Der NRW.BANK.Gründungskredit – Ihr Weg zum eigenen Unternehmen

Mit dem NRW.BANK.Gründungskredit werden Existenzgründer, die sich selbständig machen oder Anteile eines bestehenden Unternehmens erwerben, gefördert.

Dass der NRW.BANK.Gründungskredit äußerst attraktiv ist, hat sich auch in den ersten neun Monaten des Jahres 2008 gezeigt; etwa 1000 Existenzgründern ist ein Kreditvolumen von insgesamt rund 140 Millionen Euro zur Verfügung gestellt worden. Sehr gut wird die Kombinationsmöglichkeit des NRW.BANK.Gründungskredits mit einer Bürgschaft der Bürgschaftsbank NRW angenommen: Mehr als 160 Existenzgründer mit einem Gründungsvolumen von mehr als 20 Millionen Euro haben davon Gebrauch gemacht.

Vorzeitige Tilgung möglich

Der NRW.BANK.Gründungskredit ist mit sehr guten Konditionen ausgestattet: Die Darlehenssummen reichen von 25.000 Euro bis fünf Millionen Euro bei einer Laufzeit von fünf, zehn oder 20 Jahren. Außerdem können bis zu drei tilgungsfreie Jahre genutzt werden. Der günstige Zinssatz und die Möglichkeit, jederzeit vorzeitig kostenlos zu tilgen, sind weitere Merkmale des NRW.BANK.Gründungskredits.

Der Antragsteller muss seinen Kredit banküblich besichern. Zum Ausgleich fehlender Sicherheiten kann der Kreditnehmer eine 80-prozentige Ausfallbürgschaft der Bürgschaftsbank NRW beantragen. Der entsprechende Antrag kann gleichzeitig mit dem Kreditantrag gestellt werden. Für die Ausfallbürgschaft wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr erhoben, die nur bei Bewilligung beglichen werden muss. Über die Laufzeit wird eine Bürgschaftsprovision in Höhe von 1 Prozent p.a. in Rechnung gestellt.

Der NRW.BANK.Gründungskredit ist sehr breit angelegt. Er kann für Investitionen, z.B. Maschinen oder Geschäftsausstattung, aber auch für Betriebsmittel wie z.B. die Anschaffung eines Warenlagers, genutzt werden. Vom Grundsatz her muss der Gründer kein Eigenkapital beibringen, es wird jedoch begrüßt, wenn rund 15 Prozent der geplanten Investitionssumme selbst aufgebracht wird.

Antrag über die Hausbank

Der Antrag für den NRW.BANK. Gründungskredit wird direkt bei der Hausbank gestellt. Dafür sind auch das Geschäftskonzept, der Lebenslauf und eine Umsatz- und Ertragsvorschau notwendig, die die Hausbank zusammen mit dem Antrag an die NRW.BANK weiterleitet. Wenn zusätzlich eine Bürgschaft beantragt wird, schickt die Hausbank eine Durchschrift des Antrags an die zuständige IHK oder HWK und bittet um Stellungnahme. Ganz wichtig ist bei der Antragsstellung, dass der Gründer ein Gespräch mit seiner Hausbank führt, bevor er Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit seinen Investitionen eingeht.

Wenn Sie weitere Fragen zum NRW.BANK.Gründungskredit oder anderen Produkten der NRW.BANK haben, wenden Sie sich an die Beratungscenter der NRW. BANK.

Beratungscenter Rheinland: 0211 91741-4800

Beratungscenter Westfalen: 0251 91741-4800

Internet: www.nrwbank.de

Kontakt zum STARTERCENTER NRW in Ihrer Region unter:
www.startercenter.nrw.de oder bei der STARTERCENTER-Infoline unter 0180 130 130 0 (3,9 Cent/Minute aus dem deutschen Festnetz, abweichende Preise für Mobilfunkteilnehmer).

 

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Gründer-ABC auch als 
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