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Aktuelle Events
Fördermittel für Existenzgründer der NRW.Bank in Nordrhein-Westfalen
Die NRW.BANK mit Sitz in Düsseldorf und Münster ist die Förderbank des Landes Nordrhein-Westfalen. Für Existenzgründer und Selbstständige in Nordrhein-Westfalen ist die NRW.BANK die erste Anlaufstelle, wenn es um die Themen Finanzierung und Förderung geht.
Hier finden Sie eine Übersicht über die aktuellen Förderangebote der NRW.BANK, erfahren, ob Ihr Unternehmen die Voraussetzungen erfüllt gefördert zu werden und wie Sie schlussendlich die Fördermittel der NRW.BANK beantragen und erhalten können.
Wissenswertes zur NRW.BANK
Als universale Förderbank deckt die NRW.BANK die Wirtschaftsförderung von kleinen und mittleren Unternehmen, die Förderung in den Bereichen der Struktur-, Wirtschafts-, Sozial- und Wohnraumpolitik ab. Neben dem Sitz in Düsseldorf, ist die NRW.BANK auch in Münster vertreten. Als Anstalt öffentlichen Rechts gehört die NRW.BANK zu 100 Prozent zum Land Nordrhein-Westfalen.
Die Aufgaben der NRW.BANK im Einzelnen
Die NRW.BANK ist das zentrale Förderinstitut des Landes Nordrhein-Westfalen und unterstützt das Land bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben. Die NRW.BANK wird dabei insbesondere in folgenden Bereichen tätig:
- Außenwirtschaft
- Bildung
- EU-Förderung
- Gründung
- Infrastruktur
- Innovation
- Kommunen
- Mittelstand
- Umwelt & Energie
- Wohnen
Fördermittel der NRW.BANK für Existenzgründer:
Die NRW.BANK ist wie alle großen Förderbanken in Deutschland in öffentlich rechtlicher Hand. Deshalb gilt für Sie das Hausbankprinzip. D.h. Anträge sind grundsätzlich über die Hausbank zu stellen.
- NRW SeedCap Digitale Wirtschaft
- NRW.BANK Elektromobilität
- NRW.BANK Gründungskredit
- NRW.BANK Seed Fonds Initiative
- NRW.BANK Universalkredit
- NRW.BANK Venture Fonds
- NRW.BANK.Finanzierungsbegleitung
- NRW.BANK.Mittelstandskredit
- NRW.BANK.Seminare
- NRW.BANK.Venture Center
- NRW.Kreativkredit
- NRW/EU-Mikrodarlehen
- win NRW.BANK Business Angels Initiative
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Zuschüsse & Beratungen der NRW.BANK
NRW.BANK.Finanzierungsbegleitung
Fördersumme: Übernahme der Kosten von Einzelberatungen
Beratungsangebot der NRW.Bank für KMU in Veränderungsprozessen und Gründer mit innovativen, komplexen Vorhaben. Die Förderung erfolgt in individuellen und neutralen Einzelberatungen. Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen sowie Existenzgründer mit innovativen Vorhaben aus Nordrhein-Westfalen.
NRW.BANK.Seminare
Fördersumme: Übernahme der Kosten eines Seminars für erfolgreiche Unternehmensführung
Gegenstand des Fördermittels sind Seminare, die lt. NRW.Bank folgende Eigenschaften bieten: Kompakte Wissensvermittlung an einem Tag, praxisorientierte Hilfestellung, hohe Qualität durch Gewichtung der Themen durch die Teilnehmer. Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen, Angehörige der Freien Berufe sowie Existenzgründer.
NRW.BANK.Venture Center
Fördersumme: Übernahme der Kosten von Einzelberatungen
Beratungsangebot für technologieorientierte Existenzgründer aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie neu gegründeten, innovativen Start-ups. Das Venture Center zeigt verschiedene Wege auf, wie ein Start-up aufgebaut und finanziert werden kann.
Darlehen der NRW.BANK
NRW SeedCap Digitale Wirtschaft
Fördersumme: Von 15.000 € bis 50.000 €
Finanzierung von Gründungen junger Unternehmen der digitalen Wirtschaft. Ziel ist es, diesen Gründern Eigenkapital zur Verfügung zu stellen. Dazu muss ein Business Angel (unternehmerisch geprägte Privatperson) einen Finanzierungsanteil von mind. der gleichen Höhe wie die NRW.Bank bereitstellen. Die Förderung erfolgt in Form einer Beteiligung oder eines Wandeldarlehens. Dabei setzt sich die Finanzierung zu je einem Drittel aus Mitteln des Gründers, des Business Angels und der NRW.Bank zusammen. Kann für Investitionen und Betriebsmittel genutzt werden. Antragstellung direkt bei der NRW.Bank.
NRW.BANK Elektromobilität
Fördersumme: Von 25.000 € bis 5 Mio. €
Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die den Themenfeldern Batterietechnik, Fahrzeugtechnik sowie Infrastruktur und Netze des „Masterplan Elektromobilität Nordrhein-Westfalen“ zuzuordnen sind. Die NRW.Bank bietet auch einen Zuschuss im Bereich Elektromobilität, die „Förderrichtlinie Elektromobilität“. Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen, Freie Berufe, öffentliche Einrichtungen und Unternehmen sowie Existenzgründer.
NRW.BANK Gründungskredit
Fördersumme: Von 25.000 € bis 10 Mio. €
Zinsverbilligte Darlehen zur Finanzierung von Unternehmensgründungen,- nachfolgen- und festigungen. Für kleine und mittlere Unternehmen (max. 250 MA und max. 50 Mio € Jahresumsatz) gelten besonders günstige Sonderkonditionen. Förderzwecke sind Gründungs-, Wachstums- und Erweiterungsinvestitionen sowie Betriebsmittel. Antragsberechtigt sind Existenzgründer, gewerbliche Unternehmen sowie Freie Berufe.
NRW.BANK Universalkredit
Fördersumme: Von 25.000 € bis 10 Mio. €
Zinsgünstiges Darlehen mit flexiblen Laufzeiten für Existenzgründungen, mittelständische Unternehmen und freiberuflich Tätige. Die Darlehen können zur Abdeckung des mittel- bis langfristigen Finanzierungsbedarfs in Nordrhein-Westfalen eingesetzt werden, z.B. für Investitionsmaßnahmen und /oder Liquiditäts-/Betriebsmittelbedarf. Antragsberechtigt sind Existenzgründer und in- und ausländische Unternehmer sowie Freiberufler.
NRW.BANK.Mittelstandskredit
Fördersumme: Von 25.000 € bis 10 Mio. €
Gemeinschaftsaktion von NRW.BANK, BÜRGSCHAFTSBANK NRW und KfW Bankengruppe zur Versorgung der mittelständischen Wirtschaft mit zinsvergünstigten Darlehen. Verwendungszwecke: Finanzierung von Betriebsmitteln, Wachstums-/Erweiterungsinvestitionen, Besicherungsmöglichkeiten, Unternehmensnachfolge, Markteinführung neuer Produkte/Dienstleistungen. Antragsberechtigt sind Unternehmen ab 5 Jahre nach Geschäftsaufnahme sowie in- und ausländische mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe.
NRW.Kreativkredit
Fördersumme: Von 5.000 € bis 25.000 €
Die NRW.BANK vergibt mit Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen zinsgünstige Darlehen in Form von Auftrags- und Projektfinanzierung zur Förderung der Kreativwirtschaft.
NRW/EU-Mikrodarlehen
Fördersumme: Von 5.000 € bis 25.000 €
Mit dem NRW/EU-Mikrodarlehen werden Existenzgründungen gefördert, sofern das Gründungsvorhaben einen nachhaltigen Erfolg erwarten lässt. Die geförderten Ausgaben müssen im Zusammenhang mit einem Vorhaben zur Gründung oder Erweiterung/Wachstum stehen, es handelt sich also um Investitionen und Betriebsmittel. Speziell für Gründer von Kleinstunternehmen, und zwar für natürliche Personen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts sowie Freiberufler.
Beteiligungen & Bürgschaften der NRW.BANK
NRW.BANK Seed Fonds Initiative
Fördersumme: Max. 500.000 €
Regionale Seed-Fonds stellen technologieorientierten Unternehmen Eigenkapital zur Verfügung. Die Bereitstellung des Kapitals erfolgt als direkte Minderheitsbeteiligung. Beim geförderten Unternehmen muss es sich um eine Kapitalgesellschaft handeln. Antragsberechtigt sind technologieorientierte Unternehmen vor allem aus den Bereichen Informations- und Softwaretechnologie, Mikro- und Nanotechnologie, Biotechnologie und Robotertechnik, Umwelttechnologie und alternative Energie sowie Maschinenbau, Life Sciences und Medizintechnik, Kommunikationstechnologie, Ingenieurwissenschaft, Verfahrens- und Automatisierungstechnik.
NRW.BANK Venture Fonds
Fördersumme: Max. 500.000 € bis 5 Mio. €
Der NRW.BANK.Venture Fonds stellt Unternehmen mit hohem Wachstumspotenzial Eigenkapital für die Expansion zur Verfügung. Finanziert werden unter anderem folgende Maßnahmen: Aufbau von Produktionskapazitäten, Vertriebsaufbau und -ausbau, Markteinführung, Erschließung von Absatzmärkten, Forschung und Entwicklung. Ein positiver Cashflow muss in max. 3 Jahren erreichbar sein. Mindestens ein weiterer Investor stellt ebenfalls Kapital zu gleichen Bedingungen zur Verfügung. Antragsberechtigt: innovative Unternehmen in attraktiven Zukunftsbranchen.
win NRW.BANK Business Angels Initiative
Fördersumme: Abhängig vom Projekt und dem Geschäftsmodell
Die win Business Angels Initiative der NRW.BANK vermittelt privates Eigenkapital an innovative Wachstumsunternehmen, die sich in der Entwicklungs- oder frühen Startphase befinden. Das Kapital stammt überwiegend von erfolgreichen Geschäftsleuten, Managern und Wirtschaftsexperten, die als Business Angels ihr Vermögen und ihre unternehmerische Erfahrung in junge, vielversprechende Projekte und Firmen investieren. Antragsberechtigt sind innovative und wachstumsorientierte Unternehmen.
Generelle Voraussetzungen für Gründerförderungen:
- Der Antragsteller muss ordentliche wirtschaftliche Verhältnisse nachweisen.
- Der Antragsteller muss über eine ausreichende fachliche und meist auch kaufmännische Qualifikation verfügen.
- Das Vorhaben muss positive Zukunftsperspektiven haben. Sanierungsfälle sowie Umfinanzierungen und Umschuldungen werden im Rahmen von Gründerförderungen i.d.R. nicht gefördert.
- Der oder die Gründer sollen in ihrem Unternehmen selbst eingebunden sein und unternehmerischen Einfluss ausüben können.
- Wenn Landesfördermittel in Anspruch genommen werden, muss ein Bezug zum jeweiligen Bundesland gegeben sein, z.B. der Wohnsitz des Gründers bzw. der Betriebssitz bzw. der Ort der Investition im jeweiligen Bundesland liegen - oder auf andere Weise ein positiver Effekt für das Bundesland entstehen.
Geschäftsstellen der NRW.BANK in Nordrhein-Westfalen
NRW.BANK Düsseldorf
Kavalleriestraße 22
40213 Düsseldorf
Tel.: 0 211 91741 - 0
Fax: 0 211 91741 - 1800
NRW.BANK Münster
Friedrichstraße 1
48145 Münster
Tel.: 0 251 91741 - 0
Fax: 0 251 91741 - 2921
Beratungshotline der NRW.BANK
0 211 91741 - 1421
[email protected]
www.nrwbank.de
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Fördermittel beantragen – so geht’s
Sieben Tipps für die überzeugende Formulierung eines erfolgversprechenden Förderantrags.
Fördermittel sind wichtig, um die wirtschaftliche Zukunft (d)eines Betriebes zu sichern. Beim Beantragen der Mittel hängt vieles von der Überzeugungsarbeit des Antragstellers bzw. der Antragstellerin ab. Folgende sieben Tipps helfen dir, die Formulierung deines Fördermittelantrags überzeugend zu gestalten.
Fördermittel-/Förderantrag-Tipp Nr. 1: Form beachten
Es ist immer wieder überraschend, wie unfreundlich der Förderantrag manchmal gestellt wird. Schlechte Struktur, schlechte Lesbarkeit, verwirrende Quellen, Verzicht auf Textabsätze und Wahl einer kleinstmöglichen Schriftart, um möglichst viel Text in der Anwendung unterzubringen, klare und erkennbare Stilbrüche, keine Bilder usw. Für Leser*innen ist das nicht angenehm. Achte daher von Anfang an auf eine ordentliche Form, wie bspw. einen einheitlichen Aufbau bzw. Zitierstil, Lockerheit von Text und Absätzen und „Einreichen von Themen“, Untertiteln und Bildern sowie Kopf- und Fußzeilen. Denn die Augen werden folgen – am besten überprüft man den Antrag lieber einmal zu oft als zu selten, auch in Hinblick auf die Frage, ob man das eingereichte Dokument selbst gern lesen würde.
Fördermittel-/Förderantrag-Tipp Nr. 2: Ein Bild sagt mehr als tausend Worte
Das gilt für Förderanträge ganz besonders. Technische Zeichnungen, Diagramme oder Bilder anderer Prozesse veranschaulichen die zu entwickelnden Konzepte. Listen unterstützen die Lesbarkeit des Antrags mithilfe der Aufzählungen. Gute Grafiken zu erstellen, erfordert natürlich viel Arbeit, aber diese Arbeit lohnt sich immer. Einerseits können Sie durch eine gute Grafik die Verständlichkeit des Antrags erhöhen und damit auch die Zulassungschancen, andererseits musst du die Fakten selbst sorgfältig prüfen und organisieren, um brauchbare, grafische Darstellungen vorzubereiten.
Fördermittel-/Förderantrag-Tipp Nr. 3: Fachbegriffe
Es müssen nicht alle Abkürzungen und Fachbegriffe erklärt werden, die in der Anwendung verwendet werden. Erkläre jedoch auf jeden Fall Begriffe, die Personen, die sich mit dem Thema normal nicht beschäftigen, nicht bekannt sein dürften. Wird die Erklärung an der falschen Stelle vergessen, steigt die Gefahr, dass der Antrag unverständlich wird. Wenn die Anwendung hingegen mit trivialen Erklärungen überladen ist, wird die Lesbarkeit reduziert.
Fördermittel-/Förderantrag-Tipp Nr. 4: Risiko aktiv reduzieren
In vielen Ausschreibungen wird gefordert, dass auch im Förderantrag Risiken angesprochen und bewertet werden. Ein Fehler, der an dieser Stelle begangen werden kann, besteht darin, die bestehenden Risiken zu unterschätzen oder nicht zu erwähnen, aus der Befürchtung, dass der Antrag möglicherweise wegen erheblicher Unermesslichkeit nicht mehr infrage kommt. Wer so vorgeht, verkennt die eigentlichen Förderabsichten der meisten Förderer: Um Forschungsprojekte zu finanzieren, sind öffentliche Mittel natürlich nur dann notwendig, wenn technische oder wirtschaftliche Risiken bestehen, ansonsten ist eine solche Unterstützung nicht erforderlich.
Fördermittel-/Förderantrag-Tipp Nr. 5: Zusammenarbeit
Online zu arbeiten, ist die Zukunft. Obwohl die meisten Menschen auch noch persönlich zusammenarbeiten, wird es immer schwieriger, nicht online zusammenzuarbeiten. Viele Leute halten ihre Dateien im "Geheimdienst"-Modus geöffnet, was schnell zu Verwirrung bei Teammitgliedern führt, die zu unterschiedlichen Zeiten an denselben Dateien arbeiten, ohne zu wissen, was darin enthalten ist. Ein neuer Finanzierungsantrag kann einfacher geschrieben werden, wenn Online-Tools wie Google Drive und MS Teams verwendet werden. Auf diese Weise kannst du Dateien weitergeben, Aufgaben zuweisen und Termine und Besprechungen einfacher planen und verwalten.
Fördermittel-/Förderantrag-Tipp Nr. 6: Finaler Autor
Am Ende der Arbeiten am Förderantrag solltest du eine(n) Autor*in benennen, der bzw. die für die finale Version des Antrags verantwortlich ist. Die Verwendung unterschiedlicher "Writer" kann, sofern nicht standardisiert, zu Problemen oder Fehlern führen. Autor*innen unterscheiden sich in der Verwendung von Wörtern, Methoden und Stil, was im ungünstigsten Fall zu Verständnisfehlern führen kann.
Fördermittel-/Förderantrag-Tipp Nr. 7: Telefonkontakt
Wenn es möglich ist, den Projektsponsor telefonisch zu kontaktieren, stelle sicher, dass du dies tust. Dies hat mehrere Vorteile: der offensichtlichste ist, dass es deinen Enthusiasmus und Eifer für den Erfolg deines Projekts zeigt und man zusätzliche Hinweise bekommt.
Fazit
Vertraue den hier genannten Expertentipps und vergiss nie: Hier geht es um Überzeugungsarbeit! Ein Förderantrag soll keine wissenschaftliche Publikation sein, sondern ein erster Eindruck. Es ist kein Werbeflyer und du bettelst definitiv nicht um Geld. Der Zweck des Antrags ist es, jede(n) potenzielle(n) Leser*in von deinem Projekt zu überzeugen. Um dies zu erreichen, sollte sich ein guter Förderantrag an der Schreibweise eines gut geschriebenen Romans orientieren, in dem immer mehr Spannung aufbaut wird.
Der Autor Maximilian Schreiber ist Unternehmer, Gründerberater und Fördermittelexperte, der Kund*innen im gesamten DACH-Raum betreut. https://zielfuehrendeberatung.de/
Fördermittel-Check: Stärken, Schwächen, Nutzen
Die Fördermittellandschaft in Deutschland ist vielfältig. Die große Menge an Programmen macht es Gründer*innen und jungen Unternehmen jedoch nicht unbedingt leichter, sich einen Überblick zu verschaffen. Darüber sprechen wir mit dem Fördermittelexperten Dr. Bernd Fischl.
Nicht wenige Gründer*innen scheuen sich davor, Fördermittel zu beantragen. Sind die bürokratischen Hürden dafür zu hoch oder die Angebote zu unübersichtlich?
Ja, die bürokratischen Hürden sind zum Teil sehr hoch. Wenn für das Beantragen eines Förderprogramms mehr Ressourcen investiert werden müssen, als man gewichtet nach Erwartungswert erhält, steht der wirtschaftliche Nutzen nicht in Relation zum möglichen Ertrag. In diesem Falle ist es sinnvoller, sich auf die Weiterentwicklung seines Produkts oder senier Dienstleistung oder auf den Ausbau der Vertriebswege zu konzentrieren. Rein betriebswirtschaftlich betrachtet, sind daher einige Förderprogramme aufgrund zu großer bürokratischer Hürden wenig sinnvoll. Es ist sogar anzunehmen, dass hier ein volkswirtschaftlicher Schaden durch das Anbieten bzw. Ausreichen von Fördermitteln entsteht.
Eine weitere Hürde ist die Unübersichtlichkeit der Förderangebote. Als Förderberater haben wir umfassende Einblicke und Erfahrungen, die Gründer*innen schwerlich haben können. Aus der Erfahrung heraus kann man daher sagen, dass viele Programme vielleicht passen würden, aber den Gründer*innen gänzlich unbekannt sind. Zwar schafft der Staat hier Abhilfe, indem diese Gründungsberatungen bis zu 80 Prozent vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) getragen werden. Dennoch kann die Masse an Programmen mit den einzelnen Spezifikationen eine(n) Gründer*in ohne externe Hilfe schnell vor unlösbar wirkende Hürden stellen.
Wo sind die Stärken der Gründungsförderung?
Was sich zuerst wie ein Nachteil angehört hat, ist natürlich aus anderen Perspektiven betrachtet ein Vorteil. Als Stärke kann auf jeden Fall die Vielzahl an Fördermöglichkeiten genannt werden. Dadurch werden auch Nischenprojekte sowie eher unpopuläre Bereiche abgedeckt und somit jedem/jeder Gründer*in die Möglichkeit gegeben, sich und seine/ihre Ideen erfolgreich zu verwirklichen. Auch das breite Angebot an Beratungen, Beratungsförderungen und Partnernetzwerken in der Start-up-Szene ist hierbei als eindeutige Stärke am Standort Deutschland zu werten.
Wo gibt es Nachholbedarf?
Wie bereits angedeutet, gibt es vor allem bürokratische Hürden, welche für Gründer*innen zu echten Herausforderungen werden könnnen. So befasst sich mittlerweile ein großer Teil der Beantragung von Fördermitteln mit der richtigen Dokumentation und Antragsstellung. Manche Anträge sind daher ohne externe Hilfe kaum machbar, und die richtige Dokumentation von Informationen ist bei einigen Start-up-Konzepten (insbesondere rückwirkend) nahezu unmöglich. In Anbetracht des internationalen Wettbewerbs kann daher unverhältnismäßige Bürokratie definitiv als ein limitierender, wettbewerbsverzerrender Faktor angesehen werden. Dies kann dann im Extremfall auch zu vergleichsweise weniger Gründungen in Deutschland führen, was wiederum zu weniger Wirtschaftswachstum und letztlich auch zu weniger Arbeitsplätzen führt.
Was könnte man vor diesem Hintergrund von unseren Nachbarn lernen?
Neben deutlich weniger Bürokratie wären Steuern ein Punkt, der hier sofort auffällt. Denn die Thematik der komplizierten und hohen Steuern macht auch vor Start-ups nicht halt. So wäre es eine interessante Überlegung, mit den steuerlichen Anreizen der Nachbarländer speziell für Start-ups gleichzuziehen, da spätestens mit Blick auf einen Exit die Nachbarn deutlich attraktiver für ein in Deutschland ansässiges Start-up sind. Nicht selten gibt es daher Versuche, den steuerlichen Verpflichtungen in Deutschland zu entkommen.
Auch andere, wenig sinnvolle Regelungen, wie bspw. die Voraussetzung, nicht gegründet zu haben, um manche Förderungen beantragen zu können, sind im Ausland eher unüblich. Wir haben uns hierzulande stattdessen mit Problemen bzw. offenen Fragen der steuerlichen Absetzbarkeit von Betriebskosten vor der Gründung auseinanderzusetzen. Ab wann sind die Kosten der Gründung zuzurechnen? Welche Kosten dürfen das konkret sein?
Weniger Bürokratie, klarere Regelungen und ein Reflektieren aktueller Bestimmungen wären einige der Punkte, die wir uns gern von unseren Nachbarn abschauen dürften.
Sind in nächster Zeit wichtige Veränderungen im Bereich der Fördermittel zu erwarten?
Aufgrund aktueller politischer Bestrebungen und gesellschaftlicher Entwicklungen ist hier durchaus vorstellbar, dass die Förderbedingungen mehr an Nachhaltigkeitskriterien gebunden werden, als das bis jetzt der Fall ist. Zumindest offiziell sind viele Fördermöglichkeiten noch nicht direkt an den Nachweis von Nachhaltigkeitskriterien geknüpft. Dies könnte sich im Hinblick auf die aktuelle politische Lage wandeln und den Nutzen für die Gesellschaft und Umwelt stärker in den Vordergrund rücken. Gleichzeitig ist die aktuelle, global eher volatile Lage ggf. ein Anlass, um hier von politischer Seite in den Wirtschaftskreislauf einzugreifen.
Nun ein paar Aspekte aus dem Gründungsalltag bzw. der Startphase: Nicht jede(r) kann kurz nach der Gründung ein fertiges Produkt auf den Markt bringen. Gerade für hochinnovative Technologielösungen sind oft Jahre der Forschung und Entwicklung vonnöten. Wie sieht Innovationsförderung in diesem Kontext aus?
Auch hier kann man einige Punkte aufführen. So gibt es, wie bereits kurz angeschnitten, Förderungen, die voraussetzen, dass bei Beantragung der finanziellen Mittel noch nicht gegründet sein darf. Besonders das EXIST-Gründerstipendium sowie die Fördermittel KFW Förderbank dienen dazu, Gründungswilligen den Einstieg in die Unternehmensgründung zu erleichtern. Speziell bei hochinnovativen Ideen, die eine lange Forschung und Entwicklungszeit haben, ist dies von Vorteil. Dadurch erhält der/die Gründer*in das nötige Kapital, um Forschung und Entwicklung zu bezahlen, ohne den Leistungsdruck zu haben, sofort ein fertiges Produkt verkaufen zu müssen.
Manche Jungunternehmer*innen stecken nach einer gewissen Zeit in einer Krise. Sie haben zu wenige Kund*innen, zu wenig Umsatz, der Wettbewerb ist stärker als gedacht. Welche Fördertöpfe gibt es in dieser kritischen Situation?
Hier kommt es ganz darauf an, wie eine solche Situation zustande kommt. Sollte eine wirtschaftliche Schieflage bspw. durch die Corona-Krise entstehen, gibt es Möglichkeiten wie die Corona-Hilfen, um diese zumindest teilweise abzufedern. Allerdings verhält es sich hierbei wie so oft bei Fördermitteln: Es fallen bestimmte Branchen oder Bereiche durch das Raster, während andere ggf. „überfördert“ werden.
Sollte eine wirtschaftlich schwierige Situation unabhängig von der Corona-Pandemie entstehen, kann man auf eine Vielzahl von Unterstützungen bauen. So gibt es von der BAFA sogar bis zu 90 Prozent Beratungsunterstützung für Unternehmen in Schwierigkeiten sowie verschiedene staatliche Kreditprogramme.
Und wie ist es um die Förderung hiesiger Start-ups zur Internationalisierung bestellt?
Da Deutschland seit vielen Jahrzehnten eine Exportnation ist, ist eine internationale Ausrichtung junger Unternehmen keine Seltenheit. Insbesondere das Potenzial einer weltweiten und internationalen Zielgruppe bzw. Kundschaft dürfte vielen Geldgeber*innen und Anbieter*innen von Förderprogrammen gut gefallen. Neben Förderprogrammen stehen den Gründer*innen noch weitere Finanzierungsmöglichkeiten zur erfolgreichen Internationalisierung zur Verfügung. So gibt es Angel Investoren, welche meist unbürokratisch eine erste Liquiditätsspritze und gute Kontakte zur Verfügung stellen können. Auch Venture-Capital-Firmen haben häufig ein internationales Netzwerk und bieten Gründer*innen neben ihrer Expertise schnelle monetäre Unterstützung während der Gründungsphase, auch im internationalen Rahmen. Selbst wenn das nicht der traditionellen Start-up-Förderung entspricht, könnten diese Kapitalgeber*innen aufgrund ihrer Netzwerke und ihres Erfahrungsschatzes wie ein Katalysator auf dem Weltmarkt wirken.
Und last but not least – aus Ihrer Sicht als Gründungsberater: Was macht – neben der Nutzung von Fördermitteln – einen erfolgreichen Unternehmensstart aus?
Die richtige Vorbereitung mit Liquiditätsplanung, Risikoanalysen und Marktbeobachtungen ist fast genauso wichtig wie ein ausgereiftes Produkt oder eine top Dienstleistung. Das alles mit dem richtigen Team und Umfeld kombiniert, erhöht die Erfolgswahrscheinlichkeit signifikant – diesen Vorsprung sollte kein(e) Gründer*in am Start liegenlassen.
Zum Weiterlesen: Hier kannst du unseren Fördermittel-Guide mit der Auflistung und Beschreibung der wichtigsten Fördermittel für Gründer*innen gratis downloaden: https://bit.ly/3v7tz88
Tipp: Mach jetzt deinen individuellen Fördermittel-Check mit Sofortauswertung – gratis auf unserer Plattform www.gruenderberater.de
Neues Fördermittel: Aufstiegs-BAföG
Seit dem 1. August 2016 gelten das neue AFBG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz) und das neue Fördermittel Aufstiegs-BAföG. Dieses löst das seit 1996 bestehende Meister-BAföG ab. Lesen Sie, warum das neue Fördermittel vor allem für Unternehmensgründer attraktiv ist.
Schon das Meister-BAföG war eine Erfolgsgeschichte: Seit 1996 hat es mehr als 1,7 Mio. Menschen zu einer Weiterbildung verholfen, fast 560 Mio. Euro wurden hierfür vom Bundesministerium für Bildung und Forschung investiert. Das neue Förderprogramm ist noch breiter aufgestellt und bietet deutlich höhere Förderbeiträge.
Wirtschaftspolitisch ist das Ziel des Förderinstruments die Verbesserung der Gleichberechtigung von akademischer und beruflicher Ausbildung. Wer eine Fortbildung zum Meisterabschluss bzw. Fachwirt, Landwirtschaftsmeister, geprüftem Erzieher oder Betriebswirt anstrebt, soll mit einem Hochschulabsolventen gleichgestellt werden.
Horizont 2020 – ein Fördermittel auch für Startups
Innovationsstarke Startups und KMUs mit Sitz in Deutschland können nicht nur auf eine enorm vielfältige nationale Förder-Infrastruktur setzen, auch auf europäischer Ebene wartet finanzielle Unterstützung. „Horizont 2020“ lautet der Name des europäischen Rahmenprogramms für Innovation und Forschung. Mit einem Volumen von 70 Milliarden Euro stellt Horizont 2020 das weltweit größte Förderprogramm für anwendungsnahe Forschung dar.
Das Rahmenprogramm von Horizont 2020 deckt ein breites thematisches Spektrum ab: Von der Grundlagenforschung bis zu marktnahen Innovationsmaßnahmen. Im Vordergrund stehen Kooperationen in Schlüsselbereichen wie der biomedizinischen, naturwissenschaftlich-technischen, industriellen oder sozioökonomischen Forschung. Fördermittel stehen aber auch für die themenoffene Förderung exzellenter Forschender, Mobilitätsmaßnahmen, die Entwicklung von Forschungsinfrastrukturen, die Einbeziehung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie die internationale Zusammenarbeit zur Verfügung.
Ein wesentliches Ziel von Horizont 2020 besteht darin, die Lücke zwischen Forschung und Markt zu schließen und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft zu stärken. Weitere Aufgaben bestehen darin, Europa als „Innovationsunion“ zu etablieren. Horizont 2020 soll exzellenter Forschung und innovativen Ideen zur Marktreife verhelfen, außerdem Europas internationale Wettbewerbsfähigkeit erhöhen, neue Jobs schaffen und Wohlstand sichern.
Verschiedene Förderinstrumente innerhalb von Horizont 2020 bieten Lösungen für die unterschiedlichsten Anwendungen, etwa für Verbundforschung mehrerer Hochschulen, für Grundlagenforschung, für den Austausch von Forschungs- und Innovationspersonal, für die Förderung einzelner Wissenschaftler.
Für Gründer und junge Unternehmen ist vor allem das sog. „KMU-Instrument“ mit den Phasen 1 und 2 interessant. Das KMU-Instrument auf europäischer Ebene richtet sich ausschließlich an kleine und mittlere Unternehmen nach EU-Definition mit Wachstumspotenzial, Ideen mit hohem Marktpotenzial und Innovationsgrad sowie europäisch bzw. international ausgerichteter Geschäftstätigkeit. Der Ansatz ist (weitgehend) themenoffen. Es können einzelne KMU oder mehrere KMU im Verbund antreten. Start-ups können teilnehmen, das Programm ist jedoch auf KMU allgemein ausgelegt.
Baden-Württemberg
Niedersachsen
Thüringen
Hamburg
Mecklenburg-Vorpommern
Beteiligungen der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern – MBMV express
Beratungszuschuss: Förderung unternehmerischen Know-hows
Gerade in den ersten turbulenten Gründungsjahren bietet es sich an, sich Expertenrat einzuholen. Zumal der Hauptteil der Beraterkosten staatlich subventioniert wird: denn das BAFA-Fördermittel "Förderung unternehmerischen Know-hows" bezuschusst Beratungen mit bis zu 80 Prozent und macht sie so wieder erschwinglich.
Egal ob in der Vorgründungsphase oder in den Bereichen Fördermittel- und Finanzierung, Businessplan, Marketing- und Vertrieb, Unternehmenssteuerung und Controlling, Wachstums- und Expansion – der unternehmerische Alltag steckt voller Herausforderungen. Auf professionelle Unterstützung zurückzugreifen, ist also nicht nur legitim, sondern auch erfolgsfördernd.
Doch Gründer wissen oft nicht, wie sie die hohen Beratungskosten finanzieren sollen. Das soll der Beratungszuschuss „Förderung unternehmerischen Know-hows“ der BAFA ändern. Dieser fördert nämlich bis zu 80 Prozent der anfallenden Kosten.
Fördermittel für Existenzgründer der NBank in Niedersachen
Die NBank mit Sitz in Hannover ist die Förderbank des Landes Niedersachsen. Für Existenzgründer und Selbstständige in Niedersachsen ist die NBank die erste Anlaufstelle, wenn es um die Themen Finanzierung und Förderung geht.
Hier finden Sie eine Übersicht über die aktuellen Förderangebote der NBank, erfahren, ob Ihr Unternehmen die Voraussetzungen erfüllt gefördert zu werden und wie Sie schlussendlich die Fördermittel der NBank beantragen und erhalten können.
Fördermittel für Existenzgründer der L-Bank in Baden-Württemberg
Die L-Bank mit Sitz in Karlsruhe ist die Förderbank des Landes Baden-Württemberg. Für Existenzgründer und Selbstständige in Baden-Württemberg ist die L-Bank die erste Anlaufstelle, wenn es um die Themen Finanzierung und Förderung geht.
Hier finden Sie eine Übersicht über die aktuellen Förderangebote der L-Bank, erfahren, ob Ihr Unternehmen die Voraussetzungen erfüllt gefördert zu werden und wie Sie schlussendlich die Fördermittel der L-Bank beantragen und erhalten können.