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Gewerbliche Schutzrechte nutzen

Bei den gewerblichen Schutzrechten gibt es vor allem die technischen Schutzrechte durch Patente, Ge­brauchsmuster, Sortenschutz (bei Züchtungen) und den Halbleiterschutz. Nichttechnische wichtige gewerbliche Schutzrechte sind Marken (Wort- und Bildmarken), Ge­schmacksmuster (Designs und Modelle), geografische Herkunftsangaben und geschäftliche Bezeichnungen (Unternehmenskennzeichen und Werkstitel). Um einen derartigen Schutz im Inland zu erlangen, kann man sich an das Deutsche Patent- und Markenamt wenden (www.dpma.de), das auch viele Service- und Informationsleistungen anbietet. Zur Unterstützung bei der Anmeldung von gewerblichen Schutzrechten empfiehlt es sich, eine Patentanwaltskanzlei oder eine Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz zu be­auftragen.

Im Bereich geistiger Schöpfungen gibt es beispielsweise das Urheberrecht, das Recht des ausübenden Künstlers, das Recht des Herstellers eines Tonträgers, das Recht des Datenbankherstellers, das Recht des Sendeunternehmers u.v.m.

Sicherheit durch notarielle Hinterlegung

Von großer Bedeutung sind im gewerblichen Rechtsschutz und im Wettbewerbsrecht die Fragen der Urheberschaft und des Zeitpunktes der Entwicklung. Sofern ein Gründer oder Unternehmer eine interessante neue Idee hat, sich aber noch nicht sicher ist, ob diese schutzfähig ist, ob er sie vermarkten will bzw. ob sich der wirtschaftliche Aufwand für einen professionellen gewerblichen Rechtsschutz lohnt, empfiehlt es sich, Aufzeichnungen, Tonträger, Datenträger, Bilder etc. mit allen Details einem Notar zu zeigen und bei diesem sodann die betreffenden Materialien in einem verschlossenen Umschlag zu hinterlegen. Auf diese Weise kann im Fall von Streitfragen rechtssicher und zeitnah der Nachweis zur Urheberschaft geführt werden. Die geschilderte Maßnahme der notariellen Hinterlegung erfreut sich in der Praxis auch großer Beliebtheit zur Sicherung von künstlerischen Entwürfen und Designs.

Der richtige Umgang mit Rechtsverletzern

Vorsorgliche Warnungsschreiben, klassische Abmahnungen im Verletzungsfall sowie Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche sollten sofort geltend gemacht werden, wenn eine Rechtsverletzung auch nur im Ansatz erkennbar wird. Dabei sollte – wenn (noch) möglich – gleichwohl ein konstruktiver Ton gewählt werden, um für beide Seiten akzeptable Ergebnisse zu erhalten.

Mein Rat

Dem eingangs zitierten Gründer aus dem BMWi-Expertenforum habe ich über die Beschreibung der Rechtslage hinaus für seinen konkreten Fall, bei dem die Idee schon an Dritte kommuniziert worden war, empfohlen, auch die positive Seite der An­gebote zu sehen und etwaige Ko­operationen, die Vergabe einer Lizenz oder die Beteiligung Dritter mit Kapital an seinem Unternehmen sorgfältig zu prüfen.

Checkliste: Vorsorge-Tipps gegen Ideenklau

  • Schützen Sie Ihre Idee, Produkte etc. durch Patente, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster, Marken u.v.m. beim Deutschen Patent- und Markenamt.
  • Nutzen Sie die notarielle Hinterlegung von Aufzeichnungen, Skizzen etc. als Teil des gewerblichen Rechtschutzes, insbesondere auch im künstlerischen Bereich.
  • Verhandlungen mit Beratungsdienstleistern, Geldgebern, Lieferanten, Kunden etc. sollten Sie erst dann führen, wenn diese eine Geheimhaltungsvereinbarung unterschrieben haben. Setzen Sie keine Signale, wonach Sie doch mit einer Offenbarung der Inhalte an unbekannte Dritte einverstanden sein könnten.


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