2017: Neue Personalregelungen
Falls Sie in 2017 planen, neue Mitarbeiter einzustellen, gibt für das neue Jahr wichtige Personalregelungen zu beachten.

Erhöhter Mindestlohn
Ab dem 1. Januar 2017 gilt der neue Mindestlohnbetrag von 8,84 Euro pro Stunde. Dieser gilt für jeden Arbeitnehmer ab 18 Jahren, gleichgültig, ob es sich um eine Vollzeit- oder Teilzeitstelle handelt. Er gilt auch für Minijobber und ausländische Arbeitnehmer, so lange diese ihre Arbeitsleistungen in Deutschland erbringen. Mehr zu Ausnahmeregelungen lesen Sie hier.
Digitaler Lohnnachweis
Alle Arbeitgeber müssen ihre Mitarbeiter gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten bei der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse versichern. Grundlage für die Berechnung der Beitragshöhe ist der Lohnnachweis, der für das abgelaufene Beitragsjahr 2016 erstmals digital gemeldet werden muss, und zwar bis zum 16. Februar 2017. Mehr zum digitalen UV-Meldeverfahren lesen Sie hier.
Modernisierte Arbeitsstättenverordnung
Erleichterung für Arbeitgeber im Zeitalter ständig strengerer Regelungen: Die Rahmenbedingungen für Telearbeit wurden soweit gelockert, dass bei beruflich bedingtem mobilen Arbeiten, z.B. per Notebook in der Bahn, die Arbeitsstättenverordnung nicht mehr gilt. Hallelujah! Dafür müssen Sie Ihren Mitarbeitern eine Kleiderablage bieten, wenn Sie keine Umkleideräume zur Verfügung stellen. Ufff. Mehr zur Arbeitsstättenverordnung hier.
Leiharbeiter besser gestellt
Ab April 2017 müssen Leiharbeiter nach neun Monaten Betriebszugehörigkeit den gleichen Lohn wie die Stammbelegschaft erhalten. Die höchste Verleihdauer darf ab diesem Zeitpunkt 18 Monate betragen. Ausnahmen sind möglich, Details dazu finden Sie hier.
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