Radar für Gründer

Controlling - Überleben als Existenz-Gründer

Autor: Hans Luthardt
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Gefährliche Klippen frühzeitig erkennen und sicher umschiffen – das ist eine der wichtigsten Überlebensstrategien erfolgreicher Gründer. Wie Sie Ihr eigenes Frühwarnsystem aufbauen lesen Sie hier.

Bis vor kurzem dachte ich noch, dass man den Überblick über die eigene Firma fast wie automatisch beibehält und daher auch stets weiß, wie es um die Finanzen steht. Aber dann türmten sich scheinbar unwichtige Details und finanzielle Ungereimtheiten zu riesigen Problemen auf.“ So skizziert Jungunternehmer Peter Zurbier rückblickend die bislang schlimmste Situation seiner Firma. Vor zehn Monaten hatte sich der 32-Jährige als Anbieter für Party- und Gastronomiebedarf selbständig gemacht. Neben dem fachlichen Know-how, das er als Angestellter in dieser Branche bereits gesammelt hatte, war vom ersten Tag an betriebswirtschaftliches Detailwissen von ihm gefordert.

Wie Peter Zurbier stoßen hier die meisten Existenzgründer rasch an Grenzen. In dieser Frühphase der Selbständigkeit lauern vielschichtige Stolperfallen, Fehler sind vorprogrammiert – nur wer aus ihnen lernt, eignet sich auf Dauer den „richtigen Riecher“ für Gefahren an. Peter Zurbier hatte die Warnsignale übersehen. Als er dann keinen Ausweg mehr wusste, wandte er sich an seine Hausbank. Erst damit wurde Hilfe von Außen möglich. Der darauf folgende Kontakt zum „Runden Tisch“ der IHK, einer zentralen Anlaufstelle bei Krisen junger Unternehmen, war dann Rettung in allerletzter Minute und hat ihm zu wichtigen Erkenntnissen verholfen. „Heute weiß ich, dass mir der richtige Blick auf mein Geschäft und das richtige Timing bestimmt viel Ärger und Geld erspart hätte“, betont Zurbier.

Krisensignale frühzeitig erkennen

Von existenzieller Bedeutung ist daher ein Frühwarnsystem, das bereits in der Gründungsphase installiert wird und auf regelmäßiger Selbstkontrolle und Selbstdiagnose basiert. Damit lassen sich Risiken leichter erkennen und Korrekturen einleiten. Hauptursachen für das frühzeitige Aus junger Unternehmen sind Liquiditätsprobleme, Forderungsausfälle sowie strategische Fehler.

Zum Experten-Interview: Überleben im Existenzgründer-Dschungel

Liquidität überwachen

Nur der regelmäßige Blick auf die finanziellen Mittel hilft die eigene Zahlungsfähigkeit zu sichern und lässt die Ertragssituation berechenbar machen.
Faustregel: Ein überlebensfähiges Unternehmen muss mindestens drei Monate „flüssig“ sein, also laufende Rechnungen, Kredite und Kosten begleichen können.
Als erste Sicherungsmaßnahme vereinbart Zurbier mittlerweile täglich 20 Minuten als festen Termin mit sich selbst, um die aktuellen Geldbewegungen – nicht nur den Kassen- und Kontostand – festzustellen und zu prüfen. Von Anfang an wird so vermieden, Umsatz mit Gewinn zu verwechseln. Zu dieser täglichen Arbeit gehört auch die akribische Überwachung und Auswertung aller Fälligkeitstermine. Welche Auszahlung (von Miete, Energiekosten, Versicherungen, Zinsen bis hin zu Steuern, Vertriebs- und Verwaltungskosten) ist wann zu leisten? Und die Einnahmen betreffend: Welche Zahlungsziele sind mit den Kunden und Lieferanten vereinbart? Wie lange benötigt welcher Kunde, um seine Rechnung zu begleichen? Wurde der vereinbarte Betrag vollständig und vertragsgerecht erstattet?

Das Beispiel von Herrn Zurbier sollte Ihnen als Existenzgründer klar machen, dass jede Fälligkeit direkt Ihren Liquiditätsstand beeinflusst. Neben dem aktuellen Stand der Zahlungsfähigkeit lassen sich daraus wichtige Erkenntnisse für die von Ihnen außerdem sowohl vorab als auch rückblickend zu leistenden Wochen-, Monats- und Quartalsplanungen gewinnen. Nur durch diese, in zeitliche Abschnitte klar fixierte Selbstgutachten lassen sich Zahlungsziele und Unternehmensplanungen fassen, korrigieren und optimieren. Wenn Sie ein externes Buchführungsbüro mit Ihrer Buchhaltung beauftragen, sorgen Sie dafür, dass Sie in Wochen-, Monats- und Quartalsabständen auf die relevanten Daten zugreifen können.

Wie Gründer*innen die ViennaUP 2024 fürs Fundraising nutzen können

Die von der Wirtschaftsagentur Wien initiierte ViennaUP 2024 wird dieses Jahr vom 3. bis 9. Juni in Wien über die Bühne gehen. Das Startup-Festival bietet Gründer*innen zahlreiche Möglichkeiten, um mit Investor*innen in Kontakt zu treten. Wir haben im Vorfeld mit der österreichischen Investorin Laura Raggl von ROI Ventures gesprochen, welche Events man nicht verpassen sollte.

Die Vorbereitungen für Österreichs größtes Startup-Festival laufen bereits auf Hochtouren. Zum mittlerweile vierten Mal wird die ViennaUP vom 3. bis 9. Juni in Wien über die Bühne gehen. Auch in diesem Jahr tragen über 35 Partnerorganisationen aus der lokalen und internationalen Startup-Community das dezentrale Startup-Festival.

Das Programm bietet über 50 Veranstaltungen, die an bekannten Orten in der ganzen Stadt stattfinden werden – angefangen von Co-Working-Spaces über Konferenzsäle bis hin zur weltbekannten Hofburg. Neben Gründer*innen, Technikbegeisterten und Vertreter*innen aus der Kreativ-Szene sind auch in diesem Jahr wieder Investor*innen aus dem In- und Ausland mit am Start.

Laura Raggl gibt Tipps für Gründer*innen

Unter den Investor*innen ist auch Laura Raggl, die mit ihrer 2022 gestarteten Angel-Investoren-Gruppe ROI Ventures aktuell über 18 Startup-Beteiligungen hält. Dazu zählen bekannte Startups wie Magic.dev, das erst im Februar den Abschluss einer Finanzierungsrunde in Höhe von 117 Millionen US-Dollar bekannt gab.

“Mit der Teilnahme an der ViennaUP verfolge ich in erster Linie das Ziel, mich mit internationalen Investor*innen zu connecten und spannende Startups zu treffen. Ich habe mir bereits für jeden Tag ein Event ausgesucht”, so Raggl über ihre bevorstehende Teilnahme.

Ihren ganz persönlichen Start der ViennaUP macht sie mit der Veranstaltung Conversations with Calm/Storm Ventures. Das Event wird von Europas aktivstem HealthTech-Investor Calm/Storm Ventures organisiert und bietet neben Networking-Session auch ein inhaltliches Rahmenprogramm. So wird beispielsweise Carina Roth in einer der Sessions ihre Learnings teilen, wie sie von einer Gründerin zu einer Investorin wurde.

Connect Day und Investors Breakfast

Gründer*innen, die sich gerade im Fundraising befinden und mit Investor*innen in Kontakt treten wollen, sollen sich laut Raggl unbedingt auch für den Connect Day anmelden. Dieser zählt zur größten Networking-Veranstaltung des Startup-Festivals und wird am 4. Juni stattfinden. Traditionsgemäß ist der Corporate Reverse Pitch im Rahmen des Connect Day ein starker Anziehungspunkt für viele Teilnehmer*innen. Corporates präsentieren dabei ihre Lösungen, nach denen sie suchen.

Zudem empfiehlt Raggl Gründer*innen auch das 1:1 On-site-Matchmaking zu nutzen. “Gründer*innen sollten natürlich keine Events verpassen, wo Investor*innen vor Ort sind. Der Connect Day eignet sich dafür natürlich ideal. Bereits im Vorfeld des Events kann man eine Vorauswahl treffen und sich über eine Plattform vernetzen”, so Raggl. Mehr über die Teilnahmemöglichkeiten könnt ihr auch hier nachlesen.

Den Auftakt zum Connect Day bildet übrigens das Investors Breakfast, das von invest.austria organisiert wird und auf die Zielgruppe der Investor*innen zugeschnitten ist. Bei einem traditionellen Wiener Frühstück treffen sich Business Angels und Vertreter*innen aus der VC und PE-Community. Im Zentrum steht der Austausch, um sich unter anderem für künftige Co-Investments zusammenzuschließen.

Corona-Schnelltests datenschutzkonform anbieten

Arbeitgeber sind ab dem 19. April dazu verpflichtet, ihren Angestellten mindestens einmal wöchentlich Corona-Tests anzubieten, sofern sie nicht im Home Office arbeiten.

Datenschutz-Regeln für Corona-Testergebnisse

Die neue Verpflichtung zum Testangebot durch Arbeitgeber hat ihren Grund: Im Großraumbüro mit 50 % Auslastung ist das Risiko für eine Ansteckung mehr als dreimal so groß wie in einem Restaurant (ebenfalls bei 50 % Auslastung). Wer seine Mitarbeiter verantwortungsbewusst schützen möchte, sollte Tests in so kurzen Intervallen wie möglich anbieten. Dabei darf der Datenschutz natürlich nicht zu kurz kommen. Bei Corona-Testergebnissen handelt es sich um Gesundheitsdaten. Diese gehören nach Art. 9 DSGVO zu den besonderen Kategorien personenbezogener Daten und sind somit besonders schützenswert. Normalerweise dürfen sie nur verarbeitet werden, wenn strenge Voraussetzungen erfüllt werden – falls beispielsweise eine ausdrückliche Einwilligung zur Datenverarbeitung durch die Betroffenen vorliegt.

Beim Thema Corona gelten jedoch etwas andere Regeln. Das Infektionsschutzgesetz sieht zum Beispiel vor, dass Kontaktpersonen über eine Infektion informiert werden müssen. Hier steht der Infektionsschutz über dem Datenschutz – und die Information über ein positives Testergebnis muss auch ohne Einwilligung des Betroffenen geteilt werden dürfen. Das bedeutet allerdings noch lange nicht, dass der Datenschutz bei Corona-Testergebnissen keine Rolle spielt. Eine Offenlegung der Testergebnisse muss immer verhältnismäßig sein. Darüber hinaus gelten insbesondere die Prinzipien der Zweckbindung und Datenminimierung.

So können Arbeitgeber Corona-Tests datenschutzkonform anbieten

Leider kam es bereits in einigen Testzentren zu Datenpannen, bei denen die Testergebnisse in Kombination mit anderen personenbezogenen Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum etc.) an die Öffentlichkeit gelangten. Um deine Mitarbeiter zu schützen und das Vertrauen in Tests am Arbeitsplatz nicht aufs Spiel zu setzen, solltest du als Arbeitgeber unbedingt einige Regeln beachten:

  • Ermögliche anonyme Tests. Mitarbeiter*innen sollten die Möglichkeit haben, ihren Test in einem abgetrennten Bereich (im Idealfall einem eigenen Raum, ansonsten z. B. hinter einer Trennwand) durchführen zu können. Kollegen sollten also nicht so einfach mitbekommen können, wie das Testergebnis ausgefallen ist.
  • Erkläre deinen Mitarbeiter*innen, wie sie sich bei einem positiven Testergebnis verhalten sollten. Damit ein positiv getesteter Beschäftigter sein Ergebnis nicht vor anderen preisgeben muss, sollte vorab geklärt sein, wie man sich verhalten sollte. In der Regel empfiehlt es sich, nach einem positiven Test umgehend nach Hause zu gehen, um weitere Kontakte zu vermeiden.
  • Bewahre die Testergebnisse nur für kurze Zeit und gut verschlossen auf. Die Tests können (zusammen mit dem Namen des Getesteten) nach Durchführung in einen Briefumschlag gesteckt werden. Die Briefumschläge können dann gesammelt in einer verschlossenen Box aufbewahrt werden, um unter Umständen auf Testergebnisse zugreifen zu können. Wir empfehlen, nur ein bis zwei Personen (aus der Personalabteilung) den Zugang zu den Testergebnissen zu gewähren.
  • Vernichte die Testergebnisse nach der Aufbewahrungszeit. Wir empfehlen eine Aufbewahrungszeit von sieben Tagen. Danach sollten die Ergebnisse (ungeöffnet) vernichtet werden. Diese Aufbewahrungszeit halten wir für verhältnismäßig und dem Zweck der Nachverfolgung angemessen.
  • Verzichte auf eine digitale Erfassung der Testergebnisse, falls möglich. Um dem Grundsatz der Datenminimierung zu entsprechen, solltest du Testergebnisse am besten nur analog vorhalten. Es sei denn, eine digitale Erfassung (zum Beispiel in einer Tabelle) ist zwingend erforderlich. Wenn Gesundheitsdaten nämlich digitalisiert werden, wird ihr Schutz automatisch komplexer.

Was ist bei einem positiven Ergebnis zu tun?

Es kommt darauf an, wie oft du testest und ob deine Tests kontaktlos ablaufen. Wird täglich getestet und der Kontakt zu Kolleg*innen solange vermieden, bis das negative Testergebnis vorliegt, gibt es bei einem positiven Ergebnis keine Kontaktpersonen im Unternehmen. Besteht außerdem keine Anwesenheitspflicht, muss nicht einmal Maren Wienands ein Vorgesetzter oder die Personalabteilung informiert werden.

Generell gilt: Nur die Personen, die direkt betroffen sind (zum Beispiel Kontaktpersonen oder Vorgesetzte bei Anwesenheitspflicht), sollten über ein positives Testergebnis informiert werden.

Hinweis: Ein positives Ergebnis nach einem Selbsttest sollte durch einen PCR-Test bestätigt werden. Fällt dieser ebenfalls positiv aus, ist das Ergebnis meldepflichtig.

Beispiel für einen datenschutzkonformen Testablauf (Idealfall)

Nicht jeder Arbeitgeber bzw. Arbeitgeberin kann alle der folgenden Aspekte beachten und umsetzen. Im Idealfall sähe ein Testablauf aber zum Beispiel folgendermaßen aus:

  • Stelle Testutensilien, Papier, Briefumschläge und Stifte (einen Becher mit desinfizierten, einen mit benutzten Stiften) auf einen Tisch in einem Raum zur Verfügung, der im besten Fall über einen separaten Eingang verfügt.
  • In diesem Raum sollten voneinander abgetrennte Testbereiche zur Verfügung stehen, die sich Mitarbeiter*innen vorab für eine bestimmte Zeit buchen können.
  • Angestellte statten sich mit Testutensilien, Papier, frischem Stift und Briefumschlag aus und gehen direkt in ihren Testbereich. Dort führen sie den Selbsttest durch und warten auf das Testergebnis.
  • Bei einem positiven Testergebnis gehen sie sofort nach Hause und informieren bei Bedarf von dort die Personalabteilung und/oder ihren Vorgesetzten.
  • Bei einem negativen Testergebnis stecken sie das Testergebnis und einen Zettel mit ihrem Namen, Datum des Testtages und einer Unterschrift, der die Richtigkeit des Ergebnisses bestätigt, in einen Briefumschlag. Den Briefumschlag werfen sie in eine verschlossene Box.
  • Verwahre die Box mit den Briefumschlägen sieben Tage lang. Danach sollten die Testergebnisse vernichtet werden.

Externe Testanbieter

Manche Unternehmen lassen die Tests nicht durch ihre Mitarbeiter selbst durchführen, sondern entscheiden sich für einen externen Testanbieter (z. B. Mitarbeiter einer Apotheke). In diesem Fall ist derzeit noch ungeklärt, ob ein solcher Anbieter als Auftragsverarbeiter (AV) einzuordnen ist und somit ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) geschlossen werden muss. Nimmt der Testanbieter keine Testergebnisse mit und verarbeitet die Testdaten ausschließlich vor Ort, reicht wahrscheinlich eine Verschwiegenheitsvereinbarung. Werden die Daten jedoch weiterverarbeitet – zum Beispiel bei einer Abrechnung über die vom Land oder vom Bund bezahlten Bürgertests –, könnte ein AVV erforderlich werden. Offizielle Richtlinien gibt es für diesen Fall aufgrund der Aktualität noch nicht. Vielmehr wird versucht, sich an analogen Verfahrensregeln und Best Practices aus ähnlichen Situationen zu orientieren.

Fazit

Auch wenn das Infektionsschutzgesetz bei gewissen Aspekten des Datenschutzes Vorrang hat, ist bei kostenlosen Selbsttests für Arbeitnehmer darauf zu achten, die Testergebnisse so wenig Personen wie möglich zugänglich zu machen. Mit einem durchdachten Vorgehen zeige deinen Mitarbeiter*innen, dass du nicht nur ihre Gesundheit, sondern auch ihre Privatsphäre schätzt. Mit den oben beschriebenen Schritten erfüllst du die Anforderungen der DSGVO an Verhältnismäßigkeit, Zweckbindung und Datenminimierung.

Die Autorin Maren Wienands ist Team Lead Privacy (Corporate) bei DataGuard

Planungssicherheit statt Almosen

Im Interview: Dr. Bernd Fischl ist Partner der BFMT Gruppe und u.a. als zerti­fizierter Fördermittelberater in den Bereichen Gründung, Wachstum und Krisenmanagement tätig.

Wie ist das Corona-Jahr 2020 aus Ihrer Sicht gelaufen?

Die Herausforderungen, die Unternehmen zu bewältigen hatten, waren enorm. Das extreme Herunterfahren vieler geschäftlicher Aktivitäten und das zeitweise Lahmlegen des öffent­lichen Lebens beeinträchtigten die Real­wirtschaft direkt. Die Unternehmen hatten hier einen gewaltigen Nachfrageschock zu bewältigen. Funktionierende Geschäftsmodelle wurden plötzlich „on hold“ gestellt. Während viele Unternehmerinnen und Unternehmer schnell versuchten, die weiterlaufenden Kosten zu senken, war dies natürlich nur begrenzt und mit einem gewissen Vorlauf möglich. Die Folge war und ist eine zunehmend angespannte Eigenkapital­situation vieler eigentlich sehr solide wirtschaftender Unternehmen.

Das schnelle Schaffen steuerfinanzierter Förderprogrammen wirkte sich zudem direkt auf die Arbeit der Beraterinnen und Berater aus, die gefordert waren, ihre Mandantinnen und Mandaten entsprechend zu unterstützen. Sie mussten sich, trotz erheblicher Flut an Anfragen, sehr schnell in neue Herausforderungen z.B. im Bereich der Fördermittel einarbeiten, um Unternehmen kompetent begleiten zu können. Dies stellte für die Beratungsbranche eine sowohl qualitativ als auch quantitativ hohe Herausforderung dar. Aus meiner Sicht ist uns dies gut gelungen.

Was waren die größten Hürden und stärksten Hilfsangebote für Selbständige?

Neben den aktuell angebotenen Hilfen wie Überbrückungshilfe 1 und 2, November- und Dezemberhilfen wurde für betroffene Unternehmen zu Beginn der Krise ein Beratungszuschuss (über die BAFA) in Aussicht gestellt, der leider rückwirkend aufgrund von Budgetknappheit revidiert wurde. Das war sehr unschön, da zahlreiche Unternehmen nicht nur Zeit in die Antragstellung investiert, sondern auch wochenlang auf einen Bescheid gewartet hatten. Da vor dem Vorliegen eines positiven Bewilligungsbescheids nicht mit der Beratung begonnen werden durfte, hat sich dadurch die Situation vieler Unternehmen weiter verschlechtert.
Bei den aktuellen Hilfen gab und gibt es im Nachhinein immer wieder Änderungen bzw. Anpassungen bei der Antragstellung bzw. den Genehmigungsvoraussetzungen, was sowohl die Kosten als auch die Zeit bis zur Verfügbarkeit der dringend notwendigen Mittel erheblich erhöht.

Abzuwarten bleibt auch, wie die weitere Abwicklung und ggf. nachgelagerte Prüfung nach Zuteilung der Fördermittel erfolgen wird und ob es hier vielleicht auch zu erheb­lichen Rückzahlungen kommen kann. Es bleibt zu hoffen, dass diese Aspekte bei zukünftigen Förderungen berücksichtigt bzw. Fehler vermieden werden. Für den Wirtschaftskreislauf ist nichts schädlicher als anhaltende Planungsun­sicherheit.

Auch müssen wir uns stets vergegenwärtigen, dass wir von einem staatlich verordneten Stillstand sprechen, dessen Länge und Intensität auch nach einem Jahr der Krise in keinster Weise absehbar oder gar planbar ist. Gerade deshalb sollten Hilfsmaßnahmen zuverlässig planbar sein und keinen Almosen gleichen.

Was raten Sie Selbständigen, um sich für die kommenden Herausforderungen bestmöglich zu rüsten?

In der aktuellen Situation sollte jedes Unternehmen einen engen Kontakt mit seinem Steuerberater pflegen, da dieser über die aktuellen Hilfen informiert und berechtigt ist, entsprechende Anträge zu stellen. Neben den genannten Hilfen können bei einem größeren Kapitalbedarf auch Förderdarlehen bei der Hausbank beantragt werden. Hier sollte eine belastbare Planung erstellt werden, um die möglichen Szenarien mit dem daraus resultierenden Kapitalbedarf managen zu können. Nur so lässt sich ein Unternehmen in diesen unsicheren und volatilen Zeiten möglichst stabil in die Zukunft führen.

Neben der Prüfung und Nutzung von Zuschüssen und sonstigen Fördermitteln sollte auch die Eigenkapitalausstattung des Unternehmens im Auge behalten werden. Bei einer sehr stark reduzierten Eigenkapitalquote oder nicht ausreichend verfügbaren Fördermitteln bzw. Fremdkapital kann auch die Aufnahme von Eigenkapital oder Mezzanine-Kapital sinnvoll oder sogar notwendig sein. In der aktuellen Krise hat sich wieder einmal gezeigt, dass Unternehmen mit einer starken Eigenkapitalquote weniger anfällig für unerwartete Ereignisse sind.

Für Unternehmen ist es weiterhin wichtig, sich umfänglich zu informieren bzw. informieren zu lassen. Da niemand den weiteren Verlauf der Krise kennt, sind die aktuellen Herausforderungen aktiv anzugehen. Dabei darf natürlich nicht vergessen werden, dass es auch eine Zeit nach COVID-19 geben wird. Wer sich jetzt gut aufstellt, kann von der dann einsetzenden Erholung überproportional profitieren.

Abschalten für Gründer

Naturgemäß müssen Gründer meist sehr viel Arbeitszeit in den Aufbau ihrer Firma stecken. Doch bei allem Leistungsgedanken sollte dabei das Abschalten nicht zu kurz kommen, denn es ist für den Erfolg von entscheidender Bedeutung.

Zehn Uhr abends: Wo normale Arbeitnehmer schon längst im Feierabend sind und schon mit dem Gedanken spielen, sich ins Bett zu begeben, brennt in vielen Start-ups noch Licht. In der Gründerphase gibt es immer etwas zu tun. Was jedoch viele ignorieren: Der Mensch ist kein Computer, der beliebig lange mit konstanter Leistung laufen kann. Wer grundlegende Bedürfnisse wie Schlaf und Entspannung ignoriert, setzt sich nicht nur einem hohen Gesundheitsrisiko aus, sondern sorgt dafür, dass seine Leistungskurve in den Keller sinkt – zum Nachteil des eigenen Unternehmens. Wie und warum Gründer den Kopf regelmäßig frei machen sollten, erklärt der folgende Artikel.


Von Stress & Leistungsfähigkeit

Die Gründerphase ist Stress pur. Doch nicht immer ist der nur nachteilig. Erst, wenn er Überhandnimmt, weil er nicht mehr abgebaut wird.


Warum Gründerstress? Zum Beispiel wegen Arbeitszeiten

Natürlich, generell ist die Selbstständigkeit nichts für Leute, die auf Acht-Stunden-Tage stehen und für die um fünf Uhr der Hammer fallen muss – das zeigen auch die Zahlen: Selbstständige arbeiten branchenübergreifend im Durchschnitt wöchentlich rund acht Stunden länger als Angestellte. Bloß: So verständlich diese Zeit-Investition ins eigene Startup ist, so schlecht ist sie fürs Stress-Niveau. Solange der Körper im Arbeitsmodus ist, versucht er, maximale Bereitschaft und Konzentration aufrecht zu erhalten – die Definition von Stress. Bloß: Diesen Level kann der Mensch nicht unbegrenzt aufbieten. Schon nach wenigen Tagen, in denen die Arbeitszeiten wesentlich über den Entspannungsphasen liegen, machen wir schlapp.

Überarbeitung
Wer länger arbeitet, arbeitet auch allein von der Menge sehr viel mehr pro Tag. Auch das schlägt sich auf den Stress nieder, der Körper muss immer mehr Baustellen im Hinterkopf behalten.

Hohe Einzelbelastung
Das wiederum sorgt in Kombination mit der Tatsache, dass viele Startups in Sachen Mitarbeiterzahl noch nicht optimal aufgestellt sind, zu einer wesentlich größeren Belastung Einzelner. Oftmals ist es der Gründer selbst, der sich am meisten zumutet. Und gleichzeitig verzettelt er sich durch die vielen unterschiedlichen Felder zügig:

  • Eine Stunde am Projekt arbeiten
  • Probleme der Buchhaltung lösen
  • Treffen mit Investoren
  • Arbeiten am Projekt
  • Vorstellungsgespräche
  • Technische Probleme

Diese Liste ließe sich beliebig fortsetzen, denn es gibt praktisch keinen Job, um den sich Gründer nicht persönlich kümmern – auch weil viele Neu-Chefs noch nicht delegieren gelernt haben.

Entspannung Fehlanzeige
Und weil in der Gründungsphase keine noch so harte Arbeit wirklich zu einem Ende führt, sondern sich immer wieder neue "Baustellen" auftun, können viele Chefs auch dann nicht abschalten, wenn sie zuhause sind. Wem kreisten während dieser Zeit nicht die Gedanken auch noch im Bett um irgendein Detail?

Risikomanagement für Start-ups

Kommen, um zu bleiben: 3 Tipps für effizientes Risikomanagement für Start-ups.

Nach den ersten drei Jahren ist die größte Hürde überwunden: Statistisch gesehen nimmt die Wahrscheinlichkeit des Scheiterns für Start-ups nach der schwierigen Anfangszeit deutlich ab. Ein durchdachtes Risikomanagement ist dabei gerade in der Gründungsphase der Schlüssel zum Erfolg.

Im Folgenden stellen wir drei konkrete Maßnahmen vor, die beim Risikomanagement von jungen Unternehmen unbedingt beachtet werden sollten.

Unvorhergesehene Herausforderungen und hohe Risiken: daran scheitern Start-ups

Die Start-up-Branche bringt spezifische Eigenschaften mit sich. Sind Gründer sich diesen bewusst, sind erste potenzielle Fallstricke identifiziert. So setzen junge Unternehmen häufig andere Prioritäten als etablierte Firmen: während Produkt- und Organisationsentwicklung im Fokus stehen, folgt Profitabilität häufig erst an zweiter Stelle. Zudem sind gerade in der Anfangszeit größere finanzielle Risiken nicht auszuschließen.

Als Neulinge im Markt stehen sie vor der großen Herausforderung, zahlreiche Neukunden zu akquirieren, ohne die Rückendeckung durch einen Stamm an Bestandskunden zu haben. Finanzielle Ressourcen sind also häufig knapp, weshalb Start-ups sich Kunden und Lieferanten mit einer schlechten Zahlungsmoral nicht leisten zu können. Neben den allgemeinen potenziellen Risiken, die mit einer Firmengründung einhergehen, gibt es bestimmte branchenspezifische Gefahren. Start-ups sollten aus diesem Grund ihr Geschäftsfeld genau untersuchen und in diesem Zuge nicht nur weitere Spieler aus der Branche, sondern auch weitere Beratungsstellen wie etwa die örtliche Industrie- und Handelskammer befragen.

Vorbeugen und Vorausplanen: Drei Maßnahmen für effektives Risikomanagement

Risikomanagement Tipp 1: Verteilung der finanziellen Mittel kontinuierlich anpassen

Im Laufe der Jahre steigen die Fixkosten in Unternehmen an. Dementsprechend liegt es in der Hand des Start-ups, höhere Rücklagen aufzubauen. Auch in guten Zeiten ist regelmäßige Rücksprache mit der Bank wichtig, um Warnsignale frühzeitig kommunizieren zu können. Benötigt ein junges Unternehmen eine Krediterhöhung, dann sollte es diese Finanzierung vorausschauend in den gesamten Maßnahmenplan einbetten. Somit bleibt das Start-up auf der sicheren Seite, auch wenn es um die eigene Kreditwürdigkeit geht: Zahlungsunfähigkeiten – auch, wenn sie nur vorübergehend, etwa bis zur nächsten Finanzspritze sein mögen – sowie Verzögerungen beim Begleichen der Rechnungen wirken sich negativ auf die Kreditwürdigkeit aus. Hier ein vertrauenswürdiges und professionelles Bild abzugeben, ist für spätere Unterstützung durch Banken, Investoren oder Geschäftspartner von großer Bedeutung.

Risikomanagement Tipp 2: existenzbedrohenden Schäden vorbeugen

Damit es gar nicht erst zu existenzbedrohenden Schäden kommt, profitieren Start-ups davon, frühzeitig Profis in ihr Risikomanagementsystem einzubinden. Versicherungen abzuschließen ist unerlässlich und im Idealfall unterstützen die Experten das Unternehmen bereits beim Aufbau des Systems. Weiterhin sollten Start-ups existenzielle Abhängigkeiten bei ihrem Kerngeschäft von Zulieferern vermeiden. Zweifelt ein junges Unternehmen an der Zahlungsfähigkeit von Kunden, wenn beispielsweise Rechnungen mit großer Verspätung bezahlt werden oder von Auskunfteien ein niedriger Bonitätswert ausgegeben wird, bietet es sich an, Bezahlung per Vorkasse festzulegen. Im Worst-Case, etwa bei ausbleibenden Zahlungen, sollte Start-ups auf professionelle Inkasso-Services setzen, um Zeit zu sparen und somit effektiv Kosten zu minimieren.

Risikomanagement Tipp 3: Planungssicherheit nachhaltig erhöhen

Risiken einzuschätzen und potenzielle Krisen im Voraus zu identifizieren sind wichtige Schritte auf dem Weg zu mehr Planungssicherheit. Zusätzlich sinnvoll ist eine jährlich durchgeführte gründliche Risikoanalyse für die eigene Branche. Die Erkenntnisse daraus sind eine wertvolle Grundlage für die einzugehenden Absicherungen. Aufträgen von Neukunden ab einer bestimmten Größenordnung sollte das junge Unternehmen erst bestätigen, nachdem es die Bonität des potenziellen Abnehmers geprüft hat. Auch profitiert das Start-up davon, von wichtigen Lieferanten Informationen zu deren Risikomanagement einzufordern und erst danach die Geschäftsbeziehung zu bestätigen.

Fazit: vergangene Projekte für Bonität der Gründer von großer Wichtigkeit

Start-ups nützt eine gute Beziehung zu ihrem Kreditinstitut ebenso wie ein gut durchdachtes Risikomanagementsystem und langfristige Planung. Maßnahmen, die das Risiko der Insolvenz zu mindern, müssen in jedem Start-up fest verankert sein, denn frühere Insolvenzen wirken sich negativ auf die Bonitätsbewertung von Gründern bei zukünftigen Projekten aus. Wurden finanzielle Risiken identifiziert, dürfen sie daher nicht aus den Augen verloren werden. Eine kontinuierliche Beobachtung und systematische Steuerung durch eigene Verantwortliche im Unternehmen oder externe Auskunfteien ist somit vorausgesetzt.

Werden erste Anzeichen deutlich, dass bei einem Vertragspartner mit Zahlungsausfällen, -verspätungen oder sogar einer Insolvenz zu rechnen ist, kann mit einer Risikostrategie zeitnah und effektiv gehandelt werden. Mögliche Ansätze können hierbei etwa der Ausbau des Qualitätsmanagements, ein Dienstleisterwechsel oder Versicherungen sein. Allein durch das konstante Monitoring verringert sich das Eintrittsrisiko bereits und auch neue Risiken sind schnell erkennbar. Dies trägt dazu bei, dass Start-ups nicht nur die ersten drei Jahre nach der Gründung überstehen, sondern langfristigen Erfolg haben.


Der Autor Markus Damer ist Head of Finance bei der Creditsafe Deutschland GmbH. Das global agierende Unternehmen Creditsafe ist die weltweit meistgenutzte Wirtschaftsauskunftei.

Krisenhilfe: Home-Delivery-Software für Gastromonen

Das Berliner Start-up SimplyDelivery unterstützt Gastronomen mit einer Home-Delivery-Software - ab sofort kann diese zwei Monate gratis genutzt werden.

Restaurants sind aktuell sehr stark betroffen von der Krise um das Corona-Virus. Die Gäste bleiben aus, da das umsatzstarke Abendgeschäft wegfällt, darüber hinaus ist die Anzahl der Plätze in den Restaurants stark minimiert, um die Vorgaben des Mindestabstands von 1,5 Metern einzuhalten. Schon kämpfen viele Restaurants ums Überleben und das Gerücht um eine komplette Schließung macht hartnäckig die Runde.

Die einzige Option, die jetzt noch bleibt, ist die Lieferung zu den Gästen nach Hause. Für Gastronomen ist dies jedoch eine Umstellung, da sie weder die Erfahrung noch die technische Ausrüstung dafür haben. Das Berliner Unternehmen SimplyDelivery will hier unterstützen. Seit 2014 entwickelt es Software für Lieferdienste und verfügt über das entsprechende Know-how, wie man effektiv Essen ausliefert.

„Für uns ist es wichtig, unseren Beitrag zu leisten, um die Lebensmittelversorgung des Landes aufrecht zu erhalten und einen wichtigen Wirtschaftszweig mit vielen Arbeitnehmern zu unterstützen“, sagt Geschäftsführer Björn Wisnewski. Das Unternehmen stellt den Restaurants für zwei Monate kostenlos die entsprechende Software bestehend aus Kassensystem, Webshop und Fahrer-App zur Verfügung, sodass diese mit ihrem bestehenden Personal auf das Liefergeschäft umsteigen können.

Während der Zeit können die Gastronomen das Paket jederzeit kündigen. Durch Webinare und Marketing-Anleitungen bekommen die Gastronomen einen Crashkurs, wie sie kurzfristig in das Geschäft einsteigen können. Für die Einrichtung wird lediglich eine Pauschale von 99 Euro fällig, damit das selbstfinanzierte Unternehmen die eigenen Kosten für die Einrichtung decken kann. Für den Betrieb der Software kann in der Regel die bestehende Hardware wie iPads oder Windows-Computer verwendet werden.
 
Hier gibt es alle Infos

Corona-Soforthilfe für Selbständige: Infos und To do's

Das staatliche 50-Milliarden-Hilfspaket für Selbständige steht: Diese Hilfen sind für kleine Firmen und Freiberufler beschlossen und so kommen Betroffene ab sofort an das Geld.

Für Kleinunternehmen und Selbständige - in diesem Bereich sind in Deutschland rund zehn Millionen Menschen beschäftigt - werden Coroan-Soforthilfen zur Verfügung gestellt. Der Bundestag hat am 25. März den Nachtragshaushalt beschlossen, damit die Milliardenhilfen in der Corona-Krise fließen können.

Die Hilfe wird direkt und schnell ausgezahlt. Dies soll unbürokratisch funktionieren, die Betroffenen müssten nur versichern, dass sie durch Corona in einen Liquiditätsengpass geraten seien. Für Kleinbetriebe mit bis zu fünf Beschäftigten werde es dann 9.000 Euro für drei Monate geben, für Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten 15.000 Euro. Damit will die Bundesregierung sicherstellen, dass diese Unternehmer für ihre laufende Verpflichtungen aufkommen können.

Corona-Soforthilfe wird nicht auf Hartz-IV angerechnet

Wenn Selbstständige/Freiberufler mit Hartz-IV-Bezügen Corona-Soforthilfen bekommen, darf diese Sonderzahlung in der Regel nicht auf ihr Arbeitslosengeld II angerechnet werden. Darauf weist das Bundesarbeitsministerium hin. Wenn Corona-Soforthilfen anderen Zwecken dienten als das Arbeitslosengeld II, "sind sie demnach nicht als Einkommen zu berücksichtigen. Dies trifft nach Kenntnis der Bundesregierung auf die Mehrzahl der 'Corona-Soforthilfen' zu", so das Bundesarbeitsministerium.

Landesgericht Köln: Corona-Soforthilfe unpfändbar

Die Corona-Soforthilfen können nicht gepfändet werden, entschied das Landgericht Köln in einem kürzlich veröffentlichten Urteil (Urteil. v. 23.04.2020, Az.: 39 T 57/20).

Die Verwaltungsvereinbarung steht

Bund und Länder haben sich auf eine Verwaltungsvereinbarung geeinigt, wie das Finanz- sowie das Wirtschaftsministerium am Sonntag, dem 29. März, mitgeteilt hat. Dadurch könnten die Länder die Bundesmittel ab Montag, dem 30.03., abrufen, um Zuschüsse schnell und unbürokratisch auszuzahlen.

"Wir helfen mit umfassenden Maßnahmen der gesamten Wirtschaft von klein bis groß und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, mit dieser Extremsituation umzugehen", heißt es in einem der dpa vorliegenden Brief Altmaiers an Wirtschaftsverbände.

Die Soforthilfen des Bundes gelten auch für Landwirte.

Zugleich stellte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier weiteren staatlichen Anschub für die Zeit nach der Krise in Aussicht. "Wir brauchen ein umfassendes Fitnessprogramm für die deutsche Wirtschaft", sagte Altmaier der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung".

Die Kerninhalte Verwaltungsvereinbarung: Wer kann wo einen Antrag stellen?

Die Verwaltungsvereinbarung einschließlich der Vollzugsregelungen stellt klar, wer wo seinen Antrag stellen kann. Nachfolgend ein Überblick.

Antragsberechtigte: sind Soloselbständige, Angehörige der Freien Berufe und kleine Unternehmen einschließlich Landwirte mit bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente), die wirtschaftlich am Markt als Unternehmen tätig sind. Sie müssen ihre Tätigkeit von einer inländischen Betriebsstätte oder einem inländischen Sitz der Geschäftsführung aus ausführen und bei einem deutschen Finanzamt angemeldet sein.

Umfang der Soforthilfe: Die Soforthilfe dient der Sicherung der wirtschaftlichen Existenz der Unternehmen und zur Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen in Folge der Corona-Krise. Unternehmen bzw. Selbständige aus allen Wirtschaftsbereichen mit bis zu 5 Beschäftigten können einen einmaligen Zuschuss von bis zu 9.000 Euro für drei Monate beantragen, Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten einen einmaligen Zuschuss von bis zu 15.000 Euro, ebenfalls für drei Monate.

Nachweis des Liquiditätsengpasses durch Corona-Krise: Der Antragsteller muss versichern, dass er durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist. Antragstellende Unternehmen dürfen sich nicht bereits am 31.12.2019 in finanziellen Schwierigkeiten befunden haben.

Auszahlung über die Länder: Länder haben die Umsetzung und Auszahlung der Hilfen übernommen. Eine Liste der Ansprechpartner finden Sie nachfolgend.

Unbürokratisches Antragsverfahren: Das Soforthilfe-Programm verzichtet bewusst auf ein bürokratisches Antragsverfahren, um eine rasche und unbürokratische Auszahlung zu gewährleisten. Die Angaben zum Antrag müssen aber richtig sein - Falschangaben können den Tatbestand des Subventionsbetrugs erfüllen und zu entsprechenden strafrechtlichen Konsequenzen führen. Anträge können bei den zuständigen Ansprechpartnern in den Ländern in Kürze elektronisch gestellt werden.

Antrags- und Auszahlungsfrist: Anträge sind bis spätestens 31.05.2020 bei der zuständigen Landesbehörde zu stellen.

Kumulierung mit anderen Beihilfen und steuerliche Relevanz: Eine Kumulierung mit anderen Hilfen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ist grundsätzlich möglich. Eine Überkompensation ist aber zurückzuzahlen. Damit der Zuschuss jetzt, wenn es wichtig ist, in vollem Umfang den Unternehmen zu Gute kommt, wird er bei den Steuervorauszahlungen für 2020 nicht berücksichtigt. Zwar ist der Zuschuss grundsätzlich steuerpflichtig, aber das wirkt sich erst dann aus, wenn die Steuererklärung für 2020 eingereicht werden muss, also frühestens im nächsten Jahr. Nur wenn im Jahr 2020 ein positiver Gewinn erwirtschaftet wurde, wird dann auf den Zuschuss der individuelle Steuersatz fällig.

Hier gibt's die Übersicht über die zuständigen Behörden oder Stellen in den Ländern
: (Hinweis: Die genannten Ansprechpartner können kontaktiert werden sowohl zu Länder-Soforthilfen als auch für Bundes-Soforthilfen).

Weitere wichtige Maßnahmen

Eine zentrale Rolle, um die Gefahr der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung zu vermeiden, kommt der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu. Dazu werden bei bereits vorhandenen Programmen, vor allem jenen zur Kreditabsicherung, der Zugang erleichtert und Hürden abgebaut. Liquiditätsengpässen sollen mittels Krediten entgegengewirkt werden. Zentrale Maßnahmen sind in diesem Zusammenhang die Erhöhung der Risikoübernahme von derzeit 50 Prozent auf nun 80 Prozent.

Ein weiteres Gesetz soll verhindern, dass Unternehmen nur deshalb Insolvenz anmelden müssen, weil die von der Bundesregierung beschlossenen Hilfen nicht rechtzeitig bei ihnen ankommen. Die reguläre Drei-Wochen-Frist für einen Insolvenzantrag wird bis Ende September ausgesetzt.

Über die einzelnen Wirtschaftsministerien der Bundesländer

findest du hier wichtige Informationen, die täglich aktualisiert werden, bit.ly/2JaSShi

Zuständig für das

Kurzarbeitergeld ist die örtliche Arbeitsagentur. Für weitere Informationen erreichen Arbeitgeber die zentrale Hotline der Bundesagentur für Arbeit unter der Telefonnummer: 0800/45555 20.

Weitere Infos zum Thema Kurzarbeitergeld gibt es als PDF-Download hier

Für direkte Fragen steht Unternehmern die Hotline des Bundesfinanzministeriums zur Verfügung, Tel.:  030 / 18615 8000.

Über das Infotelefon des Bundesgesundheitsministeriums erfahren Unternehmer alles, was Sie zum Coronavirus selbst wissen sollten, etwa zum Umgang mit Verdachtsfällen im Betrieb oder zu Quarantänemaßnahmen: 030/346 465 100.

Tipps der Redaktion

Zum Weiterlesen: Corona FAQ für Selbständige (wird laufend aktualsiert)

Mit dem kostenlosen E-Book "Coronakrise: Hilfen vom Staat für Selbstständige" will das Portal www.steuertipps.de Betroffene in dieser Ausnahmesituation unterstützen. Das E-Book liefert einen schnellen Überblick über die staatlichen Hilfen für Betroffene. Alle Informationen sind darin gebündelt aufbereitet und dienen der leichteren Orientierung. Das E-Book wird kontinuierlich aktualisiert und erweitert.

RatgeberCoronavirus: Versicherung, Arbeit, Finanzen“: Der aktuelle Ratgeber des digitalen Finanzportals Joonko gibt wertvolle Antworten auf dringende Fragen wie bspw:

  • Verdienstausfall: Wie steht es um Rücktrittsrecht und Fristen, sollte es zu Kündigungen seitens des Vertragspartners kommen?
  • Entschädigung bei Quarantäne: Besteht ein Recht auf Entschädigungszahlungen?
  • Kleinere und mittlere Unternehmen: Wie können sich KMUs mit Arbeits- und Entgeltausfällen finanziell helfen?

Nasen-Mund-Schutzmasken für Kinder und Erwachsene

Mandy Geddert, die Gründerin des Modelabels CharLe, näht in der aktuellen Krise Masken für Praxen und den Privatgebrauch.

Ein Mundschutz ist in diesen schweren Wochen und Monaten für viele unerlässlich. Deswegen beschäftigt sich die Berlinerin Mandy Geddert, die normalerweise mit ihrem Modelabel CharLe ökologische und mitwachsende Baby- und Kindermode sowie Biogummibänder herstellt, schon seit vier Wochen mit der Umsetzung, wie man solche Mund-Nasen-Schutzmasken nähen kann. Nach einigen Testversuchen, wie man aus dem vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Mullstoff Masken so näht, dass sie auch waschbar und lange verwendbar sind, sind diese nun ab sofort für Kinder, Jugendliche und Erwachsene erhältlich.

„Schon Mitte Februar berichtete mir eine Kundin, die als Zahnmedizinische Fachassistentin und Referentin in der Zahnarztpraxis „Am Schloß Köpenick“ arbeitet und somit zu den gefährdeten Berufsgruppen zählt, vom Lieferengpass bei Mundschutzmasken“, so Mandy Geddert. „Daher trat diese Kundin mit der gezielten Bitte an mich heran, eine Stoffmaske zu entwickeln, die bei 95 Grad waschbar und sterilisierbar (bei 134 Grad) ist. Wir entwickelten zunächst zwei verschiedene Maskenmodelle, die die Kundin dann direkt bei der Arbeit an einem Patienten testen konnte. Danach wurde die Maske heiß gewaschen und sterilisiert und wir haben noch kleine, gewünschte Änderungen vorgenommen. So entstand auch die Idee, zusätzliche Masken für Kinder zu nähen.“

Auch Marcel Junker, Physiotherapeut bei ruhepol. in Berlin nutzt die Masken seit einigen Tagen: „Meiner Meinung nach ist nun ein Umdenken angesagt. Statt auf Wegwerfprodukte zu setzen, setze ich gemäß meines Umweltbewusstseins auf waschbare Masken. Meine Patienten brauchen in diesen stürmischen Zeiten unter anderem auch mich als ihren Physiotherapeuten an ihrer Seite. Damit ich das so lange wie möglich kann, schütze ich mich und sie ab sofort mit diesen Masken.“

Kommunikation in Krisenzeiten

Krisen verlangen nach Transparenz und Führung. Alles andere destabilisiert noch mehr. Wie es mit der passenden Kommunikation leichter fällt, Kunden und Mitarbeiter in unsicheren Zeiten zu Verbündeten zu machen.

Seit Wochen dominiert ein Thema wirtschaftlich und gesellschaftlich die Welt. Die Frage, die sich gerade viele, wenn nicht alle Unternehmen stellen, lautet: Was sollen wir in dieser außerordentlichen Situation kommunikativ machen?

Leider „vergessen“ viele Unternehmen in dieser Situation (wenn man mit sich und dem Unternehmen beschäftigt ist), dass interne und externe Kommunikation absolut unerlässlich ist. So kann man Nähe, Verbundenheit und weiterhin Sichtbarkeit gewährleisten. Zudem haben wir in Krisenzeiten einen erhöhten Kommunikationsbedarf.

Es kommt auf jedes Wort an

In der Krisenkommunikation kommt es auf jedes Wort an. Vermeintlich „tolle Ideen“, wie eine „Corona-Rabatt-Aktion“ können sich als schmerzhafter Bumerang herausstellen. Es braucht jetzt einen kühlen Kopf und eine übergeordnete und strategische Kommunikation. Und das gerade jetzt, wenn viele Menschen „blockiert“ sind und wichtige kommunikative Aufgaben nicht erkennen oder umsetzen können.

Unternehmern und Selbständigen muss klar sein: Man kann mit Krisenkommunikation nicht alles verändern. Das ist klar. Aber man kann in vielen Fällen noch etwas herausholen und Kunden und Mitarbeiter zu Verbündeten machen. Gerade das ist in dieser Zeit enorm wertvoll.

Interne Kommunikation ist das Führungsinstrument

Eine Krise wie die aktuelle hat niemand erwartet und kaum jemand hätte sich die aktuellen Szenarien auch nur ausmalen können. Unternehmer sind im Moment stark gefordert und hauptsächlich mit sich selbst und dem Unternehmen beschäftigt. Das unternehmerische Leben muss aber (irgendwie) weitergehen. Wir stehen vor immensen wirtschaftlichen Problemen – und damit kommt die (interne und externe) Kommunikation ins Spiel.

Das Ziel muss es sein, nach der Krise wieder „bereit“ zu sein und das Wohlwollen der Mitarbeiter und Kunden zu besitzen. Die richtige Kommunikation macht hier den entscheidenden Unterschied. Und der wichtigste Teil ist die interne Kommunikation. Denn wenn du die eigenen Mitarbeiter nicht mehr auf deiner Seite hast, hast du verloren. Warum ist interne Kommunikation in einer Krise so wichtig?

Die Basis dazu liefern uns die Merkmale einer Krise (egal, ob Corona- oder durch einen anderen Auslöser bedingt):

  • Eine Krise ist (meistens) überraschend (es gibt auch Krisen, welche im Vorfeld ersichtlich sind)
  • Sie ist unvergleichbar (man hat keinen Vergleich zu Vorhergehendem bzw. Erfahrungswerte)
  • Man ist unmittelbar betroffen
  • Die Situation erscheint komplex
  • Der Handlungsspielraum ist stark eingeschränkt
  • Sie kann sich eigendynamisch entwickeln
  • Das Tagesgeschäft wird stark beeinträchtigt
  • Die Situation wirkt absorbierend (braucht unseren vollen Einsatz)
  • Das Interesse nach umfassender Information wächst enorm
  • Hohe Medienaufmerksamkeit
  • Außerordentlicher Zeitdruck
  • Das Ereignis löst schwerwiegende kurz- oder langfristige Folgen aus

Durch alle diese Merkmale sind wir stark verunsichert. Wir suchen nach etwas, das uns wieder Halt gibt. Und das sind in diesem Fall „Informationen“ und „Führung“.

Was können Unternehmer und Führungspersönlichkeit also konkret tun?

  • Verdreifache deine Kommunikationskadenz. Hast du bisher einmal pro Woche informiert, tue es nun alle zwei Tage, auch, wenn nichts Neues dazu gekommen ist.
  • Kommuniziere klar, bringe alle Fakten auf den Tisch. Informationen zurückhalten sorgt nur für weitere wachsende Unsicherheit.
  • Beziehe deine Mitarbeiter mit ein und motivieren sie.
  • Mache die Dringlichkeit klar, beispielsweise was die wirtschaftlichen oder gesundheitlichen Folgen anbelangt.
  • Lass alle deine Mitarbeiter zu Wort kommen. Vielleicht erhältst du so tolle kreative Ideen, aber vor allem nimmst du so deine Mitarbeiter ernst.
  • Triff keine Entscheidungen auf der Grundlage von Spekulationen! Auch wenn momentan Entscheidungen von Tag zu Tag wechseln können, halten Sie sich an die Fakten.
  • Delegiere Aufgaben ganz klar. Denn du müssen den Kopf frei behalten und weiterhin führen können. Zudem ist jeder Mitarbeitende momentan froh um Aufgaben und Beschäftigung.

Die Autorin Sereina Schmidt ist spezialisiert auf Krisenkommunikation und CEO-Reputation. Ihre Stärke ist die direkte, transparente und ehrliche Beratung und Unterstützung von Unternehmern.

Zahlungsunfähigkeit erkennen und richtig handeln

Was ist zu tun, wenn das "Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie" nicht ausreicht und die Insolvenz droht?

Obwohl die Bundesregierung mit Zuschüssen, Krediten und Gesetzesänderungen sämtliche Hebel zur Rettung von Unternehmen in Bewegung setzt, wird es nicht gelingen, alle vor der Insolvenz zu bewahren. Seit dem 27. März 2020 gilt das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie, das die Insolvenzantragspflicht aussetzt.

Bei vielen Unternehmern stellt sich aber die Frage, in welchen Fällen dieses neue Gesetz Anwendung findet und wann man tatsächlich insolvenzantragpflichtig ist. Immerhin ist Insolvenzverschleppung kein Kavaliersdelikt und die Verantwortlichen müssen mit hohen Strafen rechnen. Um dies zu vermeiden, hat Jörg Franzke, Rechtsanwalt für Insolvenzrecht, ein Prüfungsschema entwickelt, an dem man ablesen kann, wann Insolvenzantragspflicht besteht und was die Zahlungsunfähigkeit infolge der Coronakrise für Unternehmen bedeutet.

Prüfungsschema: So überwachen Geschäftsführer die Insolvenzantragspflicht

In der aktuellen Krise müssen Geschäftsführer täglich die Liquidität überwachen und dokumentieren. Insbesondere mit der Dokumentation der finanziellen Situation verfahren Geschäftsführer oft etwas nachlässig, dabei kann sie in der späteren Situation entlasten. Die tägliche Kontrolle entscheidet über das richtige Timing für einen Insolvenzantrag: Wird er zu früh eingereicht, haftet der Geschäftsführer gegenüber den Gesellschaftern für die falsche Entscheidung. Beantragt er die Insolvenz zu spät, haftet er gegenüber dem Insolvenzverwalter wegen Insolvenzverschleppung. Zum eigenen Schutz ist es also wichtig, den richtigen Zeitpunkt genau abzupassen.

Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) und übliche Liquiditätsplanung allein entlasten Geschäftsführung nicht. Die tägliche Überwachung der verfügbaren Liquidität und fälligen Forderungen entscheidet über die Insolvenzreife. Da die BWA die meisten Geschäftsführer erst mit zweimonatiger Verspätung erreicht und sie auf die steuerliche Abschöpfung abzielt, eignet sie sich zur Ermittlung der Insolvenzreife nicht. Daher sollte man sein Augenmerk eher auf die Liquiditätsplanung, als einen Bestandteil der Liquiditätsüberwachung, zur Ermittlung der Insolvenzreife richten.

Geschäftsführung muss täglich einen Finanzstatus aufstellen. Hierbei handelt es sich um eine Momentaufnahme, der folgende Fragen zugrunde liegen: Wie ist der heutige Stand des Unternehmens? Wie viel Geld steht heute zur Verfügung? Welche Rechnungen müssen heute bezahlt werden? Am einfachsten ist es, hierfür eine T-Tabelle anzulegen. In die linke Spalte wird das heute verfügbare Geld eingetragen und die rechte Spalte informiert über die heute zu zahlenden Rechnungen. Um den Finanzstatus auszuwerten, addiert man die liquiden Mittel in der linken Spalte wie auch die fälligen Forderungen in der rechten Spalte.

Sind die fälligen Forderungen kleiner als die liquiden Mittel beziehungsweise liegen sie nur geringfügig darüber, ist ein Unternehmen zahlungsfähig und es besteht keine Insolvenzantragspflicht. Liegen indessen die fälligen Forderungen um 10% höher als die liquiden Mittel, besteht ein Verdacht auf Zahlungsunfähigkeit. Lässt sich dann die Deckungslücke langfristig nicht (mehr) schließen, ist ein Unternehmen im Sinne der Insolvenzordnung zahlungsunfähig. In diesem Fall war es bis zum 27.03.2020 so, dass sofort ein Insolvenzantrag zu stellen war. Allerdings konnte man diesen um drei Wochen hinauszögern, um sich währenddessen um neue Gelder zu bemühen.

Tritt die Zahlungsunfähigkeit erst nach der Gesetzesänderung ein, gilt es folgende Punkte zu prüfen:

  • War das Unternehmen am 27.03.2020 noch zahlungsfähig? Anhand des oben genannten Verfahrens muss geprüft werden, ob das Unternehmen am Stichtag liquide war. Kommt man zu dem Ergebnis, dass die Firma bereits vorher zahlungsunfähig war, bleibt einem keine andere Wahl, als einen Schutzschirm zu beantragen, um das Unternehmen zu retten – Kredite und staatliche Liquiditätshilfen kommen hierfür nicht mehr infrage.   
  • Ist die nach dem 27.03.2020 eintretende Insolvenzursache eine Folge der Covid-Pandemie? Ist die Zahlungsunfähigkeit erst danach eingetreten, ist die Insolvenzantragspflicht bis zum 30.09.2020 ausgesetzt. Ab diesem Zeitpunkt wird die Pandemie grundsätzlich als Insolvenzursache angenommen, sodass der hierfür zu erbringende Nachweis keine Schwierigkeit darstellt.  
  • Alle Unternehmen, die bis zum Stichtag noch nicht zahlungsunfähig waren, müssen keine Insolvenz beantragen und können Liquiditätshilfen und Kredite beantragen. Allen anderen Unternehmen rät Rechtsanwalt Franzke: „Ein Schutzschirmverfahren beziehungsweise eine Insolvenz in Eigenverwaltung. Auch mit diesem Verfahren lässt sich ein Betrieb noch retten.“

Der Autor Jörg Franzke ist seit 20 Jahren Rechtsanwalt in Berlin und berät ausschließlich zum Insolvenzrecht. Mit seiner Kanzlei – Dols | Franzke & Partner – hat er sich auf die Entschuldung von Unternehmen spezialisiert.

Building Radar

Das PropTech-Start-up Building Radar zeigt die Auswirkungen der Corona-Krise auf die Bauindustrie auf.

Die deutsche Bauindustrie zeigte sich von Konjunkturschwankungen lange unbeeindruckt. Doch die Corona-Krise hinterlässt auch in dieser Branche ihre Spuren. Das Münchner Start-up Building Radar nutzt künstliche Intelligenz, um schon jetzt Auswirkungen der Pandemie auf die Bauindustrie festzustellen. Dabei zeigt sich: Insgesamt ist seit Anfang Februar ein Einbruch der Bauvorhaben von durchschnittlich elf Prozent zu erkennen. Betrachtet man die zweite Märzhälfte separat, beträgt der Rückgang sogar über 46 Prozent.

Die COVID-19-Pandemie bringt die deutsche Wirtschaft ins Wanken. Wie aber steht es um die deutsche Bauindustrie, die bislang noch boomte? Das PropTech-Start-up Building Radar, das Zulieferern der Baubranche eine Plattform für die Recherche nach neuen Bauvorhaben bietet, gibt jetzt Auskunft darüber, wie es aktuell um die Baubranche steht. Die Anzahl der Informationen zu weltweiten Bauvorhaben ist seit Anfang Februar um rund elf Prozent gesunken. Mit Blick auf die zweite Märzhälfte beträgt der Rückgang sogar über 46 Prozent.

Natural Language Processing

Mithilfe von Natural Language Processing ist Building Radar in der Lage, über eine Stichwortsuche herauszufinden, welche Bauvorhaben in direktem Bezug zu Corona stehen. Schon jetzt lassen sich weltweit 2.000 Meldungen über Bauprojekte mit dem Virus in Zusammenhang bringen, 80 Prozent davon innerhalb der letzten 30 Tage. Die gute Nachricht ist, dass bislang noch über Hälfte dieser Bauvorhaben wie geplant fortgesetzt wird. Allerdings wurden bereits 40 Prozent, also rund 800 Bauprojekte, gestoppt oder verschoben.

Die Folgen davon für die gesamte Bauwirtschaft könnten schwerwiegend sein. Building Radar rechnet damit, dass sich die Konsequenzen insbesondere im Sommer zeigen und ein signifikanter Rückgang der Wirtschaftsleistung in der Baubranche spürbar sein wird.

Es besteht Grund zur Hoffnung!

Da die Baubranche mit der allgemeinen Wirtschaftslage korreliert, hängt die Zukunft der Bauwirtschaft vom Aufbau eines Corona-Rettungsschirms ab. Doch es besteht auch Grund zur Hoffnung. Bislang ist die Baubranche noch nicht eingebrochen und hält sich wacker. Insbesondere im Bereich Gesundheitswesen und Forschung ist aktuell sogar ein Anstieg zu verzeichnen. So nahmen die Bau-Informationen in diesem Bereich in der Kalenderwoche 13 um 38 bzw. acht Prozent im Vergleich zur Vorwoche zu. Ein großes Europäisches Finanzprogramm, wie die derzeit diskutierte Covid Credit Line, sollte für ausreichend Stabilität sorgen.

Alle positiven Meldungen zu Bauvorhaben zeigt Building Radar in einem Live-Ticker auf seiner Website.

Der Corona-Fördermittel-Finder

Hier geht’s zu den Corona-Förderprogrammen von EU, Bund und Ländern.

C-Krise: Shut down? Cheer up!

Wie wir persönlich gestärkt und zufrieden aus der Corona-Krise hervorgehen können.

Die ersten Phasen der inneren, psychischen Corona-Krise haben wir im deutschsprachigen Raum bereits hinter uns: Die Zeit des Verdrängens liegt Wochen zurück und auch die Periode des Nörgelns und Auflehnens haben die meisten von uns hinter sich gelassen. Nun gilt es dem Jammertal und der täglichen Grübelfalle zu entkommen.

Wenn wir akzeptieren, dass die Welt um uns herum gerade stillsteht und wir nur bedingt Einfluss auf die Rahmenbedingungen des täglichen Lebens nehmen können, dann können wir uns fokussieren auf die wirklich wichtigen Dinge: Loslassen, Entschleunigen und zu Ruhe kommen. Erst wenn sich dieser friedvolle innere Zustand einstellt, dann entsteht neue Energie, neue Motivation und echtes, „hausgemachtes Glück“.

Von „Ich bin ja so busy“ zum „Luxus des Loslassens“

Als Trainerin und Speakerin erlebe ich gerade am eigenen Leib, was es bedeutet, von absoluter Voll-, ja wahrscheinlich sogar Überbeschäftigung, innerhalb weniger Tage herunterzufahren. Der Kalender leert sich tsunamiartig über Wochen hinweg und man ist trotz AGBs und Stornobedingungen vollkommen machtlos. Was hilft es jetzt, wie Don Quichotte gegen Windmühlen zu kämpfen? Ziemlich verschwendete Energie und wenn ich etwas hasse, dann ist es Energie- und Zeitverschwendung!

„Busy“ ist das neue „trendy“

„Busy“ ist das neue „trendy“, oder war es zumindest, bis uns Corona die Absurdität unseres Handelns vor Augen geführt hat. Schneller, höher, weiter funktioniert nicht mehr – es gilt den „Luxus des Loslassens“ genießen zu lernen! Die Tage und Stunden gehen im Homeoffice ineinander über und schaffen eine neue zeitliche Flexibilität – sozusagen als Entschädigung für die eingeschränkte räumliche Freiheit. Ja, die Zeit ist mehr im Fluss. Und gerade deshalb gilt es jetzt, sie nicht zerfließen zu lassen. Wehren wir uns gegen sinnlose Ablenkung, wie übermäßigen Medienkonsum und endloses Treiben im Newsfeed der sozialen Medien. Raus aus der Filterblase der negativen Nachrichten und rein in eine selbst geschaffene Wohlfühlatmosphäre!

„Auf der Couch sitzen und Leben retten?“

Diese Forderung aus den sozialen Medien ist in Wahrheit gar nicht so einfach auszuführen. Und doch retten wir damit nicht nur anderer Leute Leben, sondern vor allem auch unser eigenes! Okay, retten ist jetzt vielleicht etwas theatralisch ausgedrückt. Aber auf jeden Fall können wir den „virulenten“ Stillstand für einen Boxenstopp nutzen, einen Boxenstopp für mehr Bewusstsein, Wohlbefinden und Balance.

Die Chance des Shutdowns

Nicht nur verspüre ich die Krise finanziell derzeit am eigenen Leib, als Betriebs- und Volkswirtin sehe ich mehr als deutlich die mittelfristigen Auswirkungen auf unsere Konjunktur und Wirtschaft! Und gleichzeitig erinnere ich mich dieser Tage oft an meine Kindheit zurück. Ich bin im südostbayerischen Chemiedreieck nahe Burghausen aufgewachsen. Mein Vater war als Chemieingenieur für die Instandhaltung einer großen Erdöl-Raffinerie zuständig. Einmal im Jahr gab es einen geplanten „Shutdown“ – eine Stilllegung des Betriebsgeländes, um notwendige Wartungs- und Reparaturarbeiten durchzuführen.

Die Vorbereitungen auf den Shutdown und der Produktionsstopp selbst waren für meinen Vater die aufwändigste und gleichzeitig arbeitsintensivste Zeit des ganzen Jahres. Wir Kinder mussten auf leisen Sohlen um ihn herumschleichen und ihm zu Hause jeden Wunsch von den Augen ablesen. Und zugleich war es für Papas Firma die wichtigste Zeit im ganzen Jahr, denn jetzt wurden die Weichen gestellt – nicht nur für den reibungslosen Betriebsablauf der Folgemonate, sondern auch für mögliche Wachstumssteigerungen der Produktion.

Von der Radiusbeschränkung zur Radiuserweiterung

Viele Unternehmer werden gerade dazu gezwungen, ihre Geschäftsmodelle und Kommunikationskanäle zu überdenken und im Schnellverfahren zu digitalisieren. Tausende von Arbeitsplätze werden momentan internet- und remotetauglich gemacht. Hindernisse werden wie nie zuvor aus dem Weg geräumt. Das wird unsere Zusammenarbeit auch nach der Krise verändern, so viel ist sicher. Das Schöne dabei ist: Durch die Überwindung der technischen und organisatorischen Hürden entstehen neue, zukunftssichere Arbeitsweisen, die uns produktiver und flexibler werden lassen.

Genauso bedeutend ist neben dem digitalen das persönliche Wachstum. Unsere Widerstandsfähigkeit, von Psychologen als „Resilienz“ bezeichnet, wird gerade in mehrfacher Hinsicht intensiv trainiert. Weiterhin denke ich aktuell oft an den Klassiker aus der Motivationspsychologie, die Maslowsche Bedürfnispyramide. Corona liefert uns einen eindrücklichen Beweis, dass körperliche und existenzielle Bedürfnisse wie Gesundheit und Sicherheit nach wie vor das Wichtigste für den Menschen sind. Erst danach kommen psychologische Bedürfnisse wie soziale Kontakte, Autonomie und Kompetenz erleben.

Apropos Kompetenz erleben: Bei vielen von uns im Businessleben erleidet die persönliche Erfolgsbilanz gerade einen heftigen Einbruch, zumindest was Umsatz und Ertrag angeht. Im Verkauf bricht die persönliche Erfolgsbestätigung durch den Kunden weg. Damit wir nicht in ein motivatorisches Defizit rutschen, gilt es klug zu kompensieren. Das gelingt zum einen, indem wir unsere Leistung mit neuen Maßstäben messen, wie z.B. einem produktiven Homeoffice-Tag oder neu erlernte Arbeitsmethoden. Zum anderen, indem wir uns Zeit nehmen für geistiges Wachstum und endlich die Berge an Fachlektüre zu dezimieren. Aber bitte nicht nach dem Muss- sondern lieber nach dem Lustprinzip – denn genau dann lassen uns unsere neuen Fähigkeiten nach dem Downturn neu durchstarten.

Die Kunst des hausgemachten Glücks

Wir Menschen haben einen sogenannten Glücksfixpunkt. Sowohl nach außerordentlich positiven als auch negativen Ereignissen kehren wir immer wieder zu diesem „happiness setpoint“ zurück. Erstaunlich ist, wie schnell wir wieder zu dieser „Glücksnormalität“ finden. In der aktuellen Krise profitieren wir davon sehr. Das zeigt sich darin, wie viele von uns gerade ausgesprochen kreativ werden und für das eigene Glück zu Hause sorgen. Wir erfreuen uns an den kleinen Glücksmomenten: mit Wohlfühlklamotten die tägliche Arbeit im eigenen Rhythmus erledigen, mit Freunden, Kollegen oder Kunden telefonieren, entspannen bei Cappuccino oder Teepausen – teilweise sogar mit virtueller Begleitung und vieles mehr.

Ein Tipp aus Happy Sales, der gerade noch mehr Aktualität hat als zu normalen Zeiten: Erstellen Sie eine „Schmunzelliste“ mit vielen Aktivitäten, die Ihnen schon beim bloßen Drandenken ein Lächeln ins Gesicht zaubern. Und führen Sie diese dann auch gemeinsam mit Ihren Lieben aus. Planen Sie jeden Tag mindestens einen „corona tauglichen“ Miniurlaub und ab damit auf den Familien-/Homeschooling- oder sonst was Plan ☺. Und noch eine Glücksintervention sei Ihnen ans Herz gelegt: Machen Sie am Abend eines jeden Tages einen Glückscheck! Fragen Sie sich – gerne auch als Familie gemeinsam: „Was war heute schön?“ und „Was wollen wir morgen wieder erleben oder machen?“. Ein wunderbares Ritual, um sich des „hausgemachten Glücks“ bewusst zu werden und es tagtäglich aktiv zu steigern. Wäre doch gelacht, wenn das nicht nur die Gefühlsebene, sondern eben auch das Immunsystem nachhaltig stabilisiert!

Die Autorin
Sandra Schubert ist nicht nur leidenschaftliche Verkäuferin, sondern auch Impulsgeberin und Motivatorin, http://www.schubs.com/

Die Zukunftsfähigkeit sichern

Sechs Vorgehensweisen für Unternehmen, die auch in harten Zeiten Sicherheit erzeugen.

Angst ist ein schlechter Ratgeber – aber offenbar immer noch besser, als komplett auf jeden Beistand verzichten zu müssen. Genauso agieren jedenfalls viele Unternehmen angesichts der aktuellen Krise. Dabei gibt es nicht nur viele gute Gründe, aus dieser Abwärtsspirale schlechter Ratschläge auszubrechen, sondern es existiert auch eine Reihe probater Werkzeuge, um die Zukunft des Unternehmens und das eigene unternehmerische Handeln nicht der Angst zu überlassen. Vor allem mit Blick auf die Zeit nach Corona, in der es umso wichtiger sein wird, den WIP (Work in Process) nicht gleich zu hoch zu fahren.

Wie treffen wir Entscheidungen unter Stress? Es dominieren unbewusste, automatisch ablaufende Prozesse. Eine Situation aus mehreren Perspektiven durchdenken, mögliche Handlungsfolgen abwägen: Bei größerem Handlungsdruck sind rationale Entscheidungen eher Fehlanzeige. Stattdessen: Angst, Flucht, Abwehr, Verteidigung – man kann in diesem Modus zwar blitzschnell reagieren, tut häufig genug jedoch genau das Falsche.

Steigt der Handlungsdruck, übernehmen oft nicht die besten, sondern die erstbesten „Systeme“

Erwartet ein Unternehmen, dass bald deutlich weniger Aufträge kommen werden oder wird es konkret damit konfrontiert, dass sich die Auftragslage bereits deutlich verschlechtert hat, so stellt sich die Frage: Haben die Entscheider eines Unternehmens immer noch genügend gute Handlungsweisen zur Verfügung, um die Organisation jetzt und in Zukunft zu sichern? Trifft ein Unternehmen suboptimale Entscheidungen, dann kann es sein, dass es damit in guten Zeiten noch halbwegs gut durchkommt. Tritt eine wirtschaftlich schwierige Lage ein, funk­tioniert das spätestens jetzt nicht mehr. Setzt es weiterhin Dinge um, die heute notwendig erscheinen und weil schlichtweg unter Stress und aus Angst keine anderen Handlungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, dann trifft dies das Unternehmen in harten Zeiten mit voller Wucht.

Nicht eine mögliche Krise, sondern der Handlungsdruck macht den Unterschied

Angst vor einem Konjunktureinbruch erhöht den ohnehin stets hohen Handlungsdruck nochmals. Eine Krisensituation macht es schlichtweg dringlicher, zu handeln – man muss schnell Entscheidungen umsetzen, die allerdings zuvor bewusst überprüft werden sollten. Nur, allein diese Handlungen stärken ein Unternehmen in Krisenzeiten nicht. Deshalb: Die Weichen dafür, ob ein Unternehmen besser als andere durch schwieriges Fahrwasser navigieren und daraus gegebenenfalls sogar stärker als zuvor hervorgehen kann, sollten bereits zu einem anderen Zeitpunkt gestellt werden. Unternehmen, die vor einer Rezession bedeutende Veränderungsinitiativen erfolgreich umgesetzt haben, können davon in Krisenzeiten profitieren und auch währenddessen mehr Chancen als andere nutzen.

Sechs Vorgehensweisen, die auch in harten Zeiten Sicherheit erzeugen

Irrationale und etablierte Verhaltensweisen haben gerade in Krisenzeiten Hochkonjunktur. Ein Beispiel: Kosteneinsparungen, die über das Ziel hinausschießen und damit die Zukunft des Unternehmens gefährden. Bedeutende Veränderungsinitiativen sollten nicht erst in einer akuten Rezession gestartet werden – mit dem richtigen Fokus kann jedoch auch dann immer noch viel erreicht werden.

1. Den Work-in-process-Teufelskreis durchbrechen, ...

... damit sich alle endlich auf das Wesentliche konzentrieren können. In den meisten Unternehmen ist der WIP, also die Arbeitslast, permanent zu hoch und Projekte behindern sich gegenseitig. So wird von Mitarbeitern eingefordert, bis zu zehnfach mehr an Projekten zu erledigen, als optimal bearbeitet werden können. Im ständigen Bemühen, alles gleichzeitig zu erledigen, leiden nicht nur Qualität und Arbeitszufriedenheit. Man nimmt damit auch in Kauf, dass Verspätungen zur Norm werden, sich alle verfügbaren Ressourcen im  Multitasking-­Modus aufreiben, die Fehleranfälligkeit nach oben schnellt und das Topmanagement viel zu viel Zeit in die Lösung andauernder Konflikte aus dem WIP-Teufelskreis investieren muss. Der Ausweg aus diesem Zuviel an Arbeit liegt auf der Hand: Die Arbeitslast muss reduziert, die Anzahl aktiver Projekte gesenkt werden. Damit haben Unternehmen, die die Arbeitslast dauerhaft reduzieren, gerade auch in Krisenzeiten einige überzeugende Verkaufsargumente mehr als andere: Die Durchlaufzeiten aktiver Projekte verkürzen sich deutlich. Zugleich erhöht sich die Zuverlässigkeit, Verspätungen nehmen ab und es können durchschnittlich mehr Projekte im Jahr fertiggestellt werden als bisher.

2. Das Unternehmen ­konsequent durchsatz­orientiert ausrichten ...

... und damit Investitionen zurückstellen und/oder streichen, mit Ausnahme jener Investitionen, die dem Unternehmen einen schnellen Return on Investment bringen. In der klassischen kostenorientierte Denkweise fokussiert sich jeder Bereich im Unternehmen darauf, lokal Kosten zu sparen – unter der Annahme, dass eine lokale Verbesserung der Kosten automatisch zu einer Verbesserung für das gesamte Unternehmen führe. Allerdings werden in der kostenorientierten Denkweise auch Investitionen eingespart, die eigentlich gerade notwendig sind, um morgen den Durchsatz des Unternehmens signifikant zu steigern. Was die kostenorientierte Denkweise außen vor lässt, ist zentraler Punkt des durchsatzorientierten Handelns: sich auf ein GEMEINSAMES Unternehmensziel auszurichten und dadurch den langfristigen Erfolg sicherzustellen. Eine eindeutig durchsatzorientierte Ausrichtung ist der Weg, um ab sofort die Investitionsentscheidungen planvoll auf Return on Investment auszurichten. Haben Unternehmen bereits vor einer Rezession diesen Shift auf Durchsatzorientierung vollzogen, profitieren sie davon natürlich auch in Krisenzeiten. Sie haben ihre Liquidität erhöht, denn sie ­haben ausschließlich Entscheidungen für Investitionen getroffen, die sich innerhalb kürzester Zeit refinanzieren, während andere eine Vielzahl nicht durchsatzorientierter Investitionen getätigt haben – und damit auf Durchsatzsteigerung (in der Zukunft) verzichten.

3. Bbevorzugter Lieferant werden ...

... und damit (auch in Krisenzeiten) Marktanteile dazugewinnen. Viele Unternehmen gehen bei den Leistungen, die sie ihren Kunden anbieten, Kompromisse ein. Statt deren Erwartungen in bestimmten Bereichen zu übertreffen, bleiben sie ein Lieferant unter vielen – mit der Konsequenz, dass sich die Angebote, nicht von jenen der Konkurrenz unterscheiden können, außer durch den Preis. Höhere Verfügbarkeiten, höhere Zuverlässigkeit, kürzere Lieferzeiten als bisher und/oder als marktüblich: All das sind entscheidende Kundenbedürfnisse. Unternehmen, denen es gelingt, genau diese Bedürfnisse zu befriedigen, verschaffen sich einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil. Und das ohne neue Produkte, Leistungen oder Technologien entwickeln zu müssen. Bevorzugter Lieferant zu sein bzw. zu werden, erzeugt auch in der Krise einen hohen Nutzen. Wenn das Marktvolumen insgesamt kleiner wird, als bevorzugter Lieferant der Umsatz jedoch stabil gehalten werden kann, dann vergrößert sich der eigene Marktanteil. Das heißt nichts anderes, als dass der Wert des Unternehmens steigt. Kundenbedürfnisse zu erfüllen, bedeutet auch, in der Krise Produkte immer noch sofort bzw. schneller als andere liefern zu können. Viele Unternehmen senken ihre gesamten Warenbestände, damit sie Kosten einsparen. Dann ist jenes Unternehmen im Vorteil, das seine Lagerbestände dynamisch anpassen und Produkte, die nach wie vor dringend von den Kunden benötigt, so schnell wie möglich verfügbar machen kann.

4. Einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil aufbauen ...

... und damit den Wert des Unternehmens für alle Stakeholder steigern. Die Geschwindigkeit, mit der sich Technologien weiterentwickeln, Kundenbedürfnisse verändern, Produktlebenszyklen verkürzen, hat sich enorm erhöht – damit einhergehend auch der Druck auf die Unternehmen. Neben dem fordernden Tagesgeschäft und einem Fokus, der häufig nur bis zum nächsten Quartal reicht, bleibt viel zu wenig Zeit, um sich intensiv mit Zukunftsthemen auseinanderzusetzen. Dabei sind Innovationen ein wichtiger Hebel, um die Zukunft des Unternehmens zu sichern, insbesondere dann, wenn sie Wert erzeugen, indem sie eine bisher elementare Beschränkung für Kunden beseitigen (zitiert nach E. Goldratt, dem Begründer der Theory of Constraints). Und ein maximaler Wettbewerbsvorsprung ist auch in wirtschaftlich turbulenten Zeiten äußerst gefragt. Kann ein Unternehmen während einer Krise beispielsweise als einziges ein neuartiges Produkt oder Geschäftsmodell bzw. einen neuartigen Service liefern, dann wird dieses/dieser (gerade) auch in der ­Krise für Kunden besonders wertvoll sein. Denn: Es wird etwas geboten, was ein vorhandenes Bedürfnis erstmalig und passgenau erfüllt und von keinem Mitbewerber bedient werden kann.

5. (Weiterhin) die „richtigen“ Aufträge annehmen, ...

... um in einem möglichen Preiskampf nur moderat mitgehen zu müssen. Die Preise, die ein Unternehmen jetzt erlöst, geraten in einer Rezession unter Druck. Wenn es dann zu einem Preiskampf kommt, stehen Unternehmen vor der Entscheidung, wie weit sie in diesem mitgehen können, damit die Aufträge nicht an Mitbewerber vergeben werden. Bei einem Konjunktur­einbruch werden Einkaufsentscheidungen und Auftragsvergaben noch langsamer und vorsichtiger als sonst getroffen. Genau mit derselben Vorsicht und ohne Hektik, denn die Nachfrageseite baut nur künstlichen Zeitdruck auf, sollten Unternehmen über ihre Preise entscheiden. Sie müssen keinesfalls überstürzt in Vorleistung gehen. Dabei können auch in der Rezession eingehende Aufträge zu Kapazitätsengpässen führen. Die Durchsatzrechnung hilft dabei, zu entscheiden, welcher Auftrag zu diesem günstigeren Preis bevorzugt bearbeitet werden soll. Dabei steht nicht die Fragestellung im Vordergrund, ob ein Auftrag überhaupt Durchsatz bringt – dass ein Auftrag gar keinen Durchsatz einbringt, wäre erst das Resultat eines dramatischen Preisverfalls –, sondern es geht darum, die „richtigen“ Aufträge anzunehmen (Welcher der Aufträge bringt dem Unternehmen mehr ein?) und damit im Preiskampf wie geplant nur moderat mitzugehen.

6. Auf den Bullwhip-Effekt vorbereitet sein ...

... und mit neuen Distributionsmodellen eine Win-win-Situation schaffen. In der Rezession 2008/09 mit einem dramatischen Einbruch des Auftragsvolumens konfrontiert, beabsichtigte ein Elektronikhersteller, Mitarbeiter zu entlassen. E. Goldratt riet dem Management ab, denn seine Analyse der Marktsituation ergab ein differenzierteres Bild. Die Produkte des Herstellers wurden an die Endverbraucher auch während der Rezession nach wie vor gut verkauft. Doch die Händler hielten sich in der Krise aus Angst mit weiteren Bestellungen zurück. Goldratt prognostizierte im Januar 2009, dass Unternehmen, so auch der Elektrogerätehersteller, gut daran täten, vorbereitet zu sein, wenn die Lager der Händler leer seien und wieder aufgefüllt werden müssten. Entlassungen wären kontraproduktiv, wenn es doch darum gehen muss, zu einem Zeitpunkt x wieder möglichst viele Aufträge zu bearbeiten und schnell liefern zu können.

Die Rezession 2009 zeigte auch, dass diese maximalen Schwankungen – extreme Zurückhaltung bei der Auftragserteilung während der Rezession, extrem hohes Auftragsvolumen zum Ende hin – Handelsunternehmen in erhebliche Schwierigkeiten bringen. Weil das, was sie wieder gerne verkaufen würden, von ihren Lieferanten nicht bedient werden kann: Bei diesen fehlen entweder die großen Kapazitäten oder sie sind in der Rezession wegen Auftragsmangels in die Pleite geschlittert. Würden Lieferanten ihren Kunden an der Schnittstelle zum Endverbraucher in der Rezession ein neues Geschäftsmodell anbieten, ließe sich für beide Seiten eine Win-win-Situation realisieren: fix getroffene Vereinbarungen über die Abnahme einer großen Produktmenge zu rezessionsbedingt angepassten Preisen. Der Lieferant liefert dafür nicht alle Produkte auf einmal, sondern genau in jener Geschwindigkeit, wie der Händler diese auch verkaufen kann. Der Händler verbessert dadurch sein eigenes Distributionssystem, muss kein riesiges Lager unterhalten und kann seine Kapitalbindung senken.

Machen sich Unternehmen bewusst, dass in einer Krisensituation der Handlungsdruck nochmals steigt, tun Organisationen gut daran, besser als andere darauf vorbereitet zu sein. ­Zudem gilt: Um auch in Krisenzeiten sicher zu navigieren, sind nicht in jedem Fall zwingend gänzlich andere Vorgehensweisen als sonst gefragt. Vielmehr geht es um Grundlegenderes, und das gilt in guten wie in schlechten Zeiten: ein Umdenken und Verändern der Planungs- und Steuerungspraxis in entscheidenden Punkten, die bessere Erfüllung von Kundenbedürfnissen, den Aufbau von Wettbewerbsvorteilen oder eben auch ein im Vergleich zum Mitbewerb schnelleres Reagieren auf das Ende der konjunkturellen Talfahrt.

Der Autor Uwe Techt ist Geschäftsführer der VISTEM GmbH & Co. KG und gilt als Vorreiter im deutschsprachigen Raum für die Nutzung der Theory of Constraints (TOC) und des Critical Chain Projektmanagements, www.vistem.eu