Förderung von Forschung, Technologie und Innovation (FTI-Richtlinie)

Zuwendungen auf Grundlage dieser Richtlinie sollen insbesondere durch Wissens- und Technologietransfer die Innovationen in der Wirtschaft, vor allem in kleinen und mittleren Unternehmen steigern. Ziel ist es, Verbundvorhaben von Unternehmen und Forschungseinrichtungen zu unterstützen, die der Entwicklung von innovativen Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen dienen. Dabei stehen diejenigen kleinen und mittleren Unternehmen in Thüringen im Fokus, deren Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit durch Kooperation und Technologietransfer nachhaltig verbessert werden sollen. Die geförderten Kooperationen sollen auch als Einstieg in überregionale bzw. transnationale FuE-Bündnisse dienen.

Datenblatt - Förderung von Forschung, Technologie und Innovation (FTI-Richtlinie)

Typ der Förderung (mehr Infos): Zuschuss

Fördersumme: Zwischen 35% und 80% der förderfähigen Kosten bzw. Ausgaben, max. 10 Mio. €

Zielgruppe: Etablierte Unternehmen

Fördergebiet: Thüringen

Anbieter: Freistaat Thüringen

Projektträger: Thüringer Aufbaubank (TAB)

Link: Förderung von Forschung, Technologie und Innovation (FTI-Richtlinie)

Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel

Innovation (mehr Infos): Dieses Fördermittel setzt ein innovatives Vorhaben voraus

Personenbezogen: Ja

Unternehmensbezogen: Ja

Umsatzgrenze: Max. 50 Mio. €

Mitarbeitergrenze: Weniger als 250 Mitarbeiter

Antragstellung: Antrag und Abwicklung durch die TAB

Stand vom: 7. September 2015

 

Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.