Bürgschaften des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu Gunsten landwirtschaftlicher Unternehmen (Bürgschaftsrichtlinie-Landwirtschaft)

Förderung zur Ermöglichung einer wettbewerbsfähigen, nachhaltigen, tierartgerechten Landwirtschaft durch die Übernahme einer Ausfallbürgschaft für volkswirtschaftlich förderungswürdige Vorhaben. Landwirtschaftliche Unternehmen gemäß KMU-Definition können mit einer Landesbürgschaft unterstützt werden, sofern die Aufnahme des benötigten Kredits ansonsten nicht zustande käme. Sämtliche Finanzierungsformen (einschließlich Bar-, Avalkredite, Leasing) können verbürgt werden.

Datenblatt - Bürgschaften des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu Gunsten landwirtschaftlicher Unternehmen (Bürgschaftsrichtlinie-Landwirtschaft)

Typ der Förderung (mehr Infos): Bürgschaft/Garantie

Fördersumme: Bis zu 80%ige Bürgschaftsquote

Zielgruppe: Etablierte Unternehmen

Fördergebiet: Mecklenburg-Vorpommern

Anbieter: Land Mecklenburg-Vorpommern

Projektträger: PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (pwc)

Link: Bürgschaften des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu Gunsten landwirtschaftlicher Unternehmen (Bürgschaftsrichtlinie-Landwirtschaft)

Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel

Personenbezogen: Nein

Unternehmensbezogen: Ja

Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!

Umsatzgrenze: Max. 50 Mio. €

Mitarbeitergrenze: Weniger als 250 Mitarbeiter

Laufzeit: Max. 12 Jahre, max. 8 Jahre für Umlauffinanzierungen

Kombination mit anderen Fördermitteln: Ist mit anderen Fördermitteln kombinierbar

Antragstellung: Antrag und Abwicklung durch Hausbank

Stand vom: 19. September 2016

 

Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.