ERP-Gründerkredit Startgeld

Mit diesem Fördermittel erhalten Gründer, Unternehmensnachfolger und junge Unternehmen bis zu 100.000 Euro Kredit, um ihr Unternehmen einzurichten und zu betreiben. Jeder Gesellschafter/Gründer kann das ERP-Gründerkredit Startgeld als natürliche Person bis zum Maximalbetrag von je 100.000 Euro in Anspruch nehmen. Dazu muss er/sie über mind. 10% der Gesellschaftsanteile verfügen und im Unternehmen als Geschäftsführer aktiv sein.
Beispiel: Bei 3 Gründern können 300.000 Euro finanziert werden, bei 4 Gründern 400.000 Euro usw.. Max. 30.000 Euro pro Gründer können als Betriebsmittel finanziert werden.

Datenblatt - ERP-Gründerkredit Startgeld

Typ der Förderung (mehr Infos): Darlehen

Fördersumme: Max. 100.000 € pro Gesellschafter/Gründer

Zielgruppe: Unternehmensgründer und junge Unternehmen

Fördergebiet: Bundesrepublik Deutschland

Anbieter: KFW

Link: ERP-Gründerkredit Startgeld

Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel, Übernahme Unternehmen

Energie- und Ressourceneinsparung (mehr Infos): Keine Förderung für Vorhaben im Bereich der erneuerbaren Energien

Personenbezogen: Ja

Unternehmensbezogen: Ja

(Vorläufiger) Nebenerwerb möglich: Kann gefördert werden, muss aber mittelfristig auf den Vollerwerb ausgerichtet sein

Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!

Höchstalter Unternehmen: 5 Jahre

Umsatzgrenze: Max. 10 Mio €

Mitarbeitergrenze: Weniger als 50 Mitarbeiter

Laufzeit: Max. 10 Jahre

Sicherheiten: 80 % Haftungsfreistellung der Hausbank durch die KFW

Kombination mit anderen Fördermitteln: Kombination mit anderen KFW- oder ERP-Fördermitteln nicht möglich

Antragstellung: Antrag und Abwicklung durch Hausbank

Stand vom: 22. Juni 2016

 

Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.