Das Image zählt


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Das Image zählt

Wenn das Team sich gut versteht und es nur geringe Haftungsrisiken gibt, spricht also vor allem in der Aufbauzeit viel für die GbR. Doch nicht nur Steuer und Recht zählen, sondern auch die Außenwirkung. So angesehen eine GbR bei den Banken sein mag, so wenig akzeptiert ist sie bei mittleren und größeren Unternehmen. Konzerne wie die Telekom, aber auch manche sehr viel kleinere Unternehmen arbeiten, wissen Insider, partout nicht mit GbRs zusammen. "Wir haben einen 50.000-Euro-Auftrag bei einem 100-Mann-Unternehmen aufgrund unserer Rechtsform nicht bekommen", so der Gesellschafter einer Zwei-Mann-GbR im IT-Bereich.

Ein anderer berichtet, dass sein Kollege und er als Freiberufler gezwungen waren, eine GmbH zu gründen, um einen Auftrag bei einem großen Frankfurter Unternehmen zu bekommen. Wenn also Firmenkunden Auftraggeber sind, ist bei der Wahl der richtigen Rechtsform erst einmal ein Blick hin zu den Kunden geraten. Was erwarten diese? Welche Rechtsform ist in der Branche anerkannt und welche ist vielleicht sogar ein "Image-Must-Have", ohne das gar keine Geschäfte laufen?

Wechsel der Form

Bei steigendem Gewinn sind GbRs zudem gezwungen, über einen Wechsel der Rechtsform nachzudenken. Oft kolportiert wird die übliche Bilanzierungsgrenze, also ein Gewinn von 30.000 Euro oder ein Umsatz von 350.000 Euro, durch den die GbR automatisch zur OHG würde. "Diese Grenzen sind indes lediglich als Indiz dafür zu werten, dass die GbR nunmehr in die OHG übergehen sollte - oder aber dass über eine andere Gesellschaftsform nachgedacht wird", sagt Rechtsanwältin Christiane Knigge aus Hamburg. Sie gelten zudem nur für Handelsgewerbe, die als Kaufleute zur Eintragung ins Handelsregister verpflichtet sind. Andere GbRs - beispielsweise Internetagenturen oder Softwareschmieden - können sich mit ihrer Entscheidung dagegen Zeit lassen.

Doch vielfach fordert weniger Druck von außen als allein schon die unternehmerische Entwicklung das Nachdenken über andere Gesellschaftsformen. Ganz oft ist es Wachstum, so wie bei Kerstin Laveatz von der PWSoft GbR aus Hamburg. Gemeinsam mit ihrem Mitgesellschafter Peter-Wolfgang Fischer hat Laveatz eine Software entwickelt, mit der Webradios für die Hörer geeignete Titel automatisch "mixen" können, die Universal Mix Machine "UMM".

Das Produkt ist für die Internet­unternehmen so interessant, dass bereits ein Hamburger Venture Capital-Geber auf die kleine Firma aufmerksam geworden ist. "Wir merken, die Nachfrage zieht an. Jetzt brauchen wir Geld, um die nächsten Schritte realisieren zu können und unseren Marktvorteil auszubauen", so Laveatz. Mehr Geld bedeutet aber automatisch auch mehr Risiko. In dieser Situation spielt dann auch die Haftungsbegrenzung einer Kapitalgesellschaft wieder eine bedeutende Rolle. Und dann ist eine GmbH oder Limited eben doch die bessere Lösung.

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