Vorsicht: Abmahnrisiko bei Google Werbung

Auch am Thema AdWords verdienen die Abmahner, darum beachten Sie diese Hinweise, um keine unangenehme Post zu erhalten:

  • Vermeiden Sie "unangemessene Texte" und bewerben Sie keine verbotenen Waren und Dienstleistungen. Mehr in den Google-Werberichtlinien.
  • Überprüfen Sie Ihre Werbeaussagen. Wenn Sie mit der "bayernweit größten Auswahl an Katzenkörbchen" trommeln, sollten Sie dies auch belegen können. Sonst freuen sich die Konkurrenz und deren Abmahn-Anwälte.
  • Halten Sie Preise und Informationen aktuell.
  • Nach der neuen Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer, kurz DL InfoV, haben seit Mai 2010 alle Dienst­leister, die eine Webseite betreiben, bestimmte Informationspflichten, die auch für Freiberufler gelten. Die Verordnung hat das Ziel, Dienstleis­tungen transparenter zu machen und den Verbraucherschutz zu stärken. Ausführliche Informationen hierzu finden sich auf der Seite www.dl-infov.de
  • Auch wenn Markennamen als Keyword besonders effektiv sein mögen: Finger weg von geschützten Begriffen und dem Namen des Wettbewerbers, sonst droht eine Abmahnung.