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Förderrichtlinie Ökologischer/Biologischer Landbau (RL ÖBL/2015)
Förderung zur Einführung oder Beibehaltung eines ökologischen Anbauverfahrens zur nachhaltigen Verbesserung der natürlichen und wirtschaftlichen Produktionsbedingungen. Aktive Landwirte erhalten einen Zuschuss pro Fläche. Gefördert werden Schläge mit einer Mindestgröße von 0,30 Hektar.
Datenblatt - Förderrichtlinie Ökologischer/Biologischer Landbau (RL ÖBL/2015)
Typ der Förderung (mehr Infos): Zuschuss
Fördersumme: Von 230 €/ha bis 930 €/ha
Zielgruppe: Etablierte Unternehmen
Fördergebiet: Sachsen
Anbieter: Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG)
Link: Förderrichtlinie Ökologischer/Biologischer Landbau (RL ÖBL/2015)
Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel
Personenbezogen: Ja
Unternehmensbezogen: Nein
Laufzeit: Mind. 5 Jahre Verpflichtungszeitraum
Kombination mit anderen Fördermitteln: Für die nach dieser Richtlinie geförderten Flächen (Schläge) kann in der Regel zusätzlich eine Förderung nach der Förderrichtlinie Ausgleichszulage bzw. Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen gewährt werden
Antragstellung: Antrag zum 15. Mai an das LfULG
Stand vom: 5. August 2015
Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.