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Hessisches Programm für Ausgleichzahlungen in benachteiligten Gebieten (AGZ)
Unterstützung einer standortgerechten und möglichst flächendeckenden Landbewirtschaftung in benachteiligten Gebieten. Aktive Betriebsinhaber landwirtschaftlicher Unternehmen erhalten einen Zuschuss als Festbetragsfinanzierung pro Hektar abhängig von der landwirtschaftlichen Vergleichszahl. Förderung bis zu einer Betriebsgröße von 500 ha förderfähige Fläche.
Datenblatt - Hessisches Programm für Ausgleichzahlungen in benachteiligten Gebieten (AGZ)
Typ der Förderung (mehr Infos): Zuschuss
Fördersumme: Mind. 250 €, 25 bis 136 €/ha (Grünlandnutzung), 25 €/ha (Ackernutzung)
Zielgruppe: Etablierte Unternehmen
Fördergebiet: Hessen
Anbieter: Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Link: Hessisches Programm für Ausgleichzahlungen in benachteiligten Gebieten (AGZ)
Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel
Personenbezogen: Ja
Unternehmensbezogen: Ja
Laufzeit: Jährlich
Antragstellung: Antrag zum 15.5. an die zuständigen Landräte
Stand vom: 14. Dezember 2016
Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.