Der Gründer als Arbeitgeber

Was er muss, darf und nicht darf


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Das Tagesgeschäft des Gründers ist voller Fallstricke – und zwar nicht nur der unternehmerischen Sorte, sondern auch der eines Arbeitgebers. Denn gegenüber seinem Team hat ein Chef diverse Rechte und Pflichten.


Kürzlich erließ das Bundesarbeitsgericht in Erfurt ein Urteil, das wieder einmal zeigte, wie schmal der Grat ist, auf dem sich Chefs bewegen: Ein Krankenpfleger war krankgeschrieben, sein Chef wollte ihn dennoch zu mehreren Personalgesprächen in die Firma zitieren. Der Angestellte kam diesen Aufforderungen nicht nach und bekam in Folge dessen eine Abmahnung – und zog vor Gericht. Das letztinstanzliche Urteil stellte nun fest: Die Abmahnung muss aus der Arbeitnehmer-Akte entfernt werden. Die Richter entschieden ferner, dass eine Krankschreibung einen Arbeitnehmer auch von anderen Tätigkeiten in der Firma entbindet – etwa einem Arbeitnehmergespräch. Dabei erkannten die Robenträger jedoch auch an, dass es Ausnahmen geben könne, etwa dann, wenn ein solches Gespräch aus betrieblichen Gründen unaufschiebbar sei und der Arbeitnehmer sich gesundheitlich in der Lage fühle. Und vor allem in diesem letzten Satz zeigt sich schon ein Dilemma, das uns auf den folgenden Zeilen noch öfters begegnen wird: "Generell" dürfen Arbeitgeber etwas – oder eben nicht, und dazwischen jede Menge Ausnahmen.

Das Problem liegt darin, dass Gründer normalerweise kaum Zeit haben, sich mit sämtlichen Facetten solcher arbeitsrechtlichen Feinheiten zu befassen – das will der folgende Artikel übernehmen und somit eine kleine aufbauen, um für die wichtigsten Fragen einen Leitfaden zu erstellen.


Was der Arbeitgeber tun muss

Beginnen soll der Artikel mit einer Auflistung der wichtigsten Pflichten des Arbeitgebers. Diese sind, wie der Name schon sagt, rechtlich verankert und nicht verhandelbar.

Pflicht zur Bezahlung
Arbeit muss vergütet werden, das ist ganz klar. Doch grundsätzlich gibt es dabei eine ganze Menge zu beachten. Es beginnt bereits damit, dass der vertraglich mit dem Mitarbeiter vereinbarte Lohn die gesetzlich verankerten Mindestlöhne nicht unterschreiten darf. Zwar existieren für eine ganze Bandbreite von Gewerben gesonderte Mindestlöhne, branchenübergreifend muss jedoch jeder Arbeitgeber seinen Leuten mindestens 8,50 Euro pro Stunde zahlen – in Ost wie West.

Dabei spielt es keine Rolle, ob ein Festgehalt gezahlt wird oder die Abrechnung über die geleistete Arbeitszeit erfolgt. Jedoch muss der Arbeitgeber im letztgenannten Fall sicherstellen, dass die Zeiterfassung auch penibel eingehalten wird – und dazu entsprechende Techniken zur Verfügung stellen.


Auch bei Fehlern in der Gehaltsüberweisung steht der Chef immer in der Pflicht und nicht der Angestellte:

  • Wurde das Gehalt aus irgendeinem Grund auf ein falsches Konto überwiesen, muss es so schnell wie möglich erneut überwiesen werden – eine Überweisung erst im Folgemonat ist unzulässig.
  • Wurde zu wenig überwiesen, muss der fällig Betrag schnellstmöglich nachgereicht werden – nur bei Bagatellbeträgen und mit Erlaubnis des Mitarbeiters ist ein Nachreichen im nächsten Monat rechtens.

Lediglich wenn zu viel überwiesen wurde, steht der Mitarbeiter in der Pflicht, dies der Geschäftsführung schnellstmöglich anzuzeigen und den Betrag zurückzuerstatten.

Pflicht zum Einsatz gemäß des Arbeitsvertrages
Gerade in einem neugegründeten Unternehmen ist klar, dass Improvisation an der Tagesordnung ist. Da muss der IT’ler vielleicht auch mal Vorzimmerdame spielen und die Kollegin aus der Buchhaltung Diktate des Chefs tippen. Allerdings: Rechtlich sauber ist das keineswegs. Denn Firmenbesitzer sind per Gesetz dazu verpflichtet, ihre Arbeitnehmer gemäß der Berufsbeschreibung im Arbeitsvertrag einzusetzen.

Zwar gibt es das Weisungsrecht des Arbeitgebers, das ihm erlaubt, seinen Angestellten bestimmte Aufgaben zuzuweisen. Diese müssen sich aber mit dem decken, was im Arbeitsvertrag und auch der Stellenausschreibung steht. Der Gründer, der etwa einen als Kundenbetreuer eingestellten Arbeitnehmer in die Buchhaltung versetzt, handelt konträr zum Arbeitsrecht. Wer sich für einen konkret ausgeschriebenen Posten beworben hat und auch dafür eingestellt wurde, darf nur in dringenden Notfällen anderweitig eingesetzt werden – und auch dann nur, wenn das Problem zeitlich eng umrissen ist und sich nicht durch bessere Personalplanung beheben lässt. Im Klartext: Ein einwöchiger Einsatz des IT’lers im Vorzimmer ist rechtens, wenn er danach wieder auf seinen Posten zurückkehren darf, weil dann ein neuer Angestellter ins Vorzimmer kommt.


Pflicht zur Entgeltumwandlung

Seit 2002 müssen Firmenbesitzer ihren sozialversicherungspflichtigen Angestellten eine Möglichkeit zur betrieblichen Altersvorsorge via Entgeltumwandlung offerieren. Bis zu vier Prozent der arbeitnehmerischen Entgeltansprüche dürfen dafür aufgewendet werden. Dieser Teil der Arbeitgeberpflicht ist unwidersprochen. Verhältnismäßig neu ist jedoch die Pflicht zur Information: Bislang verhielt es sich so, dass Arbeitgeber verpflichtet waren, ihre Angestellten darüber in Kenntnis zu setzen, dass ein solches Gesetz existiert und ihnen Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge zu offerieren.

Ein neueres Urteil des Bundesarbeitsgerichts sagt jedoch klar aus, dass es keine Pflicht des Arbeitgebers gibt, seine Angestellten auf diesen Anspruch hinzuweisen. Im Klartext: Der Gründer muss sein Team zwar nicht darüber informieren, dass sie Anrecht auf eine betriebliche Altersvorsorge haben, wenn sie an ihn herantreten, darf er diese Leistung jedoch nicht verweigern.


Pflicht zur Gewährung von vermögenswirksamen Leistungen

In Deutschland existiert seit den frühen 1960ern die Arbeitnehmersparzulage. Dabei handelt es sich um die Möglichkeit des Arbeitnehmers, mit Hilfe des Staats und seines Arbeitgebers in unterschiedliche Anlageformen zu investieren.

Dabei kann der Arbeitgeber seinen Angestellten die vermögenswirksamen Leistungen zusätzlich zum vertraglich vereinbarten Gehalt zahlen – zumindest muss er jedoch Teile des regulären Entgelts auf Anweisung des Angestellten auf das von diesem genannte Konto überweisen. Der Gründer hat also die gesetzliche Verpflichtung, seine Angestellten bei den vermögenswirksamen Leistungen zu unterstützen. Entweder, indem er ihren Anteil vom Gehalt automatisch in diese VwL einzahlt, oder aber ihnen den Prozentsatz zusätzlich bezahlt. Der Arbeitgeber darf jedoch weder die Art der Anlage noch das Institut vorschreiben. Sofern für die Branche des Unternehmens ein Tarifvertrag gilt, der den Chef verpflichtet, die Leistungen ganz oder teilweise zu tragen, so ist dieser verpflichtend.


Pflicht zur Gewährleistung von Urlaub

Auch wenn in der Gründungsphase manche Chefs gerne einen 48-Stunden-Tag hätten: wenn die Angestellten Urlaub verlangen, dann ist dieser auch – bis auf wenige Ausnahmen – zu gewähren. Das Bundesurlaubsgesetz sagt ganz klar und branchenübergreifend aus, dass:

  • Jeder Vollzeit-Arbeitnehmer jährlich mindestens 24 Werktage Anspruch auf bezahlten Urlaub hat.
  • Urlaub zusammenhängend zu gewährleisten ist; mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage müssen gegeben werden.
  • Urlaub im laufenden Kalenderjahr gewährt werden muss. Die Übertragung ist nur bei dringenden betrieblichen Gründen statthaft und muss dann innerhalb der ersten drei Monate des neuen Jahres abgeleistet werden.
  • Krankheitstage, die während des Urlaubs anfallen, später nachgeholt werden dürfen.
  • Einmal genehmigter Urlaub nicht mehr wiederrufen werden darf.
  • Der Arbeitgeber bei der Terminierung den Wünschen des Arbeitnehmers entsprechen muss. Widerspruch ist nur wegen plötzlicher, unvorhergesehener dringender Erfordernisse möglich, nicht jedoch wegen genereller Unterbesetzung.


Unterm Strich bedeutet das: Der Chef hat kaum Möglichkeiten, seine Angestellten auf legalem Weg in der Urlaubsgestaltung zu beschneiden, insbesondere dann nicht, wenn diese bereits schulpflichtige Kinder haben, auf deren Ferien Rücksicht genommen werden muss.

Fürsorgepflicht
Manche Gründer muten sich in den ersten Monaten des Startups so viel zu, dass sie, wenn der Laden sich etabliert hat, bereits ein Fall für die Kur sind. Bloß: Was der Chef sich selbst aufbürdet, ist allein seine Sache. Was er von seinen Mitarbeitern verlangt, jedoch eine gänzlich andere. Die Fürsorgepflicht umfasst deshalb nicht nur Themen wie Datenschutz und Arbeitssicherheit, sondern auch Arbeitsschutz und dabei insbesondere die tägliche Arbeitszeit: Der Chef darf seine Angestellten maximal acht Stunden beschäftigen. Überstunden dürfen den Tag auf höchstens zehn Stunden ausdehnen und auch nur dann, wenn diese Zeiten rasch ausgeglichen werden können und so innerhalb von 24 Wochen der Arbeitnehmer im Schnitt dennoch nicht über acht Stunden pro Tag kommt.


Die einzigen erlaubten Ausnahmen sind:

  • Höhere Gewalt (Brände, Unwetter)
  • Technische Probleme (Totalausfall von Maschinen)
  • Drohendes Verderben von Lebensmitteln
  • Misslingen von Arbeitsergebnissen

Das bedeutet: Bloß weil es sich um die Gründungsphase handelt, sind Überstunden per se erst einmal nicht zulässig. Nur dann, wenn nicht geleistete Mehrarbeit tatsächlich und nachweisbar die Existenz des ganzen Betriebs gefährden würde. Und: Zur Fürsorgepflicht des Chefs gehört es auch, notorischen Workaholics in seinem Team klipp und klar einen Riegel vorzuschieben und nicht noch stillschweigend zu dulden oder gar zu fördern.


Was der Arbeitnehmer tun darf

Bis zu diesem Punkt wurden Chefs vom Gesetz mächtig an die Kandare genommen. Allerdings gibt es natürlich auch Dinge, die er von seinen Leuten verlangen darf – widerspruchslos.

Überstunden vertraglich festlegen
Einige vermeintlich clevere Chefs hatten in der Vergangenheit eine Praxis entwickelt, einfach in die Arbeitsverträge ihrer Angestellten einen Passus einzubauen, nachdem Überstunden generell mit dem Gehalt abgegolten wären. Das ist zwar zu vage und deshalb rechtlich nicht haltbar. Was aber nicht bedeutet, dass Chefs ihre Untergebenen nicht generell zu Mehrarbeit verpflichten dürften. Bloß sollte die maximale Zahl konkret vertraglich festgelegt werden.


Wer also in den Arbeitsvertrag schreibt, dass zehn Überstunden pro Monat mit dem normalen Entgelt abgegolten sind, ist rechtlich aus dem Schneider. Eine vollkommen saubere Formulierung wäre demnach: "Mit Ihrem Grundgehalt sind zehn Überstunden im Monat vergütet, ab der elften erhalten Sie zusätzlich als Überstundenvergütung den sich aus ihrem Grundgehalt ergebenden rechnerischen Stundenlohn".

Den Arbeitsort vorschreiben
Auch bei der Vorgabe des Arbeitsortes der Angestellten ist einmal mehr die richtige Formulierung ausschlaggebend, um als Chef mehr Freiheiten zu haben. Grundsätzlich gilt dabei: Je genauer im Arbeitsvertrag Art und Ort des Jobs festgelegt werden, desto schwieriger wird es, den Mitarbeiter später an einen anderen Firmenstandort zu versetzen. Um sich von vornherein für die Zukunft abzusichern, kann es deshalb von Vorteil sein, in den Vertrag eine Klausel zu integrieren, die es ermöglicht, den Arbeitsort zu tauschen.


Übrigens: Mit Zustimmung seines Angestellten darf ein Chef natürlich auch (bei entsprechenden Berufen) Home Office anordnen. Das hat unter anderem den Vorteil, dass im eigentlichen Betrieb kein teurer Büroarbeitsplatz vorgehalten werden muss. Allerdings: Einseitig anordnen dürfen Firmeninhaber diese Maßnahme nicht.

Leistung einfordern
Der Chef zahlt seinen Mitarbeitern ein Gehalt, dafür, dass sie die ihnen auferlegten Arbeiten nach bestem Wissen und Gewissen erledigen. Doch das ist beileibe keine Einbahnstraße. Denn wo eine Pflicht zur Gehaltszahlung besteht, darf der Chef auch genaue Nachweise über die geleisteten Arbeiten einfordern und auch, dass diese überhaupt erbracht werden Er darf also von seinen Mitarbeitern verlangen, dass diese, regelmäßig oder auf Aufforderung, Arbeitsberichte einreichen – kommen diese der Anordnung nicht nach, liegt auch ein Kündigungsgrund vor.

Nach Krankheitsgrund fragen
Rein rechtlich verhält es sich – zunächst – so, dass es den Arbeitgeber nichts angeht, woran seine Angestellten erkrankt sind, sofern diese eine Krankheitsbescheinigung des Arztes eingereicht haben, also rechtlich sauber krankgeschrieben sind. Was aber nicht bedeutet, dass des dem Chef generell verboten wäre, nachzuhorchen, wenn sein Untergebener bereits die x-te Woche in Folge nicht auf der Arbeit erscheint. Allerdings: Zwar ist etwa Anrufen und Fragen nach dem Grund der Krankheit absolut rechtens, jedoch darf der Arbeitnehmer ebenso die Antwort verweigern oder auch eine falsche Auskunft geben.

Beim Vorstellungsgespräch nachhaken
Aus einer schriftlichen Bewerbung allein geht selten weder ein vollumfänglicher Lebenslauf hervor, noch gelingt allein durch die geschriebenen Worte dem Chef ein genauer Überblick auf die Person, die vielleicht demnächst in seinem Unternehmen wichtige Entscheidungen fällen darf. Weshalb es Arbeitgebern auch erlaubt ist, genauer nachzufragen. Fragen wie etwa

  • nach dem Wohnort des Bewerbers
  • seinem beruflichen Werdegang
  • nach fachlichen und beruflichen Kenntnissen
  • vorherigen Arbeits- und Auftraggebern
  • aktuellen Gehaltspfändungen

bewegen sich vollkommen im rechtlichen Rahmen. Allerdings ist Nachhorchen zu

  • Kinderwunsch / -planung
  • bestehenden Krankheiten (etwa HIV/AIDS)
  • Vorstrafen
  • bisherigen Vergütungen
  • bestehenden Behinderungen

nur in sehr eng umrissenen Grenzen erlaubt, die sich vornehmlich aus dem Berufsbild ergeben. Wer vor sich einen Bewerber um die Stelle als Buchführer der Firma sitzen hat, darf diesen durchaus nach Vorstrafen im Bereich der Finanzkriminalität fragen – nicht jedoch etwa im Bereich von Straßenverkehrsverstößen.

Wegen Krankheit kündigen
Ein ziemlich hartnäckiges Gerücht sowohl unter Arbeitnehmern als auch -gebern besagt, dass weder während, noch wegen einer Krankheit eine Kündigung ausgesprochen werden darf – beides ist schlicht und ergreifend falsch, denn der Arbeitgeber darf sowohl während einer bestehenden Krankschreibung kündigen, als auch wegen einer solchen. Doch der Reihe nach:

Grundsätzlich ist es nicht notwendig, eine Kündigung von Angesicht zu Angesicht auszusprechen. Soll ein Angestellter fristgerecht und rechtlich sauber gekündigt werden, reicht es dazu auch, ihm die Kündigung schriftlich zu übermitteln – selbst wenn er dank "gelbem Schein" krank zu Hause liegt.

Geht es jedoch um Kündigungen wegen Krankheit kommt es auf die Verhältnismäßigkeit an. Zunächst muss die Krankheitsdauer in Augenschein genommen werden. Erst wenn es sich um mehr als sechs Wochen pro Jahr handelt, sind die Ausfälle eine Belastung fürs Unternehmen – auch wenn sie gestückelt anfallen.


Der zweite Punkt der Verhältnismäßigkeit ist die Prognose: Ein Arbeitnehmer, der wegen eines Trümmerbruchs der Hand nach einem Sturz beim Radfahren acht Wochen ausfällt, erfüllt zwar die Zeit-Bedingung, nicht jedoch die der Prognose – er wird ja aller Voraussicht nach nicht regelmäßig solche Brüche erleiden.

Anders sieht es jedoch bei Infekt-Dauergeplagten aus: Wer hier mal eine Woche wegen Schnupfen, da mal zwei wegen Grippe flach liegt, bei dem besteht eine generell höhere Anfälligkeit. Und dann ist eine Kündigung auch rechtens.

Private Internetnutzung verbieten
Während der Arbeitszeit muss der Arbeitnehmer seinen Fokus auf den Job legen. Privates Surfen im Web darf der Chef deshalb grundsätzlich für den gesamten Betrieb verbieten und die Einhaltung auch kontrollieren – für letzteres ist allerdings Rücksprache mit dem Betriebsrat bzw. der Mitarbeitervertretung vonnöten.


Fachleute empfehlen jedoch in jedem Fall, sämtliche grundsätzlichen Regelungen diesbezüglich im gesamten Betrieb schriftlich zu kommunizieren und auszuhängen, damit wirklich jedem klar ist, ob und was er darf.

Übrigens: Gänzlich verbieten sollten Chefs das private Web am Arbeitsplatz nicht. Denn schon wenige Minuten Ablenkung können auch dabei helfen, sich wieder aufs Wesentliche zu fokussieren und somit unterm Strich für bessere Arbeitsleistungen sorgen.


Was der Arbeitgeber nicht tun darf

Viele Pflichten, viele Rechte – doch natürlich gibt es auch Dinge, die ein Chef in keinem Unternehmen Deutschlands darf.

Mitarbeiter verdeckt per Video überwachen
Sich einen Überblick darüber verschaffen, was das Team so treibt, wenn der Chef mal nicht dabei ist? Das ist praktisch immer illegal. Denn Kameras in Geschäftsräumen sind ausschließlich dann erlaubt, wenn sowohl Mitarbeiter als auch Externe (Kunden, Lieferanten etc.) durch gut sichtbare Schilder davon in Kenntnis gesetzt werden, dass sie hier videoüberwacht werden. Ansonsten darf verdeckte Überwachung nur in nicht öffentlichkeitsoffenen Räumen stattfinden, etwa einem verschlossenen Serverraum, zu dem nur ein kleiner Kreis Zugang hat. Aber: Wenn Kameras der Sicherheit wegen installiert werden sollen, ist immer zu prüfen, ob nicht auch ein niedrigschwelligeres Mittel ausreichen würde.


Generell verboten und auch nicht mit dem Argument der Sicherheit zu entkräften ist hingegen die offene oder verdeckte Überwachung von Sozialräumen des Unternehmens: Pausenraum, Umkleidekabine, Toiletten sind kamerafreie Zonen.

Überstunden kurzfristig anberaumen
"Schön, dass Sie aus der Mittagspause wieder da sind, Sie müssen heute Abend länger machen." Wer auf diese Weise von seinen Mitarbeitern Überstunden einfordert, handelt schlicht illegal. Denn schon 1998 urteilte das Arbeitsgericht in Frankfurt/Oder, dass Überstunden, gestaffelt nach ihrer voraussichtlichen Dauer, mit ausreichender Vorlaufzeit anzukündigen sind – Anwälte sehen hierbei vier Tage als ausreichend an, weniger jedoch nicht.

Im gleichen Urteil wurde auch entschieden, dass eine Ankündigungsfrist von einigen Stunden nur dann erlaubt ist, wenn die betrieblichen Interessen bei Weitem überwiegen (also beispielsweise, wenn ein Komplett-Crash des Computersystems die für den nächsten Morgen terminierte Fertigstellung eines Kundenauftrags verhindern würde).

Pausen verbieten
Wer am Tag sechs bis neun Stunden arbeitet, hat Anspruch auf mindestens 30 Minuten Pause – so steht es klipp und klar im Arbeitszeitengesetz. Der Arbeitgeber darf zwar längere Pausen gewähren, aber keine kürzeren. Und er muss die Pausen so legen, dass sie planbar und vor allem sinnig sind: In einem normalen Bürojob, der von 8 bis 17 Uhr dauert, die Pause für neun Uhr Vormittags anzuordnen wäre demnach illegal, weil kein Arbeitnehmer länger als sechs Stunden ohne Pause beschäftigt werden darf. Wer hingegen bei diesen Arbeitszeiten zwischen 12 und 13 Uhr eine Mittagspause anordnet, handelt rechtlich sauber.


Übrigens ist es auch verboten, den Aufenthaltsort während der Pause zu bestimmen. Ein Chef kann also nicht von seinen Mitarbeitern verlangen, die Mittagszeit im Pausenraum zu verbringen, für den Fall, dass irgendwelche Notfälle auftreten – denn auch das Bereithalten für Nebenleistungen (Telefon etc.) gilt als Arbeitszeit, die Pause wäre demnach gar keine.

Verlangen, dass die Mitarbeiter nach der Arbeit erreichbar sind
In Zeiten von Dauer-Mobilität ein wenig in den Hintergrund getreten jedoch arbeitsrechtlich nach wie vor aktuell ist das Verbot, seine Mitarbeiter nach Feierabend und im Wochenende mit betrieblichen Belangen zu behelligen. Um es kurz zu machen: Eine kurze telefonische Anfrage alle paar Monate wie "Wo finde ich denn die Akte sowieso?" ist rechtlich unproblematisch. Wer jedoch seine Mitarbeiter regelmäßig in ihrer Freizeit durch Anrufe und Emails beschneidet, handelt konträr zum Arbeitszeitgesetz.


Die einzige Ausnahme von dieser Regel ist, wenn im Arbeitsvertrag Bereitschaftszeiten festgelegt wurden. Jedoch gelten auch diese dann als Arbeitszeit, die nicht überschritten werden darf – mehr als regulär 48 Stunden (inklusive der normalen Tagesarbeitszeit) pro Woche dürfen es nicht sein. Und: Im Zweifelsfall sollte der Chef es sich genau überlegen, ob er seine Angestellten mit weiteren Anfragen von der Ruhe abhält – denn das wirkt sich unmittelbar auf die Arbeitsleistung aus.

Arbeit trotz Krankschreibung verlangen
Die Sekretärin hat sich beim Wandern den Fußknöchel gebrochen, für ihren Job braucht sie aber nur Augen, Ohren und zwei gesunde Hände zum Tippen. Wer mit einer solchen Begründung Mitarbeiter trotz vom Arzt diagnostizierter und per Schein eingereichter Krankheit zur Arbeit zwingen will, bewegt sich in der Illegalität. Grundsätzlich heißt es nämlich: "Krank ist krank". Solange ein Arzt festgestellt hat, dass ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig ist, gibt es keine rechtliche Handhabe, ihn dennoch zur Arbeit zu zwingen, selbst wenn die Krankheit nicht unmittelbar etwas mit dem Beruf zu tun hat:

  • Bei der angesprochenen Sekretärin wüsste der Chef ja nicht einmal, woran sie erkrankt ist, wenn sie es nicht freiwillig gesagt hätte.
  • Zudem bereitet der gebrochene Knöchel vielleicht nicht am unmittelbaren Arbeitsplatz Probleme, wohl aber bei der Fahrt dorthin und auch im Gebäude selbst.

Insbesondere bei infektiösen Krankheiten sollten Chefs zudem auch noch die Gesundheit ihres restlichen Teams im Auge behalten. Klar ist es für die Firma heldenhaft, wenn der Grafiker sich trotz schwerer Grippe ins Büro schleppt. Wenn er darüber aber ein dutzend Kollegen ansteckt, die nicht so heroisch sind, wäre es fatal.

Als Grundsatz sollte demnach gelten: Ist ein Mitarbeiter krankgeschrieben, sollte er in Ruhe gelassen werden. Umso schneller ist er wieder bereit.


Fazit

Nur weil in der Charakteristik eines Startups andere Dynamiken herrschen, heißt das noch lange nicht, dass diese Gesetz und Tarifverträge außer Kraft setzen würden. Auch in Firmen, die erst seit wenigen Tagen bestehen, muss der Chef die gleichen Dinge beachten, wie in einem Unternehmen, das seit Jahrzehnten etabliert ist. Und: Gerade im Sinne einer reibungslosen Einarbeitungsphase aller Beteiligten sollten Gründer es sich gut überlegen, "den Chef" herauszukehren. Denn auch hierbei gilt die Regel, dass man mit Speck Mäuse fängt.

Cyber Security: 5 Learnings aus 2017 und 5 Trends für 2018

Cybersecurity: Ein Rückblick auf das Jahr 2017 und ein Ausblick auf die Herausforderungen im Jahr 2018.

Teil 1: 5 Learnings aus dem Jahr 2017

Welche Schlüsse aus der enormen Bandbreite der Online-Verbrechen und IT-Sicherheitslücken des Jahres 2017 gezogen werden können, bringt Harald Reisinger, Geschäftsführer von RadarServices, auf den Punkt.

Angriffe: Zu jeder Zeit, an jedem Ort
Die Sicherheitslage war das ganze Jahr 2017 über angespannt. Opfer von Cyberattacken erlitten hohe Finanz- und Imageschäden bis hin zur Existenzbedrohung. Europäische und amerikanische Firmen wurden massiv attackiert. Große und kleine Unternehmen sind gleichermaßen betroffen, keine Branche war ausgenommen. Auch Behörden und öffentliche Institutionen standen sehr oft im Kreuzfeuer.

Kontinuierliches und umfassendes IT Security Monitoring wird noch zu wenig eingesetzt
„Detection and Response“ im Fachjargon: das zeitnahe Erkennen von IT-Risiken aller Art ist heute die einzige Möglichkeit, eine Organisation dauerhaft vor großen Schäden durch Cyberangriffe zu schützen. Es umfasst das schnelle Schließen von bekannt gewordenen Schwachstellen bis hin zur genauen Beobachtung der Auffälligkeiten bei Systemen und Datenverkehr. Millionenfache Datenentwendung passiert nicht über Nacht. Daher sind die vielen Fälle des massenhaften Datenverlusts im Jahr 2017 auf entweder nicht-existentes oder nichtfunktionierendes IT Security Monitoring zurückzuführen.

Vertuschen ist keine Option
Opfer von Cyberattacken schrecken – verständlicherweise – vor einer Veröffentlichung eines Vorfalls zurück. Jedoch führt ab einer gewissen Schadensgröße kein Weg daran vorbei, Meldepflichten nachzukommen und/oder proaktiv die betroffenen Kunden oder gar die Öffentlichkeit zu informieren. Allem voran der Vorfall bei Uber zeigte, dass ein falscher Umgang mit Veröffentlichungspflichten zu noch größeren Reputationsschäden, internationalem Aufsehen und Vertrauensverlust führen kann. Ab 2018 verschärft sich diese Lage nochmals: dann drohen im Rahmen der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) Strafen in Millionenhöhe.

Öffentliche Stellen für die Cyberabwehr sind da, aber viel zu klein
Die öffentlichen Mühlen mahlen zu langsam. Behörden vieler Länder beklagen Angriffe. Regierungen sind grundsätzlich gewillt, Engagements für mehr Cybersicherheit auszuweiten, aber allem voran in Europa sind sie zu zögerlich in der Bereitstellung von Budgets, dem Aufbau einer europäischen Cybersicherheits-Industrie und der Zusammenarbeit mit dem hiesigen privaten Sektor. Die Lage spitzt sich zu, da bereits in 2017 große außereuropäische Sicherheitsfirmen öffentlich der Staatsspionage bezichtigt wurden.

Die große Unbekannte: wer sind die Täter?
Wer hinter den Angriffen steht, ist in 98% der Fälle nicht auszumachen. 2017 zeigte, dass schon Elf-Jährige in der Lage sein können, Sicherheitslücken zu finden und auszunutzen. Das andere Extrem stellen die professionell organisierten Hackergruppen dar. Die Öffentlichkeit lernt sie meist unter einem Pseudonym kennen, aber wer dahinter steckt, das weiß keiner. So bleiben die größten Straftaten heute massenweise ungestraft.

Teil 2: Cybersecurity 2018: Fünf Top-Trends für die IT-Sicherheit

Was Cyber-Security-Experte Christian Polster, Chefstratege und CFO von RadarServices, prognostiziert:

IoT als Eldorado für Cyberangreifer
Die Weiterentwicklung des Internet of Things ist nicht aufzuhalten. In wenigen Jahren wird jede Schraube eine IP-Adresse haben. Während das ganz neue Möglichkeiten eröffnet, stellt es immense Herausforderungen an die IT-Sicherheit von Unternehmen und Privatpersonen. Dringend müssen neue Sicherheitskonzepte für das IoT aufgestellt und praxiserprobt werden.

Gezielte Angriffe in einer neuen Dimension
Zahlreiche Großunternehmen bieten immer noch zu viel Angriffsfläche. Die IT ist weltweit verteilt, der Überblick über alles ist oft nicht vorhanden. Gleichzeitig wirkt der Druck der EU-Datenschutzgrundverordnung ebenso wie weitere neue und alte Compliancevorschriften. IT-Sicherheitsverantwortliche benötigen in diesem Umfeld vor allem eins, um große Schäden zu verhindern: Transparenz und die richtige Information zur richtigen Zeit.

Ransomware gegen den Mittelstand
Weil sich Großunternehmen inzwischen besser gegen Erpresser-Software zu verteidigen wissen, werden sich Ransomware-Attacken in Zukunft zunehmend gegen Klein- und Mittelbetriebe und vernetzte Steuerungs-Geräte richten. Diese potentiellen Opfer müssen sich den angepassten Geschäftsmodellen der Angreifer bewusst werden und sich Experten suchen, die ihre IT effektiv und effizient schützen.

Nationale Unsicherheit
Nationale Sicherheit muss neu gedacht werden. Der Schutz von kritischen Infrastrukturen aber auch das Sicherstellen der dauernden Funktionsfähigkeit der öffentlichen Infrastruktur eines Landes bedeuten immense Herausforderungen. Das ist heute Behörden, aber auch Cyberangreifern bewusst.

Ohne den Einsatz künstlicher Intelligenz geht es nicht
Durch den Einsatz von machine learning lassen sich viele Schwachstellen, verdächtiges Systemverhalten oder Zero-Day-Attacken schneller aufspüren und bekämpfen. Aber auch die „Gegner“ werden die Möglichkeiten von künstlicher Intelligenz voll ausschöpfen, indem sie alles über neue Verteidigungsstrategien und Schutzmaßnahmen lernen. Kurzum: Wenn sich Unternehmen nicht mit dem Einsatz von KI in der IT-Sicherheit befassen, werden ihre Sicherheitsmaßnahmen in kurzer Zeit obsolet.


Großer Schutz trotz kleinen Kapitals?

So schützen sich kleine Unternehmen mit kleinem Budget effektiv vor Cyber-Angriffen.

Es steht außer Frage, dass die wirtschaftliche Lage besser sein könnte. In der Tat haben viele Unternehmen mit den sich immer weiter verschlechternden wirtschaftlichen Aussichten zu kämpfen – vor allem kleine Unternehmen, die bereits mit einem geringen Budget planen und zurechtkommen müssen, wissen oft nicht, wie sie weiterhin auf dem Markt bestehen, geschweige denn, in die Cyber-Security investieren können.

Die allgemeine Annahme, dass es ja immer die anderen trifft und kleine Unternehmen sowieso nicht interessant für Cyber-Kriminelle sind, veranlasst viele kleinere Unternehmen dazu, das Budget genau an der falschen Stelle – der Cyber-Security – zu kürzen.

Damit begeben sich die kleinen Unternehmen direkt auf die Zielscheibe der Cyber-Kriminellen. Der Schaden, der durch einen möglichen Angriff entstehen könnte, könnte im schlimmsten Fall das Aus für das Unternehmen bedeuten.

Aus diesem Grund ist es wichtig, dass sich kleine Unternehmen genauer mit der Frage beschäftigen, wie sie sich auch mit einem kleinen Budget effektiv vor Cyber-Angriffen schützen können.

Weniger ist mehr? Viel hilft viel? – Was stimmt denn nun?

Ich mach mir die Welt, wie sie mir gefällt!

Schön wäre es, wenn das so einfach ginge. Aber schließlich gibt es doch genug Sprüche, die man für unterschiedliche Situationen nutzen kann, oder nicht?

Unternehmen, die ihr Budget für die Cyber-Security kürzen, nutzen einfach den Spruch „Weniger ist mehr“, während Unternehmen, die viel Geld für die Cyber-Security ausgeben, den Spruch „Viel hilft viel“ in den Mund nehmen und somit auf das Gießkannenprinzip setzen.

Doch, was stimmt den nun? – Die goldene Mitte. Weder der eine, noch der andere Spruch liegt vollkommen im Recht. Vielmehr nähern sie sich einander an und treffen sich auf halben Wege.

Denn es ist weder klug, das Budget für die Cyber-Security zu sehr zu kürzen, noch macht es Sinn, Unmengen an Geld in die Cyber-Security zu setzen, wenn das nicht notwendig ist. Doch, was machen Unternehmen, die keine andere Wahl haben und nur auf ein kleines, begrenztes Budget zugreifen können. Sind sie die ersten, die von den Haien gefressen werden?

Nein. Denn die Wahrheit ist, dass es nicht immer die kostenintensiven Tools sein müssen, die den besten Schutz bieten.

Vielmehr lautet das Stichwort in diesem Fall „Kostenoptimierung“. Wer sich intensiv mit der Cyber-Security, Maßnahmen und den Kosten auseinandersetzt, kann sein kleines Unternehmen auch mit einem kleinen Budget sicher und effektiv vor Cyber-Angriffen schützen.

So optimieren kleine Unternehmen ihre Kosten für das Cyber-Security-Budget

Für die Kostenoptimierung des Budgets der Cyber-Security des Unternehmens spielt es eine wichtige Rolle, sich erst einmal einen Überblick über all die Maßnahmen zu verschaffen, die für eine sichere und effektive Cyber-Security-Politik im Unternehmen eine wichtige Rolle spielen.

Auf diese Weise können kleine Unternehmen besser planen und schaffen sich nicht teure Tools an, die sich in Wahrheit vielleicht gar nicht brauchen.

Einen festen Bestandteil der Cyber-Security-Strategie sollten jedoch auf jeden Fall die folgenden Punkte sein:

Tool/Maßnahme IAM (Identitäts- und Zugangsmanagement):

  • Bearbeitung der Zugriffsanfragen
  • Überwachung der Identitäten
  • Überwachung der Verwaltungsfunktionen
  • Schutz aller Anmeldeinformationen

Tool/Maßnahme VPN:

  • Sowohl im Büro als auch im Home-Office (vor allem in kleinen Unternehmen und Start-Ups arbeiten viele Mitarbeiter von zu Hause) spielt es eine wichtige Rolle, dass sich alle Mitarbeiter eine VPN einrichten und sich somit vor Cyber-Angriffen schützen.

Tool/Maßnahme Vulnerability Management:

  • Kontinuierliche Überprüfung, ob Sicherheitslücken in dem IT-System bestehen.
  • Klassifizieren, Priorisieren und Beheben der Angriffspunkte

Tool/Maßnahme SIEM (Security Information and Event Management):

  • Ganzheitlicher Überblick über die Geräte, Netzkomponenten und Anwendungen
  • Sammeln relevanter Daten
  • Analyse der Daten, um rechtzeitig möglicherweise verdächtige Muster erkennen zu können.

Tool/Maßnahme EDR (Endpoint Detection and Response):

  • Schutz von Endgeräten
  • Analyse des Verhaltens der Geräte (PC, Laptop, Server, Smartphone, Tablet, etc.)
  • Anbieten unmittelbarer Reaktionen zur Abwehr, falls es zu Anomalien kommt

Tool/Maßnahme Schulungen der Mitarbeiter:

  • Mitarbeiter des Unternehmens sollten sich in dem Bereich der Cyber-Security auskennen. Unwissenheit schützt bekanntlich vor Strafe nicht, weshalb es falsch wäre, an dieser Stelle zu sparen. Mitarbeiter, die wissen, worauf sie achten müssen und wie sie sich verhalten sollten, tragen zu dem Schutz des Unternehmens vor Cyber-Angriffen bei.
  • In den Schulungen lernen Mitarbeiter wertvolle Informationen, sodass sie ihren Teil zu der Cyber-Security des Unternehmens beitragen können.

Bezüglich dieser Aspekte gibt es nichts zu rütteln – sie stellen einen wichtigen Bestandteil einer Cyber-Security-Strategie eines jeden Unternehmens dar – egal, ob klein oder groß.

So sparen kleine Unternehmen Kosten bezüglich ihres Cyber-Security-Budgets

Um Kosten bezüglich der Cyber-Security sparen zu können, sollten sich kleine Unternehmen vor allem die folgenden Hinweise und Tipps zu Herzen nehmen:

  • Oft nutzen Unternehmen ihre bestehenden Technologien nicht vollkommen aus. Es ist also wichtig, sich genau mit verschiedenen Tools und ihren Funktionen auseinanderzusetzen, bevor neue Tools gekauft werden. Nicht selten kaufen Unternehmen verschiedene Tools, die sich jedoch in verschiedenen Funktionen überschneiden. Das ist rausgeschmissenes Geld, das Unternehmen gut an anderer Stelle nutzen können.
  • Unternehmen sollten sich mit verschiedenen Lieferanten auseinandersetzen und nicht auf zu viele verschiedene Quellen zurückgreifen. Zwar kann ein Lieferant kaum alle Ansprüche bezüglich der Cyber-Security erfüllen, doch die Anzahl der verschiedenen Lieferanten sollte so gering wie möglich gehalten werden. Oft besteht auch die Möglichkeit der sogenannten „Cyber-Security-Integrationsstrategie. Bei dieser können Unternehmen die bereits vorhandenen Tools in Produkte integrieren, die sie erst zu einem späteren Zeitpunkt erwerben. So kann das Cyber-Security-Netzwerk nach und nach ausgebaut werden, ohne direkt eine zu große Summe investieren zu müssen.
  • Sicherlich ist es bequem, die Arbeit bezüglich der Cyber-Security abzugeben. Doch Dritte kosten eben entsprechend Geld, weshalb es sinnvoll ist, sich als Unternehmen zu überlegen, an welcher Stelle Dritte zwingend benötigt werden und an welcher Stelle sie selbst tätig werden können.

Mit diesen Hinweisen und Tipps im Hinterkopf sollten sich Unternehmen noch einmal intensiv an ihre Cyber-Security-Strategie setzen und diese gemeinsam mit einem Experten auf dem Gebiet (der übrigens in jedem Unternehmen vorhanden sein und als Ansprechpartner dienen sollte) durchgehen.

Es ist durchaus möglich, bezüglich der Cyber-Security-Strategie zu sparen, ohne an Schutz einzubüßen. Doch es ist wichtig, dass gezielt überlegt wird, an welcher Stelle Kosten gespart werden können, um so sicherstellen zu können, dass sich das Unternehmen nicht selbst auf die Zielscheibe der Cyber-Hacker setzt und mit Neon-Zeichen auf sich aufmerksam macht. Denn leider werden die Angriffe immer raffinierter, was einen guten und umfangreichen Schutz im Namen der Cyber-Security zu einem absoluten Muss macht.

Die Kunst des Fliegens: Start-ups agieren mit LegalTech gegen Nichtbeförderung

Die moderne Businesswelt, geprägt von Hektik und ständigem Reisen, bringt zahlreiche Herausforderungen mit sich. Eine davon, über die kaum gesprochen wird, ist die Nichtbeförderung bei Flügen. Doch wie können Unternehmen sich vorbereiten und ihre Rechte wahren?

Vernetzt und mobil – das Dilemma des modernen Reisens

Jedes Start-up, das international tätig ist, kennt die Bedeutung von Mobilität und die Dringlichkeit eines reibungslosen Reisens. Meetings in London, Präsentationen in Paris oder ein Workshop in Berlin – all das erfordert Planung und Logistik. Doch was passiert, wenn man plötzlich am Gate stehenbleibt und wegen Überbuchung nicht mitfliegen kann? Welche Rechte haben Reisende nach einer Nichtbeförderung?

Digitalisierung als Hilfsmittel

Eine weitere, oft übersehene Möglichkeit, sich gegen Nichtbeförderung zu wappnen, ist die Nutzung digitaler Tools und Legal-Tech-Plattformen. Apps, die Echtzeitinformationen über Flugstatus und Überbuchungen bieten, können den Unterschied zwischen rechtzeitigem Erscheinen zu einem wichtigen Meeting oder einem verpassten Geschäftsabschluss bedeuten. Hinzu kommt die Option, Entschädigungsansprüche direkt über solche Plattformen geltend zu machen und somit Zeit und Ressourcen zu sparen.

Entschädigungsansprüche für EU-Flüge

Innerhalb der EU sind die Rechte von Passagieren bei Nichtbeförderung klar definiert. Passagiere haben Anspruch auf Entschädigung, die je nach Flugdistanz variiert und bis zu 600 Euro reichen kann. Dabei ist es unerheblich, ob das Flugzeug wegen technischer Probleme oder aufgrund von Überbuchung nicht starten kann. Der Schlüssel hierbei ist, gut informiert zu sein und proaktiv seine Rechte geltend zu machen.

Vorbereitung als Schlüssel zum Erfolg

Neben der Kenntnis über rechtliche Ansprüche sollten Start-ups auch in ihrer Reiseplanung flexibel und vorbereitet sein. Alternativrouten, vorab gecheckte Hoteloptionen in der Nähe des Flughafens oder sogar ein Backup-Plan für Videokonferenzen statt physischen Meetings können entscheidend sein. Das Ziel ist es, den Schaden minimal zu halten und das Beste aus der Situation herauszuholen.

Sensibilisierung durch Schulung und Information

Eine wirksame Methode, um sich gegen die Unwägbarkeiten von Geschäftsreisen zu wappnen, ist die Schulung des eigenen Teams. Start-ups sollten regelmäßige Schulungen und Informationsveranstaltungen anbieten, in denen die Rechte der Fluggäste, insbesondere bei Nichtbeförderung, klar dargelegt werden. Durch die Vermittlung von Wissen kann das Bewusstsein für mögliche Reisefallen geschärft werden. Wenn jede(r) Mitarbeitende genau weiß, wie in solchen Situationen zu reagieren ist, kann das Unternehmen als Ganzes schneller und effizienter handeln.

Networking und Teambuilding: Vom Problem zur Chance

In jeder Herausforderung steckt auch eine Chance. Nichtbeförderungen können zu unerwarteten Netzwerkmöglichkeiten führen, wenn man andere betroffene Passagiere trifft oder spontane Teambuilding-Erfahrungen macht, wenn mehrere Teammitglieder gemeinsam stranden. In solchen Momenten zeigt sich die wahre Stärke eines Unternehmens: die Fähigkeit, sich anzupassen, kreativ zu denken und aus jeder Situation das Beste zu machen.

Zusammenfassung: Vorausschauend handeln

Nichtbeförderung ist mehr als nur ein kleines Ärgernis. Für Start-ups und moderne Unternehmen kann sie bedeuten, dass Monate der Vorbereitung und Planung zunichtegemacht werden. Doch durch Proaktivität, die richtige Vorbereitung und das Nutzen digitaler Hilfsmittel können solche Rückschläge minimiert und sogar in Chancen umgewandelt werden. Letztlich zeigt uns die Erfahrung mit Nichtbeförderung, dass in unserer vernetzten Welt das beste Werkzeug gegen Unvorhersehbares eine gute Vorbereitung und Flexibilität ist.

Profit mit Passion: Emotionen als Währung

Die Geschäftswelt mag oft kalt und berechnend erscheinen, doch tief unter dieser Oberfläche pulsieren bewusst oder unbewusst Emotionen, die Entscheidungen und Dynamiken maßgeblich beeinflussen. Wer sich damit intensiv auseinandersetzt, hat strategisch klare Vorteile.

Entscheidungen im Geschäftsalltag werden oft als rein rationale Prozesse wahrgenommen. Doch Emotionen sind ständige Begleiter und können den Kurs eines Unternehmens maßgeblich beeinflussen. Sie prägen unsere Wahrnehmungen, bestimmen Reaktionen auf Herausforderungen und formen den Umgang mit Kollegen und Geschäftspartnern. Duc Ha, Business-Coach und Experte für Business Performance Psychologie, ist tief in diese emotionale Dimension des Geschäftslebens eingetaucht. Er bietet nicht nur Einblicke in die verborgenen Kräfte, die unsere Entscheidungen steuern, sondern zeigt auch wertvolle Strategien, um sie zu unserem Vorteil zu nutzen.

Emotionale Altlasten: Der unsichtbare Feind im Geschäft

Jede(r) Unternehmer*in bringt eine Geschichte mit sich – Erlebnisse, Begegnungen und Emotionen, die sie oder ihn geprägt haben. Diese sogenannten emotionalen Altlasten können, oft unbemerkt, als unsichtbare Gegner im Geschäftsleben wirken. Ein früheres Scheitern, Kritik oder ein Konflikt können sich in der Gegenwart manifestieren, indem sie unsere Entscheidungen beeinflussen, manchmal zum Schlechteren. Zum Beispiel kann ein(e) Unternehmer*in, welche(r) in der Vergangenheit von Geschäftspartner*innen betrogen wurde, Schwierigkeiten haben, neuen Partner*innen zu vertrauen, was zu verpassten Chancen führt. Ein(e) andere Unternehmer*in, welche(r) in der frühen Karriere oft übergangen wurde, könnte zögern, die Meinung in wichtigen Meetings zu äußern. Diese Altlasten beeinflussen nicht nur individuelle Entscheidungen, sondern können auch das gesamte Geschäftsklima prägen. Es ist daher von entscheidender Bedeutung, sie zu erkennen, zu verstehen und letztlich zu überwinden.

Kontrollleuchten des Geistes

Wenn in einem Auto eine Warnlampe aufleuchtet, signalisiert dies ein mögliches Problem, das Beachtung erfordert. In ähnlicher Weise können emotionale Reaktionen als "Kontrollleuchten des Geistes" betrachtet werden, die darauf hinweisen, dass vergangene Emotionen und Erlebnisse die aktuellen Handlungen und Entscheidungen beeinflussen. Diese subtilen Signale – sei es eine plötzliche Angst vor einer Präsentation, ein Zögern bei einer Entscheidung oder ein unerklärliches Unbehagen in bestimmten Situationen – sind Indikatoren für tiefer liegende emotionale Altlasten. Das Erkennen und das richtige Interpretieren dieser Signale sind daher von entscheidender Bedeutung. Nur durch ein tiefes Verständnis dieser inneren Warnungen können die zugrunde liegenden Ursachen identifiziert und angegangen werden. Dies ermöglicht eine fundiertere und bewusstere Entscheidungsfindung im Geschäftsleben.

Werkzeuge zur Selbstreflexion

Sich selbst und die eigene emotionale Verfassung tiefgreifend zu begreifen, bildet den Grundstein für sachkundige Geschäftsentscheidungen. Hierbei treten zwei innovative Instrumente in den Vordergrund: die "Rückwärtsanalyse" und das "Emotionale Audit".

Die "Rückwärtsanalyse" funktioniert wie eine emotionale Detektivarbeit. Sie ermöglicht es, den genauen Ursprung von Bedenken oder Hemmnissen bei Entscheidungen zu identifizieren. Dabei wird systematisch zurückverfolgt, welche konkreten Ereignisse oder Emotionen aus der Vergangenheit zu gegenwärtigen Reaktionen oder Zögern führen. Es ist, als würde man ein Knäuel entwirren, um den Anfangsfaden zu finden.

Das "Emotionale Audit" hingegen agiert wie ein regelmäßiger Gesundheitscheck für die emotionalen Reaktionen einer Person. Es hilft dabei, wiederkehrende emotionale Muster oder konstante Herausforderungen zu erkennen, die sich auf das Geschäftsverhalten auswirken können.

Indem diese beiden Tools klug eingesetzt werden, wird es möglich, die oft unsichtbaren emotionalen Altlasten zu entlarven und konstruktiv zu bearbeiten. Dies minimiert ihren störenden Einfluss auf geschäftliche Entscheidungen und ebnet den Weg für einen klaren, zukunftsorientierten Entscheidungsprozess. Somit kann ein Weg geebnet werden, bei dem Entscheidungen frei von den Schatten der Vergangenheit getroffen werden.

Emotionale Intelligenz: Mehr als nur Datenverständnis

Emotionale Intelligenz, oft definiert als die Fähigkeit, eigene und fremde Emotionen zu erkennen, zu verstehen, zu steuern und effektiv einzusetzen, ist im Geschäftsleben von unschätzbarem Wert. Es geht nicht nur darum, wie Individuen auf Stress, Herausforderungen oder Konflikte reagieren, sondern auch darum, wie sie mit anderen interagieren, Teamdynamiken beeinflussen und letztlich Entscheidungen treffen, die das gesamte Unternehmen beeinflussen können.

Erfolgreiche Unternehmer wie Elon Musk und Warren Buffett haben gezeigt, wie emotionale Intelligenz dazu beitragen kann, komplexe Geschäftsumgebungen zu navigieren. Sie nutzen ihre emotionale Intelligenz, um nuancierte menschliche Interaktionen zu verstehen, effektive Beziehungen aufzubauen und schwierige Entscheidungen zu treffen, bei denen es nicht nur um Daten, sondern auch um menschliche Faktoren geht.

Es sind nicht nur Intuition und Bauchgefühl, sondern ein geschultes Bewusstsein für emotionale Strömungen und Unterströmungen, die den Unterschied zwischen einer durchschnittlichen und einer herausragenden Führungskraft ausmachen können. In einer globalisierten und oft unpersönlichen Geschäftswelt macht emotionale Intelligenz den entscheidenden Unterschied aus, der zu nachhaltigem Erfolg führt.

Teams stärken: Umgang mit emotionalen Altlasten im Kollektiv

Innerhalb eines Teams können emotionale Altlasten eines Einzelnen weitreichende Auswirkungen auf die gesamte Gruppendynamik haben. Alte Konflikte, nicht verarbeitete Erfahrungen oder tiefsitzende Glaubenssätze können zu Missverständnissen führen, das Vertrauen untergraben und die Effizienz des Teams beeinträchtigen. Es ist daher von zentraler Bedeutung, diese emotionalen Hindernisse auch im Team zu erkennen und proaktiv anzugehen.

Feedback-Runden bieten hierbei eine Möglichkeit, in einem sicheren Rahmen über Gefühle und Wahrnehmungen zu sprechen und so ein besseres Verständnis füreinander zu entwickeln. Das fördert nicht nur die Kommunikation, sondern auch das gegenseitige Vertrauen. Externe Expert*innen, wie Coaches oder Therapeut*innen, können zudem wertvolle Impulse geben und Strategien aufzeigen, um mit emotionalen Altlasten umzugehen. Durch einen bewussten und systematischen Ansatz können Teams lernen, emotionale Barrieren zu überwinden, wodurch sie gestärkt und produktiver werden und ein positives Betriebsklima geschaffen wird.

Selbstfürsorge und Unternehmenskultur: Ein holistischer Ansatz

In einem schnelllebigen Geschäftsumfeld wird oft der Wert der Selbstfürsorge und psychologischen Unterstützung übersehen. Doch das individuelle Wohlbefinden hat direkten Einfluss auf die Produktivität und Kreativität. Selbstfürsorge – in Form von regelmäßigen Pausen, ausreichendem Schlaf und körperlicher Aktivität – dient nicht nur dem Einzelnen, sondern auch dem gesamten Unternehmen.

Genauso wichtig ist eine Unternehmenskultur, die die mentale Gesundheit ihrer Mitarbeiter*innen unterstützt. Flexible Arbeitsbedingungen, Angebote für psychologische Beratung oder Workshops können dazu beitragen, dass Mitarbeiter*innen sich wertgeschätzt und unterstützt fühlen. Eine solche Kultur fördert nicht nur die Zufriedenheit und Loyalität der Angestellten, sondern kann auch zu einer höheren Produktivität und geringeren Ausfallzeiten führen. Unternehmen, die einen holistischen Ansatz verfolgen und sowohl Selbstfürsorge als auch eine unterstützende Kultur fördern, positionieren sich für langfristigen Erfolg und Wohlstand.

Fazit: The Big 5 for Business

Die Welt des Geschäfts mag auf den ersten Blick kalt und berechnend erscheinen, doch tief unter dieser Oberfläche pulsiert ein Herz aus Emotionen, das die Entscheidungen und Dynamiken maßgeblich beeinflusst. Diese Emotionen, ob bewusst oder unbewusst, formen den Kern jedes Unternehmens und seiner Beziehungen. Nach einer intensiven Auseinandersetzung mit diesem faszinierenden Thema ist es wichtig, noch einmal auf die fünf wichtigsten Erkenntnisse einzugehen, die jede Geschäftsfrau und jeder Geschäftsmann kennen sollte:

  • Umfassender Einfluss von Emotionen: Emotionen sind nicht nur flüchtige Gefühle, sondern maßgebliche Faktoren, die unser Geschäftsverhalten und unsere Entscheidungen prägen.
  • Gefahr der emotionalen Altlasten: Unsere vergangenen Erfahrungen und Emotionen können als unsichtbare Hindernisse fungieren, die unsere aktuellen Entscheidungen beeinflussen.
  • Werkzeuge zur Selbstreflexion: Methoden wie die "Rückwärtsanalyse" und das "Emotionale Audit" ermöglichen es uns, unsere emotionalen Altlasten zu entdecken und zu überwinden.
  • Emotionale Intelligenz als Schlüssel: Diese Intelligenz ermöglicht uns, komplexe menschliche Interaktionen zu verstehen und fundierte Entscheidungen zu treffen.
  • Bedeutung von Selbstfürsorge und Unternehmenskultur: Ein unterstützendes Umfeld und eine gesunde Unternehmenskultur sind unerlässlich für den langfristigen Erfolg eines Unternehmens.

Manchmal benötigt es den klaren Blick von externen Expert*innen, um die tief verwurzelten emotionalen Altlasten in einem Unternehmen zu erkennen. Von außen kommend, ohne Vorurteile oder Bindungen, können diese Expert*innen die subtilen Herausforderungen und Blockaden identifizieren, die von innen oft übersehen werden.

Über den Autor
Konfrontiert mit einem tiefgreifenden Schicksalsschlag, begab sich Duc Ha auf die Suche nach Wegen, um finanzielle Sicherheit für seine Familie zu gewährleisten. In diesem Bestreben experimentierte er mit diversen Online-Businessmodellen, aus denen schließlich eine florierende Marketingagentur hervorging. Trotz dieses beachtlichen Erfolgs erlebte der damals 23-jährige Duc ein Gefühl der Unzufriedenheit und Orientierungslosigkeit. Eine entscheidende Wende kam, als ein Geschäftspartner Duc für ein Coaching empfahl. Diese Gelegenheit entfachte in ihm eine tiefe Leidenschaft für die Psychologie, die den Grundstein für seine heutige, erfolgreiche Laufbahn als Business Performance Trainer legte.

Aufbewahrungsfristen: Das gilt es zu beachten!

Praxistaugliche Tipps für den Umgang mit einlagerungspflichtigen Unterlagen.

Praxistipps für die Lagerung langjähriger Unterlagen

Die korrekte Handhabung von Aufbewahrungsfristen für langjährige Unterlagen ist für Unternehmen und Privatpersonen von entscheidender Bedeutung. Dabei ist es unerheblich, ob die Unterlagen in eigenen oder speziell dafür angemieteten Räumlichkeiten aufbewahrt werden. Das korrekte Archivieren und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sollen nicht nur dabei helfen, Ordnung zu bewahren, sondern auch rechtliche Probleme vermeiden. Hier gibt es die Tipps, wie sich Unterlagen über viele Jahre hinweg effektiv lagern lassen und dabei gesetzlichen Anforderungen gerecht werden.

Wie sind die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen bei Dokumenten in Deutschland?

In Deutschland gibt es verschiedene gesetzliche Regelungen, die die Aufbewahrungsfristen für Dokumente festlegen. Die genauen Fristen können je nach Art der Dokumente und der rechtlichen Bedeutung variieren. Hier sind einige allgemeine Richtlinien:

  • Steuerunterlagen: Steuerrelevante Unterlagen, wie zum Beispiel Buchführungsunterlagen, Jahresabschlüsse, Buchungsbelege, Inventare und Bilanzen, sollten gemäß § 147 Abs. 1 Abgabenordnung (AO) für einen Zeitraum von 10 Jahren aufbewahrt werden. Die Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung gemacht wurde.
  • Handelsunterlagen: Handelsbücher, Inventare, Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse und Handelsbriefe sollten gemäß § 257 Handelsgesetzbuch (HGB) für einen Zeitraum von 6 Jahren aufbewahrt werden. Bei elektronischer Buchführung können sich besondere Regelungen ergeben.
  • Personalunterlagen: Lohn- und Gehaltsabrechnungen sowie alle anderen Unterlagen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind, sollten gemäß § 41 Abgabenordnung (AO) ebenfalls 10 Jahre aufbewahrt werden.
  • Vertragsunterlagen: Verträge sollten in der Regel bis zum Ablauf möglicher Gewährleistungsansprüche aufbewahrt werden. Dies kann je nach Vertragsart und individuellen Absprachen variieren, liegt jedoch oft bei 3 bis 5 Jahren.
  • Arbeitsrechtliche Unterlagen: Arbeitsverträge, Kündigungen und andere arbeitsrechtliche Dokumente sollten für die Dauer des Arbeitsverhältnisses und darüber hinaus aufbewahrt werden. In der Regel sind dies 10 Jahre nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
  • Bauunterlagen: Bauunterlagen sollten gemäß der jeweiligen Landesbauordnung für einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren nach Abschluss der Baumaßnahme aufbewahrt werden.
  • Medizinische Unterlagen: In der Medizin gelten besondere Regeln für die Aufbewahrung von Patient*innenakten. Hier sollten die Unterlagen gemäß den Vorgaben des Bundesmantelvertrags-Ärzte (BMV-Ä) für mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden.
     

Fristen machen es teilweise unumgänglich, sich den Rat eines spezialisierten Rechtsanwalts oder Steuerberaters einzuholen, um juristisches Ungemach zu verhindern. Unternehmen und Privatpersonen, die mit dem Gedanken spielen, Lagerraum für Unterlagen anzumieten, können sich vorher professionellen Rat einholen, um sicherzustellen, dass sie mit der Fremdeinlagerung die aktuellen gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Gesetze und Vorschriften können sich ändern und individuelle Umstände können spezielle Anpassungen erfordern. In diesem Zuge sollte auch darauf geachtet werden, dass der Lagerraum neben Sicherheitsstandards auch über die richtige Größe für den jeweiligen Gebrauch verfügt.

Die richtige Auswahl der Aufbewahrungsfristen für effiziente Einlagerung verstehen

Bevor man sich mit der Lagerung Ihrer Unterlagen auseinandersetzen kann, ist es essenziell, die geltenden Aufbewahrungsfristen zu verstehen. Das ist notwendig, um die Belegung der Lagerplätze im Vorfeld zu planen. Verschiedene Dokumente unterliegen unterschiedlichen rechtlichen Bestimmungen. Je länger Unterlagen aufbewahrt werden müssen, desto weiter können sie "nach hinten" sortiert werden. Zu den Fristen der Aufbewahrung kann es sinnvoll sein, Experten zu konsultieren oder sich ausführlich über die spezifischen Anforderungen für den Landkreis oder die Branche zu informieren. Die gezielte Nachfrage hilft dabei, keine Unterlagen zu vernichten, die eventuell einer längeren Aufbewahrungsfrist unterliegen, als man selbst vermutet hat.

Papierfreie Büros – Digitale Archivierung als zeitgemäße Lösung, wenn es möglich ist

In Zeiten fortschreitender Digitalisierung ist die digitale Archivierung eine effiziente Alternative zur physischen Aufbewahrung. Das greift nur für Unterlagen, die nicht physisch mit einer Unterschrift versehen sein müssen, um Rechtskraft zu erlangen. Bei Unterlagen, die digital archiviert werden dürfen, lohnt es sich, in sichere, verschlüsselte Speicherlösungen zu investieren. Zudem gilt, dass eine klare Struktur für die digitale Ablage zu implementieren ist. Dies ermöglicht nicht nur einen schnellen Zugriff auf benötigte Informationen, sondern reduziert auch den Platzbedarf erheblich.

Doch was lässt sich auf keinen Fall digital abspeichern? In den vielen Fällen erfordert die Rechtskraft eines Dokuments eine persönliche, handgeschriebene Unterschrift der beteiligten Parteien. Diese Unterschrift dient dazu, die Authentizität des Dokuments bestätigen und die Zustimmung der Unterzeichnenden zu den darin enthaltenen Bedingungen oder Vereinbarungen ausdrücken. Das zu digitalisieren und das "Urdokument" zu vernichten wäre fatal. Auch Dokumente, die eine notarielle Beglaubigung verlangen, um ihre Rechtskraft zu gewährleisten, sind nicht zu digitalisieren. Mit der Unterschrift bestätigt der Notar die Identität der Unterzeichnenden. Die Unterschrift fungiert als Beglaubigung.

Das A und O der Aufbewahrung - Kategorisierung, Organisation, Prüfung und Aktualisierung der Unterlagen

Auch für die physische Aufbewahrungsmethode bei Unterlagen gilt, dass eine klare Kategorisierung sowie eine passende Organisation vorgenommen werden muss. Sie ist unerlässlich. Wird eine Räumlichkeit für die Aufbewahrung ausgesucht, muss eine systematische Struktur festgelegt werden, die es im Bedarfsfall ermöglicht, Dokumente leicht zu finden. Von daher sind Kategorien zu wählen, welche die Aufbewahrungsfristen berücksichtigen und vorsehen, dass Unterlagen möglich leicht zu ergänzen sind, ohne Tonnen an Papier zu bewegen. Mit einer intuitiven Benennung lässt sich die Effizienz der Archivierung nachhaltig steigern.

Aufbewahrungsfristen ändern sich – ebenso wie geschäftliche Anforderungen. Daher ist es wichtig, die eigene Archivierungspolitik regelmäßig zu überprüfen und wenn notwendig anzupassen. Wichtig ist es dabei, einen Zeitplan für die Überprüfung älterer Unterlagen und prüfen Sie, ob diese weiterhin aufbewahrt werden müssen. Dies ermöglicht nicht nur die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, sondern minimiert auch den Aufwand für die Verwaltung veralteter Dokumente.

Jobwechsel: Zeit für Veränderungen

Unzufrieden im Job? Das ist zu tun!

Tage, an denen man unzufrieden mit seiner Berufswahl ist, hatte jeder Mensch schon einmal. Das ist kein Grund zur Sorge. Anders verhält es sich jedoch, wenn diese Unzufriedenheit nicht abnimmt und letztlich in Frustration mündet. Schließlich löst Frust oftmals auch Stress aus. Bereits bei dem Gedanken an die Arbeit oder auf dem Weg ins Büro verspüren viele Menschen Bauchschmerzen. Stress wirkt sich häufig auf die Psyche aus, wodurch psychische Beeinträchtigungen ausgelöst werden. Sollte der Job unglücklich machen und eine Veränderung in naher Zukunft nicht in Sicht sein, sollte gehandelt werden. Andernfalls nehmen Unzufriedenheit, Frustration und Stress weiter zu und machen langfristig krank. Doch was ist zu tun, wenn die Arbeitsstelle nicht mehr passt?

Eine Kündigung sollte gut überlegt sein

Menschen, die über viele Jahre oder gar Jahrzehnte für ein Unternehmen tätig sind, überlegen eine längere Zeit, ob sie den Job wechseln sollen. Schließlich fühlt man sich in gewissem Maße mit dem Arbeitgeber verbunden und auch die Dazugehörigkeit darf nicht vergessen werden. Wer hingegen erst kürzlich für einen Arbeitgeber tätig ist, fällt die Entscheidung der Kündigung weitaus leichter. Generell sollte eine Kündigung immer gut überlegt sein. Keinesfalls sollte man diese Entscheidung leichtfertig fallen. Die Arbeitsstelle sichert schließlich den Lebensunterhalt. Zudem erweist es sich oftmals als müßig und schwierig, aus der Beschäftigungslosigkeit eine neue Arbeitsstelle zu finden. 

Steht der Entschluss endgültig fest, dann sollte frühzeitig nach einer Alternative gesucht werden. Sich aus der Arbeit heraus auf eine neue Stelle zu bewerben, bietet Sicherheit. Selbst, wenn die ersten Bewerbungsversuche scheitern sollten, gerät man nicht direkt in die Erwerbslosigkeit. Natürlich kann dies frustrierend sein, dennoch sollte man Geduld haben. Den richtigen Job findet jeder Arbeitswillige. Bei der Jobsuche sollte auf unterschiedliche Strategien zurückgegriffen werden. Wer
Karriere in Südwestfalen machen möchte, sollte sich zielorientierte Jobportale zu eigen machen. Sie bestechen durch eine benutzerfreundliche Oberfläche sowie zahlreichen Such- und Filterfunktionen. Mit nur wenigen Klicks werden einem genau die Jobs angezeigt, die wirklich zu einem passen. Überdies können Arbeitssuchende nicht nur nach speziellen Positionen suchen, sondern auch nach Unternehmen. Das erleichtert die Suche und gestaltet die Jobsuche interessanter. Auf diese Weise findet man rasch seinen Traumjob und kann seine berufliche Karriere weiter ausbauen. Und vielleicht ergeben sich sogar völlig neue Berufswege. 

Die häufigsten Gründe für einen Jobwechsel

Gründe, warum ein Jobwechsel gewünscht, sinnvoll oder erforderlich ist, gibt es viele. Oftmals liegt es an den Konditionen, also an dem Arbeitspensum und dem vereinbarten Gehalt. Erst im Laufe der Zeit stellt sich heraus, dass der Lohn unverhältnismäßig im Vergleich zur geforderten Arbeitsleistung ist. Manchmal verändert sich aber auch die Lebenssituation und der Wunsch nach einer finanziellen Anpassung wächst. Generell stellt das Arbeitspensum einen großen Faktor dar. Ein erhöhtes Arbeitspensum geht oft mit Stress einher. Dieser führt wiederum dazu, dass die Gesundheit am Arbeitsplatz leidet. 

Treten vermehrt gesundheitliche Beschwerden auf und stehen diese in einem klaren Zusammenhang mit der Arbeit, muss gehandelt werden. Kein Job ist es wert, krank zu werden. Ebenfalls oft genannt wird die
mangelnde Wertschätzung. Unternehmen, die ihre Mitarbeiter nicht wertschätzen, verzeichnen eine hohe Fluktuation. Lob und positive Feedbacks sind für die Mitarbeiterbindung essenziell.

Coaching-Skills in Start-ups

Warum Coaching-Skills für Führungskräfte in Start-up-Unternehmen unverzichtbar sind.

Die Welt der Start-up-Unternehmen ist geprägt von Innovation, Risiko und ständigem Wandel. In einem so dynamischen Umfeld sind Führungskräfte gefragt, die nicht nur über ausgezeichnete unternehmerische Kenntnisse, sondern auch über besondere Führungskompetenzen, insbesondere Coaching-Skills, verfügen, um ihre Mitarbeitenden in diesem Spannungsfeld abzuholen. Dahinter verbergen sich Fähigkeiten, die es einer Person ermöglichen, andere zu unterstützen, ihr volles Potenzial zu entfalten, Ziele zu erreichen und persönliche oder berufliche Entwicklungen voranzutreiben. „Dies beinhaltet aktives Zuhören, Fragestellungen, Empathie, Feedback und die Fähigkeit, individuelle Stärken zu erkennen und zu fördern“, erklärt Julia Atkinson, Professional Certified Coach. Gemeinsam mit ihrer Kollegin, Antje Brügmann, Master Certified Coach und Trainerin, verrät sie hier, warum Coaching für die Start-up-Führung so hilfreich und sinnvoll ist und welche Vorteile ein coachender Führungsstil mit sich bringt. Außerdem liest du, wie es dir schnell und mühelos gelingt, Coachingtechniken in deine Führungspraxis zu integrieren.

Darum benötigen Führungskräfte in Start-up-Unternehmen Coaching-Skills:

  • Führung und Teambildung: Start-up-Gründer*innen und Führungskräfte müssen nicht nur ihr Unternehmen leiten, sondern auch Teams aufbauen und führen. Coaching-Skills ermöglichen es ihnen, ihre Mitarbeitenden zu inspirieren, zu motivieren und zu unterstützen, um gemeinsam Großes zu erreichen.
  • Schnelles Lernen und Anpassungsfähigkeit: Start-ups sind gezwungen, sich rasch an neue Gegebenheiten anzupassen und aus Fehlern zu lernen. Coaching-Skills helfen Führungskräften, ihre Teams dabei zu unterstützen, in einem ständig veränderlichen Umfeld erfolgreich zu sein.
  • Talententwicklung und Mitarbeiterbindung: Die Fähigkeit, Mitarbeitende individuell zu fördern und deren Potenzial zu erkennen, ist entscheidend, um hochqualifizierte Talente langfristig an das Unternehmen zu binden.
  • Problemlösung und Entscheidungsfindung: Start-up-Unternehmen sehen sich oft mit komplexen Herausforderungen konfrontiert. Coaching unterstützt Führungskräfte bei der Entwicklung von Problemlösungsstrategien und der effektiven Entscheidungsfindung.
  • Kommunikation und Konfliktmanagement: Effektive Kommunikation und das Management von Konflikten sind unerlässlich, um ein gesundes Arbeitsumfeld zu schaffen. Coaching-Skills befähigen Führungskräfte, Konflikte früh und konstruktiv zu lösen und eine offene Kommunikationskultur zu etablieren.

So kannst du Coaching-Skills erwerben

  • Schulungen und Workshops: Führungskräfte in Start-up-Unternehmen können von speziellen Coaching-Schulungen und Workshops profitieren, die auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind. Sie können alleine oder aber auch mit Kolleg*innen teilnehmen.
  • Eigene Teilnahme an Mentoring und Coaching: Die Zusammenarbeit mit erfahrenen Coaches und Mentoren kann wertvolle Einsichten und Erfahrungen vermitteln, um Coaching-Skills zu entwickeln. So lernst du Coaching-Techniken, die zu deiner Persönlichkeit und deinen Stärken passen und dadurch mit großer Authentizität umgesetzt werden können.
  • Selbststudium und Ressourcen: Zahlreiche Ressourcen wie Bücher, Online-Kurse und Materialien stehen zur Verfügung, um die Grundlagen des Coachings zu erlernen und zu vertiefen. Dies bietet sich in aller Regel als Einstieg an – oder um Gelerntes zu vertiefen.
  • Praktische Anwendung: Die Anwendung von Coaching-Prinzipien in der täglichen Arbeit ist der beste Weg, um die Fähigkeiten zu festigen. Führungskräfte sollten Chancen suchen, um Coaching-Skills in der Praxis zu nutzen. Mindestens am Anfang, aber auch als Wegbegleitung bietet sich an, sich von Zeit zu Zeit gemeinsam mit einem Coach zu reflektieren und dafür Sorge zu tragen, dass der coachende Führungsstil immer mehr zur Alltagspraxis wird.

Fazit

In der rasanten Welt der Start-up-Unternehmen sind Coaching-Skills ein unschätzbares Führungsinstrument. Sie fördern nicht nur die persönliche Entwicklung und die des Teams, sondern prägen auch maßgeblich eine wertschätzende Kommunikations- und Unternehmenskultur und tragen so zum Erfolg des Unternehmens bei. Start-up-Führungskräfte, die diese Fähigkeiten beherrschen, sind besser gerüstet, um die Herausforderungen zu bewältigen und die Chancen zu nutzen, die sich in diesem dynamischen Umfeld bieten. Investitionen in die Entwicklung von Coaching-Kompetenzen sind daher eine Investition in die Zukunft und den nachhaltigen Erfolg von Start-up-Unternehmen.

Um die Vorteile eines coachenden Führungsstils in Start-up-Unternehmen voll auszuschöpfen, bieten die erfahrenen Coaches Julia Atkinson und Antje Brügmann ein Intensiv-Seminar an, das Führungskräften die Gelegenheit gibt, Coaching-Skills gezielt zu erweitern und in der Praxis anzuwenden. Es findet vom 18. bis 22. März 2024 im Hotel Nixe Palace auf Mallorca statt, Anmeldungen sind hier möglich

Gründen als Duo: Zusammen gründen, gemeinsam wachsen

Die WeVee Technologies Co-Gründer*innen Francesca Spengos und Dr. Rahmyn Kress schildern aus eigener Erfahrung, welche fünf Fähigkeiten erfolgreiche Gründer*innen-Duos auszeichnen.

Ein Unternehmen zu gründen ist eine tiefgreifende Herausforderung, die Engagement, Stressresistenz und Beharrlichkeit erfordert. Francesca Spengos und Dr. Rahmyn Kress, die Co-Gründer*innen des ClimateTech-Start-ups WeVee Technologies, haben diese Erfahrung am eigenen Leib gemacht. Sie verließen die etablierten Strukturen der Unternehmenswelt, um mit ihrem Start-up einen positiven Wandel herbeizuführen und ihre Vision von einer nachhaltigen Zukunft für die kommenden Generationen zu verwirklichen. Ihr Ziel ist es, den Übergang zur E-Mobilität zu beschleunigen und sowohl nachhaltigen als auch effizienten Konsum zu fördern, indem sie das Pendeln und Reisen mit Elektrofahrzeugen personalisieren.

Was sie auf ihrer gemeinsamen Gründungsreise gelernt haben und wie sie dieses Ziel erreichen, teilen Francesca und Rahmyn bereitwillig. Sie geben Einblicke und Ratschläge, die ihrer Meinung nach entscheidend sind, um eine solide Grundlage für ein erfolgreiches Unternehmen zu schaffen.

Kommunikation & Vertrauen

„Wie in jeder Beziehung sollte die Wahl des Geschäftspartners in erster Linie auf Vertrauen basieren. Vertrauen in die Fähigkeiten und Grenzen des anderen, Bestätigung eines gemeinsamen Wertesystems, eines gemeinsamen Ziels und einer gemeinsamen Ethik.

Dieses Vertrauen kann nur durch effektive Kommunikation im Alltag umgesetzt werden. Für Gründer*innen-Duos ist es unerlässlich, immer im offenen Austausch zu bleiben. Während des Gründungsprozesses ist es von größter Bedeutung, die Arbeitsweise des anderen zu verstehen und zu respektieren. Zu erkennen, wann jemand bereit ist, ein Thema aufzugreifen und wann nicht, ist entscheidend, um harmonisch zusammenzuarbeiten und Missverständnisse und unnötige Konflikte zu vermeiden.

Wir haben erkannt, wie wichtig es ist, einander den notwendigen Raum zu geben, um Situationen in der eigenen Geschwindigkeit zu überdenken und zu bewerten, da unsere Köpfe unterschiedlich arbeiten. Zu vertrauen, dass wir einander zuhören und alle offenen Punkte wieder aufgreifen werden, war einer der stärksten Aspekte unserer Beziehung. Als Gründerteam mit unterschiedlichen Hintergründen, Lebenswegen und Talenten ergänzen wir uns perfekt und heben uns so von anderen ab. Unser Schlüssel zum Erfolg liegt in der langfristigen Zusammenarbeit, gegenseitigem Respekt und der Fähigkeit, dem anderen genug Raum zu geben, seine Stärken in das Unternehmen einzubringen.“

Strategie und Zielerreichung

„Unsere Mission ist klar definiert: Wir wollen die Einführung der Elektromobilität beschleunigen. Als Co-Gründer*innen von WeVee Technologies verfolgen wir diese Mission mit einer agilen und schnellen Vorgehensweise, ohne den Blick für das Wesentliche zu verlieren. Für jedes Gründer*innen-Team sind ein klar umrissenes Ziel und eine fundierte Strategie unverzichtbar. Wenn ihr als Team zusammenarbeitet, müsst ihr euch über eure Ziele im Klaren sein und einen Plan haben, wie ihr sie erreichen wollt. Von Anfang an haben wir unsere Ziele klar formuliert und einen Fahrplan entwickelt, wie wir diese erreichen können. Diese Klarheit hilft uns, auf Kurs zu bleiben und den Erfolgsweg zu verfolgen, auch wenn wir gelegentlich Umwege in Kauf nehmen müssen.“

Problemlösung und Innovation

„Probleme und Hindernisse sind keine Sackgassen, sondern Herausforderungen, die gemeistert werden wollen. Als Unternehmer*innen werdet ihr sicherlich auf solche Hürden stoßen. Wie ihr damit umgeht, entscheidet über euren Erfolg. Wir lassen uns nicht entmutigen, wenn der erste Lösungsansatz nicht direkt zum Ziel führt. Stattdessen findet gerade Rahmyn oft unkonventionelle Wege und entwickelt innovative Lösungen. Dabei ist es wichtig zu betonen, dass unsere Ziele unerschütterlich sind, die Strategie jedoch flexibel bleibt und sich an äußere Umstände anpassen lässt, um das gewünschte Ergebnis zu erzielen. Wir schrecken nicht davor zurück, Situationen neu zu bewerten. Diese Einstellung hat uns in schwierigen Zeiten zum Erfolg verholfen. Bei WeVee lassen wir unsere Egos vor der Tür. Es handelt sich um eine Art mathematische Gleichung – Pro und Contra, ohne persönliche Befindlichkeiten, nur das Beste für das Unternehmen und unsere Vision.“

Zeitmanagement

„Zeit ist eine endliche Ressource und für Gründer*innen äußerst wertvoll. Wenn ihr ein Unternehmen gründet, müsst ihr in der Lage sein, eure Zeit effektiv zu managen, um Konflikte und Stress zu vermeiden und die Produktivität zu maximieren. Rahmyn und ich haben erkannt, wie wichtig es ist, Aufgaben zu delegieren und klar zu kommunizieren, wer welche Aufgaben übernimmt. Wir achten auch darauf, regelmäßig Pausen einzulegen, damit unser Gehirn neu starten und neue Energie tanken kann. Zum Beispiel gehe ich gerne in der Natur spazieren und höre den natürlichen Klängen zu oder lege mich auf meine Shakti-Matte und spiele das Zirpen von Grillen ab, um meinem Gehirn und meinem Körper eine Pause zu gönnen. Rahmyn kocht gern und rekalibriert, indem er mit seinen Söhnen Tennis spielt und sich beim Yoga entspannt.“

Bereitschaft, kalkulierte Risiken einzugehen

„Die Gründung eines Unternehmens ist ein Risiko für sich. Es gibt keine Garantie für Erfolg. Aber wenn ihr nicht bereit seid, eure Ideen nach außen zu tragen, werdet ihr nie erfahren, ob ihr es geschafft hättet. Um unsere Vision zu verwirklichen, müssen wir die Balance zwischen Risiko und Sicherheit finden, um weiter voranzukommen. Rahmyn und ich sind offen für Feedback und bereit, unseren Ansatz kontinuierlich zu überprüfen und anzupassen, ohne das Geschäftsmodell zu gefährden. Diese Einstellung hat uns geholfen, auch in schwierigen Zeiten erfolgreich zu sein. Die Leidenschaft für das, was wir tun, und die Bereitschaft, Berge zu versetzen, um unsere Vision zu verwirklichen, sind die Grundlage für unseren nachhaltigen Erfolg als Gründer*innen-Duo. Man sollte niemals gründen, nur um des Gründens willen. Man muss sich im Klaren sein, dass die Gründung eines Unternehmens viel Arbeit, Stress und Verantwortung mit sich bringt. Bevor es losgehen kann, muss die Bereitschaft vorhanden sein, die Ärmel hochzukrempeln und sich voll und ganz zu engagieren.“

Fazit

Die Gründung und Führung eines Unternehmens gleicht einem Wald: Jedes Teammitglied, jeder „Baum“, muss individuell gepflegt werden, damit es wachsen kann und die "Äste" harmonisch ineinandergreifen können. Als Führungskraft ist es wichtig, stets den ganzen „Wald“ im Blick zu behalten und sicherzustellen, dass das gesamte Ökosystem gesund und produktiv ist. Francesca und Rahmyn sind der lebendige Beweis dafür, dass unterschiedliche Hintergründe und Talente nicht nur ergänzend sind, sondern auch den Schlüssel zum Erfolg eines Unternehmens bergen. Ihre Erfolgsgeschichte zeigt, dass gute Kommunikation, klare Ziele und Strategien, Problemlösungsfähigkeit und Innovationsgeist, effektives Zeitmanagement und die Bereitschaft, Risiken einzugehen, für den Erfolg eines Unternehmens entscheidend sind.

Über WeVee

WeVee Technologies ist ein europäisches ClimateTech-Unternehmen, das sich die Veränderung von Lebensstilen in Richtung Nachhaltigkeit durch die Anpassung der Verhaltensökonomie zum Ziel gesetzt hat. Die Mission von WeVee besteht darin, einen schnellen, unterhaltsamen, angenehmen und nahtlosen Übergang zur E-Mobilität zu schaffen, den nachhaltigen und effizienten Verbrauch zu verbessern und das berufliche Pendeln und Reisen mit Elektrofahrzeugen zu personalisieren.

ABCD2 – die Formel für erfolgreiches Start-up-Leadership

Die ABCD2-Formel zeigt anschaulich, was erfolgreiche Start-up-Gründer*innen bzw. Start-up-Leader*innen wirklich ausmacht.

Oft wird Start-up-Leader*innen nachgesagt, dass sie eine spezielle Gründer*inpersönlichkeit haben oder ein bestimmter Schlag von Mensch sind. Fakt ist: Manche Eigenschaften, die erfolgreiche Start-up-Leader*innen auszeichnen, sind ihnen in die Wiege gelegt, können aber auch erlernt und trainiert werden. Im Folgenden wird die sogenannte ABCD2-Formel vorgestellt, welche beschreibt, was Start-up-Leader*innen für Charakteristika innehaben und mitbringen sollten, um erfolgreich ein Start-up zu führen.

Die
ABCD2-Formel

Bei ABCD2 steht A für Allrounder, B für Believer, C für Creative mind, D für Diversity proponent und das zweite D für Doer. Im Folgenden werden diese Charakteristika näher beleuchtet.

A – Allrounder

Bedingt durch die Unternehmensgröße bei einer Gründung müssen Start-up-Leader*innen zwangsläufig Allrounder*innen (also Generalist*innen) sein. Sie verfügen über Kenntnisse, treffen Entscheidungen und verrichten Tätigkeiten in allen oder einem Großteil der Bereiche der Wertschöpfungskette. Zu diesen zählen (nach Porter, 1986) die Primäraktivitäten Produktion, Logistik, Marketing und Vertrieb, Kundenservice sowie die unterstützenden Aktivitäten Beschaffung, Personalwesen, Technologie-Entwicklung und Unternehmensinfrastruktur (inklusive Buchhaltung, Finanzierung etc.).

Natürlich müssen sich Start-up-Leader*innen nicht zwangsläufig um alle diese Verantwortungsbereiche federführend kümmern. Einige dieser Aufgabenbereiche können auch outgesourct werden.

Allerdings ist anzumerken, dass Start-up-Leader*innen doch weit mehr universal tätig sein müssen. Dies kann mitunter ein ganz schöner Drahtseilakt sein, da es hier auch darauf ankommt, eine vernünftige Priorität der Aufgabenabarbeitung zu setzen.

B – Believer

Start-up-Leader*innen müssen sowohl an sich als auch an die Geschäftsidee bzw. an ihr Herzensprojekt glauben und davon überzeugt sein, dass das Start-up zukünftig Gewinne abwerfen wird. Denn wie auch Steve Jobs zu Wissen mag: „Menschen, die verrückt genug sind zu denken, sie könnten die Welt verändern, sind diejenigen, die es auch tun.”

Und natürlich geschieht der Erfolg nicht über Nacht. Start-up-Leader*innen müssen einen langen Atem haben, ihre Ziele konsequent verfolgen und sich nicht vom Weg abbringen lassen.

C – Creative mind

Start-up-Leader*innen sollten Kreative sein. Einfallsreich bei der Geschäftsidee, unkonventionell in der Führung, erfinderisch im Umgang mit Problemstellungen und ideenreich in Marketing und Vertrieb. Denn Phrasen wie „Das haben wir schon immer bzw. noch nie so gemacht“ stoppen Innovation und Kreativität.

Und wenn die kreativen Ideen mal nicht vom Himmel fallen wollen, können auch Methoden wie Design Thinking eingesetzt werden, um Ideen zu generieren oder Lösungen für Probleme zu finden.

D – Diversity proponent

Es ist von großer Bedeutung, dass es sich bei Start-up-Leader*innen um Befürworter*innen von Diversität handelt. Denn Unterschiede in Bezug auf Fähigkeiten und Fertigkeiten, Kenntnisse, Sprache, Kultur, Geschlecht, Charaktereigenschaften sind sowohl bei einem Gründungsteam als auch bei den Start-up-Mitarbeitenden essentiell. Je vielfältiger und gemischter das Team ist, desto besser können sich die Teammitglieder ergänzen und ihre Stärken bündeln, was sich wiederum positiv auf den Unternehmenserfolg auswirken wird.

D – Doer

Bereits der alte Goethe soll gesagt haben: „Erfolg hat drei Buchstaben: TUN“ Denn es ist leider so, dass sehr wenige von uns tatsächlich ihre Träume und (Geschäfts-)Ideen umsetzen, sondern vielmehr nur darüber reden. Start-up-Leader*innen hingegen sind Macher*innen. Sie sollten fokusziert sein, Dinge angehen und durchziehen. Macher*innen besitzen ein großes Durchsetzungsvermögen. Darüber hinaus sind sie gut darin, viele Aufgaben zügig zu erledigen. Zu viel Perfektionismus hingegen steht einem zuweilen im Weg. Denn wie sagt man im Englischen so treffend: Done is better than perfect because perfect is never done.

Bei der Führung eines Start-ups sollte folgende Geisteshaltung an den Tag gelegt werden:

  • Du solltest ein(e) Allrounder*in sein, d.h. dich in mehrere Aufgabenbereiche einarbeiten und hier kluge Entscheidungen treffen.
  • Du musst an dich und den Erfolg deines Start-ups glauben. Wenn nicht einmal du selbst an dich glaubst, tut dies auch niemand anders.
  • Sei ein kreativer Kopf, denke und handle out of the Box.
  • Lege Wert auf Vielfältigkeit, insbesondere in Bezug auf ein heterogenes Team, denn die Schwächen des einen, sind die Stärken des anderen.
  • Sei ein(e) Macher*in, also gib Gas und handle mit Power – schnell, gewissenhaft und ohne Zögern.

Die Autorin Dr. Anke Hielscher promovierte nach dem Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Technischen Universität Kaiserslautern-Landau und ist seit 2015 am Lehrstuhl für E-Business an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg tätig. Außerdem hat sie bereits mehrere Start-ups gegründet.

Structured Hiring – so geht’s

Warum digitale Tools kein absolutes Muss, aber ein klares Plus beim Recruiting sind.

Structured Hiring ist ein Konzept, das den gesamten Einstellungsprozess umfassen und prägen sollte – von der ersten Definition der zu besetzenden Stelle über die Gestaltung der Ausschreibung und das Führen von Bewerbungsgesprächen bis hin zur tatsächlichen Vertragsunterzeichnung. Wichtig sind dabei vor allem drei Säulen: Im ersten Schritt gilt es, vorab und basierend auf den Unternehmenszielen eine Vorstellung von den Fähigkeiten, die ein(e) Bewerber*in mitbringen sollte, zu gewinnen. Zweitens sollten sämtliche Bewerbungen strukturiert und anhand fester, zu Beginn des Prozesses definierter Kriterien evaluiert werden. Drittens sind alle Entscheidungen auf der Basis von objektiven Kriterien und Daten aus den Interviews zu treffen.

Welche Vorteile bringt ein strategisch strukturiertes Personalmanagement mit sich?

Dieser Recruiting-Ansatz minimiert das Risiko vorschneller und willkürlicher Entscheidungen, die primär auf subjektiven Einschätzungen von HR-Manager*innen basieren. Stattdessen orientiert sich das gesamte Verfahren an den Unternehmenszielen und unterstützt eine langfristig angelegte, strategische Personalplanung. Außerdem behalten bei einem derartig strategischen Vorgehen sowohl Recruiter*innen als auch Bewerber*innen den Überblick und können somit gut planen, wann die Stelle besetzt beziehungsweise wann eine Rückmeldung kommuniziert werden wird.

Darüber hinaus ergeben sich weitere Vorteile für die Kandidat*innen, denn beim Structured Hiring stehen ihre Qualifikationen und ihre Eignung für die offene Stelle im Vordergrund, während den unvermeidlichen Vorurteilen im menschlichen Miteinander kein Raum gegeben wird. Anstatt sich allein auf ihren ersten Eindruck oder eine spontane persönliche Sympathie zu verlassen, werten Recruiter*innen Bewerbungen und Interviews nach einheitlichen Kriterien aus und orientieren sich bei ihrer Einstellungsempfehlung an diesen Daten.

Die Vorteile dieses Vorgehens maximieren sich für Start-ups, denen insgesamt weniger Ressourcen zur Verfügung stehen, weswegen Einstellungsentscheidungen noch sorgfältiger getroffen werden sollten. Gleichzeitig verfügen kleine Unternehmen häufig nicht über eigene HR-Abteilungen und ganze Recruiting-Teams, möchten jedoch trotzdem schnell personell wachsen. Gerade dann ist ein strategischer Ansatz beim Personalmanagement Gold wert, um zügig und erfolgreich zu skalieren und dabei den Ansprüchen eines fairen Einstellungsprozesses inklusive einer positiven Erfahrung für alle Kandidat*innen zu genügen. Denn obwohl im Ergebnis nicht alle Bewerber*innen eingestellt werden können, zahlt es sich mit Blick auf den Aufbau der eigenen Employer Brand, die Unternehmensreputation sowie möglicher künftiger Zusammenarbeit aus, das Recruiting professionell und transparent zu gestalten.

Worauf kommt es bei einem strukturierten Einstellungsprozess an?

Praktisch können Structured-Hiring-Prozesse in sechs Schritten beschrieben werden.

1. Im sogenannten Role Kick-off wird definiert, unter welchen kurz- und langfristigen Outcomes die Position als erfolgreich besetzt gelten kann. Sowohl die zu besetzende Rolle als auch die zu erreichenden Ziele und die Fähigkeiten, die dazu nötig sind, werden kurz und klar beschrieben.

2. Im zweiten Schritt gilt es die spezifischen Charakteristika zu benennen, welche der/die neue Kolleg*in mitbringen sollte – es wird also eine Art Wunsch-Steckbrief erstellt. Diese detaillierte Liste an Fähigkeiten, Eigenschaften und Qualifikationen in Form einer Scorecard wird allen Interviewer*innen zur Verfügung gestellt und erlaubt es ihnen, die Bewerber*innen nach den Gesprächen systematisch anhand dieser festgelegten Kriterien zu bewerten.

3. Auch vor den Gesprächen spielt die Scorecard eine wichtige Rolle, weil sie Recruiter*innen im dritten Schritt – der Erstellung eines Interviewplans – als Leitlinie dient. So entscheiden sie in Orientierung an dem gewünschten Bewerber*innen-Profil, welche Fähigkeiten wie getestet werden sollen, welche Kolleg*innen geeignet sind, um die Kandidat*innen auf ihre Eignung zu prüfen und wie der Interviewprozess zeitlich ablaufen soll.

4. Anschließend wird ein Set an Bewerbungsfragen zusammengestellt, welches für alle Interviewten einheitlich ist, um einerseits optimale Vergleichbarkeit und andererseits maximale Fairness im Einstellungsprozess zu ermöglichen. Ein gutes Bewerbungsgespräch lebt von der Vielfältigkeit der Fragen: Recruiter*innen möchten einen umfassenden Eindruck gewinnen und Bewerber*innen sich ausführlich mit ihren Qualifikationen und Persönlichkeiten präsentieren. Die Fragen sollten sich daher sowohl auf formale Erfahrungen als auch auf die persönliche Eignung und den Umgang mit spezifischen arbeitsrelevanten Herausforderungen beziehen. Zusätzlich ist es wichtig, sich wiederholende Fragen in einem Einstellungsprozess mit mehreren Interviews zu vermeiden, da ständige Wiederholungen den Bewerber*innen kein positives Gefühl vermitteln würden.

5. Im fünften Schritt geht es schließlich um die tatsächliche Einladung von Kandidat*innen zu Gesprächen sowie ihre Durchführung und einheitliche Evaluation mithilfe der Scorecard.

6. Im finalen Round-up-Meeting werden die Informationen aus dem Bewerbungsprozess zusammengetragen, um auf Grundlage der zuvor definierten Erwartungen an Position, Qualifikationen und Zielvorstellungen sowie das Matching zwischen den Interviewten und der Scorecard den/die geeignetste Kandidat*in auszuwählen. Dazu sollte die Rollenverteilung im Team selbst klar definiert sein, sodass kein Zweifel besteht, wer letztlich die Verantwortung für die finale Entscheidung trägt.

Braucht es (digitale) Tools für einen strukturierten Einstellungsprozess?

Für diesen Prozess braucht es gute Planung und einen umfassenden Überblick, prinzipiell aber keinerlei Tools. Zentral ist stattdessen der strukturierte Ansatz sowie die Wiederhol- und Vergleichbarkeit der einzelnen Einstellungsverfahren.

Ist diese grundsätzliche Struktur jedoch einmal implementiert, können insbesondere digitale Tools für eine enorme Effizienzsteigerung, Entlastung und einen insgesamt flüssigen Ablauf sorgen. So eröffnet beispielsweise die Automatisierung der Erstellung von Interviewfragebögen den HR-Manager*innen zeitliche Spielräume, die sie in das Führen der Gespräche investieren können. Selbiges gilt für eine automatisierte Vorfilterung von Bewerber*innenprofilen, die es ermöglicht, sich umso intensiver mit den prinzipiell infrage kommenden Kandiad*innen auseinanderzusetzen. Außerdem können ein strukturiertes Vorgehen und die Nutzung digitaler Tools dabei helfen, den Einfluss von Vorurteilen im Einstellungsprozess zu minimieren und die Candidate Experience zu verbessern. Denkbar sind hier beispielsweise die automatische Erfassung der korrekten Pronomen und der Aussprache von Namen, sodass Recruiter*innen Interviews gut vorbereitet beginnen und wertschätzend führen können.

Der Einsatz von digitalen Tools lenkt den Blick also weg von überbordender Bürokratie und zurück auf den/die einzelne Bewerber*in. Dies hilft großen wie kleinen Unternehmen, bringt Start-ups aber den zusätzlichen Vorteil, dass sie ihre knappen Ressourcen effizienter einsetzen und den Fokus auf das legen können, was wirklich zählt: die Suche nach der idealen Ergänzung für ihr Team, bei der sowohl Qualifikationen als auch persönliche Charakteristika mit den Unternehmenszielen zusammenpassen.

Der Autor Colm O'Cuinneain ist General Manager EMEA bei Greenhouse Software, einem US-amerikanischen Unternehmen für Hiring-Software. Sein größtes Anliegen: Die Kraft des menschlichen Potenzials am Arbeitsplatz freizusetzen.

Nachfolgeplanung für Start-ups

Warum junge Start-up-Unternehmer*innen die Nachfolgeplanung nicht ignorieren und stattdessen frühzeitig für den Fall der Fälle einen Notfallplan haben sollten.

Innovationen, Pitches und Finanzierungsrunden: Start-up-Unternehmer*innen leben in einer Welt der Möglichkeiten. Ambitioniert und voller Tatendrang neigen sie dazu, über das Unvermeidliche nicht nachzudenken – den Tod. Schließlich scheint das Thema in jungem Alter noch weit entfernt. Doch Unfälle oder plötzliche Krankheiten können das Leben schneller beenden oder einschränken als erwartet. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, dass auch junge Gründerinnen und Gründer frühzeitig an ihre Nachfolgeplanung denken. Sie tragen nämlich nicht nur die Verantwortung für das Unternehmen und die Investoren, sondern auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die oft mit Herzblut und Engagement an der Verwirklichung der Unternehmensvision arbeiten. Hier liest du Tipps, wie du die Unternehmensnachfolge frühzeitig organisieren kannst. Es gilt: Eine rechtliche und steuerlich sichere Erbplanung sichert die Familie ab, gewährleistet die Versorgung und ermöglicht die erfolgreiche Fortführung des Start-ups.


Jung und erfolgreich heißt nicht unverwundbar

Es mag verlockend sein, sich in einer Phase des Aufstiegs und der Erfolge unbesiegbar zu fühlen. Dieser Enthusiasmus bei jungen Unternehmerinnen und Unternehmern kann jedoch dazu führen, dass Gedanken an das Unausweichliche verdrängt werden. Es ist jedoch enorm wichtig, dass nicht außer Acht gelassen wird, dass Unfälle und plötzliche Schicksalsschläge jeden treffen können. Da Start-up-Unternehmer*innen häufig viele Verantwortungen und Herausforderungen allein tragen, ist es unentbehrlich, frühzeitig zu überlegen, wer im Notfall das Unternehmen weiterführen könnte und wie die Versorgung der Familie gewährleistet wird.

Von besonderer Bedeutung ist diese Frage, wenn minderjährige Kinder betroffen sind. Für Einzelgründer*innen ohne Testament könnte das Unternehmen im Falle ihres Ablebens an Eltern oder Geschwister vererbt werden. Dies kann zu Komplikationen führen, da diese Erben oft nicht über die notwendigen Qualifikationen verfügen, um die Firma erfolgreich weiterzuführen. Um solche Probleme zu vermeiden, ist es entscheidend, ein Testament aufzusetzen, das klare Regelungen für den Fortbestand des Unternehmens enthält. Wenn mehrere Gründerinnen beteiligt sind, ist es ratsam, im Voraus zu klären, wie die Übertragung von Unternehmensanteilen und die steuerlichen Folgen bei einem Ausfall geregelt werden sollen. Dies ist wichtig zu planen, selbst wenn es die Investor*innen vorher nicht verlangen. Derartige Fragen werden oftmals von privaten Geldgeber*innen und Private-Equity-Gesellschaften nicht explizit gefordert, was jedoch zu Unsicherheiten und möglichen Konflikten in der Zukunft führen kann, sollte eine(r) der Gründer*innen ausfallen.

Essenzieller Bestandteil für den langfristigen Erfolg: Der Notfallplan

Der Notfallplan in einer Nachfolgeregelung ist wesentlicher Bestandteil für den langfristigen Erfolg eines Start-up-Unternehmens, besonders bei Alleingründer*innen. Er sorgt nicht nur für die Kontinuität im Fall unvorhergesehener Ereignisse, sondern schafft auch Vertrauen bei den Geldgeber*innen. Zudem stärkt eine transparente Nachfolgeplanung das Vertrauen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die Zukunft des Unternehmens und ermöglicht ihnen, beruhigt an der Verwirklichung der Firmenziele mitzuwirken. Hierbei sollte frühzeitig ein umfassendes Risikomanagement entwickelt werden. Der Notfallplan sollte klare Maßnahmen enthalten, wer in solchen Fällen die Unternehmerin oder den Unternehmer vertritt und wer die Firma übernehmen könnte, um deren Fortführung zu gewährleisten. Bei einer Gruppe von Führungskräften können die anderen Gründer*innen den Part des Ausfallenden übernehmen. Dennoch sollten erbrechtliche Aspekte und Regelungen bereits zu Beginn der Zusammenarbeit im Detail geklärt werden. Darüber hinaus sind regelmäßige Treffen und eine offene Kommunikation essenziell, um die Erben auf die Übernahme des Unternehmens vorzubereiten.

Nicht allein die Verantwortung schultern: Wie professionelle Hilfe unterstützen kann

Bei der Nachfolgeplanung für junge Startup-Unternehmer*innen kann es äußerst wertvoll sein, Hilfe von externen Fachkräften in Anspruch zu nehmen. Diese können den Gründerinnen und Gründern proaktive Unterstützung bieten, um eine geregelte und reibungslose Nachfolge zu ermöglichen. Sie vermitteln nicht nur Fachwissen, sondern können auch als Coaches fungieren und dabei helfen, eventuelle Unstimmigkeiten innerhalb der Firma oder der Familie zu klären. Besonders bei der Regelung privater Finanzen, bei der oft Kinder involviert sind, kann professionelle Beratung von unschätzbarem Wert sein. So können rechtliche und emotionale Aspekte gleichermaßen berücksichtigt werden.

Digitale Bewerbungsgespräche - So klappt's auch virtuell

Tipps und To-do’s, damit auch bei digitalen Bewerbungsgesprächen via Zoom, Teams oder GoTo Meeting der Funke überspringt.

Der Erfolg von Bewerbungsgesprächen hängt von vielen Faktoren ab. Gerade die feinen Nuancen bleiben beim ersten Kennenlernen per Video-Call leider oft auf der Strecke. Die Münchner Kommunikationsagentur PR-COM erläutert, wie beide Seiten auch im digitalen Format merken, ob die Chemie stimmt.

Erstgespräche zwischen Unternehmen und Bewerbern finden mittlerweile fast immer per Video statt: Das Format spart beiden Seiten viel Zeit. Natürlich lassen sich formale Informationen wie Stellenbeschreibung, Karrierestationen oder die jeweiligen Stärken auch digital austauschen. Es ist aber deutlich schwieriger für alle Beteiligten, die eigene Persönlichkeit und eigene Stärken zu transportieren, wenn die Bühne nur der Bildschirm ist. Mit der richtigen Vorbereitung kann der Funken aber auch per Zoom, Teams oder GoTo Meeting überspringen:

Klares Bild vermitteln

Nichts ist nerviger als technische Probleme. Ein rauschendes Mikro oder ein unscharfes Bild lenken ab. Damit die Technik nicht gleich den ersten Eindruck ruiniert, sollten beide Seiten vorher ihre Ausstattung testen. Auch der richtige Bildausschnitt ist entscheidend. Abgeschnittene Köpfe oder mehrere Personen vor einem Bildschirm wirken unprofessionell und bilden nicht den besten Rahmen für das erste Kennenlernen. Auf den Hintergrund sollte man ebenso achten. Passt er nicht, kann man ihn in den meisten Video-Tools weichzeichnen.

Guten Eindruck machen

Unpünktlichkeit bei Videomeetings ist ein absolutes No-Go. Es gibt nichts Unerfreulicheres, als auf einen leeren Bildschirm zu starren. Pünktlichkeit ist also für beide Seiten oberstes Gebot. Übrigens kommt es bei vielen Personalverantwortlichen sehr gut an, wenn der Bewerbende sich schon ein paar Minuten vorher einwählt. Die Überpünktlichkeit signalisiert großes Interesse an der Stelle.

Auf den Ausdruck achten

Im digitalen Rahmen kann weder der potenzielle Arbeitgeber noch der Bewerber durch schicke Büros, perfekten Kaffee oder adrette Kleidung punkten. Statt festem Handschlag muss hier die Sprache Vertrauen schaffen. Deswegen ist es besonders wichtig, sich schon vorher klare Aussagen zurechtzulegen und sie vor wichtigen Gesprächen laut einzuüben. Diese Praxis baut Selbstvertrauen auf. Deutliches Sprechen mit kurzen Pausen stellt außerdem sicher, dass die Botschaften auch beim Gegenüber ankommen. Übrigens: Auch wenn das Gespräch einen virtuellen und vermeintlich unverbindlicheren Rahmen hat, sollten Bewerberinnen und Bewerber trotzdem darauf achten, dass ihre Erscheinung einen professionellen Eindruck hinterlässt.

Blickkontakt halten

Ein wichtiger Aspekt unserer Kommunikation erfolgt nonverbal. Doch Kamera, Mikrofon und ein kleines Sichtfenster schlucken einen Großteil der Mimik und Gestik. Diese Nachteile lassen sich nicht wegreden. Teilnehmende an Video-Calls müssen also lernen, damit umzugehen. Die Faustregel lautet: redet der Gegenüber, dann dessen Bild anschauen; beim Sprechen hingegen direkt in die Kamera schauen. Das ist nicht einfach und muss eingeübt werden, aber es lohnt sich. Mittlerweile gibt es auch Tools, die einen direkten Blickkontakt zwischen den Gesprächspartnern herstellen und so Sympathie und Vertrauen erhöhen sollen. Allzu sehr sollten sich die Gesprächspartner darauf nicht verlassen, denn die Praxis zeigt, dass sie nicht immer reibungslos funktionieren.

Persönliche Note einbringen

Die räumliche Distanz bei digitalen Bewerbungsgesprächen erschwert auch Smalltalk. Dabei ist es gerade die persönliche Note, die oft den Ausschlag für eine neue Zusammenarbeit gibt. Es ist also durchaus erlaubt, im Hintergrund sein Lieblingsgemälde oder das Foto eines Reiseziels zu platzieren, um ein Stück Persönlichkeit zu zeigen und den Gesprächseinstieg zu erleichtern.

„Aus zeitlichen und organisatorischen Gründen haben sich digitale Bewerbungsgespräche fest etabliert“, betont Martina Jahrbacher, Managing Director bei PR-COM. „Umso wichtiger ist es, dass beide Seiten diese Möglichkeiten nutzen, um sich so sympathisch und authentisch wie möglich zu zeigen, aber auch den Gesprächspartner zu überzeugen.“

Digitales Projektmanagement im Homeoffice-Zeitalter: Tipps für dezentrale Teams

Entdecke die Bedeutung, Vorteile und Herausforderungen von dezentralen Teams. Erhalte wertvolle Tipps für ein effektives Management!

Im Zeitalter des Homeoffice hat sich die Arbeitswelt grundlegend verändert. Immer mehr Unternehmen setzen auf dezentrale Teams, die räumlich verteilt arbeiten und digitale Werkzeuge nutzen, um ihre Projekte zu organisieren. In diesem Zusammenhang gewinnt das digitale Projektmanagement eine zentrale Rolle. Es ermöglicht effiziente Zusammenarbeit, klare Kommunikation und optimierte Abläufe, auch wenn die Teammitglieder an unterschiedlichen Standorten arbeiten.

Dieser Artikel bietet einen Einblick in das digitale Projektmanagement im Homeoffice-Zeitalter und präsentiert praktische Tipps und Empfehlungen für dezentrale Teams. Erfahre, wie du deine Projekte erfolgreich planen, koordinieren und überwachen kannst, um auch in einer virtuellen Arbeitsumgebung Spitzenleistungen zu erzielen.

Die Bedeutung des digitalen Projektmanagements im Homeoffice-Zeitalter

Im Homeoffice-Zeitalter gewinnt das digitale Projektmanagement eine immense Bedeutung. Durch den Einsatz digitaler Tools und Technologien können Projekte effizienter und effektiver verwaltet werden, auch wenn die Teammitglieder räumlich voneinander getrennt sind.

Das digitale Projektmanagement ermöglicht eine nahtlose Kommunikation, eine bessere Zusammenarbeit und eine verbesserte Koordination von Aufgaben und Ressourcen. Es unterstützt die dezentrale Teamarbeit und hilft dabei, die Herausforderungen des Homeoffice-Zeitalters zu bewältigen.

Mit der richtigen Nutzung digitaler Projektmanagement-Tools können Teams erfolgreich und produktiv arbeiten, unabhängig davon, wo sich die einzelnen Mitglieder befinden. Das digitale Projektmanagement eröffnet neue Möglichkeiten und bietet die Flexibilität, die in der heutigen Arbeitswelt unerlässlich ist.

Überdies bietet das digitale Projektmanagement auch eine verbesserte Nachverfolgung und Analyse von Projektdaten. Durch die zentrale Speicherung und Dokumentation aller relevanten Informationen können Projektmanager wichtige Metriken und Kennzahlen über den Projektablauf erfassen und auswerten. Dies ermöglicht eine kontinuierliche Verbesserung der Arbeitsprozesse und eine optimierte Ressourcenplanung für zukünftige Projekte.

Die Verfügbarkeit von Echtzeitdaten erleichtert zudem die Entscheidungsfindung und ermöglicht eine schnelle Reaktion auf Veränderungen oder Engpässe im Projekt. Durch die Integration von Projektmanagementsoftware in den Arbeitsalltag können Unternehmen ihre Effizienz steigern und wettbewerbsfähig bleiben, indem sie Projekte termingerecht und budgetgerecht abschließen.

Vorteile und Herausforderungen von dezentralen Teams

Dezentrale Teams haben in den vergangenen Jahren an Bedeutung gewonnen und bieten eine Vielzahl von Vorteilen, aber auch Herausforderungen:

Einer der größten Vorteile ist die geografische Flexibilität, da Teammitglieder unabhängig von ihrem Standort zusammenarbeiten können. Dies ermöglicht eine größere Vielfalt an Talenten und ermöglicht Unternehmen den Zugang zu Fachkräften auf der ganzen Welt.

Zudem können dezentrale Teams flexibler auf Veränderungen reagieren und schneller auf Kundenbedürfnisse eingehen.

Jedoch gibt es auch Herausforderungen wie die Koordination und Kommunikation zwischen den Teammitgliedern, insbesondere wenn diese in verschiedenen Zeitzonen arbeiten. Es erfordert klare Kommunikationswege, effektive Online-Kollaborationstools und eine transparente Projektverwaltung, um sicherzustellen, dass alle Teammitglieder gut informiert und auf dem gleichen Stand sind.

Durch eine sorgfältige Planung und Organisation können die Vorteile dezentraler Teams optimal genutzt werden, während potenzielle Herausforderungen erfolgreich bewältigt werden.

Wichtige Tipps für das effektive Management von dezentralen Teams

Das effektive Management von dezentralen Teams erfordert spezifische Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Zusammenarbeit reibungslos verläuft. Hier sind einige wichtige Tipps:

  • Klare Kommunikation: Eine klare und offene Kommunikation ist entscheidend, um Missverständnisse zu vermeiden und sicherzustellen, dass alle Teammitglieder auf dem gleichen Stand sind. Regelmäßige Meetings, virtuelle Kommunikationstools und klare Richtlinien für die Informationsweitergabe sind dabei hilfreich.
  • Vertrauen und Autonomie: Vertrauen ist ein wesentlicher Bestandteil des Managements von dezentralen Teams. Gib den Teammitgliedern Autonomie, ermögliche ihnen, ihre Arbeit selbstständig zu organisieren, und zeige Vertrauen in ihre Fähigkeiten. Eine offene Kommunikation und klare Erwartungen helfen dabei, das Vertrauen zu stärken.
  • Unterstützung und Motivation: Auch in dezentralen Teams ist es wichtig, Unterstützung und Motivation zu bieten. Regelmäßiges Feedback, Anerkennung der Leistungen und die Möglichkeit zur Weiterentwicklung helfen den Teammitgliedern, engagiert und motiviert zu bleiben. Fördere den Teamgeist, indem du virtuelle Teamaktivitäten und den Austausch von Best Practices ermöglichst.

Durch die Anwendung dieser Tipps können Manager das effektive Management von dezentralen Teams verbessern und sicherstellen, dass die Teammitglieder erfolgreich zusammenarbeiten, unabhängig von ihrem Standort.