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Innovationsgutschein B Hightech
Der „Innovationsgutschein B Hightech“ soll vor allem der Frühphasenförderung von Hightech-Unternehmen dienen, um diese schnell an Absatzmärkte und eine Unternehmensfinanzierung heranzuführen. Die Förderung deckt bis max. 50 Prozent der Ausgaben ab, die dem Unternehmen in Rechnung gestellt werden. Zum Erhalt der Höchstfördersumme müssen demnach mindestens 40.000 Euro (zzgl. MwSt) an förderfähigen Ausgaben nachgewiesen werden.
Antragsberechtigt sind Existenzgründer sowie junge Unternehmen bis maximal 5 Jahre nach Gründung, die ihren Hauptsitz in Baden-Württemberg haben.
Datenblatt - Innovationsgutschein B Hightech
Typ der Förderung (mehr Infos): Zuschuss
Fördersumme: 20.000 €, max. 50% der förderfähigen Kosten
Zielgruppe: Unternehmensgründer und junge Unternehmen
Fördergebiet: Baden-Württemberg
Anbieter: Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg
Link: Innovationsgutschein B Hightech
Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel
Innovation (mehr Infos): Dieses Fördermittel setzt ein innovatives Vorhaben voraus
Personenbezogen: Ja
Unternehmensbezogen: Ja
Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!
Höchstalter Unternehmen: 5 Jahre
Umsatzgrenze: Max. 20 Mio. €
Mitarbeitergrenze: Weniger als 100 Mitarbeiter
Kombination mit anderen Fördermitteln: Die Innovationsgutscheine A und B und B-Hightech können zeitentkoppelt kombiniert werden.
Stand vom: Dezember 2016
Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.