Förderrichtlinie LEADER (RL LEADER/2014)

Im Rahmen der Förderung einer nachhaltigen Entwicklung ländlicher Räume unter Berücksichtigung des Wechselspiels zwischen sozialen, ökonomischen und ökologischen Aspekten werden alle Vorhaben unterstützt, die der Umsetzung der Entwicklungsstrategien der LEADER–Gebiete (LES) dienen. Gefördert wird die Vorbereitung einer LES, die Durchführung der Vorhaben dazu, gebietsübergreifende und transnationale Kooperationen in den Lokalen Aktionsgruppen (LAG) sowie laufende Kosten der LES und Sensibilisierung. Antragsberechtigt sind lokale Gemeinschaften, natürliche und juristische Personen sowie rechtsfähige Personengesellschaften einschließlich der LAG. Es wird ein Zuschuss abhängig von der Maßnahme gewährt. Wesentliche Grundlage für die Antragstellung ist ein positives Votum des regionalen Entscheidungsgremiums des LEADER–Gebietes zum Vorhaben.

Datenblatt - Förderrichtlinie LEADER (RL LEADER/2014)

Typ der Förderung (mehr Infos): Zuschuss

Fördersumme: Bis zu 40% Beihilfeintensität

Zielgruppe: Etablierte Unternehmen

Fördergebiet: Sachsen

Regionale Einschränkungen: Ländlicher Raum

Anbieter: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft

Link: Förderrichtlinie LEADER (RL LEADER/2014)

Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel

Personenbezogen: Ja

Unternehmensbezogen: Ja

Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!

Antragstellung: Antrag an das zuständige Landratsamt

Stand vom: 6. August 2015

 

Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.