Kooperationsprogramm INTERREG Polen-Sachsen (2014–2020)

Förderung zur grenzübergreifenden Zusammenarbeit, um die Probleme und Herausforderungen des peripheren Charakters der deutsch- polnischen Grenzregion zu überwinden und den sozialen und wirtschaftlichen Wandel nachhaltig zu gestalten. Gefördert wird in den Prioritätsachsen Gemeinsames Natur- und Kulturerbe (I), Regionale Mobilität (II), Grenzübergreifende Aus- und Weiterbildung (III) sowie Partnerschaftliche Zusammenarbeit und Institutionelles Potenzial (IV). Es sind u.a. Unternehmen gemäß KMU-Definition antragsberechtigt. Für ein Vorhaben müssen mind. ein deutscher und ein polnischer Partner zusammenarbeiten. Es wird ein Zuschuss von bis zu 85% der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Es finden Aufrufrunden statt zum Einreichen von Projektideen bzw. Anträgen.

Datenblatt - Kooperationsprogramm INTERREG Polen-Sachsen (2014–2020)

Typ der Förderung (mehr Infos): Zuschuss

Fördersumme: Bis zu 85% der förderfähigen Ausgaben

Zielgruppe: Etablierte Unternehmen

Fördergebiet: Sachsen

Regionale Einschränkungen: Landkreise Görlitz und Bautzen

Anbieter: Freistaat Sachsen, Republik Polen

Projektträger: Gemeinsames Technisches Sekretariat / Wspólny Sekretariat PL-SN, Regionaler Kontaktpunkt Görlitz (SAB)

Link: Kooperationsprogramm INTERREG Polen-Sachsen (2014–2020)

Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen

Personenbezogen: Nein

Unternehmensbezogen: Ja

Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!

Umsatzgrenze: Max. 50 Mio. €

Mitarbeitergrenze: Weniger als 250 Mitarbeiter

Antragstellung: Antrag an das Gemeinsame Sekretariat

Stand vom: 9. Februar 2017

 

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