Wer gehört zu welcher Freiberufler-Gruppe

Katalogberufe

Im Einkommensteuergesetz §18 wie folgt genannt:
Heilberufe:
Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker, Krankengymnasten, Hebammen, Heilmasseure, Diplom-Psychologen
Rechts-, steuer- und wirtschaftsberatende Berufe:
Rechts- und Patentanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, beratende Volks- und Betriebswirte, vereidigte Buchprüfer
Naturwissenschaftliche und technische Berufe:
Vermessungsingenieure, Handelschemiker, Architekten, Lotsen, Sachverständige
Kulturberufe:
Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Wissenschaftler, Künstler, Schriftsteller, Lehrer, Erzieher

Katalogähnliche Berufe

Entsprechen weitestgehend den im EstG §18 genannten Berufen. Kennzeichnend ist, dass sie eine höhere Ausbildung erfordern. Finanzgerichte haben in diese Kategorie unter anderen folgende Berufe eingestuft:
Aerobiclehrer, Bauleiter, Ergotherapeut, Bildhauer, Designer, Dirigent, EDV- und SAP-Berater (neuere Urteile), Fahrlehrer, Fotodesigner, Fotograf, Grafiker (sofern künstlerisch), Kameramann, Layouter, Masseur, Marktforscher, Modedesigner, Musiker, Physiotherapeut, Psychologe (nach Heilpraktikerausbildung), Reitlehrer, Rentenberater, Schauspieler (als Model oft gewerblich), Trainer, Visagist, Werbetexter, Zauberer

Tätigkeitsberufe

Dieser Freiberufler-Gruppe werden folgende Tätigkeitsbereiche zu-grunde gelegt:
Wissenschaftliche:
Forschung, Gutachten, Lehrtätigkeiten
Künstlerische:
Bildende Künstler, Showstars, Entertainer, Regisseure
Schriftstellerische:
Autoren, Publizisten, Online-Journalisten, Rätselautoren, Lektoren (falls kein Fullservice wie etwa Druckabwicklung dazukommt), Softwareautor
Erzieherische:
hierunter fallen auch Betreiber eines Kinderheims, sofern die Didaktik und Pädagogik im Vordergrund stehen
Unterrichtende:
Kommunikationstrainer, Reitlehrer, eventuell auch Inhaber einer Schule