Beschäftigtentransfer (Förderung von Transfergesellschaften)

Unternehmen gemäß KMU-Kriterium und insolvente oder von der Insolvenz bedrohte Unternehmen werden mit einer Beratung durch Transferagenturen unterstützt. Es soll so Arbeitslosigkeit vermieden und der Personalabbau sozialverträglich gestaltet werden. Es muss ein Transfersozialplan zugrunde liegen. Gefördert werden 80% der zuwendungsfähigen Kosten durch einen Zuschuss für Beratung und flankierende Tätigkeiten.

Datenblatt - Beschäftigtentransfer (Förderung von Transfergesellschaften)

Typ der Förderung (mehr Infos): Zuschuss, Beratung

Fördersumme: Max. 64.508 €

Zielgruppe: Etablierte Unternehmen

Fördergebiet: Nordrhein-Westfalen

Anbieter: Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAIS)

Projektträger: Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH – G.I.B.

Link: Beschäftigtentransfer (Förderung von Transfergesellschaften)

Zweck der Förderung (mehr Infos): Sanierung

Personenbezogen: Nein

Unternehmensbezogen: Ja

Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!

Umsatzgrenze: Max. 50 Mio. €

Mitarbeitergrenze: Weniger als 250 Mitarbeiter

Laufzeit: Max. 12 Monate

Antragstellung: Antrag an die zuständige Regionalagentur

Stand vom: 11. November 2016

 

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