßen: „Wir sehen uns als Tech-Layer mit einem tiefen, datengetriebenen Kundenverständnis, das beispielsweise hilft die Bonität unserer Kunden besser einzuschätzen.“ Um dies zu ermöglichen, arbeitet das Berliner Start-up mit starken und erfahrenen Partnern zusammen.

Investoren brauchen überzeugende Konzepte

Dass das Konzept der vor dem Launch stehenden Plattform hohes Potenzial besitzt, davon zeugen auch die 2 Millionen US-Dollar, die die Gründer kürzlich eingesammelt haben. Zu den Investoren gehören btov/Helvetia, MS&AD, Neoteq, APX and Redswan sowie einige Business Angels.

Selbständig als Freelancer: Zahlen, Fakten, Infos

Anlässlich des Jahrestags der Freelancer (14. Mai) skizzieren wir den typischen beruflichen Werdegang eines Freelancers: von 8.000 Euro Startkapital zu 370.000 Euro Renten-Rücklagen.

 „Wenn ich groß bin, werde ich Freelancer!“ – Diesen Satz haben sicher die wenigsten schon einmal aus einem Kindermund gehört. Die Selbständigkeit gehört zu der Art von Wunschvorstellungen, die sich erst mit dem Alter herauskristallisieren. So lautet auch das Ergebnis der Analysen von freelancermap. Unabhängig davon, in welcher Phase sich die Freiberuflichen befinden: Mehr als 60 Prozent sind glücklich mit ihrer Einkommenssituation, welche aus durchschnittlich 94 Euro pro Stunde resultiert und in 370.000 Euro Renten-Rücklagen mündet. Zum ‚Tag des Freelancers‘ am 14. Mai 22 hat freelancermap die Umfragewerte aus seinem Freelancer-Kompass 2021 unter die Lupe genommen, um den Lebenslauf von Selbständigen nachzuzeichnen.

Von der Theorie in die Praxis: 27 Prozent gehen die ersten Schritte als Nebenberufler

Die Schulbank müssen alle drücken, auch zukünftige Freelancer. In diesen ersten zwölf beziehungsweise dreizehn Jahren zeichnen sich oftmals die Interessensgebiete ab, welche in einem Studium weiterverfolgt werden. Nach durchschnittlich fünf Jahren an einer akademischen Einrichtung halten 76 Prozent der späteren Freiberufler einen Abschluss in der Hand, 43 Prozent von ihnen gingen auf eine Universität. Nach rund 18 Jahren gilt die theoretische Ausbildung demnach als vorerst abgeschlossen und der Schritt in die berufliche Praxis wird unternommen. In Festanstellung verbringt der typische Freelancer dann jedoch erst einmal ebenso viel Zeit wie in der Schule: dreizehn Jahre. Hier werden vor allem erste Erfahrungswerte gesammelt und Branchenkenntnisse vertieft. Bevor der endgültige Abschied von der Festanstellung stattfindet, probieren sich 27 Prozent der Befragten vorerst als nebenberufliche Freelancer aus.

Alles auf Anfang: Newcomer achten besonders auf ein stabiles Einkommen

Diejenigen, die den Schritt in die Selbständigkeit wagen, sind im Schnitt 36 Jahre alt und verfügen über ein Startkapital von 8.000 Euro. Wenn sie auch fest im Leben stehen, im Freelancer-Business sind sie Newcomer. Hier zählt nicht nur die berufliche Erfahrung oder fachliche Expertise: Ein Solo-Unternehmen zu führen will ebenso gelernt werden. Dafür spricht beispielsweise, dass erfahrene Freelancer ein Startkapital in Höhe von 15.000 Euro empfehlen. In den ersten Jahren verlangen Newcomer außerdem einen vergleichsweise geringen Stundensatz von 88 Euro. Zugleich haben 56 Prozent der Starter hohe Einkommenserwartungen. Während der Stundensatz also in dieser Phase am niedrigsten ist, befindet sich die Zahl der Projekte mit zehn pro Jahr auf dem Maximum.

38 Prozent der Newcomer empfinden zudem ein schwankendes Einkommen als unangenehm. „Der Grund dafür könnte in der vorangegangenen Festanstellung liegen. Das Phänomen eines schwankenden Einkommens gab es dort nicht. Daher werden womöglich derart viele Projekte angenommen und im Schnitt auch 48 Stunden die Woche gearbeitet“, vermutet Thomas Maas, CEO von freelancermap, und führt fort: „Newcomer sind außerdem für die Buchhaltung eigenverantwortlich. Auch hierfür waren vorher Arbeitgeber zuständig. Bis eine Routine für die organisatorischen Prozesse entwickelt wird, kann es etwas dauern. Daher empfinden beispielsweise 24 Prozent der Newcomer die Buchhaltung als nervig. Der Wert nimmt ab, je länger Freelancer ihrem Job nachgehen.“

Experten-Status ist gefestigt: Abwechslung im Job als höchstes Gut

Mit den Jahren kommt die Erfahrung. Im Alter von 46 bis 55 Jahren hat sich der Freelancer zu einem wahren Experten entwickelt. Er kennt seine Branche genauestens und weiß seine Fähigkeiten effizient einzusetzen. Daher verlangt der erfahrene Freiberufler durchschnittlich einen Stundensatz von 96 Euro, reduziert seine wöchentliche Arbeitszeit von 48 auf 45 Stunden und bearbeitet jährlich nur noch sechs Projekte. Der Experte befindet sich sozusagen in der Blüte seines Freelancer-Daseins. Das bestätigt auch die Frage nach der Einkommenszufriedenheit: 73 Prozent der Experten sind glücklich mit den verlangten Honoraren.

Thomas Maas erklärt: „Nach rund zehn Jahren Erfahrung im Freelancer-Business haben die Experten sich einen Status in der Branche geschaffen, aber auch ihren eigenen Workflow gefunden. Daraus resultieren die kürzeren Arbeitszeiten und der höhere Stundensatz. Mit Hürden wie dem schwankenden Einkommen können sie besser kalkulieren und die Buchhaltung ist für 81 Prozent der Befragten kein Hindernis mehr. Eine deutlich größere Rolle wiederum spielt nun dafür die Abwechslung: Freelancer der Experten-Ebene wollen lieber vielfältige Projekte annehmen, als ein hohes Einkommen zu generieren. Auch ziehen rund 27 Prozent von ihnen in dieser Phase in Betracht, den nächstgrößeren Schritt zu gehen und ein Unternehmen zu gründen.“

Mit Routine in die Rente: Angst vor schwankendem Einkommen steigt erneut

Wer 20 Jahre lang im Freelancer-Business tätig war, gehört ohne Frage zu den Routiniers unter den Freiberuflichen. Die Zahl der jährlichen Projekte pendelt sich bei sieben ein und die Arbeitszeit bleibt konstant bei 45 Stunden pro Woche. Die „alten Hasen“ legen ebenfalls einen größeren Wert auf die Projektvielfalt, obwohl der Stundensatz in dieser Phase auf 93 Euro sinkt. Zwar bestätigen 70 Prozent, dass sie mit ihren Honoraren zufrieden sind, doch nimmt zugleich auch die Angst vor einem schwankenden Einkommen kurz vor der Rente wieder zu.

„Besonders mit Blick auf den Ruhestand verstärkt sich das Bedürfnis nach finanzieller Absicherung“, sagt Thomas Maas und ergänzt: „Im Alter von 65 Jahren verabschieden sich die Routiniers in der Regel aus der Arbeitswelt. Damit sind sie durchschnittlich etwa ein Jahr länger berufstätig als ihre festangestellten Mitstreiter . Bis zu diesem Zeitpunkt werden Freiberufler im Schnitt 370.000 Euro angespart und 230 Projekte realisiert haben. Diese, aber auch etliche weitere, sind beachtliche Leistungen, die Anerkennung verdienen.“

Als Freelancer*in starten

Organisation, Spezialisierung, Finanzen, Netzwerke: Wir zeigen, worauf es bei der Gründung als Freelancer*in ankommt.

Das routinierte Abarbeiten immer gleicher Aufgaben untergräbt die eigenen Fähigkeiten? Das Gefühl, nie endende Runden im Karussell der Monotonie zu drehen? Daneben der aufkeimende Wunsch, selbstbestimmt zu arbeiten und die eigene Vision zu verwirklichen? Dann wird es endlich Zeit, der Festanstellung den Rücken zu kehren und den Schritt in die Selbständigkeit zu wagen!

Doch dieses Vorhaben will gut geplant sein – das strategische und finanzielle Konzept sollte durchgerechnet, rechtliche Rahmenbedingungen beachtet sowie die mediale Präsenz durchdacht werden. Wir helfen dir dabei, einen sauberen Start im Freelancer*in-Business hinzulegen.

Das Freelancer*in-Dasein birgt klare Vorteile – sofern die Planung stimmt

Freelancer*innen profitieren besonders von der Flexibilität und dem Management als Ein-Personen-Unternehmen: Sie teilen sich ihre Arbeitszeiten eigenständig ein, entscheiden im Alleingang über Projektarbeiten oder -partner und sind ungebunden in der Wahl ihrer Arbeitsorte. Weiterhin haben freie Expert*innen meist bessere Verdienstmöglichkeiten als ihre festangestellten Kolleg*innen, der Fachkräftemangel in manchen Branchen begünstigt oftmals die Projektakquise und das Teilnehmen an Weiterbildungen steigern die Konkurrenzfähigkeit auf dem Markt. Natürlich beansprucht letztgenannter Punkt einiges an Zeit, hilft aber dabei, die eigene Expertise auszubauen. Um diese Vorteile unter einen Hut zu bekommen, muss der Weg in die Selbständigkeit jedoch gewissenhaft geplant werden.

Ohne Recherche keine DANN

Das Freelancer*in-Geschäft ist nicht allein abhängig von akademischen Abschlüssen. Ebenso wertvoll sind die gesammelten Erfahrungen, erlernte fachliche Fähigkeiten, aber auch die Leidenschaft, die für die neue Tätigkeit aufgebracht wird. Neulinge sollten sich daher eingehend mit den daran anknüpfenden Fragen beschäftigen, um ihr Angebot zu definieren:

Welche Zielgruppe soll angesprochen werden?

Hier gilt es die Bedürfnisse des Klientels zu identifizieren. Dabei kann beispielsweise das Erstellen einer Persona, also eines fiktiven Kunden bzw. Kundin, mit allerhand demografischen Daten, helfen, um die Zielgruppe besser zu visualisieren.

Was hebt einen von der Konkurrenz ab? Was bieten die anderen?

Durch die Beobachtung der ebenfalls im Markt aktiven Freiberufler*innen, ihrer Profile und Angebote, werden Unterschiede ersichtlich. Die genaue Analyse hilft dabei, eigene USPs zu identifizieren und damit die persönliche Nische zu finden.

In welchem Markt besteht Bedarf, Potenzial oder ein sich entwickelnder Trend?

Die Marktanalyse fordert einiges an Recherche-Arbeit, doch am Ende ist die Branche bekannt und das eigene Angebot spezifiziert. Zur Strukturierung gehört unbedingt ein vollumfänglicher Businessplan, der vielerorts zur Verfügung gestellt wird. Für den Anfang hilft auch ein “Mini-Businessplan” zur besseren Orientierung.

Die Beobachtung der Branche, Kund*innen, Bedürfnisse, Wünsche und die Präzisierung der eigenen Kenntnisse und Talente zahlen auf das Alleinstellungsmerkmal als Freiberufliche(r) ein. Diese einzigartige Freelancer*in-DNA kann der ausschlaggebende Grund sein, weshalb Kund*innen die Arbeit eines bestimmten Selbständigen letztlich buchen.

Startkapital von rund 15.000 Euro

Ertrag minus Aufwand ergibt Gewinn. Das ist der wirtschaftliche Grundsatz, den Freelancer*innen beherzigen sollten. Der Frage folgend, wie hoch der Gewinn für die beanspruchte Lebensqualität sein soll, werden Stundensatz, die Anzahl der Arbeitstage und zu zahlende Kosten in der genannten Formel kumuliert. Zwar ist eine jährliche Planung auf lange Sicht sicher sinnvoll, doch als Starter*in kann auch eine monatliche Budgetierung vorgenommen werden, um ein Gefühl für die Berechnung zu bekommen. Laut Freelancer-Kompass 2021 empfehlen Freiberufliche zudem ein Startkapital von rund 15.000 Euro.

Zudem müssen sich Freiberufliche über die verschiedenen Rechtsformen informieren, die ein Ein-Personen-Unternehmen annehmen kann. Abhängig von Faktoren wie Geschäftsidee, Tätigkeitsumfang und Startkapital wird das eigene Business dann als Gewerbe oder auch nicht-gewerbliches Kleinunternehmen angemeldet. Über die Bedingungen informieren das örtliche Gewerbe- beziehungsweise Finanzamt, welche zudem Auskunft über Kranken- und Zusatzversicherungen geben können. Zuletzt fallen auch Steuern an: Neben der Umsatzsteuer muss die Einkommens- beziehungsweise Gewerbesteuer entrichtet sowie eine Steuererklärung jährlich bis zum 31. Juli eingereicht werden. Hier kann es sich, vor allem zu Beginn der Selbständigkeit lohnen, eine(n) Steuerberater*in zu Rate zu ziehen.

Qualität auf branchenspezifischen Plattformen verhilft zum Kund*innenerfolg

Klar, die klassische Visitenkarte lässt sich auch im Freelancer*in-Geschäft nicht wegdenken. Darüber hinaus sollte aber auch die Online-Präsenz qualitativ hochwertig gestaltet sein. Das bedeutet im Einzelnen, das eigene Profil auf Projekt-Plattformen ausführlich aufzubereiten und aktuell zu halten. Kund*innen sollten sofort die DNA des Angebots und die Verfügbarkeit erkennen, das erleichtert ihnen die Entscheidung. Soziale Business-Netzwerke können genauso wie eine eigene Website als hilfreiche Akquise-Plattform dienen. Grundsatz ist vor allem: Qualität geht vor Quantität! Es ist unbedingt notwendig, Kontaktdaten wie eine E-Mail-Adresse und Telefonnummer gut sichtbar zu platzieren. Eine Orientierung bieten bei der Erstellung sicherlich auch die Profile der Mitbewerber*innen.

Sobald alles eingerichtet ist, sollten thematisch passende Blogs oder auch Gruppen in sozialen Netzwerken unbedingt genutzt werden, um die eigene Sichtbarkeit beispielsweise in Form von selbstgeschriebenen Gastbeiträgen zu steigern. Dort bietet sich auch die Gelegenheit, mit Gleichgesinnten in Kontakt zu treten, denn das Netzwerken mit Anderen eröffnet jedem bzw jeder Freelancer*in neue Chancen für die Projektakquise.

Fazit: Gut Ding will Weile haben

Auf den ersten Blick klingt der Start in die Selbständigkeit nach einem großen Aufwand. Doch Neueinsteiger*in sollten sich – gemäß dem Motto „Gut Ding will Weile haben“ – Zeit lassen mit dem Aufsetzen eines Businessplans, der Kalkulation der Finanzen und dem Aufbauen der medialen Präsenz. Denn wer sich vorab intensiv mit dem eigenen Profil und Angebot auseinandersetzt, hat später weniger zusätzlichen Aufwand und kann sich direkt in die Projektarbeit stürzen. Sobald der erste Auftrag reinflattert, wird schnell klar: Mit dem Freelancer*in-Business geht es runter vom Karussell der Monotonie und rauf auf die Achterbahn der Flexibilität!

Der Autor Thomas Maas ist Geschäftsführer der offenen Projektplattform freelancermap und Herausgeber der repräsentativen Marktstudie Freelancer-Kompass.

Mehr Widerstandskraft beim Gründen

Die Corona-Krise hat gezeigt, dass sich das Risikomanagement vieler Unternehmen verändern muss. Doch wie werde ich resilienter gegen künftige Krisen?

Als am 27. Januar 2020 der erste Corona-Fall in Deutschland registriert wurde, waren die wirtschaftlichen Folgen noch kaum absehbar. Erst mit Verkündung des ersten bundesweiten Lockdowns am 22. März 2020 bahnten sich die Ausmaße der Corona-Krise langsam an. Das jährlich von der Allianz veröffentlichte „Risiko Barometer“ wird im Jahr 2021 von der Corona-Pandemie geprägt: Auf den Plätzen eins und drei landen „Betriebsunterbrechung“ und „Ausbruch einer Pandemie“. In den Jahren vor 2020 landeten diese Risiken nie höher als auf Platz 16.

Nun, gut zwei Jahren Pandemie, zeigen sich klare Gewinner und Verlierer der Krise. Aus diesen lassen sich Handlungsempfehlungen für Unternehmen ableiten, um sich für zukünftige Krisen verschiedenster Arten zu rüsten.

Für Krisen mit dem Ausmaß der Corona-Pandemie sind vorausschauende Investitionen nicht ausreichend, um sich krisenfest aufzustellen. Um langfristig für Krisen verschiedenster Art gerüstet zu sein, ist es nötig, darüber hinausgehende Maßnahmen zu ergreifen. Vor der Corona-Krise hatten mehr als 30 Prozent der KMUs eine Eigenkapitalquote von über 30 Prozent. Dennoch haben viele Unternehmen nicht genügend Liquidität, um zwei bis drei Monate eines Umsatzrückgangs- oder gar -ausfalls zu überbrücken. In solchen Fällen besteht daher die Notwendigkeit, die finanzielle Widerstandsfähigkeit (Corporate Resilience) des Unternehmens zu stärken.

Eigenkapital stärken

Mit einer höheren Eigenkapitalquote und einer ausreichenden Liquiditätsreserve wird ein Unternehmen nicht nur in Krisenzeiten robuster, sondern auch unabhängiger von Fremdkapital. Die Aufnahme von Fremdkapital wird zudem durch bessere Ratings im Bedarfsfall vereinfacht. Möglichkeiten, das Eigenkapital zu erhöhen sind neben der Aufnahme neuer Investor*innen und Gesellschafter*innen im Wege einer Kapitalerhöhung auch die Innenfinanzierung oder die Schonung des Eigenkapitals durch Finanzierungsalternativen.

Klassische Möglichkeiten der Innenfinanzierung sind u.a. die Aussetzung von Ausschüttungen an die Gesellschafter*innen sowie Einlagen oder Darlehen dieser. Auch eine Stärkung der Ertragskraft über die Verbesserung der Leistungsfähigkeit stärkt das Eigenkapital: Eine Reduzierung der Kosten, der Abbau von offenen Forderungen durch ein konsequentes Mahnwesen oder die Veräußerung nicht betriebsnotwendiger Anlagen kann das Eigenkapital stärken.

Durch das Leasen von Anlagegegenständen ist es möglich, ohne Einsatz von Eigenkapital zu investieren. Als Steigerungsform kann auch das sogenannte Sale-and-Lease-Back angewandt werden. Dabei wird ein Anlagegut aus dem Betriebsvermögen verkauft und dann vom Käufer bzw. von der Käuferin zurückgeleast. Diese Form bringt oft auch in Krisenzeiten schnelle Liquidität in das Unternehmen.

Durch Finanzierungsformen wie Factoring oder Forfaitierung (Ankauf von Forderungen unter Verzicht auf einen Rückgriff gegen den Verkäufer bzw. die Verkäuferin bei Zahlungsausfall des Schuldners bzw. der Schuldnerin) können Forderungen durch einen Verkauf in liquide Mittel umgewandelt werden.

Wachstum durch Fremdkapital

Um die langfristige Sicherung der Liquidität zu gewährleisten ist es oftmals nötig, Fremdkapital in Anspruch zu nehmen. Vor allem für inhaber*innengeführte Unternehmen ist die Aufnahme neuer Gesellschafter*innen oft keine Option, weswegen nur eine Fremdkapitalfinanzierung in Frage kommt. Größere Investitionen, welche einen Beleihungswert für den Fremdkapitalgeber haben (z.B. Immobilien, fungible Maschinen und Geräte etc.), können bei einer entsprechenden Fremdfinanzierung die Liquidität des Unternehmens schonen. Die anfallenden Zinsen sind steuerlich abzugsfähig, woraus sich zusätzlich eine steuerliche Begünstigung ergibt. Die KfW kann dabei eine erste Anlaufstelle für Unternehmen sein. Diese bietet zahlreiche staatlich geförderte Kredite an, mit denen günstig Investitionen getätigt und Projekte finanziert werden können.

Fördermittel und Zuschüsse wahrnehmen

Infolge der Corona-Krise wurden von staatlicher Seite Fördermaßnahmen beschlossen, welche betroffenen Unternehmen schnell liquide Mittel zur Verfügung stellen sollen. Diese haben in den meisten Fällen Unternehmen vor der Insolvenz gerettet und sicher durch die Krise gebracht. Aber auch in Nicht-Krisenzeiten steht Unternehmen eine große Auswahl an staatlichen Zuschüssen zur Verfügung. Dabei werden Unternehmen nicht nur auf Bundesebene bei Investitionen unterstützt: Auch von Bundesland zu Bundesland gibt es diverse Fördermaßnahmen für Gründer*innen sowie für kleine und mittelständische Unternehmen. Bekannte Mittel sind dabei der Gründungszuschuss, Zuschüsse nach dem Forschungszulagengesetz sowie auf Länderebene verschiedene Digitalisierungsboni. Auch das Schaffen von Arbeitsplätzen wird in vielen Fällen von der Agentur für Arbeit bezuschusst.

Beratung nutzen

Ob bei der Gründung eines Unternehmens, der Beantragung der oben genannten Fördermittel oder Finanzierungsfragen, häufig fehlt Unternehmern das nötige Know-how, um alle Bereiche einer zukunftssicheren Ausrichtung ihres Unternehmens zu überblicken. Die Inanspruchnahme einer kompetenten Beratung ist daher eine werthaltige Investition in das Unternehmen, welche oftmals unterschätzt wird. Spezialisierte Berater*innen können dabei auf die genauen Bedürfnisse des Betriebs eingehen und oft durch wenige Stellschrauben ein zukunftsorientiertes und krisenfestes Unternehmen mit aufbauen. Nicht nur klassische Unternehmensberatung kann beim Aufbau und Wachstum eines Unternehmens hilfreich sein, auch die Expertise von Rechts- und Patentanwält*innen, Steuer-, Vertriebs- und Finanzberater*innen kann bei der Erstellung der Unternehmensstrategie ausschlaggebend sein.

Rücklagen bilden

Um in Krisensituationen liquide zu bleiben, ist es unabdinglich, ein Rücklagenpolster zu schaffen. Gerade für KMUs gestaltet sich dies allerdings oft schwierig, da verfügbares Kapital schnell reinvestiert werden muss, um ein stetiges Wachstum zu gewährleisten. Dennoch ist es gerade für Unternehmen mit geringerem Cashflow wichtig, stetig Rücklagen zu bilden. Hilfreich dabei können steuerliche Maßnahmen wie der Investitionsabzugsbetrag, Sonderabschreibungen oder der Thesaurierungseffekt einer Kapitalgesellschaft sein. Bei Letzterem wird beispielsweise die geringere Steuerlast bei Gewinnen auf Unternehmensebene genutzt. Nicht ausgeschüttete Gewinne können so besser für Rücklagen, aber auch Reinvestitionen genutzt werden.

Fazit

Die Corona-Krise hat deutlich gezeigt, dass sich das Risikomanagement vieler Unternehmen, vor allem von KMUs, verändern muss. Gerade Unternehmen, die bereits vor der Krise in Schieflage waren, hatten in der Pandemie große Probleme. Die Gewinner der Pandemie dienen dabei als Vorbild: Schnelle und flexible Entscheidungswege helfen einem Unternehmen, auf plötzliche Herausforderungen zu reagieren. Um den schmalen Grat zwischen Rücklagenbildung und Investitionsausgaben zu finden, können Berater*innen helfen, das Unternehmen krisenfest aufzustellen. Langfristig geplante und entsprechend umgesetzte Maßnahmen dienen dazu, Krisenzeiten besser zu überwinden und sogar stärker aus ihnen hervorzugehen.

Die Autoren: Dr. Bernd Fischl ist Partner der BFMT Gruppe sowie anerkannter und akkreditierter Mittelstands- und Gründungsberater; Jonas Ernst ist Mitarbeiter der BFMT Gruppe. Er ist schwerpunktmäßig in den Bereichen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung für KMUs tätig.

Nebenberuflich selbständig: Das kleine ABC

Im Folgenden werden einige wichtige Aspekte beleuchtet, auf die geachtet werden sollten, wenn Sie sich nebenberuflich selbstständig machen wollen.

Anmeldung

Erst einmal müssen Sie wissen, ob Sie freiberuflich oder gewerbetreibend sind. Freiberuflich sind künstlerische und therapeutische Berufe. Auch Rechtsanwälte, Steuerberater, Ingenieure und beratende Volks- oder Betriebswirte sind „frei“. Gewerbliche Tätigkeiten sind im Prinzip alle anderen wie etwa handwerkliche Arbeiten, Ladengeschäfte oder auch der Verkauf bei Ebay.

Wenn Sie ein Nebengewerbe anmelden, tun Sie das über das Ordnungsamt. Das kostet zwischen 18 und 40 Euro und führt automatisch dazu, dass das Finanzamt Ihnen Formulare für die Anmeldung einer selbständigen Tätigkeit schickt.

Freiberufler melden sich selbst direkt beim Finanzamt an und füllen dann das Anmeldeformular aus. Sie können es auch aus dem Internet laden, etwa über www.bundesfinanzministerium.de. Sie erhalten dann eine zweite Steuernummer für die Umsatzsteuer.

Strategien für Start-ups

Die Gründung eines Start-ups kann viele Herausforderungen mit sich bringen. Diese sind bekannt und es gibt dazu unzählige Hilfestellungen. Um den Erfolg eines Start-ups zu gewährleisten, ist es deshalb wichtig, einen konkreten Plan zu haben. Hierfür gibt es verschiedene Marktwahl- und Marktbearbeitungsstrategien. Im folgenden Artikel zeigen wir zwei Strategien, die jeder erfolgreiche Entrepreneur unbedingt kennen sollte.

Marktwahlstrategien

Eine gute Marktwahlstrategie hilft dabei, sich auf dem richtigen Markt zu positionieren. Zu diesem Zweck sollte man sich zunächst überlegen, ob man den Markt räumlich oder sachlich abgrenzt. Eine räumliche Marktabgrenzung ist im transportierenden Gewerbe oder im Dienstleistungssektor nützlich. So können entstehende Transportkosten und Transaktionskosten verringert werden. Der Softwarehersteller SAP agiert z.B. auf einem globalen Markt in über 180 Ländern. Software und viele Dienstleistungen lassen sich heutzutage sehr einfach über das Internet vertreiben und unterliegen kaum einer räumlichen Einschränkung. Allerdings muss man trotzdem die örtliche Gesetzgebung beachten. Für viele Start-ups können hierbei Hürden entstehen, weshalb es sich empfiehlt, den Markteintritt vorsichtig zu wählen. Eine sachliche Marktabgrenzung ist besonders nützlich, um den Markt nach bestimmten Gütern oder Produkten einzugrenzen. So würden z.B. zu dem sachlichen Markt des Automobilherstellers VW alle weiteren Automobilhersteller, wie z.B. BMW, Daimler, Toyota etc. gehören. Es ist auch möglich, eine räumliche und sachliche Marktabgrenzung durchzuführen. So kann der relevante Markt noch präziser bestimmt werden.

Marktteilnehmerstrategien

Nachdem die Marktwahlstrategie festgelegt wurde, kann als Nächstes die Marktteilnehmerstrategie definiert werden. Hierbei wird auf alle am Markt teilnehmenden Parteien wie Konsument, Konkurrent und Abnehmer eingegangen. Kernstück sind hierbei Maßnahmen, welche sich vor allem an den Konsumenten richten. Ein Start-up muss sich überlegen, welchen Nutzen ein Kunde aus einem Produkt oder einer Dienstleistung gewinnen kann. Es ist essenziell, sich von der Konkurrenz abzuheben und sich einen Wettbewerbsvorteil zu schaffen. Dies kann gelingen, indem das Start-up dem Kunden entweder einen Leistungsvorteil oder einen Kostenvorteil bietet. Leistungsvorteile zeichnen sich durch eine erhöhte Qualität aus. Kostenvorteile wiederum durch einen günstigeren Preis. Besonders bereits etablierte Unternehmen können hier den Start-ups als Vorbild dienen.

Die Strategien sind dabei natürlich stark branchenabhängig. Wer etwa nur digital agieren will, hat unterschiedliche Möglichkeiten im Vergleich zu anderen Geschäftsmodellen, die offline agieren. Besonders im Gaming Bereich gibt es für den Sektor typische Marketingstrategien. So bieten z.B. neue Online Casinos ihren Kunden viele Vorteile, wie Bonusangebote und Aktionen an. Neukunden erhalten so oftmals einen Kostenvorteil durch Freispiele und können das Angebot der Webseiten zunächst austesten und kennenlernen. Viele Anbieter bieten zusätzlich gewisse Leistungsvorteile an, wie eine erhöhte Sicherheit durch eine SSL-Verschlüsselung und mehrere verschiedene Zahlungsmöglichkeiten.

Ähnliches ist auch bei Streaminganbietern wie Netflix erkennbar. Dieser ermöglicht neuen Kunden zunächst einen kostenlosen Probemonat. Hier kann bereits durch das gesamte Angebot der Plattform gestöbert werden. Außerdem erhalten User Preisreduktionen, je mehr Accounts unter einem Namen angelegt werden. Die Kunden sollen so dem Unternehmen treu bleiben und nicht zu Wettbewerbern wie Amazon Prime wechseln. Im Marketing wird diese Strategie auch als Pull-Strategie bezeichnet. Das Start-up zieht den Kunden durch seine Maßnahmen an das Unternehmen heran. Werden diese Maßnahmen erfolgreich durchgeführt, steigt auch die Markenbekanntheit. Dies führt wiederum zu einer stärkeren Kundenbindung, was den Unternehmenserfolg erhöht.

Fazit

Ein Start-up sollte sich immer eine Marktwahl- und eine Marktteilnehmerstrategie überlegen. Eine erfolgreiche Marktwahlstrategie kann einen räumlichen oder sachlichen Bezug haben. Sie hilft dem Start-up dabei eine Marktsegmentierung zu bilden. Die Marktteilnehmerstrategie ist hingegen wichtig, um einen Wettbewerbsvorteil gegenüber der Konkurrenz zu haben. Dieser Wettbewerbsvorteil zeichnet sich durch einen Leistungs- und Kostenvorteil aus. Wichtig ist es hierbei den Nutzen des Kunden in den Vordergrund zu stellen. Dieser muss mit den richtigen Maßnahmen an das Unternehmen gebunden werden. Gerade in der Markteintrittsphase ist es für ein Start-up entscheidend, die Markenbekanntheit zu stärken. Nur so kann der Erfolg eines Start-ups gesichert werden.