Landesprogramm Wirtschaft - Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer gewerblicher Beherbergungsbetriebe

Im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft (LPW) werden aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) Investitionsvorhaben zur Modernisierung und Angebotsverbesserung kleiner und mittlerer gewerblicher Beherbergungsbetriebe gefördert sowie die damit verbundene Erhaltung sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze. Gefördert werden insbesondere Maßnahmen zur Erschließung neuer Absatzmärkte, zur stärkeren Nutzung der Nebensaison und zur Erreichung einer höheren Qualitätsstufe der Betriebe. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen. Der Beherbergungsbetrieb muss eine Klassifizierung des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes e.V. DEHOGA oder einen vergleichbaren Qualitätsstandard nachweisen oder ihn mit der Investition erreichen, muss mindestens 10 Betten haben und der Umsatzanteil aus Beherbergung muss mindestens 30% betragen. Außerdem sollte der Betrieb sowie die Gemeinde, in der sich das Unternehmen befindet, eine touristische Bedeutung haben. Ferienhäuser und Ferienwohnungen werden nicht gefördert. Die Regelungen des jeweils geltenden Koordinierungsrahmens der GRW sowie die Auswahl- und Fördergrundsätze für das Landesprogramm Wirtschaft (AFG LPW) sind zu berücksichtigen.

Datenblatt - Landesprogramm Wirtschaft - Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer gewerblicher Beherbergungsbetriebe

Typ der Förderung (mehr Infos): Zuschuss

Fördersumme: Von 50.000 € bis 100.000 €, bei kleinen Unternehmen 25 % und bei mittleren Unternehmen 15 % der förderfähigen Kosten

Zielgruppe: Etablierte Unternehmen

Fördergebiet: Schleswig-Holstein

Anbieter: Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)

Ende Antragstellung: 31.12.2020

Link: Landesprogramm Wirtschaft - Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer gewerblicher Beherbergungsbetriebe

Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel

Personenbezogen: Nein

Unternehmensbezogen: Ja

Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!

Umsatzgrenze: Max. 50 Mio. €

Mitarbeitergrenze: Weniger als 250 Mitarbeiter

Laufzeit: 5 Jahre

Antragstellung: Antrag direkt an die IB.SH

Stand vom: 14. Dezember 2015

 

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